Landkreis Wittmund Der Landrat

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1 Landkreis Wittmund Der Landrat Ausschreibung eines Kehrbezirks Im Landkreis Wittmund ist zum eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk OSTF 1-01 Friedeburg auf Grundlage der 9 und 10 des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes (SchfHwG) zu bestellen. Der Kehrbezirk liegt im südlichen Gebiet des Landkreises Wittmund und ist überwiegend ländlich geprägt. Er umfasst einen Teil der Gemeinde Friedeburg mit den Ortschaften Etzel, Friedeburg, Hesel, Horsten, Marx und Teilen von Reepsholt. Es sind ca Liegenschaften zu betreuen. Ein Straßenverzeichnis kann bei der Bestellungsbehörde angefordert werden. Der Landkreis Wittmund sucht für diesen Kehrbezirk eine Persönlichkeit mit persönlicher und fachlicher Eignung, die die Voraussetzungen für die Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erfüllt. Engagement, Kontakt- und Konfliktfähigkeit und ein sicheres Auftreten werden neben Kenntnissen auf dem Gebiet des Schornsteinfegerrechts erwartet. Die Bestellung ist auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet ( 10 Abs. 1 SchfHwG). Die Aufgaben und Tätigkeiten sind in den 13 ff. SchfHwG beschrieben. Bewerberinnen und Bewerber müssen die handwerksrechtlichen Voraussetzungen für die selbstständige Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Ebenso müssen die Bewerberinnen und Bewerber über die für die Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen und diese auf Verlangen nachweisen. Für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren sind folgende Unterlagen einzureichen: 1. schriftliche Bewerbung, die den Familiennamen, die Vornamen, die Anschrift und mindestens eine Telefonnummer sowie ggf. eine -Adresse enthält, 2. aktueller tabellarischer Lebenslauf, der genaue Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang (und evtl. zusätzlicher Qualifikationen) enthält,

2 3. Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle, 4. Zeugnisse (mit Noten) über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen; im Fall einer Berufsqualifikation, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz erworben wurde, die Unterlagen und Bescheinigungen, die nach der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vorzulegen sind, 5. lückenlose Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten, insbesondere in Form von Bestellungsurkunden, Arbeitsverträgen, Arbeitsbescheinigungen, Arbeitszeugnissen, Bescheinigungen des Arbeitsamtes o. ä.; aus den Nachweisen muss die Dauer der jeweiligen Tätigkeit (Beginn und Ende) hervorgehen, 6. ggf. Nachweise über gesetzlich begünstigte Ausfallzeiten (z. B. Grundwehr- oder Zivildienst -als Pflichtdienste- sowie Mutterschutz, Elternzeit, Pflegeurlaub) innerhalb der letzten 15 Jahre und soweit nach der Gesellenprüfung die Berufstätigkeit davon unterbrochen war, 7. ggf. Nachweise über Zusatzqualifikationen, insbesondere weitere Meisterprüfungen mit Bezug zum Schornsteinfegerhandwerk, Betriebswirt des Handwerks, Gebäudeenergieberater, abgeschlossenes und berufsbezogenes Hochschulstudium sowie Ausbildungsbefugnis im Schornsteinfegerhandwerk, 8. Nachweise über produktneutrale, berufsbezogene Fort- und Weiterbildungen für die letzten sieben Jahre vor dem Tag der Ausschreibung anhand geeigneter Dokumente mit Angabe des konkreten Stundenumfangs der Fortbildung, 9. ggf. Nachweis über die Führung eines zertifizierten Schornsteinfegerbetriebes für einen Bezirk nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO oder die Hauptbeschäftigung in einem solchen Betrieb maßgeblich sind die letzten drei vollen Jahre bis zum Datum der Veröffentlichung dieser Ausschreibung, 10. schriftliche Erklärung, dass die Bewerberin / der Bewerber gesundheitlich geeignet ist, die Aufgaben als bevollmächtige Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wahrzunehmen, 11. schriftliche Erklärung, dass die Bewerberin oder der Bewerber in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt und insbesondere keine Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt, der deutschen Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse bestehen, 12. eine schriftliche Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate gegen die Bewerberin oder den Bewerber strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt ist, 13. schriftliche Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, 14. schriftliche Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister,

3 Folgende Unterlagen und Erklärungen sind nur von derzeitigen und ehemaligen Kehrbezirksinhaberinnen und Kehrbezirksinhabern vorzulegen: 15. schriftliche Erklärung, dass bei einer Bestellung die bestehende Bestellung aufgegeben wird, 16. schriftliche Einverständniserklärung, dass die Personalakte bei der derzeit oder zuletzt zuständigen Aufsichtsbehörde zur Einsichtnahme angefordert werden kann, 17. eine schriftliche Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls welche Aufsichtsmaßnahmen in den letzten 10 Jahren gegen die Bewerberin oder den Bewerber als Inhaberin oder Inhaber eines Kehrbezirks ergriffen oder eingeleitet worden sind. Bewerberinnen und Bewerberinnen, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, haben darüber hinaus eine Bescheinigung der zuständigen Stelle ihres oder seines Herkunftsstaates darüber vorzulegen, dass ihnen die Ausübung des Gewerbes nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist. Werden im Herkunftsstaat der Bewerberin oder des Bewerbers die vorgenannten Unterlagen nicht ausgestellt, können sie durch eine Bescheinigung über die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt oder in Staaten, in denen es eine solche nicht gibt, durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden, die die Bewerberin oder der Bewerber in ihrem oder seinem Herkunftsstaat vor einer zuständigen Behörde, einer Notarin oder einem Notar oder einer zur Entgegennahme der Erklärung befugten Berufsorganisation abgegeben hat. Zu den Ziffern können die als Anlage Ia und Anlage Ib beigefügten Erklärungsvordrucke verwendet werden. Die Unterlagen, mit Ausnahme der Ziff. 3-9, dürfen nicht älter als drei Monate sein. Die aufgeführten Unterlagen können als einfache Kopie eingereicht werden. Beglaubigungen sind nicht erforderlich. Fremdsprachlich eingereichten Unterlagen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Im Falle einer positiven Entscheidung sind die Unterlagen vor Bestellung auf Verlangen dem Landkreis Wittmund im Original vorzulegen. Bei nicht fristgerecht oder unvollständig eingesandten Unterlagen können die Bewerberinnen / Bewerber vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden. Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß 9a Abs. 3 SchfHwG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Hierzu wird auf die in der Anlage beigefügte Bewertungsmatrix verwiesen, an derer sich die Beurteilung orientiert. Anwendung findet ebenfalls 9a Abs. 4 SchfHwG, wonach sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben kann. Sollten Sie diesbezüglich eine persönliche Härte für sich geltend machen und eine frühere Bewerbung aus Ihrer Sicht im Hinblick auf die Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit nicht zu beanstanden sein, ist dies bereits mit der Einreichung der Bewerbung umfassend schriftlich darzulegen. Den Bewerbern entstehende Kosten werden nicht erstattet. Im Falle einer Bestellung entstehen für die erfolgreiche Bewerberin / den erfolgreichen Bewerber Kosten nach dem Verwaltungskostengesetz des Landes Niedersachsen i. V. m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen.

4 Ihre Bewerbung (bitte ohne Verwendung von Bewerbungsmappen, Folien o. ä.) mit den erforderlichen Unterlagen senden Sie bitte bis zum 22. September 2017 an den Landkreis Wittmund Ordnungsamt Herrn Börgmann Am Markt Wittmund Für die Einhaltung der Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) einschließlich der Einsendung der vollständigen Bewerbungsunterlagen gilt das Datum des Posteingangs beim Landkreis Wittmund. Der verschlossene Umschlag ist mit der Aufschrift zu versehen. Bewerbung Kehrbezirk OSTF 1-01 Für weitere Auskünfte zum Auswahlverfahren steht Ihnen Herr Börgmann unter der Telefonnummer 04462/ , Telefaxnummer / oder marco.boergmann@lk.wittmund.de zur Verfügung. Sprechzeiten: Montag bis Freitag Uhr Donnerstag Uhr Wittmund, den

5 Anlage Ia Erklärung zur Bewerbung um den Kehrbezirk OSTF 1-01 Friedeburg Ich versichere, dass ich 1. die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks nach 9 Abs. 1 SchfHwG besitze, 2. über die für die Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Rechtskenntnisse verfüge, 3. die erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit besitze, um die Aufgaben und Pflichten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zum Zweck der Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit zu erfüllen bei ausländischen Bewerbern: 4. meine Berufsqualifikation in (Mitgliedstaat der Europäischen Union, Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz) erworben habe und über die Kenntnisse der deutschen Sprache verfüge, die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich sind. Ich erkläre, 1. dass ich gesundheitlich geeignet bin, die Aufgaben als bevollmächtige Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wahrzunehmen, 2. dass ich in geordneten finanziellen Verhältnissen lebe und insbesondere keine Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt, der deutschen Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse bestehen, 3. dass innerhalb der letzten zwölf Monate gegen mich keine strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind, kein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt ist, andernfalls bitte Erläuterung: 4. mich mit der Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einverstanden, 5. mich mit der Einholung einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister einverstanden. Ort, Datum Unterschrift

6 Anlage Ib Erklärung für Kehrbezirksinhaber zur Bewerbung um den Kehrbezirk OSTF 1-01 Friedeburg Ich erkläre, 1. dass bei einer Bestellung die bestehende Bestellung aufgegeben wird, 2. mein Einverständnis, dass die Personalakte bei der derzeit oder zuletzt zuständigen Aufsichtsbehörde zur Einsichtnahme angefordert werden kann, 3. dass keine Aufsichtsmaßnahmen in den letzten 10 Jahren gegen mich als Inhaberin oder Inhaber eines Kehrbezirks ergriffen oder eingeleitet worden sind. andernfalls bitte Erläuterung: Ort, Datum Unterschrift

7 Bewertungsbogen für das Auswahlverfahren zur Bestellung zum / zur bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger/in für den Kehrbezirk OSTF 1-01 Friedeburg Stand: Bewerber/in: A Prüfung der Bewerbungsunterlagen 1 vorzulegende Unterlagen 2 fristgerechter Eingang der Bewerbung Nr. lt. Ausschreibung schriftliche Bewerbung 1 tabellarischer Lebenslauf 2 Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle Zeugnis über die Gesellenprüfung mit Noten 4 Zeugnis über die Meisterprüfung mit Noten 4 lückenloser Nachweis über bisherige Tätigkeiten im Schornsteinfegerhandwerk mit Angaben zu Beginn und Ende (z. B. Bestellungsurkunden, Arbeitsverträge, Arbeitsbescheinigungen, Arbeitszeugnisse) Nachweise über produktneutrale, berufsbezogene Fort- und Weiterbildungen der letzten sieben Jahre vor dem Tag der Ausschreibung (= ab ) schriftliche Erklärung gemäß Anlage Ia schriftliche Erklärung gemäß Anlage Ib Ja / liegt vor Nein / liegt nicht vor B Feststellung der Qualifikation Nr. lt. Ausschreibung Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk 4 Zusatzausbildung: Gebäudeenergieberater oder gleichw. Zusatzausbildung: Betriebswirt des Handwerks oder gleichw. zusätzliche Meisterprüfung(en): abgeschlossenes Hochschulstudium: 7 Ja / liegt vor Nein / liegt nicht vor sonstige Qualifikationen: 1 Nicht vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen können zum Ausschluss aus dem Verfahren führen 2 Die Anforderung der Unterlagen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Bestellungsbehörde. Das eingeräumte Ermessen wurde entsprechend dem Zweck der Ermächtigung und innerhalb der gesetzlichen Grenzen ausgeübt.

8 C Prüfung und Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung im Schornsteinfegerhandwerk Eignung, Befähigung, fachliche Leistung I Gesellen- und Meisterprüfung (max. 15 Punkte) Gesellenprüfung zum Schornsteinfeger (Durchschnittsnote aus den Einzelnoten Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung ) Nr. lt. Ausschreibung Note Punkte Note = Punkte 1,0 = 3,0 1,5 = 2,5 2,0 = 2,0 2,5 = 1,5 3,0 = 1,0 3,5 = 0,5 4,0 = 0,0 Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk (Durchschnittsnote aus den Teilen I+II+III Zwischenwerte werden auf die nächst niedrigere Note abgerundet) 4 Note = Punkte 1,0 = 12 1,5 = 10 2,0 = 8 2,5 = 6 3,0 = 4 3,5 = 2 4,0 = 0 Eignung, Befähigung, fachliche Leistung II Fort- und Weiterbildungen (max. 36 Punkte) berufsspezifische Fort- und Weiterbildungen in den letzten sieben Jahren ( ) (max. 20 Punkte) 3 8 erfolgreich abgeschlossenes berufsbezogenes Hochschulstudium (z. B. Versorgungstechnik, Umwelttechnik, techn. Gebäudeausrüstung) (= 4 Punkte) Ausbildungsbefugnis im Schornsteinfeger-Handwerk (= 3 Punkte) Gebäudeenergieberater des Handwerks Betriebswirt des Handwerks (= 3 Punkte) (= 3 Punkte) weitere Meisterprüfung(en) mit Bezug zum Schornsteinfegerhandwerk (= je 1,5 Punkte, max. 3 Punkte) Gesamtpunktzahl I + II 4 7 Art / liegt vor Punkte Punkte 3 - je Fortbildung werden 0,5 Punkte vergeben, maximal jedoch insgesamt 20 Punkte - voll berücksichtigungsfähig sind nur Fort- und Weiterbildungen mit mindestens sechs zusammenhängenden Unterrichtsstunden Durch Einzelfallentscheidung der Bestellungsbehörde können auch Fort- und Weiterbildungen mit einem geringerem zeitlichen Umfang angemessen berücksichtigt werden. - für die Teilnahme an dem Betriebsgründungslehrgang bzw. des Lehrgangs zur Vorbereitung auf die Wiederbewerbung mit je mindestens 40 Unterrichtsstunden werden 4 Punkte vergeben Teilnahmenachweise an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in den Bereichen Fachwissen und Recht im Schornsteinfegerhandwerk haben mit schriftlichen Teilnahmebestätigungen unter Angabe der Anzahl der Unterrichtsstunden, Lehrgangsdauer und der behandelten Themen zu erfolgen. Die Eignung und Qualität von Fortbildungsveranstaltungen der handwerklichen Fachverbände, Kammern, Behörden sowie Veranstaltern, deren Hauptziel es ist, Fortbildung anzubieten und deren Veranstaltungen produktneutral durchgeführt werden, wird unterstellt. Die Berücksichtigung von Veranstaltungen anderer Veranstalter bedarf im jeweiligen Einzelfall einer besonderen Prüfung.

9 Eignung, Befähigung, fachliche Leistung III Berufserfahrung (max. 16 Punkte) Tätigkeiten im Schornsteinfeger-Handwerk in den letzten 15 Jahren (= 180 Monate) vor Veröffentl. der Ausschreibung 0,0222 Punkte x Monate x Faktor = Punkte - als selbstständiger Schornsteinfegermeister m. Bezirk x 4 - als selbstständiger Schornsteinfegermeister ohne Bezirk x 3,5 Nr. lt. Ausschreibung 5 Monate Punkte als angestellter Schornsteinfegermeister x 3 - als angestellter Schornsteinfegergeselle x 2 Eignung, Befähigung, fachliche Leistung IV zertifizierter Betrieb (max. 4 Punkte) Bei Bewerbung eines bev. BSF: Nachgewiesene Führung eines zertifizierten Betriebes nach DIN EN ISO 9001 und seit mindestens drei Jahren vor der Veröffentlichung der Ausschreibung für diesen Kehrbezirk (= 4 Punkte) Bei Bewerbung eines Arbeitnehmers im Schornsteinfeger- Handwerk: Nachgewiesene Hauptbeschäftigung in den letzten drei Jahren vor der Veröffentlichung der Ausschreibung für diesen Kehrbezirk in einem zertifizierten Betrieb nach DIN EN ISO 9001 und (=3 Punkte) Nr. lt. Ausschreibung 9 Punkte Gesamtpunktzahl III + IV Punkte Abzüge in der fachlichen Leistung V Bei der Bewerbung eines bev. BSF: Erklärung darüber, ob in den letzten 10 Jahren Aufsichtsmaßnahmen nach 27 SchfG bzw. 21 SchfHwG ergriffen oder eingeleitet wurden: Für jeden Verweis: je nach Vorwurf 1 bis 2 Punkte Abzug Für jedes Verwarnungsgeld: je nach Vorwurf 3 bis 7 Punkte Abzug Punktabzüge gesamt Punkte Punktzahl Vorauswahl (I + II + III + IV V) Punkte

10 Feststellung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung auf der Grundlage des Bewerbungsgesprächs auf Nachfrage: ja nein Bewerber verfügt über die für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache Bewerber lebt in geordneten finanziellen Verhältnissen, d. h. es bestehen insbesondere keine Verbindlichkeiten gegenüber dem zuständigen Finanzamt, der Bayerischen Versorgungskammer, der Rentenversicherung, der BG Bau und der Krankenkasse Bei der Bewerbung eines bev. BSF: Die Bestellung zum BSFM ist in den letzten Jahren vor der Veröffentlichung der Ausschreibung für den Kehrbezirk nicht nach 11 Abs. 1 oder Abs. 2 SchfG zurückgenommen oder widerrufen worden. Rechtskenntnisse in Bezug auf die hoheitlichen Aufgaben fachliche Kompetenz betriebswirtschaftliche Kompetenz persönliche / soziale Kompetenz max. Punkte 15 Punkte 6 Punkte 6 Punkte 7 Punkte erreichte Punkte Punktzahl aus Vorauswahl Punkte Punktzahl aus Bewerbungsgespräch Punkte Gesamtpunktzahl (max. 105 Punkte) Punkte

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