Nutzungsgeber 1. ART DER VERANSTALTUNG 2. VERANSTALTER. (Vor- und Familienname, Name der jur. Person, Personengesellschaft bzw.
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- Stephanie Fleischer
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1 Stadtgemeinde Gleisdorf Haus der Musik Entwicklungs- und Errichtungs GmbH N U T Z U N G S V E R T R A G für die nachstehend angeführten Räumlichkeiten im Haus der Musik Entwicklungs- und Errichtungs GmbH Rathausplatz 4, 8200 Gleisdorf Nutzungsgeber Stadtgemeinde Gleisdorf Haus der Musik Entwicklungs- und Errichtungs GmbH, Rathausplatz 4, 8200 Gleisdorf, in der Folge kurz Haus der Musik genannt. 1. ART DER VERANSTALTUNG (Titel der Veranstaltung) 2. VERANSTALTER (Vor- und Familienname, Name der jur. Person, Personengesellschaft bzw. Zweckvereinigung) (Ordentlicher Wohnsitz bzw. Sitz, Tel.) Geschäftsführer bzw. Vertreter nach außen: (Vor- und Familienname, Wohnadresse, Telefon-Nr., -Adresse) Das Haus der Musik gibt dem Veranstalter die Räumlichkeiten im nachstehenden Umfang und zu folgenden Bedingungen gemäß den geltenden Preisen in Nutzung. 1
2 3. GESAMTNUTZUNGSDAUER Tag(e) der Veranstaltung: Vorbereitungstage: 4. NUTZUNGSRÄUME Tanzraum 1. OG 24,00 inkl. 20% Ust./Std. (75 m²) 156,00 inkl. 20% Ust./Tag Konzertsaal 1. OG 36,00 inkl. 20% Ust./Std. (109 m², mit 120 Sitzplätzen) 240,00 inkl. 20% Ust./Tag Großer Probenraum EG 50,00 inkl. 20% Ust./Std. (160 m²) 360,00 inkl. 20% Ust./ganzer Tag Kontrollraum 1. OG Sollte der Kontrollraum gewünscht werden, ist im Vorfeld das Einvernehmen mit der Musikschule herzustellen! Kontrollraum 120,00 inkl. 20% Ust./ganzer Tag (nur mit technischer Assistenz möglich) Die Auswahl des Technikers erfolgt ausschließlich im Einvernehmen mit dem Haus der Musik. Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand direkt mit dem jeweiligen Techniker. Studio Klavier stimmen erforderlich? (Stimmhöhe?) 30,00 inkl. 20% Ust./Std. 180,00 inkl. 20% Ust./ganzer Tag 80,00 inkl. 20% Ust. Schlagzeuge 2
3 Ausschank von Getränken und die Verabreichung von Speisen: ja wird vom Nutzer mitgebracht ja Extern Name: nein Veranstalterhaftpflichtversicherung (keine Verpflichtung): besteht, Nachweis wird bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn beigebracht wird abgeschlossen Sonstiges: 3
4 4. SONSTIGE VERTRAGSBEDINGUNGEN a) Die Nutzung ist auf die angeführten Räume und Gegenstände beschränkt. b) Die Übertragung von Rechten aus dem Vertrag an Dritte ist nicht zulässig und rechtsunwirksam. c) Rechtswirksamkeit Die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages ist abhängig aa) bb) vom Vorliegen der rechtsverbindlichen unterfertigten Vertragsurkunde, der Bescheinigung der Stadtgemeinde Gleisdorf über die Anzeige der Veranstaltung nach dem Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz. Mindestens eine Woche vor Veranstaltungstermin. d) Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Anordnungen Der Veranstalter verpflichtet sich, alle gesetzlichen Bestimmungen denen diese Veranstaltung unterliegt, insbes. das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz (z.b. Geschlossen halten der Fenster während Musikdarbietungen), Jugendschutzgesetz, Tabakgesetz (Rauchverbot) und die Steiermärkische Bauordnung in der geltenden Fassung, einzuhalten. Er verpflichtet sich weiters, den Anordnungen der Sicherheitswacheorgane, des Feuerwehr- Inspektionsdienstes sowie denen des Saalwartes unverzüglich nachzukommen bzw. dafür zu sorgen, dass diesen Anordnungen seitens der mit dem Veranstalter zusammenarbeitenden Akteure unverzüglich Folge geleistet wird. Er nimmt überdies zur Kenntnis, dass der Nutzungsgeber berechtigt ist, bei beharrlicher Nichtbefolgung der im Interesse der Sicherheit von Personen und Sachen getroffenen Anordnungen, die Veranstaltung zu beenden und diese von Organen der öffentlichen Sicherheit räumen zu lassen. Bereits geleistete Entgelte bzw. offene Entgeltsforderungen des Nutzungsgebers werden hiervon nicht berührt. e) Haftung Der Veranstalter haftet dem Nutzungsgeber für Schäden aller Art am Gebäude und an dessen Einrichtungen, die im Rahmen seiner Veranstaltung von ihm bzw. seinen Hilfskräften, von den mit der Unterhaltung der Besucher betrauten Personen bzw. Personengruppen sowie von den Besuchern der Veranstaltung, aus welchen Gründen immer, verursacht werden und hat für die Ersatzanschaffungen zu Neuwertkosten aufzukommen. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die benutzten Veranstaltungsräume sowie die Auf- und Abgänge im Stiegenhaus von jeglichen Hindernissen, welche die Sicherheit der Besucher gefährden, wie z.b. Scherben, Schmutz, Flüssigkeit usw., frei gehalten werden. f) Ende der Veranstaltung Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die benutzten Veranstaltungsräume eine halbe Stunde nach offizieller, der Veranstaltungsbehörde angezeigter bzw. von dieser festgesetzten Beendigung, von den Besuchern geräumt ist. g) Vorbereitungs- und Räumungsarbeiten Für Vorbereitungs- und Räumungsarbeiten ist das Haus der Musik an Schultagen während der vereinbarten Normalarbeitszeit zugänglich. Arbeiten außerhalb dieser Normalarbeitszeit bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit dem Haus der Musik. Sollten darüber hinaus besondere Leistungen in Anspruch genommen werden oder erforderlich sein (z.b. besondere Verschmutzung nach einer Veranstaltung), werden diese Kosten direkt weiterverrechnet. Dasselbe gilt auch für Reinigungsarbeiten an schulfreien Tagen. h) Dekoration und Werbung Ihre Anbringung ist nur im Einvernehmen mit dem Haus der Musik bzw. nach ihren Anordnungen ohne Beschädigung von Decken, Wänden, Fußböden und Einrichtungsgegenständen zulässig. Die Lautsprecher dürfen für Dekorationsbefestigungen nicht benützt werden. Die Verwendung von leicht entflammbarem Material und Plastik ist feuerpolizeilich verboten. i) Fälligkeit Sämtliche Entgeltansprüche sind, sofern sie nicht ohnehin schon vor der Veranstaltung zu entrichten waren, mit Beginn der Veranstaltung fällig. Die Abrechnung hierüber und deren Begleichung hat daher spätestens unmittelbar nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. In dieser werden eventuelle Mehr- bzw. Minderleistungen berücksichtigt. j) Rücktritt vom Vertrag Tritt der Veranstalter nach Vertragsunterzeichnung vom Vertrag zurück, ohne dass die Gründe hierfür bei dem Haus der Musik liegen, so sind 10 % Stornogebühren zu bezahlen, die mit der Rücktrittsbekanntgabe fällig werden. Wird die Veranstaltung bis 14 Tage vor der Veranstaltung storniert werden 30 % und bei einer Rücktrittsbekanntgabe von weniger als 14 Tagen 50 % an Stornogebühren verrechnet. 4
5 Das Haus der Musik hat das Recht, vom gegenständlichen Nutzungsvertrag zurückzutreten, wenn - Hinweise über die Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters vorliegen, bzw. über das Vermögen des Veranstalters ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. - Umstände eintreten oder bekannt werden, dass die Veranstaltung gegen die guten Sitten verstößt. - über die Veranstaltungsräume in anderer Weise verfügt wird, als in den vorangeführten Vertragspunkten festgelegt. k) Zahlungskonditionen zahlbar nach Rechnungserhalt, ohne Abzug. Als Gerichtsstand wird unabhängig von der Höhe des Streitwertes als sachlich und örtlich zuständiges Gericht das Bezirksgericht Weiz vereinbart. 5. ENTGELTE Entgeltliche Nutzung laut Tarif EUR SUMME 20 % Umsatzsteuer GESAMTENTGELT Kaution für sämtliche aus diesem Vertrag entstehenden Forderungen des Haus der Musik (fällig 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn) EUR Gleisdorf, am Nutzungsgeber Veranstalter (Stempel, Unterschrift, Fax Nr.) k:\hausverwaltung\haus der musik\nutzungsvertrag-formular.doc 5
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