Abiturprüfung im Fach Sport. Regelungen und Anforderungen

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1 Abiturprüfung im Fach Sport Regelungen und Anforderungen Philipps-Universität Marburg Institut für Sportwissenschaft und Motologie SE: Sportunterricht in der gymnasialen Oberstufe Leitung: Prof. Dr. Ralf Laging/ Marko Seeg Referenten: Nina Brenner, Annika Schäfer Gliederung Fachliche Inhalte und Qualifikationen Kompetenzen und die ihnen zugeordneten Qualifikationen Fachliche Inhalte (sportpraktisch & -theoretisch) Anforderungsbereiche (I III) Prüfungen Sportpraktische Prüfung Schriftliche Prüfung Mündliche Prüfung Aufgabenbeispiel (Gruppenarbeit) Literatur 1

2 Fachkompetenz Sachkompetenz Sportmotorische Fertigkeiten, Motorische Fähigkeiten Allgemeine und spezielle Spielfähigkeit Fähigkeit zur Gestaltung von Bewegung (tänzerisch und spielerisch) Fähigkeiten zum kreativen und produktiven Umgang (Bewegung und Spiel) Entwicklung und Formulierung von einfachen Hypothesen (eigene Bewegungspraxis) Bewegungs- und Handlungsorientierung (praktisch-handelnd / theoretisch-reflexiv) Anwendung von Erklärungsmodellen und Testverfahren Kenntnisse, Einstellungen und Werthaltungen - Beitrag von Bewegung, Sport und Spiel zur gesunden Lebensführung und sinnvollen Freizeitgestaltung - Problematik von leistungssteigernden Mitteln (Doping) - Toleranz gegenüber fremden Körper- und Bewegungskulturen... Reflexionsfähigkeit (Erfahrungen und Erlebnisse) Analyse und Bewertung verbaler und nonverbaler Handlungen Fähigkeit zum selbstständigen Lernen, begründeten Urteilen und Handeln Fachkompetenz Methodenkompetenz selbstständiges wissenschaftliches Arbeiten Verfahren zur Lösung bewegungsbezogener Aufgabenstellungen Anwendung angemessener Trainingsmethoden und Methoden zur Trainingssteuerung sowie deren kritische Beurteilung Beobachtung, Beschreibung und Analyse von Bewegungsabläufen und Spielhandlungen sowie Fähigkeit zur gezielten Bewegungskorrektur Organisation von Bewegungsarrangements, selbstständig geplante Durchführung von Übungssequenzen und Spielsituationen Planungskompetenz für Lernstrategien (Selbststeuerung, Eigenverantwortlichkeit, Team- und Kommunikationsfähigkeit) 2

3 Sozialkompetenz Rücksicht nehmen Stärkere anerkennen, Schwächere unterstützen Gesprächs- und Kooperationstechniken Entwicklung und Ausbildung fairen Verhaltens und Strategien zur Lösung von Konflikten Helfen und Sichern im Lern- und Übungsprozess Selbstkompetenz Fähigkeit zu bewusstem und zielgerichtetem Bewegungshandeln Wahrnehmungsfähigkeit (eigene Person, eigener Körper, eigene Bewegungsmöglichkeiten) Fähigkeit zur Wahrnehmung und Einschätzung körperlicher Reaktionen auf Bewegung Wahrnehmungsfähigkeit in Bezug auf eigene und fremde Ausdrucks- und Darstellungsformen Fähigkeit zur realistischen Einschätzung von Zielen und Risiken Verantwortung für die eigene sportliche und körperliche Entwicklung 3

4 Sportpraktische Inhalte Sportarten und sportpraktische Inhalte werden sieben Bewegungsfeldern zugeordnet: Laufen, Springen, Werfen Spielen Bewegen an und mit Geräten Bewegung gymnastisch, rhythmisch und tänzerisch gestalten Bewegen im Wasser Mit/gegen Partner kämpfen Fahren, Rollen, Gleiten Sporttheoretische Inhalte Die Prüfung bezieht sich auf die folgenden Kenntnisbereiche, die im Prüfungsfach behandelt werden müssen. Kenntnisse zur Realisierung des eigenen sportlichen Handelns Kenntnisse zum individuellen sportlichen Handeln im sozialen Kontext Kenntnisse über den Sport im gesellschaftlichen Kontext 4

5 Anforderungsbereich I Hier weisen die Prüflinge nach: dass sie Sachverhalte und/oder Fertigkeiten aus einem abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang wiedergeben können gelernte und geübte Arbeitstechniken und Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet und in einem wiederholenden Zusammenhang beschreiben und anwenden können Konkrete fachliche Leistungen in diesem Anforderungsbereich sind beispielsweise: - die präzise Wiedergabe von Definitionen und die sachgerechte Verwendung von Fachbegriffen - die Demonstration von Fertigkeiten - die terminologisch fachgemäße Beschreibung einer sportmotorischen Bewegung nach einem aus dem Unterricht bekannten Analyseverfahren Anforderungsbereich II Er umfasst: selbstständiges Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang selbstständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen, wobei es entweder um veränderte Fragestellungen, veränderte Sachzusammenhänge oder abgewandelte Verfahrensweisen gehen kann Konkrete fachliche Leistungen in diesem Anforderungsbereich sind beispielsweise: - das Einbeziehen eigener Bewegungserfahrungen und gelernter Fertigkeiten in die - Ausübung und Darstellung sportlicher Handlungen - die sachgerechte Auswahl und Anwendung von Bewegungsfertigkeiten und fähigkeiten in vorgegebenen oder selbst geschaffenen Situationen 5

6 Anforderungsbereich III Er umfasst: planmäßiges und kreatives Verarbeiten komplexer Problemstellungen mit dem Ziel, zu selbstständigen Deutungen, Folgerungen, Wertungen und begründeten Lösungen in praktischen und theoretischen Zusammenhängen zu gelangen Konkrete fachliche Leistungen in diesem Anforderungsbereich sind beispielsweise: - die Auswertung eigener Bewegungserfahrungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Integration in das weitere Bewegungshandeln - ein zielgerichteter Entwurf eines sportartspezifischen Handlungsplans - ein auf der Grundlage der Rahmenbedingungen realistischer Vorschlag zur Gestaltung einer sportlichen Situation oder eines konkreten sportlichen Handlungsfeldes und dessen Umsetzung Prüfungen Sport als Leistungskursfach kann Gegenstand der Abiturprüfung sein an die Stelle einer schriftlichen Prüfung tritt eine besondere Fachprüfung, die auch einen schriftlichen Teil umfasst Note = 50 % Sportpraxis und 50% Theorie Völliger Ausfall in einem der Prüfungsteile schließt ein Ausreichend aus. Mangelhafte Leistung in einem der beiden Prüfungsteile schließt ein Befriedigend oder besser aus. 6

7 Prüfungen Sport als Grundkursfach Sport kann Prüfungsfach der mündlichen Abiturprüfung sein kann als besondere Fachprüfung durchgeführt werden (umfasst einen praktischen Teil) Note = Anteil der Sportpraxis soll mind. 1/2 und die Theorie mind. 1/3 betragen Sportpraktische Prüfung Allgemeine Hinweise: Prüfungsaufgaben sollen möglichst viele Qualifikationen abprüfen Auch in Gruppenprüfungen müssen individuelle Noten gegeben werden. Daher muss den Prüflingen Gelegenheit geboten werden, ihre Fähigkeiten zu zeigen um diese zu bewerten. Schwerpunkt liegt im Anforderungsbereich II Da Praxis und Theorie als Einheit gewertet werden, muss der Anforderungsbereich III im Theorieteil sofern er in der Praxis nicht erfüllt werden konnte angemessen berücksichtigt werden. 7

8 Sportpraktische Prüfung Aufgabenarten: Individuelle Leistung in einer wettkampfnahen Situation erbringen Sportliche Handlungsfähigkeit im Wettkampf nachweisen Sportliche Fertigkeit oder eine taktische Variante demonstrieren Bewegungsfertigkeiten und fähigkeiten anwenden Präsentation einer eigenen Gestaltung Sportliche Handlungssituation planen, darstellen und ggf. begründen Sportpraktische Prüfung Erstellen der Prüfungsaufgaben: Qualifikationen im Vollzug von Bewegungsfertigkeiten und -fähigkeiten überprüfen Der Bewegungsvollzug steht immer im Mittelpunkt. Schwergewicht im Anforderungsbereich II Anforderungsbereiche I (in höherem Maße) und III sollten berücksichtigt werden Leistungskursfach: mind. 3 Aufgaben sie sind mindestens 2 Bewegungsfeldern zuzuordnen und müssen 2 Aufgabenarten berücksichtigen, eine Aufgabe muss eine wettkampfnahe Situation beinhalten Grundkursfach: mind. 2 Aufgaben beschränkbar auf ein Bewegungsfeld, müssen aber 2 Aufgabenarten berücksichtigen, eine Aufgabe muss eine wettkampfnahe Situation beinhalten 8

9 Sportpraktische Prüfung Beschreibung der erwarteten Prüfungsleistungen: Den Aufgaben der sportpraktischen Prüfung werden von den Aufgabenstellern Beschreibungen der von den Schülerinnen und Schülern erwarteten Leistungen einschließlich der Angabe von Bewertungskriterien beigegeben. Sportpraktische Prüfung Bewertung der Prüfungsleistungen: orientiert sich an den Aufgabenarten Messbare (Leichtathletik, Schwimmen - Tabellen) und beobachtbare Leistungen sind zu unterscheiden Für die messbaren Leistungen in den leichtathletischen und schwimmerischen Disziplinen sind verpflichtende Mindesttabellen erstellt worden. 9

10 Sportpraktische Prüfung Bewertung der Prüfungsleistungen: Den Beurteilenden steht bei den beobachtbaren Leistungen ein Beurteilungsspielraum zu. Die Note gut (11 Punkte) ist erreicht, wenn die Bewegungshandlungen, die den festgelegten Kriterien entsprechen, in hohem Maße überwiegen und wenn sie in der Praxis Theorie Verbindung angemessen wahrgenommen, abstrahiert und fachsprachlich gut dargestellt werden. Die Note ausreichend (5 Punkte) ist erreicht, wenn die den festgelegten Kriterien entsprechenden und nicht entsprechenden Bewegungshandlungen sich in etwa die Waage halten und wenn sie in der Praxis Theorie-Verbindung in eben dieser Weise angemessen wahrgenommen, abstrahiert und fachsprachlich dargestellt werden. Schriftliche Prüfung Allgemeine Hinweise: im Leistungsfach Sport, besteht aus mind. 2 Aufgaben Prüfungsaufgabe bezieht zwei Kenntnisbereiche ein und darf sich nicht auf die Inhalte nur eines Kurshalbjahres beschränken. Prüflinge sollen Gelegenheit haben, zu zeigen, in welchem Maße sie die erwarteten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Faches beherrschen Teilaufgaben sollen unabhängig voneinander sein 10

11 Schriftliche Prüfung Aufgabenarten: Erörterung in Form mehrerer thematisch geschlossener Aufgaben mit (Text, Grafik, Statistik usw.) oder ohne Material zur Auswertung. Erörterung einer thematisch geschlossenen Aufgaben mit oder ohne Material zur Auswertung. Schriftliche Prüfung Erstellen der Prüfungsaufgaben: Sowohl sachliche als auch methodische Kompetenzen überprüfen Schwergewicht im Anforderungsbereich II, Anforderungsbereich I (in höherem Maße) und II berücksichtigen Prüfungsdidaktisch sinnvolle, selbstständige Leistung Jede Aufgabe kann in Teilaufgaben gegliedert sein, sollen jedoch nicht beziehungslos nebeneinander stehen 11

12 Schriftliche Prüfung Beschreibung der erwarteten Prüfungsleistungen: Den Aufgaben der schriftlichen Prüfung werden von der Aufgabenstellerin bzw. dem Aufgabensteller eine Beschreibung der von den Schülerinnen und Schülern erwarteten Leistungen einschließlich der Angabe von Bewertungskriterien beigegeben. Schriftliche Prüfung Bewertung der Prüfungsleistungen: Die Note gut (11 Punkte) ist erreicht, wenn der Prüfling differenzierte Erläuterungen gibt, dabei die gegebenenfalls vorhandenen Materialien gut auswertet, Kenntnisse nachweist und Zusammenhänge herstellt. Die Darstellung ist strukturiert und die sprachliche Ausdrucksweise überzeugend. Die Note ausreichend (5 Punkte) ist erreicht, wenn die zentralen Aspekte der Thematik in ihren Grundzügen vorhanden sind, das gegebenenfalls vorhandene Material in einigen Aspekten berücksichtigt wird, grundlegende Kenntnisse themenbezogen und geordnet dargestellt werden. Die Arbeit zeichnet sich durch eine verständliche Sprache aus. 12

13 Mündliche Prüfung Allgemeine Hinweise: im Leistungskursfach und im Grundkursfach besteht aus zwei gleichwertigen Teilen - Kurzvortrag, Prüfungsgespräch Prüfungsgegenstand sind die bereits unter sporttheoretischen Inhalten genannten Kenntnisbereiche (mind. 2) Mündliche Prüfung Aufgabenarten: Erörterung in Form von mindestens zwei in sich geschlossenen Aufgaben mit und ohne Material zur Auswertung. Erörterung in Form einer geschlossenen Aufgabe mit und ohne Material zur Auswertung (Text, Grafik, Statistik usw.). 13

14 Mündliche Prüfung Erstellen einer Prüfungsaufgabe: muss einfachen Einstieg erlauben Muss so angelegt sein, dass unter Beachtung aller Anforderungsbereiche, grundsätzlich jede Note erreichbar ist. Aufgaben mit Teilaufgaben für differenzierte Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Einplanung von Hilfsmitteln zur Präsentation der Lösungswege und Ergebnisse. Mündliche Prüfung Beschreibung der erwarteten Prüfungsleistungen: Überprüft wird die Fähigkeit, in der gegebenen Zeit den angesprochenen Zusammenhang darzustellen oder das eventuell gegebene Material angemessen auszuwerten, für die gestellte Aufgabe ein Ergebnis zu finden und es in einem freien Kurzvortrag darzulegen. Dabei kommt es darauf an, sich klar, differenziert und strukturiert auszudrücken. Die Prüflinge müssen sich in der Lage zeigen, ein themengebundenes Gespräch zu führen und dabei eigene sach- und problemgerechte Beiträge zu leisten. Sporttheoretische Kenntnisse und Einsichten werden nachgewiesen, Zusammenhänge, die sich aus der Thematik ergeben, werden herausgearbeitet. 14

15 Mündliche Prüfung Bewertung der Prüfungsleistungen: Die Note gut (11 Punkte) ist erreicht, wenn der Prüfling differenzierte Erläuterungen gibt, dabei die gegebenenfalls vorhandenen Materialien gut auswertet, Kenntnisse nachweist und Zusammenhänge herstellt. Der Vortrag ist strukturiert und die sprachliche Darstellung ist überzeugend. Die Note ausreichend (5 Punkte) ist erreicht, wenn die zentralen Aspekte der Thematik in ihren Grundzügen vorhanden sind, das gegebenenfalls vorhandene Material in einigen Aspekten berücksichtigt wird, grundlegende Kenntnisse themenbezogen und geordnet vorgetragen werden. Der Vortrag zeichnet sich durch eine verständliche Sprache aus, im Prüfungsgespräch wird im Wesentlichen auf die Impulse eingegangen. Aufgabenbeispiel Gruppenarbeit (ca. 4 6 Gruppen) Macht euch Gedanken zur: 1. Aufgabenart 2. Einordnung in Bewegungsfelder 3. Voraussetzungen des Lehrplans versucht die Aufgabe zu lösen! 15

16 Aufgabenbeispiel 1. Gliedern Sie die Bewegung, benennen Sie die Knotenpunkte (jeweils mit Zuordnung zur Abbildung) und analysieren Sie diese vor dem Hintergrund der für den Bewegungsverlauf maßgeblichen biomechanischen Prinzipien. 2. Welche Schwierigkeiten beim motorischen Lernprozess sind zu erwarten und welche verschiedenen Lernschritte bieten sich bei ambitionierten Anfängern an? Aufgabenbeispiel Gerhard Schmolinsky, Leichtathletik, Sportverlag Berlin 1971, S. 254/255 16

17 Lösungshinweis 1. Aufgabenart: Analyse sportlicher Bewegungen auf der Grundlage von Phasenbildern 2. Bewegungsfeld: Laufen, Springen, Werfen 3. Voraussetzungen des Lehrplans: z.b. Funktionszusammenhänge von Bewegungsabläufen und das Lernen sportlicher Bewegungen Bewegung von außen betrachtet Phasenanalyse zyklischer und azyklischer Bewegungen Biomechanische Prinzipien Stellenwert des KSP für Funktionszusammenhänge von Bewegungsabläufen Lösungshinweis 17

18 Literatur Beschlüsse des Kultusministerkonferenz. Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i. d. F. vom Schülting-Enkler, W. (2003). Abiturfach sport in den 16 Bundesländern. Ein Beispiel für föderale Vielfalt. Sportunterricht, 52 (1), 4-9 Hagen, R.; Siekmann, H.; Trebels, A. H. (1992). Referenzpunkte für ein Konzept zu Sport als 4. Prüfungsfach im Abitur. Sportunterricht, 41 (7), Köster, R. (1998). Das Sportabitur die fachspezifische Sonderform zur Hochschulreife? Ein Beitrag zur Versachlichung der Diskussion um Sport als Abiturprüfungsfach. Sportunterricht, 47 (5), Poel, H.D. te (2003). Sportpraktische Abiturprüfungen in den (Sport-) Spielen. Möglichkeiten und grenzen einer individuellen Leistungserfassung. Lehrhilfen für den Sportunterricht 1/ (Landesabitur 2007) ENDE Wir wünschen euch schöne Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!! 18

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