Gurk unterhalb Brückl
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- Frieder Hoch
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1 AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG Abteilung 8 Kompetenzzentrum Umwelt, Wasser und Naturschutz Unterabteilung ÖM Ökologie und Monitoring Abs.: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 Kompetenzzentrum Umwelt, Wasser und Naturschutz, Flatschacher Straße 70, 9021 Klagenfurt am Wörthersee Datum 22. April 2015 Zahl Bei Eingaben Geschäftszahl anführen! Gurk unterhalb Brückl Wasserbelastung mit HCB, HCBD und Quecksilber Rechtliche Rahmenbedingungen QZV ab Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Festlegung des Zielzustandes für Oberflächengewässer (Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer QZV Chemie OG) Ziel 1. Ziel dieser Verordnung ist die Festlegung eines Zielzustandes für Oberflächengewässer. Dies erfolgt durch Umweltqualitätsnormen zur Beschreibung des guten chemischen Zustandes und der chemischen Komponenten des guten ökologischen Zustandes für synthetische und nicht-synthetische Schadstoffe in Oberflächenwasserkörpern sowie durch Beschreibung der maßgeblichen Zustände für die Anwendung des Verschlechterungsverbots. 5. (1) Ein Oberflächenwasserkörper befindet sich in einem nicht guten chemischen Zustand, wenn das arithmetische Mittel der während eines Kalenderjahres gemessenen Konzentrationen eines Parameters im Oberflächenwasserkörper die in Anlage A festgelegte Jahresdurchschnitts-Umweltqualitätsnorm überschreitet oder der 90-Perzentil-Wert der während eines Kalenderjahres gemessenen Konzentrationen eines Parameters die in Anlage A festgelegte Zulässige-Höchstkonzentrations- Umweltqualitätsnorm überschreitet. Seite 1 von 10
2 Tabelle A.1: Umweltqualitätsnormen für synthetische Schadstoffe Parameter CAS.Nr. JD-UQN ZHK-UQN (μg/l) (μg/l) Hexachlorbenzol ,01 0,05 Hexachlorbutadien ,1 0,6 Tabelle A.2:Umweltqualitätsnormen für nicht-synthetische Schadstoffe Parameter Quecksilber und Quecksilberverbindungen CAS.Nr. Zulässige Zusatzkonzentration (μg/l) ZHK-UQN (μg/l) ,05 0,07 HCB im Gurkwasser Die gemessenen Konzentrationen des HCB (Hexachlorbenzol) liegen 1997 bis 2003 unter der Bestimmungs- bzw. Nachweisgrenze, die teilweise über dem aktuellen Grenzwert (UQN) liegen. Eine Anpassung der Analysemethodik bedingt, dass 2007 Realwerte gemessen werden konnten. Aus nachstehender Abbildung ist ersichtlich, dass der Parameter Hexachlorbenzol in der Gurk unterhalb von Brückl keine Überschreitungen zeigt. Im Februar 2015 wurden neue Messungen vorgenommen. Die Gehalte an HCB lagen unter der Nachweisgrenze. Seite 2 von 10
3 HCBD im Gurkwasser Die gemessenen Konzentrationen des HCBD (Hexachlorbutadien) liegen 1991 und 1992 über der im Jahr 2006 festgelegten JD UQN von 0,10 µg/l. An der Messstelle Reisdorf wurde im Mittel ein Wert von 2,26 µg/l festgestellt, an der Messstelle Grafenstein/Truttendorf ein Mittelwert von 0,53 µg/l. An letzterer Untersuchungsstelle lag der gegenständliche Wert 1997 bzw unter der Nachweisgrenze. In den Jahren 2002 und 2007 lagen die Messwerte der Untersuchungsstelle Grafenstein/Truttendorf bis auf einen Ausreißer im Jänner 2003 unterhalb des JD UQN. An der Messstelle Reisdorf wurde 2007 ein Mittelwert von 0,23 µg/l HCDB festgestellt, diese Werte liegen über dem JD UQN lt. QZVO. Abbildung: Darstellung logarithmisch! Auf Grund dieser erhöhten HCBD-Werte wurde die Sanierung der Deponie der Fa. Donauchemie in die Wege geleitet, wobei schlussendlich einer Verbrennung im Werk der Fa. Wietersdorfer und Peggauer als sinnvollste Variante die Genehmigung erteilt wurde. Im Februar 2015 wurden neue Messungen vorgenommen. Die gemessenen Konzentrationen für den Parameter Hexachlorbutadien lagen alle unter der zulässigen Höchstkonzentration der Umweltqualitätsnorm. Quecksilber (Hg) im Gurkwasser Es ist an den Messstellen Reisdorf und Grafenstein bei den gemessenen Konzentrationen im Lauf der Jahre eine Abnahme zu beobachten, in den letzten Jahren liegen diese unterhalb des JD UQN lt. QZVO. Die Werte der Stelle Gurk Truttendorf lagen unterhalb der Nachweis- bzw. Bestimmungsgrenzen. Seite 3 von 10
4 In den aktuellen Analysen vom Februar 2015 waren die Werte in allen untersuchten Proben unauffällig. Belastung der Fische mit HCB, HCBD und Quecksilber Zur Feststellung der Belastung von Fischen in der Gurk mit Hexachlorbenzol (HCB), Hexachlorbutadien (HCBD) und Quecksilber (Hg) zwischen der Glanmündung- und der Mündung in die Drau erfolgten Fischentnahmen durch Mitarbeiter der Abt. 8 - Kärntner Institut für Seenforschung (DI Kaufmann, Mag Reichmann, Gernot Winkler) am flussabwärts der Brücke in Truttendorf. Die Untersuchung war notwendig, zumal bis zum KW Rain z.t. erhebliche Belastungen der Fische mit HCBD festgestellt wurden. Es wurden 5 Fische entnommen und zur weiteren Bearbeitung der veterinärmedizinischen Abteilung (Dr. Gunther Vogl) überbracht. Nachfolgend sind auch die bisherigen Untersuchungen im Sinne eines besseren Überblickes angeführt. An folgenden Stellen wurde bisher Fischmaterial entnommen Probestelle Rechtswert Hochwert Fischart oberhalb Deponie Regenbogenforellen, 1 Äsche Brückl unterhalb Deponie Regenbogenforellen, 1 Äsche Brückl unterhalb St. Filippen Regenbogenforellen, 2 Äschen, 1 Bachforelle Stau Rain Aitel, 1 Regenbogenforelle Flussab Truttendorf Äschen, 1 Bachforelle, 1 Barbe Seite 4 von 10
5 Die Fische wurden am an das Umweltbundesamt weitergeleitet und auf HCB, HCBD (Hexachlorbutadien) und Quecksilber untersucht. Die Untersuchungsergebnisse samt lebensmittelrechtlicher Beurteilung durch Dr. Gunther Vogl langten am 20. April 2015 ein. Untersucht wurde gesondert das Muskelfleisch (je Fisch ein Filet) und der restliche Fisch (Eingeweide, Knochen und das verbliebene Filet). Nachfolgend wird auf die einzelnen Parameter eingegangen, wobei zwischen einer Beurteilung anhand der Normen laut Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer Chemie g/kg (=Vorgabe, ab welchen Konzentrationen eine gegenüber dem Urzustand deutliche Erhöhung im Wasser bzw. Organismus vorliegt) und anhand lebensmittelrechtlicher Aspekte (=Vorgabe, ab welchen Konzentrationen beim Verzehr eine Gefahr für die Gesundheit des Menschen gegeben ist) zu unterscheiden ist. Regenbogenforelle oberhalb Deponie Regenbogenforelle unterhalb Deponie Äsche St. Filippen Aitel Stau Rain Seite 5 von 10
6 1. Ergebnisse 1.1 Hexachlorbenzol (HCB) Laut Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer Chemie liegt für Biota (=Gewässerlebewesen) eine Norm von 10 µg/kg FG an HCB vor. Für das Muskelfleisch von Fischen wird lebensmittelrechtlich ein Höchstgehalt von 25 µg/kg FG angegeben. Tab.: Mittlere Gehalte an HCB in Muskel, Gesamtfisch und Leber (in Klammer Minimal- und Maximalwerte). Probestelle HCB Muskelfleisch HCB Restfisch HCB Leber oberhalb Deponie Brückl (2,5-9,7) (25-97) unterhalb Deponie Brückl 32 (1,5-63) 276 (19-440) 86 (22-150) unterhalb St Filippen (0,5-15) Stau Rain 10 (2,2-16) Flussab 11 Truttendorf (6,1-20) (3,5-150) 162 (58-250) 45 (32-57) (57-64) 134 (97-170) Umweltqualitätsnorm: Flussauf der Deponie Brückl liegen im Muskelfleisch keine Konzentrationen über der Umweltqualitätsnorm vor, sehr wohl jedoch in den restlichen Fischteilen sowie in der Leber. Flussab der Deponie Brückl bis zur Mündung der Gurk in die Drau liegen im Muskelfleisch z.t. Konzentrationen über der Norm vor. In den restlichen Fischteilen und in der Leber sind bis zur Drau deutlich erhöhte Konzentrationen vorhanden (max. 44-fache). Lebensmittelrecht: Flussauf der Deponie Brückl lag in keiner Probe eine Überschreitung nach dem Lebensmittelrecht im Muskelfleisch vor. Unmittelbar flussab der Deponie Brückl war ein Großteil der Fische nach dem Lebensmittelrecht nicht zum Verzehr geeignet. Unterhalb von St. Filippen bis zur Mündung in die Drau war das Muskelfleisch der Fische wiederum nicht zu beanstanden. Die restlichen Fischteile sowie die Leber waren wiederum an allen Probestellen zu beanstanden, allerdings werden diese Teile für gewöhnlich nicht verzehrt. 1.2 Hexachlorbutadien (HCBD) Laut Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer Chemie liegt für Biota (=Gewässerlebewesen) eine Norm von 55 µg/kg FG an HCBD vor Für das Muskelfleisch von Fischen wird lebensmittelrechtlich ein TDI (täglich tolerierbare Dosis) von 0,2 µg pro kg Körpergewicht und Tag angegeben. Dies bedeutet, dass bei einem Gehalt von 10 µg/kg Muskelfleisch an HCBD ein 75 kg schwerer Mensch täglich 1,5 kg an Fischfleisch, ein 20 kg schweres Kind täglich 0,4 kg Fisch essen kann. Seite 6 von 10 Von Dr. Gunther Vogl wurde anhand dieser Vorgaben ein Grenzwert für den Verzehr an Fischen von 40 µg/kg Fischfleisch ermittelt. Nach Rücksprache mit Frau Dr.
7 Barbara Kohlweg einigte man sich auf einen maximalen Verzehr von gering belasteten Fischen (<20 µg/kg FG) von 300 g Fischfilet pro Tag und Person. Tab.: Mittlere Gehalte an HCBD in Muskel, Gesamtfisch und Leber (in Klammer Minimal- und Maximalwerte). Probestelle HCBD Muskelfleisch HCBD Restfisch HCBD Leber oberhalb Deponie Brückl (0-14) (3-110) unterhalb Deponie Brückl 455 ( ) 2922 ( ) 200 ( ) unterhalb St Filippen (9-210) Stau Rain 130 (12-210) Flussab 83 Truttendorf (64 100) ( ) 2906 ( ) 538 ( ) ( ) 2343 ( ) Umweltqualitätsnorm: Flussauf der Deponie Brückl liegen im Muskelfleisch und in der Leber keine Konzentrationen über der Umweltqualitätsnorm vor, in den restlichen Fischteilen wurde in einem Fisch eine Überschreitung festgestellt. Flussab der Deponie Brückl bis zur Mündung in die Drau liegen im Muskelfleisch, in den restlichen Fischteilen und in der Leber z.t. massive Überschreitungen vor, die fast das 100- fache der Norm erreichen. Flussab der Glanmündung (flussab von Truttendorf) ist anscheinend durch die Verdünnung mit Glanwasser zwar ein deutlicher Rückgang der Belastung zu verzeichnen, allerdings liegen die Werte weiterhin auf hohem Niveau. Bereits im Jahre 1993 wurde im Rahmen einer Diplomarbeit eine Schadstoffanreicherung in Fischen durch mehrere Verbindungen, v.a. jedoch Hexachlorbutadien (HCBD) in erheblichen Mengen ermittelt. Die Belastung wurde durch die Autorin zwar als bedenklich eingestuft, jedoch darauf verwiesen, dass aus der Gurk nur geringe Mengen an Fischen verzehrt werden. Daraufhin erfolgten jährliche Untersuchungen auf HCBD. Die Ergebnisse zeigten erhebliche Schwankungen. Es gab Jahre, an denen die Proben unter der Norm lagen, andere wiederum mit z.t. zig-fachen Überschreitungen. Die letzten Analysen der Jahre 2013 und 2014 zeigten mit 72, 94 bzw. 76 µg/kg nur geringfügige Überschreitungen der Norm (vgl. Abb.). Seite 7 von 10
8 Bereits im Umweltbericht des Jahres 1999 wurde auf die Kontamination von Fischen durch HCBD hingewiesen. Die Belastungen des Wassers und der Fische durch die Deponiewässer führten daraufhin zu den bekannten Sanierungsmaßnahmen, welche unverzüglich fortgesetzt werden sollten. Lebensmittelrecht, Umweltmedizin: Flussauf der Deponie Brückl lag in keiner Probe eine Überschreitung nach dem Lebensmittelrecht im Muskelfleisch vor. Seite 8 von 10
9 Aus umweltmedizinischer Sicht gibt es jedoch einen Fisch mit einem erhöhten Wert von 14 µg/kg FG und wurde daher mitgeteilt, dass maximal 300 g Fischfilet pro Tag und Person verspeist werden können, sofern keine Fische aus den belasteten Bereichen, für welche eine Verzehrwarnung gilt, in diesen Bereich gelangen können. Flussab der Deponie Brückl bis zur Mündung in die Drau waren fast alle Fische nach dem Lebensmittelrecht und aus umweltmedizinischer Sicht nicht zum Verzehr geeignet. 1.3 Quecksilber (Hg) Laut Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer Chemie liegt für Biota (=Gewässerlebewesen) eine Norm von 20 µg/kg FG an Quecksilber vor. Für das Muskelfleisch von Fischen wird lebensmittelrechtlich ein Höchstgehalt von 500 µg/kg FG angegeben. Tab.: Mittlere Gehalte an Quecksilber (Hg) in Muskel, Gesamtfisch und Leber (in Klammer Minimal- und Maximalwerte). Probestelle Hg Muskelfleisch Hg Restfisch Hg Leber oberhalb Deponie Brückl (35-63) (27-55) unterhalb Deponie Brückl 85 (61-110) 60 (40-80) 140 ( ) unterhalb St Filippen (26-300) Stau Rain 229 (74-340) Flussab 66 Truttendorf (13-73) (16-190) 143 (75-210) 58 (28-73) Umweltqualitätsnorm: In allen Proben liegt eine Überschreitung der Umweltqualitätsnorm vor. ( ) 92 (73-110) Bereits im Jahre 1994 bis 1996 erfolgten Untersuchungen von Quecksilbergehalten in Fischen aus allen größeren Kärntner Gewässern und deren Zubringern (ÖWAV- Veröffentlichung STRIEGL 1999) und wurden fast überall Quecksilbergehalte mit Werten über der Norm festgestellt, sodass eine Grundbelastung vorzuliegen scheint. Damals wurden in den Gurk-Fischen Gehalte von 106 (Weitensfeld), 79 (Mölbling), 105 (Brückl) und 337 (Grafenstein) µg/kg FG ähnliche Werte im Muskelfleisch festgestellt. Diese Grundbelastung über der Norm wurde auch in der Drau, der Donau, der Mur und dem Inn in einer Studie des Umweltbundesamtes nachgewiesen. Kein einziger Wert lag dabei unter der Norm. Lebensmittelrecht: In keiner Probe lag eine Überschreitung nach dem Lebensmittelrecht vor, das heißt alle Fische waren nach dem Quecksilbergehalt für den menschlichen Verzehr geeignet. Dies bedeutet, dass die im Muskelfleisch und Leber nachgewiesenen Gehalte unter dem Grenzwert liegen und lebensmittelrechtlich nicht zu beanstanden sind. 2. Schlussfolgerung Die relativ hohen Werte aus dem Stau Rain können darauf zurückzuführen sein, dass es sich bei den untersuchten Fischen um relativ große Aiteln (hohes Alter, großer Fettanteil) handelte. Seite 9 von 10
10 Interessanterweise findet trotz freier Fließstrecke flussauf und flussab der Deponie Brückl nur eine geringe Fischwanderung flussauf statt, da flussauf kaum Belastungen der Fische vorliegen. Dies dürfte auch auf den Umstand zurückzuführen sein, dass flussab der Deponie der Fischbestand sehr gering ist und es daher auch kaum wandernde Fische gibt. Die Gehalte an HCB und HCBD flussab der Deponie in Brückl bis zur Mündung in die Drau zeigen, dass noch eine wesentliche Belastung von Fischen mit HCB und HCBD vorliegt und deshalb bis auf weiteres von einem Verzehr der Fische auf jeden Fall bis zur Draumündung abzuraten ist. Seite 10 von 10
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