ANGEBOTSUNTERLAGEN FÜR EIN EINSTUFIGES VERHANDLUNGSVERFAHREN NACH VORHERIGER BEKANNTMACHUNG TEIL A VERFAHRENSORDNUNG

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1 ANGEBOTSUNTERLAGEN FÜR EIN EINSTUFIGES VERHANDLUNGSVERFAHREN NACH VORHERIGER BEKANNTMACHUNG TEIL A VERFAHRENSORDNUNG AUFTRAGGEBER: Republik Österreich, Parlamentsdirektion pa Reichsratsstraße Wien PROJEKT: Demokratiewebstatt VERGABEVERFAHREN: Kinder- und Jugendbildung

2 Vergabeverfahren: Kinder- und Jugendbildung Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINE AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN LEISTUNGSGEGENSTAND AUFTRAGGEBERIN VERTRAULICHKEIT DER INFORMATIONEN PROJEKTSPRACHE ANFRAGEN TEILANGEBOTE ALTERNATIV- UND ABÄNDERUNGSANGEBOTE PREISE OFFENLEGUNG DER KALKULATION RECHENFEHLER EINHALTUNG ARBEITS- SOZIALRECHTLICHER BESTIMMUNGEN AUSLÄNDISCHE BIETER UNKLARHEITEN IN DEN AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN PRÜFUNG DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN VERFAHRENSABLAUF VERFAHRENSBESTIMMUNGEN ECKTERMINE DES VERGABEVERFAHRENS AUSSCHEIDEN VON ANGEBOTEN WIDERRUF DER AUSSCHREIBUNG ANGEBOTSABGABE EINREICHFORM ÖFFNUNG DER ANGEBOTE BIETERGEMEINSCHAFTEN SUBUNTERNEHMER EIGNUNG NACHWEIS DER BEFUGNIS NACHWEIS DER BERUFLICHEN ZUVERLÄSSIGKEIT NACHWEIS DER FINANZIELLEN UND WIRTSCHAFTLICHEN LEISTUNGSFÄHIGKEIT NACHWEIS DER TECHNISCHEN LEISTUNGSFÄHIGKEIT ZUSCHLAG ZUSCHLAGSFRIST ZUSCHLAGSKRITERIEN UND GEWICHTUNG...23

3 Vergabeverfahren: Kinder- und Jugendbildung Seite 3 1. ALLGEMEINE AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN 1.1 LEISTUNGSGEGENSTAND Die Parlamentsdirektion betreibt unter der Internetadresse ein Portal, das dazu dienen soll, Kindern und Jugendlichen zwischen 8 und 14 Jahren Demokratie näher zu bringen und entsprechendes Wissen über unterschiedliche mediendidaktische Formate zu vermitteln. Gegenstand der Ausschreibung sind die Konzeption und Ausführung sowie damit einhergehend die inhaltliche Gestaltung der Themenbereiche, die in das Portal einzuspeisen sind in Kooperation mit dem öffentlichen Auftraggeber, sowie die Web- Redaktion inklusive Serverhosting und Wartung. Die näheren Details sind in der Leistungsbeschreibung Teil C geregelt. Die Umsetzung des gegenständlichen Beschaffungsvorganges hat unter Berücksichtigung sämtlicher Anforderungen der Auftraggeberin zu erfolgen. Leistungsort: Wien Leistungsbeginn: voraussichtlich Herbst AUFTRAGGEBERIN Auftraggeberin ist die Republik Österreich, Parlamentsdirektion, Reichsratsstraße 1, 1017 Wien. Als Ansprechpartnerin fungiert: MMag. Ines Kerle, Ines.Kerle@parlament.gv.at, Anfragen sind jedoch an: Anbot_Kinderinternet@parlament.gv.at zu richten. Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Unterlagen und Informationen rechtsgültig ausschließlich postalisch oder per Telefax an die bezeichnete Faxnummer der Auftraggeberin (vgl. Punkt 1.5) übermittelt werden können. Die Angebotsabgabe mittels Telefax ist jedoch nicht zulässig.

4 Vergabeverfahren: Kinder- und Jugendbildung Seite VERTRAULICHKEIT DER INFORMATIONEN Der Bieter ist verpflichtet, die Ausschreibungsunterlagen einschließlich aller in Beilagen zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Teile und alle ihm sonst im Zuge dieses Vergabeverfahrens bekannt gewordenen technischen und kaufmännischen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und diese vertrauliche Behandlung durch seine Mitarbeiter und von ihm beauftragte Berater sowie allfällig beauftragte Dritte sicherzustellen. 1.4 PROJEKTSPRACHE Die Projektsprache ist Deutsch. Sämtliche Schriftstücke (Unterlagen, Korrespondenz, Nachweise, etc.) sind in deutscher Sprache zu verfassen oder vorzulegen, sofern in dieser Ausschreibungsunterlage nicht ausdrücklich anderes vorgesehen ist. 1.5 ANFRAGEN Anfragen sind bis spätestens , 12 Uhr unter Bezug auf dieses Vergabeverfahren bzw. auf diese Ausschreibungsunterlage an die Auftraggeberin zh MMag. Ines Kerle zu richten. Eine Bieteranfrage hat ausschließlich schriftlich per Telefax an die Telefax-Nr. +43 (0) oder per an die -Adresse Anbot_Kinderinternet@parlament.gv.at zu erfolgen. Es wird ersucht, Anfragen jedenfalls auch per zu übermitteln. Werden Bieteranfragen zu spät oder nicht in der vorgesehenen Form gestellt (etwa mündlich), gelten diese Anfragen mangels Zulässigkeit als nicht gestellt. Die Auftraggeberin wird, falls sie dies für erforderlich und zweckmäßig hält, eine schriftliche Antwort erteilen, die allen Bewerbern, die die Bewerbungsunterlagen angefordert haben, in anonymisierter Form bis spätestens zur Verfügung gestellt wird. Bei der Ausarbeitung und Erstellung der Angebote ist diese Antwort sodann mit gleicher Verbindlichkeit wie die Angaben der Angebotsunterlagen zu berücksichtigen, wobei bei auftretenden Widersprüchen der Inhalt dieser Antwort vorgeht.

5 Vergabeverfahren: Kinder- und Jugendbildung Seite TEILANGEBOTE Eine Aufteilung der zu vergebenden Leistung in einzelne, getrennt zu vergebende Teile ist nicht vorgesehen. Teilangebote sind demnach nicht zugelassen. 1.7 ALTERNATIV- UND ABÄNDERUNGSANGEBOTE Alternativ- und Abänderungsangebote sind unzulässig. 1.8 PREISE Der Bieter hat die Preise für die von ihm angebotenen Leistungen im Preisangebot (Teil D) verbindlich anzugeben. Die Preise sind als Pauschalpreise anzugeben, wobei diese Pauschalpreise einer Wertsicherung nach dem VPI 2005 (von der Statistik Austria monatlich verlautbarter Verbraucherpreisindex) unterliegen. Ausgangsbasis für die Wertsicherung ist die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zuletzt verlautbarte Indexzahl. Die Indexanpassung erfolgt jährlich zum 01. Jänner (bei jeder Indexveränderung) und zwar jeweils anhand der für den September des jeweiligen Vorjahres veröffentlichten Indexzahl. Eine Veränderung der Indexzahl bis 5 % bleibt unberücksichtigt. Darüber hinaus hat der Bieter in seinem Preisangebot verbindlich Regiestundenpreise bezüglich der im Preisangebot (Teil D) vorgesehenen Mengenstaffel als Option anzubieten, die die Auftraggeberin je nach Bedarf während der Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen kann. Die angebotenen Regiestundenpreise unterliegen der gleichen Wertsicherung wie die Pauschalpreise. 1.9 OFFENLEGUNG DER KALKULATION Die Auftraggeberin ist berechtigt, in analoger Anwendung des 125 BVergG eine vertiefte Angebotsprüfung durchzuführen. Im Fall einer vertieften Angebotsprüfung hat der Bieter seine Kalkulation, insbesondere die Kalkulation sämtlicher Positionen seines Angebots offenzulegen.

6 Vergabeverfahren: Kinder- und Jugendbildung Seite RECHENFEHLER Rechnerisch fehlerhafte Angebote werden nicht weiter berücksichtigt, wenn die Summe der Absolutbeträge aller Berichtigungen erhöhend oder vermindernd 2 vh oder mehr des ursprünglichen Gesamtpreises ohne Umsatzsteuer beträgt EINHALTUNG ARBEITS- SOZIALRECHTLICHER BESTIMMUNGEN Der Bieter ist verpflichtet, die sich aus dem Übereinkommen Nr. 29, 87, 94, 95, 98, 100, 105, 111, 138, 182 und 183 der internationalen Arbeitsorganisation, BGBl. Nr. 228/1950, Nr. 20/1952, Nr. 39/1954, Nr. 81/1958, Nr. 86/1961, Nr. 111/1973, BGBl. III Nr. 200/2001, BGBl. III Nr. 41/2002 und BGBl. III Nr. 105/2004 ergebenden Verpflichtungen einzuhalten. Die Erstellung des Angebotes hat unter Berücksichtigung der in Österreich geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften zu erfolgen. Diese Vorschriften können bei den zuständigen Interessensvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingesehen werden AUSLÄNDISCHE BIETER Bewerber, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung betreffend ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten ( 20 Abs. 1 BVergG 2006) UNKLARHEITEN IN DEN AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN Die Auftraggeberin behält sich vor, Berichtigungen und Ergänzungen in den Ausschreibungsunterlagen innerhalb der Angebotsfrist vorzunehmen. Diese Berichtigungen und Ergänzungen werden auf der Webseite der Auftraggeberin ( zur Verfügung gestellt. Der Bieter verpflichtet sich spätestens drei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist die Webseite der AG aufzurufen, um zu prüfen, ob eine Berichtigung oder Ergänzung der Ausschreibungsunterla-

7 Vergabeverfahren: Kinder- und Jugendbildung Seite 7 gen erfolgt ist. Sofern der Umfang der Ergänzungen oder der Zeitpunkt der Ergänzungen es erforderlich macht, wird die Auftraggeberin die Angebotsfrist erstrecken. Der Bieter ist verpflichtet, diese Berichtigungen und Ergänzungen bei seiner Angebotslegung zu berücksichtigen PRÜFUNG DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN Der Bieter hat die Ausschreibungsunterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebotes, dass die Leistungen in den Ausschreibungsunterlagen vollständig beschrieben sind und auch keine Teilleistungen fehlen, die zur einwandfreien Erfüllung des Vertrages notwendig sind. Bestehen nach Ansicht des Bieters bei der Auslegung des Ausschreibungstextes mehrere Möglichkeiten bzw. erscheint etwas unklar, so hat der Bieter vor Abgabe des Angebotes eine Klärung mit der Auftraggeberin herbeizuführen. Mit der Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass die Ausschreibungsunterlagen einer vollständigen Prüfung unterzogen worden sind, dass die Ausschreibungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, dass die Ausschreibungsunterlagen für seine Kalkulation ausreichend sind und dass der Bieter die zu erbringenden Leistungen sowie alle damit verbundenen Kosten mit der erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann. Mit Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter darüber hinaus, dass Irrtümer sowie Fehleinschätzungen des Bieters in Zusammenhang mit der Erstellung des Angebotes einen Teil des Unternehmensrisikos bilden und zu seinen Lasten gehen. Eine Irrtumsanfechtung aus diesen Gründen ist daher ausgeschlossen.

8 Vergabeverfahren: Kinder- und Jugendbildung Seite 8 2. VERFAHRENSABLAUF 2.1 VERFAHRENSBESTIMMUNGEN Die Vergabe erfolgt in einem einstufigen Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung gemäß 141 BVergG Leistungsgegenstand sind nicht prioritäre Dienstleistungen im Oberschwellenbereich. Bestimmungen des BVergG 2006 idgf sind nur soweit anzuwenden, soweit sie in 141 BVergG 2006 oder in dieser Ausschreibungsunterlage ausdrücklich angeführt sind. Die Bieter haben entsprechend den Vorgaben dieser Ausschreibungsunterlagen ein Angebot abzugeben. Die fristgerecht eingelangten und nicht auszuscheidenden Angebote werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Hearings (Zuschlagskriterium Personal ) bewertet und gereiht. Die Auftraggeberin wird zunächst nur den erstgereihten Bieter zu Verhandlungen einladen und diesem bei erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen den Zuschlag erteilen. Wenn die Verhandlungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden können, wird die Auftraggeberin mit dem jeweils nächstgereihten Bieter Verhandlungen führen und diesem nach erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen den Zuschlag erteilen. Verhandlungen mit einem Bieter sind dann nicht erfolgreich, wenn über den abzuschließenden Leistungsvertrag keine Einigung erzielt werden kann oder das Ergebnis der Verhandlungen für die Auftraggeberin nicht annehmbar ist oder ein Bieter wiederholt zu einem von der Auftraggeberin festgelegten Verhandlungstermin nicht erscheint oder die Verhandlungen nicht innerhalb von 2 Wochen abgeschlossen werden können, obwohl von der Auftraggeberin innerhalb dieses Zeitraums zumindest 3 Verhandlungstermine anberaumt wurden. Die für die Verhandlung vorgesehenen Termine werden von der Auftraggeberin festgelegt. Die im Verhandlungsverfahren verbliebenen Bieter werden von der Zuschlagsentscheidung per Telefax verständigt. Die Stillhaltefrist beträgt 10 Tage ab Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung.

9 Vergabeverfahren: Kinder- und Jugendbildung Seite 9 Zuständige Vergabekontrollbehörde ist das BVA Wien. 2.2 ECKTERMINE DES VERGABEVERFAHRENS Absendung der Bekanntmachung Fragen zur Bewerbungsunterlage bis spätestens (einlangend bei der vergebenden Stelle) , 12 Uhr Antwort zu den Fragen durch die vergebende Stellen Ende der Angebotsfrist Hearing Verhandlungen Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung , 12 Uhr voraussichtlich Anfang Oktober 2011 voraussichtlich Mitte Oktober 2011 voraussichtlich zweite Oktoberhälfte AUSSCHEIDEN VON ANGEBOTEN Die Auftraggeberin wird Angebote aus den in 129 Abs. 1 BVergG 2006 genannten Gründen ausscheiden. Sie behält sich vor, Angebote gemäß 129 Abs. 2 BVergG 2006 auszuscheiden. 2.4 WIDERRUF DER AUSSCHREIBUNG Die Auftraggeberin behält sich vor, das Vergabeverfahren aus den in 139 BVergG 2006 genannten Gründen zu widerrufen.

10 Vergabeverfahren: Kinder- und Jugendbildung Seite ANGEBOTSABGABE Das Angebot ist auf Basis dieser Verfahrensordnung sowie folgender weiterer Bestandteile zu erstellen: Vertragsbestimmungen Teil B Leistungsbeschreibung Teil C Preisangebot Teil D Formblätter/Bietererklärung Teil E Allfällige Fragenbeantwortungen und Berichtigungen zu den Ausschreibungsunterlagen Die Ausschreibungsunterlagen werden kostenlos an die Bieter übergeben. Die Ausschreibungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen im Original oder als Kopie ist nur insoweit gestattet, als dies für die Angebotslegung erforderlich ist. 3.1 EINREICHFORM Das gegenständliche Angebot ist in zweifacher Ausfertigung (Original + Kopie) sowie auf Datenträger vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterfertigt in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens , 12 Uhr (rechtzeitiges Einlangen erforderlich) einzureichen. Die Kopie ist als solche eindeutig zu kennzeichnen. Eine elektronische Übermittlung ist unzulässig. Für die Ausarbeitung des Angebotes steht dem Bieter keine Vergütung zu. Das Angebot ist mit der Aufschrift Demokratiewebstatt Kinder- und Jugendbildung BITTE NICHT ÖFFNEN

11 Vergabeverfahren: Kinder- und Jugendbildung Seite 11 zu adressieren an: Republik Österreich Parlamentsdirektion 1017 Wien, Reichsratsstraße 1, 2. Stock, Sekretariat Zimmer 209 bzw. 211 Das Angebot ist in kopierfähiger, farbbeständiger Block- oder Maschinenschrift zu erstellen. Die Verwendung von Korrekturlack oder Radierungen und dergleichen ist unzulässig. Korrekturen müssen deutlich erkennbar sein und vom Bieter unter Angabe des Datums gesondert rechtsgültig unterfertigt sein. Die Bieter haften für Vollständigkeit und Richtigkeit aller in den Angeboten gemachten Angaben. Falsche Angaben und fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Der Bieter ist für das termin- und ortsgerechte Einlangen seines Angebotes verantwortlich. Nicht rechtzeitig eingelangte Angebote werden ausgeschieden! Mit der rechtsgültigen Unterfertigung anerkennt der Bieter ohne Einschränkung alle Bestandteile dieser Ausschreibung. 3.2 ÖFFNUNG DER ANGEBOTE Die Bieter sind nicht berechtigt, an der Angebotsöffnung teilzunehmen. Die Ergebnisse der Angebotsöffnung werden den Bietern nicht bekannt gegeben.

12 Vergabeverfahren: Kinder- und Jugendbildung Seite BIETERGEMEINSCHAFTEN Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsgültig unterschriebene Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder angeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt (Teil E Punkt ). Bietergemeinschaften dürfen (soweit ihre Bildung gesetzlich zulässig ist) infolge des engen Marktes aus maximal 2 Mitgliedern gebildet werden. Die gleichzeitige Teilnahme von Unternehmen als Mitglied in mehr als einer Bietergemeinschaft ist unzulässig. Ebenso ausgeschlossen ist die gleichzeitige Beteiligung als Mitglied einer Bietergemeinschaft und als Dritter (z.b. Subunternehmer) für eine oder mehrere andere Bietergemeinschaften. Hingegen ist die Beteiligung als Dritter für mehrere Bietergemeinschaften zulässig. Die Auftraggeberin weist jedoch darauf hin, dass die gleichzeitige Teilnahme eines Unternehmens als Dritter für zwei oder mehrere Bietergemeinschaften keinesfalls dazu führen darf, dass es dadurch zwischen den betroffenen Bietergemeinschaften zu den Wettbewerb beeinträchtigenden Absprachen oder Verhaltensweisen kommt.

13 Vergabeverfahren: Kinder- und Jugendbildung Seite SUBUNTERNEHMER Die Weitergabe der Gesamtleistung an Subunternehmer ist unzulässig. Lediglich die Weitergabe von einzelnen Teilen der Gesamtleistung an Subunternehmer ist insoweit zulässig, als der Subunternehmer die für die Ausführung seines Teiles erforderliche Eignung besitzt. Der Bewerber hat in dem dafür vorgesehenen Formblatt 3 des Teil E die Subunternehmer anzugeben, die wesentliche Leistungsteile erbringen sollen. Leistungsteile sind wesentlich, wenn der Bewerber für deren Erbringung nicht über die erforderliche Befugnis oder Leistungsfähigkeit verfügt und aus diesem Grund geeignete Subunternehmer beiziehen möchte. Die vorgesehenen Subunternehmer sind zu benennen und die erforderliche Eignung ist nachzuweisen. Jedenfalls muss der Bewerber bei Namhaftmachung von Subunternehmern zum Nachweis der Leistungsfähigkeit nachweisen, dass ihm die für die Ausführung des Auftrages von dem betreffenden Subunternehmer zugesagten Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (indem er etwa eine verbindliche Leistungszusage des Subunternehmers vorweisen kann, vgl. Formblätter 8 und 9 des Teil E). Subunternehmer dürfen in weiterer Folge ohne vorherige Zustimmung der Auftraggeberin nicht ausgewechselt werden.

14 Vergabeverfahren: Kinder- und Jugendbildung Seite EIGNUNG Die Bieter müssen spätestens zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über die zur Leistungserbringung erforderliche Eignung (Befugnis, technische, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) verfügen und die hiefür verlangten Nachweise dem Angebot beilegen oder über gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin nachweisen. Nachweise können sohin, müssen aber mit dem Angebot noch nicht vorgelegt werden, sondern nur über gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin binnen 3 Tagen ( 70 Abs. 4 BVergG 2006). Der Bieter hat aber mit seinem Angebot zu bestätigen ( Eigenerklärung ), dass die von der Auftraggeberin in der Ausschreibung verlangten Eignungskriterien von ihm erfüllt werden und er die in der Ausschreibung festgelegten Nachweise auf Aufforderung binnen 3 Tagen beibringen kann (Teil E Punkt bzw ). Hinsichtlich der Berechtigung zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen hat der Bieter darüber hinaus die Befugnisse, über die er verfügt, anzugeben. Sofern sich der Bieter zum Nachweis der Befugnis, der technischen oder finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter (Subunternehmer) stützt, hat er diese Dritten in Formblatt 3 des Teil E namhaft zu machen und eine Erklärung dieser Dritten beizubringen, dass sie dem Bewerber zur Verfügung stehen (Formblätter 8 und 9 des Teil E). In dieser Erklärung sind auch die Befugnisse des Dritten anzugeben. Auch für die Dritten sind die geforderten Eignungsnachweise erst über gesonderte Aufforderung der AG binnen 3 Tagen beizubringen. Der Bieter hat aber hinsichtlich dieser Dritten zu bestätigen, dass die von der Auftraggeberin in der Ausschreibung verlangten Kriterien zur Zuverlässigkeit und, soweit sich der Bieter auf die Dritten stützt, zur Befugnis, technischen oder finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei diesen Dritten vorliegen und eine diesbezügliche Erklärung der Dritten beizubringen. Hinsichtlich der Befugnis zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen hat der Bieter darüber hinaus die Befugnisse, über die der namhaft gemachte Dritte verfügt, anzugeben. Werden die nachstehenden Bescheinigungen im Herkunftsland des Unternehmens nicht ausgestellt oder nicht vollständig die erforderlichen Informationen wieder gege-

15 Vergabeverfahren: Kinder- und Jugendbildung Seite 15 ben, kann eine entsprechende, vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Herkunftslandes des Unternehmens abgegebene Erklärung vorgelegt werden. Die Eignungskriterien sind als Mindestkriterien festgelegt, so dass Unternehmen, die die entsprechende Eignung nicht nachweisen können, vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die vorgelegten Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein. 6.1 NACHWEIS DER BEFUGNIS Der Bieter muss nachweisen, dass er die zur Ausführung der Leistungen erforderliche Berechtigung besitzt. Dieser Nachweis ist zunächst über die Eigenerklärung (Punkt bzw des Teil E) und sodann durch Übermittlung folgender Unterlagen zu führen: Vorlage der im Herkunftsland des Unternehmers zur Ausführung der betreffenden Dienstleistung erforderlichen Berechtigung oder eine Urkunde betreffen die im Herkunftsland des Unternehmers zur Ausführung der betreffenden Dienstleistung erforderliche Mitgliedschaft zu einer bestimmten Organisation. 6.2 NACHWEIS DER BERUFLICHEN ZUVERLÄSSIGKEIT Bewerber und Bieter werden von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn 1. der Auftraggeber Kenntnis von einer rechtskräftigen Verurteilung gegen sie oder sofern es sich um juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt gegen in deren Geschäftsführung tätige physische Personen hat, die einen der folgenden Tatbestände betrifft: Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organisation ( 278a StGB), Bestechung ( 302, 307, 308 und 310 StGB; 10 UWG), Betrug ( 146 ff StGB), Untreue ( 153 StGB), Geschenkannahme ( 153a StGB), Förderungsmissbrauch ( 153b StGB)

16 Vergabeverfahren: Kinder- und Jugendbildung Seite 16 oder Geldwäscherei ( 165 StGB) bzw. einen entsprechenden Straftatbestand gemäß den Vorschriften des Landes, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat; 2. gegen sie ein Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren, ein gerichtliches Ausgleichsverfahren oder ein Zwangsausgleich eingeleitet oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wurde; 3. sie sich in Liquidation befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit einstellen oder eingestellt haben; 4. gegen sie oder sofern es sich um juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt gegen physische Personen, die in der Geschäftsführung tätig sind, ein rechtskräftiges Urteil wegen eines Deliktes ergangen ist, das ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt; 5. sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechts, begangen haben, die vom AG nachweislich festgestellt wurde; 6. sie ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder der Steuern und Abgaben nicht erfüllt haben; oder 7. sie sich bei der Erteilung von Auskünften betreffend die Befugnis, die berufliche Zuverlässigkeit, die technische Leistungsfähigkeit sowie die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in erheblichem Maße falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte nicht erteilt haben. Der Bieter muss nachweisen, dass kein Ausschlussgrund gemäß Punkt 6.2 Unterpunkt 1 bis 4 und 6 vorliegt. Dieser Nachweis ist zunächst über die Eigenerklärung (Punkt bzw. Punkt des Teil E) und sodann über gesonderte Aufforderung des AG durch Übermittlung folgender Unterlagen zu führen: a) Vorlage eines Auszugs aus dem in Anhang VII BVergG 2006 angeführten Berufs- oder Handelsregister, dem Strafregister oder einer gleichwertigen Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des

17 Vergabeverfahren: Kinder- und Jugendbildung Seite 17 Unternehmers, aus welcher hervorgeht, dass die in Punkt 6.2 Unterpunkt 1 bis 4 genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen; sowie b) Vorlage des letztgültigen Kontoauszugs der zuständigen Sozialversicherungsanstalt sowie der letztgültigen Rückstandsbescheinigung gemäß 229a Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 194/1961 idgf, oder gleichwertiger Dokumente der zuständigen Behörden des Herkunftslandes des Unternehmers, aus welchen hervorgeht, dass der in Punkt 6.2 Unterpunkt 6 genannte Ausschlussgrund nicht vorliegt. Werden die vorgenannten Bescheinigungen, Rückstandsbescheinigungen, Kontoauszüge oder Dokumente im Herkunftsland des Unternehmers nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle der in Punkt 6.2 Unterpunkt 1 bis 4 und 6 BVergG vorgesehene Fälle erwähnt, ist eine entsprechende, vor einer dafür zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, vor einem Notar oder vor einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Herkunftslandes des Unternehmers abgegebene Erklärung des Unternehmers beizubringen. 6.3 NACHWEIS DER FINANZIELLEN UND WIRTSCHAFTLICHEN LEISTUNGSFÄHIG- KEIT Der Bieter muss nachweisen, dass seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegeben ist. Dazu muss der Bieter nachweisen, dass die Umsatzerlöse (des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammen) der letzten drei Geschäftsjahre jeweils zumindest EUR ,-- betragen haben, dass das Rating des Kreditschutzverbandes oder einer gleichwertigen Einrichtung einen Wert von höchstens 350 aufweist. Für den Fall, dass der Bieter sich zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf Dritte beruft, muss der Bieter nachweisen, dass er im Falle der Auftragserteilung über die vom Dritten beigestellte finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (und somit über die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Mit-

18 Vergabeverfahren: Kinder- und Jugendbildung Seite 18 tel des Dritten) verfügt (Formblatt 9 des Teil E). Der Dritte muss daher in diesem Fall selbst zumindest über die Umsätze verfügen, die beim Bieter fehlen. Die oben genannten Nachweise sind über gesonderte Aufforderung der AG durch Übermittlung folgender Unterlagen zu führen: Erklärung über den Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (Formblatt 4 des Teil E), aktuelle Bonitätsauskunft des Kreditschutzverbandes mit einem Wert von höchstens 350 oder einer gleichwertigen Einrichtung samt Angabe im Formblatt 4 des Teil E. 6.4 NACHWEIS DER TECHNISCHEN LEISTUNGSFÄHIGKEIT Der Bieter muss nachweisen, dass seine technische Leistungsfähigkeit gegeben ist. Dazu muss der Bieter Referenzprojekte sowie eine ausreichende Anzahl qualifizierter Mitarbeiter nachweisen Referenzprojekte: Der Bieter muss zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit 2 Referenzprojekte mit nachfolgenden Mindestanforderungen nachweisen: Die Referenzprojekte haben jeweils Leistungen zum Gegenstand zu haben, die sich auf die Konzeption, Ausführung und inhaltliche Gestaltung von Themen im Bereich des Allgemeinwissens für Kinder und Jugendliche (bis 14 Jahre) bezogen haben und bei denen der Auftragswert mindestens EUR ,-- betragen hat. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte beruft, muss der Bieter nachweisen, dass er tatsächlich über die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Mittel des Dritten verfügt (Formblatt 8 des Teil E).

19 Vergabeverfahren: Kinder- und Jugendbildung Seite 19 Namhaft gemachte Referenzprojekte werden im Rahmen dieser Eignungsprüfung nur dann als solche berücksichtigt, wenn der Bieter (bzw. das betreffende Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. der allenfalls namhaft gemachte Dritte) selbst Auftragnehmer oder Mitglied einer beauftragten Arbeitsgemeinschaft war. Im letzteren Fall (d.h. Mitglied einer beauftragten Arbeitsgemeinschaft) wird das Referenzprojekt im Rahmen dieser Eignungsprüfung nur dann berücksichtigt, wenn der Leistungsanteil des betreffenden Bieters (bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. des allenfalls genannten Dritten) an dem von der Arbeitsgemeinschaft durchgeführten Referenzauftrag zumindest 50 % des Auftragswerts des Referenzprojektes betragen hat. Erforderlicher zeitlicher Nahebezug der Referenzprojekte Um als Referenzprojekte berücksichtigt werden zu können, müssen diese darüber hinaus einen zeitlichen Nahebezug zum vorliegenden Projekt in ausreichender, nachfolgend definierter Weise aufweisen. Sämtliche Referenzprojekte müssen in den letzten drei Jahren erbracht worden sein. Laufende Referenzprojekte können im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit Berücksichtigung finden. Abgeschlossene Referenzprojekte gelten nur dann als in den letzten drei Jahren erbracht, wenn die Leistungen nach dem erbracht wurden. Nachweise für das Vorliegen der technischen Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Referenzprojekte Die Nachweise für die Erbringung der Referenzprojekte sind entweder dem Angebot anzuschließen, ansonsten über gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin durch Übermittlung folgender Unterlagen zu führen: Angabe der Referenzprojekte je Bieter oder Bietergemeinschaft jeweils unter Darlegung der Einhaltung der oben festgelegten Anforderungen (Leistungsgegenstand, Leistungsumfang, Zeitpunkt der Leistungserbringung) samt diesbe-

20 Vergabeverfahren: Kinder- und Jugendbildung Seite 20 züglicher Bestätigung des Auftraggebers des jeweiligen Referenzprojektes (Formblätter 5 und 6 des Teil E). Der Bieter erklärt sich einverstanden, dass die Auftraggeberin zur Überprüfung der angegebenen Referenzen mit dem entsprechenden Referenzauftraggeber Kontakt aufnimmt Anzahl und Qualifikation des für die Auftragsabwicklung verfügbaren Personals: Der Bieter muss nachweisen, dass er über eine ausreichende Anzahl qualifizierter Mitarbeiter, die über eine entsprechende berufliche Befähigung und Erfahrung aufweisen, verfügt. Dazu muss der Bieter nachweisen, dass er über insgesamt mindestens 7 Mitarbeiter verfügt, die jedenfalls die Reifeprüfung (Matura) erfolgreich abgelegt haben. Von den 7 Mitarbeitern muss 1 Mitarbeiter (technischer Mitarbeiter), der im Auftragsfall den technischen Leistungsteil (Serverhosting etc) sowie die Wartung übernehmen soll, nebst zumindest einjähriger Berufserfahrung folgende zusätzliche Ausbildung bzw. Kenntnisse in nachstehenden Bereichen aufweisen: Programmieren von Content Management Systemen, wie zb Typo 3, OpenCMS Entwicklung und Umsetzung von kindgerechter, dh für Jugendliche in der Altersgruppe zwischen 8 und 14 Jahren, interaktiver Software Web2.0 Erfahrung im Umgang mit Barrierefreiheit (WCAG2.0) im Zusammenhang mit neu entwickelter Software, insbesondere Web-Applikationen 3 Mitarbeiter, die im Auftragsfall als Schlüsselpersonal zum Einsatz gelangen sollen und nicht für den technischen Bereich herangezogen werden, müssen eine zumindest einjährige Berufserfahrung im Zusammenhang mit der Konzeption, Ausführung und inhaltlicher Gestaltung von Themen im Bereich des Allgemeinwissens wie zb Politik, Kultur, Sport für Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 14 Jahren aufweisen.

21 Vergabeverfahren: Kinder- und Jugendbildung Seite 21 Darüber hinaus muss das Schlüsselpersonal zuzüglich des technischen Mitarbeiters in Summe sohin nicht jeder einzelne Ausbildungen bzw Kenntnisse in nachstehenden Bereichen aufweisen: Medien- oder Kommunikationswissenschaft Pädagogik Ausbildung im Bereich e-learning Webredaktion Alle 7 Mitarbeiter müssen zum Bieter bzw. zu einem allenfalls namhaft gemachten Subunternehmer in einem Angestelltenverhältnis stehen oder als freie Mitarbeiter für ihn tätig sein, wobei zur Klarstellung festgehalten wird, dass freie Mitarbeiter nicht als Subunternehmer im Sinne dieser Ausschreibungsunterlage zu verstehen sind. Der Nachweis ist durch Angabe der Personen zu führen und sind entsprechende Ausbildungsbescheinigungen ausgestellt durch hierzu befugte Institute über gesondertes Verlangen der Auftraggeberin nachzureichen. Der technische Mitarbeiter sowie das Schlüsselpersonal sind bereits mit dem Angebot in Teil E Formblätter 7.1 bis 7.4 anzugeben, die weiteren Mitarbeiter können gleichzeitig mit dem Angebot, müssen aber erst über gesonderte Aufforderung der AG namhaft gemacht werden (Formblätter 7.5 bis 7.7 des Teil E). Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis des Vorhandenseins des geforderten qualifizierten Personals auf Dritte beruft, muss der Bieter nachweisen, dass er tatsächlich über die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Mitarbeiter des Dritten verfügt (Formblatt 8 des Teiles E).

22 Vergabeverfahren: Kinder- und Jugendbildung Seite Technische Ausrüstung Der Bieter muss nachweisen, dass er jedenfalls über folgende technische Ausrüstung, die für die Erfüllung des gegenständlichen Auftrages unabdingbar ist, verfügt: Einen Server, der technisch dermaßen beschaffen ist, dass die in der Leistungsbeschreibung, Teil C, detailliert dargestellten Voraussetzungen jedenfalls erfüllt sind. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis des Vorhandenseins der technischen Ausrüstung auf Dritte beruft, muss der Bieter nachweisen, dass er tatsächlich über die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Mittel des Dritten verfügt (Formblatt 8 des Teiles E).

23 Vergabeverfahren: Kinder- und Jugendbildung Seite ZUSCHLAG 7.1 ZUSCHLAGSFRIST Die Zuschlagsfrist beträgt 5 Monate und beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist zu laufen. Während der Zuschlagsfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden und kann es weder ändern noch zurückziehen. Sie beginnt für jedes im Rahmen dieses Verfahrens weitere abgegebene Angebot mit Ablauf der dafür vorgegebenen Angebotsfrist neu zu laufen. 7.2 ZUSCHLAGSKRITERIEN UND GEWICHTUNG Allgemeines Der Zuschlag wird dem wirtschaftlich und technisch günstigsten Angebot erteilt. Der Bestbieter der gegenständlichen Ausschreibung wird über den angebotenen Preis sowie über die Qualität der angebotenen Leistung ermittelt (Zuschlagskriterien). Die Bewertung der eingereichten Angebote erfolgt kommissionell nach gewichteten Zuschlagskriterien. Die Bewertungskommission setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen. Die Beratungen der Bewertungskommission sind geheim: alle Mitglieder der Bewertungskommission, sowie alle mit der Durchführung des Verfahrens befassten Personen sind zur strikten Geheimhaltung bis zur Zuschlagsentscheidung verpflichtet. Zur Ermittlung des Bestbieters werden nachfolgende Vergabekriterien, welche nach der ihnen zuerkannten Bedeutung und prozentualen Gewichtung gereiht sind, herangezogen. 1. Preis 40 % 2. Qualität des konkret zum Einsatz gelangenden Schlüsselpersonals 60 %

24 Vergabeverfahren: Kinder- und Jugendbildung Seite Zuschlagskriterium Preis Der Preis setzt sich aus den in Teil D genannten Positionspreisen für die in Teil C genannten Leistungen zusammen, wobei in die Angebotsbewertung bei den Positionen 1 und 2 jeweils der Preis 1 Monatspauschale und bei den Regiestunden (Positionen 3 bis 5) jeweils 15 Regiestunden einfließen. Dieser so berechnete Preis (Gesamtpreis) wird der Bewertung beim Zuschlagskriterium Preis zugrundegelegt. Das Zuschlagskriterium Preis wird mit maximal 40 der insgesamt 100 (möglichen) Punkte gewichtet, wobei das billigste Angebot die höchste Punktezahl 40 erhält. Die übrigen Angebote erhalten Punkte nach Maßgabe des prozentuellen Verhältnisses zum billigsten Angebot gemäß nachstehender Formel: Gesamtspreis min Punkte PreisAngebot = 40 * Gesamtpreis Angebot ( ) Gesamtpreis Angebot Gesamtpreis min Preis des jeweiligen Angebotes Preis des Billigstangebotes Zuschlagskriterium Qualität des konkret zum Einsatz gelangenden Schlüsselpersonals : Der Bieter hat in den Formblättern 7.1 bis 7.3 des Teiles E 3 Mitarbeiter als Schlüsselpersonal namhaft zu machen, die er im Falle einer Auftragserteilung für die Erfüllung der Leistungen auch tatsächlich einsetzen wird und die ihm hiefür zur Verfügung stehen. Der Bieter hat diese 3 Mitarbeiter, die er für die Erfüllung des Auftrages vorsieht, an einem von der Auftraggeberin bekannt gegebenen Termin der Bewertungskommission zu präsentieren. Der geplante hiezu zur Verfügung stehende Zeitrahmen beträgt 45

25 Vergabeverfahren: Kinder- und Jugendbildung Seite 25 Minuten. Die Bewertungskommission beurteilt das vorgeschlagene Schlüsselpersonal anhand folgender Subkriterien: persönliches Auftreten/Erscheinungsbild Berufserfahrung/Ausbildung/Fähigkeit Kommunikationsfähigkeit und Ausdrucksweise Bewertung: Die Bewertung erfolgt durch die Mitglieder der Bewertungskommission autonom nach folgenden subjektiven und objektiven Kriterien auf einem Bewertungsblatt nach dem festgelegten Punkteschema. Der Bieter erhält pro Subkriterium jene Punkte, die sich aus der Division der durch jedes einzelne Kommissionsmitglied pro Subkriterium vergebenen aufsummierten Punkte und der Anzahl der Kommissionsmitglieder ergeben. Pro Subkriterium können maximal 5 bzw. 10 Punkte (beim Subkriterium Berufserfahrung/Ausbildung/Fähigkeit ) pro namhaft gemachtem Mitarbeiter vergeben werden. Bei dem Zuschlagskriterium Qualität des konkret zum Einsatz gelangenden Schlüsselpersonals können insgesamt sohin 60 Punkte erreicht werden. Subkriterium Persönliches Auftreten/Erscheinungsbild (höchstens 5 Punkte pro Mitarbeiter, sohin insgesamt höchstens 15 Punkte erreichbar) Es werden dabei gepflegtes und authentisches Auftreten/Erscheinungsbild, Selbstsicherheit, Freundlichkeit, positive Ausstrahlung und Motivation/Einsatzfreude bewertet. Die Punkteverteilung erfolgt nach der Abstufung: ausreichend (1 Punkt) gut (2 Punkte) sehr gut (3 Punkte) Die Anforderungen werden sehr gut erfüllt, wenn der jeweilige Mitarbeiter ein besonders angenehmes, motiviertes, selbstsicheres Verhalten an den Tag legt.

26 Vergabeverfahren: Kinder- und Jugendbildung Seite 26 Die Anforderungen werden gut erfüllt, wenn der jeweilige Mitarbeiter größtenteils ein besonders angenehmes, motiviertes, selbstsicheres Verhalten an den Tag legt. Die Anforderungen werden ausreichend erfüllt, wenn der jeweilige Mitarbeiter nur im geringen Ausmaß ein besonders angenehmes, motiviertes, selbstsicheres Verhalten an den Tag legt. Subkriterium Berufserfahrung/Ausbildung/Fähigkeit (höchstens 10 Punkte pro Mitarbeiter, sohin insgesamt höchstens 30 Punkte erreichbar) Für eine Berufserfahrung im Zusammenhang mit der Konzeption, Ausführung und inhaltlicher Gestaltung von Themen im Bereich des Allgemeinwissens (wie zb Politik, Kultur, Sport) für Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 14 Jahren im Ausmaß von mehr als einem Jahr bis einschließlich zwei Jahren werden 2 Punkte, im Ausmaß von mehr als zwei Jahren bis einschließlich drei Jahren werden 4 Punkte, im Ausmaß von mehr als drei Jahren bis einschließlich vier Jahren werden 6 Punkte und im Ausmaß von mehr als vier Jahren werden 10 Punkte vergeben. Subkriterium Kommunikationsfähigkeit und Ausdrucksweise (höchstens 5 Punkte pro Mitarbeiter, sohin höchstens 15 Punkte erreichbar) Bewertet wird die im Hearing festgestellte Kommunikationsfähigkeit und Ausdrucksweise des jeweiligen Mitarbeiters in deutscher und englischer Sprache. Die Punkteverteilung erfolgt nach der Abstufung: ausreichend (1 Punkt) gut (2 Punkte) sehr gut (3 Punkte) Die Anforderungen werden sehr gut erfüllt, wenn der jeweilige Bewerber sich besonders wortgewandt sowohl in englischer als auch in deutscher Sprache auszudrücken vermag.

27 Vergabeverfahren: Kinder- und Jugendbildung Seite 27 Die Anforderungen werden gut erfüllt, wenn der jeweilige Mitarbeiter sich größtenteils besonders wortgewandt sowohl in englischer als auch in deutscher Sprache auszudrücken vermag. Die Anforderungen werden ausreichend erfüllt, wenn der jeweilige Mitarbeiter sich nur im geringen Ausmaß besonders wortgewandt sowohl in englischer als auch in deutscher Sprache auszudrücken vermag Gesamtbewertung Die Auftraggeberin beabsichtigt, dem Angebot jenes Bieters, dessen Angebot die meisten Punkte aus der Summe der erzielten Punkte bei den Zuschlagskriterien Preis und Qualität erhält, den Zuschlag zu erteilen.

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