SATZUNG DES KREISES GROSS-GERAU ÜBER DIE BILDUNG VON SCHULBEZIRKEN. (Amtsblatt Nr. 20/86, 5/90, Südhessen-Woche Kreis Groß-Gerau, Nr.
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- Helene Vogel
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1 SATZUNG DES KREISES GROSS-GERAU ÜBER DIE BILDUNG VON SCHULBEZIRKEN (Amtsblatt Nr. 20/86, 5/90, Südhessen-Woche Kreis Groß-Gerau, Nr. 12/2010) Aufgrund der 5 und 30 Nr. 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 1. April 1981 (GVBl. I, S. 97) und des 41 des Gesetzes über die Unterhaltung und Verwaltung der öffentlichen Schulen und die Schulaufsicht (Schulverwaltungsgesetz - SchVG) in der Fassung vom 4. April 1978 (GVBl. I, S. 232), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Juli 1985 (GVBl. I, S. 98), hat der Kreistag des Kreises Groß-Gerau in seiner Sitzung vom folgende Satzung über die Bildung von Schulbezirken beschlossen: 1 Gemäß 41 SchVG werden für die vom Kreis Groß-Gerau unterhaltenen Grundschulen und Sonderschulen für Lernbehinderte Schulbezirke gebildet. 2 Die Grundschulbezirke werden wie folgt festgelegt: 1. Grundschule Biebesheim Das Gebiet der Gemeinde Biebesheim 2. Grundschule Georg-Mangold-Schule Bischofsheim Das Gebiet der Gemeinde Bischofsheim 3. Grundschule Pestalozzischule Büttelborn Das Gebiet des Ortsteiles Büttelborn der Gemeinde Büttelborn 1) Die Satzung ist am vom Kreistag beschlossen worden und am in Kraft getreten. 2) Die Satzung ist am vom Kreistag beschlossen worden und am in Kraft getreten. 3) Die Satzung ist am vom Kreistag beschlossen worden und am in Kraft getreten. 1
2 4. Grundschule Erich-Kästner-Schule Büttelborn Das Gebiet des Ortsteiles Klein-Gerau der Gemeinde Büttelborn 5. Grundschule Worfelden Büttelborn Das Gebiet des Ortsteiles Worfelden der Gemeinde Büttelborn 6. Grundschule Peter-Schöffer-Schule Gernsheim Das Gebiet der Stadt Gernsheim 7. Grundschule Albert-Schweitzer-Schule Ginsheim-Gustavsburg Das Gebiet des Ortsteiles Ginsheim der Gemeinde Ginsheim- Gustavsburg 8. Grundschule Gustav-Brunner-Schule Ginsheim-Gustavsburg Das Gebiet des Ortsteiles Gustavsburg der Gemeinde Ginsheim- Gustavsburg 9. Grundschule Schillerschule Groß-Gerau a) Bis einschließlich Schuljahr 2010/11 das Gebiet der Stadt Groß-Gerau (ohne die Stadtteile Dornheim und Wallerstädten) südlich der Mainzer Straße und der Darmstädter Straße (einschließlich der jeweiligen Straßenseite) b) Ab dem Schuljahr 2011/12 das Gebiet der Stadt Groß-Gerau (ohne die Stadtteile Dornheim und Wallerstädten) südlich der Mainzer Straße und der Darmstädter Straße (Mainzer Straße und Darmstädter Straße beidseitig) sowie östlich der Friedrich-Ebert-Anlage und der Jakob-Urban- Straße (Friedrich-Ebert-Anlage und Jakob-Urban-Straße beidseitig) bis zur Bahnlinie. 10. Grundschule Nordschule Groß-Gerau Das übrige Gebiet der Stadt Groß-Gerau (ohne die Stadtteile Dornheim und Wallerstädten) 11. Grundschule Dornheim Groß-Gerau Das Gebiet des Stadtteiles Dornheim der Stadt Groß-Gerau 12. Grundschule Wallerstädten Groß-Gerau Das Gebiet des Stadtteiles Wallerstädten der Stadt Groß- Gerau 2
3 13. Grundschule Waldenserschule Mörfelden-Walldorf Das Gebiet des Stadtteiles Walldorf östlich der Eisenbahnlinie sowie westlich der Eisenbahnlinie das durch Mörfelder Straße, Kelsterbacher Straße und Platanenallee begrenzte Gebiet (einschließlich der jeweiligen angrenzenden Straßenseiten); Gemarkungsteil "An den Eichen" 14. Grundschule Wilhelm-Arnoul-Schule Mörfelden-Walldorf Das übrige Gebiet des Stadtteiles Walldorf 15. Bürgermeister-Klingler-Schule Mörfelden-Walldorf In der Stadt Mörfelden das Gebiet westlich der Bahnlinie sowie östlich der Bahnlinie das nördliche Gebiet zwischen Bahnhofstraße, Langener Straße und Industriestraße, jedoch ohne diese Straßen selbst 16. Albert-Schweitzer-Schule Mörfelden-Walldorf Das übrige Gebiet des Stadtteiles Mörfelden, jedoch ohne den Gemarkungsteil "An den Eichen" 17. Grundschule Nauheim Das Gebiet der Gemeinde Nauheim 18. Grundschule Pestalozzischule Raunheim Das Gebiet der Stadt Raunheim 19. Grundschule Crumstadt Riedstadt Das Gebiet des Ortsteiles Crumstadt der Gemeinde Riedstadt 20. Grundschule Erfelden Riedstadt Das Gebiet des Ortsteiles Erfelden der Gemeinde Riedstadt 21. Grundschule Georg-Büchner-Schule Riedstadt Das Gebiet der Ortsteile Goddelau und Philippshospital der Gemeinde Riedstadt 22. Grundschule Leeheim Riedstadt Das Gebiet des Ortsteiles Leeheim der Gemeinde Riedstadt 23. Grundschule Wolfskehlen Riedstadt Das Gebiet des Ortsteiles Wolfskehlen der Gemeinde Riedstadt 3
4 24. Grundschule Stockstadt Das Gebiet der Gemeinde Stockstadt 25. Grundschule Trebur Das Gebiet des Ortsteiles Trebur der Gemeinde Trebur 26. Grundschule Geinsheim Trebur Das Gebiet der Ortsteile Geinsheim und Hessenaue der Gemeinde Trebur 27. Grundschule Im Hollerbusch Trebur 3 Das Gebiet des Ortsteiles Astheim der Gemeinde Trebur Die Schulbezirke der Sonderschulen für Lernbehinderte werden wie folgt festgelegt: 1. Schillerschule Gernsheim Das Gebiet der Stadt Gernsheim sowie der Gemeinden Biebesheim, Stockstadt und Riedstadt 2. Goetheschule Groß-Gerau Das Gebiet der Städte Groß-Gerau und Mörfelden-Walldorf sowie der Gemeinden Büttelborn, Nauheim und Trebur 3. Georg-August-Zinn-Schule Ginsheim-Gustavsburg Das Gebiet der Gemeinden Ginsheim-Gustavsburg und Bischofsheim 4. Schüler aus der Stadt Raunheim Die Schüler aus der Stadt Raunheim werden der Borngrabenschule, Schule für Lernbehinderte, Rüsselsheim, zugewiesen (öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Groß- Gerau und der Stadt Rüsselsheim vom ). 4 Übergangsbestimmungen Diese Satzung findet keine Anwendung auf Schüler, die bei ihrem Inkrafttreten eine andere Schule besuchen als die, in deren Schulbezirk sie wohnen, solange sie an dieser anderen Schule bleiben. 4
5 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Kreis Groß-Gerau in Kraft. gez. Blodt, Landrat gez. Schmitt, Erster Kreisbeigeordneter Die vorstehende Satzung über die Bildung von Schulbezirken wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde wurde mit Verfügung vom erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut: Genehmigung Aufgrund des 41 Satz 2 des Gesetzes über die Unterhaltung und Verwaltung der öffentlichen Schulen und die Schulaufsicht (Schulverwaltungsgesetz) in der Fassung vom 4. April 1978 (GVBl. I, S 101), wird der vom Kreistag des Kreises Groß-Gerau in seiner Sitzung vom beschlossenen "Änderungssatzung des Kreises Groß-Gerau über die Bildung von Schulbezirken" zugestimmt. Der Regierungspräsident in Darmstadt gez. Dr. Wierscher Nachtrag: Gemäß Artikel 1 6 des Gesetzes zur Wiederherstellung der freien Schulwahl im Land Hessen und zur Änderung des Schulverwaltungsgesetzes und des Schulpflichtgesetzes vom 2. Juni 1987 (GVBl. I, S. 87) ist die Satzung zur Bildung von Schulbezirken für die Förderstufen ( 3 der Satzung) aufgehoben worden. 5
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