Vösendorfer Gemeindemitteilungen

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1 An ÖSTERR. einen Haushalt POST AG Postgebühr INFO POST bar ENTGELT bezahlt! BEZAHLT Amtliche Mitteilungen Vösendorfer Gemeindemitteilungen Ausgabe Nr. 01/2008 In eigener Sache: Richtigstellung zur Aussendung des ÖVP-Informationsblattes Sprechstunden: Pensionsberatung Rechtsberatung Sozialberatung Seebad Vösendorf Badekarten 2007 Faschingssitzung des Faschingsvereins Vösendorf 47. Gewerbeball Kinder Maskenball Senioren Faschingskränzchen Allgemeiner Faschingsausklang Einsatz des Röntgenzuges in Vösendorf Informationen der NÖGKK Erhöhung des Heizkostenzuschusses 2007/2008 WHC Vösendorfer Skimeisterschaften Mitteilungen zur Landtagswahl 2008

2 Seite 4 Vösendorfer Gemeindemitteilungen RECHTSBERATUNG PENSIONSBERATUNG Die Beratungen finden wieder, wie im Vorjahr, jeden 1. Donnerstag des Monats in der Zeit von Uhr, im Gemeindezentrum Schloss Vösendorf, im Gemeinderatssitzungssaal statt. Die Rechtsanwälte Dr. Thomas WANEK und Dr. Helmut HOBERGER stehen auch 2008 wieder für die VösendorferInnen als Rechtsberater, im Gemeindezentrum Schloss Vösendorf, in der Zeit von Uhr bis Uhr zu nachfolgenden Daten zur Verfügung Vösendorfer Sozialberatung Jeden dritten Donnerstag im Monat können sich die Vösendorfer Bürger in Sozialrechtsfragen an einen ausgewiesenen Experten des Behindertenverbandes Mödling wenden. Die Erstberatung ist kostenlos und wird von Uhr am Gemeindeamt Vösendorf abgehalten. Badekarten 2007 für das Seebad Vösendorf Da bis dato leider nach wie vor etliche Badekarten ausständig sind, werden Besitzer von Badekarten für das Seebad Vösendorf dringend gebeten, die Karte 2007 so rasch wie möglich der Gemeindekassa zu retournieren. Vösendorfer Faschingsverein lädt ein zur Faschingssitzung am Samstag, dem 26. Jänner 2008, im Kultursaal Vösendorf Beginn: Uhr (Einlass ab Uhr) Ehrenschutz: Bürgermeister Meinhard Kronister Kartenvorverkauf ( 10,--) beim Gemeindeamt und Kultursaal Vösendorf Pensionistenkarten beim Gemeindeamt Abendkasse ( 11,--) Tischreservierungen bei Sonja Schmid (0664/ ) Einladung zum 47. Gewerbeball am Samstag, dem 2. Februar 2008, in den Kultursaal Vösendorf, Kindbergstraße. Einlass 19 Uhr, Beginn 20 Uhr. Es unterhält Sie die Gruppe Six Päck Karten á 15, erhältlich bei Elektro Gratzer Tel. 01/ , bei Herbert Kraus Tel. 0676/ sowie an der Abendkasse

3 Vösendorfer Gemeindemitteilungen Seite 5 Einladung zum KINDER Maskenball am Sonntag, dem 3. Februar 2008, von 14 Uhr bis 17 Uhr (Einlass 13 Uhr) mit dem Red Devils Trio SENIOREN Faschingskränzchen Die Marktgemeinde VÖSENDORF veranstaltet wie alljährlich ein Faschingsfest für unsere älteren Ortsbewohner, welches wieder am Faschingdienstag, dem 5. Februar 2008 im Kultursaal, Kindbergstraße, stattfindet. Beginn: Uhr Ende: ca Uhr Eintritt frei! Masken erwünscht! Es spielt für Sie Mikes Crew Es findet auch heuer wieder eine große Preisverlosung statt. Der erste Preis ist ein 14tägiger Urlaub in Hirschwang/Rax. Nach Beendigung der Veranstaltung bringt Sie der Autobus wieder nach Hause Oberes Werk/Triesterstraße (bei Bushaltestelle) Freiheitsstraße (Tröbersiedlung/Haltestelle) Anton-Benya-Straße KULTURSAAL Triesterstraße Ortsstraße (Bus Badnerbahn) Ortsstraße 146 (vorm. Seniorentreff Tröber) Hafenschergasse / Ecke Mitterberggasse Laxenburgerstraße / 247 Umkehrplatz Marktstraße Konsumstraße Laxenburgerstraße-Ortsstraße (Fa. Penny-Markt) Haidfeldstraße Raimundgasse Ortsstraße Haidfeldstraße Tröbergasse Schlossplatz Freiwillige Feuerwehr Tröbergasse Schönbrunnerallee (Karglhaus) beim Pfarrhof, Ortsstraße Schönbrunnerallee Merkur (Haltestelle) Mühlgasse Ortsstraße Pizzeria FONTANA durch Jordanstraße retour Schönbrunnerallee Freiheitsstraße KULTURSAAL Für alle Vösendorferinnen und Vösendorfer Veranstalter: Marktgemeinde Vösendorf in Zusammenarbeit mit dem Faschingsverein Vösendorf am Dienstag, dem 5. Februar 2008, im Kultursaal, Kindbergstraße. Musik und Tanz mit dem Trio Red Devils, von Uhr, für jung und alt! Die Devise: Bunt und lustig geht der Fasching zu Ende! Kommen Sie maskiert!

4 Seite 2 Vösendorfer Gemeindemitteilungen MITTEILUNG ZUM INFORMATIONSBLATT DER ÖVP VÖSENDORF BETREFFEND WEIHNACHTSTRAGÖDIE Liebe Vösendorferinnen und Vösendorfer! Vorerst möchte ich Ihnen ein gutes und erfolgreiches neues Jahr wünschen. In unserer heutigen Aussendung informieren wir Sie über die kommende Landtagswahl 2008 sowie über diverse Veranstaltungen. Bedauerlicherweise hat die ÖVP Vösendorf in ihrem Mitteilungsblatt eine falsche Darstellung bezüglich der Kleingartenhäuser in der Mitterberggasse herausgegeben. Dazu möchte ich festhalten, dass Herr gfgr Kiraly in ein schwebendes Verfahren eingreift, obwohl er weiß, dass sich die Gemeindegremien (Bauausschuss, Gemeindevorstand und Gemeinderat) mit dieser Angelegenheit seit Jahren beschäftigen. Auch wurde mehrmals der Versuch unternommen, für die Grundstückseigentümer eine andere Widmung zu erhalten, was jedoch von den zuständigen Behörden der NÖ Landesregierung stets abgelehnt wurde. Aus diesen Gründen sehe ich mich veranlasst, einen den Tatsachen entsprechenden Situationsbericht zur Kenntnis zu bringen. Mit freundlichen Grüßen, Bürgermeister Meinhard Kronister Im Hinblick auf die im letzten Informationsblatt der ÖVP Vösendorf unter der Überschrift Eine Weihnachtstragödie der besonderen Art erhobenen unrichtigen Behauptungen über die Kleingartensiedlung in der Mitterberggasse ist folgende Richtigstellung notwendig. Es besteht richtiger Weise nachstehender Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom wurde auf den gegenständlichen Grundstücken in der Mitterberggasse welche aufgrund einer vom Land Niederösterreich genehmigten Verordnung des Gemeinderates im Flächenwidmungsplan als Grünland-Kleingärten gewidmet sind der damaligen Bauwerberin die Baubewilligung für die Errichtung von 21 Kleingartenhäusern erteilt. Die Bewilligung erfolgte aufgrund der Bestimmungen des NÖ Kleingartengesetzes. Dieses enthält insbesonders diverse Beschränkungen der dort zulässigen Baulichkeiten (insbesonders betreffend Höhe, zulässige verbaute Flächen, Unzulässigkeit von Nebengebäuden etc). Kleingartenhütten dürfen auch nicht der ganzjährigen Benützung dienen. Es handelt sich sohin um keine Einfamilienhäuser. 2. Von der Anrainerin Firma Alvorada wurde gegen diese Baubewilligung Berufung erhoben. Diese Berufung wurde hinsichtlich der von der Firma Alvorada weiter entfernten Grundstücke mangels Parteistellung der Fa. Alvorada rechtskräftig abgewiesen. Hinsichtlich der unmittelbar neben der Firma Alvorada gelegenen Grundstücke hat diese gegen einen (Vorstellungs-)bescheid der NÖ Landesregierung, welche aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die Baubewilligung bestätigt hatte, den Verfassungsgerichtshof angerufen. Dieser hat eine andere Rechtsansicht als der Verwaltungsgerichtshof vertreten und in seinem Erkenntnis vom erklärt, dass bei der Erteilung von Baubewilligungen für die gegenständliche Kleingartensiedlung auch auf die Immissionen des Betriebes der Firma Alvorada Bedacht zu nehmen ist. 3. In Folge des genannten Erkenntnisses des VfGH hat die NÖ Landesregierung die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung über die Berufung der Firma Alvorada an den Gemeinderat der Marktgemeinde Vösendorf zurückverwiesen. 4. Aufgrund der bindenden Rechtsansicht des VfGH waren im Zuge des Berufungsverfahrens die entsprechenden Erhebungen über die Immissionssituation hinsichtlich der betroffenen Grundstücke durchzuführen. Es wurde die NUA-Umweltanalytik GmbH mit der schalltechnischen Messung und der Erhebung der Luftimmissionen beauftragt. Deren Ergebnisse liegen nunmehr vor.

5 Vösendorfer Gemeindemitteilungen Seite 3 Diese sind noch medizinisch im Hinblick auf eine allfällige Gesundheitsgefährdung oder örtliche Unzumutbarkeit für die Bewohner der gegenständlichen Kleingartenhäuser im Sinne des 48 NÖ Bauordnung zu beurteilen. Je nach dieser medizinischen Beurteilung wird dann hinsichtlich dieser Kleingartenhäuser weiter vorzugehen sein. 5. Unabhängig von diesem Berufungsverfahren wurde eine gesetzlich vorgesehene baubehördliche Überprüfung der Kleingartenhäuser gemeinsam mit einem Sachverständigen des NÖ Gebietsbauamtes vorgenommen. Das Ergebnis dieser Überprüfung wurde den betroffenen Liegenschaftseigentümern zuletzt zum gesetzlichen Parteiengehör mitgeteilt. Deren Stellungnahmen werden nunmehr beurteilt werden. Sodann wird bescheidmäßig über das Ergebnis der baubehördlichen Überprüfung zu entscheiden sein. Ebenso wird im Berufungsverfahren über die Kleingartenhäuser nächst der Fa. Alvorada nach dem Vorliegen der medizinischen Beurteilung der Immissionssituation und nach jeweiliger Wahrung des Parteiengehörs bescheidmäßig zu entscheiden sein. 6. Weiters sind natürlich unabhängig vom Bauverfahren die gesetzlichen Meldevorschriften einzuhalten. 7. Die Behauptungen im Flugblatt der ÖVP sind sohin mehrfach unrichtig. 7.1 Es handelt sich zum einen bei den gegenständlichen Häusern nicht um Einfamilienhäuser. Baubehördlich bewilligt wurden Kleingartenhütten, die nicht der ganzjährigen Benützung dienen, in einer für Zwecke der Erholung bestimmten Kleingartenanlage. Dies aufgrund des vom Land Niederösterreich genehmigten Flächenwidmungsplanes Es ist es die Pflicht jedes einzelnen Bauwerbers, das jeweilige Bauwerk (nur) so zu errichten (errichten zu lassen), wie es in der Baubewilligung genehmigt wurde. Dies gilt auch dann, wenn die Bauwerke über Bauträger erworben werden. Die Baubehörde ist generell verpflichtet, dann, wenn es zu Abweichungen von der Baubewilligung kommt, dem jeweiligen Eigentümer des Bauwerkes die erforderlichen gesetzlichen Aufträge zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes zu erteilen Es ist auch die gesetzliche Pflicht jedes Bauwerbers, nach Abschluss der Bautätigkeit eine Fertigstellungsanzeige nach 30 NÖ Bauordnung der Baubehörde vorzulegen. Dieser ist insbesonders auch eine Bescheinigung des Bauführers über die bewilligungsgemäße und lagerichtige Ausführung des Bauwerkes anzuschließen Eine im Flugblatt der ÖVP angeführte von der Baubehörde zu erteilende Benutzerbewilligung (gemeint offenbar: Benützungsbewilligung ) gibt es seit Inkrafttreten der NÖ Bauordnung 1996 (das war der ) nicht mehr Unabhängig vom Bauverfahren davon sind die gesetzlichen Meldevorschriften einzuhalten Den Betroffenen flatterten keine Abbruchbescheide ins Haus, sondern wurde ihnen im Rahmen des gesetzlichen Parteiengehörs die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den behördlichen Ermittlungsergebnissen eingeräumt Bei Bauwerken, die rechtskräftig bewilligt sind und bewilligungsgemäß errichtet wurden, hat die Baubehörde weder einen Anlass noch die gesetzliche Möglichkeit zu einem Einschreiten. 8. Die Baubehörde hat sohin so wie stets aufgrund der bestehenden Gesetze (insbes. NÖ Bauordnung und NÖ Kleingartengesetz) und Verordnungen (insbes. Flächenwidmungsplan) und der eingeholten Gutachten sowie der Aufträge des von der Fa. Alvorada angerufenen Verfassungsgerichtshofes gehandelt und wird dies auch weiter tun.

6 Seite 6 Vösendorfer Gemeindemitteilungen Einsatz des Röntgenzuges Für die Vösendorfer Bevölkerung steht wieder der Röntgenzug des Amtes der NÖ Landesregierung am Dienstag, dem 22. Jänner 2008, in der Zeit von 9 12 Uhr, am Schlossplatz, neben der Freiwilligen Feuerwehr, unter Vorlage der e-card, für eine kostenlose Untersuchung zur Verfügung. Bei dieser Reihenuntersuchung mit einer modernen Großbildverstärkeranlage können nicht nur die Tbc-Erkrankungen der Lunge, sondern auch alle anderen Lungenkrankheiten sowie Erkrankungen der im Brustraum befindlichen Organe aufgezeigt werden. Informationen der NÖGKK Die nächsten Veranstaltungen in der Bezirksstelle Mödling: 1.) "Gender Eating nacht TCM", warum Mann und Frau unterschiedliche Nahrung brauchen. Die Veranstaltung findet am , um 18:30 Uhr in 2353 Guntramsdorf, Rathaus, Rathausplatz 1, statt. 2.) "Ausdauer-Schlüssel zur Gesundheit", Informationen über Trainingsgrundlagen, Richtlinien für das Ausdauertraining, Ausdauertests, und Sportarten, die für ein Ausdauertraining geeignet sind. Der Vortrag findet am , um 18:30 Uhr in 2380 Perchtoldsdorf, Franz-Josef-Straße 29, Rotes Kreuz, statt. 3.) "Entspannung leicht gemacht". Es wird ein Schnupperkurs angeboten bei dem verschiedene Entspannungstechniken vorgestellt werden. Der Kurs findet am um 18:30 in 2351 Wiener Neudorf, Rathausplatz 1, "Altes Rathaus", statt. Die Vorträge sind kostenlos, es wird jedoch um Anmeldung unter der Tel.Nr gebeten. ***************************** Die Pensionsversicherungsanstalt hat die Sprechtage in der NÖGKK Servicestelle Mödling ab 2008 wie folgt geändert: Dienstag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr ausgenommen Feiertage. Erhöhung des Heizkostenzuschusses 2007/2008 Die NÖ Landesregierung hat in der Sitzung am 8.Jänner 2008 die Erhöhung des Heizkostenzuschusses 2007/2008 um 100,-- beschlossen, sodass er für diese Heizperiode pro Haushalt nunmehr 200,-- beträgt. All jene Personen, die bis dato bereits gemeldet wurden, erhalten ohne weitere Antragstellung die Erhöhung im Nachhinein automatisch ausbezahlt. Lust, etwas für Ihren Körper zu tun? Dann turnen Sie mit uns. Straffen Sie Ihren Körper und steigern Sie Ihr Wohlbefinden: BauchBeinPo XL-Workout 70 min BBP-Training inkl. Oberkörperkräftigung X-tended Herzkreislaufteil mit Evelyn, diplomierter Aerobictrainerin mit langjähriger Trainererfahrung Kleine Gruppe mit max. 12 Teilnehmern Ideal für Einsteiger und Fortgeschrittene Specials: Outdoor, Jogging, Yoga yn.bertl@kabsi.at ab 20. Februar 2008: jeden Mittwoch, Uhr, Volksschule Vösendorf Semesterpreis: 59, Anmeldung und Info: Mag. Evelyn Bertl, Dipl. Aerobictrainerin, Tel. 0650/ , 2331 Vösendorf, Fischerstraße 100, evelyn.bertl@kabsi.at

7 Vösendorfer Gemeindemitteilungen Seite 7 Am in Kindberg/Steiermark veranstaltet vom Teilnahmeberechtigt: Alle Vösendorfer + Gäste Anmeldung: Bis zum im Gemeindeamt Vösendorf Startgeld: Erwachsene: 12, Jugendliche: 6 Start: um 10:00 Uhr; 2 Durchgänge Riesentorlauf Startnummernausgabe: Am Renntag ab 9:30 Uhr in Kindberg Siegerehrung: Im Anschluss an den 2. Durchgang Preise: Pokale für die ersten drei jeder Klasse Transfer: Bei mehr als 30 Teilnehmern wird ein Bus zu Verfügung gestellt. Abfahrt Bus: 7:00 Uhr von der Feuerwehr Vösendorf Anfragen unter: whc.eybl.voesendorf@chello.at Anmeldungen im Internet: Anmeldung: Männl. Weibl. Vorname Familienname Geburtsdatum Interesse an Bustransfer: Adresse: Ja Nein Tel. Nr.:

8 Seite 8 Vösendorfer Gemeindemitteilungen Informationen zur NÖ Landtagswahl am 9. März 2008 Das mit der 7. Novelle vom geänderte Wahlrecht für die Wahl des NÖ Landtages wird erstmals bei der Wahl zum NÖ Landtag am zur Anwendung kommen. Das geänderte Wahlgesetz NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) bringt neben vielen kleineren Änderungen vor allem folgende Neuerungen: Wählen mit 16 die Briefwahl Wahlmöglichkeit für AuslandsniederösterreicherInnen zu a) WÄHLEN MIT 16 Wahlberichtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben ( ), einen ordentlichen Wohnsitz in NÖ haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. zu b) DIE BRIEFWAHL Wenn Sie im Besitz einer Wahlkarte sind, können Sie neben den anderen Möglichkeiten der Stimmabgabe ihre Stimme mit der Post an die Gemeindewahlbehörde übersenden. Die Wahlkarten müssen per Post bei der Gemeinde einlangen. Dies bedeutet, dass nur diejenigen Wahlkarten miteinbezogen werden dürfen, die auf postalischem Weg bei der Gemeinde eingelangt sind. Postalisch heißt, dass die Briefwahlkarten auf dem Weg der österr. Post AG oder im Wege privater Postdienstleister einlangen. zu c) AUSLANDSNIEDERÖSTERREICHER/INNEN Jede/r Niederösterreicher/in, der/die in den letzten 10 Jahren vor dem Stichtag der Landtagswahl in das Ausland verzogen ist, keinen ordentlichen Wohnsitz in NÖ und auch keinen Hauptwohnsitz in Österreich mehr hat, kann über Antrag in die NÖ L a n deswählerevidenz aufgenommen werden. Wahlmöglichkeiten für WahlkartenwählerInnen: Jede/r Wahlberechtigte kann eine Wahlkarte bei der Gemeinde beantragen. Mit dieser können Sie 1. per Brief wählen - Wähler/in übersendet die Wahlkarte per Post 2. Am 8. oder 3. Tag vor dem Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde wählen 3. Am Wahltag in einem Wahlkartenlokal außerhalb Vösendorfs in NÖ wählen 4. Als Bettlägeriger sich von der fliegenden Wahlbehörde besuchen lassen; dort anwesende Wahlberechtigte können ebenfalls wählen, wenn sie eine Wahlkarte haben 5. Am Wahltag im zuständigen Wahllokal wählen. = Sprengel II - Schloss Vösendorf Wenn Sie im Besitz einer Wahlkarte sind, können Sie auch nur mit dieser Ihr Wahlrecht ausüben! Wahllokale: Wahlzeit: Sprengel I: ASV Senioren-Klublokal, Laxenburger Straße Uhr Sprengel II: Schloss Vösendorf, 1.Stock, Gemeinderatssitzungssaal 7-16 Uhr zugleich Gemeindewahlbehörde Sprengel III: Volksschule Vösendorf, Kirchenplatz Uhr Sprengel IV: Tagesheimstätte Stiasny Hof, Ortsstraße Uhr Sprengel V: Tagesheimstätte Oberes Werk, Triester Straße Uhr Sprengel VI: Tagesheimstätte, Schönbrunner Allee Uhr Sprengel VII Seeparkstüberl, Laxenburgerstraße Uhr Vor der Wahl erhalten alle Stimmberechtigten eine Wahlverständigungskarte, auf der der zuständige Wahlsprengel vermerkt ist. Sollten Sie dennoch Fragen zu den Wahllokalen haben, stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 01/69903 Dw. 23 oder per , silvia.holzer@voesendorf.gv.at, zur Verfügung.

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