afa-kooperation Norbert Köngeter März 2012 Einkauf und Qualitätssicherung von Arbeitsmarktdienstleistungen
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1 afa-kooperation Norbert Köngeter März 2012 Einkauf und Qualitätssicherung von Arbeitsmarktdienstleistungen
2 Themen/Gliederung Aktuelle Marktsituation Auftragsvolumen 2011 Organisatorische Veränderungen Neue Produkte 2012 Unfallversicherung Umsatzsteuer Trägerzulassung und Vergabe Berufseinstiegsbegleitung FbW im Vergabeverfahren Experimentierklausel / freie Förderung Rahmenbedingungen der Qualitätssicherung Ergebnisse der Qualitätssicherung Strategie des Einkaufs AMDL zur Qualitätssicherung weitere aktuelle Themen Seite 2
3 Aktuelle Marktsituation Seite 3
4 Der Arbeitsmarkt im Februar 2012: Weiterhin positive Entwicklung Arbeitslosenzahl im Februar 2012: auf Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: Arbeitslosenquote im Februar 2012: +0,1 Prozentpunkte auf 7,4 Prozent Seite 4
5 Auftragsvolumen 2011 Seite 5
6 Der Anstieg des Auftragsvolumens im SGB III-Bereich ist durch die turnusgemäßen Ausschreibungen der Jugendlichenmaßnahmen bedingt. -1- Vergleich Auftragsvolumen in Mio. ; Ist (JEW) Bund Berichtsjahr 2011: 2010: Gesamt SGB III SGB II Seite 6
7 Der Anstieg des Auftragsvolumens im SGB III-Bereich ist durch die turnusgemäßen Ausschreibungen der Jugendlichenmaßnahmen bedingt. -2- Auftragswerte in Mio. 2011: BaE integrativ : BaE kooperativ Aktivierungshilfen für Jüngere abh BvB bbureha 9 8 BeRe-PK 5 3 DIA-AM 3 8 UB Reha Ausbildung integrativ Reha Ausbildung kooperativ Seite 7
8 Organisatorische Veränderungen Seite 8
9 Organisatorische Veränderungen Veränderung der AA-Bezirke, Zentrale, RD, Einkauf AMDL Schaffung von Operativen Services Schnittstellen Zusammenwirken Vertragsbereich der REZ und Prüfdienst AMDL Seite 9
10 IB am , Bundesagentur für Arbeit - Einkauf AMDL Seite 10
11 Neue Produkte 2012 Seite 11
12 Produktneuentwicklungen nach 117 SGB III: Begleitete betriebliche Ausbildung von Rehabilitanden (bba) Integration von Rehabilitanden in den Arbeitsmarkt (InRAM) nach 45 SGB III: Maßnahmen zur Bewertung des unternehmerischen Potentials (BuP) Aktivierung und Vermittlung mit intensiver Betreuung und Anwesenheitspflicht (AViBA) nach 16c SGB II: Maßnahmen zur Beratung und Kenntnisvermittlung für erwerbsfähige, leistungsberechtigte Selbständige (BukSelb) Seite 12
13 Unfallversicherung Seite 13
14 Zum trat eine Gesetzesänderung zur Unfallversicherung in Kraft. 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII: Kraft Gesetzes sind versichert Personen, die a) nach den Vorschriften des Zweiten oder des Dritten Buches der Meldepflicht unterliegen, wenn sie einer besonderen, an sie im Einzelfall gerichteten Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit, des nach 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Zweiten Buches zuständigen Trägers oder eines nach 6a des Zweiten Buches zugelassenen kommunalen Trägers nachkommen, diese oder eine andere Stelle aufzusuchen, b) an einer Maßnahme teilnehmen, wenn die Person selbst oder die Maßnahme über die Bundesagentur für Arbeit, einen nach 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Zweiten Buches zuständigen Träger oder einen nach 6a des Zweiten Buches zugelassenen kommunalen Träger gefördert wird Seite 14
15 Umsatzsteuer Seite 15
16 Mit einigen Bundesländern wurde bereits Einverständnis zum vereinfachten Verfahren erzielt. Baden-Württemberg Berlin Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein Thüringen Seite 16
17 Trägerzulassung und Vergabe Seite 17
18 Zulassung nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) für alle Träger, die arbeitsmarktpolitische Maßnahmen durchführen erforderlich bisher neu Integration von AZWV-Regelungen in das SGB III Trägerzulassung bis zu fünf Jahre gültig Anwendung der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) nur bei Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) auch für private Arbeitsvermittler erforderlich, ausgenommen Maßnahmen bei einem Arbeitgeber muss produktbezogen erfolgen Voraussetzung für die Durchführung von Vergabemaßnahmen Maßnahmezulassung für Maßnahmen, die mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gefördert werden nach 45 Abs. 4 Nr. 1 ab notwendig Seite 18
19 Zulassungsverfahren soll hohe Qualität der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sicher stellen Maßnahme Trägerzulassung Maßnahmezulassung MAT ( 45 Abs. 4 Nr. 1 SGB III) im Gutscheinverfahren MAT ( 45 Abs. 4 Nr. 1 SGB III) im Vergabeverfahren Ja Ja Ja ( 45 Abs. 4 Nr. 1 SGB III) Nein MPAV Ja Nein MAG Nein Nein FbW Ja ( 81 Abs. 1 Nr. 3 SGB III) Ja ( 81 Abs. 1 Nr. 3 SGB III) Maßnahmen für Jugendliche Ja Nein Maßnahmen für Selbständige ( 16c SGB II BukSelb) Nein Nein AGH Nein Nein Maßnahmen der Freien Förderung Nein Nein Seite 19
20 Die Zulassung von Trägern bei Maßnahmen zur Aktivierung u. berufl. Eingliederung wird sukzessive eingeführt Herausforderungen Träger bedürfen der Zulassung durch eine fachkundige Stelle ( 176 Abs. 1, 178 SGB III) Trägerzulassung bei Gutscheinmaßnahmen ab Trägerzulassung bei Vergabemaßnahmen ab ( 443 Abs. 3 Satz 2 SGB III) Trägerzulassung PAV ab notwendig bis genügt Gewerbeanmeldung ( 443 Abs. 3 Satz 4 SGB III) Trägerzulassung gilt maßnahmespezifisch, Maßnahmen nach 45 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 (MAT) bedürfen der Zulassung ( 176 Abs. 2, 179 SGB III) Maßnahmezulassung nur bei MAT im Gutscheinverfahren notwendig Zulassung kann erst ab beantragt/gewährt werden Keine Übergangsvorschriften Hinweis: Die Regelungen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen für die berufliche Weiterbildung ( 84 und 85) bleiben unverändert, d.h. Zulassungen, die vor dem erteilt wurden, behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit. Seite 20
21 Ab ist die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) für die Anerkennung fachkundiger Stellen zuständig Grundlage Entwurf AZAV Zulassungen von Trägern und Maßnahmen Verfahren ab Fachaufsicht DAkkS Prüfung der Einhaltung der Empfehlungen Akkreditierung Umsetzungshinweise FKS BA Empfehlungen zur Anwendung SGB III / AZAV Beirat Zulassung Zulassung verschiedene Fachbereiche Träger Maßnahmen FbW 45 Abs. 4 Nr. 1 Seite 21
22 Qualitätssicherung neues Zulassungsverfahren für Träger und Maßnahmen Zulassung durch fachkundige Stelle 1. Stufe: Trägerzulassung für alle Träger verpflichtend; Voraussetzung: Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, personelle und fachliche Eignung, Qualitätssicherungssystem und angemessene Vertragsbedingungen mit den Teilnehmenden 2. Stufe: Maßnahmezulassung für Gutscheinmaßnahmen, wenn erfolgreiche Teilnahme zu erwarten ist, bei Zweckmäßigkeit, angemessenen Teilnahmebedingungen, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 3. Stufe: Zulassung von Bildungsmaßnahmen (ergänzende Anforderungen) Träger und Maßnahmen Teilnahme an Ausschreibungen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein Bildungsgutschein Bietet Gutscheinmaßnahmen an Agenturen für Arbeit und Jobcenter Ausschreibung von Maßnahmen Aktivierungs- und Vermittlungs gutschein Bildungsgutschein Gutscheinausgabe Seite 22
23 Kostenintensive FbW-Maßnahmeangebote bedürfen der Zustimmung durch die BA Zulassungsprozess FKS Qualitätsanforderungen erfüllt B-DKS wird nicht überschritten Qualitätsanforderungen erfüllt höhere Lehrgangskosten schlüssig/ nachvollziehbar B-DKS wird überschritten Qualitätsanforderungen erfüllt Lehrgangskosten nicht wirtschaftlich / sparsam Kostenentscheidung der BA einholen Zulassung der Maßnahme positiv negativ Ablehnung der Maßnahmezulassung Seite 23
24 Berufseinstiegsbegleitung Seite 24
25 Der neue 49 SGB III verankert die Berufseinstiegsbegleitung als unbefristetes Regelinstrument. mindestens 50 %ige Kofinanzierung Dritter erforderlich vorrangig sind die Länder als Kofinanzierer vorgesehen Kofinanzierung durch andere Dritte (z.b. Kommunen) ist nicht ausgeschlossen Federführung für das Verfahren grundsätzlich bei der BA durch den hohen Anteil der Kofinanzierung hat der Dritte die Möglichkeit in Absprache mit der BA die VU anzupassen ausgenommen: Inhalte und Qualitätskriterien, die eine weitgehend bundeseinheitliche und den Zielen des Gesetzes entsprechende Maßnahmeumsetzung gewährleisten Grundsätzlich Öffentliche Ausschreibung Seite 25
26 FbW im Vergabeverfahren Seite 26
27 Realisierung von FbW über Vergabeverfahren ist möglich. ab möglich nur für Rechtskreis SGB II Realisierung durch individuelle Vergabeverfahren Seite 27
28 Experimentierklausel / freie Förderung Seite 28
29 Der Rahmen für Maßnahmen nach 16f SGB II wurde erweitert. Steigerung des monetären Umfangs von 10 auf 20 Prozent des örtlichen Eingliederungstitels Raum für Gestaltungsvielfalt und darüber hinaus für den Personenkreis der Langzeitarbeitslosen und jugendlichen elb mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders flexible Fördermöglichkeiten. Realisierung i.d.r. durch Öffentliche Ausschreibung Seite 29
30 Rahmenbedingungen der Qualitätssicherung Seite 30
31 Rahmenbedingungen der Qualitätssicherung Die Qualitätssicherung von AMDL hat unabhängig von der Art der Bedarfsdeckung zu erfolgen Vergaberecht Zulassungsverfahren Qualität von AMDL Antragsverfahren Zuwendungsrecht Seite 31
32 Rahmenbedingungen der Qualitätssicherung Zur Sicherung und Steigerung der Qualität von AMDL sind alle Partner/Akteure entsprechend ihrer Kompetenzen und Aufgaben zielgerichtet in die Prozesse einzubinden Zentrale (Fachbereiche) Geschäftspolitische Rahmenbedingungen Fachliche Anforderungen AA/Jobcenter Bedarfe und Anforderungen Ama Erfahrungen Maßnahmebetreuung Qualität von AMDL Träger Erfahrungen Umsetzung Kenntnisse Vernetzung Einkauf AMDL Erfahrungen aus Einkaufsprozessen und Vertragsmanagement REZ Erkenntnisse aus der Qualitätssicherung Prüfdienst AMDL Weitere Akteure/Partner und Erkenntnisquellen Seite 32
33 Ergebnisse der Qualitätssicherung Seite 33
34 Ergebnisse der Qualitätssicherung Umsetzung durch den Prüfdienst AMDL: Anzahl Prüfungen 2011 geprüfte Maßnahmen insgesamt davon rechtskreisübergreifend 707 davon SGB III 392 davon SGB II 560 davon ESF 119 Seite 34
35 Ergebnisse der Qualitätssicherung Förderart abh BaE BvB1 FbW Reha-Ausb. MAbE UB AGH Anzahl Durchschnittswerte 75,38% 76,11% 73,94% 75,51% 78,29% 57,91% 69,66% 66,22% Seite 35
36 Ergebnisse der Qualitätssicherung Prüfdienst AMDL abh BaE BvB 1 FbW 46 Reha-Ausb. UB AGH Anzahl Prüfungen Durchschnittswert ,38% 76,11% 73,94% 75,51% 57,91% 78,29% 69,66% 66,22% Durchschnittswert ,03% 70,93% 70,99% 74,71% 66,26% 72,95% Minimales und maximales Gesamtergebnis je AMDL 2011 abh 47,54 95,07 BaE 30,60 96,74 A M D L BvB1 FbW 33,68 36,54 92,36 98, ,66 100,00 Reha-Ausbildung 51,90 93,85 UB 42,71 91,50 AGH 34,11 94,12 Angaben in % Seite 36
37 Durchgeführte Prüfungen FbW durch den Prüfdienst AMDL FbW Bund NRW H RPS BB Nord NSB SAT BY BW S Anzahl Prüfungen Durchschnittswert 75,51% 71,73% 72,43% 75,34% 75,84% 76,56% 77,33% 78,76% 75,94% 77,94% 78,01% Minimal- und Maximalwerte bundesweit (Angaben in %) SAT Sachsen RPS NSB NRW Nord H BB Bayern BaWü 57,65 92,22 92,83 48,91 48,82 93,93 33,68 98,18 34,87 90,94 46,95 98,14 45,41 88,69 36,96 91,07 34,80 95,71 50,46 93, Seite 37
38 Strategie des Einkaufs AMDL zur Qualitätssicherung Seite 38
39 Strategie des Einkaufs AMDL zur Qualitätssicherung Kontinuierliche Weiterentwicklung der Prozesse der Qualitätssicherung innerhalb der BA Fokussierung auf die Durchführungs- und Umsetzungsqualität: Eine den Anforderungen entsprechende Durchführung hat Priorität mit dem Ziel der Integration Stärkung der Aspekte des Lieferantenmanagements Seite 39
40 weitere aktuelle Themen Seite 40
41 weitere aktuelle Themen - Auslastung von Maßnahmen BvB - Dialog zwischen Bedarfsträgern (AA und JC) und Trägern - rechtliche Fragestellungen - Veränderung Schwellenwerte - Wertschöpfung der Maßnahmen - Seite 41
42 Rückfragen/Gespräch/Diskussion Seite 42
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