Richtlinie zur Überprüfung von Drittparteien

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1 Richtlinie zur Überprüfung von Drittparteien Regeln für die Feststellung eines mit Geschäftspartnern verbundenen Risikos Verantwortlicher für die Richtlinie Genehmigung für die Richtlinie erteilt durch Direktor GRC Vorstand Inkrafttreten der Richtlinie 1. Februar 2014 Datum der Ausfertigung Version Name Titel 21. Jan Fokko Kool Gruppendirektor Governance, Risk & Compliance 1/13

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Definitionen Ziele Anwendungsbereich Untersuchungsmethode Beginn der Überprüfung: Informationen zur Geschäftstätigkeit einholen Überprüfung in öffentlichen Quellen Bedeutung der Warnsignale Entscheidung über die Übernahme oder Ablehnung des potenziellen neuen Geschäftspartners Mögliche weitere Prüfschritte Regelmäßige Prüfung akzeptierter Geschäftspartner Funktionen und Zuständigkeiten Meldung Sanktionen Inkrafttreten Anhang I - Fragebogen Anlage II - Betriebe mit potenziell erhöhtem Risiko Anhang III - Flowchart für die Prüfung von Geschäftspartnern /13

3 1. Einleitung Der Imtech-Gruppe (im Folgenden: Imtech) ist an der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen zu renommierten und kompetenten Geschäftspartnern gelegen. Folgende Entwicklungen sind ursächlich dafür verantwortlich, dass der Wunsch nach einer Zusammenarbeit mit renommierten und kompetenten Geschäftspartnern steigt: zunehmende Regulierungsmaßnahmen schaffen für Unternehmen zusätzliche Risiken und Verpflichtungen im Hinblick auf die geschäftlichen Aktivitäten ihres Geschäftspartner; von Vertriebspartnern begangene unerlaubte Handlungen oder Bestechungsgeldzahlungen können dem Ruf von Imtech enormen Schaden zufügen; und (internationale) Regulierungsstellen fordern eine (eingehende) Überprüfung von Geschäftspartnern. Imtech sollte einen proaktive und skalierbare Herangehensweise beim Risikomanagement bei Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern annehmen. Anhand der Überprüfung von Drittparteien (im Folgenden: Überprüfung) verschafft sich Imtech einen umfassenden und sachlich fundierten Überblick über den potenziellen neuen Geschäftspartner hinsichtlich dessen Vertrauenswürdigkeit, Renommee und Hintergrund. Die eingeholten Informationen bilden eine solide Grundlage, anhand derer Imtech entscheidet, ob der potenzielle neue Geschäftspartner angenommen wird oder nicht. Jeder potenzielle neue Geschäftspartner wird einer minimalen, einfachen oder umfassenden Überprüfung unterzogen, je nach dem, wie viele und welche rote Fähnchen im Lauf der Untersuchung auftauchen. Je mehr rote Fähnchen, desto umfassender fällt die Überprüfung aus. Weitere Informationen zu minimaler, einfacher und umfassender Überprüfung finden Sie in Paragraph Definitionen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst oder Beamter: bezeichnet alle Angestellten, Amtsträger oder Beamte sowie jede andere in offizieller Eigenschaft oder Funktion für eine Regierungsorganisation, -behörde, -abteilung oder -agentur oder irgendeine internationale Organisation oder Institution oder eine Partei oder irgendein in staatlichem Besitz oder unter staatlicher Kontrolle stehendes Unternehmen tätige Person sowie alle Anwärter auf derartige Positionen unabhängig von ihrem Rang. Von Imtech anerkannte Börse: bezeichnet alle amtlichen Börsen in folgenden Ländern: Australien, Kanada, EU, Hong Kong, Japan, Neuseeland, Singapur, Schweiz oder USA Von Imtech anerkannte Regulierungsstelle: bezeichnet alle staatlichen Regulierungsbehörden in folgenden Ländern: Australien, Kanada, EU, Hong Kong, Japan, Neuseeland, Singapur, Schweiz oder USA Vermittler: steht für eine dritte Partei, welche sich für Vermittlerdienste zwischen Imtech und einer anderen Partei anbietet. Der Vermittler agiert als Mittelsmann für Güter oder 3/13

4 Dienstleistungen, auch Genehmigungen oder Zulassungen, die ein Anbieter für einen anderen Anbieter bereitstellt. Bei einem über einen Vermittler abgeschlossenem Geschäft bietet dieser den Geschäftspartnern üblicherweise einen Mehrwert, der bei direkten Verhandlungen nicht möglich ist. PEP: Die Abkürzung steht für Politisch Exponierte Person. Eine PEP ist eine Person, die ein wichtiges öffentliches Amt innehat, sowie alle Personen, die mit der PEP in enger Verbindung stehen. Potenzielle neue Geschäftspartner: alle Drittparteien (d. h. Kunden, Lieferanten und Vermittler), mit denen Imtech eine geschäftliche Beziehung eingehen möchte. Öffentliche Quellen: eine Vielzahl von (Online-)Quellen, die Mitgliedern oder der breiten Öffentlichkeit frei zugänglich sind, wie beispielsweise staatliche Handelsregister, Mediensuchmaschinen sowie andere spezielle Datenbanken mit Informationen zu Unternehmen. Rote Fähnchen: Indikatoren für mögliche Risiken für das Ansehen Imtechs, falls mit dem potenziellen neuen Geschäftspartner eine geschäftliche Beziehung aufgenommen wird. Rote Fähnchen verweisen auf mögliche Reputationsrisiken aufgrund einer speziellen Geschäftsbeziehung oder der geleisteten Dienste des potenziellen neuen Geschäftspartners und/oder des Staates, in dem er ansässig ist. Risiken für das Ansehen/Reputationsrisiko: bezeichnet mögliche Risiken hinsichtlich Integrität und Ansehen wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich, Betrug, Korruption, Geldwäsche, Finanzierung terroristischer Aktivitäten oder andere rechtswidrige Handlungen oder Fehlverhalten. Sanktionslisten: Von mehreren Ländern (gemeinsam) oder internationalen Institutionen erlassene Beschränkungen für die Ausfuhr in andere Länder. Die wichtigsten Sanktionen werden von den Vereinten Nationen (Resolutionen), den Vereinigten Staaten (OFAC) und der Europäischen Union erlassen. Überprüfung: das Einholen von Informationen für ein besseres Verständnis der mit dem potenziellen neuen Geschäftspartner verbundenen Integritäts- und Reputationsrisiken. Die Imtech Gruppe: Royal Imtech N.V., seine mittelbaren und unmittelbaren Tochtergesellschaften und gemeinsam kontrollierten Gemeinschaftsunternehmen. Drittpartei: alle Personen, Unternehmen oder Organisationen, mit denen Imtech zusammenarbeitet und bei denen es sich nicht um juristische Personen oder Mitarbeiter von Imtech handelt (auch Wohlfahrtsorganisationen und Sponsoren). Richtig positives Ergebnis: ein Treffer in einer Suchmaschine, bei der es sich allem Anschein nach um exakt die ursprünglich gesuchte Person oder Organisation zu handeln scheint. Anhand verfügbarer weitergehender Informationen (wie Standort, Geburtsdatum etc.) in der Suchmaschine kann man weiter einschränken, ob es sich bei dem Ergebnis um die gesuchte Person/Organisation handelt. Gegenteil: falsch positives Ergebnis, bei dem es sich um eine gesuchte Person/Organisation handelt, die mit der gesuchten Person/Organisation nicht übereinstimmt. 4/13

5 Mutterunternehmen: eine juristische Person, die der letzte Anteilseigner des potenziellen neuen Geschäftspartners ist und über mindestens 60% an dessen Anteilen verfügt. Letztendlicher Eigentümer: Einzelpersonen, die mindestens 25% der Anteile am potenziellen neuen Geschäftspartner halten. 3. Ziele Diese Richtlinie beschreibt die Ziele Imtechs hinsichtlich der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen zu renommierten und kompetenten Geschäftspartnern. Anhand einer Risikoanalyse des potenziellen neuen Geschäftspartners kann Imtech überprüfen, ob aktiv Maßnahmen zur Abwehr von Imageschäden erforderlich werden. Ein etabliertes Prüfverfahren verschafft Einblicke in und liefert Informationen zu den potenziellen neuen Geschäftspartnern und ist Grundlage für die Übernahme dieser Unternehmen als Geschäftspartner. So schützt Imtech seinen Ruf und seine Integrität; die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass Imtech von Folgen ungeeigneter oder illegaler Tätigkeiten der Geschäftspartner betroffen ist; und der Entscheidungsprozess für oder gegen einen potenziellen neuen Geschäftspartner ist sachlich begründet. 4. Anwendungsbereich Vorliegende Richtlinie gilt für die Überprüfung aller interessierten/potenziellen neuen Geschäftspartner, mit denen Imtech eine Geschäftsbeziehung aufnehmen möchte. Die Richtlinie findet auch Anwendung in Situationen, in denen regelmäßigen Prüfungen akzeptierter Geschäftspartner (siehe Paragraph 5.8) notwendig sind. Vorliegende Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter von Imtech sowie sämtliche Geschäftsbereiche, Konzerngesellschaften und Geschäftseinheiten. Von diesen Personen und Einheiten wird verlangt, dass sie die Regelungen dieser Richtlinie einhalten. Jeder Mitarbeiter von Imtech kann eine Überprüfung einleiten, falls Imtech die Aufnahme eines potenziellen neuen Geschäftspartners wünscht. Diese Richtlinie findet zusätzlich zu den Due-Diligence- Richtlinien und -verfahren für Finanzangelegenheiten Anwendung. Mit den in diesem Dokument ausgeführten geltenden Vorschriften für die Überprüfung von Geschäftspartnern sollte jeder Mitarbeiter in allen Geschäftsbereichen und auf allen Ebenen vertraut sein und diese auf alle Prozesse und Verfahren anwenden. Bei Unklarheiten, Fragen oder Bedenken (z. B. hinsichtlich der Umsetzung dieser Vorschriften in einer bestimmten Situation) ist es unumgänglich, dass Sie sich an Ihren direkten Vorgesetzten wenden und diesen um Rat bitten. Eine Änderung dieser Richtlinie mit dem Ziel, diese an die nationalen Gegebenheiten anzupassen, ist umgehend dem Gruppen-Compliance-Manager mitzuteilen und nur soweit zulässig, wie zur Einhaltung der jeweiligen zwingend geltenden nationalen Gesetze und Vorschriften erforderlich. 5/13

6 5. Untersuchungsmethode Potenzielle neue Geschäftspartner werden anhand der identifizierten Warnsignale in verschiedene Kategorien eingeteilt (mindest, einfach, umfassend). Je nach Kategorie werden unterschiedlich viele Details zum Hintergrund des potenziellen neuen Geschäftspartners abgeklopft. In Anhang III - Flowchart für die Prüfung von Geschäftspartnern - werden die Bedingungen für möglicherweise erforderliche (weitere) Prüfschritte, gegliedert nach Art der Überprüfung, schematisch dargestellt. Die wesentlichen Prüfschritte jeder bei jeder Art von Überprüfung sind: Minimale Überprüfung: Bestimmung der Gerichtshoheit sowie Feststellung, ob der potenzielle neue Geschäftspartner oder ggf. dessen Mutterunternehmen: an einer von Imtech anerkannten Börse notiert oder deren Mitglied ist; oder durch eine von Imtech anerkannte Regulierungsstelle zugelassen ist; oder von einer Regierung(sbehörde)und in einem der folgenden Länder registriert ist: Australien, Kanada, EU, Hong Kong, Japan, Neuseeland, Singapur, Schweiz oder USA. Einfache Überprüfung: Feststellung der Branche, Suche nach möglichen richtig positiven Ergebnissen für den potenziellen neuen Geschäftspartner in der PEP/Sanktionsdatenbank und den Mediensuchmaschinen; Umfassende Überprüfung: Einholen von Informationen zu den Direktoren und Eigentumsverhältnissen sowie umfassende Mediensuche nach Anzeichen für einen schlechten Leumund. Darüber hinaus wird Imtech Informationen zu den letztendlichen Eigentümern (die 25% oder mehr Anteile halten) des potenziellen neuen Geschäftspartners einholen sowie alle Eintragungen in den Datenbanken nationaler Aufsichtsbehörden Beginn der Überprüfung: Informationen zur Geschäftstätigkeit einholen Der erste Schritt in der Überprüfung potenzieller neuer Geschäftspartner besteht darin, diese um die Bearbeitung eines Fragebogens zu bitten. Mit diesem Fragebogen werden Information hinsichtlich der Eintragung in ein offizielles Handels- und Gesellschaftsregister (oder ein vergleichbares Verzeichnis), Eigentumsverhältnisse und das Direktorat des potenziellen neuen Geschäftspartners abgefragt sowie Angaben zu möglichen Integritätsproblemen und eine Entsprechenserklärung zu den geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingeholt. Der Inhalt des Fragebogens ist in Anhang I näher beschrieben. Imtech bittet seinen potenziellen neuen Geschäftspartner weiterhin auch um eine Kopie des Auszugs aus dem Handelsregister (oder aus einem vergleichbaren Verzeichnis) und/oder der Statuten Überprüfung in öffentlichen Quellen Die mithilfe des Fragebogens eingeholten Informationen müssen anhand des Auszugs aus dem Handelsregister oder bei einer (vergleichbaren) Wirtschafts- und Handelskammer der Gerichtshoheit, wo der potenzielle neue Geschäftspartner eingetragen ist, auf Richtigkeit überprüft werden. Falls keine offiziellen Auszüge aus Handel- oder Firmenregistern vorgelegt werden können, kann die Überprüfung anhand zweier Auszüge aus zweitrangigen Quellen 6/13

7 (bspw. Wirtschaftsdatenbanken wie Dunn & Bradstreet oder LexisNexis) erfolgen. Falls die direkt vom potenziellen neuen Geschäftspartner erhaltenen Informationen von denen aus öffentlichen Quellen abweichen, muss Imtech weitere Nachforschungen anstellen Bedeutung der Warnsignale Die Detailtiefe der Überprüfung (minimal, einfach oder umfassend) soll sich an den Warnsignalen orientieren, die während des Überprüfungsvorgangs des potenziellen neuen Geschäftspartners identifiziert werden. Imtech wird weitere Prüfschritte einleiten, wenn im Verlauf der Überprüfung bestimmte Warnsignale zutage treten oder ein Schwellenwert an Warnsignalen überschritten wird. Folgende Merkmale eines potenziellen neuen Geschäftspartners können ein Warnsignal darstellen: die Gerichtshoheit des potenziellen neuen Geschäftspartners (d. h. der Staat, in dem der potenzielle neue Geschäftspartner eingetragen ist. Bei Ländern der EU oder der Schweiz sinkt die Zahl der erforderlichen Prüfschritte - siehe Anlage III für weitere Einzelheiten); Branche (d.h. es wird überprüft, ob die Geschäftstätigkeit des potenziellen neuen Geschäftspartners mit sogenannten Risikobranchen verbunden ist (die Liste der Branchen/Berufe/Betriebe mit potenziell erhöhtem Risiko findet sich in Anhang II)); Eintrag in der PEP/Sanktionsdatenbank, d. h. es wird überprüft, ob der potenzielle neue Geschäftspartner (unter anderem) auf einer Sanktionsliste erscheint oder mit kriminellen Handlungen in Verbindung steht oder daran beteiligt ist, oder ob er als Regierungsstelle, Mitarbeiter im öffentlichen Dienst oder Beamter (oder mit solchen in enger Verbindung stehend) zu betrachten ist; Verurteilung durch eine Regulierungsbehörde und/oder wegen krimineller Handlungen und/oder Beteiligung daran. Internetrecherche, Suchanfragen bei Regulierungsstellen und/oder richtig positive Ergebnisse in den Mediensuchmaschinen zur Feststellung eines möglicherweise schlechten Leumunds des potenziellen neuen Geschäftspartners. Typische Anzeichen für einen schlechten Leumund sind: o Hinweise auf Ermittlungen wegen krimineller oder gesetzeswidriger Handlungen, insbesondere Betrug und/oder Bestechung o Hinweise zum beruflichen Ansehen des potenziellen neuen Geschäftspartners o negative Suchergebnisse jeder Art zu den bekannten/festgestellten Direktoren oder letztendlichen Eigentümern (mutmaßlicher) Verdacht von oder Verstrickungen in kriminelle Handlungen Entscheidung über die Übernahme oder Ablehnung des potenziellen neuen Geschäftspartners Anhand der Ergebnisse der Überprüfung kann Imtech entscheiden, ob der potenzielle neue Geschäftspartner geeignet ist oder nicht. Die Entscheidung über die Übernahme oder Ablehnung des potenziellen neuen Geschäftspartners fällt anhand der Zahl und Art der angezeigten roten Fähnchen. Da dieser Prozess nie ganz wertfrei sein kann, ist auch die Zustimmung des Compliance-Beauftragten und/oder des Direktors GRC von Imtech einzuholen (vgl. Paragraph 6). 7/13

8 5.5. Mögliche weitere Prüfschritte Falls es im Rahmen einer umfassenden Überprüfung nicht möglich ist, hinreichende Informationen für eine Entscheidung einzuholen, kann der Compliance-Beauftragte beschließen, die Überprüfung zu vertiefen und zusätzliche Prüfschritte veranlassen (z. B. persönliche Gespräche mit dem potenziellen neuen Geschäftspartner oder Prüfung von Referenzen). Gegebenenfalls kann der Compliance-Beauftragte oder Direktor GRC übergeordneten Stellen empfehlen, eine externe Partei für eine weitere eingehendere Prüfung hinzuzuziehen. Diese zusätzlichen (durch den Compliance-Beauftragten oder die externe Partei gewonnenen) Informationen versorgen Imtech mit weiteren Details und ermöglichen es, eine Entscheidung hinsichtlich der Übernahme oder Ablehnung des potenziellen neuen Geschäftspartners zu treffen Regelmäßige Prüfung akzeptierter Geschäftspartner Von Imtech übernommene Geschäftspartner sind regelmäßig erneut zu überprüfen. Geschäftspartner, die einer umfassenden Überprüfung unterzogen wurden, müssen sich in regelmäßigen Abständen (alle zwei Jahre) einer erneuten Risikobewertung und Akzeptanzprüfung unterziehen. Geschäftspartner, die einer einfachen oder minimalen Überprüfung unterzogen wurden, sind bei Änderungen in der Unternehmensstruktur einer erneuten Risikobewertung zu unterziehen, oder falls schlechte Presse oder irgendein anderer Hinweis auf Zweifel an Ruf oder Integrität des Geschäftspartners publik werden. Bei derartigen Änderungen oder Hinweisen muss Imtech den Geschäftspartner komplett neu überprüfen und eine vollständige neue Risikobewertung durchführen (ohne neuen Fragenbogen). Anhand der Ergebnisse dieser Risikoneubewertung erhält Imtech die Beziehung zum Geschäftspartner oder gibt diese auf. 6. Funktionen und Zuständigkeiten Mitarbeiter der Geschäftsbereiche, Konzerngesellschaften und Geschäftseinheiten sind dafür verantwortlich, die Überprüfung von potenziellen neuen Geschäftspartnern einzuleiten. Diese Mitarbeiter tragen auch die Verantwortung für die Fragebögen und deren Rückgabe an Imtech. Je nach Art des Prüfverfahrens muss auch eine übergeordnete Managementstufe eine Freigabe für den potenziellen neuen Geschäftspartner erteilen. Folgendes Übersichtsbild skizziert die einzelnen Freigabestufen: 8/13

9 Steuerung/Genehmigung zur Überprüfung Minimale Überprüfung Einfache Überprüfung Umfassende Überprüfung Auswahlprüfverfahren (plus falls erforderlich weitere Prüfschritte) Bewilligung anhand der Überprüfungsergebnisse Imtech-Mitarbeiter (Tätigkeit in Vertrieb oder Einkauf) Projekt- oder Vertriebsleiter 2. Bewilligung anhand der Überprüfungsergebnisse, oder Entscheidung, dass weitere Due-Diligence-Prüfungen erforderlich sind k. A. Compliance-Manager / Compliance-Beauftragter vor Ort 3. Bewilligung anhand der Überprüfungsergebnisse, oder Entscheidung, dass weitere Prüfschritte erforderlich sind, um über Annahme oder Ablehnung der potenziellen neuen Geschäftspartners zu entscheiden k. A. Direktor GRC Vor Abschluss der Überprüfungen und der endgültigen Freigabe sind keine geschäftlichen Beziehungen aufzunehmen. Neue Geschäftspartner können erst nach der Freigabe in den Datenbanken des Kunden- und Warenwirtschaftssystems hochgeladen/aktiviert werden. Die Überprüfungsunterlagen (mitsamt der Freigabegenehmigung) sind bei der Imtech-Einheit (Geschäftsbereich, Konzerngesellschaft oder Geschäftseinheit) zu archivieren, die die Überprüfung durchgeführt hat. 7. Meldung Falls Sie Kenntnis erhalten oder vermuten, dass die Regelungen dieser Richtlinie nicht eingehalten werden, sollten Sie dies gemäß der Hinweisgeber-Richtlinie je nach Lage des Falls einer der folgenden Stellen melden: dem direkten Vorgesetzten derjenigen Person(engruppe), von der Sie annehmen, dass sie die Regelungen dieser Richtlinie nicht einhalten; oder alternativ dem Compliance-Beauftragten derjenigen Person(engruppe), von der Sie annehmen, dass sie die Regelungen dieser Richtlinie nicht einhalten; oder falls aus welchem Grund auch immer eine Meldung vor Ort nicht sinnvoll oder angebracht sein sollte, dem Direktor GRC. 8. Sanktionen Imtech betrachtet eine Verletzung der hier beschriebenen Regeln und Richtlinien als einen groben Verstoß. Bei einer Zuwiderhandlung wird Imtech disziplinarische Schritte gegen den 9/13

10 Betreffenden einleiten. Unter diese Maßnahme fallen unter anderem die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Schadenersatzforderungen für entstandene Schäden. Sind Dritte im Rahmen ihrer Tätigkeit für oder im Namen von Imtech in derartige Zuwiderhandlungen verwickelt, werden auch sie zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet. Gegebenenfalls wird die Geschäftsbeziehung beendet. 9. Inkrafttreten Diese Richtlinie zur Überprüfung von Drittparteien tritt am 1. Februar 2014 in Kraft und ersetzt alle früheren Regelungen zur Überprüfung von Drittparteien. 10/13

11 Anhang I - Fragebogen Der Fragebogen umfasst folgende Elemente: Name des Unternehmens des potenziellen neuen Geschäftspartners Geschäftsadresse Ansprechpartner mit Funktion im Unternehmen Telefonnummer und -Adresse des primären Ansprechpartners URL der Unternehmenswebsite UID Gründungsjahr des Unternehmens Vollständige Struktur der Muttergesellschaft mitsamt letztendlichen Eigentümern Identität der Vorsteher, Direktoren Hauptgeschäftsfelder Andere Staaten, in denen Geschäfte getätigt werden Ob geprüfte Finanzberichte (der vergangenen drei Jahre) verfügbar sind Ob der potenzielle neue Geschäftspartner keinen Antrag auf Konkurseröffnung stellt/gestellt hat Ob eine/r der Eigentümer, Partner, Gesellschafter, Leitungsverantwortlichen, Direktoren, Führungskräfte, anderen vertraglich gebundenen Mitarbeiter des potenziellen neuen Geschäftspartners Mitarbeiter im öffentlichen Dienst oder einer Partei, mit diesen verwandt oder guter Geschäftsfreund ist, oder aber mit einem Regierungsmitarbeiter oder einer Partei in einem Geschäftsverhältnis steht Ob der potenzielle neue Geschäftspartner, die Direktoren oder Gesellschafter einer schweren Straftat (entsprechend Imtechs Nachhaltigkeitskodex) beschuldigt wurden Ob die Angestellten und Mitarbeiter potenzieller neuer Geschäftspartner eine Compliance-Schulung absolviert haben mitsamt den Themen Antikorruption und Bestechung - hinsichtlich der Bestimmungen des US-Bundesgesetzes Foreign Corruption Practices Act und des britischen Antikorruptionsgesetzes Bribery Act. 11/13

12 Anlage II - Betriebe mit potenziell erhöhtem Risiko Kapitalanlagegesellschaften Immobilienbranche und Baugewerbe Vermittler, Vertreter Recyclingunternehmen der Metallindustrie Telefongesellschaften Zivile Luftfahrtunternehmen IT-Branche Technische Dienstleister Transport- und Lagerfirmen Waffen, Verteidigung und Militär Fahrzeug-, Boots- und Flugzeughändler Fischereibranche Forstwirtschaft Blumengroßhandel Lederwaren- und Pelzhändler Reisebüros Wohlfahrtsorganisationen Scheckeinlösedienste Casinos (On- und Offline) Geldwechsler/Devisenhändler Online-Devisenhandel (z. B. mit Bitcoins) Internetapotheken Offshore-Treuhandgesellschaften/Banken Anwälte Notare Auktionshäuser Inkassounternehmen Pfandleiher Rennstrecken Kunst & Antiquitäten Schmuck- und Diamantenindustrie Horeca (Nachtclubs, Diskotheken) Cafés 12/13

13 UMFASSEND EINFACH MINIMAL Richtlinien zur Überprüfung von Drittparteien Anhang III - Flowchart für die Prüfung von Geschäftspartnern Geschäfts partner Grundlegende Informationen einholen (Fragebogen und Auszug aus dem Handelsregister) Offizielle Firmenbezeichnung und Gerichtshoheit feststellen Zugelassen durch eine von Imtech anerkannte Regulierungsstelle? Regierung(sbehörde ) eines gelisteten Landes? An einer von Imtech anerkannten Börse notiert? Ja Ja Ja In der EU oder Schweiz ansässig? Ja Risikobranche PEP/Sanktionsdatenbank Richtig positives Ergebnis bei der Mediensuche Weitere Nachforschungen erforderlich? Ja Risikobranche PEP/Sanktionsdatenba nk Richtig positives Ergebnis bei der Mediensuche Richtig positives Ergebnis bei der Suche in der PEP/Sanktionsdatenbank Richtig positives Ergebnis bei der Suche nach dem letztendlichen Eigentümer in der PEP/Sanktionsdatenbank Richtig positives Ergebnis bei der Suche nach Sanktionen durch nationale Aufsichtsbehörden Weitere Nachforschungen erforderlich? Ja Weitere Nachforschungen durchführen und zusätzliche Informationen einholen Als Geschäftspartner abgelehnt Partner akzeptieren? Als Geschäftspartner akzeptiert Ja 13/13

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