A ÖSTERREICH. FREIWILLIGE FEUERWEHR REKAWINKEL der STADTGEMEINDE PRESSBAUM FEUERWEHREINSATZFAHRZEUG. Taktische Bezeichnung

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1 A ÖSTERREICH FREIWILLIGE FEUERWEHR REKAWINKEL der STADTGEMEINDE PRESSBAUM A USSCHREIBUNG FEUERWEHREINSATZFAHRZEUG Taktische Bezeichnung HLF 2 T a n k 2 Ausgabe: Österreich Seite von 7

2 INHALTSÜBERSICHT Ausschreibungsbestimmungen Inhaltsübersicht TEIL - ERKLÄRUNGEN DES BIETERS... 6 TEIL 2 - AUSSCHREIBUNGSBESTIMMUNGEN.... ALLGEMEINE AUSSCHREIBUNGSBESTIMMUNGEN.. Auftraggeberin und vergebende Stelle Zuständige Rechtmittelbehörde AUSSCHREIBUNGSGEGENSTAND LEISTUNGSDAUER.. 4. VERFAHRENSART UND VERFAHRENSABLAUF Verfahrensart Verfahrensablauf Angebotspreis Rechenfehler-Regelung Vollständigkeit der Angebote Verwendungs- und Verwertungsrechte Unzulässigkeit von Teilangeboten Alternativ- und Abänderungsangeboten Zulässigkeit von Subunternehmerleistungen Bietergemeinschaften Anfragen Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen Angebotsabgabe, Einreichungsform und Angebotsöffnung Zuschlagsfrist Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Einhaltung des österreichischen Arbeits- und Sozialrechts Beschränkung der Schadenersatzpflicht AUSSCHLUSSGRÜNDE Katalog an Ausschlussgründen Nachweise für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Ausschlussgründe bei Bietergemeinschaften und Subunternehmern EIGNUNGSKRITERIEN Befugnis Subunternehmer Österreichische Bieter Bieter aus dem EU- und EWR-Raum sowie der Schweiz Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Verbundene Unternehmen, Subunternehmer und sonstige Dritte Mindesterfordernis Technische Leistungsfähigkeit Verbundene Unternehmen, Subunternehmer und sonstige Dritte Allgemeine Anforderungen an Referenzen Mindesterfordernisse ZUSCHLAGSKRITERIEN Allgemeines Bewertung Angebotspreis Bewertung Funktionalität ÜBERSICHT DER AUSSCHREIBUNGSTEILE TEIL 3 - VERTRAGSBESTIMMUNGEN Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel der Stadtgemeinde Pressbaum Seite 2 von 88

3 Ausschreibungsbestimmungen Inhaltsübersicht. VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINES Lieferzeit (Liefertermin) Lieferumfang Lieferort Gerichtsstand Vertragssprache ZAHLUNGSVEREINBARUNGEN Zahlungsplan Haftrücklass Rechnungsadresse GARANTIELEISTUNGEN FÜR DAS HLF VERZUG Fertigungskontrolle, Abnahme und Einschulung Fertigungskontrolle / Rohbau Abnahme (durch den TÜV, Ziviltechniker etc) Einschulung VERTRAGSRÜCKTRITT TEIL 4 - DOKUMENTATION BEILAGEN ANGABEN Daten des Einsatzfahrzeuges in Fahr- und Arbeitsstellung Massekalkulation / Schwerpunkt Kundendienst, Reparaturen Service, Ersatzteile Funktionsweise der Notbetriebseinrichtungen. 36 TEIL 5 - TECHNIK Grundlagen Rechtliche Grundlagen Technische Grundlagen Maximale Fahrzeuglänge/Höhe/breite Fahrgestell Allgemeines Beschreibung Motor Getriebe Kupplung Nebenantrieb(e) Achsen Räder / Reifen Schneeketten Lenkung Bremse - MAN BrakeMatic elektrische Anlage Instrumententafel Fahrerhaus heizung / Lüftung Wagenwerkzeug Sitze Zusatzfestlegungen Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel der Stadtgemeinde Pressbaum Seite 3 von 88

4 Ausschreibungsbestimmungen Inhaltsübersicht 3. Aufbau Fahrer- und Mannschaftsraum Sitzordnung: Beschreibung der Ausführung: Zusatzfestlegung Dach Aufstiegsleiter Zusatzfestlegung Geräteraumaufbau Zusatzfestlegung Elektrische Ausstattung Zusatzfestlegungen: Funkausrüstung / Radioanlage /Mobiltelefon Funkausrüstung Fahrzeugfunkgerät (Fahrerraum) Handfunkgerät Zusatzfestlegungen Radioanlage Ladebordwand Lichtmast Zusatzfestlegungen Wasserwerfer Zusatzfestlegungen Rahmenseilwinde Zusatzfestlegungen: Feuerlöschpumpenanlage Einbaupumpe Zusatzfestlegungen Beschreibung der Feuerlöschpumpenanlage: Schnellangriffseinrichtung Wasser ND Normaldruck Zusatzfestlegungen Löschmittelbehälter Löschwassertank Zusatzfestlegungen Material / Beschreibung: Rollcontainer Zusatzfestlegungen Material/ Beschreibung Korrosionsschutz Oberflächenbehandlung Zusatzfestlegungen: Lackierung Zusatzfestlegungen Beschriftung Allgemein: Türbeschriftung Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel der Stadtgemeinde Pressbaum Seite 4 von 88

5 Ausschreibungsbestimmungen Inhaltsübersicht 8.3. Taktische Kennzeichnung (weiß) Zusatzbeschriftungen Beschriftung der gesamten Halterungen für die feuerwehrtechnische und kraftfahrzeugtechnische Beladung Beladeplan Sonstige Aufschriften Zusatzfestlegungen TEIL 6 - BELADUNG TEIL 7 - KOSTENAUFSTELLUNG Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel der Stadtgemeinde Pressbaum Seite 5 von 88

6 Teil Erklärungen des Bieters TEIL ERKLÄRUNGEN DES BIETERS Firma und Adresse des Bieters (bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern) Einreichungsform des Angebotes gebunden in einer Originalausfertigung und einer Kopie in einem verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift Angebot Nicht vorzeitig öffnen! FF-Rekawinkel HLF 2 Federführendes Mitglied (nur bei Bietergemeinschaften, zwingend für eine rechtsgültige Übermittlung) Firma: Ort der Abgabe des Angebotes Stadtgemeinde Pressbaum Hauptstraße 58, 302 Pressbaum Abgabe des Angebotes bis längstens Sachbearbeiter des Bieters / Federführers (zwingend für eine rechtsgültige Übermittlung) Name: Tel: Fax: Auftraggeberin , 2:00 Uhr (Einlangen) Anfragen bis längstens , 2:00 Uhr (Einlangen) allfällige Präsentation (Fahrzeugvorführung) Voraussichtlich KW 40/203 Angebot in einem Verhandlungsverfahren Vergebende Stelle Stadtgemeinde Pressbaum Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel, 303 Rekawinkel Leistungsgegenstand Verfahrensart Erfüllungsort Lieferung eines Hilfeleistungsfahrzeuges HLF 2 für die Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel Offenes Verfahren mit vorheriger europaweiter Bekanntmachung gemäß 25 Abs 2 BVergG 303 Rekawinkel, Österreich Anfragen. Verfahrensrechtliche/juristische Anfragen: Stadtgemeinde Pressbaum: gemeinde@pressbaum.gv.at 2. technische Fachfragen/feuerwehrtechnische Fachfragen: ffrekawinkel@gmail.com Vom Bieter sind nur die grau unterlegten Felder auszufüllen. Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel der Stadtgemeinde Pressbaum Seite 6 von 88

7 Teil Erklärungen des Bieters Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel der Stadtgemeinde Pressbaum Seite 7 von 88

8 Teil Erklärungen des Bieters 0. Ich (Wir) anerkenne(n), dass meinem (unserem) Angebot insbesondere folgende Bestimmungen zugrunde liegen: a. gegenständliche Bietererklärungen (Punkte 0. bis 0.9); b. allfällige Fragenbeantwortung zu den Ausschreibungsunterlagen; c. Teil 2 der Ausschreibungsunterlagen samt Beilagen; d. Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen samt Beilagen; e. Teil 7 der Ausschreibungsunterlagen; f. Teil 5 der Ausschreibungsunterlagen; g. Teil 6 der Ausschreibungsunterlagen. Für ein ausschreibungsgemäßes Angebot darf der vorgegebene Text weder geändert noch ergänzt werden. Vom Bieter sind ausschließlich die grau unterlegten Felder mit Eintragungen zu versehen und die allenfalls erforderlichen Beilagen anzuschließen. Die von einem Bieter seinem Angebot allenfalls beigelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit. 0.2 Folgende Unterlagen bilden einen integrierenden Bestandteil meines (unseres) Angebotes: Beigeschlossene Unterlagen (bitte ankreuzen) Ja Nein allfälliges Begleitschreiben zum Angebot vollumfänglich ausgefülltes und unterfertigtes Angebot (gegenständliche Bietererklärungen [Teil der Ausschreibungsunterlagen] samt Beilagen [Teil 2 der Ausschreibungsunterlagen], Teil 5 der Ausschreibungsunterlagen, Teil 6 der Ausschreibungsunterlagen, Teil 7 der Ausschreibungsunterlagen) Technische Unterlagen HLF 2 (Konstruktionszeichnungen, etc) Liste allfälliger Subunternehmer (Beilage./) Subunternehmererklärung(en) (Beilage./2) Patronatserklärung von verbundenen Unternehmen bzw Dritten (Beilage./3) Solidarhaftungserklärung von Subunternehmern (Beilage./4) Erklärung über Umsatzerlöse (Beilage./5) Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel der Stadtgemeinde Pressbaum Seite 8 von 88

9 Teil Erklärungen des Bieters 0.3 Folgende Unterlagen sind lediglich auf gesonderte Aufforderung durch die Auftraggeberin unverzüglich vorzulegen: Nachweise zur beruflichen Zuverlässigkeit und zur Befugnis: Ja ANKÖ-Mitgliedsnummer oder (aktueller) Firmenbuchauszug von jedem Mitglied einer allfälligen Bietergemeinschaft ANKÖ-Mitgliedsnummer oder Strafregisterauszüge von jedem Mitglied einer allfälligen Bietergemeinschaft ANKÖ-Mitgliedsnummer oder letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt von jedem Mitglied einer allfälligen Bietergemeinschaft ANKÖ-Mitgliedsnummer oder letztgültige Lastschriftanzeige der zuständigen Finanzbehörde von jedem Mitglied einer allfälligen Bietergemeinschaft ANKÖ-Mitgliedsnummer oder Nachweis der Befugnis von jedem Mitglied einer allfälligen Bietergemeinschaft 0.4 Ich (Wir) erkläre(n), dass ich (wir) alle Voraussetzungen zur Übernahme der Vertragspflichten erfülle(n). Die Erstellung meines (unseres) Angebotes erfolgt unter Berücksichtigung der in Österreich geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften. Ich/Wir verfüge/verfügen über folgende Befugnis(se): Bieter Befugnis Ausstellende Behörde Datum verbundenes Unternehmen bzw Unternehmen isd 76 BVergG Befugnis Ausstellende Behörde Datum Subunternehmer des Bieters Befugnis Ausstellende Behörde Datum 0.5 Ich (Wir) verpflichte(n) mich (uns), diese Vorschriften bei Auftragsabwicklung einzuhalten. Ich (Wir) verpflichte(n) mich (uns), die mit den vorliegenden Unterlagen Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel der Stadtgemeinde Pressbaum Seite 9 von 88

10 Teil Erklärungen des Bieters erlangten Informationen sowie Informationen über meine (unsere) Angebotslegung und Verfahrensteilnahme vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Ausschreibungsunterlagen werden kostenlos an die Bieter übergeben. Die Ausschreibungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen im Original oder als Kopie ist nicht gestattet. 0.6 Ich (Wir) verpflichte(n) mich (uns), die Ausführung der mir (uns) übertragenen Leistungen zu dem (den) angegebenen Termin(en) und innerhalb der angegebenen Frist(en) durchzuführen. Mit der Ausführung der Leistungen darf jedenfalls erst nach schriftlicher Beauftragung begonnen werden (Zuschlagserteilung). 0.7 Ich (Wir) biete(n) die Lieferung des ausgeschriebenen Fahrzeuges entsprechend den Ausschreibungsbestimmungen an. 0.8 Ich (Wir) erkläre(n), dass meinem (unserem) Angebot nur meine (unsere) eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass für die Auftraggeberin keine nachteiligen, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des freien und lauteren Wettbewerbs verstoßenden Abreden mit anderen Unternehmen, insbesondere über die Preisbildung oder über Ausfallsentschädigungen, noch Preisbindungen und sonstige Abreden, soweit es sich nicht um Vereinbarungen im Rahmen eines eingetragenen Kartells handelt, vorliegen. Es ist mir (uns) bekannt, dass bei Vorliegen einer der oben genannten Umstände die Auftraggeberin der Rücktritt vom Vertrag erklären kann und ich (wir) für den Schaden aufzukommen habe(n), welcher aus der Verletzung dieser Erklärung entsteht. 0.9 Ich (Wir) verzichte(n) ab dem Beginn der Zuschlagsfrist ausdrücklich auf die Anfechtung des Angebotes (Vertrages) wegen Irrtums und hafte(n) bei Nichtannahme eines eventuellen Auftrages für alle Mehrkosten, die der Auftraggeberin hierdurch entstehen. Datum und rechtsgültige Unterschrift samt Name in Blockbuchstaben: UID-Nummer: Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel der Stadtgemeinde Pressbaum Seite 0 von 88

11 Teil 2 Ausschreibungsbestimmungen TEIL 2 AUSSCHREIBUNGSBESTIMMUNGEN. ALLGEMEINE AUSSCHREIBUNGSBESTIMMUNGEN.. AUFTRAGGEBERIN UND VERGEBENDE STELLE Auftraggeberin ist die Stadtgemeinde Pressbaum (in der Folge Auftraggeberin oder AG ) Hauptstraße 58, 302 Pressbaum Vergebende Stelle ist die Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel (in der Folge FF-Rekawinkel ) Forsthausstraße 30, 303 Rekawinkel..2. ZUSTÄNDIGE RECHTMITTELBEHÖRDE Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens besteht eine Zuständigkeit des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich Wiener Straße 54, 309 St. Pölten. Im Vorfeld eines Nachprüfungsverfahrens kann die NÖ Schlichtungsstelle für öffentliche Aufträge, Amt der NÖ Landesregierung Landhausplatz, 309 St. Pölten, angerufen werden. 2. AUSSCHREIBUNGSGEGENSTAND Ziel der gegenständlichen Ausschreibung ist die Beschaffung eines Hilfeleistungsfahrzeuges 2 (in der Folge HLF 2 ) gemäß EN Eine exakte Beschreibung des Ausschreibungsgegenstandes kann den Ausschreibungsunterlagen (Teile 5 und 6 der Ausschreibungsunterlagen) entnommen werden. 3. LEISTUNGSDAUER Der künftige Auftragnehmer hat das HLF 2 binnen zwölf Monaten ab Zuschlagserteilung der FF-Rekawinkel zu übergeben. 4. VERFAHRENSART UND VERFAHRENSABLAUF 4.. VERFAHRENSART Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren nach vorheriger Bekanntmachung gemäß Bundesvergabegesetz 2006, BGBl I Nr 7/2006 idf BGBl I Nr 5/202, (in der Folge BVergG ) durchgeführt. Es handelt sich um die Vergabe eines Auftrags im Oberschwellenbereich. Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel der Stadtgemeinde Pressbaum Seite von 88

12 Teil 2 Ausschreibungsbestimmungen 4.2. VERFAHRENSABLAUF Mit der Übersendung der gegenständlichen Ausschreibungsunterlagen sind die Interessenten aufgefordert, rechtzeitig ein Angebot für die ausgeschriebene Leistung zu legen. Unmittelbar nach dem Ende der Angebotsfrist wird die Auftraggeberin die Angebotsöffnung vornehmen, wobei je Bieter je ein Vertreter anwesend sein darf. Im Anschluss daran wird die Auftraggeberin die Bieter hinsichtlich des Vorliegens von Ausschlussgründen und das Einhalten der Eignunganforderungen prüfen sowie die (verbliebenen) Angebote anhand der Zuschlagskriterien bewerten. Die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien erfolgt dabei durch eine Bewertungskommission bestehend aus fachkundigen Personen der Auftraggeberin bzw der vergebenden Stelle. Nach erfolgter Angebotsbewertung wird die Auftraggeberin eine Zuschlagsentscheidung treffen und allen nicht rechtskräftig ausgeschiedenen Bietern bekannt geben ANGEBOTSPREIS Die Preise sind gegliedert nach Positionen (Fahrgestell, Aufbau, Dach, etc) inklusive aller Gebühren und Abgaben anzugeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen RECHENFEHLER-REGELUNG Rechnerisch fehlerhafte Angebote werden dann nicht weiter berücksichtigt, wenn die Summe der Absolutbeträge aller Berichtigungen erhöhend oder vermindernd zwei Prozent oder mehr des ursprünglichen Gesamtpreises ohne Umsatzsteuer beträgt. Eine Vorreihung infolge der Berichtigung eines Rechenfehlers ist jedenfalls nicht zulässig. Berichtigungen von allfälligen Seitenüberträgen der Zwischensummen im Angebot (Übertragungsfehler), mit denen nicht weitergerechnet wurde, sind keine Rechenfehler VOLLSTÄNDIGKEIT DER ANGEBOTE Angebote haben den Vorgaben der Auftraggeberin in den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen vollinhaltlich zu entsprechen. Die Auftraggeberin wird die Verbesserung solcher Angebotsmängel nicht zulassen, die zu einer Verbesserung der Wettbewerbsstellung eines Bieters führen würde. Darüber hinaus behält es sich die Auftraggeberin vor, in den Ausschreibungsunterlagen bestimmte Mängel ausdrücklich mit dem sofortigen Ausscheiden zu sanktionieren VERWENDUNGS- UND VERWERTUNGSRECHTE Die Auftraggeberin erwirbt das (sachenrechtliche) Eigentumsrecht an den Angeboten samt allen Beilagen und allen sonstigen im Rahmen des Vergabeverfahrens von den Bietern übergebenen Unterlagen. Diese Unterlagen werden daher den Bietern nicht zurückgestellt. Darüber hinaus erwirbt die Auftraggeberin keine Verwendungs- und Verwertungsrechte UNZULÄSSIGKEIT VON TEILANGEBOTEN Die Abgabe eines Teilangebotes ist unzulässig. Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel der Stadtgemeinde Pressbaum Seite 2 von 88

13 Teil 2 Ausschreibungsbestimmungen 4.8. ALTERNATIV- UND ABÄNDERUNGSANGEBOTEN Alternativ- und Abänderungsangebote sind gemäß 8f BVergG nicht zugelassen ZULÄSSIGKEIT VON SUBUNTERNEHMERLEISTUNGEN Der Bieter ist grundsätzlich berechtigt, Teile der Leistungen an Subunternehmer weiterzugeben, die Weitergabe des gesamten Auftrages ist aber jedenfalls unzulässig. Im Angebot ist zu konkretisieren, welche Leistungen durch welche Subunternehmer erbracht werden sollen. Ein Wechsel der Subunternehmer im Vergabeverfahren und bei Vertragserfüllung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, für einen neuen Subunternehmer alle Nachweise zu fordern, die vom Bieter zu erbringen sind BIETERGEMEINSCHAFTEN Die Bildung von Bieter- bzw Arbeitsgemeinschaften ist nicht zulässig. Die Auftraggeberin geht von davon aus, dass der Anbietermarkt für die Erzeugung von Feuerwehrfahrzeugen sehr eng ist und somit ein Zusammenschluss zweier oder mehrerer geeigneter Anbieter den Wettbewerb massiv beschränken würde. 4.. ANFRAGEN Anfragen sind schriftlich, vorzugsweise per und jedenfalls in deutscher Sprache bis spätestens , 2:00 Uhr einlangend, an folgende Stelle zu richten: Anfragen:. Verfahrensrechtliche/juristische Anfragen: Stadtgemeinde Pressbaum: gemeinde@pressbaum.gv.at 2. technische Fachfragen/feuerwehrtechnische Fachfragen: ffrekawinkel@gmail.com Allfällige Anfragen werden gesammelt, anonymisiert beantwortet und sämtlichen Bietern, die die Ausschreibungsunterlagen angefordert haben, an die bekannt gegebene -Adresse übermittelt. Die Beantwortung dieser Fragen erfolgt unter Rücksprache und fachkundiger Mitwirkung allfälliger Experten. Im Sinne der Gleichbehandlung ersucht die Auftraggeberin allfällige Fragen so zu stellen, dass ein Rückschluss auf den Fragesteller nicht möglich ist UNKLARHEITEN IN DEN AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN Die Auftraggeberin behält sich vor, Berichtigungen und Ergänzungen zu den Ausschreibungsunterlagen innerhalb der Angebotsfrist vorzunehmen und diese allen registrierten Bietern vorzugsweise per mitzuteilen. Sofern der Umfang oder der Zeitpunkt der Ergänzungen es erfordert, wird die Auftraggeberin die Angebotsfrist erstrecken. Der Bieter ist verpflichtet, diese allfälligen Berichtigungen und Ergänzungen bei seiner Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel der Stadtgemeinde Pressbaum Seite 3 von 88

14 Teil 2 Ausschreibungsbestimmungen Der Bieter hat die Ausschreibungsunterlagen insbesondere auf Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen. Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebotes, dass die Leistungen in den Ausschreibungsunterlagen vollständig beschrieben sind und auch keine Teilleistungen fehlen, die zur einwandfreien Erfüllung des Vertrages notwendig sind. Bestehen nach Ansicht des Bieters bei der Auslegung der Ausschreibungsunterlagen mehrere Möglichkeiten bzw erscheint etwas unklar, so hat der Bieter vor Abgabe des Angebotes eine Klärung mit der Auftraggeberin herbeizuführen. Nach Vertragsabschluss gilt die Art der Auslegung, die von der Auftraggeberin vorgesehen ist. Sollten sich für den Bieter bei Prüfung der Ausschreibungsunterlagen Widersprüche, sonstige Unklarheiten oder vermutete Verstöße gegen Vergabebestimmungen ergeben, so ist dies der Auftraggeberin umgehend mitzuteilen. Mit der Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass die Ausschreibungsunterlagen einer vollständigen Prüfung unterzogen worden sind, dass die Ausschreibungsunterlagen den gesetzlichen Vorgaben (insbesondere dem BVergG) entsprechen, dass die Ausschreibungsunterlagen für seine Kalkulation ausreichend sind, und dass der Bieter die zu erbringenden Leistungen sowie alle damit verbundenen Kosten mit der erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann. Mit Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter darüber hinaus, dass (Kalkulations-)Irrtümer sowie Fehleinschätzungen in Zusammenhang mit der Erstellung seines Angebotes einen Teil des Unternehmensrisikos bilden und zu seinen Lasten gehen. Eine Irrtumsanfechtung ist daher ausgeschlossen ANGEBOTSABGABE, EINREICHUNGSFORM UND ANGEBOTSÖFFNUNG Das Angebot ist in einer gebundenen Originalausfertigung und einer Kopie in einem verschlossenen Kuvert oder sonstigen Behältnis mit der Aufschrift (Kennwort) Angebot Nicht vorzeitig öffnen! FF-Rekawinkel HLF 2 bis längstens , 2:00 Uhr einlangend, an die Adresse der Auftraggeberin, zu senden oder persönlich dort abzugeben. Die Abgabe von elektronischen Angeboten ist ausgeschlossen. Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens des Angebots trägt jeder Bieter selbst. Verspätet eingelangte Angebote werden als solche gekennzeichnet und ausgeschieden. Der Bieter hat ausschließlich die grau unterlegten Felder der vorliegenden Ausschreibungsunterlage auszufüllen und die unter Punkt 0.2 angeführten Unterlagen beizulegen. Das Angebot ist in deutscher Sprache zu verfassen. Beilagen sowie allfällige Nachweise und Bescheinigungen amtlicher Stellen sind ebenso in deutscher Sprache bzw in Kopie und beglaubigter Übersetzung beizulegen. Das Angebot ist durch Ausfüllen der Vordrucke in kopierfähiger, farbbeständiger Block- oder Maschinenschrift ohne Korrekturen zu erstellen. Die Verwendung von Korrekturlack oder Radierungen und dergleichen ist unzulässig. Korrekturen müssen deutlich erkennbar sein und vom Bieter unter Angabe des Datums gesondert rechtsgültig gefertigt sowie im Begleitschreiben angeführt werden. Falls bei einem Punkt zu wenig Platz vorhanden ist, sind Ergänzungsblätter zu verwenden. Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel der Stadtgemeinde Pressbaum Seite 4 von 88

15 Teil 2 Ausschreibungsbestimmungen Das Angebot ist vom Bieter an der dafür vorgesehenen Stelle (Punkt 0.9 unten) einmal rechtsgültig zu unterfertigen. Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes die Rechtsgültigkeit nachzuweisen, sofern das Angebot nicht von Personen unterfertigt wurde, deren Vertretungsbefugnis aus dem Firmenbuch ersichtlich ist (zb Geschäftsführer, Prokuristen). Darüber hinaus sind alle Seiten des Angebots (einschließlich der Beilagen) in der rechten unteren Ecke mit dem Firmenwortlaut des Bieters zu versehen, sodass eine eindeutige Zuordnung der beigelegten Unterlagen zum jeweiligen Bieter möglich ist. Mit der rechtsgültigen Angebotsfertigung anerkennt der Bieter ohne Einschränkungen alle Bestimmungen der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen. Die Auftraggeberin macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass nur vollständig ausgefüllte und mit allen Nachweisen versehene Angebote bewertet werden. Der Bieter haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller in den Angeboten und während des Vergabeverfahrens sonst zulässig gemachten Angaben und darüber hinaus insofern, als diese Angaben auch für das Vertragsverhältnis bindend sind. Falsche Angaben und fehlende Nachweise führen zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren ZUSCHLAGSFRIST Die Zuschlagsfrist beträgt fünf Monate gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist. Während der Zuschlagsfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Bieter verpflichtet sich, während der Zuschlagsfrist der Auftraggeberin alle von ihr geforderten Unterlagen innerhalb der jeweils gesetzten Frist ohne Kostenersatz zur Verfügung zu stellen. Der Bieter nimmt bereits jetzt zur Kenntnis, dass er vom Vergabeverfahren ausgeschieden wird, wenn er diese Pflicht nicht erfüllt ÄNDERUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN Die Auftraggeberin behält sich vor, das Vergabeverfahren wegen Vorliegens zwingender Gründe zu widerrufen. Ein zwingender Grund liegt unter anderem dann vor, wenn kein geeignetes Angebot abgegeben wird oder die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sich wesentlich ändern EINHALTUNG DES ÖSTERREICHISCHEN ARBEITS- UND SOZIALRECHTS Bei der Erstellung des Angebotes ist zu berücksichtigen, dass für in Österreich zu erbringende Leistungen die in Österreich geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften einzuhalten sind. Im Auftragsfall hat der Bieter diese Vorschriften, soweit die Leistungen in Österreich erbracht werden, einzuhalten. Der Bieter hat im Auftragsfall darüber hinaus die sich aus den Übereinkommen Nr 29, 87, 94, 95, 98, 00, 05, und 38 der Internationalen Arbeitsorganisation, BGBl Nr 228/950, 20/952, 39/954, 8/958, 86/96, /973 und BGBl III Nr 200/200, ergebenden Verpflichtungen, einzuhalten. Auskünfte über die bei der Durchführung des Auftrages geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften erteilen die örtlich zuständigen Gliederungen der gesetzlichen Interessensvertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel der Stadtgemeinde Pressbaum Seite 5 von 88

16 Teil 2 Ausschreibungsbestimmungen 4.7. BESCHRÄNKUNG DER SCHADENERSATZPFLICHT Die Auftraggeberin und die vergebende Stelle haften für einen Schaden, der dem Bieter im Vergabeverfahren allenfalls entsteht, ausschließlich bei nachgewiesenem hinreichend qualifiziertem Verstoß gegen vergaberechtliche Bestimmungen. 5. AUSSCHLUSSGRÜNDE Angesichts der vollumfänglich auszufüllenden Eigenerklärung unter Punkt 0.4 dieses Angebotes kann vorerst von der Vorlage von Nachweisen über das Vorhandensein der Zuverlässigkeit abgesehen werden. Die Bieter sind jedoch verpflichtet, auf Aufforderung der Auftraggeberin die betreffenden Nachweise nachzureichen. Bei einer Mitgliedschaft beim Auftragnehmerkataster Österreichs (ANKÖ können die Bieter das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen durch die Bekanntgabe ihrer ANKÖ-Mitgliedsnummer nachweisen. Die ANKÖ-Mitgliedsnummer ist im Begleitschreiben des Bieters anzugeben. 5.. KATALOG AN AUSSCHLUSSGRÜNDEN Angebote von Bietern werden vorbehaltlich des 68 Abs 3 BVergG ausgeschieden, wenn a. die Auftraggeberin Kenntnis von einer rechtskräftigen Verurteilung gegen sie oder sofern es sich um juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt gegen in deren Geschäftsführung tätige physische Personen hat, die einen der folgenden Tatbestände betrifft: Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organisation ( 278a des Strafgesetzbuches, BGBl I Nr 60/974, [in der Folge StGB ]), Bestechung ( 302, 307, 308 und 30 StGB; 0 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb 984, BGBl I Nr 448/984, [in der Folge UWG ]), Betrug ( 46 ff StGB), Untreue ( 53 StGB), Geschenkannahme ( 53a StGB), Förderungsmissbrauch ( 53b StGB) oder Geldwäscherei ( 65 StGB) bzw einen entsprechenden Straftatbestand gemäß den Vorschriften des Landes in dem der Unternehmer seinen Sitz hat; b. über sie ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde; c. sie sich in Liquidation befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit einstellen oder eingestellt haben; d. gegen sie oder sofern es sich um juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt gegen physische Personen, die in der Geschäftsführung tätig sind, ein rechtskräftiges Urteil wegen eines Deliktes ergangen ist, das ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt; e. sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechts, begangen haben, die von der Auftraggeberin nachweislich festgestellt wurde; f. sie ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder der Steuern und Abgaben in Österreich oder nach den Vorschriften des Landes, in dem sie niedergelassen sind, nicht erfüllt haben, oder g. sie sich bei der Erteilung von Auskünften betreffend die Befugnis, die berufliche Zuverlässigkeit, die technische Leistungsfähigkeit sowie die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in erheblichem Maße falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte nicht erteilt haben. Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel der Stadtgemeinde Pressbaum Seite 6 von 88

17 Teil 2 Ausschreibungsbestimmungen 5.2. NACHWEISE FÜR DAS NICHTVORLIEGEN VON AUSSCHLUSSGRÜNDEN Die Bieter können das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe wie folgt nachweisen: a. ANKÖ-Mitgliedsnummer oder Auszug aus dem Strafregister (maximal sechs Monate alt) und Auszug aus dem aktuellen Firmenbuch (nicht bei natürlichen Personen) oder jeweils eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Bieters, aus der hervorgeht, dass die Erfordernisse gemäß Punkt 5. lit a bis d erfüllt sind; b. ANKÖ-Mitgliedsnummer oder letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (maximal drei Monate alt) und letztgültige Rückstandsbescheinigung gemäß 229a Bundesabgabenordnung, BGBl Nr 94/96 idf BGBl I Nr 22/202, (in der Folge BAO ) oder gleichwertige Dokumente des Herkunftslandes des Bieters, um die in Punkt 5. lit f geforderten Erfordernisse nachzuweisen; c. mit rechtsgültiger Unterfertigung des Angebotes, wodurch der Bieter verbindlich erklärt, dass die Erfordernisse gemäß Punkt 5. lit g erfüllt sind. Die Auftraggeberin wird überdies vor der Zuschlagsentscheidung für den in Betracht kommenden Bieter (und dessen Subunternehmer) eine Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Bundesministers für Finanzen gemäß 28b Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl Nr 28/975 idf BGBl I Nr 25/20, (in der Folge AuslBG ) einholen. Dies erfolgt zur Prüfung, ob diesen eine rechtskräftige Bestrafung gemäß 28 Abs Z AuslBG zu zurechnen ist. Die berufliche Zuverlässigkeit muss grundsätzlich spätestens zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung vorliegen AUSSCHLUSSGRÜNDE BEI BIETERGEMEINSCHAFTEN UND SUBUNTERNEHMERN Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied den Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe zu führen. Für Subunternehmer ist der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wie für den Bieter bereits mit dem Angebot zu erbringen. 6. EIGNUNGSKRITERIEN Die Eignung des Bieters wird zusätzlich zu den nicht vorhandenen Ausschlussgründen (siehe Punkt 5) anhand der Befugnis, der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der technischen Leistungsfähigkeit nach den nachfolgenden Mindestkriterien geprüft. Die Bieter sind berechtigt, die vergaberechtliche Eignung mit Ausnahme der Punkte 6.2 und 6.3 mit der Mitgliedschaft beim Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ durch Bekanntgabe ihrer ANKÖ-Mitgliedsnummer nachzuweisen. Die ANKÖ-Mitgliedsnummer ist im Begleitschreiben anzugeben. 6.. BEFUGNIS Angesichts der vollumfänglich auszufüllenden Eigenerklärung (und der darin vorgesehenen Nennung aller Befugnisse) unter Punkt 0.4 dieser Ausschreibungsunterlagen kann mit Ausnahme einer allenfalls erforderlichen Dienstleistungsanzeige vorerst von der Vorlage von Nachweisen über das Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel der Stadtgemeinde Pressbaum Seite 7 von 88

18 Teil 2 Ausschreibungsbestimmungen Vorhandensein der Befugnis abgesehen werden. Die Bieter sind jedoch verpflichtet, auf Aufforderung der Auftraggeberin die betreffenden Nachweise nachzureichen. Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel der Stadtgemeinde Pressbaum Seite 8 von 88

19 Teil 2 Ausschreibungsbestimmungen 6...Subunternehmer Der Nachweis der Befugnis eines Subunternehmers ist nur für den Fall, dass der Bieter den Subunternehmer für den Nachweis seiner Eignung benötigt ( erforderlicher Subunternehmer ) für jeglichen Leistungsteil, den der Subunternehmer ausführen soll, bereits im Angebot zu erbringen. Dieser Verweis auf die Befugnis eines Subunternehmers ersetzt für jenen Leistungsteil, den der Subunternehmer ausführen soll, den Nachweis der Befugnis des Bieters Österreichische Bieter Österreichische Bieter müssen spätestens zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung über alle für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen notwendigen gesetzlichen Befugnisse verfügen. Der Bieter hat seine aufrechte Befugnis zunächst in der Eigenerklärung (Punkt 0.4) zu benennen und nach Aufforderung durch die Auftraggeberin durch Vorlage entsprechender Nachweise (Bescheinigung der Berufsorganisation, Gewerbeberechtigung, Auszug aus Berufsregister, usw) zu belegen. Dies gilt gegebenenfalls auch für Subunternehmer. Die Bieter haben über eine Befugnis zu verfügen, die sie zur Erzeugung und Reparatur von Kraftfahrzeugen berechtigt (zb als Kraftfahrzeugtechniker gemäß 94 Z 43 Gewerbeordnung 994, BGBl Nr 94/994 idf BGBl I Nr 85/202, [in der Folge GewO ]) Bieter aus dem EU- und EWR-Raum sowie der Schweiz Bieter aus einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des EWR oder der Schweiz müssen spätestens zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung über alle für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen notwendigen gesetzlichen Befugnisse verfügen. Der Bieter hat seine aufrechte Befugnis zunächst in der Eigenerklärung (Punkt 0.4) zu benennen und nach Aufforderung durch die Auftraggeberin durch Vorlage entsprechender Nachweise (Bescheinigung der Berufsorganisation, Gewerbeberechtigung, Auszug aus Berufsregister, usw) zu belegen. Dies gilt gegebenenfalls auch für Subunternehmer. Ergänzend zu den vorzulegenden Befugnisnachweisen (Bescheinigung der Berufsorganisation, Gewerbeberechtigung, Auszug aus Berufsregister, usw) hat der Bieter der Auftraggeberin nach Aufforderung folgende Informationen umgehend zu erteilen: bei einem Eintrag in ein Handelsregister oder ein ähnliches öffentliches Register das Register, die Nummer der Eintragung oder gleichwertige, der Identifikation dienende Angaben aus diesem Register; bei einer Zulassungspflicht im Niederlassungsmitgliedstaat der Name und die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde; die Berufskammer oder vergleichbare Organisationen, denen der Bieter angehört; die Berufsbezeichnung oder falls eine solche Berufsbezeichnung nicht existiert den Ausbildungsnachweis des Bieters und den Mitgliedstaat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen bzw der Ausbildungsnachweis ausgestellt worden ist; bei Ausübung einer mehrwertsteuerpflichtigen Tätigkeit die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach Art 22 Abs Richtlinie 77/388/EWG Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel der Stadtgemeinde Pressbaum Seite 9 von 88

20 Teil 2 Ausschreibungsbestimmungen zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage; Einzelheiten zu einem Versicherungsschutz oder einer anderen Art des individuellen oder kollektiven Schutzes in Bezug auf die Berufshaftpflicht. Sofern die jeweilige Befugnis auf einem reglementierten Gewerbe gemäß 94 GewO oder auf einem freien Gewerbe, das in einer auf 373a Abs 6 Z GewO basierenden Verordnung angeführt wird, beruht, wird auf die Pflicht hingewiesen, vor Ablauf der Angebotsfrist eine Anzeige gemäß 373a Abs 4 GewO vorzunehmen bzw die Ausstellung eines Anerkennungs- oder Gleichhaltungsbescheides gemäß den 373c ff GewO zu beantragen. Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige bzw Beantragung, wird das Angebot ohne Verbesserungsauftrag ausgeschieden. Der Bieter hat die fristgerechte Anzeige bzw Beantragung beim Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (in der Folge BMWFJ ) im Angebot nachzuweisen. Der Bieter hat umgehend der Auftraggeberin eine Internetveröffentlichung gemäß 373a Abs 5 letzter Satz GewO bekannt zu geben; eine Mitteilung bzw einen Bescheid gemäß 373a Abs 5 Z und 2 GewO zu übermitteln; den Ablauf des zweiten Monats ab Eingang der vollständigen Anzeigeunterlagen gemäß 373a Abs 5 Z 3 GewO bekannt zu geben oder einen Anerkennungs- bzw Gleichhaltungsbescheid gemäß den 373c ff GewO vorzulegen. Gemäß 373b GewO dürfen überdies Schweizer Bieter nur Leistungen, deren tatsächliche Dauer 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr nicht überschreitet, in Österreich erbringen FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT Die Nachweise über das Vorhandensein der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind bereits mit dem Angebot vorzulegen. Alle Nachweise können gemäß 70 Abs 3 BVergG auch in Kopie vorgelegt werden Verbundene Unternehmen, Subunternehmer und sonstige Dritte Der Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters kann durch den Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (entweder durch ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen oder durch einen Dritten) erbracht werden. In diesem Fall muss der Bieter durch Vorlage einer Patronatserklärung gemäß Muster in Beilage./3 (Patronatserklärung von verbundenen Unternehmen bzw Dritten) des verbundenen Unternehmens bzw des Dritten oder eines materiell gleichwertigen Nachweises belegen, dass er im Falle der Auftragserteilung über die vom mit ihm verbundenen Unternehmen bzw über die vom Dritten beigestellte finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (und somit über die erforderlichen Mittel des verbundenen Unternehmens oder des Dritten) verfügt und die Auftraggeberin durch den Verweis des Bieters auf das mit ihm verbundene Unternehmen bzw auf den Dritten wirtschaftlich und rechtlich so gestellt Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel der Stadtgemeinde Pressbaum Seite 20 von 88

21 Teil 2 Ausschreibungsbestimmungen wird, als ob die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beim Bieter selbst vorliegen würde (das mit dem Bieter verbundene Unternehmen bzw der Dritte muss daher selbst zumindest über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügen, die beim Bieter fehlt). Dies ist durch die (unten angeführten) vom Bieter verlangten Unterlagen zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu belegen. Für den Fall, dass es sich beim Dritten um einen Subunternehmer handelt und der Bieter diesen für den Nachweis der finanziellen bzw wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit benötigt ( erforderlicher Subunternehmer ), hat dieser gegenüber der Auftraggeberin seine solidarische Haftung mit dem Bieter im Auftragsfall gemäß Muster in Beilage./4 (Solidarhaftungserklärung von Subunternehmern in Form einer Garantie) bereits mit dem Angebot zu erklären. Weiters sind in diesem Fall für den Subunternehmer bereits im Angebot alle Nachweise zu erbringen, die auch der Bieter selbst für den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu erbringen hat Mindesterfordernis Der Bieter hat zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit folgendes Mindesterfordernis zu erfüllen: Umsatzerlöse netto von mindestens EUR,5 Millionen in jedem der letzten drei Geschäftsjahre. Der Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage folgender Unterlage zu führen: Erklärung über Umsatzerlöse gemäß Muster in Beilage./5; für den Fall, dass sich der Bieter auf ein verbundenes Unternehmen oder auf einen Dritten beruft, hat er zusätzlich die von dem betreffenden verbundenen Unternehmen bzw vom Dritten rechtsgültig gefertigte Patronatserklärung gemäß Muster in Beilage./3 (Patronatserklärung von verbundenen Unternehmen bzw Dritten) oder einen materiell gleichwertigen Nachweis vorzulegen bzw im Fall der Berufung auf einen Subunternehmer eine Solidarhaftungserklärung gemäß Muster in Beilage./5 (Solidarhaftungserklärung von Subunternehmern in Form einer Garantie) TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT Die Auftraggeberin prüft das Vorliegen der technischen Leistungsfähigkeit anhand des Nachweises der Bieter über eine aufrechte Zertifizierung gemäß ISO 900 bzw ISO 9002 und in der Vergangenheit erbrachte Referenzleistungen. Die Nachweise über das Vorhandensein der technischen Leistungsfähigkeit sind bereits mit dem Angebot vorzulegen. Alle Nachweise können gemäß 70 Abs 3 BVergG auch in Kopie vorgelegt werden Verbundene Unternehmen, Subunternehmer und sonstige Dritte Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters kann durch den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (entweder durch ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen oder durch einen Dritten) erbracht werden. In diesem Fall muss der Bieter durch Vorlage einer Patronatserklärung gemäß Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel der Stadtgemeinde Pressbaum Seite 2 von 88

22 Teil 2 Ausschreibungsbestimmungen Muster in Beilage./4 (Patronatserklärung von verbundenen Unternehmen bzw Dritten) des verbundenen Unternehmens bzw des Dritten oder eines materiell gleichwertigen Nachweises belegen, dass er im Falle der Auftragserteilung über die vom mit ihm verbundenen Unternehmen bzw über die vom Dritten beigestellte technische Leistungsfähigkeit (und somit über die erforderlichen Mittel des verbundenen Unternehmens oder des Dritten) verfügt und die Auftraggeberin durch den Verweis des Bieters auf das mit ihm verbundene Unternehmen bzw auf den Dritten wirtschaftlich und rechtlich so gestellt wird, als ob die technische Leistungsfähigkeit beim Bieter selbst vorliegen würde (das mit dem Bieter verbundene Unternehmen bzw der Dritte muss daher selbst zumindest über die technische Leistungsfähigkeit verfügen, die beim Bieter fehlt). Dies ist durch die (unten angeführten) vom Bieter verlangten Unterlagen zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit zu belegen. Für den Fall, dass es sich beim Dritten um einen Subunternehmer handelt und der Bieter diesen für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit benötigt ( erforderlicher Subunternehmer ), hat dieser bereits mit dem Angebot die in Beilage./2 beigeschlossene Subunternehmererklärung abzugeben Allgemeine Anforderungen an Referenzen Namhaft gemachte Referenzen werden im Rahmen der Eignungsprüfung nur dann gewertet, wenn der Bieter (bzw das mit ihm verbundene Unternehmen oder der allenfalls namhaft gemachte Dritte) selbst Auftragnehmer oder Mitglied der beauftragten Arbeitsgemeinschaft war. Im letzteren Fall (dh Mitglied der beauftragten Arbeitsgemeinschaft) wird die Referenzleistung im Rahmen dieser Eignungsprüfung nur dann berücksichtigt, wenn der Leistungsanteil des betreffenden Bieters (bzw des mit ihm verbundenen Unternehmens oder eines allenfalls genannten Dritten) an dem von der Arbeitsgemeinschaft (bzw einem vergleichbaren Unternehmenszusammenschluss) durchgeführten Referenzauftrag zumindest 70% des Auftragswerts der Referenzleistung betragen hat und die Leistungen im jeweiligen Fachbereich von diesem selbst durchgeführt wurden Mindesterfordernisse Der Bieter hat zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit folgende Mindesterfordernisse zu erfüllen: aufrechte Zertifizierung gemäß ISO 900 bzw ISO 9002; Herstellung und Lieferung jeweils eines (mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren) HLF 2 in den Kalenderjahren 200, 20 und 202 mit folgenden Merkmalen: - HLF nach EN 846-, EN und EN (oder vergleichbar); - HLF nach den Richtlinien des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes (in der Folge ÖBFV-RL ) insbesondere der ÖBFV-RL FA-05 Hilfeleistungsfahrzeug HLF in der Fassung März 202 (oder vergleichbar); - der Auftragswert muss je Referenz zumindest EUR ,-- (exkl MwSt) betragen und - die Lieferung bzw Übergabe an den Referenzauftraggeber muss jeweils in den Kalenderjahren 200, 20 und 202 erfolgt sein. Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage folgender Unterlage zu führen: Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel der Stadtgemeinde Pressbaum Seite 22 von 88

23 Teil 2 Ausschreibungsbestimmungen Nachweis einer EU-akkreditierten Zertifizierungsstelle über das Vorhandensein einer aufrechten Zertifizierung gemäß ISO 900 bzw ISO 9002; Nachweis der Mindestreferenzen (für die Kalenderjahre 200, 20 und 202) durch Bestätigung des jeweiligen Referenzauftraggebers und Vorlage referenzzugehöriger Konstruktionszeichnungen. 7. ZUSCHLAGSKRITERIEN 7.. ALLGEMEINES Die Vergabe erfolgt nach dem Bestbieterprinzip (wirtschaftlich und technisch günstigstes Angebot). Die Ermittlung des Zuschlagsempfängers erfolgt anhand folgender Zuschlagskriterien samt Gewichtung: Angebotspreis Punkte; Funktionalität Punkte. In Summe können 00 Punkte erreicht werden. Bestbieter ist jener Bieter dessen Angebot die meisten Punkte erzielt. Das Zuschlagskriterium Funktionalität werden anhand der mit dem Angebot abzugebenden Technischen Unterlagen HLF 2 (Konstruktionszeichnungen, technischen Beschreibungen bzw sonstigen Unterlagen) bewertet. Die Auftraggeberin behält sich darüber hinaus vor, die einzelnen Bieter zu einer Präsentation (Fahrzeugvorführung) eines vergleichbaren HLF 2 aufzufordern bzw das Herstellungswerk (Werkstätten, Fabrikationshallen, etc) des Bieters zu besichtigen BEWERTUNG ANGEBOTSPREIS Die Bewertung des Zuschlagskriteriums Angebotspreis erfolgt entsprechend folgender Formel: P min P P min... niedrigster Angebotspreis; P... zu bewertender Angebotspreis. 70 Punkte 7.3. BEWERTUNG FUNKTIONALITÄT Die Bewertung des Zuschlagskriteriums Funktionalität erfolgt durch eine Bewertungskommission, die sich aus fachkundigen Vertretern der Auftraggeberin und der vergebenden Stelle zusammensetzt. Im Zuge des Zuschlagskriteriums Funktionalität werden insbesondere folgende sechs Leitaspekte bewertet: Qualität und Ausführung der Geräte (Beladung); Bedienbarkeit und Anordnung der Geräte (Beladung); Halterung für die Geräte (Beladung); Situierung der Aufstiegshilfe; Geländetauglichkeit des Fahrzeugs; Ausgestaltung des Korrisionsschutzes. Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel der Stadtgemeinde Pressbaum Seite 23 von 88

24 Teil 2 Ausschreibungsbestimmungen Je Aspekt können maximal 5 Punkte vergeben werden, wobei eine Abstufung nach dem umgekehrten Schulnotensystem erfolgt (sehr gut = 5 Punkte; gut = 4 Punkte; befriedigend = 3 Punkte; genügend = 2 Punkte; nicht genügend = 0 Punkte). Die Beurteilung der Qualität erfolgt durch die Kommission in gemeinsamer Diskussion. Die vergebenen Punkte werden zusammengezählt und unter Berücksichtigung der Anzahl der Kommissionsmitglieder das arithmetische Mittel (in vollen Punkten und allenfalls kaufmännisch gerundet) gebildet. Dieses ergibt die beim jeweiligen Aspekt erzielten Punkte. Letztlich resultiert die Punkteanzahl für das Kriterium Funktionalität aus der Summe der Punkte für die einzelnen Aspekte (maximal 6 x 5 Punkte = 30 Punkte). 8. ÜBERSICHT DER AUSSCHREIBUNGSTEILE Teil Erklärungen des Bieters; Teil 2 (gegenständliche) Ausschreibungsbestimmungen samt Beilagen; Teil 3 Vertragsbestimmungen; Teil 4 Dokumentation; Teil 5 Technik; Teil 6 Beladung; Teil 7 Kostenaufstellung. Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel der Stadtgemeinde Pressbaum Seite 24 von 88

25 Teil 2 Ausschreibungsbestimmungen Beilage./ (Liste allfälliger Subunternehmer) Nur für den Fall einer Heranziehung von Subunternehmern auszufüllen. Person/Unternehmen Leistungen Wert in % der Gesamtleistung Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel der Stadtgemeinde Pressbaum Seite 25 von 88

26 Teil 2 Ausschreibungsbestimmungen Beilage./2 (Subunternehmererklärung) Nur für den Fall einer Heranziehung von Subunternehmern auszufüllen. An die [Firma und Adresse des Bieters] per Fax: [ ] Betrifft: Zusage-Erklärung als Subunternehmer Sehr geehrte Frau [ ] / Sehr geehrter Herr [ ]! Wir beziehen uns auf Ihre Anfrage vom [ ] und bestätigen Ihnen für das europaweit bekannt gemachte offene Verfahren Ausschreibung HLF 2 der Stadtgemeinde Pressbaum verbindlich, dass wir im Falle der Zuschlagserteilung an Ihr Unternehmen für den Tätigkeitsbereich [ ] als Ihr Subunternehmer zur Verfügung stehen. Mit freundlichen Grüßen Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel der Stadtgemeinde Pressbaum Seite 26 von 88

27 Teil 2 Ausschreibungsbestimmungen Beilage./3 (Patronatserklärung von verbundenen Unternehmen bzw Dritten) Nur für den Fall einer Bezugnahme auf ein verbundenes Unternehmen bzw einen Dritten bei der Leistungsfähigkeit auszufüllen. * Nicht Zutreffendes jeweils streichen!. Genaue Bezeichnung (des verbundenen Unternehmens/des Dritten)*: 2. Wir haben als verbundenes Unternehmen/Dritter* Kenntnis davon genommen, dass sich die als Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens Ausschreibung HLF 2 ein Angebot legen wird und zum Nachweis ihrer finanziellen bzw wirtschaftlichen bzw technischen Leistungsfähigkeit auf die wirtschaftliche bzw finanzielle bzw technische Leistungsfähigkeit unseres Unternehmens verweist. Wir sind weiters davon in Kenntnis, dass diese harte Patronatserklärung Voraussetzung für eine wirksame Beteiligung am gegenständlichen Vergabeverfahren ist. Wir verpflichten uns hiermit gegenüber der Auftraggeberin unwiderruflich, uneingeschränkt dafür Sorge zu tragen, dass die für den Fall der Zuschlagserteilung an sie für die Erbringung des im Vergabeverfahrens Ausschreibung HLF 2 ausgeschriebenen Leistungsbildes von uns stets so finanziell und technisch ausgestattet wird, dass sie jederzeit in der Lage ist, alle ihr aus dem Vorhaben erwachsenden Verpflichtungen vollständig und pünktlich zu erfüllen. Datum und rechtsgültige Unterschrift samt Name(n) in Blockbuchstaben (keine kopierten oder eingescannten Unterschriften!). Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel der Stadtgemeinde Pressbaum Seite 27 von 88

28 Teil 2 Ausschreibungsbestimmungen Beilage./4 (Solidarhaftungserklärung von Subunternehmern in Form einer Garantie) Nur für den Fall einer Bezugnahme auf einen Subunternehmer bei der Leistungsfähigkeit auszufüllen. * Nicht Zutreffendes jeweils streichen!. Genaue Bezeichnung des Subunternehmers: 2. Wir haben als Subunternehmer Kenntnis davon genommen, dass sich die als Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens Ausschreibung HLF 2 ein Angebot legen wird und zum Nachweis ihrer finanziellen bzw wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf die wirtschaftliche bzw finanzielle Leistungsfähigkeit unseres Unternehmens verweist. Wir sind weiters davon in Kenntnis, dass diese Erklärung Voraussetzung für eine wirksame Beteiligung am gegenständlichen Vergabeverfahren ist. Wir verpflichten uns hiermit gegenüber der Auftraggeberin unwiderruflich, dass wir für den Fall der Zuschlagserteilung im Rahmen des Vergabeverfahrens Ausschreibung HLF 2 an die der Auftraggeberin auf ihre erste schriftliche Anforderung hin, unabhängig davon, ob die im Rahmen des ausschreibungsgegenständlichen Leistungsbildes bestehenden vertraglichen Verpflichtungen wirksam sind, unter Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einreden aus denselben jegliche Haftung für die Erbringung des ausschreibungsgegenständlichen Leistungsbildes zu übernehmen. Datum und rechtsgültige Unterschrift samt Name(n) in Blockbuchstaben (keine kopierten oder eingescannten Unterschriften!). Freiwillige Feuerwehr Rekawinkel der Stadtgemeinde Pressbaum Seite 28 von 88

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