Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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- Maximilian Lehmann
- vor 8 Jahren
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Abschnitt I: Webdesign 1. Geltungsbereich, Änderungen 1.1 Designfarm erbringt ihre Leistungen für den jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend "Kunde" genannt) ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende AGB des Kunden gelten nicht. Diese werden nur wirksam, wenn Designfarm die Geltung der AGB des Kunden schriftlich bestätigt. Vorstehendes gilt auch dann, wenn Designfarm in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten AGB abweichender Bedingungen des Kunden den AGB des Kunden nicht widerspricht und den Auftrag vorbehaltlos annimmt und ausführt. 1.2 Designfarm behält sich das Recht zur Änderung der AGB vor. Änderungen werden dem Kunden in Textform ( 126 b BGB) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform ( 126 b BGB), gilt die Änderung als vom Kunden genehmigt. Designfarm weist den Kunden in der Änderungsmitteilung auf sein Kündigungsrecht und darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht innerhalb der gesetzten Frist widerspricht. 1.3 Durch anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen Designfarm und dem Kunden treten die entsprechenden Vereinbarungen in den nachfolgenden Geschäftsbedingungen außer Kraft. 2. Vertragsschluss 2.1 Ein Vertrag zwischen Designfarm und dem Kunden kommt zustande durch a. Unterzeichnung eines Vertragsdokuments, dem diese AGB zugrunde liegen, b. die Annahme eines Angebots von Designfarm durch den Kunden in Textform ( 126 b BGB), in dem auf diese AGB Bezug genommen wird, c. die Annahme eines Angebots des Kunden durch Designfarm in Textform ( 126 b BGB), in der auf diese AGB Bezug genommen wird oder d. die konkrete Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Designfarm durch den Kunden bzw. die Vornahme von Erfüllungshandlungen durch Designfarm. 2.2 Der Kunde hält sich an sein Angebot 10 Werktage gebunden. 3. Leistungsumfang 3.1
2 Designfarm verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Kunden ein Konzept für eine Website des Kunden zu entwickeln und eine gebrauchstaugliche Website für den Kunden zu erstellen. 3.2 Sofern nicht anders in Textform ( 126 b BGB) vereinbart, ist Designfarm nicht zur Einstellung der Website in das World Wide Web, zur Speicherung der Website auf einem Server und zur dauernden Pflege der Website verpflichtet. Entsprechendes gilt für die Beschaffung einer Domain und der Verschaffung eines Zugangs zum Internet. 3.3 Der konkrete Leistungsumfang, insbesondere Bestandteile der Website, Bildschirmauflösung und Optimierungsvorgaben ergeben sich aus dem mit dem Kunden gesondert abgeschlossenen Webdesign-Vertrag. 4. Pflichten Designfarm 4.1 Designfarm wird den Kunden in angemessenem Umfang über die gestalterischen Möglichkeiten und die möglichen Funktionalitäten der Website, insbesondere über Vor- und Nachteile einzelner gestalterischer und funktionaler Merkmale beraten. Hierbei wird Designfarm berücksichtigen, welche Zielgruppen durch die Website des Kunden angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Kunde mit der Website verfolgt. Der Kunde erwartet nicht, dass Designfarm über branchenspezifische Kenntnisse verfügt oder sich diese im Wege der Marktforschung, insbesondere durch Erhebungen, Untersuchungen oder auf andere Weise verschafft. 4.2 Designfarm wird - sofern vom Kunden ausdrücklich gewünscht - mehrere Alternativvorschläge, jedoch grundsätzlich nicht mehr als drei, für die grafische Gestaltung der Website erarbeiten. 4.3 Sofern die Verwendung einer bestimmten Programmiersprache nicht vereinbart wurde ( 126 b BGB), ist Designfarm in der Auswahl der Programmiersprache frei, allerdings auf die Verwendung von dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechenden Programmiersprachen beschränkt. 5. Pflichten des Kunden 5.1 Der Kunde stellt Designfarm die in die Website zu integrierenden Inhalte wie Texte, Bilder, Logos, Tabellen und sonstige Grafiken (Basismaterial) rechtzeitig, spätestens nach Abschluss der Konzeptphase in geeigneter Form zur Verfügung. Die konkrete Form der Bereitstellung (digital, gedruckt etc.) des Basismaterials ergibt sich aus dem gesondert abgeschlossenen Vertrag. Zur Erstellung von Basismaterial ist Designfarm nur verpflichtet, wenn dies in Textform ( 126 b BGB) vereinbart worden ist.
3 5.2 Der Kunde ist für die Erstellung des Basismaterials allein verantwortlich. Designfarm ist nicht verpflichtet, das Basismaterial auf etwaige Fehler zu untersuchen oder zu prüfen, ob die vom Kunden bereitgestellten Inhalte für die mit der Website verfolgten Zwecke geeignet sind oder gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verletzen. Insbesondere ist Designfarm nicht verpflichtet, Texte Korrektur zu lesen und den Kunden auf Fehler oder andere Mängel des Basismaterials hinzuweisen. 5.3 Der Kunde ist im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung und Herstellung der Website, insbesondere zur Bereitstellung der für die Entwicklung und Herstellung der Website erforderlichen Informationen verpflichtet. Stellt Designfarm dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung, trägt der Kunde Sorge für eine schnelle und sorgfältige Prüfung derselben Sorge. Beanstandungen und Änderungswünsche hat der Kunde Designfarm unverzüglich in Textform ( 126 b BGB) mitzuteilen. 5.4 Der Kunde hat Designfarm unverzüglich in Textform ( 126 b BGB) jede Änderung seines privaten Namens und/oder Firmennamens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner -Adresse, sowie jede Änderung in seiner Person (z.b. Erbfall, Gesamtrechtsnachfolge, Umwandlung) mitzuteilen. Bei nicht erfolgter Änderungsmitteilung ist Designfarm nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen. 6. Abnahme Beanstandungen gleich welcher Art sind jeweils innerhalb von 10 Werktagen nach Ablieferung in Textform ( 126 b BGB) gegenüber Designfarm geltend zu machen. Danach gilt die (Teil-)Abnahme durch den Kunden als erklärt und die jeweilige Leistung als mängelfrei. 7. Zusatzleistungen 7.1 Designfarm ist berechtigt, für nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche (Zusatzleistungen) des Kunden eine zusätzliche angemessene Stundenvergütung zu verlangen. Um Zusatzleistungen handelt es sich insbesondere, wenn Designfarm nach (Teil-)Abnahme gemäß Ziffer 7 auf Wunsch des Kunden Änderungen oder Ergänzungen vornimmt, die sich auf bereits abgenommene Leistungen beziehen. Dies gilt auch dann, wenn eine Abnahme durch den Kunden gemäß Ziffer 7 noch nicht erfolgt ist, die Voraussetzungen für eine Abnahme aber vorliegen. 7.2 Sofern nicht anders in Textform ( 126 b BGB) vereinbart, ist Designfarm zur Durchführung von Zusatzleistungen nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn eine Abnahme durch den Kunden gemäß Ziffer 7 noch nicht erfolgt ist, die Voraussetzungen für eine Abnahme aber vorliegen. 7.3
4 Designfarm wird für eine zeitnahe und übersichtliche Zeiterfassung über die Durchführung von Zusatzleistungen Sorge tragen. 8. Vergütung, Auslagen, Zahlung, Verzug 8.1 Art, Höhe und Abrechnungszeitraum der vom Kunden zu zahlenden Entgelte ergeben sich aus dem gesondert abgeschlossenen Vertrag. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sämtliche Rechnungen sind bei Erhalt der Rechnung fällig. 8.2 Höhe und Abrechnungszeitraum der Stundenvergütung nach Ziffer 8 ergeben sich aus dem gesondert abgeschlossenen Vertrag. Stundenvergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Stundenvergütungen werden in Zeiteinheiten von angefangenen [0,05 Stunden (12 Minuten)] abgerechnet. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang fällig. 8.3 Designfarm ist berechtigt, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe richtet sich nach dem Wert der bereits erbrachten Leistungen. Abschlagsrechnungen sind nach Erhalt fällig. 8.4 Sofern nicht anders in Textform ( 126 b BGB) vereinbart, ist Designfarm berechtigt, dem Kunden Fahrkosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten (Reisespesen) sowie sonstige Auslagen (Porto, Telekommunikationsgebühren etc.) gesondert in Rechnung zu stellen. Reisespesen wird Designfarm dem Kunden in Höhe angemessener und nachgewiesener Reise- und Übernachtungskosten in Rechnung stellen. PKW-Fahrten werden auf der Grundlage der steuerlichen Entfernungspauschale abgerechnet. Auslagen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Abrechnung und Vorlage der erforderlichen Nachweise fällig. 8.5 Designfarm ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde wird Designfarm die erforderlichen Vollmachten erteilen. Sofern Designfarm derartige Fremdleistungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung in Auftrag gegeben hat, ist der Kunde verpflichtet, Designfarm im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere Kosten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. 8.6 Sämtliche Zahlungen des Kunden erfolgen, wenn nicht anders in Textform ( 126 b BGB) vereinbart, unbar auf das von Designfarm angegebene Geschäftskonto. 8.7 Bei Zahlungsverzug ist Designfarm berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes
5 zu fordern. Daneben bleibt die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Verzugs, insbesondere die Geltendmachung höherer Zinssätze, vorbehalten. Darüber hinaus behält sich Designfarm die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche vor. Designfarm kann für die erste und zweite Mahnung Mahnentgelte in Höhe von jeweils 5,00 EUR und für jede vom Kunden verschuldete Rücklastschrift neben den anfallenden Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von jeweils 10,00 EUR erheben. Darüber hinaus behält sich Designfarm das Recht vor, nach entsprechender Benachrichtigung des Kunden in Textform ( 12 6 b BGB) die Erbringung weiterer Leistungen ab Zugang der Benachrichtigung bis zum Eingang ausstehender Zahlungen sofort einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, fällige Entgelte für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Teilleistungen zu zahlen, unabhängig davon, ob diese in sich abgeschlossen sind. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung Designfarm bleibt hiervon unberührt. 9. Nutzungsrechte 9.1 Designfarm räumt dem Kunden das ausschließliche, räumliche und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständliche Website bzw. einzelne Gestaltungselemente der Website im Internet zu nutzen. Die Einräumung dieses Nutzungsrechts steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung offen stehender Forderungen durch den Kunden, die im Zusammenhang mit der Websiteerstellung stehen. Bis zum Ausgleich derartiger offen stehender Forderungen ist der Kunde zur Nutzung der Website nicht berechtigt. Vorstehendes gilt auch dann, wenn es sich bei der Website nicht um ein nach dem Urhebergesetz geschütztes Werk handelt. 9.2 Eine Übertragung des Nutzungsrechts durch den Kunden an Dritte bedarf der Zustimmung ( 126 b BGB) durch Designfarm. Weitergehende Nutzungsrechte stehen dem Kunden nicht zu, insbesondere ist er nicht berechtig, die Website bzw. einzelne Gestaltungselemente der Website außerhalb des Internets, z.b. in gedruckter Form zu nutzen. 9.3 An geeigneten Stellen der Website wird ein Hinweis auf die Urheberstellung Designfarm aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Hinweis ohne Zustimmung Designfarm selbst oder durch Dritten zu entfernen oder zu ändern. Ein schuldhafter Verstoß hiergegen berechtigt Designfarm zum Schadensersatz. 10. Quellcode 10.1 Nach Ausgleich sämtlicher offen stehender Forderungen Designfarm durch den Kunden wird Designfarm dem Kunden den Quellcode der Website vollständig zur Verfügung stellen Der Kunde ist berechtigt, die Website sowie die Software, aus der die Website besteht, für eigene Zwecke weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung für Zwecke Dritter ist dem Kunden untersagt.
6 11. Gewährleistung, Haftung 11.1 Designfarm haftet für Mängel der Website nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ( 434 ff BGB) Designfarm haftet nicht für die Fehlerhaftigkeit bzw. Rechtswidrigkeit des vom Kunden zur Verfügung gestellten Basismaterials und hieraus entstandener bzw. noch entstehender Schäden des Kunden oder Dritter. Sofern Designfarm für die Vertragserfüllung notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Designfarm Sollten Dritte Designfarm wegen möglicher Rechtsverstöße, die auf vom Kunden bereitgestellten Basismaterial beruhen, in Anspruch nehmen, ist der Kunde zur Freistellung von Designfarm von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen, die durch einen derartigen Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Dies gilt im Fall von Schadensersatzansprüchen nur, wenn der Kunde schuldhaft gehandelt hat und ein Mitverschulden des Dritten nicht vorliegt, im Fall von Aufwendungsersatzansprüchen nur, soweit es sich um notwendige Aufwendungen handelt. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Freistellung von notwendigen Rechtsverteidigungskosten Designfarm haftet gegenüber dem Kunden wie folgt: a. in vollem Umfang bei zugesicherten Eigenschaften, Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit sowie bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung von Designfarm oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen b. soweit der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, bei grob fahrlässiger Schädigung durch einfache Mitarbeiter nur für bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbare Schäden c. bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten und vertragswesentlichen Pflichten nur für bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbare Schäden d. bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz im dort vorgesehenen Umfang 11.5 Die Haftung für mittelbare Schäden ist im Falle von Schäden, die auf einfach fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, ausgeschlossen, sofern nicht Kardinalspflichten und vertragswesentliche Pflichten betroffen sind Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren - außer im Falle vorsätzlicher Schädigung - nach Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des schadensverursachenden Ereignisses. 12. Kündigung
7 Der Vertrag kann von Designfarm bis zur Fertigstellung der Website nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt für Designfarm insbesondere vor, wenn a. der Kunde seine Verpflichtungen nach Ziffer 6 und 7 nachhaltig verletzt, b. der Kunde trotz Mahnung seiner Verpflichtung zur Abschlagszahlung nicht nachkommt oder c. der Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist; nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden darf Designfarm jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrags eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung des der Vermögensverhältnisse des Kunden kündigen. Sofern der Kunde vorleistungspflichtig war, wird Designfarm dem Kunden die bereits im Voraus gezahlte Vergütung für nicht in Anspruch genommene Leistungen zurückerstatten. 13. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht 13.1 Gegen Forderungen von Designfarm kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche berechtigt. 14. Empfehlungen Empfiehlt Designfarm dem Kunden den Einsatz bestimmter Lösungen oder Produkte unter Hinweis auf sich daraus ergebende Verbesserungen, insbesondere in den Bereichen Verfügbarkeit, Ausfallsicherheit, Virenschutz, Datenschutz, Spamschutz und ähnlichen Bereichen, oder bestimmte Vorgehensweisen, übernimmt Designfarm keine Haftung für Schäden, wenn der Kunde den Empfehlungen zuwiderhandelt oder Designfarm ausdrücklich mit einer von der Empfehlung abweichenden Realisierung beauftragt. 15. Referenzen Der Kunde willigt mit Vertragsschluss ein, von Designfarm als Kunde mit seinem Firmennamen, seinem Logo und einer kurzen Beschreibung der von Designfarm für den Kunden erbrachten Leistungen genannt zu werden, insbesondere auf der Website von Designfarm oder in gedruckten Marketingunterlagen von Designfarm. Dies gilt nicht, wenn der Kunde dieser Nennung widersprochen hat. Der Kunde kann der Nennung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform ( 126 b BGB). 16. Geheimhaltungsverpflichtung 16.1 Designfarm verpflichtet sich, sämtliche ihr im Rahmen der Durchführung des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich des Kunden, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, streng vertraulich zu behandeln. Designfarm ist es insbesondere untersagt, vertrauliche Information Dritten zu offenbaren oder an diese weiterzugeben. Designfarm wird vertrauliche Informationen nur zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses verwenden. Zur
8 Einschaltung von Dritten zur Erfüllung ihr obliegender vertraglicher Verpflichtungen ist Designfarm nur berechtigt, wenn der Kunde zugestimmt hat Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung der vertraglichen Beziehungen zwischen Designfarm und dem Kunden, jedoch längstens 10 Jahre Vorstehendes gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt oder jedermann zugänglich sind, oder die Designfarm außerhalb des Vertragsverhältnisses bekannt geworden sind. 17. Datenschutz Designfarm erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzregeln. Weitergehende Informationen zur Datenerhebung und zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung. 18. Gerichtsstand, Anwendbares Recht Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für alle Ansprüche gleich welcher Art gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). 19. Salvatorische Klausel Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre. Abschnitt II: Websitepflege 1. Vertragsschluss Designfarm bietet dem Kunden, insbesondere nach Fertigstellung einer Website an, die laufende Pflege der Website nach den Vorgaben des Kunden für diesen zu übernehmen. Für den Abschluss eines entsprechenden Vertrages gilt Ziffer 2.1 des Abschnitts I. 2. Leistungsumfang Die laufende Pflege der Website umfasst insbesondere die Verpflichtung zu Änderungen, Erweiterungen und Aktualisierungen der Website nach Vorgaben des Kunden sowie die Beseitigung von Funktionsstörungen. Der konkrete Leistungsumfang sowie die Vergütung ergeben sich aus dem mit dem Kunden gesondert abgeschlossenen Vertrag. 3. Vertragslaufzeit
9 Soweit nicht anders in Textform ( 126 b BGB) vereinbart, hat der Pflegevertrag eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Pflegevertrag nicht drei Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit durch Erklärung in Textform ( 126 b BGB) gekündigt wird. 4. Vergütung Art, Höhe, Abrechnungszeitraum und Fälligkeit der vom Kunden für die Pflege zu zahlenden Entgelte ergeben sich aus dem gesondert abgeschlossenen Pflegevertrag. Im Übrigen gelten Ziffer 9.3 bis 9.5 des Abschnitts I. Designfarm ist berechtigt, die Entgelte nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von sechs Wochen zu erhöhen. Die Erhöhung ist an die Designfarm aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung entstehende Kostensteigerung anzupassen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu dem Termin zu kündigen, an dem die Preisänderung wirksam wird, wenn die Preisanhebung über die allgemeine Preissteigerung wesentlich hinausgeht. Designfarm wird den Kunden über sein Kündigungsrecht in der Änderungsmitteilung hinweisen. 5. Kündigung Die Parteien sind zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt für Designfarm insbesondere dann vor, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten und fälligen Vergütung im Verzug ist oder der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der vereinbarten und fälligen Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der der für zwei Monate vereinbarten und fälligen Vergütung entspricht. Sofern der Kunde vorleistungspflichtig war, wird Designfarm dem Kunden die bereits im Voraus gezahlte Vergütung für nicht in Anspruch genommene Pflegeleistungen zurückerstatten. 6. Schlussbestimmungen Im Übrigen gelten die Bestimmungen unter Abschnitt I. entsprechend. Abschnitt III: Grafik- und Printdesign 1. Vertragsschluss Designfarm erbringt Designleistungen nach Vorgaben des Kunden. Für den Abschluss eines entsprechenden Vertrages gilt Ziffer 2.1 des Abschnitts I. 2. Leistungsumfang Designfarm bietet Grafik- und Printdesignleistungen unterschiedlichster Art (wie z.b. Logos, Banner, Geschäftspapiere, Werbematerial, Visitenkarten und Karten aller Art) an. Der konkrete Leistungsumfang ergib sich aus dem mit dem Kunden gesondert abgeschlossenen Vertrag. 3. Vergütung, Auslagen 3.1
10 Entwürfe und Reinausführungen bilden zusammen mit der Nutzungsrechtseinräumung eine einheitliche Leistung. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinausführungen geliefert, entfällt die auf die Nutzungsrechtseinräumung entfallende Vergütung. 3.2 Art und Höhe der Vergütung sowie der Abrechnungszeitraum ergeben sich aus dem mit dem Kunden gesondert geschlossenen Vertrag. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGB übliche Vergütung als vereinbart. 3.3 Die Anfertigung von Zeichnungen, Entwürfen, Layouts und anderen Unterlagen sowie sämtliche sonstigen Tätigkeiten für den Kunden sind, sofern nicht anders in Textform ( 126 b BGB) vereinbart, vergütungspflichtig. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt auch hier die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGB übliche Vergütung als vereinbart. 3.4 Designfarm ist berechtigt, Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Reproduktionen, Satz und Druck dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen. 4. Nutzungsrechte 4.1 Designfarm räumt dem Kunden die für den bei Vertragsschluss vom Kunden offenbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Der konkrete Umfang der Nutzungsrechtseinräumung ergibt sich aus dem mit dem Kunden gesondert abgeschlossenen Vertrag. Im Zweifel räumt Designfarm dem Kunden lediglich ein einfaches, auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränktes Nutzungsrecht ein. 4.2 Die Einräumung von Nutzungsrechten jeglicher Art an Designleistungen steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung offen stehender Forderungen durch den Kunden, die im Zusammenhang mit der Erstellung der Designleistung stehen. Bis zum Ausgleich derartiger offen stehender Forderungen ist der Kunde zur Nutzung der Designleistung nicht berechtigt. Vorstehendes gilt auch dann, wenn es sich bei der Designleistung nicht um ein nach dem Urhebergesetz geschütztes Werk handelt. 4.3 Eine Übertragung von Nutzungsrechten durch den Kunden an Dritte bedarf der Zustimmung ( 126 b BGB) durch Designfarm. 4.4 Der Kunde ist zur Bearbeitung und Änderung von Zeichnungen, Entwürfen, Layouts und Reinzeichnungen nicht berechtigt, es sei denn Designfarm hat hierzu eine Zustimmung in Textform ( 126 b BGB) erteilt.
11 4.4 Der Kunde wird auf Vervielfältigungsstücken an geeigneter Stelle einen Hinweis auf die Urheberstellung Designfarm aufnehmen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Hinweis ohne Zustimmung Designfarm selbst oder durch Dritte zu entfernen oder zu ändern. Ein schuldhafter Verstoß hiergegen berechtigt Designfarm zum Schadensersatz in Höhe von 100 % der vereinbarten bzw. der nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGB üblichen Vergütung. Designfarm behält sich das Recht des Nachweises eines höheren Schadens vor. 5. Haftung Designfarm übernimmt keine Garantie dafür, dass die erbrachte Designleistung urheberechtlichen, markenrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Schutz genießt. 6. Schlussbestimmungen Im Übrigen gelten die Bestimmungen unter Abschnitt I. entsprechend.
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