Von Annette Jäger 1/17. Krankenkassenwechsel Geld sparen und die Versorgung optimieren. 1. Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

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1 Von Annette Jäger 1/17 Krankenkassenwechsel Geld sparen und die Versorgung optimieren Auch wenn die Krankenkassenbeiträge für das Jahr 2017 stabil bleiben - langfristig ist mit weiteren Steigerungen zu rechnen. Die Zusatzbeiträge, die jede Kasse individuell erhebt, sind die Stellschraube: Schmelzen die finanziellen Reserven der Krankenkassen, werden sie ihren Zusatzbeitrag erhöhen. Doch jenseits dieses Zukunftsszenarios kann sich schon jetzt ein Kassenwechsel lohnen. Denn die Beiträge variieren deutlich. So liegt der aktuelle Zusatzbeitrag je nach Kasse zwischen 0,3 und 1,7 Prozent. Zudem können Sie in vielen Fällen Ihre gesundheitliche Versorgung durch einen Wechsel optimieren oder mehr Serviceleistungen erhalten. Im besten Falle lassen sich alle drei Faktoren kombinieren. Erfahren Sie auf den folgenden Seiten, welche Beiträge die Krankenkassen erheben, welche Extraleistungen interessant sein können und wie ein Krankenkassenwechsel funktioniert. 1. Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung 1a. Beiträge Gesetzlich Krankenversicherte bezahlen alle einen einheitlichen Krankenkassenbeitrag von 14,6 Prozent auf ihr Bruttoeinkommen. Diesen Betrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu je 7,3 Prozent. Zusätzlich kann jede Kasse seit 2015 einen Zusatzbeitrag erheben, den der Versicherte alleine bezahlen muss. Wie hoch dieser ist, bestimmt jede Kasse selbst. Im Durchschnitt liegt er im Jahr 2017 bei 1,1 Prozent vom Bruttoeinkommen. Rechenbeispiel: Bei einem Einkommen von Euro im Monat fallen bei einem Beitragssatz von 14,6 Prozent 438 Euro an Beitrag an. Davon bezahlt der Arbeitgeber 219 Euro im Monat, der Versicherte ebenfalls 219 Euro. Bei einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent fallen zusätzlich 33 Euro im Monat an, die der Versicherte alleine zahlen muss. Das macht im Jahr 396 Euro aus. 1b. Entwicklung der Zusatzbeiträge Es ist offen, wie sich die Höhe der Zusatzbeiträge weiterentwickelt. Im Jahr 2017 ist erst mal Pause angesagt, aber auch das ist nicht garantiert. Die Krankenkassen können auch während des Jahres ihren Zusatzbeitrag erhöhen, wenn die finanziellen Reserven knapp werden. Momentan erheben alle Krankenkassen Zusatzbeiträge, die ganz unterschiedlich deutlich unter aber auch zum Teil deutlich über dem Durchschnittszusatzbeitrag von 1,1 Prozent liegen. In den folgenden Jahren ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Der GKV-Spitzenverband (die Interessenvertretung der gesetzlichen Krankenund Pflegekassen), geht davon aus, dass er im Jahr 2018 auf einem durchschnittlichen Niveau von 1,8 Prozent liegt. Das wären bei unserem Rechenbeispiel (Punkt 1a) 54 Euro im Monat anstatt 33 Euro. Das macht auf die Jahre gesehen durchaus einen großen Unterschied. Die nachfolgende Tabelle 1 zeigt Beispiele für Krankenkassen auf, die einen Zusatzbeitrag von unter einem Prozent verlangen. Tabelle 2 zeigt, wie hoch der Zusatzbeitrag bei den fünf größten Krankenkassen (nach Mitgliederzahl) ist, und was das im Jahr an Zusatzkosten ausmacht bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von Euro. Wichtig: Es gibt 117 gesetzliche Krankenkassen in Deutschland, aber nicht alle stehen allen Versicherten offen. So sind die AOKs regional organisiert und nur für Versicherte geöffnet, die in dem

2 Seite 2 jeweiligen Bundesland arbeiten oder leben. Auch viele BKKs sind regional organisiert oder nur für Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens offen. Tabelle 1: Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag von unter 1 Prozent verlangen (Auswahl) Krankenkasse Zusatzbeitrag in % AOK Sachsen-Anhalt 0,3 Metzinger BKK 0,3 BKK Pfaff 0,4 HKK 0,59 IKK gesundplus 0,6 BKK firmus 0,6 Audi BKK 0,7 AOK Niedersachsen 0,8 BKK VerbundPlus 0,8 IKK Berlin Brandenburg 0,89 AOK Nordost 0,9 Debeka BKK 0,9 Salus BKK 0,95 Quelle: GKV Spitzenverband, Stand Februar 2017 Tabelle 2: So viel Zusatzbeitrag verlangen die 5 größten gesetzlichen Krankenkassen 2017 Krankenkasse Zusatzbeitrag in % So viel macht der Zusatzbeitrag im Jahr aus bei Euro Bruttoeinkommen Techniker 1,0 360 Euro Barmer 1,1 396 Euro DAK 1,5 540 Euro AOK Bayern 1,1 396 Euro AOK Baden- 1,0 360 Euro Württemberg Quelle: Biallo.de, Stand Krankenkassenwechsel wann ist er sinnvoll? 2a. Kassenwechsel spart Geld Wer einfach nur Geld sparen möchte, sollte die Kasse wechseln. Wer von der DAK mit 1,5 Prozent Zusatzbeitrag zur HKK mit 0,59 Prozent wechselt, spart bei Euro monatlichem Bruttoeinkommen 327,60 Euro im Jahr ein. Stopp, nicht ganz, denn die Steuer schlägt auch noch zu: Wer weniger Krankenkassenbeitrag bezahlt, der hat mehr Gehalt und darauf fallen wiederum Steuern und Solidarbeitrag an. Also die 327,60 Euro bleiben dem Versicherten nicht komplett erhalten, trotzdem fährt er noch günstiger, als würde er bei der teuren Krankenkasse bleiben. Natürlich gibt es keine Garantie darauf, dass die neue, günstigere Kasse nicht auch in absehbarer Zeit ihren Zusatzbeitrag erhöht, aber dann hat der Versicherte wenigstens für einen gewissen Zeitraum Geld gespart. 2b. Extraleistungen ins Visier nehmen Wenn es nicht alleine ums Geld geht, sondern auch um die optimale medizinische Versorgung, dann sollten Versicherte die Extraleistungen der Krankenkassen unter die Lupe nehmen. Zu gut 95 Prozent sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gesetzlich vorgeschrieben und damit bei allen Kassen gleich. Darüber hinaus können die Kassen aber Extraleistungen anbieten, ein kleines freiwilliges Leistungsplus, um sich von anderen Kassen abzuheben und Versicherte zu binden oder auch neue anzulocken. Extraleistungen gibt es in verschiedensten Bereichen, sie sind unter Punkt 3 genauer aufgeführt. Tipp: Überprüfen Sie doch mal, was Ihre eigene Kasse an Extraleistungen anbietet. Passen diese zu Ihrer Lebenssituation? Wenn ja und wenn Sie mit der Höhe des Zusatzbeitrags zufrieden sind, müssen Sie auch nicht die Kasse wechseln. Viel-

3 Seite 3 leicht stellen Sie aber fest, dass Sie ganz andere Bedürfnisse haben, zum Beispiel Leistungen im Bereich Zahnersatz wünschen oder als Familie mit kleinen Kindern von zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen profitieren wollen. Dann ist ein Kassenwechsel angesagt. Wenn sich das auch noch mit Sparen am Zusatzbeitrag kombinieren lässt umso besser. 2c. Serviceleistungen Nicht zuletzt sind Serviceleistungen einer Krankenkasse ein wichtiges Kriterium. Wenn sie zu wünschen übriglassen, kann auch das ein Grund für einen Wechsel sein. Überlegen Sie, wie gut Ihre Krankenkasse erreichbar ist, ob es eine Service- oder Geschäftsstelle vor Ort gibt, ob Sie Hausbesuche wünschen und ob es eine 24- Stunden-Hotline gibt, die vielleicht für Berufstätige im Schichtdienst wichtig ist. Unterstützt die Krankenkasse dabei, einen Facharzttermin zu erhalten, ist das ein weiterer Aspekt, der interessant sein könnte. Wenn Ihnen diese Punkte wichtig sind, sollten Sie bei einem Krankenkassenwechsel ein Auge darauf werfen, welches Serviceangebot die neue Krankenkasse bereithält. Tipp: Wie gut Serviceleistungen einer Krankenkasse sind, zeigt sich meistens erst, wenn man krank wird und auf Unterstützung der Krankenkasse angewiesen ist. Nicht alle Kassen kümmern sich gleichermaßen kulant um ihre Mitglieder. Manche müssen um jede Verordnung beim Physiotherapeuten ringen, müssen Widerspruch einlegen, um eine Leistung zu erhalten oder haben Probleme bei der Bewilligung einer Psychotherapie oder einer Reha-Behandlung. Wenn Sie solche Probleme kennen, ist es Zeit für einen Wechsel. Fazit aus den Punkten 2a, b und c: Die beste Krankenkasse für Sie ist diejenige, die eine gute Kombination aus allen drei Faktoren bietet. Also eine Krankenkasse, die zum persönlichen Gesundheitszustand passt und geeignete Extraleistungen anbietet, die einen guten Service gewährleistet und obendrein einen moderaten Zusatzbeitragt erhebt. 2d. So funktioniert der Kassenwechsel Versicherte können jederzeit die Krankenkasse wechseln, wenn Sie mindestens 18 Monate lang Mitglied waren. Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Beispiel: Wenn Sie am 8. März kündigen, können Sie zum 1. Juni aus der Kasse austreten. Um zu kündigen, schickt der Versicherte eine schriftliche Kündigung per Einschreiben an die Krankenkasse. Innerhalb von 14 Tagen schickt diese eine Bestätigung, die der Versicherte wiederum der neuen Krankenkasse vorlegt samt dem Mitgliedsantrag. Wer noch keine 18 Monate Mitgliedschaft bei seiner Krankenkasse vorweisen kann, kann trotzdem wechseln, sollte die Kasse den Beitrag erhöhen. Dann gilt ein Sonderkündigungsrecht, ebenfalls mit einer Frist von zwei Monaten. Schreibt die Kasse den Versicherten zum 15. März an und kündigt die Beitragserhöhung an, darf die Krankenkasse frühestens am 15. April den Zusatzbeitrag einziehen so lange hat der Versicherte Zeit, zu kündigen. Wichtig: In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ein Annahmezwang, das heißt, jede Krankenkasse muss einen Antragsteller aufnehmen. Niemand darf abgelehnt werden. Sie müssen also keine Bedenken haben, dass die neue Krankenkasse Sie nicht aufnimmt, etwa weil Sie chronisch krank sind. 3. Extraleistungen der Krankenkassen 3a. Wie erfährt man von Extraleistungen? Fast alle Kassen haben umfangreiche Extraleistungen im Programm, denn so können sie sich von anderen Kassen abheben. Allerdings variiert das Angebot in Zeiten hoher finanzieller Reserven gibt es viele Angebote, in knappen Zeiten wird das Angebot schnell wieder eingedampft. Der Versicherte ist aufgefordert, selbst zu recherchieren, welche Angebote es gibt und vor allem, ob es sie noch gibt. Jede Krankenkasse bietet ein eigenes Programm an Zusatzleistungen an. Diese kann sie jederzeit wieder kürzen oder auch neue anbieten. Der Versicherte kann sich selbst auf die Suche machen, welche Angebote es gibt, und die Webseiten der Kassen durchforsten. Ist er fündig geworden, lohnt es sich, telefonisch nachzufragen, ob die versprochene Leistung auch tatsächlich noch existiert oder vielleicht schon wieder aus dem Programm genommen wurde. Auch über Krankenkassenrechner (beispielsweise unter erfahren Sie, welche Extras eine Krankenkasse anbietet. In welchem Umfang die Leistung gewährt wird, bedarf einer konkreten Nachfrage im Einzelfall. Ebenso

4 Seite 4 bietet Stiftung Warentest einen Produktfinder zur passenden Krankenkasse an. 3b. Diese Extraleistungen gibt es Es gibt umfangreiche Extraleistungen. Entweder handelt es sich um Leistungen, die gar nicht im gesetzlichen Leistungskatalog stehen oder es sind Leistungen, bei denen die Kassen mehr zahlen als gesetzlich vorgeschrieben ist. Hier einige Beispiele zu Extraleistungen: Extraleistungen für Familien Interessant für Familien können diese Extras sein: zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen während der Schwangerschaft Kostenübernahme von 250 Euro für eine Hebammenrufbereitschaft, die für die Geburt 24 Stunden erreichbar ist zusätzliche Impfungen Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen U10, U11, J2 umfangreichere Leistungen im Bereich Haushaltshilfe umfangreichere Leistungen im Bereich künstliche Befruchtung Alternative Heilmethoden In der Regel muss der Versicherte die Kosten für alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Osteopathie oder Akupunktur selbst tragen, weil die Methoden nicht über den gesetzlichen Leistungskatalog der Kassen abgedeckt sind. Wer auf sanfte Medizin setzt, kann sich aber gezielt eine Krankenkasse aussuchen, die hier mehr leistet als andere. Einige begleichen den Besuch bei einem Schulmediziner, der über eine entsprechende Zusatzausbildung im Bereich Homöopathie, Akupunktur, Chirotherapie oder Osteopathie verfügt. Ein Besuch beim Heilpraktiker wird dagegen in der Regel nicht erstattet. In welchem Umfang die Kasse Kosten erstattet, variiert. Die Tabelle zeigt Beispiele, wie die drei größten Krankenkassen alternative Heilmethoden erstatten. Auch alternative Arzneimittel werden in bestimmtem Umfang übernommen. So erstatten Krankenkassen alternative Heilmethoden (Auswahl) Krankenkasse Das wird erstattet (Auswahl) Techniker Homöopathie: Erst- und Folgeanamnese, Fallanalyse (Arzneimittelauswahl), Kurzberatungen. Kostenübernahme 100 Prozent bis zu 24 Monate. Erneuter Anspruch 36 Monate nach Inanspruchnahme der ersten Leistung. Osteopathie: 40 Euro pro Sitzung, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten. Maximal drei Sitzungen pro Kalenderjahr. Naturarznei: 100 Euro pro Kalenderjahr für Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie oder Anthroposophie. Barmer Homöopathie: Erst- und Folgeanamnese, Fallanalyse (Arzneimittelauswahl), Kurzberatungen. Maximale Erstattung: 730 Euro. Osteopathie und Akupunktur: Maximal 50 Euro Zuschussprämie jährlich bei erfolgreicher Teilnahme am Bonusprogramm aktiv pluspunkten. DAK Homöopathie: Kostenübernahme beim Arzt mit Zusatzqualifikation. Alternativ Kostenerstattung beim reinen Heilpraktiker: für Erstanamnese 42 Euro einmal jährlich und für bis zu drei Folgeanamnesen je Halbjahr in Höhe von jeweils 21 Euro. Osteopathie: Maximal 60 Euro im Jahr im Rahmen des Gesundheitskontos. Quelle: Biallo.de, Stand Januar 2017 Impfungen Wer viel auf Reisen geht und besonderen Impfschutz benötigt, kann viel Geld sparen, wenn er bei der richtigen Krankenkasse versichert ist. Denn Impfungen gegen Cholera, Diphterie, Gelbfieber oder Typhus können gleich einige hundert Euro kosten. Ist man beruflich unterwegs, zahlen die Kassen die erforderlichen Impfungen, denn dies ist im gesetzlichen Leistungskatalog verankert, nicht aber bei privaten Reisen. Was die Kassen genau leisten, ist höchst unterschiedlich. Manche gewähren alle empfohlenen Reiseimpfungen, andere nur ausgewählte Impfungen und manche nur eine ausführliche Impfberatung bei Auslandsreisen. Früherkennungsuntersuchungen Alles, was medizinisch notwendig ist, ist auch im gesetzlichen Leistungskatalog enthalten. Dazu gehören auch die Leistungen im Bereich Vorsorge. Doch manchmal möchte man eine zusätzliche Untersuchung. Einige Kassen bieten beispielsweise zusätzliche Haut-Checks oft schon ab dem Alter von 20 Jahren an standardmäßig zahlen

5 Seite 5 die Kassen das Haut-Screening zur Krebsvorsorge erst ab 35 Jahren und dann alle zwei Jahre. Häufig werden auch zusätzliche Untersuchungen für Kinder- und Jugendliche angeboten. Zahnarztkosten Zahnarztbesuche sind teuer. Gerade der teure Zahnersatz ist in der Regel mit hohen Eigenleistungen der Versicherten verbunden. Attraktiv sind dann natürlich Angebote der Kassen, die diese Behandlungen bezuschussen. Die Angebote sind höchst unterschiedlich: Manche Kassen gewähren längere Garantien bei Zahnersatz oder bieten bestimmte Behandlungsmethoden zu Festpreisen an. Eine Voraussetzung ist häufig, dass der Patient den Zahnarzt wechselt, da die meisten Kassen die Sonderkonditionen nur bei Zahnärzten gewähren, mit denen spezielle Verträge ausgehandelt wurden. Auch für die professionelle Zahnreinigung gewähren einige Kassen Zuschüsse, beispielsweise 50 oder 80 Euro pro Kalenderjahr. Sucht der Versicherte einen speziellen Zahnarzt auf, mit dem die Kasse einen Vertrag geschlossen hat, kann es die Zahnreinigung sogar kostenfrei geben. Manche Kassen bieten auch zusätzliche Zahnversorgungen für Kinder an wie das Versiegeln der Backenzähne, um diese vor Karies zu schützen. Haushaltshilfe Gesetzlich Versicherte können laut Leistungskatalog eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, wenn ein Elternteil wegen einer Krankenhausbehandlung oder einer Reha-Maßnahme (dazu gehört auch eine Mutter-Kind-Kur) ausfällt, im Haushalt Kinder leben, die unter zwölf Jahre alt sind (bei behinderten Kindern gilt diese Altersgrenze nicht), und der andere Elternteil aufgrund beruflicher Tätigkeit nicht in der Lage ist, den Haushalt zu führen und es sogleich keine Person gibt, die dies erledigen könnte. Viele Kassen bieten aber Leistungen an, die darüber hinausgehen. So gilt als Altersgrenze bei manchen Kassen 14 Jahre statt 12 Jahre. Außerdem übernehmen die Krankenkassen regulär eine Haushaltshilfe, wenn Versicherte beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder einem ambulanten Eingriff nachhause kommen, aber noch nicht richtig fit sind, um sich selbst zu versorgen. Das gilt für vier Wochen im Jahr, wenn ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt, maximal sogar bis zu 26 Wochen. Manche Kassen gewähren diese Hilfe auch, wenn kein Kind im Haushalt lebt. Diese Leistung kann insbesondere für ältere Menschen oder für Alleinlebende wichtig sein. Zweitmeinung Eine zweite Arztmeinung darf der Patient immer einholen. Manche Kassen bieten aber bei bestimmten Erkrankungen oder vor einer OP an, einen weiteren Experten zu vermitteln, leiten die Unterlagen weiter und helfen so, eine rasche, weitere Einschätzung zu erhalten. Gesundheitskurse Prävention ist alles: Bleibt der Versicherte gesund, entstehen weniger Kosten für die Kasse. Deshalb unterstützen die meisten Krankenkassen gesundheitsbewusstes Verhalten ihrer Mitglieder finanziell. Wer Kurse in den Bereichen Bewegung (z.b. Aqua Aerobic, Nordic Walking), Ernährung (z.b. Koch- und Diätkurse) und Entspannung (z.b. Yoga, Autogenes Training) besucht, erhält bei vielen Kassen einen Zuschuss zur Kursgebühr. Die Voraussetzung: Der Kurs muss gewisse Qualitätsanforderungen erfüllen und von einem zertifizierten Trainer angeleitet werden. Die Kostenerstattung liegt meist bei 80 Prozent der Kursgebühr, maximal bei 80 Euro. Bezuschusst wird der Besuch von maximal zwei Kursen im Jahr, die aber aus unterschiedlichen Bereichen sein müssen, also beispielsweise Bewegung und Entspannung. Einige Kassen bieten auch eigene Kurse an. Die Kosten dafür werden meist voll übernommen, für Kinder und Jugendliche ohnehin. Ein Anruf bei der Kasse klärt, wo diese Kurse angeboten werden. Bonusprogramme Die Kassen locken gerne mit Bonusprogrammen: Prämien für unterschiedlichste Maßnahmen der Gesundheitsförderung stehen in Aussicht. Wer regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt, sich sportlich fit hält, schlank und/oder Nichtraucher ist, wird mit Punkten und schließlich mit Sach- oder Geldprämien belohnt. Jede Kasse hat ein individuelles Angebot. Doch bei manchen Angeboten ist es schier unmöglich, die Gesamtpunktzahl für den maximalen Bonus zu erreichen man müsste den ganzen Tag nur noch Sport treiben. Bonusprogramme können ein Zusatzbonbon sein, sollten aber nie der alleinige Ansporn sein, die Kasse zu wechseln. Besondere Versorgungsformen Die Kassen bieten bei bestimmten Beschwerden wie Migräne, Depressionen, Essstörungen, Rückenbeschwerden etc. oft spezielle Behandlungsprogramme an. In diesem Rahmen haben sie

6 Seite 6 Verträge mit Leistungserbringern abgeschlossen, die dem Patienten eine nahtlos ineinandergreifende Behandlung ermöglichen oder ihn an einen Spezialisten oder in eine Spezialklinik vermitteln. Leider ist dieser Bereich bei den Krankenkassen sehr intransparent. Der Versicherte hat kaum Einblick, was die Krankenkassen hier alles anbieten. Wer bestimmte chronische Beschwerden hat, sollte sich nicht scheuen, seine Krankenkasse direkt anzusprechen, ob sie ein spezielles Behandlungsprogramm anbietet. Tipp: Wenn eine Krankenkasse eine Extraleistung nicht anbietet, die für Sie aber wichtig ist, nehmen Sie Kontakt auf und fragen nach, ob Sie das Extra nicht trotzdem erhalten können. Manche Kassen sind kulant, um ihre Versicherten nicht zu verlieren.

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