Werkheim e.v. Stand: März 2005
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- Werner Giese
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1 Werkheim e.v. Stand: März 2005 Konzeption Haus Flensburger Straße Einrichtung für allein stehende Männer i. S. des 19 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) i. V. m. 5, 7 SGB XII für Männer, welche die Hilfeziele gem. 67 ff. SGB XII nach vorangegangener stationärer Hilfe nicht erreichen konnten und bei denen weiterhin stationärer Hilfebedarf vorliegt sowie für Männer, die von den Hilfeangeboten der Eingliederungshilfe gem. 5 ff. SGB XII nicht (mehr) erreicht werden und die Helferkonferenz eine Aufnahme befürwortet. Inhaltsverzeichnis: Vorwort Träger Zielgruppe / Personenkreis...2. Rahmenbedingungen....1 Personal....2 Rechtliche Grundlage.... Aufnahmevoraussetzungen Hilfeziele Hilfeangebot Dauer der Hilfe Qualitätssicherung und Dokumentation Kooperationen / Öffentlichkeitsarbeit Sonstiges Unterstützung durch Ehrenamtliche Perspektiven...6
2 Vorwort Die alleinstehenden wohnungslosen Männer in besonderen Lebensverhältnissen sind Mitbürger mit allen Rechten und Pflichten. Das heißt, dass wir uns als Hilfeleistende vom tradierten fürsorgerischen Denken lösen und uns darum bemühen, eine bedarfsgerechte Hilfe anzubieten und auf individuelle Bedürfnisse einzugehen. Nicht wir als Hilfeanbieter entscheiden, sondern die Hilfeberechtigten selbst, welche der angebotenen Hilfen sie in Anspruch nehmen wollen. Dazu gehört eine umfassende Information über unser Hilfeangebot, den Bezugsrahmen, die Bedingungen, die Möglichkeiten und die Grenzen des Hilfeangebotes. Bei jeder einzelnen Hilfemaßnahme ist grundsätzlich an den Stärken der Hilfeberechtigten anzusetzen, der Blick auf die Defizite wird durch den Blick auf die Kompetenzen ersetzt. Die Hilfeberechtigten sind nicht Objekte unseres Handelns, sondern selbstständig handelnde Persönlichkeiten, die dort, wo es notwendig ist, unsere Unterstützung anfordern können. Die Hilfeberechtigten sind für die Konsequenzen ihres Handelns selbst verantwortlich; insofern müssen sie an allen sie betreffenden Maßnahmen der Hilfeplanung und -gestaltung beteiligt sein. 1 1.Träger Das Haus Flensburger Straße ist eine stationäre Einrichtung der Wohnungslosenhilfe. Träger ist der Werkheim e.v., der es sich seit seiner Gründung 1879 zur Aufgabe macht, alleinstehenden wohnungslosen Männern Hilfen bei der Integration in die Gesellschaft anzubieten. Grundlage der Arbeit ist der Diakonische Auftrag, das Leben Jesu Christi in Wort und Tat zu bezeugen. Werkheim e.v. ist Mitglied im Diakonischen Werk der Evangelischlutherischen Landeskirche Hannovers, der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, des Zentralverbandes sozialer Heim- und Werkstätten, des Evangelischen Fachverbandes Wohnung und Existenzsicherung und des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. 2. Zielgruppe / Personenkreis Bei einem Teil, der nach 67 ff. SGB XII oder die Eingliederungshilfe gem. 5 ff. betreuten Personen ist, trotz längerer stationärer Maßnahmen, die Fähigkeit zu einer selbstständigen Lebensgestaltung nicht zu erzielen. Durch verschiedene Faktoren, u.a. eingeschränkte lebenspraktische Fähigkeiten oder suchtbedingtem Persönlichkeitsabbau, ist das Ziel der selbstständigen Lebensführung nicht mehr erreichbar. Ein wesentliches Merkmal ist, dass Sie dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht oder nicht mehr zur Verfügung stehen. Vielfach sind diese Menschen sehr schwer beeinträchtigt und nicht in der Lage, sich außerhalb einer Einrichtung zurechtzufinden. Auch in der Einrichtung ist umfassende persönliche Hilfestellung, Begleitung und Unterstützung erforderlich, vor allem in den Bereichen Wohnen und Alltagsbewältigung. Bei vielen dieser Menschen besteht der Wunsch, sich in einer sozialen Einrichtung Ihrer Wahl niederzulassen. Voraussetzung hiefür ist, die Einrichtung bietet den Lebensraum - Einzelzimmer, beständigen Halt in der Gemeinschaft, gezielte Anregungen zur Freizeitgestaltung, konkrete Hilfestellung bei der Lebensführung, finanzielle Absicherung,...-, den sie aufgrund ihrer bisherigen Entwicklung benötigen. Sie sind entweder nicht oder nur begrenzt in der Lage, gezielte und intensive Therapien anzunehmen oder sie müssen sehr umfassend und langfristig dazu motiviert werden. Bemühungen zur beruflichen Rehabilitation mit dem Ziel einer Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt scheitern in der Regel 1 Leitsätze der Gesamtkonzeption des Werkheimes vom April 2001
3 an ihren geringen Leistungs- und Durchhaltevermögen. Die bestehenden besonderen sozialen Schwierigkeiten können allenfalls gemildert oder eine Verschlimmerung verhütet werden.. Rahmenbedingungen Das Haus Flensburger Straße ist ein separates Haus auf dem Gelände des Werkheimes. Das Haus bildet einen abgeschlossenen Bereich und bietet Platz für 50 alleinstehende Männer. Die Unterbringung erfolgt ausschließlich in Einzelzimmern, welche alle mit einer Waschgelegenheit ausgestattet sind. Im Haus gibt es auf jeder Etage Gruppen- / Gemeinschaftsräume mit Kochgelegenheiten. Das Haus verfügt über einen Fahrstuhl und über ein behindertengerechtes Bad. Jede Etage ist mit einem Notfalltelefon ausgestattet. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Diensthabenden in Notfallsituationen ist somit gewährleistet..1 Personal Die Begleitung und Unterstützung erfolgt durch ein multiprofessionelles Team bestehend aus Sozialarbeit, Altenpflege, Hauswirtschaft und Reinigung. Die zentralen Dienste der Einrichtung wie Küche, Wäscherei, Pforte, Technik Hausdienst, Verwaltung und ZDL sind auch für das Haus Flensburger Straße zuständig. Die Anwesenheit des Fachpersonals vor Ort ist zu den üblichen Bürozeiten gegeben. Es finden tägliche Sprechstunden statt. In der übrigen Zeit sind die übergeordneten Dienste Rund um die - Uhr ansprechbar. Der Nachtdienst führt regelmäßige nächtliche Hausdurchgänge durch..2 Rechtliche Grundlage Die rechtliche Grundlage für die Hilfe bilden die 19, 5 i. V. m. 7 SGB XII. Sachlich zuständig ist in der Regel der örtliche Träger der Sozialhilfe. Ein wesentliches Hilfeangebot ist die Bereitstellung des Wohnraumes. Im Regelfall geht ein Aufenthalt im stationären Bereich gem. 67 ff. der Aufnahme voraus. In Ausnahmefällen können nach Zustimmung des Sozialhilfeträgers auch Hilfebedürftige direkt von außen aufgenommen werden.. Aufnahmevoraussetzungen Voraussetzung für die Aufnahme ist die Kostenübernahmeerklärung durch den zuständigen Sozialhilfeträger. Menschen, die dauerhaft auf pflegerische Unterstützung angewiesen sind, können nicht aufgenommen werden. Weitere Grundlage für die Aufnahme ist die Bereitschaft, am Hilfeprozess mitzuwirken und der Abschluss des Hilfevertrages. 4. Hilfeziele Das Ziel der stationären Hilfe gem. 19, 5 i. V. m. SGB XII ist, den Männern, die das Hilfeziel gem. 67 ff. bzw. 5 ff. SGB XII nicht erreichen können, eine Hilfeform anzubieten, die ihnen eine abgesicherte und menschenwürdige Lebensführung ermöglicht und ein Abrutschen in unzumutbare Lebensverhältnisse verhindert. Dieser Hilfebedarf ist in der Regel auf einen längeren Zeitraum vorgesehen und geht davon aus, dass eine umfassende Versorgung für den Hilfeberechtigten notwendig ist. Im Mittelpunkt der Hilfe steht somit nicht mehr die persönliche Hilfe zur Überwindung der sozialen Schwierigkeiten, sondern die Stabilisierung und Verhütung der Verschlimmerung. Als Hilfeziele lassen sich u.a. beschreiben: o Bewältigung des Alltags o Stabilisierung der Suchtproblematik o Förderung der Gemeinschaftsfähigkeit
4 o Erhaltung der bisher erzielten Stabilisierung o Verhütung von Verschlimmerung o Vermittlung in eine bedarfsgerechte Wohnform 5. Hilfeangebot Die Hilfe wird grundsätzlich als Einzelfallhilfe geleistet. Die Inhalte der persönlichen Hilfen liegen im Wesentlichen in folgenden Aufgabengebieten: o Angebot einer konstanten sozialen Beziehung o Begleitung und Unterstützung o Stabilisierung der persönlichen Situation o Unterkunft und Versorgung ß Anleitung zur Zimmerreinigung bzw. Übernahme der Reinigung ß Unterstützung bei der Wäschepflege bzw. Übernahme der Wäschepflege ß Gemeinschaftsverpflegung o Hilfen bei der Integration in die Hausgemeinschaft o Realisierung von Ansprüchen ( Renten, ALHI, usw.) o Sicherung der hygienischen und gesundheitlichen Grundversorgung ß Kontaktaufnahme zur den niedergelassenen Ärzten ß Hilfestellung zur Führung einer die Gesundheit fördernden Lebensweise ß Anleitung zur täglichen Körperhygiene o Hilfe zur Stabilisierung der Suchtproblematik o Beratung und Unterstützung bei der Überleitung in Hilfeangebote anderer Hilfearten nach dem BSHG o Geldmitverwaltung o Krisenintervention o Förderung der individuellen Fähigkeiten zur Strukturierung des Alltags 5.1 Dauer der Hilfe Die Hilfe ist auf Dauer angelegt. Der Bewohner kann solange die Voraussetzungen erfüllt sind, im Haus Flensburger Straße wohnen. 6. Qualitätssicherung und Dokumentation Durch eine ständige Qualitätssicherung wird der Erfolg der Hilfemaßnahmen gewährleistet: Die notwendige Kommunikation wird durch verbindliche Strukturen geregelt. Hierzu gehören: Dienstbesprechung ( auch mit den Mitarbeitern des Bereiches 72 BSHG) Fallgespräche Supervision Fort- / Weiterbildung Planungs- / Konzeptgespräche Die Dokumentation der Hilfemaßnahmen wird nach den fachlichen Anforderungen geführt. Es werden folgende Arbeitsschritte eingesetzt. anspruchsbegründende Berichte personenbezogene Akten Falldokumentation über den WLH Assistent Hilfeplanung über den WLH - Assistent 7. Kooperationen / Öffentlichkeitsarbeit
5 Im Interesse unserer Bewohner legen wir großen Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit allen kooperierenden Diensten und Einrichtungen. Wesentliche Kooperationspartner sind die Sozialdienste der Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, ambulante Pflegedienste, Betreuer, Altenwohnheime die Krankenwohnung Die Kurve und das Amt für Wohnungswesen. Darüber hinaus arbeiten wir mit den für uns relevanten Einrichtungen und Institutionen der Suchtkrankenhilfe und der Hilfe in besonderen Lebenslagen in der Region zusammen. Dieses bezieht sich sowohl auf die konkrete Zusammenarbeit im Einzelfall, als auch auf das Zusammenwirken der verschiedenen Dienste zur Verbesserung und Fortentwicklung unseres Hilfeangebotes. 8. Sonstiges 8.1 Unterstützung durch Ehrenamtliche Seit mehreren Jahren laden die Damen der Rotarier die Bewohner zu einem offenen Gesprächsnachmittag bei Kaffee und Kuchen ein. Diese Veranstaltungen besitzen einen hohen Stellenwert bei den Bewohnern. 9. Perspektiven Kontinuierliche Fortentwicklung der inhaltlichen Arbeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätsentwicklung. Gegenwärtig sehen wir in folgenden Arbeitsbereichen Möglichkeiten zur Konzeptentwicklung (die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen erfordern z.t. einen erhöhten Personalbedarf): Ausbau der aktivierenden Hilfe durch konkrete Anleitung und Begleitung. Intensivierung der Hilfen im Bereich Freizeitgestaltung / Beschäftigung. Als konkrete Möglichkeit ist hier Anmietung eines Gartens in Einrichtungsnähe gedacht. Hier können einfache Gartenarbeiten aber auch gesellige Veranstaltungen unternommen werden. Die Verbesserung der Zimmerausstattung bzw. die Verbesserung der Wohnqualität ist ein kontinuierliches Thema im Alltag. Der Ausbau der Ehrenamtlichen Aktivitäten. Förderung der Außenorientierung.
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