Informationsveranstaltung LAG JAW. Grundlagen für eine Zertifizierung von Jugendwerkstätten Lüneburg 13. April 2012 Braunschweig 16.

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1 Informationsveranstaltung LAG JAW Grundlagen für eine Zertifizierung von Jugendwerkstätten Lüneburg 13. April 2012 Braunschweig 16. April 2012

2 Block 1: Inhalt Anforderungen des SGB III, der AZAV und der Empfehlungen des Anerkennungsbeirats an die Trägerzulassung 2

3 SGB III neu Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt Ziele: mehr Dezentralität höhere Flexibilität größere Individualität höhere Qualität mehr Transparenz Reduzierung der Zahl der Instrumente und Verringerung der Regelungsdichte Kosteneinsparungen (geplant: 2,5 bis 3 Mrd. Euro jährlich) 3

4 SGB III neu SGB III Drittes Kapitel: Aktive Arbeitsförderung gliedert sich zukünftig in folgende Unterstützungsleistungen: 1. Abschnitt: Beratung und Vermittlung ( 29 bis 43) 2. Abschnitt: Aktivierung und berufliche Eingliederung ( 44 bis 47) 3. Abschnitt: Berufswahl und Berufsausbildung ( 48 bis 80b) 4. Abschnitt: Berufliche Weiterbildung ( 81 bis 87) 5. Abschnitt: Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ( 88 bis 94) 6. Abschnitt: Verbleib in Beschäftigung ( 95 bis 111) 7. Abschnitt: Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben ( 112 bis 135) Zukünftig Festlegung des Geltungsbereichs gefordert 4

5 SGB III neu Erweiterte Qualitätssicherung ( 176 ff SGB III) Anforderungen an Träger und Maßnahmen und Zulassungsverfahren im Wesentlichen im Gesetz geregelt Alle SGB III-Träger: Externe Trägerprüfung- und - zulassung durch Zertifizierungsagenturen ab 2013 Träger von Weiterbildungs-, Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen auf Gutscheinbasis ab Maßnahmezulassung bei Gutscheinmaßnahmen erforderlich (Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen, Weiterbildung) Prüfungen durch den Prüfdienst der Bundesagentur für Arbeit 5

6 Zulassung durch fachkundige Stelle Zulassung von Trägern und Maßnahmen in der aktiven Arbeitsförderung ab ab Stufe: Trägerzulassung ( 178 SGB III) für 5 Jahre bei Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, personeller und fachlicher Eignung, Qualitätssicherungssystem und angemessenen Vertragsbedingungen 2. Stufe: Maßnahmezulassung ( 179 SGB III) für 5 jahre, wenn erfolgreiche Teilnahme zu erwarten ist, bei Zweckmäßigkeit, angemessenen Teilnahmebedingungen, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 3.. Stufe: Zulassung von Bildungsmaßnahmen ( 179 SGB III) Ergänzende Anforderungen Träger und Maßnahmen Teilnahme an Ausschreibungen der BA z.b. BaE und BvB Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein 45 SGB III Bildungsgutschein 81 SGB III Bietet Gutscheinmaßnahmen an Agenturen für Arbeit und Jobcenter Ausschreibung von Maßnahmen der BA z.b. BaE und BvB Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein 45 SGB III Bildungsgutschein 81 SGB III Gutscheinausgabe 6

7 SGB III neu SGB III Fünftes Kapitel: Zulassung von Trägern und Maßnahmen 178 Trägerzulassung Ein Träger ist von einer fachkundigen Stelle zuzulassen, wenn (1) er die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt, (2) er in der Lage ist, durch eigene Bemühungen die berufliche Eingliederung von Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, (3) Leitung, Lehr- und Fachkräfte über Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung verfügen, die eine erfolgreiche Durchführung einer Maßnahme erwarten lassen, (4) er ein System zur Sicherung der Qualität anwendet und (5) seine vertraglichen Vereinbarungen mit den Teilnehmenden angemessene Bedingungen insbesondere über Rücktritts- und Kündigungsrechte enthalten. 7

8 Weitere verbindlich geltende Vorgaben: Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) vom 05. April Akkreditierungsverfahren 2 Trägerzulassung 3 Maßnahmezulassung 4 Ergänzende Anforderungen an Maßnahmen 5 Zulassungsverfahren 6 Zusammenarbeit 7 Übergangsregelung Empfehlungen des Anerkennungsbeirates vom Sofern diese nicht den gesetzlichen Regelungen des SGB III und der AZAV widersprechen 8

9 Weitere verbindlich geltende Vorgaben: SGB III Kapitel 5: 178 Trägerzulassung (1) Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (2) Bemühungen um Eingliederung (3) Qualifikation Personal (4) System zur Sicherung von Qualität (5) Vertragliche Vereinbarungen AZAV Trägerzulassung (1) Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (2) Bemühungen um Eingliederung (3) Qualifikation Personal (4) System zur Sicherung von Qualität (5) Vertragliche Vereinbarungen Empfehlungen Anerkennungsbeirats zur AZWV zu 8 AZWV System zur Sicherung der Qualität 9

10 Anforderungen an die Trägerzertifizierung (1) Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Leistungsfähigkeit Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet, beantragt oder die Eröffnung mangels Ware abgelehnt wurde Darstellung der Organisations-struktur und des Personals sowie der Eignung dieser Strukturen und des Personals für die Durchführung der Maßnahmen Darstellung der Eignung der Räumlichkeiten Übersicht über das aktuelle Angebot an Maßnahmen 10

11 Anforderungen an die Trägerzertifizierung (1) Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Zuverlässigkeit Name, Geburtsdatum, -ort des gesetzlichen Vertreters, Anschrift des Geschäftssitzes und Zweigstellen, Satzung, Gesellschaftsvertrag, Eintrag ins Vereins- oder Handelsregister Erklärung über Vorstrafen, anhängige Strafverfahren, staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren und Gewerbeuntersagungen innerhalb der letzten fünf Jahre 11

12 Anforderungen an die Trägerzertifizierung (2) Bemühungen zur Unterstützung der Eingliederung Darstellung von Art und Umfang der Zusammenarbeit mit Akteuren des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes vor Ort Darstellung der Methoden, mit denen der Träger aktuelle arbeitsmarktrelevante Entwicklungen berücksichtigt Übersicht bereits durchgeführter vergleichbarer Maßnahmen und deren arbeitsmarktlichen Ergebnisse Bewertung des Trägers durch Teilnehmende und Betriebe 12

13 Anforderungen an die Trägerzertifizierung (3) Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung der Leitung, Lehr- und Fachkräfte Nachweise der Aus- und Weiterbildung der Leitung sowie der Lehr- und Fachkräfte einschließlich ihres beruflichen Werdegangs und ihrer praktischen Berufserfahrung im Fachgebiet Pädagogische Eignung der Lehr- und Fachkräfte, einschließlich ihrer methodisch-didaktischen Qualifikationen Bewertung der Lehr- und Fachkräfte durch Teilnehmende 13

14 Anforderungen an die Trägerzertifizierung (4) System zur Sicherung der Qualität folgt gleich 14

15 Anforderungen an die Trägerzertifizierung (5) Vertragliche Vereinbarungen mit Teilnehmenden Musterverträge, in denen die Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt sind (u.a. Inhalt der Maßnahme, Umfang und Dauer, Kosten, Lehrmaterialien, Kündigungs- und Rücktrittsrechte, Datenschutz) Vorsehen, dass den Teilnehmenden nach Abschluss der Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung mit Angaben zum Inhalt, zeitlichen Umfang, Ziel ausgehändigt wird. 15

16 AZAV 2 (4) (4) Ein System zur Sicherung der Qualität nach 178 Nummer 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch liegt vor, wenn durch zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen die Qualität der Leistungen gewährleistet und kontinuierlich verbessert wird. 16

17 AZAV 2 (4) (4).. Damit die fachkundige Stelle das Vorliegen der Voraussetzungen beurteilen kann, erhält sie von dem Träger eine Dokumentation grundsätzlich 1. zu einem kundenorientierten und auf Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gerichteten Leitbild, 2. zur Unternehmensorganisation und -führung, einschließlich der Festlegung von Unternehmenszielen und der Durchführung eigener Prüfungen zur Funktionsweise des Unternehmens, 17

18 AZAV 2 (4) (Fortsetzung) 3. zu einem zielorientierten Konzept zur Qualifizierung und Fortbildung der Leitung und der Lehr- und Fachkräfte, 4. zu Zielvereinbarungen, einschließlich der Messung der Zielerreichung und der Steuerung fortlaufender Optimierungsprozesse auf Grundlage erhobener Kennzahlen und Indikatoren, 5. zur Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Entwicklungen bei Konzeption und Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung, 6. zu den Methoden zur Förderung der individuellen Entwicklungs-, Eingliederungs- und Lernprozesse der Teilnehmenden. 18

19 AZAV 2 (4) (Fortsetzung) 7. zu den Methoden der Bewertung der durchgeführten Maßnahmen sowie ihrer arbeitsmarktlichen Ergebnisse, 8. zur Art und Weise der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit Dritten und deren ständigen Weiterentwicklung dieser Zusammenarbeit und 9. zu einem systematischen Beschwerdemanagement, einschließlich der Berücksichtigung regelmäßiger Befragungen der Teilnehmenden. 19

20 Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität in Anlehnung an die die AZAV 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom Kundenorientiertes Leitbild Liegt ein Leitbild vor? Enthält das Leitbildbild Aussagen zu dem Unternehmensprofil, den Kunden, der Kundenorientierung, der Ausrichtung auf die Eingliederung auf den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt? Wird das Leitbild intern und extern kommuniziert? Wird die Entwicklung des Leitbilds dokumentiert? 20

21 Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität in Anlehnung an die die AZAV 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Entwicklungen Gibt es ein Verfahren zur Berücksichtigung von arbeitsmarktlichen Entwicklungen bei Konzeption und Durchführung von Maßnahmen? Auf welche Weise (Art, Umfang) wird mit welchen Akteuren des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes zusammengearbeitet? Nachweise? Mit welchen Methoden werden arbeitsmarkrelevante Entwicklungen berücksichtigt? (Nachweise) Finden die Ergebnisse Eingang in die Konzepte und / oder die Durchführung der Maßnahmen? 21

22 Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität in Anlehnung an die die AZAV 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom Ziele Gibt es ein Verfahren zur Zielentwicklung / -vereinbarung einschließlich der Messung der Zielerreichung? Ziele: (Operationalisierte) Unternehmensziele Ziele zur Kundenzufriedenheit? Ziele zu den Maßnahmen (Vermittlung, Abbruch, Lernerfolg etc.)? Ziele zum Beschwerdemanagement Sind die Maßnahmenziele zielgruppenorientiert? Findet die Messung auf der Grundlage von erhobenen Kennzahlen und Indikatoren statt? Münden die Ergebnisse in einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess ein? 22

23 Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität in Anlehnung an die die AZAV 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom Durchführung von eigenen Prüfungen zur Funktionsweise des Unternehmens Gibt es ein Verfahren (einschließlich Methoden) zur regelmäßigen internen Überprüfung von Vorgaben sowie der Umsetzung von Zielen und Verfahren, mindestens zu/r Kundenzufriedenheit? Qualität der Lehr- und Fachkräfte Räumlich-technischen Ausstattung Einhaltung der Vertragsbedingungen Maßnahmemanagement Personalmanagement Unterrichtsdokumentation? 23

24 Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität in Anlehnung an die die AZAV 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom Durchführung von eigenen Prüfungen zur Funktionsweise des Unternehmens Gibt es ein Verfahren zu internen Audits? Kann die Durchführung von internen Audits nachgewiesen werden? Liegt eine dokumentierte Managementbewertung vor? Münden die Ergebnisse nachweislich in einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess ein? 24

25 Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität in Anlehnung an die die AZAV 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom Beschwerdemanagement Gibt es ein Verfahren zum Beschwerdemanagement? Wird das Beschwerdemanagement nachweislich wirksam angewendet? Münden die Auswertungen von Beschwerden in einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess ein? Werden Teilnehmende zu ihren Beschwerden befragt? 25

26 Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität in Anlehnung an die die AZAV 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom Unternehmensorganisation und -führung Sind die Kernprozesse beschrieben (Prozesse im Zusammenhang mit der Tätigkeit als SGB III-Träger)? Sind die Verantwortlichkeiten und Befugnisse festgelegt und dokumentiert? Liegt ein Organigramm vor? Sind die Kommunikationsstrukturen geregelt und dokumentiert? Sind die Steuerungsprozesse im Zusammenhang mit Qualitätsmanagement festgelegt und dokumentiert? 26

27 Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität in Anlehnung an die die AZAV 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom Personelle, räumliche und technische Ausstattung Sind die Qualifikationsanforderungen an die Leitung und Lehr- und Fachkräfte beschrieben? Ist der Einsatz von qualifiziertem Personal sichergestellt? (u.a. Stellvertretungsregelung) Gibt es ein zielorientiertes Konzept zur Qualifizierung und Fortbildung der Leitung und der Lehr- und Fachkräfte? Verfügt das Unternehmen über eine auf das Maßnahmeangebot bezogene räumliche und technische angemessene Ausstattung? 27

28 Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität in Anlehnung an die die AZAV 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom Methoden zur Förderung individueller Lernprozesse Gibt es ein dokumentiertes Verfahren zur Eignungsfeststellung? Gibt es ein Verfahren zur Ermittlung des individuellen Lernbedarfs? Mit welchen Methoden werden individuelle Einwicklungs-, Eingliederungs- und Lernprozesse gefördert? Wie wird der Einsatz angemessener Methoden dokumentiert? Welche Maßnahmen werden getroffen, um die Teilnehmerpräsenz zu verbessern, die Abbruchquoten zu reduzieren und die Maßnahmeziele zu erreichen? 28

29 Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität in Anlehnung an die die AZAV 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom Methoden der Bewertung der durchgeführten Maßnahmen Gibt es ein Verfahren zur Evaluation von Maßnahmen? Werden die TN-Präsenz und die Abbruchquoten erhoben und ausgewertet? Wie wird die Erreichung der Lehr- und Lernziele festgestellt? Wie werden die arbeitsmarktlichen Eingliederungserfolge erfasst und ausgewertet? Gibt es eine Befragung der Teilnehmer zu den Lehr- und Fachkräften? Gibt es eine Bewertung des Trägers durch Teilnehmer/innen und Betriebe? Fließen die Ergebnisse in einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess ein? (Konzeption und Maßnahmedurchführung) 29

30 Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität in Anlehnung an die die AZAV 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom Art und Weise der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit Dritten und deren ständigen Weiterentwicklung Auf welche Art und Weise arbeitet das Unternehmen Dritten kontinuierlich zusammen? Wie wird diese Zusammenarbeit weiterentwickelt? 30

31 Standards für Qualitätsmanagementsysteme DIN EN ISO 9001 / AZAV legen Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme fest und dienen im Zertifizierungsverfahren als Grundlage für die Bewertung von Qualitätsmanagementsystemen. Ein Zertifikat bescheinigt: Der Aufbau, die Verfahren und die eingesetzten Mittel sind grundsätzlich dafür geeignet, um qualitativ gute Produkte bzw. Dienstleistungen zu erbringen. 31

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