RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 2 vom 12. März Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

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1 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN INHALT Nr. 2 vom 12. März 2009 Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über: 1. VdAK-Punktwerte nach Schiedsamt 2. Online-Abrechnung ab März Probeweise Weiterführung des IP- Vertrages mit der BIG-Gesundheit 4. Abkommen über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten vom Abrechnung falscher FZ-Beträge auf HKPs mit Ausstellungsdatum Januar Wegfall der Rechtskreistrennung in den Abrechnungsdaten 7. Verwechslungsmöglichkeit der KVKEOE mit der EHIC 8. Kassenänderungen 9. Fusion BKK Allianz mit KKH (Kaufmännische Krankenkasse) 10. Punktwertübersichten I. und II. Quartal Hotline zur Abrechnung I/09 bzw. März Fortbildungsveranstaltung der KZV Berlin zum Thema Durchblick im Dschungel der Adhäsivsysteme 13. Seminar mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank am Information für das Praxisteam 2/ Fortbildungsveranstaltung des Philipp-Pfaff-Institutes Dresdner Parodontologie Frühling

2 1. VdAK-Punktwerte nach Schiedsamt Mit unserem Rundschreiben Nr. 10 vom Ziffer 1. informierten wir Sie umfassend über den Ausgang des Schiedsverfahrens vom Die damalige Einschätzung, dass der VdAK (jetzt vdek) den Schiedsspruch beklagen wird, hat sich leider bestätigt. Am 2. Februar 2009 erhielten wir von der Geschäftsstelle des Landesschiedsamtes davon Kenntnis, dass der VdAK bereits am (!) Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht hat. Die zwischenzeitlich erfolgte Beanstandung des Bundesversicherungsamtes ist für uns von untergeordneter Bedeutung, da die für das Landesschiedsamt zuständige Berliner Rechtsaufsicht den Schiedsspruch nicht beanstandet hat. Wir werden demgemäß mit der Abrechnung des 4. Quartals 2008 eine Punktwertnachberechnung für KCH, PAR und KB und IP auf der Basis der Erhöhung der Punktwerte um 1,5 % und für KFO um 0,64 % für das gesamte Jahr 2008 vornehmen. Näheres dazu entnehmen Sie bitte dem Honorarbescheid. Bereits jetzt weisen wir darauf hin, dass die Nachberechnung unter Vorbehalt erfolgt. Unter Vorbehalt deshalb, weil die Klage anhängig und der Ausgang wie immer bei Gericht ungewiss ist. Unter Umständen müssen wir das Honorar zurückfordern. Da die Krankenkassen teilweise unter Vorbehalt soeben eine Nachzahlung vorgenommen haben, ist der Vorstand der Auffassung, dass das Honorar auch an die Praxen ausgezahlt werden soll. Der Vorbehalt gilt ebenfalls für die ab anzusetzenden neuen Punktwerte siehe Punktwertübersicht. Bereits abgerechnete PAR- und KB-Leistungen werden von der KZV Berlin nachvergütet. 2. Online-Abrechnung ab März 2009 Wie wir bereits in der März-Ausgabe des MBZ berichteten, ist es ab sofort möglich, Abrechnungen (KCH, KFO und ZE) online an die KZV zu übermitteln. Die KZV Berlin hat RS-Nr. 2/2009 KZV Berlin hierfür ein Serviceportal im Internet eingerichtet, welches die sichere elektronische Datenübermittlung ermöglicht. Über dieses Portal können außerdem die Abrechnungsgutschriften und das Honorarkonto (mit Zwischenständen) aktuell eingesehen werden. Ebenso wird durch die Onlineübertragung das ärgerliche Problem mit nicht lesbaren Disketten beseitigt, welches in der Vergangenheit häufiger zu Ersatzlieferungen zwang. Die notwendigen individuellen Zugangsdaten für das Serviceportal werden über die KZV beantragt. Hierzu erhalten zunächst 500 per Zufall ausgewählte Praxen nähere Informationen und ein Antragsformular per Post. Diese Staffelung nehmen wir vor, damit eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge gewährleistet werden kann und eine schnelle Erreichbarkeit der Hotline auch zum Zeitpunkt der ersten Übermittlung von Abrechnungsdateien garantiert ist. Die weiteren Staffeln folgen zeitnah. Neben den persönlichen Zugängen für die Praxisinhaber werden auch so genannte Teamaccounts angeboten, durch den die Abrechnungsübertragung an eine/n Angestellte/n delegiert werden kann. Das Serviceportal entspricht sehr hohen Sicherheitsstandards und wurde nach Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik entwickelt. Ausführliche Informationen zum Serviceportal finden Sie auf unseren Internetseiten. Fragen zum Portal beantwortet die Hotline unter der Telefonnummer ( serviceportal@kzv-berlin.de) 3. Probeweise Weiterführung des IP-Vertrages mit der BIG-Gesundheit Nach Auslaufen der Erprobungsphase der IP-Vereinbarung Ende des 1. Quartals 2009 wurde in einer ersten Auswertung gemeinsam festgestellt, dass valide Daten zur Beurteilung der endgültigen Weiterführung noch nicht vorliegen. Deshalb ist die Vereinbarung zunächst für ein weiteres Jahr fort- 1

3 geschrieben worden; sie gilt bis zum ! Eine Steigerung der Inanspruchnahme zum Vorjahreszeitraum ist zwar festzustellen, eine verlässliche Aussage, ob mit den vereinbarten Maßnahmen eine gravierende Steigerung, insbesondere der regelmäßigen Durchführung der vereinbarten präventionsorientierten Leistungen erreicht werden konnte, ist noch nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen auch im eigenen Interesse dringend, Ihre Patienten, die bei der BIG-Gesundheit versichert sind, im Recall anzuschreiben und an die Kontrolluntersuchungen zu erinnern. Sie selbst können durch geeignete Maßnahmen dazu beitragen, dass sich die Zahnund Mundgesundheit der Kinder weiter verbessert. Die BIG-Gesundheit ist jedenfalls bereit, ihren Beitrag durch den hohen IP- Punktwert zu leisten. Verspielen Sie bitte nicht Ihre Chancen; immerhin wird ein Zuschlag von 5 Cent pro IP-Punkt gezahlt! 4. Abkommen über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten vom In unserem Rundschreiben Nr. 1/2009 vom haben wir Sie über das aktuelle Abkommen über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten informiert. Das Unterschriftenverfahren ist nunmehr abgeschlossen. Wegen des großen Umfangs fügen wir das Abkommen nicht diesem Rundschreiben bei. Es steht jedoch ab sofort auf der KZV- Internetseite zum Download bereit ( unter E 1). Wir weisen darauf hin, dass das Abkommen ergänzt wurde. Der Divisor wurde in Abweichung von Nr. 3 der Allgemeinen Bestimmungen des Bema bei der Erbringung von GOÄ-Leistungen auf Basis des Unfallversicherungsabkommens vorläufig auf 10:1 festgesetzt. Diese bereits praktizierte Vereinbarung hat nunmehr in RS-Nr. 2/2009 KZV Berlin Form einer Protokollnotiz Eingang in das Abkommen gefunden. Es bleibt allerdings - wie bisher - dabei, dass es sich um eine vorläufige Regelung handelt. Sollten sich Umsetzungsschwierigkeiten in der Praxis zeigen, werden die Vertragspartner nach einer anderen Lösungsmöglichkeit suchen. Ihre Ansprechpartnerinnen für den Inhalt des Abkommens: Frau Schmidt Frau Danne Ihre Ansprechpartnerinnen für die Punktwerte: Frau Kretschmann Frau Rost Frau Franke Abrechnung falscher FZ- Beträge auf HKPs mit Ausstellungsdatum Januar 2009 Mit dem Sonderrundschreiben vom erhielten Sie die Abrechnungshilfe für Festzuschüsse mit den neuen Beträgen ab Diese sind bei allen Heil- und Kostenplänen mit Ausstellungsdatum ab dem anzusetzen. Die ZE Abrechnung 01/09 enthielt diesbezüglich viele Unstimmigkeiten! Bitte beachten Sie die Updatehinweise Ihres Softwareherstellers, ggf. halten Sie Rücksprache mit Ihrer Softwarefirma, ob das Update vor der Abrechnung der Heil- und Kostenpläne eingelesen werden muss, so dass die richtigen Festzuschussbeträge übernommen werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere ZE-Hotline unter der Telefonnummer Wegfall der Rechtskreistrennung in den Abrechnungsdaten Ab erfolgt in den Abrechnungsdaten keine Rechtskreistrennung (Ost und West) mehr. Bis zur Ablösung durch die elektronische Gesundheitskarte ist auf den 2

4 Anlage Krankenversichertenkarten nach wie vor die Statusergänzung 1 und 9 hinterlegt. In den Empfangsmodulen für die Verarbeitung der Abrechnungsdateien gibt es das Feld Statusergänzung nur noch als Kennzeichen für besondere Gruppen von Versicherten: 4, 6, 7 und 8. Da somit die bisherige Kennzeichnung 1 und 9 wegfällt, reichen Sie bitte Ihre Abrechnung ohne deren Unterteilung in der KZV ein. Zur Umsetzung dieser neuen Regelung haben wir die Zusammenstellungsformulare noch einmal überarbeitet. In der linken Spalte werden Statusergänzung 1 und 9 zusammen aufgeführt. Sie brauchen nicht mehr nach Status 1 und 9 sortieren, sondern nur nach Kassen und nach M, F und R (Mitglied, Familienangehöriger, Rentner). In der rechten Spalte führen Sie bitte die Statusergänzungen 4, 6, 7 und 8 auf. Das vorgedruckte orangenfarbene Zusammenstellungsformular für die Fremd- und Wohnortkassen ist nach Kassenarten und innerhalb der Kassenarten nach Kassennummern aufsteigend sortiert und nur für Status 1 und 9 ohne Unterteilung vorgesehen. Für Fremd- und Wohnortkassen mit Status 4, 6, 7 und 8 bitte das orangenfarbene blanko Formular (rechte Spalte) verwenden. Aus organisatorischen Gründen sind die Zusammenstellungsformulare nicht mehr komplett farbig, sondern nur noch am rechten Rand mit einem farbigen Balken gekennzeichnet. Die bekannten Farben bleiben weiterhin bestehen. Neue Zusammenstellungsformulare für die Monatsabrechnung (ZE, PAR, KB) sind diesem Rundschreiben beigefügt. Bitte verwenden Sie die neuen Formulare ab der Monatsabrechnung März Zusammenstellungsformulare für die Quartalsabrechnung (KCH und KFO) für Handabrechner fordern Sie bitte bei den nachstehenden Telefonnummern an. Frau Kretschmann Frau Rost Frau Franke Verwechslungsmöglichkeit der KVKEOE mit der EHIC Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (DVKA) weist darauf hin, dass eine Verwechslungsmöglichkeit der European Health Insurance Card (EHIC) mit der Krankenversichertenkarte für Beamte und Bedienstete der Europäischen Gemeinschaft (KVKEOE) besteht. Diese sehen der EHIC auf den ersten Blick aufgrund der Abbildung der Europäischen Flagge und der Gestaltung der Karte zum Verwechseln ähnlich. Das wesentliche Unterscheidungskriterium der beiden Karten ist, dass das Material der Karte bei der KVKEOE aus Karton und bei der EHIC aus Plastik besteht. Außerdem enthält die KVKEOE neben der Namensbezeichnung und des Geburtsdatums des Versicherten keine weiteren Angaben. Die EHIC hingegen weist darüber hinaus die Daten zur persönlichen Kennnummer, Kennnummer des Trägers und der Karte sowie das Ablaufdatum aus. Sollte ein Patient mit einer KVKEOE in Ihrer Praxis erscheinen, erhält er eine Privatrechnung nach GOZ. Des Weiteren teilte die DVKA mit, dass bei der Übertragung der Daten von der EHIC auf das Vordruckmuster 80 zwecks Dokumentation des Behandlungsanspruchs der im Ausland Versicherten oft Fehler unterlaufen und es daraufhin zu Problemen bei der Abrechnung zwischen der deutschen und der ausländischen Krankenkasse kommt. Aufgrund dieses Sachverhalts bittet die DVKA, wenn möglich das Kopieren der EHIC vorzuziehen. Eine tabellarische Aufstellung zu den Unterscheidungskriterien der beiden Karten sowie die teilweise Veröffentlichung des Amtes für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche fügen wir dem Rundschreiben als Anhang bei. Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Kretschmann Frau Rost Frau Franke Anlage RS-Nr. 2/2009 KZV Berlin 3

5 8. Kassenänderungen Kassenartenübergreifende Fusion BKK der ALLIANZ Gesellschaften Kassennummern und fusioniert zum mit KKH >Berlin Kassennummer Unter Beibehaltung des Nummernkreises der KKH >Berlin. Gleichzeitig ändert die KKH >Berlin ihren Namen in KKH-Allianz. Adressenänderungen NOVITAS BKK Kassennummer neue Adresse: NOVITAS BKK Die Präventionskasse Schifferstr Duisburg Kassennamenänderung BKK Bergisch Land Kassennummer neuer Name: RS-Nr. 2/2009 KZV Berlin BKK Gesundheit Kassennummer neue Adresse: BKK Gesundheit Balinger Str Balingen DIE BERGISCHE KRANKENKASSE Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Kretschmann Frau Rost Frau Franke Fusion BKK Allianz mit KKH (Kaufmännische Krankenkasse) Zum fusioniert die BKK Allianz mit der KKH zur KKH-Allianz unter Beibehaltung des Nummernkreises der KKH und wird als Ersatzkasse unter dem vdek-verband weitergeführt. Es handelt sich um eine kassenartenübergreifende Fusion. Die KV-Karten der BKK Allianz-Versicherten verlieren zum ihre Gültigkeit. Die BKK Allianz-Versicherten erhalten bis dahin neue KV-Karten von der KKH-Allianz. Die von der BKK Allianz genehmigten Heil- und Kostenpläne sowie Behandlungspläne für Parodontal- und Kieferbruchbehandlungen sowie kieferorthopädische Behandlungspläne behalten gegenüber der KKH-Allianz als Rechtsnachfolger ihre Wirksamkeit. Die Genehmigung für Heil- und Kostenpläne gilt für 6 Monate. Wir bitten Sie nach Möglichkeit erbrachte Leistungen für die BKK Allianz- Versicherten in die Märzabrechnung bzw. in die Quartalsabrechnung 1/2009 einfließen zu lassen. Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Kretschmann Frau Rost Frau Franke Punktwertübersichten I. und II. Quartal 2009 Die beigefügten Punktwertübersichten geben Auskunft über die aktuellen Punktwerte der KZV Berlin sowie der fremden Ersatzkassen für das I. und II. Quartal Die neuen Punktwerte für die Ersatzkassen (vdek) auf der Berliner Punktwertübersicht und die neuen Punktwerte auf der fremden Ersatzkassen Punktwertübersicht setzen Sie bitte ab dem I. Quartal 2009 an. Zum hat sich der ZE-Punktwert auf 0,7454 geändert. Alle Heil- und Kostenpläne ab Ausstellungsdatum erhalten den neuen Punktwert. Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Kretschmann Frau Rost Frau Franke Anlage

6 Anlage Anlage 11. Hotline zur Abrechnung I/09 bzw. März 2009 Wie zu jedem Quartalswechsel haben wir auch zur Abrechnung des I. Quartals 2009 als besonderen Service eine Hotline eingerichtet. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Übersicht. 12. Fortbildungsveranstaltung der KZV Berlin zum Thema Durchblick im Dschungel der Adhäsivsysteme Die KZV Berlin bietet zum Thema "Durchblick im Dschungel der Adhäsivsysteme Übersicht Neuentwicklung Wertung - Handhabung" am Samstag, von 10:00 bis 16:00 Uhr eine Fortbildung an (Referent: Dr. Uwe Blunck). Der Veranstaltungsort wird Ihnen nach der Anmeldung gesondert mitgeteilt. Bitte benutzen Sie das anliegende Anmeldeformular. Die Teilnahmegebühr beträgt pro Person 60,00 Euro. Für die Teilnahme werden entsprechend des Beirates Fortbildung der BZÄK und DGZMK 6 Fortbildungspunkte vergeben. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Vehabovic Wir möchten Sie zu diesem Seminar ganz herzlich einladen. Die Einzelheiten zur Anmeldung sowie die Themenschwerpunkte bitten wir der Anlage zu entnehmen. 14. Information für das Praxisteam 2/2009 Als Beilage für Ihr Praxisteam haben wir die abrechnungsrelevanten Themen aus diesem Rundschreiben nochmals als Arbeitsgrundlage gesondert zusammengefasst. 15. Fortbildungsveranstaltung des Philipp-Pfaff-Institutes Zu Ihrer Information übermitteln wir Ihnen aktuelle Kursangebote des Pfaff Berlin. Bei Interesse bitten wir Sie, sich schriftlich beim Philipp-Pfaff-Institut anzumelden - per Fax über die Nummer: 0 30 / oder alternativ per , die Sie bitte an info@pfaff-berlin.de senden. Telefonisch erreichen Sie das Team des Institutes montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Dresdner Parodontologie Frühling Als Anlage haben wir Ihnen die Einladung zum 13. Dresdner Parodontologie Frühling am beigefügt. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Anlage Anlage Anlage Anlage 13. Seminar mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank am Dr. Jörg-Peter Husemann Dr. Karl-Georg Pochhammer Peter Herzog Die Seminarreihe der KZV Berlin in Zusammenarbeit mit der Deutschen Apothekerund Ärztebank wird mit dem Thema Schenken und vererben aber richtig! fortgesetzt. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, von 15:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr im großen Sitzungssaal der KZV Berlin statt. Anlagen zu: Pkt. 6: - Zusammenstellungsformulare Pkt. 7: - Tab. Aufstellung + Veröffentl. des Amtes f. d. Feststellung Pkt. 10: - Punktwertübersichten Pkt. 11: - Übersicht zur Hotline Pkt. 12: - Anmeldeformular Pkt. 13: - Anmeldeformular Apo-Bank Pkt. 14: - Information für das Praxisteam Pkt. 15: - Anmeldeformular PPI Pkt. 16: Dresdner Parodontologie Frühling RS-Nr. 2/2009 KZV Berlin 5

7 9/77,ye 4. WAS UNTERSCHEIDET DIE KRANKENVERSICHERUNGSKARTE DER EUROPÄISCHEN ORGANE UND EINRICHTUNGEN (KVKEOE) VON DER EUROPÄISCHEN KRANKEN- VERSICHERUNGSKARTE (EKVK)? Die nachstehende Tabelle enthält die Angaben, die sich auf den Karten finden: Information KVICEOE EKVK Name, Vorname / / Geburtsdatum V V Kreditkartenformat V V Persönliche Kennnummer Kennnummer des Trägers Kennnummer der Karte V V V Ablaufdatum / Farbe der Vorderseite Farbe der Rückseite Europäische Sterne (Ring) Abbildung eines Teils der europäischen Flagge, blauer Hintergrund und Angaben in gelber, oranger und weißer Druckschrift Weißer Hintergrund, Informationen in Druckschrift V Auf der linken Seite, Abkürzung EU" in der Mitte Zwei Blautöne Informationsfelder in weißer Farbe Unterschiedlich je nach Mitgliedstaat V Oben rechts, Abkürzung des Mitgliedstaats in der Mitte Anzahl der Felder 3 9 Material Karton Plastik Sprache Englisch Jeweilige Landessprache Rückseite der Karte Informationen auf FR/EN Leer oder Informationen über das Gesundheitssystem des Mitgliedstaats 3

8 rmo - AMT FUR D1E FESTSTELLUNG UND ABW1CKLUNG INDIVIDUELLER ANSPRÜCHE Seite 1 von 4 Deutsch (de) btikher Iknweis Europ?sche Kommis-sion > PMO EUROPA-suche GEMEINSAMES KRANKENFÜRSORGESYSTEM DER EUROPÄISCHEN ORGANE (GKFS) Beamte und sonstige Bedienstete der Europäischen Gemeinschaften sowie in bestimmten Fällen auch deren Familien sind dem Gemeinsamen Krankenfürsorgesystem der Europäischen Gemeinschaften (GKFS) angeschlossen. In diesem System werden Krankheitskosten bei den meisten Behandlungsarten zu 80 % ersetzt, wobei bestimmte Höchstgrenzen gelten. Die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften sind außerdem gegen Unfall und Berufskrankheiten versichert. ' ddlßa Antragsformulare fur die Kostenübernahme Kontakt Sichere Links zu IntraComm/ Pers_Admin Krankenversicherung Fur die Bediensteten der Kommission und die Ruhegehaltsempfänger Als Beitrag zum Krankenversicherungssystem führen Beamte und sonstige Bedienstete der Kommission monatlich etwa 2 % des Grundgehaltes ab. EUROPÄISCHE KRANKENVERSICHERUNGSKARTE Die Europäische Krankenversicherungskarte wurde auf Grundlage der Verordnung Nr. 1408/71 im.3uni 2004 eingeführt. Damit wurde ein System zur Koordinierung der Sozialversicherung der Mitgliedstaaten geschaffen. Da sie für internationale Institutionen arbeiten, sind die dem Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem der Europäischen Institutionen angeschlossenen Personen von der Anwendung dieser Verordnung ausgeschlossen, denn die Sozialversicherung der Arbeitnehmer fällt in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten. WARUM EINE BESONDERE KARTE FÜR DAS GEMEINSAME KRANKHEITSFÜRSORGESYSTEM DER EUROPÄISCHEN INSTITUTIONEN? Die individuelle und auf den Namen des Inhabers ausgestellte Krankenversicherungskarte der Europäischen Institutionen bescheinigt, dass der Inhaber dem System der Gemeinsamen Krankheitsfürsorge der Europäischen Institutionen angeschlossen ist. Unter der darauf angegebenen Internetadresse können verschiedene Informationen und Dokumente abgerufen werden, die die Versicherten benötigen. Für die Bediensteten einer anderen Institution/Agentur WELCHE MÖGLICHKEITEN BIETET DIE KRANKENVERSICHERUNGSKARTE de.htm nno

9 I'MU - AM f UR DIE FESTS IELLUNG UND ABWICKLUNG INDIVIDUELLER ANSPRÜCHE Seite 2 von 4 DER EUROPÄISCHEN ORGANE UND WELCHE INFORMATIONEN KÖNNEN AUF DER DAZU GEHÖRIGEN WEBSITE ABGERUFEN WERDEN? FÜr d e Hauptversicherten: Uberprüfung ihres Status als Versicherte im GKFS; Erhalt des Formulars für die Kostenübernahme im Falle einer Notaufnahme in ein Krankenhaus, online und in mehreren Sprachversionert. Für Sachleistungserbringer/medizinisches Personal mit Internetanschluss: Zugang zu Informationen über das Gemeinsame Krankheitsfürsorqesystem und mithilfe eines demnächst online zur Verfügung gestellten Formulars: rasche Uberprüfung der Mitgliedschaft des Sozialversicherten. Versicherte, die noch keine Karte erhalten haben, können sich ihre Mitgliedschaft und die ihrer Familien folgendermaßen bestätigen lassen: Indem sie über ihr ECAS-Kennwort e-assmal aufrufen. oder mit einem zuständigen Beamten Kontakt aufnehmen: O Bedienstete der Kommission/Ruhegehaltsempfanger klicken hier O Bedienstete der anderen Institutionen/Agenturen klicken hier WER ERHÄLT EINE KRANKENVERSICHERUNGSKARTE DER EUROPÄISCHEN ORGANE? Die Karte ist vorläufig für folgende Personen bestimmt: standiges Personal der Europäischen Organe, Hauptversicherte: O Beamte auf Lebenszeit O Vertragsbedienstete mit unbefristetem Arbeitsvertrag Ruhegehaltsempfänger der Europäischen Organe, Hauptversicherte. Mittelfr stig wird sie auch für folgende Personen zur Verfügung stehen: nicht ständiges Personal der Europäischen Organe, Hauptversicherte beim GKFS: O Bedienstete auf Zeitt O Vertragsbedienstete mit befristetem Arbeitsvertrag Familienmitglieder der Beschäftigten und der Ruhegehaitsempfänger der Europäischen Organe, Hauptversicherte beim GKFS: O Ehepartner O Kinder. de.htm 1 Z A1

10 - AM1 UR DIE FESTS tellung UND ABWICKLUNG INDIVIDUELLER ANSPRÜCHE Seite 3 von 4 WELCHE INFORMATIONEN ENTHÄLT DIE KRANKENVERSICHERUNGSKARTE? Die Krankenversicherungskarte der Europäischen Organe enthält keinerlei medizinische Informationen, sondern ausschließlich die eingetragenen Informationen: Auf der Vorderseite der Karte: 0 Name(n), Vorname(n) und Geburtsdatum. So kann der Sachleistungserbringerhas medizinische Personal die Identität des Karteninhabers anhand eines offiziellen Dokuments überprüfen. 0 Die Angabe, dass der Karteninhaber dem GKFS angeschlossen ist. Auf der Rückseite der Karte: ODie Internet-Adresse des Bereichs der EUROPA-Website, der für die Sachleistungserbringer und die Versicherten des GKFS bestimmt ist. Diese Seiten s nd weltweit rund um die Uhr zugänglich. odie Telefonnummern der Abrechnungsstellen, bei denen Sie während der Bürozeiten einen Antrag auf Übernahme der Kosten für einen Krankenhausaufenthalt stellen können: Bureau Liquidateur de Bruxelles (Tel ) Bureau Liquidateur de Luxembourg (Tel ) Antenne du Conseil (Tel ). tor.3r- imää n11111 I Pildee COMITACT Die Dienststellen von PM0 CONTACT erreichen Sie werktags von 9.00 Uhr bis Uhr, ausgenommen Freitagnachmittag. Die Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Karte werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 abgewickelt. de.htm 1 nrtnr,

11 Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Punktwertübersicht Berlin I. Quartal 2009 Stand ( 3 ) Kr./Ro./Fr. KCH PAR / KB IP / FU KFO ZE Abformmaterial KB / KFO ( ) AOK Berlin 0,7937 0,9000 0,7280 0,7316 3,00 BKK VBU BKK Sachsen - Anhalt Mitteldeutsche BKK BKK Thüringer Energieversorgung >Patient wohnt in Berlin 0,7777 0,8750 0,7282 0,7316 3,35 für alle anderen BKK WOP-Kassen >Patient wohnt in Berlin 0,8292 0,8750 0,7282 0,7316 3,35 IKK BIG Gesundheit Kassennummern >Patient wohnt in Berlin 0,8267 0,9452 0,7445 0,7316 3,50 für alle anderen IKK WOP-Kassen inklusive IKK Brandenburg u. Berlin >Patient wohnt in Berlin 0,8267 0,8952 0,7445 0,7316 3,50 LKK MOD 0,8152 0,8454 0,7347 0,7316 3,00 Knappschaft 0,7835 0,8900 0,7264 0,7316 3,00 vdek 0,7872 0,8628 0,7266 0,7316 KB 2,80 KFO * 2,60 AOK U/J,A62, EWG,Asy/Asa 0,7937 0,9000 0,7280 0,7316 3,00 KOV,V/Vf,BVFG,BEG > Bitte den Punktwert der ausstellenden Kasse ansetzen BW / BPol / ZV 0,9273 0,9273 0,7962 0,7962 2,80 Polizeipräsident 0,7872 0,8628 0,7266 0,7316 * einmalige Pauschale je Behandlungsfall Berufsgenossenschaft / Eigenunfallversicherung: 1,05 für alle Abrechnungsarten Die Abrechnung erfolgt über den jeweiligen Unfallversicherungsträger. Für Kfo Leistungen gilt bei allen Kassen der Punktwert am Sitz des Zahnarztes. Sachleistungspunktwerte ( KCH, IP, PAR, KB ) für Fremdkassen >unabhängig vom Wohnort des Patienten, sowie Punktwerte für WOP - Kassen >Patient wohnt außerhalb von Berlin, können Sie telefonisch erfragen. Versandgänge des Zahnarztes zum gewerblichen Labor sind vertraglich vereinbart. Sie betragen für: ZE PA/KB Kfo AOK/LKK/Knappschaft 3,00 3,00 3,00 BKK 3,35 3,35 3,35 IKK 3,50 3,50 3,50 VdAK/AEV/GEK 3,90 3, KB 2,80 KFO * 2,60 Bei Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Frau Petra Kretschmann Tel: 030 / Frau Christina Rost Tel: 030 / Frau Sabine Franke Tel: 030 / ACHTUNG: Dieses Feld ist nur für den internen Gebrauch in der Praxis! Bestätigung der Eingabe der geänderten Punktwerte und Gültigkeitsdaten in den Praxis-Computer zu ändernde Punktwerte und Gültigkeitsdaten im Praxis-Computer geändert am geändert von Berlin 2009.xls.Kr./Ro./Fr.

12 Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Fremde Ersatzkassen Punktwerte I. Quartal 2009 Regionalkennzeichen Die Punktwerte für fremde Ersatzkassen sind anzusetzen, wenn die Krankenversichertenkarte des Patienten das jeweilige Regionalkennzeichen der KZV an der 1. und 2. Stelle der 7-stelligen Kassennummer aufweist. Für KFO Leistungen gilt der Punktwert am Sitz des Zahnarztes 0, für ZE gilt der bundeseinheitliche Punktwert 0,7316. vdek Techniker KK GEK KZV KZV Nr. KCH/ PAR/KB IP/FU KCH/ PAR/KB IP/FU KCH/ PAR/KB IP/FU 01 Mecklenburg-Vorp. 52 0,8034 0,8067 0,8034 0,8067 0,8034 0, Brandenburg 53 0,8073 0,8230 0,8073 0,8230 0,8073 0, Sachsen-Anhalt 54 0,8100 0,8277 0,8100 0,8277 0,8100 0, Schleswig-Holstein 36 0,9072 0,9506 0,9072 0,9506 0,8518 0, Hamburg 32 0,9072 0,9202 0,9072 0,9202 0,8518 0, Niedersachsen 04 0,8559 0,8575 0,8559 0,8575 0,8475 0, Bremen 31 0,8566 0,8815 0,8566 0,8815 0,8279 0, Westfalen-Lippe 37 0,9134 0,9156 0,9134 0,9156 0,8856 0, , 49 Nordrhein 13 0,9131 0,9585 0,9102 0,9555 0,8745 0, Thüringen 55 0,8100 0,8100 0,8100 0,8100 0,8073 0, Hessen 20 0,9123 0,9237 0,9123 0,9237 0,8690 0, Rheinland-Pfalz 06 0,9213 0,9093 0,9153 0,9064 0,8928 0, Baden-Württemberg 02 0,9073 0,9138 0,9073 0,9138 0,8795 0, Sachsen 56 0,8152 0,8152 0,8152 0,8152 0,8152 0, , 78, 80 Baden-Württemberg 02 0,9073 0,9138 0,9073 0,9138 0,8795 0, Bayern 11 0,9153 0,9100 0,9153 0,9100 0,9153 0, Saarland 35 0,8957 0,9089 0,8957 0,9089 0,8745 0,8841 Für die nach ihren Gesamtverträgen von den einzelnen KZV'en gemeldeten Punktwerte kann die KZV Berlin wegen ständiger Vergütungsverhandlungen in allen Bereichen keine Gewähr übernehmen. Bei Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Frau Petra Kretschmann Tel: 030 / , Frau Christina Rost Tel: 030 / , Frau Sabine Franke 030 / Stand: ( 3 ) Kr./Ro./Fr. Alle Änderungen sind " f e t t " gedruckt

13 Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Punktwertübersicht Berlin II. Quartal 2009 Stand ( 1 ) Kr./Ro./Fr. KCH PAR / KB IP / FU KFO ZE Abformmaterial KB / KFO ( ) AOK Berlin 0,7937 0,9000 0,7280 0,7454 3,00 BKK VBU BKK Sachsen - Anhalt Mitteldeutsche BKK BKK Thüringer Energieversorgung >Patient wohnt in Berlin 0,7777 0,8750 0,7282 0,7454 3,35 für alle anderen BKK WOP-Kassen >Patient wohnt in Berlin 0,8292 0,8750 0,7282 0,7454 3,35 IKK BIG Gesundheit Kassennummern >Patient wohnt in Berlin 0,8267 0,9452 0,7445 0,7454 3,50 für alle anderen IKK WOP-Kassen inklusive IKK Brandenburg u. Berlin >Patient wohnt in Berlin 0,8267 0,8952 0,7445 0,7454 3,50 LKK MOD 0,8152 0,8454 0,7347 0,7454 3,00 Knappschaft 0,7835 0,8900 0,7264 0,7454 3,00 KB 2,80 KFO * 2,60 vdek 0,7872 0,8628 0,7266 0,7454 AOK U/J,A62, EWG,Asy/Asa 0,7937 0,9000 0,7280 0,7454 3,00 KOV,V/Vf,BVFG,BEG > Bitte den Punktwert der ausstellenden Kasse ansetzen BW / BPol / ZV 0,9273 0,9273 0,7962 0,7962 2,80 Polizeipräsident 0,7872 0,8628 0,7266 0,7454 * einmalige Pauschale je Behandlungsfall Berufsgenossenschaft / Eigenunfallversicherung: 1,05 für alle Abrechnungsarten Die Abrechnung erfolgt über den jeweiligen Unfallversicherungsträger. Für Kfo Leistungen gilt bei allen Kassen der Punktwert am Sitz des Zahnarztes. Sachleistungspunktwerte ( KCH, IP, PAR, KB ) für Fremdkassen >unabhängig vom Wohnort des Patienten, sowie Punktwerte für WOP - Kassen >Patient wohnt außerhalb von Berlin, können Sie telefonisch erfragen. Versandgänge des Zahnarztes zum gewerblichen Labor sind vertraglich vereinbart. Sie betragen für: ZE PA/KB Kfo AOK/LKK/Knappschaft 3,00 3,00 3,00 BKK 3,35 3,35 3,35 IKK 3,50 3,50 3,50 VdAK/AEV/GEK 3,90 3, KB 2,80 KFO * 2,60 Bei Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Frau Petra Kretschmann Tel: 030 / Frau Christina Rost Tel: 030 / Frau Sabine Franke Tel: 030 / ACHTUNG: Dieses Feld ist nur für den internen Gebrauch in der Praxis! Bestätigung der Eingabe der geänderten Punktwerte und Gültigkeitsdaten in den Praxis-Computer zu ändernde Punktwerte und Gültigkeitsdaten im Praxis-Computer geändert am geändert von Berlin 2009.xls.Kr./Ro./Fr.

14 Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Fremde Ersatzkassen Punktwerte II. Quartal 2009 Regionalkennzeichen Die Punktwerte für fremde Ersatzkassen sind anzusetzen, wenn die Krankenversichertenkarte des Patienten das jeweilige Regionalkennzeichen der KZV an der 1. und 2. Stelle der 7-stelligen Kassennummer aufweist. Für KFO Leistungen gilt der Punktwert am Sitz des Zahnarztes 0, für ZE gilt der bundeseinheitliche Punktwert 0,7454. vdek Techniker KK GEK KZV KZV Nr. KCH/ PAR/KB IP/FU KCH/ PAR/KB IP/FU KCH/ PAR/KB IP/FU 01 Mecklenburg-Vorp. 52 0,8034 0,8067 0,8034 0,8067 0,8034 0, Brandenburg 53 0,8073 0,8230 0,8073 0,8230 0,8073 0, Sachsen-Anhalt 54 0,8100 0,8277 0,8100 0,8277 0,8100 0, Schleswig-Holstein 36 0,9072 0,9506 0,9072 0,9506 0,8518 0, Hamburg 32 0,9072 0,9202 0,9072 0,9202 0,8518 0, Niedersachsen 04 0,8559 0,8575 0,8559 0,8575 0,8475 0, Bremen 31 0,8566 0,8815 0,8566 0,8815 0,8279 0, Westfalen-Lippe 37 0,9134 0,9156 0,9134 0,9156 0,8856 0, , 49 Nordrhein 13 0,9131 0,9585 0,9102 0,9555 0,8745 0, Thüringen 55 0,8100 0,8100 0,8100 0,8100 0,8073 0, Hessen 20 0,9123 0,9237 0,9123 0,9237 0,8690 0, Rheinland-Pfalz 06 0,9213 0,9093 0,9153 0,9064 0,8928 0, Baden-Württemberg 02 0,9073 0,9138 0,9073 0,9138 0,8795 0, Sachsen 56 0,8152 0,8152 0,8152 0,8152 0,8152 0, , 78, 80 Baden-Württemberg 02 0,9073 0,9138 0,9073 0,9138 0,8795 0, Bayern 11 0,9153 0,9100 0,9153 0,9100 0,9153 0, Saarland 35 0,8957 0,9089 0,8957 0,9089 0,8745 0,8841 Für die nach ihren Gesamtverträgen von den einzelnen KZV'en gemeldeten Punktwerte kann die KZV Berlin wegen ständiger Vergütungsverhandlungen in allen Bereichen keine Gewähr übernehmen. Bei Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Frau Petra Kretschmann Tel: 030 / , Frau Christina Rost Tel: 030 / , Frau Sabine Franke 030 / Stand: ( 1 ) Kr./Ro./Fr. Alle Änderungen sind " f e t t " gedruckt

15 Hotline zur Abrechnung I/09 bzw. März 2009 Während der Hotline sind wir für Sie unter folgenden Rufnummern (89004+App.) und Zeiträumen telefonisch erreichbar. Zu diesen Zeiten können Sie auch Ihre Abrechnungen persönlich im Hause der KZV Berlin abgeben. Außerhalb der Öffnungszeiten steht Ihnen jederzeit unser Posteinwurfschacht zur Verfügung. Montag von 9 bis 18:00 Uhr KB/PAR Fragen App. ZE-Fragen App. KCH-Fragen App. KFO-Fragen App. Fr.Sommer 224 Fr. Bartel 308 Fr. Petzold 210 Fr. Weißhaupt 277 Fr. Winter 287 Dienstag von 9 bis 18:00 Uhr KB/PAR Fragen App. ZE-Fragen App. KCH-Fragen App. KFO-Fragen App. Fr. Scarciglia 230 Fr. Bauer 305 Fr. Schröder 284 Fr. Kleemann 260 Fr. Keller 232 Mittwoch von 9 bis 18 Uhr KB/PAR Fragen App. ZE-Fragen App. KCH-Fragen App. KFO-Fragen App. Fr. Geißler 285 Fr. Schäfer 303 Fr. Behrend 221 Fr. Geißler 285 Fr. Lüderitz 245 Fr. Eitner 227 Donnerstag von 9 bis 18 Uhr KB/PAR Fragen App. ZE-Fragen App. KCH-Fragen App. KFO-Fragen App. Fr. Schmidt, R. 248 Fr. Döhring 201 Fr. Krause 121 Fr. Dumke 263 Fr. Schmidt, R. 248 Fr. Kasimir 309 Freitag von 9 bis 18 Uhr KB/PAR Fragen App. ZE-Fragen App. KCH-Fragen App. KFO-Fragen App. Fr. Danne 244 Fr. Döhring 201 Fr. Döhring 201 Fr. Danne Fr. Krause 121 Montag von 9 bis 18 Uhr KB/PAR Fragen App. ZE-Fragen App. KCH-Fragen App. KFO-Fragen App. Fr. Schust 241 Fr. Brysch 235 Fr. Goerigk 252 Fr. Schulz, A Fr. Belling 251 Fr. Schust 241 BKV Bei Fragen zum Kassenabgleich mit dem Bundeseinheitlichen Kassenverzeichnis wenden Sie sich bitte an folgende Rufnummern: oder

16 Rückfax an KZV-Berlin Durchblick im Dschungel der Adhäsivsysteme Übersicht Neuentwicklung Wertung Handhabung Referent: Dr. Uwe Blunck Ich bestätige meine Teilnahme an der Fortbildung der KZV am Samstag, dem , 10:00 bis 16:00 Uhr Der Veranstaltungsort wird Ihnen mit der Anmeldebestätigung bekannt gegeben. Mit der Abbuchung der Teilnahmegebühr von 60,00 von meinem Honorarkonto erkläre ich mich einverstanden. Sofern eine angemeldete Person nicht an der Fortbildung teilnimmt, fällt die Teilnahmegebühr dennoch an und wird vom Honorarkonto abgebucht. Anmeldeschluss ist am Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt! Für die Teilnahme werden gemäß den Richtlinien der BZÄK/KZBV/ DGZMK 6 Fortbildungspunkte vergeben. Name/n/Teilnehmer:... Absender: Datum/Unterschrift Praxis- bzw. Nummernstempel

17 Anlage zum Rundschreiben Nr. 2/2009 Schenken und Vererben aber richtig! Das richtige Testament Schenkungen Einkommenssteuer und Erbschaftssteuer sparen - Daseinsvorsorge Die Weitergabe irdischen Besitzes ist jedem Menschen zwingend vorgegeben. Je mehr Besitz zu Lebzeiten angesammelt wurde, desto wichtiger ist eine wohldurchdachte familien- und sachgerechte Verteilung. Auch die tatsächliche Durchführung der Regelungen muss sichergestellt werden. Welchen Sinn mach es, ein Leben lang oft unter Einsatz aller geistigen und körperlichen Ressourcen Besitz zu erarbeiten, der anschließend in den Wirren einer ungeordneten Erbauseinandersetzung zerbröselt und endlosen Familienstreit in den nächsten Generationen stiftet? Werden keine individuellen Maßnahmen in Form von Testamenten, Erbverträgen und Stiftungen getroffen, geht der irdische Besitz beim Tode im Wege der gesetzlichen Erbfolge über. Die gesetzlichen Regelungen werden allerdings der individuellen Situation nicht gerecht. Besondere Versorgungsüberlegungen des Erblassers und seines Ehegatten, familiäre Besonderheiten sowie die Qualität und der Umfang der Erbmasse verlangen regelmäßig speziellere, sachgerechte Verfügungen von Todes wegen. Aus den verschiedensten Gründen kann es sich empfehlen, neben einer individuell gestalteten Regelung für den Todesfall bereits zu Lebzeiten Vermögen zu übertragen und die größte finanzielle Transaktion des Lebens nicht dem Zufall Tod zu überlassen. Daher empfiehlt sich in den meisten Fällen die vorweggenommene Erbfolge mit der Möglichkeit, durch mehrfache Nutzung von Freibeträgen Erbschaftssteuer zu sparen. Oft müssen, etwa bei der Schenkung der eigenen Immobilie, Nutzungsrechte vorbehalten werden. Hier müssen schwerwiegende Fehler vermieden werden. Manchmal ist auch der Verkauf statt der Schenkung die bessere Alternative. Das Alterseinkünftegesetz verringert seit 2005 die Altersrente des (Zahn)Arztes durch drastische Erhöhung der Besteuerung mit gesetzlich festgeschriebener Erhöhungstendenz. Private Vorsorge ist unentbehrlich. Das Seminar will dies deutlich machen und zeigt intelligente Lösungen auf. Das Seminar möchte Sie sensibilisieren und gedankliche Hemmschwellen zum Thema Erbschaft überwinden. Jeder Hörer ist nach der Veranstaltung jedenfalls gerüstet, mit seinem persönlichen rechtlichen und steuerlichen Berater die richtigen Gestaltungen zu wählen. Die Themenschwerpunkte u. a.: Optimale steuerliche und rechtliche Testamentsgestaltung (Musterformulierungen) Ehegattentestamente auf dem Prüfstand Das Berliner Testament - Vorteile - Vermeidung von Nachteilen bei Wiederverheiratung - Probleme und Lösung zur Vermeidung von Erbschaftssteuer Pflichtteilsanspruch kann er entzogen werden? Das gesetzliche Erbrecht Testamentsvollstreckung - Erbauseinandersetzung Das Alterseinkünftegesetz reduziert das Alterseinkommen des Unternehmers drastisch! Schenkung von Immobilien (Betriebsimmobilien!) und Kapitalvermögen Risiken der Schenkung (Schenkung unter Widerruf und unter Vorbehalt des Nießbrauchs Die Familienholding Die potentiell bessere Alternative: Verkaufen! Die Eltern bauen oder kaufen Immobilie, die Kinder wohnen (Beispielsrechnungen mit überraschenden Ergebnissen!) Kontrollmitteilungen an das Finanzamt im Erbfall

18 Anlage zum Rundschreiben Nr. 2/2009 Fax-Antwort an die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (bitte an die Fax-Nr faxen) Anmeldung zum Seminar mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank am 22. April 2009 von 15:00 bis ca. 19:00 Uhr Veranstaltungsort: KZV Berlin großer Sitzungssaal im Erdgeschoss Georg-Wilhelm-Str. 16, Berlin Zur Teilnahme an dem Seminar Schenken und Vererben am 22. April 2009 melde ich mich verbindlich an. Die Teilnahmegebühr beträgt inkl. der gesetzlichen MwSt 50,00. Überweisen Sie bitte diesen Betrag auf das Konto der Deutschen Apotheker- und Ärztebank: Kontoinhaber: Deutsche Apotheker- und Ärztebank Kontonummer: BLZ: Sofern eine angemeldete Person nicht am Seminar teilnimmt, verfällt die Teilnahmegebühr. Es werden keine gesonderten Anmeldebestätigungen verschickt. Für die Teilnahme werden, gemäß den Richtlinien der BZÄK/KZBV/DGZMK, 4 Fortbildungspunkte vergeben. Anmeldeschluss ist der 3. September Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Deutsche Apotheker- und Ärztebank als Veranstalter nach Durchführung des Seminars mit Ihnen Kontakt aufnehmen kann. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Sabine Fröhlich, Telefonnummer: Name des/der Teilnehmer/innen Anschrift Datum Unterschrift des Praxisinhabers

19 Information für das Praxisteam 2/2009 Liebes Praxisteam, mit dieser weiteren Ausgabe bieten wir einen speziellen Service an, mit dem wir Ihnen künftig Hilfestellungen bei der Abrechnung geben möchten. Ihr Abrechnungsteam der KZV Berlin 9. VdAK-Punktwerte nach Schiedsamt Mit Rundschreiben Nr. 10 vom Ziffer 1. informierten wir Sie umfassend über den Ausgang des Schiedsverfahrens vom Die damalige Einschätzung, dass der VdAK (jetzt vdek) den Schiedsspruch beklagen wird, hat sich bestätigt. Am 2. Februar 2009 erhielten wir von der Geschäftsstelle des Landesschiedsamtes davon Kenntnis, dass der VdAK bereits am ! Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht hat. Die zwischenzeitlich erfolgte Beanstandung des Bundesversicherungsamtes ist für uns von untergeordneter Bedeutung, da die für das Landesschiedsamt zuständige Berliner Rechtsaufsicht den Schiedsspruch nicht beanstandet hat. Wir werden demgemäß mit der Abrechnung des 4. Quartals 2008 eine Punktwertnachberechnung für KCH, PAR und KB und IP auf der Basis der Erhöhung der Punktwerte um 1,5 % und für KFO um 0,64 % für das gesamte Jahr 2008 vornehmen. Näheres dazu entnehmen Sie bitte dem Honorarbescheid. Bereits jetzt weisen wir darauf hin, dass die Nachberechnung unter Vorbehalt erfolgt. Unter Vorbehalt deshalb, weil die Klage anhängig und der Ausgang wie immer bei Gericht ungewiss ist. Unter Umständen müssen wir das Honorar zurückfordern. Da die Krankenkassen teilweise unter Vorbehalt soeben eine Nachzahlung vorgenommen haben, ist der Vorstand der Auffassung, dass das Honorar auch an die Praxen ausgezahlt werden soll. Der Vorbehalt gilt ebenfalls für die ab anzusetzenden neuen Punktwerte siehe Punktwertübersicht. Bereits abgerechnete PAR- und KB-Leistungen werden von der KZV Berlin nachvergütet. 10. Online-Abrechnung ab März 2009 Wie wir bereits in der März-Ausgabe des MBZ berichteten, ist es ab sofort möglich, Abrechnungen (KCH, KFO und ZE) online an die KZV zu übermitteln. Die KZV Berlin hat hierfür ein Serviceportal im Internet eingerichtet, welches die sichere elektronische Datenübermittlung ermöglicht. Über dieses Portal können außerdem die Abrechnungsgutschriften und das Honorarkonto (mit Zwischenständen) aktuell eingesehen werden. Ebenso wird durch die Onlineübertragung das ärgerliche Problem mit nicht lesbaren Disketten beseitigt, welches in der Vergangenheit häufiger zu Ersatzlieferungen zwang. Die notwendigen individuellen Zugangsdaten für das Serviceportal werden über die KZV beantragt. Hierzu erhalten zunächst 500 per Zufall ausgewählte Praxen nähere Informationen und ein Antragsformular per Post. Diese Staffelung nehmen wir vor, damit eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge gewährleistet werden kann und eine schnelle Erreichbarkeit der Hotline auch zum Zeitpunkt der ersten Übermittlung von Abrechnungsdateien garantiert ist. Die weiteren Staffeln folgen zeitnah

20 Information für das Praxisteam 2/2009 Neben den persönlichen Zugängen für die Praxisinhaber werden auch so genannte Teamaccounts angeboten, durch den die Abrechnungsübertragung an eine/n Angestellte/n delegiert werden kann. Das Serviceportal entspricht sehr hohen Sicherheitsstandards und wurde nach Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik entwickelt. Ausführliche Informationen zum Serviceportal finden Sie auf unseren Internetseiten. Fragen zum Portal beantwortet die Hotline unter der Telefonnummer ( serviceportal@kzv-berlin.de) 11. Probeweise Weiterführung der IP-Verträge mit der BIG-Gesundheit Nach Auslaufen der Erprobungsphase der IP-Vereinbarung Ende des 1. Quartals 2009 wurde in einer ersten Auswertung gemeinsam festgestellt, dass valide Daten zur Beurteilung der endgültigen Weiterführung noch nicht vorliegen. Deshalb ist die Vereinbarung zunächst für ein weiteres Jahr fortgeschrieben worden; sie gilt bis zum ! Eine Steigerung der Inanspruchnahme zum Vorjahreszeitraum ist zwar festzustellen, eine verlässliche Aussage, ob mit den vereinbarten Maßnahmen eine gravierende Steigerung, insbesondere der regelmäßigen Durchführung der vereinbarten präventionsorientierten Leistungen erreicht werden konnte, ist noch nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen auch im eigenen Interesse dringend, Ihre Patienten, die bei der BIG-Gesundheit versichert sind, im Recall anzuschreiben und an die Kontrolluntersuchungen zu erinnern. Sie selbst können durch geeignete Maßnahmen dazu beitragen, dass sich die Zahnund Mundgesundheit der Kinder weiter verbessert. Die BIG-Gesundheit ist jedenfalls bereit, ihren Beitrag durch den hohen IP-Punktwert zu leisten. Verspielen Sie bitte nicht Ihre Chancen! 12. Abkommen über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten vom Mit Rundschreiben Nr. 1/2009 vom haben wir Sie über das aktuelle Abkommen über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten informiert. Das Unterschriftenverfahren ist nunmehr abgeschlossen. Wegen des großen Umfangs fügen wir das Abkommen nicht diesem Rundschreiben bei. Es steht jedoch ab sofort auf der KZV-Internetseite zum Download bereit ( unter E 1). Wir weisen darauf hin, dass das Abkommen ergänzt wurde. Der Divisor wurde in Abweichung von Nr. 3 der Allgemeinen Bestimmungen des Bema bei der Erbringung von GOÄ-Leistungen auf Basis des Unfallversicherungsabkommens vorläufig auf 10:1 festgesetzt. Diese bereits praktizierte Vereinbarung hat nunmehr in Form einer Protokollnotiz Eingang in das Abkommen gefunden. Es bleibt allerdings - wie bisher - dabei, dass es sich um eine vorläufige Regelung handelt. Sollten sich Um

21 Information für das Praxisteam 2/2009 setzungsschwierigkeiten in der Praxis zeigen, werden die Vertragspartner nach einer anderen Lösungsmöglichkeit suchen. Ihre Ansprechpartnerinnen für den Inhalt des Abkommens: Frau Schmidt Frau Danne Ihre Ansprechpartnerinnen für die Punktwerte: Frau Kretschmann Frau Rost Frau Franke Abrechnung falscher FZ-Beträge auf HKP s mit Ausstellungsdatum Januar 2009 Mit dem Sonderrundschreiben vom erhielten Sie die Abrechnungshilfe für Festzuschüsse mit den neuen Beträgen ab Diese sind bei allen Heil- und Kostenplänen mit Ausstellungsdatum ab dem anzusetzen. Die ZE Abrechnung 01/09 enthielt diesbezüglich viele Unstimmigkeiten! Bitte beachten Sie die Updatehinweise Ihres Softwareherstellers, ggf. halten Sie Rücksprache mit Ihrer Softwarefirma, ob das Update vor der Abrechnung der Heil- und Kostenpläne eingelesen werden muss, so dass die richtigen Festzuschussbeträge übernommen werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere ZE-Hotline unter der Telefonnummer Wegfall der Rechtskreistrennung in den Abrechnungsdaten Ab erfolgt in den Abrechnungsdaten keine Rechtskreistrennung (Ost und West) mehr. Bis zur Ablösung durch die elektronische Gesundheitskarte ist auf den Krankenversichertenkarten nach wie vor die Statusergänzung 1 und 9 hinterlegt. In den Empfangsmodulen für die Verarbeitung der Abrechnungsdateien gibt es das Feld Statusergänzung nur noch als Kennzeichen für besondere Gruppen von Versicherten: 4, 6, 7 und 8. Da somit die bisherige Kennzeichnung 1 und 9 wegfällt, reichen Sie bitte Ihre Abrechnung ohne deren Unterteilung in der KZV ein. Zur Umsetzung dieser neuen Regelung haben wir die Zusammenstellungsformulare noch einmal überarbeitet. In der linken Spalte werden Statusergänzung 1 und 9 zusammen aufgeführt. Sie brauchen nicht mehr nach Status 1 und 9 sortieren, sondern nur nach Kassen und nach M, F und R (Mitglied, Familienangehöriger, Rentner). In der rechten Spalte führen Sie bitte die Statusergänzungen 4, 6, 7 und 8 auf. Das vorgedruckte orangenfarbene Zusammenstellungsformular für die Fremd- und Wohnortkassen ist nach Kassenarten und innerhalb der Kassenarten nach Kassennummern aufsteigend sortiert und nur für Status 1 und 9 ohne Unterteilung vorgesehen. Für Fremd- und Wohnortkassen mit Status 4, 6, 7 und 8 bitte das orangenfarbene blanko Formular (rechte Spalte) verwenden

22 Information für das Praxisteam 2/2009 Aus organisatorischen Gründen sind die Zusammenstellungsformulare nicht mehr komplett farbig, sondern nur noch am rechten Rand mit einem farbigen Balken gekennzeichnet. Die bekannten Farben bleiben weiterhin bestehen. Neue Zusammenstellungsformulare für die Monatsabrechnung (ZE, PAR, KB) sind diesem Rundschreiben beigefügt. Bitte verwenden Sie die neuen Formulare ab der Monatsabrechnung März Zusammenstellungsformulare für die Quartalsabrechnung (KCH und KFO) für Handabrechner fordern Sie bitte bei den nachstehenden Telefonnummern an: Frau Kretschmann Frau Rost Frau Franke Verwechslungsmöglichkeit der KVKEOE mit der EHIC Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (DVKA) weist darauf hin, dass eine Verwechslungsmöglichkeit der European Health Insurance Card (EHIC) mit der Krankenversichertenkarte für Beamte und Bedienstete der Europäischen Gemeinschaft (KVKEOE) besteht. Diese sehen der EHIC auf den ersten Blick aufgrund der Abbildung der Europäischen Flagge und der Gestaltung der Karte zum Verwechseln ähnlich. Das wesentliche Unterscheidungskriterium der beiden Karten ist, dass das Material der Karte bei der KVKEOE aus Karton und bei der EHIC aus Plastik besteht. Außerdem enthält die KVKEOE neben der Namensbezeichnung und des Geburtsdatums des Versicherten keine weiteren Angaben. Die EHIC hingegen weist darüber hinaus die Daten zur persönlichen Kennnummer, Kennnummer des Trägers und der Karte sowie das Ablaufdatum aus. Sollte ein Patient mit einer KVKEOE in Ihrer Praxis erscheinen, erhält er eine Privatrechnung nach GOZ. Des Weiteren teilte die DVKA mit, dass bei der Übertragung der Daten von der EHIC auf das Vordruckmuster 80 zwecks Dokumentation des Behandlungsanspruchs der im Ausland Versicherten oft Fehler unterlaufen und es daraufhin zu Problemen bei der Abrechnung zwischen der deutschen und der ausländischen Krankenkasse kommt. Aufgrund dieses Sachverhalts bittet die DVKA, wenn möglich das Kopieren der EHIC vorzuziehen. Das Schreiben der KZBV über das Anliegen der DVKA fügen wir dem Rundschreiben als Anhang bei. Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Kretschmann Frau Rost Frau Franke

23 Information für das Praxisteam 2/ Kassenänderungen Kassenartenübergreifende Fusion BKK der ALLIANZ Gesellschaften Kassennummern und fusioniert zum mit KKH >Berlin Kassennummer Unter Beibehaltung des Nummernkreises der KKH >Berlin. Gleichzeitig ändert die KKH >Berlin ihren Namen in KKH-Allianz. Adressenänderungen NOVITAS BKK Kassennummer neue Adresse: NOVITAS BKK Die Präventionskasse, Schifferstr , Duisburg BKK Gesundheit Kassennummer neue Adresse: BKK Gesundheit, Balinger Str. 80, Balingen Kassennamenänderung BKK Bergisch Land Kassennummer neuer Name: DIE BERGISCHE KRANKENKASSE Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Kretschmann Frau Rost Frau Franke Fusion BKK Allianz mit KKH (Kaufmännische Krankenkasse) Zum fusioniert die BKK Allianz mit der KKH zur KKH-Allianz unter Beibehaltung des Nummernkreises der KKH und wird als Ersatzkasse unter dem vdek-verband weitergeführt. Es handelt sich um eine kassenartenübergreifende Fusion. Die KV-Karten der BKK Allianz-Versicherten verlieren zum ihre Gültigkeit. Die BKK Allianz-Versicherten erhalten bis dahin neue KV-Karten von der KKH-Allianz. Die von der BKK Allianz genehmigten Heil- und Kostenpläne sowie Behandlungspläne für Parodontal- und Kieferbruchbehandlungen sowie kieferorthopädische Behandlungspläne behalten gegenüber der KKH-Allianz als Rechtsnachfolger ihre Wirksamkeit. Die Genehmigung für Heil- und Kostenpläne gilt für 6 Monate. Wir bitten Sie nach Möglich

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