RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 1 vom 5. Februar Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 1 vom 5. Februar Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!"

Transkript

1 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN INHALT Nr. 1 vom 5. Februar 2009 Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über: 1. Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten ab Pflicht zur fachlichen Fortbildung nach 95 d SGB V Ende der Einreichungsfrist am Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr 4. Röntgenaufnahmen vor jeder PAR- Behandlung notwendig 5. Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) 6. Formulare: Muster ZE, PAR und KB: Einreichung der Statusergänzungen 4, 6, 7 und 8 nach Wohnortprinzip bzw. Regionalkennzeichen 8. Fusion der IKK-Direkt und der Techniker Krankenkasse 9. Punktwertübersichten I. Quartal Datenübersicht nach 286 SGB V 11. Inhaltsverzeichnis der Rundschreiben und Sonderrundschreiben Neue Termine für unsere QM- Seminare 13. Praktische Übungen: Notfälle in der zahnärztlichen Praxis am Seminar mit der HypoVereinsbank am Information für das Praxisteam 1/ Fortbildungsveranstaltung des Philipp-

2 1. Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten ab Auf folgende Änderungen weisen wir hin: 1. Ab wird es eine gestaffelte Erhöhung der Punktwerte für die Jahre 2009 und 2010 geben. - Für das Jahr 2009 beträgt der Punktwert 1,05 EUR. - Für das Jahr 2010 beträgt der Punktwert 1,07 EUR. - Es ist vorgesehen, dass die Unfallversicherungsträger den zum Zeitpunkt ihrer Überweisung gültigen neuen Punktwert der Abrechnung zu Grunde legen, aber bereits abgerechnete Fälle nicht nachberechnet werden. 2. Für die kieferorthopädischen Leistungen wird nunmehr im Klammerzusatz 1.1 des Abkommens klargestellt, dass auch diese vom Leistungsumfang des Abkommens mit umfasst sind. Hinsichtlich der Anwendbarkeit des BEMA enthält Ziffer 2.1 die Regelung, dass die Vergütung für kieferorthopädische Leistungen bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auf Grundlage des BEMA erfolgt. Darüber hinausgehende erforderliche Leistungen sind nach dem Leistungskatalog der GOZ zu erbringen. Wegen des großen Umfangs fügen wir das Abkommen nicht diesem Rundschreiben bei. Es steht jedoch ab sofort auf der KZV- Internetseite zum Download bereit ( unter E 1). Ihre Ansprechpartnerinnen für den Inhalt des Abkommens: Frau Schmidt Frau Danne Ihre Ansprechpartnerinnen für die Punktwerte: Frau Rost Frau Kretschmann Frau Franke Pflicht zur fachlichen Fortbildung nach 95 d SGB V Ende der Einreichungsfrist am Bereits im Rundschreiben Nr. 9/2008 haben wir darauf hingewiesen, dass nach 95 d SGB V der Vertragszahnarzt und der angestellte Zahnarzt verpflichtet wird, sich in dem Umfang fachlich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Fortentwicklung der zu seiner vertragszahnärztlichen Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist. Der Nachweis über die Fortbildung ist gegenüber der KZV alle 5 Jahre zu erbringen. Wir möchten auf diesem Wege daran erinnern, dass von Zahnärzten, die am bereits zugelassen oder angestellt gem. 32 b Zä-ZV waren, der Nachweis erstmals bis zum einzureichen ist. Der stellt auch das Ende des ersten Fortbildungszeitraumes dar, welcher am begann. Da jedoch die zugrunde liegende Rechtsnorm bereits am in Kraft trat, können Sie (ausnahmsweise) auch Fortbildungen geltend machen, die zwischen dem und dem absolviert wurden. Für das Selbststudium (10 Punkte pro Jahr) können insofern für diesen ersten Zeitraum insgesamt 55 Punkte angerechnet werden. Verwenden Sie bitte unseren Erfassungsbogen, welchen Sie unter finden und der Ihnen auch mit dem Rundschreiben Nr. 9/2008 zugesandt wurde. Die Nachweise über die besuchten Fortbildungen sind nicht mit einzureichen. Bitte bewahren Sie diese sorgfältig in Ihren Unterlagen auf. Wenn Sie die vorgeschriebenen 125 Fortbildungspunkte vor Ablauf des 5-Jahres- Zeitraumes erreicht haben, können Sie uns den Nachweis auch vorfristig zusenden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Pentschew RS-Nr. 1/2009 KZV Berlin 1

3 Anlage 3. Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Neufassung der Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr mit Rechtswirkung ab erlassen. Die beigefügten Erläuterungen enthalten eine Darstellung der wesentlichen Inhalte der Richtlinien. Wegen des großen Umfangs fügen wir diese nicht diesem Rundschreiben bei. Sie stehen jedoch ab sofort auf der KZV-Internetseite zum Download bereit ( unter E 2). Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Kopplin-Stejspal Frau Schirmer Röntgenaufnahmen vor jeder PAR Behandlung notwendig Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass zu einer richtlinienkonformen PAR-Behandlung auch die Erstellung von aktuellen Röntgenbildern zur Antragsstellung gehört. In den Richtlinien heißt es unter V. Systematische Behandlung von Parodontopathien (Par-Behandlung): 2. Anamnese und Diagnostik im Hinblick auf den Parodontalzustand Grundlage für die Therapie sind die Anamnese, der klinische Befund (Parodontalstatus) und Röntgenaufnahmen. Die Krankenkasse kann vor der Kostenübernahmeentscheidung diese Unterlagen und den Patienten begutachten lassen. Der Röntgenbefund erfordert aktuelle (in der Regel nicht älter als sechs Monate) auswertbare Röntgenaufnahmen. Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Scarciglia Frau Danne Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Ab haben sich die acht Ersatzkassen im Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) zusammengeschlossen. Der vdek ist aus dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK) und dem AEV Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V. hervorgegangen. Damit haben sich nun alle acht Ersatzkassen unter dem Dach des vdek zusammengeschlossen: - Barmer Ersatzkasse - Deutsche Angestellten-Krankenkasse - Techniker Krankenkasse - Kaufmännische Krankenkasse KKH - Gmünder Ersatzkasse GEK - Hamburg Münchener Krankenkasse - HEK Hanseatische Krankenkassse - hkk 6. Formulare: Muster Die Dokumentation des Behandlungsanspruchs von im Ausland Versicherten (Formular Muster 80) und die dazu gehörige Erklärung (Formular Muster 81) stehen ab sofort auf der KZV-Internetseite zum Download bereit ( Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Kretschmann Frau Rost Frau Franke ZE, PAR und KB: Einreichung der Statusergänzungen 4, 6, 7 und 8 nach Wohnortprinzip bzw. Regionalkennzeichen Die Statusergänzungen 4, 6, 7 und 8 unterliegen jetzt auch dem Wohnortprinzip. Diese Fälle werden zukünftig in dem KZV-Bereich abgerechnet, dem der Versicherte von seiner Krankenkasse zugeordnet ist. Neue Zusammenstellungsformulare sind diesem Rundschreiben beigefügt. Bitte sortieren Sie wie folgt: vdek-kassen mit Regionalkennzeichen 95 oder 97 = Formblatt blau Berliner Primärkassen = Formblatt grün Anlage RS-Nr. 1/2009 KZV Berlin 2

4 BKK`s und IKK`s (WOP-Kassen) und vdek- Kassen mit fremdem Regionalkennzeichen (nicht 95/97!) = Formblatt orange blanko Auf dem rosa Zusammenstellungsformular stehen künftig nur noch der Polizeipräsident in Berlin, Zivildienst, Bundeswehr, Heilfürsorge Bundespolizei, U und J (AOK Berlin) und Asyl/AsA (AOK Berlin U/J). Informationen zur Quartalsabrechnung KCH und KFO erhalten Sie demnächst. Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Sommer Frau Scarciglia Fusion der IKK-Direkt und der Techniker Krankenkasse In unserem Rundschreiben Nr. 12/2008 haben wir auf die Fusion der IKK-Direkt und der Techniker Krankenkasse hingewiesen. Ergänzend hierzu möchten wir Sie darüber informieren, dass die Krankenversichertenkarten der IKK-Direkt mit Ablauf des ihre Gültigkeit verloren haben. Die Versicherten wurden mit einer neuen TK- Versichertenkarte ausgestattet. Bereits in 2008 von der IKK-Direkt getroffene Leistungszusagen für Zahnersatz, Kieferorthopädie, Kiefergelenkserkrankungen oder die Behandlung von Parodontopathien behalten ihre Gültigkeit für die Abrechnung. Es bedarf keiner erneuten Antragstellung bei der TK. Die IKK-Direkt wurde somit zu einer Ersatzkasse. Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Kretschmann Frau Rost Frau Franke Datenübersicht nach 286 SGB V Der Gesetzgeber verpflichtet die Krankenkassen und KZVen mit 286 SGB V einmal jährlich eine Übersicht über die Art der von ihnen oder in ihrem Auftrag gespeicherten Sozialdaten zu erstellen. Neben der Vorlage bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ist den KZVen die Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Übersicht in geeigneter Weise auferlegt. Dieser gesetzlichen Vorschrift kommen wir mit der als Anlage beiliegenden Übersicht nach. 11. Inhaltsverzeichnis der Rundschreiben und Sonderrundschreiben 2008 Als Anlage liegt ein Inhaltsverzeichnis über die jeweiligen Punkte der Rundschreiben und Sonderrundschreiben des Jahres 2008 zur besseren Übersicht bei. 12. Neue Termine für unsere QM-Seminare Die nächsten Termine für die QM-Seminare 2009 teilen wir Ihnen wie folgt mit: Anlage Anlage Anlagen 9. Punktwertübersichten I. Quartal 2009 Die beigefügten Punktwertübersichten geben Auskunft über die aktuellen Punktwerte der KZV Berlin sowie der fremden Ersatzkassen für das I. Quartal Auf der Berliner Punktwertübersicht wurde nur der Punktwert für die Berufsgenossenschaft/Eigenunfallversicherung auf 1,05 geändert. Mittwoch, Mittwoch Samstag, Mittwoch, Seminar oder 2. Seminar 1. Seminar oder 2. Seminar 1. Seminar oder 2. Seminar 1. Seminar oder 2. Seminar 9:00 bis 13:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr 9:00 bis 13:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr 9:00 bis 13:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr 9:00 bis 13:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr RS-Nr. 1/2009 KZV Berlin 3

5 Pro Zahnarztpraxis können sich jeweils 2 Teilnehmer anmelden. Die Veranstaltungen kosten pro Praxis 250,00 (auch bei nur einem Teilnehmer). Die Kursdauer beträgt 4 Stunden. Wir möchten Sie zu diesem Seminar ganz herzlich einladen. Die Einzelheiten zur Anmeldung bitten wir der Anlage zu entnehmen. Anlage Anlage Bei Interesse oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Frau Vehabovic Praktische Übungen: "Notfälle in der zahnärztlichen Praxis" am Bei der Fortbildung der KZV Berlin geht es um Notfälle in der zahnärztlichen Praxis. Stattfinden werden die Veranstaltungen am in der Zeit von 1. 9:00 bis 12:00 Uhr oder 2. 13:00 bis 16:00 Uhr im großen Saal der KZV Berlin. Bitte melden Sie sich mit dem beiliegenden Formular an. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen wie immer der Reihenfolge nach berücksichtigt. Für die Teilnahme werden entsprechend des Beirates Fortbildung der BZÄK und DGZMK 4 Fortbildungspunkte vergeben. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Vehabovic Information für das Praxisteam - 1/2009 Als Beilage für Ihr Praxisteam haben wir die abrechnungsrelevanten Themen aus diesem Rundschreiben nochmals als Arbeitsgrundlage gesondert zusammengefasst. 16. Fortbildungsveranstaltung des Philipp- Zu Ihrer Information übermitteln wir Ihnen aktuelle Kursangebote des Pfaff Berlin. Bei Interesse bitten wir Sie, sich schriftlich beim Philipp-Pfaff-Institut anzumelden - per Fax über die Nummer: 0 30 / oder alternativ per , die Sie bitte an info@pfaff-berlin.de senden. Telefonisch erreichen Sie das Team des Institutes montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. Jörg-Peter Husemann Dr. Karl-Georg Pochhammer Peter Herzog Anlage Anlage 14. Seminar mit der Hypo- Vereinsbank am In Zusammenarbeit mit der Hypo Vereinsbank führt die KZV Berlin ein Seminar zum Thema Existenzgründung für Zahnärzte durch. Die Veranstaltung findet am Freitag, von 15:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr im großen Sitzungssaal der KZV Berlin statt. Anlagen zu: Pkt. 1: - Abkommen über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten Pkt. 3: - Erläuterungen zu den Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr Pkt. 7: - Zusammenstellungsformulare Pkt. 9: - Punktwertübersichten Pkt. 10: - Datenübersicht Pkt. 11: - Inhaltsverzeichnis 2008 Pkt. 13: - Anmeldeformular Pkt. 14: - Anmeldeformular Pkt. 15: - Information für das Praxisteam Pkt. 16: - Kursangebote des PPI RS-Nr. 1/2009 KZV Berlin 4

6 KZBV Vertragsabteilung Erläuterung zur Neufassung der ab geltenden Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr 1. Vorbemerkung Die Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr werden vom Bundesministerium der Verteidigung erlassen und definieren den Umfang des Anspruchs von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr auf zahnärztliche Versorgung im Rahmen der freien Heilfürsorge. Eine unmittelbare rechtliche Bindung der niedergelassenen Zahnärzte bewirken diese Richtlinien nicht. Sie können daher auch keine Pflichten der Zahnärzte begründen. Die Begründung solcher Pflichten wäre einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der KZBV vorbehalten. Hieraus folgt, dass auch an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmende Zahnärzte aufgrund ihrer Mitgliedschaft zur KZV nicht zur Behandlung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr verpflichtet sind. Jeder Zahnarzt kann daher frei entscheiden, ob er die Behandlung durchführt und bereit ist, die festgesetzten Bedingungen der Richtlinien zu akzeptieren. Im Verhältnis zu den KZVen gilt 75 Abs. 3 SBG V. Hiernach obliegt ihnen der Sicherstellungsauftrag für die zahnärztliche Versorgung der Bundeswehrsoldaten, soweit der Dienstherr die Erfüllung des Anspruchs auf freie Heilfürsorge nicht auf andere Weise gewährleistet hat. Nach A.4.2 der Richtlinien erfolgt die Versorgung durch Sanitätsoffiziere in den zahnärztlichen Behandlungseinrichtungen der Bundewehr. Der Sicherstellungsauftrag der KZVen ist subsidiär. Zahnärzte, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen, können auch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr behandeln (A.4.2 der Richtlinien). Erfolgt die Behandlung durch Vertragszahnärzte, erfolgt die Abrechnung der Leistungen grundsätzlich über die KZV Ma/Kr Seite 1 kzven-rili-bmvg-2009.doc

7 KZBV Vertragsabteilung 2. Darstellung der wesentlichen Inhalte Als fachliche Grundlagen für die Neufassung der Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr werden die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses herangezogen (A.2 der Richtlinien). Dies stellt eine der wesentlichen Neuerungen beim Neuerlass der Bundewehrrichtlinie dar. So orientiert sich die Definition der behandlungsbedürftigen Parodontopathien an der Behandlungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die dortigen Vorgaben werden noch um die Diagnose Periimplantitis" ergänzt. Die konkrete Behandlung ist genehmigungspflichtig nach A.5 der Bundeswehrrichtlinie. Die Beantragung erfolgt nun auf dem Formular Parodontalstatus" mit Dokumentation des Parodontalen-Screening-Indexes (PSI) und unter Vorlage aktueller Röntgenbilder. Auch beim Umfang der zahnärztlich-chirurgischen Behandlung wird auf die Behandlungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses Bezug genommen. Hiernach gehören zur unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung das Entfernen von Zähnen oder deren Wurzeln und chirurgische Eingriffe bei Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Diese Behandlung unterliegt mit Ausnahmen der Herstellung von Verbandplatten keiner Genehmigungspflicht. Ebenfalls keiner Genehmigungspflicht unterliegen allgemeine konservierende Maßnahmen nach Maßgabe der Regelung in E.1 der Bundeswehrrichtlinie. Insoweit wird wiederum der Text der Behandlungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses - allerdings ohne Altersbeschränkung - als Grundlage herangezogen. Wie bisher beschränkt sich der Anspruch auf Versorgung von kariösen Defekten auf plastische Füllungsmaterialien. Einlagefüllungen sind nur genehmigungsfähig, wenn sie als Ersatz bestehender Einlagefüllungen notwendig sind. Im übrigen können sie im Rahmen einer Mehrkostenvereinbarung erfolgen. Dabei ist bei der Behandlung im zivilen Bereich die entsprechende Versorgung mit plastischen Füllungsmaterialien gegen zu rechnen. Die Richtlinie geht ferner davon aus, dass in begründeten Einzelfällen Einlagefüllungen indiziert sein können. Diese Leistung muss vorab vom Begutachtenden Zahnarzt der Bundeswehr genehmigt werden Ma/Kr Seite 2 kzven-rili-bmvg-2009.doc

8 KZBV Vertragsabteilung Kieferorthopädische Behandlung, die funktionsanalytische/-therapeutische Behandlung und die implantologische Versorgung sind grundsätzlich kein Bestandteil der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung. Die Ausnahmen sind in der Bundeswehrrichtlinie geregelt. Im Bereich der Implantologie gelten die Ausnahmeindikationen für implantologische Leistungen des Gemeinsamen Bundesausschusses. Ergänzt werden diese Ausnahmeindikationen um die Versorgung von Schaltlücken bei intakten Nachbarzähnen, bei einseitigen/beidseitigen Freiendlücken zur Vermeidung von herausnehmbarem Zahnersatz bzw. zur Verbesserung der statischen Abstützung und bei atrophiertem zahnlosen Kiefer. Auch diese Leistungen sind genehmigungspflichtig. Die Regelungen zur Vergütung und der Abrechnung der zahnärztlichen Leistungen sind gegenüber der Richtlinie aus dem Jahre 1999 nicht wesentlich verändert worden. Hiernach werden die von den niedergelassenen Zahnärztinnen/Zahnärzten erbrachten zahnärztlichen Leistungen auf der Grundlage des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (BEMA-Z) erbracht und nach den Gebührentarifen des Vertrages mit den Angestellten- Krankenkassen (VdAK) vergütet. Alle übrigen Leistungen werden nach der GOZ vergütet. Hier gilt grundsätzlich der Steigerungssatz von 2,3. Im Einzelfall kann ein Steigerungssatz - nach Genehmigung durch den begutachtenden Zahnarzt der Bundeswehr - von bis zu 2,8 abgerechnet werden. Darüber hinausgehende Steigerungssätze sind nur in begründeten Einzelfällen möglich und vom Bundesministerium der Verteidigung zu genehmigen. Leistungen, die nach der GOZ vergütet werden, werden nicht über die KZV, sondern unmittelbar mit der zuständigen Wehrbereichsverwaltung abgerechnet. Mehrkostenvereinbarungen sind unmittelbar mit der Soldatin/dem Soldaten abzurechnen. Köln, gez. Mann Ma/Kr Seite 3 kzven-rili-bmvg-2009.doc

9 Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Anlage zum Rundschreiben Nr. 1/09 Fremde Ersatzkassen Punktwerte I. Quartal 2009 Regionalkennzeichen Die Punktwerte für fremde Ersatzkassen sind anzusetzen, wenn die Krankenversichertenkarte des Patienten das jeweilige Regionalkennzeichen der KZV an der 1. und 2. Stelle der 7-stelligen Kassennummer aufweist. Für KFO Leistungen gilt der Punktwert am Sitz des Zahnarztes 0, für ZE gilt der bundeseinheitliche Punktwert 0,7316. KZV KZV Nr. KCH/ PAR/KB VdEK Techniker KK GEK IP/FU KCH/ PAR/KB IP/FU KCH/ PAR/KB IP/FU 01 Mecklenburg-Vorp. 52 0,8034 0,8067 0,8034 0,8067 0,8006 0, Brandenburg 53 0,8073 0,8230 0,8073 0,8230 0,8073 0, Sachsen-Anhalt 54 0,8100 0,8277 0,8100 0,8277 0,8100 0, Schleswig-Holstein 36 0,9072 0,9506 0,9072 0,9506 0,8518 0, Hamburg 32 0,9072 0,9202 0,9072 0,9202 0,8518 0, Niedersachsen 04 0,8588 0,8575 0,8588 0,8575 0,8127 0, Bremen 31 0,8566 0,8815 0,8566 0,8815 0,8279 0, Westfalen-Lippe 37 0,9134 0,9156 0,9134 0,9156 0,9134 0, , 49 Nordrhein 13 0,9131 0,9585 0,9102 0,9555 0,8745 0, Thüringen 55 0,8100 0,8100 0,8100 0,8100 0,8073 0, Hessen 20 0,9123 0,9237 0,9123 0,9237 0,8690 0, Rheinland-Pfalz 06 0,9213 0,9093 0,9153 0,9064 0,8928 0, Baden-Württemberg 02 0,9073 0,9138 0,9073 0,9138 0,8795 0, Sachsen 56 0,8152 0,8152 0,8152 0,8152 0,8152 0, , 78, 80 Baden-Württemberg 02 0,9073 0,9138 0,9073 0,9138 0,8795 0, Bayern 11 0,9153 0,9100 0,9153 0,9100 0,9153 0, Saarland 35 0,8957 0,9089 0,8957 0,9089 0,8745 0,8841 Stand: ( 2 ) Kr./Ro./Fr. Für die nach ihren Gesamtverträgen von den einzelnen KZV'en gemeldeten Punktwerte kann die KZV Berlin wegen Alle Änderungen sind ständiger Vergütungsverhandlungen in allen Bereichen keine Gewähr übernehmen. " f e t t " gedruckt Bei Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Frau Petra Kretschmann Tel: 0 30 / , Frau Christina Rost Tel: 0 30 / , Frau Sabine Franke 0 30 /

10 Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Punktwertübersicht Berlin I. Quartal 2009 Stand ( 2 ) Kr./Ro./Fr. KCH PAR / KB IP / FU KFO ZE Abformmaterial KB / KFO ( ) AOK Berlin 0,7937 0,9000 0,7280 0,7316 3,00 BKK VBU BKK Sachsen - Anhalt Mitteldeutsche BKK BKK Thüringer Energieversorgung >Patient wohnt in Berlin 0,7777 0,8750 0,7282 0,7316 3,35 für alle anderen BKK WOP-Kassen >Patient wohnt in Berlin 0,8292 0,8750 0,7282 0,7316 3,35 IKK BIG Gesundheit Kassennummern >Patient wohnt in Berlin 0,8267 0,9452 0,7445 0,7316 3,50 für alle anderen IKK WOP-Kassen inklusive IKK Brandenburg u. Berlin >Patient wohnt in Berlin 0,8267 0,8952 0,7445 0,7316 3,50 LKK MOD 0,8152 0,8454 0,7347 0,7316 3,00 Knappschaft 0,7835 0,8900 0,7264 0,7316 3,00 KB 2,80 KFO * 2,60 VdEK 0,7787 0,8500 0,7250 0,7316 AOK U/J,A62, EWG,Asy/Asa 0,7937 0,9000 0,7280 0,7316 3,00 KOV,V/Vf,BVFG,BEG > Bitte den Punktwert der ausstellenden Kasse ansetzen BW / BPol / ZV 0,9273 0,9273 0,7962 0,7962 2,80 Polizeipräsident 0,7787 0,8500 0,7250 0,7316 * einmalige Pauschale je Behandlungsfall Berufsgenossenschaft / Eigenunfallversicherung: 1,05 für alle Abrechnungsarten Die Abrechnung erfolgt über den jeweiligen Unfallversicherungsträger. Für Kfo Leistungen gilt bei allen Kassen der Punktwert am Sitz des Zahnarztes. Sachleistungspunktwerte ( KCH, IP, PAR, KB ) für Fremdkassen >unabhängig vom Wohnort des Patienten, sowie Punktwerte für WOP - Kassen >Patient wohnt außerhalb von Berlin, können Sie telefonisch erfragen. Versandgänge des Zahnarztes zum gewerblichen Labor sind vertraglich vereinbart. Sie betragen für: ZE PA/KB Kfo AOK/LKK/Knappschaft 3,00 3,00 3,00 BKK 3,35 3,35 3,35 IKK 3,50 3,50 3,50 VdAK/AEV/GEK 3,90 3, KB 2,80 KFO * 2,60 Bei Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Frau Petra Kretschmann Tel: 030 / Frau Christina Rost Tel: 030 / Frau Sabine Franke Tel: 030 / ACHTUNG: Dieses Feld ist nur für den internen Gebrauch in der Praxis! Bestätigung der Eingabe der geänderten Punktwerte und Gültigkeitsdaten in den Praxis-Computer zu ändernde Punktwerte und Gültigkeitsdaten im Praxis-Computer geändert am geändert von Berlin 2009.xls.Kr./Ro./Fr.

11 Anlage zum Rundschreiben Nr. 1/2009 Übersicht der gespeicherten Sozialdaten nach 286 SGB V Dateibezeichnung Art der Daten betroffener Personenkreis Zahnarztstammdat Stammdaten gemäß Anlage zu 2 Abs. 2 alle Mitglieder der KZV ei (Zahnarztregister) der ZuLVO-Z Berlin Registernummer, Abrechnungsnummer, Planungsbereichsnummer, Titel, Name, Geburtsdatum und ort, Sterbedatum, Wohnungsanschrift, Praxisanschrift, Telefon- und Faxnummer Datum: Staatsexamen, Approbation, Promotion, sonstige Fachabschlüsse, Zulassung, Niederlassung (Praxisform), Beschäftigungsdaten für Assistenten und Zahnarztabrechnungsdatei Zahnarztkonten angestellte Zahnärzte Versichertennummer oder Name, Vorname des behandelten Patienten, Zahnarztabrechnungsnummer, Versichertenart, Art und Anzahl der abgerechneten Leistungen, Datum der Leistungen, Kosten, Kassenzuschuss, Kostenträger Kontoauszüge über alle vierteljährlich abgerechneten und gezahlten Vergütungen sowie Geldbewegungen, Namen, Titel, Adresse, Bankverbindung, Kennzeichnung zu Bankverträgen alle Mitglieder der KZV Berlin sowie behandelte Patienten alle abrechnenden Mitglieder der KZV Berlin

12 Anlage zum Rundschreiben Nr. 1/2009 Inhaltsverzeichnis der Rundschreiben und Sonderrundschreiben der KZV Berlin 2008 Rundschreiben Nr. 1 vom Stellungnahme des Vorstandes der KZV Berlin zu den im Tagesspiegel vom erhobenen Vorwürfen 2. Neue Regelungen bei den Festzuschüssen 3. Digitale Planungshilfe (DPF) 4. Abrechnung zahnärztlicher Behandlung von Krankenhauspatienten 5. Einreichung der Abrechnung für die Ersatzkassen nach Regionalkennzeichen 6. Karten der AOK Rheinland GCi 7. Punktwertlisten der fremden Ersatzkassen und Regionalkennzeichenliste 8. Ruhen eines Leistungsanspruchs nach 16 Abs. 3 a SGB V Änderungsvereinbarung mit den Primär- und Ersatzkassen 9. Änderungen in der Wirtschaftlichkeitsprüfung zum Kassenänderungen 11. IP-Leistungen in der Kfo 12. Aufbewahrungsfristen 13. Datenübersicht nach 286 SGB V 14. Fortbildungsveranstaltung "Neue Regelungen bei den Festzuschüssen" am Fortbildungsveranstaltung "Notfälle in der zahnärztlichen Praxis" am Dresdner Parodontologie Frühling Schleswig-Holsteinischer ZahnÄrztetag am Fortbildungsveranstaltung des Philipp- 19. Inhaltsverzeichnis der Rundschreiben und Sonderrundschreiben Information für die ZMF 1/2008 Rundschreiben Nr. 2 vom HVM - Fremdkassenabrechnung im Ersatzkassenbereich 2. Krankenversicherung Ausland Hinweise Kalender für die Abrechnungsabgabe 4. Fortbildungsveranstaltung der KZV Berlin zum Thema: "Kinderzahnheilkunde" 5. Seminar mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank 6. Fortbildungsveranstaltung des Philipp- Rundschreiben Nr. 3 vom Neue Vergütungsvereinbarungen Änderung der Notdiensteinteilung ab Differenzanträge wegen aufgeklebter Patientenunterschrift 4. Angabe auf dem HKP zum Herstellungsort bzw. land von Zahnersatz 5. Mitteilung der DAK Bearbeitung von Kfo- Behandlungen 6. Kassenänderungen 7. Punktwertübersichten II. Quartal Hotline I. Quartal Information für das Praxisteam 10. Fortbildungsveranstaltung des Philipp- 11. In eigener Sache: Auswertung durch Ermittlungsbehörde abgeschlossen Rundschreiben Nr. 4 vom Zahnärztlicher Nachtnotfalldienst 2. Die neue Wirtschaftlichkeitsprüfung Achtung, Fehler! Änderung im Skript der Festzuschuss- Veranstaltung vom und Neue Patienteninformation der KZBV zur Kostenerstattung in der GKV 5. Vergütung der Versandkosten in Kostenübernahmeerklärung (HKP) bei Kiefergelenkserkrankung K 1 K 4 7. Generalisierte genetische Nichtanlage von Zähnen 8. Punktwertliste Ersatzkassen II. Quartal Neue Termine für unsere QM-Seminare 10. In eigener Sache 11. Information für das Praxisteam 12. Seminar mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank 13. Fortbildungsveranstaltung des Philipp- 14. Einladung der Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde 15. Einladung zum 12. Fortbildungsabend der Gesellschaft für Implantologie Rundschreiben Nr. 5 vom Handbuch der KZV Berlin als CD-ROM 2. Mehrkostenvereinbarung mit heilfürsorgeberechtigten Polizeivollzugsbeamten 3. Abrechnung von Besuchsleistungen und Wegegeld 4. Abrechnung zahnärztlicher Behandlungen bei Krankenhauspatienten 5. Der PSI-Code 6. Vergütungsvereinbarung mit der BIG Gesundheit Die Direktkrankenkasse 7. Abrechnung von Zahnstein 8. Abschlagszahlungen während der Urlaubszeit 9. Änderungsvereinbarungen zwischen der KZBV und dem VdAK/ AEV zu 22 und 23 EKV-Z 10. Hinweise zur Verordnung und Bewilligung von Leistungen der gesetzlichen Kranken-

13 Anlage zum Rundschreiben Nr. 1/2009 Inhaltsverzeichnis der Rundschreiben und Sonderrundschreiben der KZV Berlin 2008 versicherung bei contergangeschädigten Menschen 11. Hotline II. Quartal Lauf in den Sommer am , 19:00 Uhr 13. Information für das Praxisteam 4/ Kostenstrukturerhebung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung 15. Fortbildungsveranstaltung des Philipp- 16. QM-Seminare ausgebucht Rundschreiben Nr. 6 vom Vergütungsverhandlungen 2. Punktwertübersichten III. Quartal Änderung des Gewährleistungsparagrafen 4. Elektronische Gesundheitskarte (egk) 5. Neue Festzuschussbeträge ab und Auslieferung von Unterlagen durch die KZBV 6. Gutachten für Parodontologie 7. Einsatz eines Herbstscharniers im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung 8. Aus der Kfo-Abteilung: a) Gebührennummer 01k b) Behandlungsbeginn nach Richtlinie 7 bzw Neuer Ausdruck des KVK-Feldes beim Rezept und der AU-Bescheinigung ab Neue Telefonanlage 11. Abrechnungsdurchschnitte 12. Handbuch der KZV Berlin 13. Information für das Praxisteam 5/ Kassenänderungen 15. Wichtige Änderungen bei der AOK Berlin, gültig ab sofort 16. Fortbildungsveranstaltung des Philipp- Rundschreiben Nr. 7 vom Nächste außerordentliche Vertreterversammlung am Vergütungsverhandlungen 3. Rückzahlung von HVM-Einbehalten Punktwertübersichten III. Quartal Mögliche Aufhebung der 68er-Regelung 6. Ersatzanfertigung von Kfo- Behandlungsgeräten laut VdAK/ AEV- Vertrag vom ZE-Abrechnungshilfe für Wiederherstellungsmaßnahmen wurde aktualisiert 8. Bewilligung von HKPs mit Festzuschüssen der Befundklasse 5 9. BEL II ab Neue Laborpreise 10. QM-Handbuch 11. Warnung vor Einträgen ins Regionale Ärztebuch 12. Stammtisch der KZV Berlin 13. Seminar mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank 14. Einladung zu einem Fachvortrag am Fortbildungsveranstaltung des Philipp- 16. Information für das Praxisteam 6/2008 Rundschreiben Nr. 8 vom In eigener Sache: Stellungnahme zum Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses 2. Stammtisch der KZV Berlin am ab 19:00 Uhr 3. Neue Patienteninformation Vollnarkose beim Zahnarzt 4. Nachberechnung des Sprechstundenbedarfs der Ersatzkassen für I/ Honorar für Füllungen Mehrkostenvereinbarung 6. Hotline III. Quartal Punktwertübersichten IV. Quartal Fortbildungsveranstaltung: Notfälle in der zahnärztlichen Praxis (Theorie) 9. Endokarditis-Prophylaxe 10. Fortbildungsveranstaltung des Philipp- 11. Information für das Praxisteam 7/2008 Rundschreiben Nr. 9 vom Pflicht zur fachlichen Fortbildung nach 95 d SGB V, Stichtag: Antworten auf Fragen der IUZB zu unserer Qualitätsmanagement-CD 3. Freie Plätze für QM-Seminar 4. Elektronische Gesundheitskarte (egk) 5. Punktwertübersicht Ersatzkassen IV. Quartal Grundlohnsummensteigerung Erläuterungen zur Anwendung der Festzuschuss- und Zahnersatz-Richtlinien 8. Fortbildungsveranstaltung der KZV Berlin zum Thema: PAR in der täglichen Praxis 9. Kassenfusion 10. Information für das Praxisteam 8/ Fortbildungsveranstaltung des Philipp- 12. XV. Kongress-Schiffsreise der Brandenburgischen Zahnärzte Rundschreiben Nr. 10 vom KZV erfolgreich im Schiedsamt! 2. Jetzt ist es offiziell: die 68er-Regelung fällt zum Recall BIG-Vertrag

14 Anlage zum Rundschreiben Nr. 1/2009 Inhaltsverzeichnis der Rundschreiben und Sonderrundschreiben der KZV Berlin Aktuelle Übersicht der Sonstigen Kostenträger 5. Aufbewahrungsfristen 6. QM-Anwenderseminar am In eigener Sache: Personalversammlung am Information für das Praxisteam 9/ Fortbildungsveranstaltung des Philipp- Rundschreiben Nr. 11 vom Neue Verwaltungskostenbeiträge ab HVM-Widersprüche 3. Aus unserer Kfo-Abteilung: Behandlungsbeginn nach Richtlinie 7 bzw Aus unserer Kfo-Abteilung: Hinweis zur Abrechnung der Gebührennummer Neue Termine für unsere QM-Seminare 6. Formulare für die Fortbildung nach 95 d SGB V 7. Kassenänderungen 8. Information für das Praxisteam 10/ Fortbildungsveranstaltung der KZV Berlin zum Thema Update Prophylaxe 10. Fortbildungsveranstaltung des Philipp- Rundschreiben Nr. 12 vom In eigener Sache: a) Am ist die KZV geschlossen b) Posteinwurf bei der KZV 2. Ergänzung zur Mitteilung über neue Verwaltungskostenbeiträge 3. Zahnersatz-Punktwert Information zum Basistarif 5. Vergütungsvereinbarung 2009 mit der IKK 6. Auflösung des Arbeiter-Ersatzkassen- Verbandes (AEV) 7. Der nächste Abgabetermin für die Abrechnungen 8. Punktwertübersicht I. Quartal Punktwertnachberechnungen für das Jahr Neue BEL II-Preise ab Bundeseinheitliches Kassenverzeichnis (BKV) 2009 Module 2008/ Kassenänderungen 13. Hotline zur Abrechnung IV/2008 bzw. Dezember PAR-Behandlungen Position Information für das Praxisteam 11/ Fortbildungsveranstaltung des Philipp-

15 Fax Rückantwort ANMELDUNG Zur Teilnahme an den praktischen Übungen Notfälle in der zahnärztlichen Praxis melde ich mich verbindlich an: Samstag, dem 18. April Kurs 09:00 bis 12:00 Uhr 2. Kurs 13:00 bis 16:00 Uhr Veranstaltungsort: Großer Saal der KZV Berlin, Georg-Wilhelm-Str. 16, Berlin. Referenten: Dr. Peter Kircher und Dr. Bernd Möhrke Mit der Abbuchung der Teilnahmegebühr in Höhe von 50,00 pro Teilnehmer von meinem Honorarkonto erkläre ich mich einverstanden. Sofern ein angemeldetes Team nicht an der Fortbildung teilnimmt, verfällt die Teilnahmegebühr. Anmeldeschluss ist Freitag, Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt! Für die Teilnahme werden gemäß den Richtlinien der BZÄK/KZBV/DGZMK 4 Fortbildungspunkte vergeben. Namen der Teilnehmer: Absender: Datum/Unterschrift Praxis- bzw. Nummernstempel

16 Fax-Antwort an die HypoVereinsbank, Niederlassung Heilberufe (bitte an die Fax-Nr faxen) Anmeldung zum Seminar mit der HypoVereinsbank am 13. März 2009 von 15:00 bis ca. 19:00 Uhr Veranstaltungsort: KZV Berlin großer Sitzungssaal im Erdgeschoss Georg-Wilhelm-Str. 16, Berlin Zur Teilnahme an dem Seminar Existenzgründung für Zahnärzte am 13. März 2009 melde ich mich verbindlich an. Die Teilnahmegebühr beträgt inkl. der gesetzlichen MwSt 50,00. Überweisen Sie bitte diesen Betrag auf das Konto der HypoVereinsbank: Kontoinhaber: HypoVereinsbank Kontonummer: BLZ: Sofern eine angemeldete Person nicht am Seminar teilnimmt, verfällt die Teilnahmegebühr. Es werden keine gesonderten Anmeldebestätigungen verschickt. Für die Teilnahme werden, gemäß den Richtlinien der BZÄK/KZBV/DGZMK, 4 Fortbildungspunkte vergeben. Anmeldeschluss ist der Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Monique Hildebrandt, Telefonnummer: Name des/der Teilnehmer/innen Anschrift Datum Unterschrift des Praxisinhabers

17 Information für das Praxisteam 1/2009 Liebes Praxisteam, mit dieser weiteren Ausgabe bieten wir einen speziellen Service an, mit dem wir Ihnen künftig Hilfestellungen bei der Abrechnung geben möchten. Ihr Abrechnungsteam der KZV Berlin 1. Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten ab Auf folgende Änderungen weisen wir hin: 1. Ab wird es eine gestaffelte Erhöhung der Punktwerte für die Jahre 2009 und 2010 geben. - Für das Jahr 2009 beträgt der Punktwert 1,05 EUR. - Für das Jahr 2010 beträgt der Punktwert 1,07 EUR. - Es ist vorgesehen, dass die Unfallversicherungsträger den zum Zeitpunkt ihrer Ü- berweisung gültigen neuen Punktwert der Abrechnung zu Grunde legen, aber bereits abgerechnete Fälle nicht nachberechnet werden. 2. Für die kieferorthopädischen Leistungen wird nunmehr im Klammerzusatz 1.1 des Abkommens klargestellt, dass auch diese vom Leistungsumfang des Abkommens mit umfasst sind. Hinsichtlich der Anwendbarkeit des BEMA enthält Ziffer 2.1 die Regelung, dass die Vergütung für kieferorthopädische Leistungen bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auf Grundlage des BEMA erfolgt. Darüber hinausgehende erforderliche Leistungen sind nach dem Leistungskatalog der GOZ zu erbringen. Wegen des großen Umfangs fügen wir das Abkommen nicht diesem Rundschreiben bei. Es steht jedoch ab sofort auf der KZV-Internetseite zum Download bereit ( unter E 1). Ihre Ansprechpartnerinnen für den Inhalt des Abkommens: Frau Schmidt Frau Danne Ihre Ansprechpartnerinnen für die Punktwerte: Frau Rost Frau Kretschmann Frau Franke

18 Information für das Praxisteam 1/ Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Neufassung der Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr mit Rechtswirkung ab erlassen. Die beigefügten Erläuterungen enthalten eine Darstellung der wesentlichen Inhalte der Richtlinien. Wegen des großen Umfangs fügen wir diese nicht diesem Rundschreiben bei. Sie stehen jedoch ab sofort auf der KZV-Internetseite zum Download bereit ( unter E 2). Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Kopplin-Stejspal Frau Schirmer Röntgenaufnahmen vor jeder PAR Behandlung notwendig Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass zu einer richtlinienkonformen PAR-Behandlung auch die Erstellung von aktuellen Röntgenbildern zur Antragsstellung gehört. In den Richtlinien heißt es unter V. Systematische Behandlung von Parodontopathien (Par-Behandlung): 2. Anamnese und Diagnostik im Hinblick auf den Parodontalzustand Grundlage für die Therapie sind die Anamnese, der klinische Befund (Parodontalstatus) und Röntgenaufnahmen. Die Krankenkasse kann vor der Kostenübernahmeentscheidung diese Unterlagen und den Patienten begutachten lassen. Der Röntgenbefund erfordert aktuelle (in der Regel nicht älter als sechs Monate) auswertbare Röntgenaufnahmen. Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Scarciglia Frau Danne

19 Information für das Praxisteam 1/ Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Ab haben sich die acht Ersatzkassen im Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) zusammengeschlossen. Der vdek ist aus dem Verband der Angestellten- Krankenkassen e. V. (VdAK) und dem AEV Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V. hervorgegangen. Damit haben sich nun alle acht Ersatzkassen unter dem Dach des vdek zusammengeschlossen: - Barmer Ersatzkasse - Deutsche Angestellten-Krankenkasse - Techniker Krankenkasse - Kaufmännische Krankenkasse KKH - Gmünder Ersatzkasse GEK - Hamburg Münchener Krankenkasse - HEK Hanseatische Krankenkassse - hkk 5. Formulare: Muster Die Dokumentation des Behandlungsanspruchs von im Ausland Versicherten (Formular Muster 80) und die dazu gehörige Erklärung (Formular Muster 81) stehen ab sofort auf der KZV-Internetseite zum Download bereit ( Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Kretschmann Frau Rost Frau Franke ZE, PAR und KB: Einreichung der Statusergänzungen 4, 6, 7 und 8 nach Wohnortprinzip bzw. Regionalkennzeichen Die Statusergänzungen 4, 6, 7 und 8 unterliegen jetzt auch dem Wohnortprinzip. Diese Fälle werden zukünftig in dem KZV-Bereich abgerechnet, dem der Versicherte von seiner Krankenkasse zugeordnet ist. Neue Zusammenstellungsformulare sind diesem Rundschreiben beigefügt. Bitte sortieren Sie wie folgt: vdek-kassen mit Regionalkennzeichen 95 oder 97 = Formblatt blau Berliner Primärkassen = Formblatt grün BKK`s und IKK`s (WOP-Kassen) und vdek-kassen mit fremdem Regionalkennzeichen (nicht 95/97!) = Formblatt orange blanko Auf dem rosa Zusammenstellungsformular stehen künftig nur noch der Polizeipräsident in Berlin, Zivildienst, Bundeswehr, Heilfürsorge Bundespolizei, U und J (AOK Berlin) und Asyl/AsA (AOK Berlin U/J). Informationen zur Quartalsabrechnung KCH und KFO erhalten Sie demnächst

20 Information für das Praxisteam 1/2009 Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Sommer Frau Scarciglia Fusion der IKK-Direkt und der Techniker Krankenkasse In unserem Rundschreiben Nr. 12/2008 haben wir auf die Fusion der IKK-Direkt und der Techniker Krankenkasse hingewiesen. Ergänzend hierzu möchten wir Sie darüber informieren, dass die Krankenversichertenkarten der IKK-Direkt mit Ablauf des ihre Gültigkeit verloren haben. Die Versicherten wurden mit einer neuen TK- Versichertenkarte ausgestattet. Bereits in 2008 von der IKK-Direkt getroffene Leistungszusagen für Zahnersatz, Kieferorthopädie, Kiefergelenkserkrankungen oder die Behandlung von Parodontopathien behalten ihre Gültigkeit für die Abrechnung. Es bedarf keiner erneuten Antragstellung bei der TK. Die IKK-Direkt wurde somit zu einer Ersatzkasse. 8. Punktwertübersichten I. Quartal 2009 Die dem Rundschreiben Nr. 1/2009 beigefügten Punktwertübersichten geben Auskunft über die aktuellen Punktwerte der KZV Berlin sowie der fremden Ersatzkassen für das I. Quartal Auf der Berliner Punktwertübersicht wurde nur der Punktwert für die Berufsgenossenschaft/Eigenunfallversicherung auf 1,05 geändert. Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Kretschmann Frau Rost Frau Franke

21 Anmeldeformular Bitte per Fax an Seite 1 von 2 (Bitte wenden!) Fortbildungen am Philipp-Pfaff-Institut für Zahnärzte Kontaktdaten: Tel info@pfaff-berlin.de Internet: Strukturierte Fortbildung: Manuelle und Osteopathische Medizin in der ZHK Moderator: Dr. Dirk Polonius (Aschgau im Chiemgau) Erster Termin: 27./ (insgesamt 11 Veranstaltungstage; 4 Referenten) Kursgebühr: 2.545,00 Fortbildungspunkte: 86 Weichgewebsmanagement mit und ohne Implantaten im Frontzahnbereich Möglichkeiten und Grenzen Referent: PD Dr. Anton Friedmann (Berlin) Termin: :00 19:00 Uhr und , 09:00 17:00 Uhr Kursgebühr: 365,00 Fortbildungspunkte: 14 Curriculum Kinder- und Jugendzahnmedizin Moderator: Prof. Dr. Christian H. Splieth (Greifswald) Erster Termin: 27./ (insgesamt 10 Veranstaltungstage; 8 Referenten) Kursgebühr: 2.675,00 (2.410,00 bei Anmeldung bis zum und Zahlung bis ) Fortbildungspunkte: 80 Update Zahnheilkunde 2009: Zahnärztliche Arzneitherapie, Milchzahnendodontie, Implantieren im ortsständigen Knochen Referenten: Prof. Dr. Dr. Wilhelm Kirch (Dresden), Prof. Dr. Norbert Krämer (Buckenhof), Dr. Dr. Alexander Tschakaloff (Pinneberg) Termin: , 09:00 15:45 Uhr Kursgebühr: 65,00 Fortbildungspunkte: 8 Raucherentwöhnung mit Hypnose in der Praxis Erfolgreiche Erweiterung der zahnärztlichen Tätigkeit Referentin: Dr. Elisabeth von Meszynski (Berlin) Termin: , 14:00 19:00 Uhr Kursgebühr: 175,00 Fortbildungspunkte: 6 Hilfe, ich bin der Wirtschaftlichkeitsprüfung Referent: Rainer Linke (Potsdam) Termin: , 15:00 19:00 Uhr Kursgebühr: 165,00 Fortbildungspunkte: 5 Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pfaff Berlin und melde mich hiermit verbindlich für die angekreuzte(n) Veranstaltung(en) an. Weitere Informationen in der Kursbörse auf Titel, Name, Vorname des Teilnehmers Rechnungsadresse Telefon Fax

22 Anmeldeformular Bitte per Fax an Seite 2 von 2 (Bitte wenden!) Fortbildungen am Philipp-Pfaff-Institut für Mitarbeiter Kontaktdaten: Tel info@pfaff-berlin.de Internet: Kostenfreier Informationsabend zur Aufstiegsfortbildung zum/r Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenten/in Referentin: ZÄ Ilona Kronfeld (Berlin) Termin: ; 19:30 Uhr Veranstaltungsort: Philipp-Pfaff-Institut, Aßmannshauser Str. 4-6, Berlin Update ZFA/ZAH 2009: Energiemanagementtag - Wege in die Zufriedenheit Referenten: Prof. Dr. Dieter Strecker, Karin Thanhäuser (Rutesheim) Termin: ; 09:00 15:30 Uhr Kursgebühr: 55,00 Fortbildungspunkte: 8 (für ZÄ) Lebensbedrohliche Zwischenfälle in der Zahnarztpraxis Referenten: Dr. Natalie Boerger, Dr. Michael Petschler (Berlin) Termin: ; 09:00 17:00 Uhr Kursgebühr: 195,00 Fortbildungspunkte: 10 (für ZÄ) Verhandlungskunst und Konfliktprophylaxe: Effektive Kommunikation -- souverän und fair (Kurs für Mitarbeiter) Referentin: Bärbel Wohlenberg (Seester) Termin: ; 09:00 17:00 Uhr Kursgebühr: 185,00 Perfekte Assistenz in Abformung und Modellherstellung Referent: OA Dr. Wolfgang Hannak (Berlin) Termin: ; 09:00 17:00 Uhr Kursgebühr: 195,00 Zahnersatzabrechnung nach den Festzuschuss-Richtlinien Referentin: Gudrun Sieg-Küster (Wülfrath) Termin: ; 09:00 17:00 Uhr Kursgebühr: 185,00 Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pfaff Berlin und melde mich hiermit verbindlich für die angekreuzte(n) Veranstaltung(en) an. Weitere Informationen in der Kursbörse auf Titel, Name, Vorname des Teilnehmers Rechnungsadresse Telefon Fax Kennziffer: KZV_RS_ Ort, Datum Unterschrift

12. Freie Plätze bei den Fortbildungen: Praktische Übungen Notfälle in der zahnärztlichen Praxis

12. Freie Plätze bei den Fortbildungen: Praktische Übungen Notfälle in der zahnärztlichen Praxis NR. 10 VOM 27. SEPTEMBER 2016 INHALT 1. Grenzwerte 2. Störung des Telefonanschlusses 3. Der Tagesspiegel Mitarbeiter rufen in den Praxen an 4. Antrags- und Beginndaten für die KFO-Behandlung 5. BEL II

Mehr

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 2 vom 28. Februar 2014

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 2 vom 28. Februar 2014 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN Nr. 2 vom 28. Februar 2014 INHALT 1. Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (egk) 2. FU1 AOK Nordost - IP4 wird jetzt auch über Pseudonummer

Mehr

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 6 vom 19. Juni 2014

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 6 vom 19. Juni 2014 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN Nr. 6 vom 19. Juni 2014 INHALT 1. Neue Punktwerte für die BKK zum 01.04.2014 2. Die Stellen- und Praxisbörse der Berliner Zahnärzteschaft ist

Mehr

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 1 vom 23. Januar Neuer ZE-Punktwert ab bis

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 1 vom 23. Januar Neuer ZE-Punktwert ab bis KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN Nr. 1 vom 23. Januar 2014 1. Neuer ZE-Punktwert ab 01.04.2014 bis 31.12.2014 INHALT 2. Vereinbarung zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte

Mehr

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 7 vom 21. Juli 2015

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 7 vom 21. Juli 2015 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN INHALT Nr. 7 vom 21. Juli 2015 1. Ab dem 01.07.2015 Erhöhung der Pauschale für Junge Zähne bei der AOK Nordost 2. Aktualisierte Leistungsbeschreibung

Mehr

RUNDSCHREIBEN INHALT. 1. Kieferorthopädische Behandlungen: Patienten verbessert 2. Neuer Vordruck für die Bescheinigung

RUNDSCHREIBEN INHALT. 1. Kieferorthopädische Behandlungen: Patienten verbessert 2. Neuer Vordruck für die Bescheinigung KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN INHALT Nr. 11 vom 10. November 2015 1. Kieferorthopädische Behandlungen: Transparenz für Patienten verbessert 2. Neuer Vordruck für die Bescheinigung

Mehr

NR. 3 VOM 5. APRIL 2017 INHALT. 1. Ummeldestau bei Statuswechsel von BPG 9 Asyl auf Personengruppe Absatz 2 SGB V

NR. 3 VOM 5. APRIL 2017 INHALT. 1. Ummeldestau bei Statuswechsel von BPG 9 Asyl auf Personengruppe Absatz 2 SGB V NR. 3 VOM 5. APRIL 2017 INHALT 1. Ummeldestau bei Statuswechsel von BPG 9 Asyl auf Personengruppe 4 264 Absatz 2 SGB V 2. Änderung der Krankentransport-Richtlinie in Kraft getreten 3. Herbstsymposium 2017

Mehr

Aktuelle Punktwertliste Fremdkassen und fremde Sonstige Kostenträger Quartal 4/2005 für die KZV-Bereiche 01-13

Aktuelle Punktwertliste Fremdkassen und fremde Sonstige Kostenträger Quartal 4/2005 für die KZV-Bereiche 01-13 Aktuelle Punktwertliste Fremdkassen und fremde Sonstige Kostenträger für die KZV-Bereiche 01-13 KZV-Bereich 01 Stuttgart 03 Tübingen 04 Niedersachsen 05 Karlsruhe Abr. -Art KCH/KBR/PAR IP/FU KCH/KBR/PAR

Mehr

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 9 vom 24. September 2012

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 9 vom 24. September 2012 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN Nr. 9 vom 24. September 2012 INHALT 1. Wir bitten nochmals um Beachtung! Bundespolizei: HR1- bis HR4- Positionen bis 30.09.2012 2. Rückbelastung

Mehr

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 8 vom 15. September 2008. Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 8 vom 15. September 2008. Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! RUNDSCHREIBEN INHALT Nr. 8 vom 15. September 2008 Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über: 1. In eigener Sache: Stellungnahme zum Bericht

Mehr

RUNDSCHREIBEN INHALT. 9. Termine für QM-Seminare. 14. Fortbildungsveranstaltungen

RUNDSCHREIBEN INHALT. 9. Termine für QM-Seminare. 14. Fortbildungsveranstaltungen KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN Nr. 2 vom 29. März 2010 Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! INHALT Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über: 1.

Mehr

RUNDSCHREIBEN INHALT. 6. Genehmigungsverzicht bei Behandlungen von Kiefergelenkserkrankungen

RUNDSCHREIBEN INHALT. 6. Genehmigungsverzicht bei Behandlungen von Kiefergelenkserkrankungen KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN INHALT Nr. 8 vom 25. August 2015 1. PZR-Zuschuss - Informationen für die Zahnarztpraxis 2. Kein Honorar aufgrund fehlender oder unklarer Mitgliedschaften

Mehr

Anbei übersende ich Ihnen eine Kopie meines Personalausweises.

Anbei übersende ich Ihnen eine Kopie meines Personalausweises. Absender An Informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH - Abteilung Datenschutz - Rheinstr. 99 76532 Baden-Baden Datum Auskunft aus dem HIS System Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir

Mehr

Nr. 12 vom 7. Dezember 2015

Nr. 12 vom 7. Dezember 2015 Nr. 12 vom 7. Dezember 2015 1. Rechtsgrundlagen und Hinweise für die Zahnarztpraxis Zahnmedizin und Zahntechnik 2. Neuer ZE-Punktwert und neue Festzuschussbeträge für das Jahr 2016 beschlossen 3. Grünes

Mehr

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 8 vom 27. August Rückzahlung von HVM- Einbehalten Herbstsymposium 2013

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 8 vom 27. August Rückzahlung von HVM- Einbehalten Herbstsymposium 2013 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN Nr. 8 vom 27. August 2013 1. Rückzahlung von HVM- Einbehalten 2012 2. Herbstsymposium 2013 INHALT 3. Hinweise zur Abrechnung von Kronen und Brücken

Mehr

V E R T R A G. zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg vertreten durch die Behörde für Inneres (im folgenden BfI genannt), und

V E R T R A G. zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg vertreten durch die Behörde für Inneres (im folgenden BfI genannt), und V E R T R A G zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg vertreten durch die Behörde für Inneres (im folgenden BfI genannt), und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hamburg (im folgenden KZV Hamburg genannt)

Mehr

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Köln (KZBV), vertreten durch den Vorstand,

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Köln (KZBV), vertreten durch den Vorstand, Die Bundesvereinigung, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Köln (KZBV), vertreten durch den Vorstand, der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden e.v., Berlin (BDK) vertreten durch die Bundesvorsitzenden

Mehr

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 5 vom 21. Mai 2012

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 5 vom 21. Mai 2012 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN Nr. 5 vom 21. Mai 2012 INHALT 1. Vorherige Prüfung der zur Abrechnung eingereichten Fälle unbedingt erforderlich 2. Abkommen über die Durchführung

Mehr

Der Heil- und Kostenplan für die Zahnersatzversorgung. Erläuterungen

Der Heil- und Kostenplan für die Zahnersatzversorgung. Erläuterungen 5 Der Heil- und Kostenplan für die Zahnersatzversorgung Erläuterungen DER Heil- und Kostenplan DER Heil- und Kostenplan 2 Der Heil- und Kostenplan 3 Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist die Grundlage jeder

Mehr

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 1 vom 23. Januar 2014 1. Neuer ZE-Punktwert ab 01.04.2014 bis 31.12.2014

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 1 vom 23. Januar 2014 1. Neuer ZE-Punktwert ab 01.04.2014 bis 31.12.2014 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN Nr. 1 vom 23. Januar 2014 1. Neuer ZE-Punktwert ab 01.04.2014 bis 31.12.2014 INHALT 2. Vereinbarung zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte

Mehr

Vereinbarung. über die Zahlung einer Sachkostenpauschale für die Versorgung mit Schienenverbänden gemäß 128 Abs. 1 Satz 1 SGB V

Vereinbarung. über die Zahlung einer Sachkostenpauschale für die Versorgung mit Schienenverbänden gemäß 128 Abs. 1 Satz 1 SGB V Vereinbarung über die Zahlung einer Sachkostenpauschale für die Versorgung mit Schienenverbänden gemäß 128 Abs. 1 Satz 1 SGB V - Knieruhigstellungsschienen/Immobilisationsschienen - zwischen der Kassenärztlichen

Mehr

FREIE HEILFÜRSORGE BREMEN

FREIE HEILFÜRSORGE BREMEN KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG IM LANDE BREMEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS FREIE HEILFÜRSORGE BREMEN Vereinbarung zwischen der KZV Bremen und dem Senator für Inneres für die Bremer Polizei- und

Mehr

Hautkrebssonderverträge Stand

Hautkrebssonderverträge Stand Hautkrebssonderverträge Stand 01.01.2015 Baden-Württemberg Barmer-GEK alle 2 Jahre kein Mindestalter 25 nein Hautärzte 01.07.11 LKK jährlich ab 21 25 ggfs. + 6 Hautärzte 01.01.13 BKK jährlich kein Mindestalter

Mehr

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 9 vom 18. September Rückzahlung von HVM-Einbehalten

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 9 vom 18. September Rückzahlung von HVM-Einbehalten KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN INHALT Nr. 9 vom 18. September 2015 1. Rückzahlung von HVM-Einbehalten 2014 2. Zahnärztliche Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen 3.

Mehr

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 4 vom 28. April 2015

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 4 vom 28. April 2015 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN Nr. 4 vom 28. April 2015 INHALT 1. KVK seit 01.01.2015 ungültig! 2. Neue Punktwerte für die Techniker Krankenkasse ab 01.04.2015 3. Ergänzung

Mehr

Der Heil- und Kostenplan für die Versorgung mit Zahnersatz. Erläuterungen

Der Heil- und Kostenplan für die Versorgung mit Zahnersatz. Erläuterungen 5 Der Heil- und Kostenplan für die Versorgung mit Zahnersatz Erläuterungen DER Heil- und Kostenplan 2 Der Heil- und Kostenplan Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist die Grundlage jeder Versorgung mit Zahnersatz.

Mehr

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) Kasse (Stand: 1.1.2016) AOKenn AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Bremen/ Bremerhaven AOK Hessen AOK NordWest Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40,

Mehr

A N T R A G. KIEFERORTHOPÄDIE (Ermächtigung zur Weiterbildung für 2 Jahre)

A N T R A G. KIEFERORTHOPÄDIE (Ermächtigung zur Weiterbildung für 2 Jahre) A N T R A G auf Ermächtigung zur fachspezifischen Weiterbildung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie als niedergelassene Zahnärztin/ niedergelassener Zahnarzt gem. 21 Abs. 2 der Weiterbildungsordnung der

Mehr

505 mit BPol.txt SISYDENT BEGLEITSCHREIBEN P505. Veränderungen gegenüber der Aktualisierung P500:

505 mit BPol.txt SISYDENT BEGLEITSCHREIBEN P505. Veränderungen gegenüber der Aktualisierung P500: SISYDENT BEGLEITSCHREIBEN P505 Veränderungen gegenüber der Aktualisierung P500: Patientenstammdaten - Einsicht...(2-31) Quartalsabrechnung - Schein korrigieren...(4-1-11-53) Lt. Bundes-KZV wird in der

Mehr

Ergänzungsvereinbarung

Ergänzungsvereinbarung Ergänzungsvereinbarung zu der Vereinbarung über das Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren für vertragszahnärztliche Leistungen sowie das Gutachterwesen zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung

Mehr

Der Heil- und Kostenplan für die Versorgung mit Zahnersatz. Erläuterungen

Der Heil- und Kostenplan für die Versorgung mit Zahnersatz. Erläuterungen 5 Der Heil- und Kostenplan für die Versorgung mit Zahnersatz Erläuterungen DER Heil- und Kostenplan DER Heil- und Kostenplan 2 Der Heil- und Kostenplan 3 Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist die Grundlage

Mehr

Hinweise. zur vertragszahnärztlichen Versorgung von Personen, die im Ausland krankenversichert sind

Hinweise. zur vertragszahnärztlichen Versorgung von Personen, die im Ausland krankenversichert sind Hinweise zur vertragszahnärztlichen Versorgung von Personen, die im Ausland krankenversichert sind Stand: 01.09.2012 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, Personen, die bei einem ausländischen Sozialversicherungsträger

Mehr

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 5 vom 2. Juli 2010

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 5 vom 2. Juli 2010 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN Nr. 5 vom 2. Juli 2010 INHALT 1. Probleme beim Einlesen der aktuellen BKV-Datei 2. Hängepartie um CityBKK 3. Beispiele zur Änderung der Festzuschuss-Richtlinie

Mehr

V4-Nr. 675 / 07.12.2007 Verteiler: KZVen. An die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen

V4-Nr. 675 / 07.12.2007 Verteiler: KZVen. An die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen V4-Nr. 675 / 07.12.2007 Verteiler: KZVen KZBV Postfach 41 01 69 50861 Köln An die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Körperschaft des öffentlichen Rechts Abteilung Vertrag Universitätsstraße 73 50931 Köln

Mehr

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)

Mehr

Satzungsleistungen. (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Satzungsleistungen. (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) Kasse (Stand: 31.01.2017) AOKenn AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Bremen/ Bremerhaven AOK Hessen AOK NordOst Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40,

Mehr

die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen

die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen ANLAGE 13 Vereinbarung über die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 35 des DMP-Vertrages Brustkrebs vom 09.04.2013 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und dem BKK-Landesverband

Mehr

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 4 vom 23. April Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 4 vom 23. April Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! RUNDSCHREIBEN INHALT Nr. 4 vom 23. April 2008 Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über: 1. Zahnärztlicher Nachtnotfalldienst 2. Die neue

Mehr

Vergütungsvereinbarung Rehabilitationssport ab

Vergütungsvereinbarung Rehabilitationssport ab Vergütungsvereinbarung Rehabilitationssport ab 01.01.2016 zwischen dem Deutschen Behindertensportverband e.v. (DBS), Frechen - zugleich für seine Mitgliedsverbände - dem Deutschen Olympischen Sportbund

Mehr

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 2 vom 12. März 2009. Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 2 vom 12. März 2009. Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN INHALT Nr. 2 vom 12. März 2009 Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über: 1.

Mehr

H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g

H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g 2 0 1 5 zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung mit Heilmitteln gemäß 84 Abs. 8 SGB V für das Jahr 2015 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

' Geändert auf Grund einer Vereinbarung vom 27.04.2006. aniage-4-ag-bmv-z-ekvz-241111-final.doc Seite 1

' Geändert auf Grund einer Vereinbarung vom 27.04.2006. aniage-4-ag-bmv-z-ekvz-241111-final.doc Seite 1 Vereinbarung zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband nach 87 Abs. (1a) SGB V über die Versorgung mit Zahnersatz (Anlage 3 zum BMV-Z/Anlage 4 zum EKVZ) 1 Vor Beginn der Behandlung hat der Vertragszahnarzt

Mehr

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) Kasse (Stand: 4.8.2015) AOKenn AOK Baden-Württemberg AOK Bremen/Bremerhaven Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) 75% Erstattung für Versuche

Mehr

2. Nachtrag zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung vom

2. Nachtrag zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung vom 2. Nachtrag zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung vom 01.07.2004 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring 2 39120 Magdeburg und den Landesverbänden der Krankenkassen

Mehr

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 10 vom 20. November 2013

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 10 vom 20. November 2013 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN Nr. 10 vom 20. November 2013 INHALT 1. Vergütungsvereinbarung mit der TK, BKK und Knappschaft 2. Neues über die Erfassung der FU 1 3. Informationen

Mehr

Name. Straße. PLZ, Ort. Telefon. Fax. Mobiltelefon. -Adresse. PLZ, Ort. Straße. Fax. Telefon. -Adresse

Name. Straße. PLZ, Ort. Telefon. Fax. Mobiltelefon.  -Adresse. PLZ, Ort. Straße. Fax. Telefon.  -Adresse 1.1 Angaben zur Person des Antragstellers Mitglieds Nr.: Name Vorname Titel Geburtsdatum Geburtsort 1.2 Privatanschrift Straße Telefon PLZ, Ort Fax Mobiltelefon E-Mail-Adresse 1.3 Praxisanschrift Straße

Mehr

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 1 vom 26. Januar Neue Preise für Briefe und Päckchen 2. Neues Update zur Digitalen Planungshilfe

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 1 vom 26. Januar Neue Preise für Briefe und Päckchen 2. Neues Update zur Digitalen Planungshilfe KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN INHALT Nr. 1 vom 26. Januar 2016 1. Neue Preise für Briefe und Päckchen 2. Neues Update zur Digitalen Planungshilfe (DPF) 3. Ratgeber Gesundheit

Mehr

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 4 vom 27. Mai Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 4 vom 27. Mai Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN INHALT Nr. 4 vom 27. Mai 2009 Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über: 1. In

Mehr

Berlin, Brandenburg, Frankfurt/M., Hamburg, Hessen, Köln, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig - Holstein

Berlin, Brandenburg, Frankfurt/M., Hamburg, Hessen, Köln, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig - Holstein An ZWST Hebelstraße 6 D-60318 Frankfurt am Main 1. alle Landesverbände 2. die Gemeinden Berlin, Bremen, Frankfurt/M., Hamburg, Köln, München und Saarbrücken 3. die Jugendzentren 4. die Damen und Herren

Mehr

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 11 vom 18. November 2014

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 11 vom 18. November 2014 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN INHALT Nr. 11 vom 18. November 2014 1. Neuer ZE-Punktwert für das Jahr 2015 2. Die Polizei bittet um die Mithilfe der Zahnärzteschaft - Unbekannter

Mehr

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) Kasse (Stand: 1.2.2015) AOKenn AOK Baden-Württemberg Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) 75% Erstattung für Versuche 1-3; Aufhebung der oberen

Mehr

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) Kasse (Stand: 1.9.2016) AOKenn AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Bremen/ Bremerhaven AOK Hessen AOK NordOst Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Mehr

Ergänzungsvereinbarung zur Vergütungsvereinbarung vom... über Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf

Ergänzungsvereinbarung zur Vergütungsvereinbarung vom... über Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf Ergänzungsvereinbarung zur Vergütungsvereinbarung vm... über Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf gemäß 87b SGB XI zwischen dem Träger für die Einrichtung

Mehr

Gemeinsames Rundschreiben. der. KZBV in Köln. und des. GKV-Spitzenverbandes in Berlin. zur. Vereinbarung über die Neugestaltung

Gemeinsames Rundschreiben. der. KZBV in Köln. und des. GKV-Spitzenverbandes in Berlin. zur. Vereinbarung über die Neugestaltung Spitzenverband KZBV Gemeinsames Rundschreiben der KZBV in Köln und des GKV-Spitzenverbandes in Berlin zur Vereinbarung über die Neugestaltung der Vordrucke im Rahmen des Gutachterwesens Inhalt Vorwort...3

Mehr

HVM- Anlage 1 Konservierend-chirurgische, PAR- und Kieferbruchleistungen

HVM- Anlage 1 Konservierend-chirurgische, PAR- und Kieferbruchleistungen Anlage 1 zum Honorarverteilungsmaßstab der KZV Berlin Seite 1 HVM- Anlage 1 Konservierend-chirurgische, PAR- und Kieferbruchleistungen I. Voraussetzungen für die Honorarverteilung nach dieser Anlage Die

Mehr

Zwischen dem Land Baden-Württemberg - vertreten durch das Innenministerium in Stuttgart - (nachfolgend Kostenträger genannt) und den

Zwischen dem Land Baden-Württemberg - vertreten durch das Innenministerium in Stuttgart - (nachfolgend Kostenträger genannt) und den Zwischen dem Land Baden-Württemberg - vertreten durch das Innenministerium in Stuttgart - (nachfolgend Kostenträger genannt) und den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen für die Regierungsbezirke Freiburg,

Mehr

Vereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening

Vereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening Information 1.18. 1/6 Vereinbarung über die Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch im Land Brandenburg zwischen Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

zwischen dem Landkreistag Baden-Württemberg, dem Städtetag Baden-Württemberg und der

zwischen dem Landkreistag Baden-Württemberg, dem Städtetag Baden-Württemberg und der Zusatzvereinbarung zum Rahmenabkommen über die zahnärztliche Versorgung der Sozialhilfeempfänger in Baden-Württemberg vom 14.11.1962 i.ü.f. vom 28.10.1965 und vom 27.02.1970 über die Versorgung der Leistungsberechtigten

Mehr

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 6 vom 19. August 2010

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 6 vom 19. August 2010 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN INHALT Nr. 6 vom 19. August 2010 1. Stellungnahme der KZV Berlin anlässlich eines Wahl-Flyers Kostenexplosion in der KZV 2. Abholung der Monatsabrechnung

Mehr

1. Nachtrag. zur. Vereinbarung zur ärztlichen Vergütung in Thüringen mit Wirkung für das Jahr 2015 vom zwischen

1. Nachtrag. zur. Vereinbarung zur ärztlichen Vergütung in Thüringen mit Wirkung für das Jahr 2015 vom zwischen 1. Nachtrag zur Vereinbarung zur ärztlichen Vergütung in Thüringen vom 05.06.2015 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Landesverbänden der Krankenkassen - AOK PLUS Die Gesundheitskasse

Mehr

Gesund groß werden Verträge zur Kindervorsorge der KV Bremen

Gesund groß werden Verträge zur Kindervorsorge der KV Bremen Gesund groß werden Verträge zur Kindervorsorge der KV Bremen Inhaltsverzeichnis Kinderprävention AOK Bremen/Bremerhaven (U10, U11, J2) Seite 3 BKK Präventionsangebot Kinder (U10, U11) Seite 6 HKK (U10,

Mehr

Vereinbarung. zur. Bereinigung der Regelleistungsvolumen (RLV) nach 87b SGB V für Verträge nach 73b, 73c und 140a ff. SGB V

Vereinbarung. zur. Bereinigung der Regelleistungsvolumen (RLV) nach 87b SGB V für Verträge nach 73b, 73c und 140a ff. SGB V Vereinbarung zur Bereinigung der Regelleistungsvolumen (RLV) nach 87b SGB V für Verträge nach 73b, 73c und 140a ff. SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) und der AOK Sachsen-Anhalt,

Mehr

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 6 vom 24. Juni 2015. 1. Kostenstrukturanalyse 2014 2. Neue Punktwerte für die BKK zum. zum 01.04.2015

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 6 vom 24. Juni 2015. 1. Kostenstrukturanalyse 2014 2. Neue Punktwerte für die BKK zum. zum 01.04.2015 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN INHALT Nr. 6 vom 24. Juni 2015 1. Kostenstrukturanalyse 2014 2. Neue Punktwerte für die BKK zum 01.04.2015 3. Neue Punktwerte für die Knappschaft

Mehr

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV 1. Allgemeine Angaben Antragsteller

Mehr

Kinderwunschzentrum Langenhagen

Kinderwunschzentrum Langenhagen Patienteninformationsschreiben zur Abrechnung von Maßnahmen der "künstlichen Befruchtung" als Satzungsleistung einer gesetzlichen Krankenkasse Liebes Patientenpaar, Sie sind beide Mitglied einer gesetzlichen

Mehr

Ihre Niederlassung als Zahnmediziner. Formale Voraussetzungen. Checkliste

Ihre Niederlassung als Zahnmediziner. Formale Voraussetzungen. Checkliste Ihre Niederlassung als Zahnmediziner Formale Voraussetzungen Checkliste Geschäftsführung: Persönlich haftende Dipl. Betriebswirt Campus-Finance Verwaltungs UG VR Bank Kitzingen Das Niederlassungsverfahren

Mehr

Nr. 12 vom 16. Dezember 2014

Nr. 12 vom 16. Dezember 2014 Nr. 12 vom 16. Dezember 2014 1. Ab 2015 gilt nur noch die egk 2. Festzuschussbeträge für das Jahr 2015 vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen 3. Umsatzbezogene Verwaltungskosten bleiben 2015 bei 1,5

Mehr

Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI

Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI Der Träger des Pflegedienstes: und die Landesverbände der Pflegekassen in Hessen AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen BKK-Landesverband Hessen IKK Baden-Württemberg und Hessen, Landesdirektion Hessen Landwirtschaftliche

Mehr

Vereinbarung. gemäß 2 Abs. 5 in Anlehnung an die Anlage 7a zum BMV-Z über das Gutachterverfahren für Behandlungen von Kiefergelenkserkrankungen

Vereinbarung. gemäß 2 Abs. 5 in Anlehnung an die Anlage 7a zum BMV-Z über das Gutachterverfahren für Behandlungen von Kiefergelenkserkrankungen Vereinbarung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung im Lande Bremen und der AOK Bremen/Bremerhaven dem BKK Landesverband Niedersachsen-Bremen dem IKK-Landesverband Sachsen-Anhalt Geschäftsbereich Bremen

Mehr

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 3 vom 25. März 2008. Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 3 vom 25. März 2008. Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! RUNDSCHREIBEN INHALT Nr. 3 vom 25. März 2008 Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über: 1. Neue Vergütungsvereinbarungen 2008 2. Änderung

Mehr

Der Tarif gilt nur in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kranken-Zusatzversicherung

Der Tarif gilt nur in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kranken-Zusatzversicherung Wesentliche Merkmale des Tarifs dentze.90 Leistungen beim Zahnarzt Wir erstatten 80-90% der Kosten für: Zahnersatz Inlays Narkose und Akupunktur bis insgesamt 250 pro Kalenderjahr Es gelten Höchstbeträge

Mehr

Kurarztverträge - Kurärztliche Behandlung

Kurarztverträge - Kurärztliche Behandlung GB Abrechnung - Plausibilitätsprüfung Spitzenverband Bund der Krankenkassen Kassenärztliche Bundesvereinigung Seite: 2 1 Die (KÄV) Die (KÄV) betreute im Jahr 2008 bundesweit 1.100 Kurärzte * 373 Kurorte

Mehr

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK) auf der Grundlage von

Mehr

Elektronische Gesundheitskarte (egk) Hinweise zum Basis-Rollout der egk

Elektronische Gesundheitskarte (egk) Hinweise zum Basis-Rollout der egk KZBV Postfach 41 01 69 50861 Köln An alle Kassenzahnärztlichen Vereinigungen V4 / Nr. 386 / 24.06.2008 Verteiler: KZVen Körperschaft des öffentlichen Rechts Abteilung Telematik Universitätsstraße 73 50931

Mehr

Gemeinsames Rundschreiben. der. KZBV, K.d.ö.R., Köln. und des. GKV-Spitzenverbandes, Berlin. zu Änderungen. bei der. Versorgung mit Adhäsivbrücken

Gemeinsames Rundschreiben. der. KZBV, K.d.ö.R., Köln. und des. GKV-Spitzenverbandes, Berlin. zu Änderungen. bei der. Versorgung mit Adhäsivbrücken Gemeinsames Rundschreiben der KZBV, K.d.ö.R., Köln und des GKV-Spitzenverbandes, Berlin zu Änderungen bei der Versorgung mit Adhäsivbrücken in der vertragszahnärztlichen Versorgung Inhalt 1. Beschluss

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 22/2016 03.03.2016 Dö Noch Plätze frei! DAR-Seminare: Aktuelles aus dem Kaufrecht und Privatinkasso ausländischer Geldsanktionen Praxis in Deutschland

Mehr

A N T R A G. ORALCHIRURGIE (Ermächtigung zur Weiterbildung für 2 Jahre)

A N T R A G. ORALCHIRURGIE (Ermächtigung zur Weiterbildung für 2 Jahre) A N T R A G auf Ermächtigung zur fachspezifischen Weiterbildung auf dem Gebiet der Oralchirurgie als niedergelassene Zahnärztin/ niedergelassener Zahnarzt gem. 24 Abs. 1 der Weiterbildungsordnung der LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Mehr

Satzungsleistung (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Satzungsleistung (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) Kasse (Stand: 8.1.2015) AOKenn AOK Baden-Württemberg AOK Bremen/Bremerhaven AOK Hessen AOK Nordwest AOK PLUS AOK Rheinland/Hamburg AOK Rheinland-Pfalz/ Satzungsleistung (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis

Mehr

Heilmittelvereinbarung nach 845GB V für das Jahr 2016

Heilmittelvereinbarung nach 845GB V für das Jahr 2016 VEREINBARUNG Die KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG HESSEN und die AOK - DIE GESUNDHEITSKASSE IN HESSEN der BKK LANDESVERBAND SÜD, Regionaldirektion Hessen die IKK CLASSIC die SOZIALVERSICHERUNG für LANDWIRTSCHAFT,

Mehr

Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein gemäß 85 Absatz 4 SGB V

Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein gemäß 85 Absatz 4 SGB V gemäß 85 Absatz 4 SGB V Ratgeber Band I Erg.-Lfg. ID 3/10 1 Verteilung der Gesamtvergütung (1) Dieser Honorarverteilungsmaßstab gilt für die Verteilung der Gesamtvergütung aller Primärkrankenkassen sowie

Mehr

Vertrag. über. die Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen. zwischen

Vertrag. über. die Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen. zwischen Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg und den nachfolgend benannten Ersatzkassen BARMER GEK Techniker Krankenkasse (TK) DAK-Gesundheit

Mehr

Vergütungsvereinbarung

Vergütungsvereinbarung Anlage 2 zum Vertrag vom 01.01.2007 Vergütungsvereinbarung gemäß 125 SGB V über ergotherapeutische Leistungen ab dem 01.01.2012 zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e.v. (DVE) - nachstehend

Mehr

zwischen dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover der IKK classic der Knappschaft, Regionaldirektion Chemnitz

zwischen dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover der IKK classic der Knappschaft, Regionaldirektion Chemnitz Vereinbarung zur Mitwirkung der Kinder- und Jugendärzte an der Rahmenvereinbarung im Freistaat Sachsen zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter

Mehr

Der Heil- und Kostenplan für die Zahnersatzversorgung. Erläuterungen

Der Heil- und Kostenplan für die Zahnersatzversorgung. Erläuterungen 5 Der Heil- und Kostenplan für die Zahnersatzversorgung Erläuterungen DER Heil- und Kostenplan 2 Der Heil- und Kostenplan Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist die Grundlage jeder Versorgung mit Zahnersatz.

Mehr

Richtlinie für die vertragszahnärztliche gutachterliche Tätigkeit

Richtlinie für die vertragszahnärztliche gutachterliche Tätigkeit K assenza hnärztliche Vereinigung i m Lande Bremen Körperschaft des öffentlichen Rechts Richtlinie für die vertragszahnärztliche gutachterliche Tätigkeit im Bereich Zahnersatz, PAR, KBR, KFO und Implantologie

Mehr

Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2014. Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen

Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2014. Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2014 Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen gültig vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 für die Bundesländer

Mehr

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 6 vom 23. Juni 2016

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 6 vom 23. Juni 2016 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN INHALT Nr. 6 vom 23. Juni 2016 1. Vorläufiges Wahlergebnis 2. Gelbes Heft mit zusätzlichen Verweisen auf zahnärztliche Untersuchungen 3. Neuerungen

Mehr

Merkblatt zum Antrag auf Umwandlung eines Angestelltensitzes in eine Zulassung gem. 95 Abs. 9b SGB V

Merkblatt zum Antrag auf Umwandlung eines Angestelltensitzes in eine Zulassung gem. 95 Abs. 9b SGB V Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.

Mehr

Elektronische Abrechnung ZE KZBV Vertragsinformatik

Elektronische Abrechnung ZE KZBV Vertragsinformatik 2.3 Feststellungscodes des ZE-Abrechnungsmoduls 2.3.1 Feststellungscodes/-texte auf Fallebene Stelle 1: 0xxx "Fall enthält nur Leistung(en) mit Feststellung Nr. "0 Vom Modul nicht beanstandet" 1xxx "Fall

Mehr

Vereinbarung über das Gutachterverfahren für implantologische Leistungen

Vereinbarung über das Gutachterverfahren für implantologische Leistungen 7.8. Anlage 14 Vereinbarung zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Köln und dem AOK-Bundesverband, Bonn BKK-Bundesverband, Essen, IKK-Bundesverband, Bergisch-Gladbach Bundesverband

Mehr

ANLEITUNG FÜR PUNKT- WERTÄNDERUNGEN IM DS-WIN-PLUS

ANLEITUNG FÜR PUNKT- WERTÄNDERUNGEN IM DS-WIN-PLUS ANLEITUNG FÜR PUNKT- WERTÄNDERUNGEN IM DS-WIN-PLUS Pionier der Zahnarzt-Software. Seit 986. Inhaltsverzeichnis. Punktwerteingabe im DS-Win-Plus.. Allgemeines.2. Punktwerteingabe für Kons, IP/FU, PA und

Mehr

Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte - Hamburg -

Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte - Hamburg - Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte - Hamburg - Humboldtstraße 56 (040) 22 80 2-342 oder 22 80 2-320 22083 Hamburg (040) 22 80 2-420 U N T E R L A G E N zur Antragsstellung auf Z U L A

Mehr

zwischen sowie den Ersatzkassen

zwischen sowie den Ersatzkassen Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag nach 75 Abs. 1 SGB XI für die Freie und Hansestadt Hamburg zur teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege) vom 25.09.1997 zwischen der AOK Rheinland/Hamburg

Mehr

Wesentliche Merkmale des Tarifs dentzb.100. Tarif dentzb.100 Versicherung für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie Fassung Juli 2016

Wesentliche Merkmale des Tarifs dentzb.100. Tarif dentzb.100 Versicherung für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie Fassung Juli 2016 Wesentliche Merkmale des Tarifs dentzb.100 Leistungen beim Zahnarzt Wir erstatten 100% der Kosten für: Füllungen Wurzelbehandlungen Parodontalbehandlungen Narkose und Akupunktur bis insgesamt 250 pro Kalenderjahr

Mehr

Vertrag zur Umsetzung des 124 SGB XI häusliche Betreuung. (Übergangsvereinbarung 2013 im Freistaat Sachsen) zwischen

Vertrag zur Umsetzung des 124 SGB XI häusliche Betreuung. (Übergangsvereinbarung 2013 im Freistaat Sachsen) zwischen Vertrag zur Umsetzung des 124 SGB XI häusliche Betreuung zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen in Sachsen vertreten durch die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen., zugleich

Mehr

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) Kasse (Stand: 1.2.2015) AOKenn AOK Baden-Württemberg Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) 75% Erstattung für Versuche 1-3; Aufhebung der oberen

Mehr

Richtgrößenvereinbarung für das Jahr 2017

Richtgrößenvereinbarung für das Jahr 2017 Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland Europaallee 7-9, 66113 Saarbrücken - einerseits- und die AOK Rheinland-Pfalz / Saarland Die Gesundheitskasse Landesdirektion Saarland Halbergstraße 1, 66121 Saarbrücken

Mehr

Vereinbarung. zur Vergütung und Abrechnung von

Vereinbarung. zur Vergütung und Abrechnung von Vereinbarung zur Vergütung und Abrechnung von operativ durchgeführten und medikamentös ausgelösten Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (ambulant/belegärztlich) gemäß Artikel 5 des Schwangeren-

Mehr

Abrechnungshinweise 2013

Abrechnungshinweise 2013 Abrechnungshinweise 2013 INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE ABRECHNUNGSHINWEISE... 1 Aut-idem Regelung... 1 KZBV-Broschüre Schnittstellen zwischen Bema und GOZ... 1 Krankenversichertenkarte/eGK... 2 Ersatzverfahren...2

Mehr

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) Kasse (Stand: 1.1.2016) AOKenn AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Bremen/ Bremerhaven AOK Hessen AOK NordWest Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40,

Mehr