Wichtige Informationen für Genussrechtsinhaber

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1 Itzehoe, den 1. Juli 2014 Wichtige Informationen für Genussrechtsinhaber Sehr geehrte Damen und Herren, als Insolvenzverwalter der PROKON Regenerative Energien GmbH ( PROKON ) wende ich mich heute erneut an Sie. Hintergrund ist ein weiteres Rundschreiben, das Herr Rodbertus in den letzten Tagen an viele Genussrechtsinhaber per oder Post versandt hat. Bedauerlicherweise ist die Darstellung von Herrn Rodbertus bewusst irreführend und enthält erneut diverse Unwahrheiten, sodass es aus meiner Sicht wiederum einer Richtigstellung bedarf. Ziel des Insolvenzverfahrens Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, für die Gläubiger von PROKON das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Ich bin auf Grundlage der von mir veranlassten Prüfungen und der Unternehmensplanung der Überzeugung, dass dies über eine Sanierung des Kerngeschäfts von PROKON erfolgen kann. PROKON unterhält 281 Windenergieanlagen in Deutschland und 34 Windenergieanlagen in Polen. PROKON plant und entwickelt zudem zahlreiche neue Windparks in Deutschland, Polen und Finnland. Schließlich versorgt PROKON auch über Endkunden mit Strom. Dieser Kernbereich kann im Rahmen eines Insolvenzplans erhalten werden. Die Insolvenzordnung weist insbesondere dem Insolvenzverwalter das Recht zu, einen solchen Insolvenzplan zur Abstimmung zu stellen. Ein Insolvenzplan kann als Vertrag zwischen dem Unternehmen PROKON und seinen Gläubigern verstanden werden, in dem auf Grundlage der verlässlichen Zahlen der Unternehmensplanung die Bedienung der Verbindlichkeiten von PROKON gegenüber den Gläubigern, also insbesondere den Genussrechtsinhabern, neu geregelt wird; hierzu wird wegen der zahlreichen unternehmerischen Fehlentscheidungen der Vergangenheit auch ein teilweiser Verzicht gehören müssen. Der Vertragsschluss für den Insolvenzplan, der den Erhalt des Kernbereichs regelt, kommt bei Erreichung der gesetzlichen Mehrheiten zustande. Hierfür wird im Frühjahr 2015 eine gesonderte Gläubigerversammlung einzuberufen sein. Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang folgenden Hinweis: Zum Zeitpunkt meiner Bestellung zum vorläufigen Insolvenzverwalter im Januar 2014 hatte Herr Rodbertus bereits ein Fünftel der deutschen Bestandswindparks von PROKON am Markt zum Verkauf angeboten. Diesen Verwertungsprozess habe ich für die Bestandswindparks im Februar 2014 eingestellt, weil diese Windparks nach meinem Verständnis gerade das Kernstück einer sanierten PROKON bilden sollen. Erhalt von 300 Arbeitsplätzen PROKON beschäftigt derzeit über 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Arbeitsplätze sollen im Rahmen eines Insolvenzplans erhalten werden. Etwa 80 Arbeitnehmer haben das Unternehmen durch Eigenkündigung verlassen. Weiteren 71 Arbeitnehmern konnte ich den Übergang in eine Transfergesellschaft anbieten, in der eine Weiterbildung und Arbeitsplatzvermittlung erfolgt; sämtliche angesprochenen Arbeitnehmer haben dieses Angebot angenommen. Es ist zutreffend, dass die Vertriebsabteilung aufgrund des Insolvenzverfahrens erheblich reduziert worden ist. Der Vertrieb von Genussrechten in einem laufenden Insolvenzverfahren ist nicht möglich. Als Insolvenzverwalter kann und darf ich nur PROKON Regenerative Energien GmbH i. I. Kirchhoffstraße Itzehoe Telefon Fax Volks- und Raiffeisenbank eg Itzehoe BLZ Konto-Nr IBAN DE BIC/SWIFT: GENODEF1VIT Amtsgericht Pinneberg HR B 8556 PI Steuernummer USt.-IdNr. DE Insolvenzverwalter: Dr. Dietmar Penzlin Geschäftsführer: Henning Mau Ralf Dohmann

2 Arbeitnehmer beschäftigen, für die es im Unternehmen auch eine Tätigkeit gibt. Unzutreffend ist aber, dass sämtliche Arbeitsplätze im Marketing und im Vertrieb abgebaut worden sind. Vielmehr sind zahlreiche Mitarbeiter aus diesen Abteilungen weiter im Unternehmen tätig, z.b. im Stromhandel (Endkundenstromversorgung), in der Genussrechtsverwaltung und in anderen Bereichen. Übereinstimmung mit allen wesentlichen Gläubigergruppen Mit den wesentlichen Gläubigergruppen von PROKON arbeite ich intensiv zusammen. Mit Vertretern der Freunde von Prokon (e.v.), der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (e.v.) sowie der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (e.v.) hat zwischenzeitlich eine gemeinsame Strategiebesprechung in Hamburg stattgefunden. Die Bevollmächtigten dieser Gläubigergruppen werden auch in der Gläubigerversammlung am 22. Juli 2014 viele Anleger vertreten. Diese Gläubigergruppen unterstützen mein Team und mich in der Erarbeitung eines sanierungsorientierten Insolvenzplans, der den Genussrechtsinhabern auch die Möglichkeit bieten wird, sich als Eigentümer am Eigenkapital von PROKON zu beteiligen. Diese Gläubigergruppen weisen das Verhalten von Herrn Rodbertus übereinstimmend und entschieden zurück und lehnen eine Zusammenarbeit mit Herrn Rodbertus ausdrücklich ab. Genussrechtsinhaber können sich am Eigenkapital von PROKON beteiligen Ein Insolvenzplan soll einerseits denjenigen Genussrechtsinhabern, die sich künftig als Eigentümer am Eigenkapital von PROKON beteiligen wollen, eine solche Beteiligung ermöglichen. Andererseits muss ein Insolvenzplan auch die Interessen derjenigen Genussrechtsinhaber, die eine Auszahlung auf ihre Insolvenzforderung wünschen, berücksichtigen. Beide Ziele lassen sich z.b. mit einer handelbaren Wandelanleihe kombinieren. Ihre Genussrechte würden dann im Rahmen des Insolvenzplans in einem noch festzulegenden Verhältnis in eine solche Wandelanleihe gewandelt. Derjenige Genussrechtsinhaber, der sich als Eigentümer beteiligen möchte, hat dann die Möglichkeit, diese Wandelanleihe in Eigenkapital zu wandeln, um sich auf diesem Wege an PROKON unternehmerisch zu beteiligen. Derjenige Genussrechtsinhaber, der eine Auszahlung wünscht, kann die Anleihe dagegen verkaufen. Die weiteren Einzelheiten bedürfen sorgfältiger Planung, um beide Gruppen von Genussrechtsinhabern gleich zu behandeln und PROKON für die Zukunft stabil aufzustellen. Auftrag zur Insolvenzplanerstellung als Signal an alle Vertragspartner In der Gläubigerversammlung am 22. Juli 2014 wird noch nicht über den endgültigen Insolvenzplan abgestimmt. Es geht vielmehr darum, dass ich die Gläubiger anhand einiger Leitlinien um einen Auftrag bitten werde, einen Insolvenzplan nach diesen Leitlinien zu erstellen. Die weiteren Einzelheiten werden im Laufe der nächsten Monate zu erarbeiten sein. Dieser Auftrag enthält für die Arbeitnehmer, die Lieferanten und die sonstigen Partner der PROKON das wichtige Signal, dass die Gläubiger an der langfristigen Fortführung des Unternehmens interessiert sind. Die Belegschaft von PROKON unterstützt den von mir eingeschlagenen Sanierungskurs täglich mit hohem Engagement. Für das obstruktive Verhalten von Herrn Rodbertus besteht bei dem ganz überwiegenden Teil der Belegschaft kein Verständnis mehr. Abstimmung über einen Insolvenzplan erst im ersten Quartal 2015 Für die Abstimmung über den Insolvenzplan wird das Amtsgericht Itzehoe eine gesonderte Gläubigerversammlung anberaumen. Diese Gläubigerversammlung wird voraussichtlich im ersten Quartal 2015 stattfinden. Erst in diesem Termin wird über den dann endgültig vorliegenden Insolvenzplan abzustimmen sein. Investitionsentscheidungen von Herrn Rodbertus Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens müssen alle Geschäftsbereiche auf den Prüfstand gestellt werden. PROKON hat bedauerlicherweise in mehrere Geschäftsbereiche investiert, die in der jetzigen Form wirtschaftlich nicht tragfähig sind. Nach dem Ergebnis meiner Prüfungen hat Herr Rodbertus über die Verwendung des ihm anvertrauten Genussrechtskapitals in neunstelligem Bereich offenbar aus dem Bauch heraus, jedenfalls aber ohne unternehmerisches Gesamtkonzept entschieden. Er hat es auch unterlassen, vor den jeweiligen Investitionen die üblichen Unternehmensprüfungen ( Due Diligence ) und Investitionsrechnungen durchzuführen. Schließlich zeichnen sich seine wesentlichen Investitionen bzw. Darlehensvergaben auch dadurch aus, dass gar keine bzw. eine bestenfalls unzureichende Besicherung erfolgt ist. Im Ergebnis ist dem Unternehmen und damit vor allem den Gläubigern von PROKON - hierdurch schwerer Schaden zugefügt worden. Dazu drei Beispiele: Ein Beispiel ist die Tochtergesellschaft PROKON Pflanzenöl GmbH Magdeburg ( PPÖ ): Das Darlehen der PROKON an die PPÖ beläuft sich auf rd. EUR 92,6 Mio. Herr Rodbertus hatte vor der Gewährung dieses Darlehens an die PPÖ keine belastbare Investitionsrechnung erstellt. Ich habe die PPÖ durch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen kurzfristig - 2 -

3 stabilisiert. Mittelfristig könnte die PPÖ als Teil eines größeren Agrar- oder Mineralölkonzerns durchaus rentabel arbeiten. Im Rahmen der PROKON-Unternehmensgruppe, die keinerlei Synergieeffekte für einen Biodiesel- und Futtermittelhersteller wie die PPÖ bieten kann, ist dies dagegen unmöglich. Die großen Wettbewerber der PPÖ können aufgrund ihrer Konzernstrukturen ihren Raps erheblich günstiger einkaufen als die PPÖ. Die PPÖ kann am Markt aber keine höheren Verkaufspreise als ihre Wettbewerber erzielen. Die PPÖ hat von 2011 bis 2013 Verluste von fast EUR 80 Mio. erwirtschaftet. Die PPÖ hat noch nie eine Rückzahlung auf die Darlehen von PROKON geleistet. Selbst wenn man eine Vollauslastung der Werke der PPÖ unterstellen würde, gelangen die von mir beauftragten Unternehmensberater zu dem Ergebnis, dass die PPÖ zu keinem Zeitpunkt (!) Zins- oder Tilgungsleistungen an PROKON wird erbringen können. Mit anderen Worten: Das Darlehen der PROKON an die PPÖ kann voraussichtlich nie zurückgezahlt werden. Daher hat der - noch von Herrn Rodbertus bestellte - Abschlussprüfer von PROKON die Darlehensforderung gegen die PPÖ von rd. EUR 92,6 Mio. in einem ersten Schritt bereits um über 90% auf rd. EUR 7,9 Mio. abwerten müssen. Das ergibt einen weiteren Verlust von rd. EUR 84,7 Mio. In dieser Situation gibt es für die Gläubiger von PROKON daher keine Alternative zu einem bestmöglichen Verkauf der PPÖ. Für diese Vorgehensweise hat sich auch der gerichtlich bestellte vorläufige Gläubigerausschuss einstimmig entschieden. Ein solches Vorgehen ist zudem auch für das Unternehmen der PPÖ selbst essentiell. Wenn man dieses Unternehmen und die damit verbundenen 140 Arbeitsplätze in Magdeburg dauerhaft erhalten möchte, wird dies nur im Rahmen eines größeren und spezialisierteren Verbundes als der PROKON- Unternehmensgruppe möglich sein. Wenn die PPÖ dagegen nicht verkauft würde, würde man einerseits der sanierten PROKON erhebliche Risiken aufbürden, andererseits aber auch die PPÖ und ihre 140 Arbeitsplätze nachhaltig gefährden. Zur weiteren Illustration der Unternehmensführung von Herrn Rodbertus, der zugleich auch Geschäftsführer der PPÖ war, mag folgendes Beispiel angeführt werden: In der PPÖ gab es zum Zeitpunkt meiner Bestellung zum vorläufigen Insolvenzverwalter von PROKON nicht einmal ein Organigramm zur Struktur des Unternehmens und seiner einzelnen Abteilungen. Die PPÖ verfügte auch über keine unternehmensweite Urlaubsplanung. Zu Beginn der Rapsernte war damit unklar, ob überhaupt eine ausreichende Anzahl von Arbeitnehmern für den Betrieb der Ölwerke einsetzbar war (!). Es gibt leider zahlreiche weitere Beispiele derart sorgfaltspflichtwidrigen Geschäftsführerverhaltens. Vor diesem Hintergrund habe ich einen krisenerfahrenen Interimsmanager zum Geschäftsführer der PPÖ bestellt, der gemeinsam mit der motivierten Belegschaft kaufmännische Strukturen einführt und das Unternehmen stabilisiert. Ein weiteres Beispiel ist die von PROKON entwickelte Windenergieanlage P Richtig ist, dass es einem engagierten Team von Entwicklern gelungen ist, eine Windenergieanlage herzustellen, die mit vergleichbaren Anlagen am Markt durchaus konkurrieren kann. Richtig ist aber auch, dass für Aufrechterhaltung und Ausbau der P-3000 ein erheblicher Finanzbedarf erforderlich wäre, dass die P-3000 gegenüber ihren Wettbewerbern keine technologischen Vorsprünge, sondern einen Entwicklungsrückstand von rund einem Jahr aufweist und dass sie sich insgesamt noch in einem absoluten Frühstadium befindet. Bisher sind erst zwei Prototypen errichtet, bei denen noch verschiedene Kinderkrankheiten zu beheben sind. Vor Erreichung der Serienreife müsste noch eine sog. Nullserie mit zehn Anlagen errichtet werden. Die Erkenntnisse zur P-3000 sind sowohl durch den TÜV als auch durch eine führende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt worden. Vor diesem Hintergrund hat der vorläufige Gläubigerausschuss beschlossen, die P-3000 nicht weiterzuführen, sondern das Projekt an einen anderen Entwickler zu veräußern. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Herr Rodbertus noch im März dieses Jahres in einer Abteilungsleiterbesprechung bei PROKON geäußert hat, dass die P-3000 nach seiner Vorstellung nicht mehr zum Kernbereich von PROKON gehöre, sondern vielmehr in eine eigenständige Gesellschaft auszugliedern sei, die ihren Finanzierungsbedarf dann aus eigener Kraft am Kapitalmarkt befriedigen müsse. Ein drittes Beispiel ist schließlich die Holzindustrie Torgau OHG ( HIT ). Herr Rodbertus hat in seiner Rundmail mitgeteilt, die HIT erwirtschafte jährlich einen operativen Gewinn von rd. EUR 38 Mio. und verfüge daher über entsprechende Mittel, das von PROKON gewährte Darlehen zu tilgen. Auch das ist falsch, insbesondere wenn Herr Rodbertus behauptet, dass diese Zahlen meinem Insolvenzeröffnungsgutachten entnommen sind. In meinem Insolvenzeröffnungsgutachten habe ich vorläufige Planzahlen dargestellt und zugleich darauf hingewiesen, dass ein Sanierungsgutachten in Auftrag gegeben und noch nicht fertiggestellt ist. Richtig ist dagegen, dass die HIT seit 2007 noch nie einen Gewinn erwirtschaftet hat. Im Gegenteil: Die HIT hat seit 2007 insgesamt Verluste von rd. EUR 105 Mio. aufgehäuft. Gemeinsam mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss habe ich mich dennoch entschlossen, die HIT mit weiteren Mitteln zu unterstützen, um das Unternehmen zu stabilisieren. Damit wollen wir die Chance einer gewissen (anteiligen) Rückführung des Darlehens von PROKON in der Zukunft wahren. Grundlage hierfür ist das nun vorliegende Sanierungsgutachten, das für 2015 von einem Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen von rd. EUR 22,5 Mio. ausgeht. Eine solche (anteilige) Rückführung könnte frühestens ab dem zweiten Halbjahr 2015 erfolgen. HIT kann also künftig erfolgreich am Markt operieren, nach sachverständiger Bewertung aber das Darlehen von PROKON nicht vollständig zurückzahlen

4 Die Ertragsfähigkeit von PROKON Die von Herrn Rodbertus vorgetragenen Zahlen zur Ertragsfähigkeit von PROKON haben nichts mit der Realität zu tun. Insbesondere sind sie nicht, wie Herr Rodbertus vorträgt, meinem Sachverständigengutachten entnommen. Herr Rodbertus behauptet u.a., PROKON erwirtschafte ein operatives Ergebnis von EUR 158,3 Mio. pro Jahr. Hierbei verwendet Herr Rodbertus bewusst mehrdeutige Begriffe wie den des operativen Ergebnisses. Der von Herrn Rodbertus wohl gemeinte Wert dürfte das Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen sein. Richtig ist, dass die insolvente PROKON Regenerative Energien GmbH als Ihr Vertragspartner in 2013 einen Verlust vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen von EUR 7 Mio. hinnehmen musste. Der Verlust 2013 nach Steuern, Zinsen und Abschreibungen beläuft sich auf den anlässlich der Pressekonferenz am von mir bereits mitgeteilten Betrag von rd. EUR 478 Mio. In 2014 greifen die von meinem Team und mir seit dem gegen den Willen von Herrn Rodbertus eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen, so dass jedenfalls mit einem Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen in der Größenordnung von rd. EUR 36 Mio. gerechnet werden kann, der in den Jahren 2015 ff. nach vorsichtiger Berechnung noch erhöht werden kann. Bewertungen durch gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfer Herr Rodbertus trägt weiter vor, die Verluste von PROKON seien konstruiert und spricht von Bilanzmanipulation. Unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz derartiger Falschbehauptungen erscheint folgende Klarstellung geboten: Die Bewertungen werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Handelsgesetzbuchs für die einzelnen Vermögensgegenstände der PROKON vorgenommen. Die Übereinstimmung der Wertansätze mit den gesetzlichen Vorschriften wird durch den Prüfer des Jahresabschlusses geprüft und bestätigt. Abschlussprüfer für den derzeit zu erstellenden und zu prüfenden Jahresabschluss zum ist eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Dieser Abschlussprüfer ist Anfang 2014 von Herrn Rodbertus selbst bestellt worden. Der Abschlussprüfer hat über Monate die Geschäftsunterlagen von PROKON gesichtet und mit diversen Mitarbeitern bei PROKON eingehende Gespräche geführt. Die erfolgten Bewertungen, an denen ich mich in meiner Begutachtung weitgehend orientiere, sind mithin Teil eines normalen Prüfungsprozesses. Die Bewertung der deutschen Windparks von PROKON ist durch eine führende deutsche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den marktüblichen Standards erfolgt. Mit diesen Standards werden auch alle anderen Windparks in Deutschland bewertet. Ergänzend sind im Rahmen der Bewertung zudem auch Besonderheiten von PROKON wie das eigene Betriebsführungs- und Versicherungskonzept einbezogen worden. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kann aber die bestehenden Gesetze bei ihrer Bewertung nicht ignorieren, auch wenn Herr Rodbertus dies zu wünschen scheint. Hinzuweisen ist noch darauf, dass die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit meiner Zustimmung, im Februar durch Herrn Rodbertus selbst erfolgt ist. Schließlich sind auch die Bestandswindparks in Polen sowie die geplanten Windparks in Polen und Finnland bewertet worden. Diese Bewertung habe ich aus Kostengründen allerdings nicht durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sondern durch eine Unternehmensberatung vornehmen lassen. Die Ergebnisse sind in die Bewertungen des Abschlussprüfers eingeflossen. Zustand des Rechnungswesens und Controllings Über den zu Beginn des Insolvenzverfahrens katastrophalen Zustand des Rechnungswesens und Controllings von PROKON habe ich bereits in früheren Mitteilungen unterrichtet. Einen vertieften Einblick werde ich Ihnen in meinem Bericht anlässlich der ersten Gläubigerversammlung ermöglichen. Ich werde darin über die Bestandsaufnahme hinaus auch die wesentlichen Maßnahmen aufzeigen, die ich gemeinsam mit den engagierten Mitarbeitern und den von mir beauftragten Beratern und dem Management zwischenzeitlich ergriffen habe. In diesem Zusammenhang ist mir ein ausdrücklicher Hinweis besonders wichtig: Die Vernachlässigung dieser Bereiche beruht auf einer Entscheidung von Herrn Rodbertus. Den Mitarbeitern im Rechnungswesen und Controlling ist dagegen kein Vorwurf zu machen. Im Gegenteil: Seit wir gemeinsam die Strukturen aufsetzen, zeigt sich, dass profunde Kenntnisse vorhanden sind und sich eine positive Motivation in diesen wichtigen Abteilungen entwickeln kann. Widerruf von Vollmachten Herr Rodbertus ruft Sie in seinem Rundschreiben zu einem Widerruf der Vollmachten auf, die an die Freunde von Prokon (e.v.) ausgestellt worden sind. Als Insolvenzverwalter habe ich keine Empfehlung für einen bestimmten Bevollmächtigten zu geben. Ich kann Ihnen nur mitteilen, dass die Zusammenarbeit mit den Freunden von Prokon (e.v.) und den weiteren Gläubigergruppen bisher sehr konstruktiv verläuft. Nach meiner Wahrnehmung sind die Freunde von Prokon (e.v.) und die weiteren Gläubigergruppen an der Sanierung von PROKON sehr interessiert

5 Bei PROKON und in meiner Kanzlei sind in den letzten Wochen einige Vollmachten für Herrn Sattler eingegangen. Vor allem aber haben mich zahlreiche Widerrufe der Vollmachten für Herrn Sattler erreicht. Beide werden derzeit erfasst und rechtzeitig an Herrn Sattler weitergeleitet. Sollten Sie einen Widerruf der Bevollmächtigung des Herrn Sattler erwägen, rege ich an, dass Sie diesen Widerruf direkt an mich senden. Ich werde Ihren Widerruf dann umgehend im Original beim Insolvenzgericht einreichen sowie Herrn Sattler eine Kopie Ihres Widerrufs übermitteln. Das Insolvenzgericht wird die drei großen Gläubigergruppen sowie Herrn Sattler kurzfristig auffordern, die vorhandenen Originalvollmachten zur Vorbereitung der Gläubigerversammlung gebündelt beim Gericht einzureichen. Bitte reichen Sie Ihre Vollmachten oder Widerrufe nicht direkt beim Insolvenzgericht ein. Die drei großen Gläubigergruppen, welche zahlreiche Gläubiger in der Gläubigerversammlung vertreten, sich nachhaltig für die Sanierung von PROKON engagieren und sich ausdrücklich gegen Herrn Rodbertus aussprechen, sind: Freunde von Prokon e.v. (FvP) Postfach Alpen Tel.: Fax: Internet: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.v. (SdK) Hackenstraße 7b, München Tel.: Fax: Internet: Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.v. (DSW) Peter-Müller-Straße Düsseldorf Tel.: Fax: Internet: Detaillierte Informationen im Insolvenzverwalterbericht In diesen Tagen erfolgt der Versand der Forderungsanmeldungen. Gemeinsam mit den Forderungsanmeldungen erhalten Sie eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN). Mit dieser PIN werden Sie auf einer geschützten Website, die ich Ihnen in dem Anschreiben ebenfalls mitteilen werde, ab dem meinen ausführlichen Bericht als Insolvenzverwalter ( 156 InsO) einsehen können. In diesem Bericht werden Sie auch fundierte Informationen zu allen weiteren Geschäftsbereichen von PROKON finden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Dietmar Penzlin Insolvenzverwalter Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht - 5 -

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