Hinweis zum Pflanzenbau und Pflanzenschutz für das Grünland und den Ackerfutterbau

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1 Hinweisdienst Bezirksstelle Oldenburg-Nord, Nr. 10 / Hinweis zum Pflanzenbau und Pflanzenschutz für das Grünland und den Ackerfutterbau Unkrautbekämpfung auf dem Grünland Maßnahmen zur Unkrautbekämpfung im Spätsommer bzw. Herbst sind im Hinblick auf den Bekämpfungserfolg allgemein als positiv zu beurteilen. Vor allem, wenn die Unkräuter bereits ein- bis zweimal gemäht wurden und dadurch ihre Austriebskraft gemindert ist. Zudem werden die Herbzidwirkstoffe bei der Ableitung von Reservestoffen in die Wurzeln mit transportiert und damit nachhaltig wirksam. Zudem sind zu diesem Zeitpunkt die relativ langen Wartezeiten im Weidemanagement problemloser einzuhalten. Zu beachten ist, dass eine ausreichende Antrocknungszeit von ca. 2 Stunden nach der Anwendung gegeben sein sollte. Distel: Ampfer: Bekämpfung bei einer Wuchshöhe von ca cm mit 2,0 l/ha U 46 D Fluid oder Tankmischung aus 1,0 l/ha U 46 D Fluid plus 1,0 l/ha U 46 M Fluid. Die Mischung erfasst u. a. auch Löwenzahn und Hahnenfuß (Wartezeit 28 Tage). Simplex zeigt mit 2,0 l/ha ebenfalls eine Wirkung gegen Disteln, Löwenzahn und Hahnenfuß, zusätzlich auch gegen Ampfer und Brennesseln (7 Tage Wartezeit). Die Pflanzen müssen bei aktiver Wachstumsphase ausreichend viel gesunde Blattmasse besitzen (volle Rosette 20 % der Ampferblütenstängel geschoben). Bekämpfung mit 2,0l/ha Starane 180 oder 3,0 l/ha Starane Ranger, 30 g/ha Harmony bzw. 2,0 l/ha Simplex. Bei einer Einzelpflanzenbehandlung (Streichstab) ist auch die Anwendung von z.b. Roundup Ultra (33 %ige Lösung; 1 Teil Roundup, 2 Teile Wasser) möglich. Harmony (kleeschonend) sollte aus Verträglichkeitsgründen nicht in Neuansaaten eingesetzt werden. (Wartezeit: Starane Tage, Starane Ranger 14 Tage, Harmony 14 Tage, Simplex 7 Tage, Roundup Ultra 14 Tage). Brennessel: nach Möglichkeit Horstbehandlung mit z. B. 1,0 l/ha Garlon 4, 3,0 l/ha Starane Ranger oder 2,0 l/ha Simplex bei ca cm Wuchshöhe der Pflanzen (Wartezeit Garlon 4: 14 Tage, Simplex: 7 Tage). Binsen: Bekämpfung ab einer Wuchshöhe von ca cm mit z. B. 2,0 l/ha U 46 M-Fluid. Drei Wochen nach der Spritzung sollten die Binsen gemäht werden (Wartezeit 28 Tage). Achten Sie bei der Anwendung auch auf die laut Gebrauchsanweisung, in Abhängigkeit von Ihrer Spritztechnik, einzuhaltenden Abstände zu Gewässern. Grünlandpflege Überständige Weidereste sollten ausgemäht und bei größeren Mengen abgefahren oder verteilt werden, um wieder einen gleichmäßigen, energiereichen gut verdaulichen Aufwuchs im Hinblick auf hohe Grundfutteraufnahmen zu erhalten. Seite 1 _.

2 Die Zuteilung der Weideflächen muss anschließend frühzeitig bei handhohem Bestand (ca cm) erfolgen. Gleichzeitig ist durch das Kurzhalten der Narbe ein gewisser vorbeugender Schutz gegen Tipula- und auch Rostbefall gegeben. Nach- und Übersaaten Nach- und Übersaaten sollten zu einem Zeitpunkt durchgeführt werden, zu dem das Wachstum der Gräser weniger intensiv erfolgt, um die Konkurrenzkraft der Altnarbe auf ein Minimum zu beschränken. Dieser Zeitpunkt ist ca. Mitte Ende August erreicht. Ausreichend Bodenfeuchtigkeit ist für eine sichere Keimung und das schnelle Weiterwachsen der jungen Gräser besonders wichtig. Treten noch zu bekämpfende Unkräuter in der Narbe auf, so sollten Herbizidmaßnahmen ca Tage vor der geplanten Nach- bzw. Übersaat durchgeführt werden. Sowohl bei der Über- als auch bei der Nachsaat (mit GV oder A5) sollten die nachfolgenden Aufwüchse erst 2-3 Wochen nach Feldaufgang der Grassamen nach Möglichkeit bei trockenen Witterungsverhältnissen beweidet werden. Eine Düngung mit Gülle muss im Herbst unterbleiben. Grünlandneuansaaten Beim Vorhandensein von hartnäckigen Wurzelunkräutern wie z. B. Ampfer, Distel, Löwenzahn und/oder auch Quecke ist im Vorfeld der Einsatz eines glyphosathaltigen Herbizids wie z. B. Roundup Ultra u. a. (3-5 l / ha) zur Narbenabtötung grundsätzlich zu empfehlen. Danach besteht dann die Möglichkeit, die Einsaat nach pflugloser Vorbereitung des Bodens vorzunehmen oder das Saatbett durch eine wendende Bodenbearbeitung mit dem Pflug herzustellen. Auf Moorstandorten und humusreichen Böden oder auch auf schweren Marschstandorten ist die pfluglose Variante zu empfehlen, um die Trittfestigkeit bzw. Belastbarkeit der Bodenoberfläche zu erhalten. Hier sollte nach der Narbenabtötung mit einem glyphosathaltigen Herbizid ca. 2 Wochen später ein tiefer Schnitt mit möglicherweise Abfuhr des abgestorbenen Materials bei größeren Mengen erfolgen. Die anschließende Einsaat ist mit einer Direktsaatmaschine durchzuführen. Auf allen anderen Standorten oder auch bei notwendigen Planierarbeiten ist allgemein dem Pflug zum Umbruch der Altnarbe der Vorzug zu geben. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass nicht zu tief gepflügt wird und dabei zu viel toter Boden an die Bodenoberfläche gelangt. Unter diesen Bedingungen kann in der Praxis immer wieder beobachtet werden, dass die ausgesäten Gräser zwar keimen und auflaufen aber anschließend sehr kümmerlich und unbestockt wachsen oder sogar im Bestand zurückgehen. Nach dem Pflügen sollte der Boden ausreichend rückverfestigt und das Saatgut flach abgelegt werden (ca. 1-2 cm). Das gleiche gilt natürlich auch für die Direktsaat auf humusreichen Standorten bzw. auf Moorböden. Bei zu tiefer Saatgutablage ist der Feldaufgang verringert bzw. ungleichmäßig und die extrem feinsamigen Arten wie Wiesenrispe, Lieschgras und Weißklee haben nur geringe Chancen sich gegen ihre stärkeren Mischungspartner durchzusetzen. Oftmals ist zu beobachten, dass sich Drillreihen nur sehr langsam schließen und manchmal noch nach ein paar Jahren sichtbar sind. Diese Ansaaten neigen aufgrund der Lückigkeit leicht zur Verunkrautung. Diesem Problem kann durch eine gekreuzte Drillsaat oder auch durch eine Breitsaat begegnet werden. Seite 2

3 Bei trockenen Bodenverhältnissen trägt das Anwalzen sowohl vor als auch nach der Ansaat zur Bodenbedeckung der Grassamen und zu einem zügigen und gleichmäßigen Feldaufgang bei. Die Aussaat sollte in Abhängigkeit von der Schwere des Bodens bis ca. Mitte September abgeschlossen sein, wobei der optimale Saatzeitpunkt um den August auf schweren Standorten liegt. Bis zu diesem Termin reicht eine Saatgutmenge von rd. 30 kg / ha aus (35 kg / ha bei späteren Saaten und/oder ungünstigen Bodenverhältnissen). Auf leichten Standorten sind Aussaattermine aufgrund der schnellen Entwicklung der Gräser um Anfang September vorteilhafter. Nach der Saat sollte auf Gülle- bzw. Stallmistgaben verzichtet werden. Eine N-Startgabe von ca. 30 kg N / ha unmittelbar vor (dann auch in Form von Gülle) oder nach der Saat begünstigt die Jugendentwicklung und Bestockung der Gräser. Gleichfalls ist ein Blick auf das Bodenuntersuchungsergebnis hinsichtlich des ph-wertes wichtig. Gegebenenfalls ist eine Kalkung nach Möglichkeit auf die Pflugfurche durchzuführen. Zu empfehlende Standardmischung Standard G III: Kleehaltige Mischung für weidelgrassichere Standorte mit hoher Nutzungsfrequenz bei überwiegender Beweidung. Auch für Wechselgrünland geeignet. Die Mischung ist ebenfalls ohne Kleesamen erhältlich. Der fehlende Weißkleeanteil wird durch 6 % Deutsches Weidegras der mittleren Reifegruppe ersetzt. Unter den hiesigen klimatischen Verhältnissen und Nutzungsbedingungen ist die Aussaat der GIII-Mischung sowohl mit als auch ohne Weißklee in den Vordergrund zu stellen. Ohne Weißklee bei vorwiegender Schnittnutzung. Die Standardmischung G II enthält im Gegensatz zur G III den Wiesenschwingel mit einem Mischungsanteil von 20 %. Da Wiesenschwingel die Reservestoffe für den Wiederaustrieb jedoch erst spät einlagert, verschwindet er bei hoher Nutzungsfrequenz schnell aus dem Bestand. Daher ist es u. E. nicht empfehlenswert, diese Mischung bei intensiver Nutzung auszusäen. A5: Grasmischungen für den drei- bis vierjährigen Anbau auf besseren Standorten, vornehmlich zur Schnittnutzung empfohlen, auch für Wechselgrünland geeignet. Die Standardmischung A5 ist eine reine Deutsch-Weidelgrasmischung, mit den derzeit ertragsstärksten Sorten mit zeitlich begrenzter Ausdauer von ca. vier Jahren. Der Anteil tetraploider Sorten ist nicht begrenzt. Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl von guten Mischungen, die mehr oder weniger stark in Anlehnung an die von der Landwirtschaftskammer empfohlenen Standardmischungen mit vergleichbaren Sorten zusammengesetzt sind. Weiterhin sind aber auch Mischungen erhältlich, die hinsichtlich der Sortenzusammensetzung stark davon abweichen und von daher vor allem bei langjährigem Anbau hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Ausdauer und Narbendichte kritisch zu beurteilen sind. Seite 3

4 Sortenempfehlung: Deutsches Weidelgras Als wichtigster Mischungspartner in den Standardmischungen sind die verschiedenen Sorten nach Leistung bzw. Ausdauer oder Gesamtleistung von der LWK geprüft worden, so dass hinsichtlich dieser Beurteilungskriterien die nachfolgenden Sortenempfehlungen vornehmlich für die Anlage von Dauergrünland beispielhaft genannt werden können. Bei häufigem Umbruch (alle 3-4 Jahre) kann die Ertragsleistung als Auswahlkriterium im Vordergrund stehen. Andernfalls sollte vorrangig auf die Gesamtleistung geachtet werden. Sorten mit sehr hoher Ausdauerleistung (Rangfolge nach Ausdauerleistung) Reifegruppe (früh): Telstar, Lipresso, Sambin, Lilora M u.a. Reifegruppe (mittel): Bree, Toledo, Weigra, Lihersa M, Magyar u.a. Reifegruppe (spät): Kabota (M), Cancan, Cheops (t) M, Cooper (t), Summit u.a. Sorten mit sehr hoher Ertragsleistung (Rangfolge nach Ertragsleistung) Reifegruppe (früh): Indiana, Lipresso, u.a. Reifegruppe (mittel): Twins (t), Premium M, Clermont (t), Heraut, Respect u.a. Reifegruppe (spät): Tivoli (t), Cancan, Sponsor M, Parcour u.a. Sorten mit allgemein hoher Leistung (Rangfolge nach Gesamtleistung) Reifegruppe (früh): Belramo, Anton (t), Lacerta (t) M, Talpa, Monet, Tetramax (t) u.a. Reifegruppe (mittel): Aubisque (t) M, Recolta M, Mongita, Rastro M, Rebecca u.a. Reifegruppe (spät): Foxtrot M, Campania M, Elgon (t) M, Orleans M, Gladio, Gemma (t) u.a. (t) = tetraploide Sorte, M = Sorte mit Mooreignung Beim Einsatz von tetraploiden Sorten im Dauergrünland gilt zu beachten, dass ihr Anteil am Deutschen Weidelgras auf 30 % begrenzt werden sollte, da sie nur eine vergleichsweise lockere Narbe bilden (z. B. in der GIII). Ihr Einsatz ist vornehmlich bei der Kombination einer intensiven Mäh-Weidewirtschaft zu empfehlen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Wasseranteil in den tetraploiden Gräsern höher ist als in den diploiden. Somit sind gerade bei der Silagebereitung möglicherweise längere Feldlagerzeiten in Kauf zu nehmen, um den gewünschten Trockensubstanzanteil von rd. 35 % zu erreichen. Andererseits ist der Zuckergehalt höher. Dieses ist für die gewünschte Milchsäuregärung und das Fressverhalten von Vorteil. Dieser Vorteil kann z. B. für gute Standorte bei zeitlich begrenzter Nutzungsdauer der Mischung A5 gut ausgenutzt werden. Auf extensiver bewirtschafteten Flächen ist ihre Verwendung weniger ratsam. Standorte, die leicht zur Vernässung neigen (z. B. Brackmarschen und Moore) und daher naturbedingt eine geringere Trittfestigkeit aufweisen, sollten ebenfalls nicht oder nur zu geringen Anteilen mit tetraploiden Weidelgrassorten in der Mischung bestellt werden. Die geringeren Narbendichten dieser Sorten führen nämlich zu einer weiteren Verschärfung des Problems, da diese Lücken schnell wieder von unerwünschten Unkräutern besiedelt werden. Seite 4

5 Silagewettbewerb Niedersachsen 2007 für Gras- und Maissilage Zur Förderung des Qualitätsbewusstseins für wirtschaftseigenes Grundfutter werden auch im Winterhalbjahr 2007/08 wieder regionale Gärfutterschauen ausgerichtet, in denen die Regionalsieger für die beste Gras- und die beste Maissilage ermittelt werden (Silagewettbewerb). Gemäß Abb. 1 wurde Niedersachsen in 6 Regionen unterteilt, welche jeweils einheitliche Klimaregionen und Landschaftsräume zusammenfassen: I Küste; II Nördliches Niedersachsen, III Nordöstliches Niedersachsen, IV Westliches Niedersachsen, V Hannover- Braunschweig, VI Weser-Leine-Bergland. Die genauen Termine und Orte der regionalen Gärfutterschauen werden noch bekannt gegeben. Im Rahmen des nächsten Grünlandtages in Rodenkirchen (Landkreis Wesermarsch), Ende Februar 2008, werden die Landwirte geehrt, die die landesweit beste Gras- bzw. Maissilage erzeugt haben. Teilnehmen kann jeder Landwirt, der Silageproben ab sofort bis zum durch die LUFA Nord-West untersuchen lässt - auf den Futterwert und die Gärqualität bei Grassilagen bzw. den Futterwert und den Keimbesatz an Hefen und Schimmel bei Maissilagen. Das Gärsäuremuster der Grassilage übt entscheidenden Einfluss auf die Futterakzeptanz und die Futteraufnahme (Differenz von rund 1 kg TM-Aufnahme/Tag je Gärqualitätsstufe) sowie auf die Milchqualität aus. Ferner lässt es Rückschlüsse auf Verluste und deren Ursachen im Verlauf der Silierung zu. In Maissilagen zählen Hefen zu den gefährlichsten Gärschädlingen, weil sie die Haltbarkeit des Gärfutters sehr nachteilig beeinflussen. Sie bauen Milchsäure, Zucker und andere Nährstoffe zu Kohlendioxid und Wasser ab, setzen Energie frei und bewirken dadurch die sogenannten Nacherwärmungen. Solche Silage wird schlecht gefressen. Silagen mit hohen Hefekeimgehalten (mit starker Nacherwärmung) sollte möglichst nur in geringen Mengen an Milchvieh verfüttert werden. In der Fütterung sollte verhefte Silage keinesfalls an Kälber verfüttert werden. Da Hefen und Schimmel bei wärmeren Temperaturen besser gedeihen, empfiehlt es sich, alle Mieten im Herbst zu beproben, um diejenigen mit den höchsten Hefegehalten rechtzeitig erkennen und möglichst in der kühlen Jahreszeit verfüttern zu können. Die Teilnahmebereitschaft wird bekundet durch die Verwendung des Analyseauftragsformulares Silagewettbewerb (bei der LUFA Nord-West anfordern oder per Internet unter herunterladen) oder die Aufschrift SWB auf einem normalen Analyseauftragsformular. Um die Proben den unterschiedlichen Regionen zuordnen und auswerten zu können, muss die Adresse des Landwirtes auf dem Auftragsformular enthalten sein! Die Untersuchungskosten betragen 52,- /Probe Grassilage (Standard 3 plus Gärqualität) bzw. 57,- /Probe Maissilage (Standard 2 plus Schimmelpilze und Hefen). Seite 5

6 Wittmund Wilhelmshaven Cuxhaven Stade Emden Aurich I Küste Leer Friesland Ammerland Oldenburg Cloppenburg Wesermarsch Delmenhorst Lk.Oldenburg Osterholz Rotenburg II Nördliches Niedersachsen Verden Harburg Soltau-Fallingbostel Lüneburg Uelzen III Nordöstliches Niedersachsen Lüchow-Dannenberg Emsland Vechta IV Westliches Niedersachsen Grafschaft Bentheim Lk.Osnabrück Osnabrück Diepholz Nienburg Schaumburg Hameln-Pyrmont Celle Region.Hannover V Hannover- Braunschweig Hildesheim Peine Salzgitter Gifhorn Wolfsburg Braunschweig Helmstedt Wolfenbüttel Holzminden Northeim Goslar Osterode am Harz VI Weser-Leine- Bergland Göttingen Abb. 1: Regionen der Gärfutterschauen 2007 Seite 6

7 Neue Viehverkehrsverordnung Am 14. Juli 2007 sind verschiede Vorgaben der EU in nationales Recht umgesetzt worden und somit ist die Ablöseverordnung der Viehverkehrsverordnung in Kraft getreten. Was ändert sich für den Rinderhalter? Der Rinderpass wurde durch ein amtlich erstelltes Stammdatenblatt ersetzt. Mit der Geburtsmeldung erlangt jeder Rinderhalter durch dieses Stammdatenblatt weiterhin eine Bestätigung, dass das Rind ordnungsgemäß in der HIT-Datenbank gemeldet ist. Eine Mitführungspflicht im inländischen Handel und eine Verpflichtung, den Lebensweg des Rindes auf der Rückseite zu vermerken, besteht nicht mehr. Dadurch ist das Stammdatenblatt nicht mehr Cross Compliance-relevant, Sanktionen erfolgen nicht mehr. Handelt man mit Ländern der EU oder exportiert die Tiere in Drittländer so gilt das Stammdatenblatt als Tierpass und ist nach wie vor zwingend mitzuführen. Erforderlich ist dafür, dass jeder Besitzer seine Registriernummer und das Datum des Zu- und Abgangs in das Stammdatenblatt eingetragen und das Papier bei Verkauf des Tieres an den nächsten Besitzer mitgegeben hat: Trägt das Papier dann noch die Unterschrift des letzten Besitzers, erfüllt es die Anforderungen, die die Verordnung an den Rinderpass stellt. Eine Verpflichtung zur Meldung an die HIT-Datenbank besteht weiter! Weiterhin müssen Geburt, EU- Einfuhr, Drittlandimport, Zu- und Abgang, Tod, Schlachtung und Ausfuhr gemeldet werden. Alle Angaben zu Verbringungen müssen innerhalb der 7-tägigen Frist durchgeführt werden. Bezirksstelle Oldenburg-Nord Bezirksstelle Ostfriesland Pflanzenbau und Pflanzenschutz Pflanzenbau und Pflanzenschutz Im Dreieck 12 Am Pferdemarkt Oldenburg Aurich Telefon Telefon Telefax Telefax tanja.siemen@lwk-niedersachsen.de hedwig.saathoff@lwk-niedersachsen.de Seite 7

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