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1 PR Aktuell August 2011 Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach einem sicher sehr schönen und erholsamen Urlaub begrüßt Sie der Personalrat wieder an der TU Dortmund! Schwerpunkt dieser Ausgabe ist das Thema Gesundheit. Am fand der erste Gesundheitstag an der TU Dortmund statt. Vielleicht haben Sie Anregungen für die nächste Aktion. Teilen Sie uns diese mit, wir werden Ihre Vorschläge gern an den Veranstalter weiterleiten. Mit herzlichen Grüßen Aus dem Inhalt: Änderung des LPVG 5 Minuten Yoga im Büro Ergonomie am Arbeitsplatz Befristete Stellenausschreibung! Kann ich mich auch bewerben? Behinderte Menschen gehören in die Mitte der Gesellschaft 2012 Rentenberatung vor Ort Teilerwerbsminderungsrente Was tun...? PR Aktuell erscheint regelmäßig, jedoch nicht in einem vorgegebenen Zeitrahmen. PR Aktuell berichtet über Angelegenheiten, mit denen sich der Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten befasst und informiert u.a. über aktuelle Rechtsprechung. Wir bitten um Anregungen zu Themen, die Sie interessieren. personalratnw@verwaltung.tu-dortmund.de Herausgeber: Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten Tel.:

2 PR Aktuell August Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG NW) Stand Die Landesregierung hat am die Änderung des LPVG beschlossen. Die Novellierung beinhaltet nun wieder zum großen Teil die Mitbestimmungsrechte der Personalräte, wie sie in der Zeit vor 2007 bestanden. Zusätzlich gibt es noch neue Mitbestimmungstatbestände und Mitwirkungsrechte. Exemplarisch sind hier nur die Beteiligungsrechte bei Umsetzungen, Organisationsänderungen, die Verkürzung oder Verlängerung von Stufenlaufzeiten und die Fallgruppenänderungen genannt. Zur Anhörung muss jetzt die Beendigung von Beschäftigungverhältnissen mittels eines Auflösungsvertrages vorgelegt werden. Ohne Personalratsanhörung ist ein Auflösungsvertrag unwirksam. Das Gesetz wurde am im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und ist ab dem in Kraft -, teilte der Vorsitzende der Landespersonalrätekonferenz der Hochschulen in NRW, Klaus Böhme, mit. Das LPVG ist befristet gültig bis zum Während dieser Laufzeit sollen weitere Verhandlungen geführt und das LPVG weiter fortgeschrieben werden. Zu Ihrer Information hier der genaue Link zum Gesetzestext (als Artikelgesetz) Die Expertin Anja Giebelhausen zeigt Ihnen, wie Sie nach einem negativen Erlebnis nicht in die Flut Ihrer Gedanken abtauchen. Liebe Leserin, lieber Leser, Gesundheit & Fitness 5 Minuten Yoga fürs Büro Es gibt gute und schlechte (Übungs-)Tage. Vielleicht hilft der Gedanke, dass alles, was wir denken und tun, eine Übung ist? Das Leben als Übungsraum! Ein Vorschlag für Ahimsa (Gewaltlosigkeit sich selbst gegenüber): Stellen Sie sich vor, Sie haben sich beworben und Sie haben es bis zum Vorstellungsgespräch geschafft. Herzlichen Glückwunsch! Und dann haben Sie nach dem Interview eine Absage bekommen. Unter vielen Möglichkeiten hier nur zwei Bespiele, wie Sie sich selbst gegenüber gedanklich reagieren könnten: a) Herzlichen Glückwunsch! ist vergessen. Das neue Mantra lautet: Ich bin ein Versager! oder: Ich bekomme nie einen neuen Job! oder b) Herzlichen Glückwunsch! bleibt. Es hat mit mir als Person überhaupt nichts zu tun. Man hat diejenige/ denjenigen gewählt, die/der die besseren Qualifikationen hatte. Und das ist doch in Ordnung. Ich gebe nicht auf es wird nicht die letzte Chance gewesen sein (Ahimsa). Und, welche Variante fühlt sich besser an bzw. gefällt Ihnen besser? Im Endeffekt sind wir bzw. unsere Gedanken es, die die Qualität unseres Lebens (mit-)bestimmen. Glauben Sie bitte nicht, dass es mir anders und/oder besser geht als Ihnen. Die eine Sache ist die, einen Gedanken zu einem Thema zu haben und ihn schreibend und damit mit Abstand zu formulieren, die andere ist die, diese Situation zu (er-)leben. Mit anderen Worten, wir alle sitzen im gleichen Boot, auch wenn die Themen vielleicht unterschiedlich sind. Ein Tipp zur Mediation, die sich ähnlich schwer angeht wie eventuell Ahimsa: Finden Sie den eigenen, richtigen Atemrhythmus für sich. Das persönliche Tempo zum ein- und ausatmen. Vielleicht 4 Sekunden ein und 4 Sekunden aus? Selbst beim Zählen können die Gedanken noch abschweifen. Es wird Ihnen bei regelmäßiger Übung aber immer schneller bewusst werden, dass Sie sich vom Zählen entfernt haben, und Sie werden zu dieser Technik des Zählens zurückkehren. Gerade, wenn Sie ein unangenehmes Erlebnis wie z.b. oben beschrieben haben: Setzen Sie sich einfach mal hin. Beobachten Sie Ihren Atem. Zählen Sie. Und wenn Sie es wirklich 5 Minuten geschafft haben, ohne zurück in das Meer der Gedanken zu kommen: Belohnen Sie sich! Ahimsa. Für diejenigen, die jetzt keine Lust mehr haben zu philosophieren, hier noch eine kleine körperliche Übung, die Sie bestimmt - zumindest die ersten Male - daran hindern wird, in die Flut Ihrer Gedanken zurück- und abzutauchen: Setzen Sie sich bitte bequem hin, die Füße ca. hüftweit auseinander, ohne Schuhe. Oder, stellen Sie sich hin, Ihre Füße ebenfalls hüftweit auseinander. Heben Sie nur Ihre großen Zehen, alle anderen bitte auf dem Boden lassen. Senken Sie die großen Zehen wieder, heben Sie alle anderen. Senken Sie die kleinsten Zehen ebenfalls, so dass jeweils die drei mittleren in der Luft bleiben. Was das mit Yoga zu tun hat? Sehr viel. Sie können mit Hilfe des Hebens und Senkens eines oder mehrerer Zehen z.b. die Intensität der Nutzung der Beinmuskulatur beeinflussen. Aber dazu mehr an einem anderen Tag. Viel Spaß und Erfolg für heute! Ihre Anja Giebelhausen Quelle: Verwaltung und Wissenschaft aktuell; , Online-Redaktion Verlag Dashöfer

3 PR Aktuell August Ergonomie am PC-Arbeitsplatz: Die Arbeitsfläche - Größe nach Bedarf Quelle: (Bildquelle: Deutsches Büromöbel Forum: Informationsschrift 4 Bildschirmarbeit, Für Bildschirmarbeitsplätze gilt eine Mindestgröße der Tischfläche von 160cm Breite und 80cm Tiefe. Bei der Arbeit mit mehreren Bildschirmen, vielen Papiervorlagen oder anderen weiteren Arbeitsmitteln kann eine größere Tischfläche notwendig sein. In Sonderfällen kann auch eine geringere Tischfläche von 120cm x 80cm ausreichend sein, z.b. in Call Centern, an denen fast alle Vorgängen nahezu ausschließlich über den PC abgewi ckelt werden und kaum Papiervorlagen notwendig sind. Die Tischtiefe sollte einen Mindestsehabstand von 50cm zwischen Augen und Bildschirm ermöglichen. Bei großen Flachbildschirmen und entsprechender Zeichengröße kann ein Sehabstand von bis zu 80cm notwendig sein. Das erfordert möglicherweise eine größere Tischtiefe von 90cm oder gar 100cm. Für die nur noch selten zum Einsatz kommenden 50cm bis 60cm tiefen Bildschirme mit Röhrentechnik reicht ein 80cm tiefer Tisch ebenfalls nicht aus. Da der Monitor aus sicherheitstechnischen Gründen nicht über die hintere Tischkante hinausragen darf, wird meist eine Tiefe von 90cm benötigt. Tischhöhe für Arbeit im Sitzen Flexibilität gewünscht Die richtige Höhe der Arbeitsfläche Höhe einstellbar oder verstellbar? Einstellbar = Höhe ist einmalig bzw. relativ aufwändig, zum Beispiel mit Werkzeug, auf die Größe der Person anpassbar. Verstellbar = jede Person kann die Höhe immer wieder auf ihre Größe und ihre Bedürfnisse anpassen. Bei wechselnden Nutzerinnen und Nutzern ist dies absolut empfehlenswert. hängt von der Körpergröße und den Proportionen der Nutzerin und des Nutzers ab. Daher ist es wichtig, dass sich die Tischhöhe individuell einstellen lässt. Komfortable Modelle sind heute zwischen 62cm und 85cm einstellbar damit sind sie auch für große Menschen geeignet. Feste Tischhöhen, hier liegt die Norm bei 72cm, sind nicht mehr zu empfehlen. Nutzen mehrere Beschäftigte einen Arbeitstisch abwechselnd (z.b. bei desk sharing), ist ein Tisch erforderlich, der sich ohne Werkzeug mit einfachen Handgriffen schnell anpassen lässt. Dies kann am besten elektrisch realisiert werden, denkbar sind auch die Verstellung mit Gasfeder oder mit einer Kurbel. Ablesbare Tischhöhen und Memoryfunktionen erleichtern den Einstellvorgang zu Arbeitsbeginn und fördern damit die individuelle Anpassung. Die Höhe zum Sitzen richtig einstellen Für eine sitzende Arbeitshaltung ist die Tischhöhe dann richtig eingestellt, wenn bei zuvor gut eingestellter Stuhlhöhe und geradem Rücken die Unterarme flach auf dem Arbeitstisch liegen können und die Schultern nicht hochgezogen werden müssen. Notfalls lässt sich bei vorhandenen nicht höheneinstellbaren Tischen die Höhe für größere Beschäftigte mit sicher befestigten Unterlegeelementen verändern. Ebenso kann eine Fußstütze kleineren Menschen zu ergonomisch günstigen Sitzhaltungen verhelfen. Platz für Beine und Füße Ausreichender Raum für wechselnde Beinhaltungen ist für den Haltungswechsel wichtig. Der Platz unter dem Tisch sollte deshalb nicht mit Möbelcontainern oder sonstigen Gegenständen verstellt werden. Unterbauten und Quertraversen sollten vermieden werden. Arbeitsstuhl Wer in seinem Arbeitsleben täglich nur sitzt, gefährdet seine Gesundheit und unterstützt damit mögliche Schädigungen im Bewegungsapparat. Auch die Wahl des falschen Arbeitsstuhles spielt dabei eine wichtige Rolle. Ständige Bildschirmhocker müssen für Dynamik beim Sitzen sorgen. Voraussetzung für dynamisches Sitzen schafft ein Bürostuhl, der sich der Bewegung des Nutzers anpasst und den Körper dort stützt, wo es nötig ist. Der individuell einstellbar ist und auf das Gewicht und die Proportionen des Nutzers eingestellt werden kann. Ein falscher Stuhl kann Rückenerkrankungen begünstigen. Wer richtig sitzt, wechselt häufig die Haltung. Der ergonomisch gestylte Stuhl unterstützt dynamisches Sitzen. Die Sitzhöhe sollte stufenlos von 42 bis 53cm verstellbar sein. Das GS-Zeichen garantiert die Mindestanforderungen an einen Arbeitsstuhl. Ein ergonomischer Stuhl, wie ihn die Bildschirmarbeitsverordnung vorsieht, muss mehr Kriterien erfüllen.

4 PR Aktuell August Dynamisches Seitzen Grahl GmbH, 1999 Sitzhaltung Eine Veränderung der Sitzhaltung entlastet die Bandscheiben. Das nach vorne geneigte Sitzen wird zwar subjektiv als besonders bequem empfunden, belastet die Wirbelsäule aber am meisten. Aufrechtes Sitzen entlastet sie dagegen, beansprucht allerdings die Rückenmuskulatur stärker. Am wenigsten schadet die zurückgelehnte Sitzhaltung, doch auch sie sollte nicht zu lange eingenommen werden. Wer die Sitzhaltung häufig wechselt, vermeidet statische Belastungen der Wirbelsäule und der Rücken- Optimale Sitzposition muskulatur. Der richtige Stuhl, der das leistet, hat: eine permanent neigbare Rückenlehne, die mindestens bis unter die Schulterblätter reicht; eine Rückenlehne, deren Bewegungswiderstand sich individuell auf das jeweilige Körpergewicht einstellen lässt; eine Rückenlehne mit integrierter Stütze für den Lendenwirbelbereich, um die Wirbelsäule in ihrer natürlichen Form zu unterstützen (Lendenbausch); eine anatomisch geformte neigbare Sitzfläche, die auf jeden Haltungswechsel reagiert, also z.b. beim Zurücklehnen leicht nach oben kippt; eine Synchronmechanik, die in jeder Sitzposition Rückenlehne und Sitzfläche in einem idealen Winkel hält; eine Sitzfederung, die beim Hinsetzen die Wirbelsäule abfedert. Computer Fachwissen, Heft 5/1997, AiB-Verlag Die Höhe des Arbeitsstuhls stimmt, wenn die auf dem Arbeitstisch liegenden Unterarme einen rechten Winkel zum Oberarm bilden. Die Füße sollen dabei vollständig auf dem Boden stehen, und die Ober- und Unterschenkel ebenfalls mindestens einen rechten Winkel ergeben. Die Bildschirmarbeitsverordnung verlangt einen ergonomisch gestalteten Stuhl. Das, was Stand der Technik ist, also ein Stuhl, der sich zum dynamischen Sitzen eignet, hat sich noch nicht in den einschlägigen Normen und Vorschriften niedergeschlagen. Mindestanforderungen zur Gestaltung DIN 4551 fordert: Sitztiefe: 38cm bis 44cm Sitzbreite: 40cm bis 48cm Breite der Rückenlehne: 36cm bis 48cm Die Sitzhöhe soll stufenlos von 42cm bis 5 cm verstellbar sein, ebenso die Rückenlehne in einem Bereich von 17cm bis 23cm über dem Sitz. Gesundheitsgefahren Wer lange Zeit falsch sitzt, also beispielsweise vorn übergebeugt oder verdreht, behindert Atmung und Verdauung. Das führt zu vorzeitiger Ermüdung. Es können Durchblutungs- und Verdauungsstörungen sowie Rückenschmerzen bis hin zu Muskel- und Skeletterkrankungen auftreten. Sicherheit Der Bürodrehstuhl muss standsicher sein. Dies ermöglichen fünf gebremste Rollen. Sie sind so konstruiert, dass der Stuhl beim Aufstehen abbremst und nicht wegrollt. Die Verstellmechanismen sollen im Sitzen einfach und sicher zu bedienen sein. Bezugsstoff und Polsterung Das Material sollte wasserdampf- und luftdurchlässig sowie antistatisch, rutschfest, und austauschbar sein. Fußstützen Auf Wunsch sind Fußstützen zur Verfügung zu stellen. Sie entlasten die Beine und machen es möglich möglichst bequem zu sitzen. Die wohlmöglich fehlende Beinlänge kann ausgleichen, wenn der Stuhl weit hochgestellt werden muss, damit Arme optimal zur Tastatur sind. Armlehnen Für Bürostühle mit Armlehnen gilt: Länge mind. 20 cm, Breite mind. 4 cm Höhe über dem Sitz 20 bis 25 cm Zu überlegen ist, ob man auf Armlehen verzichten kann. Manchmal behindern Armlehnen. Zum Beispiel kann mach sich auch zwischen Armlehne und Tisckankte verletzen. Ist die Armlehen relativ niedrig eingestellt, rutscht sie unter die Tischkante, was beim Aufstehen vom Stuhl sehr ungünstig für mensch und Material ist. Kaufhinweise Beim Kauf sollte auf die Prüfsiegel geachtet werden. Die Mindestanforderungen garantiert das GS-Zeichen. Ein ergonomisch gestalteter Stuhl, auf dem sich dynamisch sitzen lässt, muss allerdings mehr Kriterien erfüllen. Darauf zielt das Prüfsiegel TÜV Rheinland- Ergonomie geprüft. Auch das Label BG-PRÜFZERT geht über das GS-Zeichen hinaus. Verhaltenshinweise Der beste Stuhl nutzt nichts, wenn er nicht entsprechend der individuellen Körpermaße richtig eingestellt ist. Das setzt voraus, dass ihn der Betroffene bedienen kann. Auch richtiges Sitzen will gelernt sein.seit einiger Zeit fordern Experten, sich vom herkömmlichen Sitzarbeitsplatz zu verabschieden und Büroarbeit in unterschiedlichen Körperhaltungen auszuführen.

5 PR Aktuell August Bundesarbeitsgericht zur Funktionszulage im Schreibdienst im Öffentlichen Dienst , Online-Redaktion Verlag Dashöfer Quelle: Verwaltung und Wissenschaft aktuell Nach Inkrafttreten des TVöD besteht kein Anspruch auf Fortzahlung der Funktionszulage im Schreibdienst. Darauf verweist der Kieler Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Klarmann unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18. Mai AZR 206/10. Aufgrund einer bis zum 31. Dezember 1983 bestehenden Regelung des Bundes- Angestelltentarifvertrages (BAT) erhielten bestimmte Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die im Schreibdienst tätig waren, eine Funktionszulage ihv 8% ihrer Grundvergütung. Nach Kündigung der Tarifregelung wurde diese Zulage an Beschäftigte, die bereits anspruchsberechtigt waren, weitergezahlt. Mit einer Vielzahl anderer Beschäftigter trafen die öffentlichen Arbeitgeber darüber hinaus einzelvertragliche Nebenabreden und zahlten diesen ebenfalls die Zulage. Diese Praxis wurde im Jahre 1997 eingestellt. Die teilzeitbeschäftigte Klägerin war seit 31. Oktober 1983 im Schreibdienst im Bereich der Wehrbereichsverwaltung Nord tätig. Im Jahre 1995 trafen die Parteien eine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag, die eine Zahlung der Funktionszulage Schreibdienst bis zu einer tarifvertraglichen Neuregelung vorsah. Zum 1. Oktober 2005 trat der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) in Kraft. Eine vergleichbare Zulage sieht der TVöD nicht vor. Die Arbeitgeberin berücksichtigte die Funktionszulage nicht beim sog. Vergleichsentgelt. Sie zahlte die Zulage zunächst weiter, rechnete dann aber tarifliche Gehaltssteigerungen an. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben die auf ungekürzte Fortzahlung der Zulage gerichtete Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin blieb vor dem Zehnten Senat erfolglos, so Klarmann. Ein Anspruch auf Zahlung der Zulage bestand nur bis zum Inkrafttreten einer tarifvertraglichen Neuregelung. Eine solche Neuregelung erfolgte durch den TVöD. Die vertraglich vereinbarte auflösende Bedingung war rechtswirksam, insbesondere stellt sie keine unangemessene Benachteiligung der Klägerin isv 307 BGB dar. Die Anrechnung der tariflichen Gehaltssteigerung auf die nach dem 1. Oktober 2005 nur noch als Besitzstand fortgezahlte Zulage war ebenfalls zulässig. Die Frage, ob die Funktionszulage Schreibdienst gem. 5 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Bund in das sog. Vergleichsentgelt hätte einfließen müssen, hatte der Senat nicht zu entscheiden. Jens Klarmann, VdAA Verband deutscher Arbeitsrechts Anwälte e.v. - Stuttgart Befristete Stellenausschreibungen! Kann ich mich auch darauf bewerben? Die aktuellen Anfragen beim Personalrat zeigen, dass vielen Kolleginnen und Kollegen nicht bekannt ist, dass bei einer erfolgreichen Bewerbung auf eine befristete Stelle, eine befristete Umsetzung auf dieses neue/andere Aufgabengebiet erfolgen kann, auch wenn man unbefristet beschäftigt ist. Das bedeutet genau: - Sie sind z.b. mit einer unbefristeten ganzen Stelle in einer Fakultät beschäftigt. - Sie finden ein Stellenangebot mit sehr interessanten Aufgaben. - Sie könnten in dem neuen Aufgabenbereich zusätzliche Erfahrungen/Kenntnisse sammeln und sich weiter qualifizieren. Eine Stelle ist ausgeschrieben worden. Diese Stelle ist z.b. halbtags befristet zu besetzen. - Sie bewerben sich mit vollständigen Bewerbungsunterlagen (ganz wichtig!). - Sie werden ausgewählt und können die Aufgaben übernehmen. - Sie behalten Ihr 100% unbefristetes Arbeitsverhältnis, werden zu 50% in Ihr neues Aufgabengebiet umgesetzt. Ist die befristete Zeit abgelaufen, sind Sie wieder mit der ganzen Arbeitszeit in Ihrer Fakultät. - Zwischenzeitlich konnte Ihre Fakultät Ihren freigewordenen Arbeitsanteil befristet ausschreiben und mit einer Person befristet besetzen. (eine Rotation) Welche Vorteile hat so ein Verfahren? Der größte Vorteil ist, seine Nase in den Wind halten zu können. Man hat den Vorteil sich zu qualifizieren, neue Arbeitsfelder kennen zu lernen, Kenntnisse anzuwenden, die im bisherigen Bereich nicht angewendet werden konnten. Man hat den Vorteil sich mit den erlangten Fähigkeiten auf evtl. höherwertige Stellen weiter zu bewerben. Vielleicht besteht auch an der eigenen Fakultät die Möglichkeit, höherwertige Tätigkeiten übertragen zu bekommen, somit das neu erworbene Wissen einzusetzten. Insgesamt ist eine befristete Umsetzung eine Chance im Rahmen der Personalentwicklung. Was macht die Fakultät wenn ich umgesetzt worden bin? Für den Zeitraum der befristeten Vakanz Ihrer Aufgaben, kann die Fakultät ihrerseits den Stellenanteil befristet ausschreiben. Einer anderen Person wird die Möglichkeit der Qualifizierung geboten. Es kann auch sein, dass eine Kollegin somit eine zusätzliche Beschäftigung zu der bisherigen 50%-Stelle nutzen kann und vorübergehend aufstockt.

6 PR Aktuell August Behinderte Menschen gehören in die Mitte der Gesellschaft Das Bundeskabinett hat den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Mit dem Nationalen Aktionsplan stößt die Bundesregierung einen Prozess an, der in den kommenden zehn Jahren das Leben der rund 9,6 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland maßgeblich beeinflussen wird. Der Nationale Aktionsplan umfasst rund 200 große und kleine Maßnahmen aus allen Lebensbereichen. Leitgedanke und zentrales Handlungsprinzip ist die Idee der Inklusion. Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen: Das Schlüsselwort heißt Inklusion. Das bedeutet, nicht die Menschen mit Behinderung passen sich an die Gesellschaft an, sondern wir organisieren den Alltag so, dass die 9,6 Millionen Menschen mit Behinderung selbstverständlich mittendrin und dabei sind. Im Kindergarten, in der Schule, im Restaurant am Arbeitsplatz, eben überall, wo sich das Leben abspielt. Das ist ein anstrengender Prozess und vor allem einer, bei dem es keine Zaungäste gibt. Bund, Länder, Verbände und Wirtschaft, alle müssen mitmachen und etwas beitragen. Die Bundesregierung geht jetzt mit ihrem Aktionsplan und mehr als 200 Maßnahmen in Vorleistung. Beispiele für Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung Bereich Teilhabe am Arbeitsleben Schwerbehinderte Menschen sind deutlich seltener in Arbeit. Junge Leute mit Behinderung bekommen noch viel zu selten die Chance einer regulären betrieblichen Berufsausbildung. (Im Beratungsjahr 2008/2009 haben die BA bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz eingeschaltet, davon nahmen eine geförderte Ausbildung auf, davon aber nur in einer regulären betrieblichen Ausbildung. Ältere schwerbehinderte Menschen sind deutlich häufiger arbeitslos als Nichtbehinderte. Damit künftig mehr Menschen mit Behinderung dieses positive mittendrin im Arbeitsleben erleben können, startet die Bundesregierung die Initiative Inklusion (Gesamtvolumen: zusätzliche 100 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds). Sie wurde zusammen mit Ländern, Bundesagentur für Arbeit, Kammern sowie Integrationsämtern und Hauptfürsorgestellen entwickelt. Maßnahmen: 1. Ab September 2011 werden über zwei Jahre bis zu schwerbehinderte Jugendliche intensiv auf das Berufsleben vorbereitet (40 Mio. Euro). 2. Nach neuesten Zahlen befinden sich rund 5800 schwerbehinderte Menschen in einer betrieblichen Ausbildung (Quelle: BA 2009). In den nächsten fünf Jahren werden zusätzlich 1300 neue betriebliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen (15 Mio. Euro) - Ziel ist also ein Zuwachs von 25 Prozent. 3. In den nächsten vier Jahren werden des Weiteren 4000 neue altersgerechte/alternsgerechte Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen (50plus) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen. (40 Mio. Euro). 4. Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen werden noch zu selten Menschen mit Behinderungen ausgebildet oder beschäftigt. Das BMAS stellt in den nächsten zwei Jahren 5 Millionen Euro zur Verfügung. Kammern sollen künftig gezielte Mitgliedsunternehmen beraten und für mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen werben. Ursula von der Leyen: Arbeiten heißt eine Aufgabe haben, Struktur im Tag, soziale Kontakte und das gute Gefühl, gebraucht zu werden. Das ist für alle Menschen gleich. Ohne Teilhabe am Arbeitsleben wird es schwer mit der Inklusion behinderter Menschen. Bereich Mobilität Die Bahn schafft zum 1. September 2011 in allen ihren Nahverkehrszügen eine neue, großzügige, bundesweit einheitliche Regelung für die freifahrtberechtigten schwerbehinderten Menschen (1,4 Millionen Menschen, die gehbehindert, blind oder gehörlos sind). Damit sind erstmals deutschlandweit und lückenlos Freifahrten im Nahverkehr möglich. Derzeit gilt die Freifahrt in DB-Zügen nur in Verkehrsverbünden und innerhalb von 50 km um den Wohnort. Wer außerhalb dieser 50 km in einem verbundfreien Gebiet fahren will, muss dafür einen Fahrschein kaufen - ein großes Hindernis gerade für blinde Menschen und Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind. Ursula von der Leyen: Keine Probleme mit dem Automaten mehr, einfach in den Zug und los. Die neue großzügige Freifahrtregelung der Bahn ist klasse und ein prima Beispiel, wie jeder in seinem Bereich etwas für behinderte Menschen verbessern kann. Bereich der inklusiven Bildung Fragen der inklusiven Bildung sind Gegenstand der Qualifizierungsinitiative von Bund und Ländern. Heute besuchen in Deutschland nur 20,1 Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf eine Regelschule. Die Länder überarbeiten derzeit die Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland. Die gemeinsame Bildung von Kindern mit und ohne Behinderung ist dabei ein wichtiger Schwerpunkt. Mit dem Jakob-Muth-Preis für inklusive Schulen flankiert die Bundesregierung diesen Weg und schafft einen zusätzlichen Anreiz für ein inklusives Bildungssystem. Darüber hinaus wird die Bundesregierung eine Nationale Konferenz zur inklusiven Bildung organisieren und einen Wegweiser für Eltern zum gemeinsamen Unterricht erstellen. Ursula von der Leyen: Wenn wir Inklusion ernst nehmen, dann muss weiter auf Seite 7

7 PR Aktuell August Fortsetzung von Seite 6 sie so früh wie irgend möglich ansetzen. Durch ein sehr ausgeklügeltes Netz von Sondereinrichtungen und Sonderprogrammen haben wir auseinandergebracht, was eigentlich zusammengehört. In einigen Bundesländern gibt es schon gute Ansätze zur inklusiven Bildung, andere sind noch in der Planungsphase. Deshalb ist mir so wichtig, dass es nicht beim Aktionsplan im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung bleibt. Die Länder sollten nachziehen. Datengrundlage erneuern für eine zielgenauere Politik Die Bundesregierung wird den Behindertenbericht neu fassen und mit den Handlungsfeldern des Aktionsplanes verknüpfen. Eine indikatorengestützte Berichterstattung soll bestehende Datenlücken schließen und vorhandene Daten praxis- und politikgerechter aufbereiten. So kann - auch im Verlauf - aufgezeigt werden, wo es Fortschritte gibt und wo es hakt. Im Herbst 2012 soll der neu konzipierte Behindertenbericht erstmals erscheinen. Behindertenpolitik im Spiegel der öffentlichen Meinung Nach einer aktuellen repräsentativen Allensbach-Umfrage im Auftrag des BMAS begrüßt eine überwältigende Mehrheit von 86 Prozent der Befragten einen Nationalen Aktionsplan. Dabei sehen die Befragten nicht nur die Bundesregierung und die Politik sondern auch Organisationen und Institutionen wie Arbeitgeber, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und Medien in der Pflicht (86 Prozent). Wichtigstes Handlungsfeld ist danach der Ausbau der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum - bei Verkehrsmitteln (78 Prozent), in Kultureinrichtungen (68 Prozent) sowie in Geschäften und Restaurants (63 Prozent). Hohe Bedeutung haben für die Befragten auch die Gleichberechtigung am Arbeitsplatz (68 Prozent), der gemeinsame Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern (52 Prozent), eine stärkere Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Gesetzgebung (52 Prozent) und das noch stärkere Engagement der Wohlfahrtsverbände in diesem Bereich (51 Prozent) gesehen. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales , Online-Redaktion Verlag Dashöfer, Verwaltung und Wissenschaft aktuell 2012 Rentenberatung vor Ort Die vom Personalrat angebotene Rentenberatung vor Ort, durchgeführt am , war wieder ein voller Erfolg. Wir bieten Ihnen auch in 2012 einen neuen Termin an, an dem Sie sich über alle Fragen zur Rente in den Räumen des Personalrates beraten lassen können: Donnerstag, 01. März 2012, von 9.00 bis Uhr, im 20 Min.-Takt Besprechungsraum des Personalrates der nichtwissenschaftlich Beschäftigten, Anmeldungen nimmt der Personalrat ab sofort unter folgenden Rufnummern entgegen: 4368: Frau Grode (Sekretariat) 3435: Herr Bertram 4369: Frau Ontrup 2639: Frau Villwock. Sollten Sie kurzfristig Beratungsbedarf bezüglich Ihrer Rente haben, schauen Sie bitte unter folgendem Link nach: Teilerwerbsminderungsrente Was tun, wenn meine Gesundheit mich im Stich lässt? Viele ArbeitnehmerInnen müssen jedes Jahr aus gesundheitlichen Gründen Ihren Job vor Erreichen des Rentenalters aufgeben oder ihre Arbeitszeit reduzieren. Meistens sind es Probleme mit Gelenken und Wirbelsäule, innere Krankheiten oder psychische Beschwerden, die es unmöglich machen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. In diesen schwierigen Situationen stehen die ArbeitnehmerInnen nicht ungeschützt da. Durch die Beiträge zur Rentenversicherung haben Sie auch einen umfassenden Schutz gegen den vorzeitigen Verlust ihrer Arbeitskraft erworben. Eine Möglichkeit ist die Teilerwerbsminderungsrente. Wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbarer Zeit nur noch 3 bis unter 6 Stunden täglich im Rahmen einer 5-Tage-Woche unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein können, ist das ein Grund, die Teilerwerbsminderungsrente zu beantragen. Die Höhe der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente beträgt die Hälfte der Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit steht dem Rentenanspruch nicht entgegen. Dabei sind unbedingt die Hinzuverdienstgrenzen zu berücksichtigen. Sollten Sie bei Vorliegen eines gesundheitlichen Handicaps erkennen, dass für Sie eine Teilerwerbsminderungsrente in Frage kommen könnte, dann informieren Sie sich bei Ihrem Arzt und Ihrem Rentenberater.

8 PR Aktuell August Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten TU Dortmund Personalratsbüro, Physik-Gebäude, 3. OG, Raum 114, Dortmund personalratnw@verwaltung.tu-dortmund.de Ludger Bertram 3435 Vorsitzender Ines Ontrup stellv. Vorsitzende Violetta Villwock stellv. Vorsitzende Monika Pushilal stellv. Vorsitzende Kristin Grode 4368 Sekeretariat 5457 Fax Beschäftigtenvertretung Ludger Bertram 3435 Personalratsbüro, Physik-Gebäude, Raum P Michael Bornhoff 3338 Physik-Gebäude, Campus Nord Volker Brüggemann 2056 FB MB, Zentralwerkstatt, Campus Süd Edgar Döring 5007 Technische Hochschulbetriebe, E-F-Str. 72 Thorsten Grund 2505 ITMC, GB V, Raum 116, Campus Süd Helga Koglin 5784 Dezernat 4, CT-G1-E20, Campus Nord Ines Ontrup 4369 Personalratbüro, Physik-Gebäude, Raum P Katrin Stroop 4058 Zentralbibliothek, Raum 126c, Campus Nord Thomas TöIch 4866 Dezernat 1, AS 1, Raum 0.18, Campus Süd Violetta Villwock 8062 Personalratsbüro, Physik-Gebäude, Raum P a Mirjana Vujanic 5832 Fak. Architektur u. Bauing., GB II, Raum 324, Campus Süd Beamtenvertretung Holger Bielen 2391 Dezernat 5, Wilhelm-Dilthey-Str. 2, Campus Süd Monika Pushilal 4002 UB, Informationsabteilung, Raum 111 Jugend- und Auszubildendenvertretung Büro 3170 Physik-Gebäude, 3. OG, Raum P Hannah Koppetz Vorsitzende Laura Stresemann 1. stellv. Vorsitzende weitere Mitglieder: Tobias Goldmann, Jonas Kampling, Anja Lappenküper jav@tu-dortmund.de Schwerbehindertenvertretung Thomas Marcinczyk 3465 Campus Nord, Emil-Figge-Str. 68, Raum E 25 Sekretariat Susanne Götz 3465 Campus Nord, Emil-Figge-Str. 68, Raum E 24 Stellvertreter Edgar Döring 5007 Technische Hochschulbetriebe, E-F-Str. 72 Katrin Stroop 4058 Zentralbibliothek, Raum 126c, Campus Nord Duhnen 2011

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