Schleswig-Holstein Der echte Norden
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- Hertha Adler
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1 Schleswig-Holstein Der echte Norden Landesportal Bauleitplanung Bauleitplanung im Internet Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt BauGB/BauNVO-Änderung 2017 (i.d.fsg. Bundestag 1.Lesung v ) Dipl.Ing. Klaus Goede Tag der Geodateninfrastruktur SH , CAU Kiel
2 BauGB/BauNVO Änderungen 2017 Gesetzentwurf i.d.f. der 1.Lesung des Bundestages vom (BT Drs.18/10942) Anlässe der Gesetzgebung 1. Bauleitplanverfahren - Umsetzung der UVP-RL 2014/52/EU 2. Umsetzung der Seveso III-Richtlinie 3. Urbanes Gebiet- 6a BauNVO (neu) 4. Zulässigkeit von Ferienwohnnutzungen ( 13a BauNVOneu), Steuerung von Zweitwohnungen/ Zulässigkeit von Nebenwohnungen ( 22 BauGB) Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 2
3 BauGB-Änderung - Bauleitplanverfahren neu: Verpflichtende Bereitstellung der Planunterlagen im Internet Bauleitpläne im Verfahren 4a Abs.4 BauGB die gem. 3 Abs.2 BauGB auszulegenden Planunterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales des Landes zugänglich zu machen, die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange können elektronisch eingeholt werden Rechtswirksame Bauleitpläne 6a Abs.1 BauGB der wirksame F-Plan soll mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales des Landes zugänglich gemacht werden 10a Abs.2 BauGB der rechtswirksame Bebauungsplan soll mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales des Landes zugänglich gemacht werden Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 3
4 Bauleitplanung im Netz der Gemeinde Pflicht zur Einstellung der Planunterlagen während der öffentlichen Auslegung Information über Bekanntmachung und Planinhalt Rückäußerungsoption Ggf.Downloadoption für TöB s Adressaten: Öffentlichkeit Betroffene Träger öffentlicher Belange Nachbarkommunen Landesplanung Rechtsaufsicht Allgemeine Informationen über die Gemeinde Ortsrecht Bekanntmachungen... Ggf. Verlinkung/Nutzung des Servers des Amtes, des Kreises, des Planers, BOB SH Dauerhafte Einstellung des wirksamen Flächennutzungsplanes und der rechtswirksamen B-Pläne Information über das örtliche Baurecht mögl. vollständig und aktuell Adressaten: Öffentlichkeit, Eigentümer, sonstige Anwender: Architekten, Ing., Behörden Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 4
5 Bauleitplanung im Netz des Landes Die Unterlagen sind (auch) über ein des Landes zugänglich zu machen Das gilt für Bauleitpläne im Verfahren Rechtswirksame Bauleitpläne Bereitstellung eines zentralen es durch das Land Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 5
6 Bauleitplanung im Netz - des Landes Digitaler AtlasNord Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 6
7 Bauleitplanung im Netz - des Landes DigitalerAtlasNord (DANord) Zugriff auf die Bauleitplanung der Gemeinden in SH durch Verlinkung auf das der Gemeinde Wirksame Flächennutzungspläne Rechtswirksame Bebauungspläne Unmittelbarer Zugriff auf den Plan bei der Gemeinde, ggf. Verlinkung auf die Seite des Amtes oder des Kreises, Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Verlinkung auf die Seite der Gemeinde m. Auflistung aktuell ausliegender Pläne oder - Verlinkung auf den konkreten Plan auf der Seite der Gemeinde, des Amtes, des Planers, BOB SH Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 7
8 Bauleitpläne im Netz - des Landes Basisdienst KSH-Recht Hochladen der Planunterlagen der wirksamen Pläne der Gemeinden auf den KSH-Recht-Server. KSH-Recht DigitalerAtlasNord Zugriff auf die Daten des KSH-Servers n pflegen ihre Rechtsvorschriften über das ZuFiSH KSH-Recht Redaktions-System ein und veröffentlichen sie dort. n zeigen ihre Rechtsvorschriften in ihrem Portal an. KSH-Recht hat eine Schnittstelle zu juris. Kommunale Rechtsvorschriften werden so auch über das Landesrecht-Portal angezeigt Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 8
9 Bauleitplanung im Netz o Die Nutzung des Internets im Bauleitplanverfahren ist künftig obligatorisch sie stärkt die Transparenz und die Beteiligungskultur o Bestehendes örtliches Baurecht wird im Internet verfügbar - das erleichtert den Zugang und damit die Anwendung der Pläne o Die Information über die Bebauungspläne als Ortsrecht einer Gemeinde muss aber darauf aufbauen, dass die Pläne möglichst vollständig und aktuell erfasst werden. o Der DigitaleAtlasNord schafft als zentrales Geoportal eine gemeindeübergreifende, landesweite Informationsquelle für bestehendes und entstehendes Ortsrecht. o Der Basisdienst KSH-Recht ermöglicht den n bereits, ihr gesamtes Ortsrecht nur an einer Stelle zu pflegen und vielfältig und barrierefrei im Internet anzubieten. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 9
10 Bauleitplanung im Netz Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit wenn noch Fragen offen sind gern Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 10
Folgende kleinteilige Änderungen sind nicht in den Folien enthalten: Ergänzung der Grundsätze und des Belangekataloges:
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