1/ Wege zum Ausstieg aus dem Berufsleben. Collage: ToGa

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1 1/ Collage: ToGa Ein Jahr Kenia Anspruch und Wirklichkeit Einkommensrunde 2017 Rückblick und Ergebnisse Ausbildungsschulen in Sachsen-Anhalt Hinweise zum Umgang mit dem Vorbereitungsdienst Wege zum Ausstieg aus dem Berufsleben Fachgewerkschaft der Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer in Sachsen-Anhalt

2 Faszination Transsibirische Eisenbahn Von Moskau nach Peking Fachstudienreise für Pädagogen und Interessierte! Termin: (In den Sommerferien) Reisepreis: 2.595, p. P. Einmaliges Angebot Erleben Sie unser einmaliges Angebot inklusive Flug mit dem Airbus A-380, durchgehende Reiseleitung, Übernachtung in ausgesuchten Hotels, Fachprogramm, Ausflugsprogramm und Vollpension! Die Ausschreibung sowie das Anmeldeformular erhalten Sie in den nächsten Tagen als Mitgliederrundschreiben. Wir freuen uns auf Sie Ihr Philologenverband Sachsen-Anhalt Reiseveranstalter: Reisedienst Bartsch GmbH Neichener Heide Bad Honnef Telefon: (02224) Fax: (02224)

3 ZEITSCHRIFT DES PHILOLOGENVERBANDES 1/2017 Aus dem Inhalt Verbandsarbeit Berufspolitik Bildungspolitik Seite Ein Jahr Kenia Anspruch und Wirklichkeit 2 Mit Kundgebungen und Streiks in die Tarifverhandlungen Einkommensrunde 2017 Rückblick und Ergebnisse 7 Mehr Lehrer gefordert Versäumnisse vergessen 15 Aktuelles aus der dbb Landesfrauenvertretung 17 Häusliches Arbeitszimmer: Personenbezogene Ermittlung 18 Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Altersteilzeit 19 Ausbildungsschulen in Sachsen-Anhalt Hinweise zum Umgang mit dem Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in Sachsen- Anhalt 20 Wege zum Ausstieg aus dem Berufsleben 21 Englisch-Abitur 22 Klassenfahrten 22 Buchbesprechung: Schule im Umbruch Plädoyer für eine Pädagogik des Herzens 23 Die allerletzte Seite 28 Liebe Leserin, lieber Leser, jetzt zeigt sich der Frühling wieder. Längere Tage und die spürbare Kraft der Sonne bringen die Natur zum Erwachen, die ersten Tiere beenden ihren Winterschlaf. Aufgeschreckt scheinen auch die verantwortlichen Bildungspolitiker der Regierungskoalition. Vollkommen überraschend tritt nun ein, was wir seit Jahren prophezeit haben. Die Unterrichtsversorgung kann nicht mehr sichergestellt werden, es hilft auch keinerlei Kosmetik mehr. Wenn man einige Verantwortliche reden hört, fragt man sich, wo sie die vergangenen Jahre geschlummert haben. Wohl kaum etwas lässt sich so verlässlich prognostizieren, wie die Schülerzahlen und der Lehrkräftebedarf. Die aktuelle Situation ist also eine Katastrophe mit Ansage. Frühlingsgefühle dürften auch mit Blick auf das Tarifergebnis nur sehr spärlich eintreten. Einerseits konnte mit der Einführung der Stufe sechs in den Entgeltgruppen endlich eine Forderung unseres Verbandes umgesetzt werden. Auf der anderen Seite kompensiert die lineare Erhöhung von 2 % in diesem Jahr nicht einmal den aktuellen Inflationsausgleich. Auch hier zeigt sich das zwischen dem Bekenntnis zur Wertschätzung unserer Arbeit und der tatsächlichen Umsetzung durch die Entscheidungsträger eine große Lücke klafft. Wir werden weiterhin auf diese Defizite hinweisen, unabhängig von der Jahreszeit. Herausgeber: Philologenverband Sachsen-Anhalt e. V. Landesgeschäftsstelle Sixtistraße 16a Merseburg Tel / Redaktionskollegium: Thomas Gaube, Rolf Laux, Birgitt Matthies, Jörg Riemer, Hermann Weinert Druck: Merco MTW Schokholtzstraße Merseburg Telefon: / Fax: / Ihnen wünschen wir trotz allem eine sonnige Frühlingszeit und viel Kraft bei den anstehenden Herausforderungen der kommenden Abiturprüfungsperiode Herzlichst Ihr Der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag für den Philologenverband Sachsen-Anhalt e. V. enthalten. i. A. der Redaktion 1

4 Ein Jahr Kenia Anspruch und Wirklichkeit Liebe Kolleginnen und Kollegen, im März letzten Jahres fanden in Sachsen-Anhalt die Landtagswahlen statt, in deren Folge wir nun auf fast ein Jahr Arbeit der Kenia-Koalition unter Führung der CDU mit dem wiedergewählten Ministerpräsidenten Haseloff vor allem aus bildungspolitischer Sicht zurückblicken können. Mit der Übernahme des Bildungsressorts durch die CDU wurde dem massiven und ungehemmten Umbau unseres Schulsystems hin zum Einheitsschulwesen Einhalt geboten. Wir sollten uns jedoch nicht der Hoffnung hingeben, dass damit das Ziel, die Abschaffung der Gymnasien und die flächendeckende Errichtung von Gemeinschaftsschulen aus dem bildungspolitischen Fokus von Rot-Grün gerückt ist. Erklärtes bildungspolitisches Ziel der rot-grünen Koalitionäre ist und bleibt perspektivisch die Abschaffung und Umwandlung aller Gymnasien in Gemeinschaftsschulen und die Errichtung eines bundesweiten Einheitsschulwesens. Auch sind mit der Übernahme des Bildungsressorts durch die CDU die in der letzten Legislatur geschaffenen Strukturen zur Umsetzung dieser Ziele nahezu unverändert erhalten geblieben und haben damals maßgeblich handelnde und Verantwortung tragenden Personen noch immer eine Vielzahl administrativer Schalthebel in ihren Händen. Dem Gymnasium, Leuchtturm und Festung eines erfolgreichen gegliederten Schulsystems wurde lediglich eine fünfjährige Feuerpause zuteil, bevor in den kommenden Wahlschlachten erneut der Sturm auf die Feste eines leitungs- und begabungsgerechten Bildungswesens, einer fundamentalen, vertieften, wissenschaftlichen Allgemeinbildung und einer weltweit anerkannten Studierfähigkeit beginnt. Schauen wir uns die Realität an, waren doch die meisten Schulen schon zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 mit weniger als 100% unterversorgt. Notwendige Kapazitäten zur Krankheitsvertretung bleiben bislang ebenso ein leeres Versprechen, wie die Abkehr vom Flexierlass und die Vergütung von Mehrarbeit. Es mangelt nicht nur an Sprachlehrkräften und pädagogischen Mitarbeitern. Fehlender pädagogischer Nachwuchs und zu geringe Einstellungszahlen und damit ein weiter wachsender Unterrichtsausfall und massiver Fachlehrermangel werden zum Dauerbrenner schwarz-rot-grüner Bildungspolitik. Die aktuellen Einstellungszahlen, die Anzahl tatsächlich besetzter ausgeschriebener Stellen, der weiter wachsende Personalbedarf durch fortschreitende Inklusion, die Integration von Flüchtlingskindern und Jugendlichen in 2

5 Leitartikel unser Regelschulsystem, weiter steigende Zahlen von langzeiterkrankten Lehrkräften, durch ständig neue Belastungen, weiter erhöhte Krankenstände, notwendige Stellenausschreibungen zur Ausbildung unseres Lehrkräftenachwuchses und natürlich die wachsenden Altersabgänge lassen die Einstellungszahlen wie einen Tropfen auf einem heißen Stein verdampfen und für das kommende Schuljahr statt einer personellen Verbesserung eine weitere drastische Verschlechterung der Unterrichtsversorgung in allen Schulformen erahnen. Angesicht der drohenden weiteren Verschlechterung der Unterrichtsversorgung unter Beibehaltung der gegenwärtigen Einstellungszahlen beobachten wir derzeit, dass auch diese Landesregierung geneigt ist, dem trügerischen Spiel der Schönfärberei der Unterrichtsversorgung und Einstellungszahlen zu verfallen. Geschönte Einstellungsstatistiken und das erneute Drehen an den Stellschrauben der Unterrichtsversorgung, seien es ein erneutes Nach-Unten-Korrigieren der schülerbezogenen Zuweisung von Lehrerwochenstunden im Primar- und Sekundarbereich, massive Kürzungen in den Stundentafeln der selbigen Schulformen, Streichungen von Ganztagsstunden oder Reduzierungen von Anrechnungsstunden für Lehrkräfte oder Funktionsstelleninhaber werden wir nicht akzeptieren und öffentlich machen. Wir fordern von den Koalitionspartnern die Einhaltung und Umsetzung der im Koalitionsvertrag parafierten pädagogischen Rahmenbedingungen für alle Schulen. Wir sagen mit aller Deutlichkeit. Hände weg von den Stundentafeln und den geltenden Stundenzuweisungen für Schüler und Lehrkräfte aller Schulformen. Dieser im Koalitionspapier formulierte Anspruch für eine verlässliche Bildungsgangwahl steht im krassen Gegensatz zur gängigen Praxis der völligen Freigabe des Elternwillens bei der Wahl der weiterführenden Schulen. War das Gymnasium in den letzten Legislaturperioden strukturell nicht aus der Bildungslandschaft zu entfernen, so soll es weiterhin, unter anderem durch die Absenkung von Leistungsstandards und eine zunehmende Leistungsheterogenität seiner Schülerschaft, von innen her ausgehöhlt und den Einheitsschulen gleichgeschaltet werden. Wir fordern eine sofortige Rückkehr zum Leistungsgedanken, zur Leistungsgerechtigkeit, zu ausbildungs- und studiengerechten Leistungsparametern im Leistungsbewertungserlass, in der Oberstufenverordnung und den Versetzungs-und Übergangsverordnungen und die Wiedereinführung einer verbindlichen Schullaufbahnempfehlung. 3

6 Leitartikel Marco Tullner und André Schröder Bildquelle: wkhbz6caqq_auibygc&biw=1920&bih=930#imgrc=ruub-d1eelnj4m:&spf=210 Die übereilt in Kraft gesetzte und letztlich erneut nicht KMK-konforme Oberstufenverordnung ist ein klarer Beleg dafür, dass sich auch Sachsen-Anhalt bildungspolitisch vom Leistungsgedanken verabschiedet hat und in den Chor all derer einstimmt, die den höchsten schulischen Abschluss, die Hochschulreife, für jeden erreichbar gestalten wollen. Der Abschluss allgemeine Hochschulreife wird sein Gütesiegel, eine vertiefte, wissenschaftspropädeutische Allgemeinbildung und Studierfähigkeit, weiter verwässern und verlieren. Leistungsbezogene gymnasiale Bildungsalternativen werden sich außerhalb des staatlichen Schulwesens weiter etablieren, die vermeintliche Chancengleichheit aller wird zu einer weiteren sozialen Spreizung im Bildungswesen führen. Die staatlichen Schulen und die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler werden zudem Verlierern dieser Entwicklung sein. Wir werden diese Entwicklung weiterhin sehr kritisch begleiten, den Finger in die Wunde legen und unsere Überzeugungen und bildungspolitischen Konzepte weiter in die politischen Diskussionen einbringen. Der Philologenverband Sachsen-Anhalt steht zum leistungsgerechten, gegliederten Schulsystem und tritt mit Entschiedenheit allen Versuchen entgegen, das Gymnasium zu unterwandern, inhaltlich auszuhöhlen oder strukturell abzuschaffen. Thomas Gaube Landesvorsitzender 4

7 Mit Kundgebungen und Streiks in die Tarifverhandlungen 2017 Ausgangslage für die Tarifrunde 2017/18 war der für unsere Mitglieder eher durchwachsene Tarifabschluss 2015/16. Auf der Habenseite standen lediglich eine moderate lineare Gehaltssteigerung sowie eine auf 5 Jahre gestreckte Anhebung der Jahressonderzahlung um jeweils 1% (bis auf 50% des Durchschnittes der Bezüge f. Juli, Aug., Sept., Tab. 2). Letztere war verbunden mit einer Anhebung der Eigenleistung zur VBL, die 2016 mit einer Überschreitung des abgabefreien Betrages einherging. Diese führte sogar dazu, dass es beim Dezembergehalt 2016 zu Nettoverlusten kam. Entgelttabelle Stand 03/2016 Aktuelle Entgelttabelle Entwicklung Jahressonderzahlungen Aktuelle Entgelte Bund 5

8 Vor diesem Hintergrund wurden am durch die Forderungskommission des dbb in Berlin folgende Kernforderungen an die Tarifkommission der Länder (TdL-alle Bundesländer, außer Berlin und Hessen) formuliert: Mitglieder des PhVSA beteiligten sich an den Streikaktionen. Der Domplatz in Magdeburg war zum Streiktag gut gefüllt. Aufwärmen für unsere Forderungen. 6 6 Prozent Gesamtforderung, darin enthalten: Mindestbetrag als soziale Komponente, Einführung einer Stufe 6 ab Entgeltgruppe 9 (fehlte bisher, s. Tab.1) stufengleiche Höhergruppierung, Erhöhung der Entgelte für alle Auszubildenden um 90 Euro und des Urlaubsanspruchs auf 30 Tage, Übernahme aller Auszubildenden der Länder, Laufzeit 12 Monate, zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamten der Länder und Kommunen, Weiterentwicklung der Entgeltordnung für Lehrkräfte (Erhöhung der Angleichungszulage), Weiterentwicklung der Entgeltordnung im Länderbereich. Bei der Vielzahl an Beschäftigungsgruppen müssen diese Forderungen immer ein Kompromiss sein. Für unsere Tarifbeschäftigten war aber diesmal besonders die Einführung der Erfahrungsstufe 6 wichtig, da hiermit die Möglichkeit bestand, den Nettoabstand zu den beamteten Kollegen zu verringern. Außerdem war Anschluss an die Tarifentwicklung bei Bund und Kommunen zu halten (s. Tabelle 3) und die anziehende Inflation zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund riefen nach den ergebnislosen Tarifrunden am in Berlin sowie am 30./ in Potsdam der dbb und die Verdi-Gewerkschaften zu Warnstreiks auf. Man könnte meinen, dass alle 2 Jahre die Tarifrituale gepflegt werden müssen. Aber ohne den Druck der arbeitenden Basis, insbesondere natürlich durch die in Verbänden organisierten Tarifbeschäftigten, wären die Abschlüsse sicher nicht besser. Wichtig ist außerdem, dass auch auf Landesebene gezeigt wird, dass die Beschäftigten für eine angemessene Bezahlung kämpfen, aber auch, wenn es nötig sein sollte, sich gegen die Verschlechterung von Arbeitsbedingungen wehren können. Unser Verband rief seine Mitglieder zum Warnstreik am und damit zur Teilnahme an der zentralen Kundgebung von dbb und Verdi in Magdeburg auf. Dies hat den Druck auf die TdL noch einmal erhöht. Die Organisation eines Warnstreiks stellt immer eine besondere Herausforderung dar, in diesem Jahr insbesondere dadurch, dass die zentrale Kundgebung unmittelbar auf die Winterferien folgte. Dessen ungeachtet konnten wir mit Hilfe der Schulgruppenverantwortlichen und der Koordinierung von Frau Matthies in der Geschäftsstelle eine Vielzahl unserer Kollegen mobilisieren. Wir lieferten damit gemeinsam mit den rund 7000 Teilnehmern einen wichtigen Beitrag zum erfolgreichen Abschluss der Tarifverhandlungen vom Ein Warnstreik steht sprichwörtlich erst einmal für die weiche Variante des Arbeitskampfes. Probleme bekommen in erster Linie die Schulleitungen, die einen geordneten Ablauf in der Schule organisieren müssen. Die Schulleitungen sind aber nicht unsere Arbeitgeber. Bei manchen könnte man aber diesen Eindruck gewinnen. So hat beispielsweise ein Schulleiter eine für den angesetzte Dienstberatung auf Grund des Streiks verschoben. Entgelterhöhungen wird dieser Herr aber sicherlich auch gerne mitnehmen. Es gibt durch langfristig geplante Termine (Klausuren, Exkursionen, ) plausible Hinderungsgründe für die Teilnahme an Warnstreikaktionen und ja, auch alle, die nicht am Warnstreik teilgenommen haben, kommen in den Genuss der Gehaltserhöhungen. Wir distanzieren uns aber davon, irgendjemanden als Streikbrecher zu bezeichnen, wie es durch nicht in unserem Verband organisierte Kollegen geschehen sein soll. Wir sind uns sicher, wenn es nicht anders gehen sollte, dann können wir auch richtig streiken. P. Dammann

9 Einkommensrunde 2017 Rückblick und Ergebnisse Am wurden mit der Einigung im Tarifstreit 2017 der Arbeitgeberseite für die rund eine Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder strukturelle Verbesserungen bei der Eingruppierung und Gehaltserhöhungen von 4,35 % innerhalb der nächsten 2 Jahre abgerungen. Die Einkommensverbesserungen aller Tarifangestellten in den kommenden zwei Jahren haben ein geschätztes Gesamtvolumen 2,2 Mrd. Euro. Das Tarifergebnis soll zeitgleich auf die zwei Millionen Beamten übertragen werden. Forderungen des dbb in der Tarifrunde 2017 Erhöhung der Tabellenentgelte um 6 %, darin enthalten: ein Mindestbetrag als soziale Komponente und die Einführung einer Stufe 6 ab EG 9 stufengleiche Höhergruppierung Laufzeit: 12 Monate Auszubildende: Erhöhung der Ausbildungsentgelte um 90 Euro Erhöhung des Urlaubsanspruchs auf 30 Tage Übernahme aller Ausbildungskosten durch Arbeitgeber Übernahme aller Auszubildenden zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf den Beamtenbereich Das Tarifergebnis 2017 im Einzelnen Laufzeit Entgelt 24 Monate: lineare Entgelterhöhung in 2 Schritten: : 2,0% oder : 2,35% Einführung einer Stufe 6 in E 9 bis : Tabellenbetrag aus Stufe 5 erhöht um 1,5% : neue (abgesenkte) Stufe 6 erhöht um 1,48% Auszubildende und Praktikanten Entgelterhöhung in 2 Schritten: : 35, : 35,00 Jahresurlaubsanspruch: 29 Tage (bisher 28 Tage) zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf den Beamtenbereich ist in Sicht Schaut man auf die Ergebnisse der Tarifrunde 2017 im Einzelnen, darf neben der Würdigung des insgesamt positiven Gesamtergebnisses eine differenzierte Betrachtung aus Sicht verschiedener Entgeltgruppen und -stufen, die Betrachtung der Tarifabschlüsse in anderen Bereichen und des in den letzten Jahren ständig gewachsenen Steueraufkommens nicht ausbleiben. Mit Blick auf die Ergebnisse der Tarifverhandlungen seit Bestehens des TV-L zum 1. Juli 2006 an, reiht sich das Tarifergebnis 2017 insgesamt, und im Vergleich zu anderen Tarifbereichen, in die eher bescheidenen Ergebnisse der letzten Jahre ein. 7

10 TV-L - Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder Monate 24 Monate 24 Monate 24 Monate 24 Monate 24 Monate keine E1-E8: E9-E12: E13-E15Ü: ,0% 1,20% 1,5% 1,90% 2,7% 2,95% 2,1% 2,3% 2,0% 2,35% Jul Jan Sept Mrz Jan Jan Jan ,9% Einführung Abschaffung 6-jähriger Bewährungsaufst. Jahresurlaubsanspruch Absenkung der Nettogehälter schrittweise Einführung der leistungsbez. Entgeltanteil leistungsbez. Entgeltanteil nach BAT weiterhin für E2-E8 30 Tage unabh. vom Alter durch Pflichbeträge zur VBL Stufe 6 in E9 bis E15 Anhebung Jahrssonderzahl- Verzögerung der Angleichung lungen für Tarifbegiet Ost TV-L Lehrer um weitere 2 Jahre mind. 17 mind. 75 Rückwirkend zum 1. Januar 2017 erfolgt eine Erhöhung in der Entgelttabelle von 2 %. Die Tabellenwerte der Entgeltgruppen 1 bis 8, der Stufen 1 bis 3 der E9 und der Stufe in E10 bis E12 werden um 75 aufgestockt, dies entspricht der, von den Gewerkschaften geforderten sozialen Komponente. Damit werden die Einkommen dieser Entgeltgruppengruppen überproportional angehoben. Bei der Entgelterhöhung TV-L 2017 handelt es sich weder um eine klassische lineare Erhöhung, noch um eine lineare Erhöhung mit Mindestoder Sockelbetrag, wie dies in den letzten Jahren häufiger vorkam. Es wurde vielmehr eine lineare Entgelterhöhung von 2,0% festgelegt sowie ein pauschaler Erhöhungsbetrag von 75 für bestimmte Entgeltgruppen und -stufen. Die Bezeichnung "Mindestbetrag" ist jedoch irreführend, da einige Entgeltgruppen und Stufen unter den 75 zurückbleiben. 8

11 TV EntgO-L Lehrkräfte ab Januar 2017 Vorbehaltlich der endgültigen Abstimmung in der Redaktion ( Stand 17. Februar 2017 ) Entgelttabelle zu 15 TV-L gültig vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 Entgelttabelle Stand 01/2017 Lehrkräfte Tabelle ( + 2,00 % mindestens + 75 *) Stand EG Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 15Ü 5.408, , , , , , , , , , , , , , ,62-13Ü , , , , ,62-13SR 3.587, , , , ,75-13** 3.587, , , , ,75-12** 3.233, , , , ,51-11** 3.128, , , , ,36-10** 3.018, , , , ,71-9** 2.686, , , , ,05-9 klein** 2.686, , , , *** 2.523, , , , , ,40 7*** 2.372, , , , , ,98 Lehrkräfte Entgelt-Plus in Euro zu Dez 2016 ( Vollzeit ) Stand EG Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 15Ü + 106, , , , , , , , , , , , , , ,19 13Ü + 78, , , , ,19 13SR + 70, , , , ,52 13** + 77, , , , ,72 12** + 82, , , , ,58 11** + 82, , , , ,66 10** + 82, , , , ,35 9** + 82, , , , ,59 9 klein** + 82, , , ,41 8*** + 81, , , , , ,40 7*** + 81, , , , , ,40 Zum 1. Januar 2018 erfolgt eine weitere Erhöhung in der Entgelttabelle für alle Entgeltgruppen von 2,35 %. Damit steigen in den kommenden zwei Jahren die Entgelte der unteren Entgeltgruppen (E8-E6) um 5,5 % bis 10,0 %, die der oberen Entgeltgruppen (E13-E15) um jeweils etwa 4,4 %. Ein insgesamt vorzeigbares Ergebnis. 9

12 TV EntgO-L Lehrkräfte ab Januar 2018 Vorbehaltlich der endgültigen Abstimmung in der Redaktion ( Stand 17. Februar 2017 ) Entgelttabelle zu 15 TV-L gültig vom 1. Januar 2018 bis 30. September 2018 Lehrkräfte Entgelttabelle ( + 2,35 % und Stufe 6 ab EG 9 ) Stand EG Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 15Ü 5.535, , , , , , , , , , , , , , , , ,99 13Ü , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,46 9 klein 2.749, , , , , , , , , , , , , , , , ,87 Erneut profitieren die Beschäftigten im unteren und mittleren Dienst stärker von der Einkommensentwicklung als die, des gehobenen oder höheren Dienstes. Es sei ihnen angesichts ständig wachsender Lebenshaltungskosten von Herzen gegönnt. Das von uns aber immer wieder angemahnte Abstandsgebot zwischen den Einkommensgruppen gerät weiter ins Rutschen. Wenn Verantwortung und Leistung in den oberen Einkommensgruppen nicht mehr ausreichend honoriert wird, gerät der gesamte öffentliche Dienst ins Wanken. Wohin Gleichmacher, gleiche Bezahlung und das Negieren von Leistungsanreizen führen, muss gerade in den neuen Bundesländern Niemandem erläutert werden. Die schrittweise Einführung der Stufe 6 ab Januar 2018 (siehe vorherige beiden Tabellen) für die Entgeltgruppen 9 bis 15 ist ein wichtiger Schritt für die Einkommensentwicklung der Angestellten im gehobenen und höheren Dienst. Sie schließt zugleich eine der Lücken zwischen den Entgelttabellen von Bund und Kommunen (TVöD) und denen der Länder (TV-L). Stufe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufenlaufzeit 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre Grundlage für die Einstufungen der Beschäftigten ist die ununterbrochene Beschäftigungszeit beim selben Arbeitgeber und in derselben Entgeltgruppe. Die Stufe 6 bringt künftig allen Beschäftigten der Entgeltgruppen (E9 bis E15), also Sozialpädagogen und Lehrkräften aller 10 Schulformen, schrittweise bis 2018 einen weiteren Gehaltssprung von 3%, wenn sie i.r. 15 Jahre im Land beschäftigt sind. Die Einführung erfolgt in zwei Stufen, zum 1. Januar 2018 als neuer Tabellenbetrag aus Stufe 5 erhöht um 1,5% und zum 1. Oktober 2018 als neue (gegenüber dem VTöD jedoch abgesenkte) Stufe 6 erhöht um 1,48%. Kolleginnen und Kollegen, die bisher der Endstufe 5 oder geringer zugeordnet sind, profitieren also vollumfänglich von der schrittweisen Einführung der Stufe 6.

13 TV EntgO-L Lehrkräfte ab Oktober 2018 Vorbehaltlich der endgültigen Abstimmung in der Redaktion ( Stand 17. Februar 2017 ) Entgelttabelle zu 15 TV-L gültig vom 1. Oktober 2018 bis 31. Dezember 2018 Lehrkräfte Entgelttabelle ( + 1,50 % in Stufe 6 ab EG 9 ) Stand EG Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 15Ü 5.535, , , , , , , , , , , , , , , , ,70 13Ü , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,71 9 klein 2.749, , , , , , , , , , , , , , , , ,87 Bei jedem Tarifabschluss gibt es aber auch vermeintliche Verlierer. Nicht alle Beschäftigten profitieren gleichermaßen von dem Ergebnis. Viele, die auf der Straße gekämpft hatten, haben sich mehr erhofft. Kolleginnen und Kollegen in individuellen Endstufen oberhalb der Stufe 5 profitieren nur anteilig bis zum Höchstbetrag der Stufe 6 an deren Einführung. Auch nach Einführung der Stufe 6 im gehobenen und höheren Dienst im TV-L bleibt dieser weiterhin deutlich hinter dem TVöD zurück. Im Folgenden der Vergleich der Entgelttabellen TV-L 2018 (Stand ) mit derjenigen TVöD Bund 2017 (Stand ). Eine Tabelle 2018 TVöD liegt derzeit noch nicht vor. Durch die Tarifrunde TVöD 2018 wird sich der Abstand zum TV-L nochmals vergrößern. 11

14 Basis: TVÖD Bund 2017 gültig mit: TV-L 2018 gültig obere Zeile: Differenz im Brutto-Gehalt der jeweiligen Gruppe/Stufe der zu vergleichenden Tabellen untere Zeile: Differenz im Netto-Gehalt (Steuerjahr 2017, LstKl. I, keine Kirchensteuer, kein Kinderfreibetrag etc.) positive Zahlenwerte: TV-L 2018 weist ein höheres Einkommen auf Die erreichte Entgelterhöhung um 2,0 % zum 1. Januar 2017 (nicht alle Tarifangestellten profitieren schon oder noch von den Einkommensverbesserungen der Stufe 6) liegt bei allem Lob jedoch am unteren Ende aller 2016 in anderen Bereichen erzielten Abschlüsse. 2,0 % Entgelterhöhung bedeuten bei einer durch das Statistische Bundesamt geschätzten Inflationsrate von 1,9 % (im Februar 2017 lag diese schon bei 2,2 %) und der Erhöhung des zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrags zur VBL sowie der Versteuerung der VBL letztendlich für das Jahr 2017 eingruppierungsabhängige Verluste beim Real-Einkommen. Ähnlich nüchtern muss man letztendlich auch die Entgelterhöhung um 2,35 % zum 1. Januar 2018 sehen. Die Einkommen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bleiben erneut hinter der durchschnittlichen Einkommensentwicklung zurück. 6 % Zuwachs im Einkommen aller im öffentlichen Dienst beschäftigten, wären angesichts ständig wachsender Steuereinnahmen von Bund und Ländern kein Almosen, sondern eine endlich angemessene Teilhabe am Wachstum und eine überfällige, auch materielle Wertschätzung der Arbeit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hatte gebetsmühlenartig immer wieder vor einem unfinanzierbaren Abschluss gewarnt. Das Gesamtforderungspaket der Gewerkschaften würde die Länder 12 insgesamt etwa sieben Milliarden Euro kosten, betonte der Länder- Verhandlungsführer, Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD). Die Mehraufwendungen der Länder von rund 870 Mio. im Jahr 2017 und rund 1,28 Mrd. im Jahr nehmen sich vergleichsweise bescheiden aus zu den prognostizierten Steuermehreinnahmen von Bund und Ländern in den kommenden Haushaltjahren.

15 Finanzminister Wolfgang Schäuble verkündete für 2016 ein Plus von 5,7 Mrd. bei den Steuereinnahmen. Auch könnten alle staatlichen Ebenen gleichermaßen mit guten und nachhaltigen Steuereinnahmen bis zum Jahr 2020 rechnen. Die Steuern und Mehreinnahmen verteilten sich dabei relativ gleichmäßig auf Bund und Länder betonte Schäuble. Haben Beschäftige im privaten Sektor Anteil am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Unternehmen, bleibt diese Teilhabe im staatlichen Sektor trotz guter Haushaltszahlen aus. Den Leistungserbringern im öffentlichen Dienst wird seit Jahren eine positive Entwicklung der Realeinkommen verwehrt. Währende Bundes- und Landespolitiker nicht müde werden, trotz üppig sprudelnder Einnahmen, die Öffentlichkeit vor nicht finanzierbar steigenden Personalkosten und leeren Haushaltskassen zu warnen, greifen sie selbst mit vollen Händen in die öffentlichen Kassen um sich ihre Diäten und Zuwendungen der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und den gestiegenen Lebenshaltungskosten entsprechen regelmäßig und großzügig anzupassen. Zeitraum Abgeordnetenentschädigungen der Bundestagsabgeordneten (seit Einführung des Euro) Diäten Kostenpauschale ,00 + 1,9% 3.417,00 + 1,9% ,00 + 1,9% 3.503,00 + 2,5% ,00 + 4,7% 3.782,00 + 8,0% ,00 + 4,5% 3.868,00 + 2,3% ,00 + 0,0% 3.969,00 + 2,6% ,00 + 3,8% 4.029,00 + 1,5% ,00 + 3,7% 4.123,00 + 2,3% ,00 + 5,0% 4.204,00 + 2,0% ,00 + 4,8% 4.267,06 + 1,5% ,00 + 2,7% 4.305,46 + 0,9% 13

16 Gemäß 12 Abs. 2 AbgG erhalten die Bundestagsabgeordneten eine Kostenpauschale, die der Einrichtung und Unterhaltung von Wahlkreisbüros (Miete, Porto, Inventar, Literatur), Mehraufwendungen für Unterkunft und Verpflegung am Sitz des Bundestages und bei Reisen und der Repräsentation dient. Diese wird jedes Jahr zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst. Da sie lediglich der Erstattung von mandatsbedingten Aufwendungen dient, ist sie steuerfrei und gilt nicht als Einkommen. Über die Verwendung der Pauschale muss der Abgeordnete keine Rechenschaft ablegen. Ein Vergleich der Einkommensentwicklung zwischen den politischen Mandatsträgern von Bund- und Ländern und den Leistungserbringern eines funktionierenden Staates, den Mitarbeitern im öffentlichen Dienst entlarvt die Doppelzüngigkeit, wenn von Haushaltskonsolidierung, Sparzwängen, Finanzlöchern, Nichtfinanzierbarkeit und Belastungsgrenzen die Rede ist. Vielmehr wird sich Oben kräftig bedient während die da Unten den Gürtel enger schnallen sollen. Im Dezember 2018 endet die Friedenspflicht zum Tarifvertrag TV-L 2017/18. Wir hoffen, wir sehen sie wieder so zahlreich und kampfstark auf der Straße um erneut unseren legitimen Forderungen nach Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung und leistungsangemessener Entlohnung Nachdruck zu verleiden. Thomas Gaube Landesvorsitzender Foto: Viktoria Kuehne 14

17 Mehr Lehrer gefordert Versäumnisse vergessen Am 26. Januar fand im Landtag ein sogenanntes Werkstattgespräch unter dem Titel Gute Bildung braucht mehr Lehrerinnen und Lehrer statt. Eingeladen hatte die SPD-Landtagsfraktion und anwesend waren von dieser die Fraktionsvorsitzende Katja Pähle und die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Angela Kolb-Janssen. Das Werkstattgespräch der SPD- Landtagsfraktion war gut besucht. Auch wenn der Titel eine jahrelange Forderung unseres Verbandes aufgreift, ist nicht vollständig klar geworden, welche Intention die Veranstaltung am Ende haben sollte. Man könnte sie wohl am ehesten unter dem Versuch politische Landschaftspflege und Zeigen von Aktivität ohne Verpflichtung abhaken. Der Einladungskreis scheint recht breit gewählt worden zu sein, sodass ca. 40 Personen anwesend waren. Die bildungspolitischen Sprecher der anderen Landtagsfraktion (außer AfD), Angela Gorr (CDU), Wolfgang Aldag (Grüne) und Thomas Lippmann (Linke) waren darunter, außerdem einige Schulleiter aller Schulformen, Vertreter des VBE, der GEW und Lehrerinnen und Lehrer, davon die meisten vermutlich als SPD-Mitglieder. Nach allgemeinen Einführungen des Ministers, in denen er sich dazu bekannte, allen Lehrkräften, die in Sachsen-Anhalt ihren Vorbereitungsdienst erfolgreich abschließen, ein Einstellungsangebot machen zu wollen, referierte Alexander Pistorius von der GEW über den zukünftigen Lehrerbedarf aus gewerkschaftlicher Sicht. Insgesamt war dieser Vortrag recht sachlich gehalten, stellte die unzureichende Unterrichtsversorgung an allen Schulformen, die Altersstruktur und die jährlichen Abgänge dar. Unter der Annahme, dass die Schülerzahlen konstant bleiben, das Arbeitszeitvolumen nicht verändert wird und die Quote der Lehrerinnen und Lehrer, die aus sonstigen Gründen aus dem Schuldienst ausscheiden (Aufhebungsvertrag, Kündigung etc) konstant bleibt, stellte er recht plausibel für die kommenden 10 Jahre einen jährlichen Einstellungsbedarf von mindestens 650 Lehrkräften heraus. In den darauffolgenden Jahren müsste dieser dann auf 730 erhöht werden. Anschließend stellte Susi Möbbeck (Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt, SPD) die Situation der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund (im Dezember 2016 waren es ca. 8000) dar. Matthias Rose vom Landeselternrat vervollständigte schließlich den Reigen der Referenten. Seine Ausführungen aus Elternsicht sprachen sich für Quereinsteiger zur Absicherung der Unterrichtsversorgung aus, waren ansonsten jedoch wenig systematisch. In der Diskussion meldeten sich zuerst die anwesenden Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft. Sie monierten, dass bei einem leergefegten Arbeitsmarkt für sie keine Chancen zur Lehrkräftegewinnung bestehen. Für den Philologenverband waren Hermann Weinert und und Jörg Riemer anwesend, beide brachten sich in der Diskussion ein. Dabei sprachen sie sich ausdrücklich dafür aus, die Sicherung des Bedarfs hauptsächlich mit grundständig und fachbezogen ausgebildeten Lehrkräften zu gewährleisten. Bei der Unterrichtsversorgung dürfe es nicht nur um Köpfe, sondern auch um Fachkombination und Inhalte gehen, die Qualität lasse sich sonst nicht sicherstellen. 15

18 Die Vertreterin der Uni Magdeburg (Prorektorin für Studium und Lehre, Prof. Dr. rer. nat. Franziska Scheffler) warb in der Diskussion massiv dafür, auch in Magdeburg wieder Lehramtsstudiengänge anzubieten, da man bei diesen Studierenden eine starke regionale Verwurzelung festgestellt habe und ansonsten die Versorgung insbesondere in der Altmark nicht gewährleistet sei. Diesem Vorschlag zeigte sich Minister Tullner gegenüber sehr offen, verbunden mit dem Hinweis, dass er es ja nicht bezahlen müsse und der Ball damit im Wissenschaftsministerium liege (vor wenigen Monaten als er dort noch Staatssekretär war, habe er es anders gesehen). Die politischen Vertreter gestanden ein, dass es in den kommenden Jahren wohl nicht ohne Quereinsteiger gehen werde und forderten ein entsprechendes Konzept zur Nachqualifikation. Auch das ist nichts Neues, passiert ist in den vergangenen Jahren nichts. SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt 16 Frau Schneider von der Latina in Halle fragte nach Möglichkeiten, Mehrarbeit zu vergüten. Es gebe durchaus einige Lehrkräfte, die bereit wären zusätzliche Stunden zu unterrichten, wenn diese entsprechend honoriert werden. Weiterhin ging es in der Diskussion um pädagogische Mitarbeiter, lange SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt um die Sprachlehrer und die Sorgen einzelner Schulen. Es lässt sich kurz in einer Grundaussage zusammenfassen: es fehlt überall Personal und es geht so nicht weiter. Frau Kolb-Janssen und Frau Pähle stellten dann nochmals die Position der SPD-Fraktion heraus. Hier konnte man den Eindruck gewinnen, dass die SPD in der vergangenen Legislaturperiode in der außerparlamentarischen Opposition war. Es wurde mehrmals auf die damaligen Versäumnisse hingewiesen (ohne einzugestehen, wer die politische Verantwortung trug) und unterstrichen, was man jetzt alles für die Schulen tun wolle. So wurde die Zahl von 750 Neueinstellungen im Jahr genannt. (Weinert fragte dann zurecht nach, woher man die Bewerber nehmen wolle). Die Aussage jeder Lehrer, der ausscheidet, wird neu besetzt und außerdem kämen noch jährlich 100 Neueinstellungen obenauf, hört sich zwar gut an, diejenigen, die es geäußert haben sind jedoch nicht dafür verantwortlich. Insgesamt war es also im Wesentlichen eine Ansammlung von Befindlichkeiten und Absichtserklärungen, ohne jegliche konkrete Untersetzung. Einen Tag später wurde dann das Rätsel um die Zielstellung der Veranstaltung gelöst. Die SPD-Landtagsfraktion trat mit ihrem Vorschlag an die Öffentlichkeit, 750 Lehrerinnen und Lehrer einzustellen und die Mittel dafür den anderen Ministerien abzuziehen. Dieser Vorschlag stieß bei beiden Koalitionspartnern auf Widerstand. Insofern schien es, als wollte man mit diesem Werkstattgespräch, die eigenen politischen Ziele flankieren. Dies verursachte einen faden Beigeschmack, vor allem vor dem Hintergrund, dass in den vorangegangenen fünf Jahren die SPD das Kultus- und das Finanzministerium führte und damit die Verantwortung für die Sicherstellung des Lehrkräftebedarfs hatte. Das jedoch wurde von den Initiatoren mit keiner Silbe erwähnt, sie schienen ihre Versäumnisse vergessen zu haben. Für uns als Verband stellt die für die kommenden Wochen angekündigte Diskussion um die Reduzierung von Anrechnungstatbeständen ein wichtiges Arbeitsfeld dar. Wir werden weiterhin für bedarfsgerechte Neueinstellungen und gegen zusätzliche Belastungen für die Lehrerinnen an unseren Schulen kämpfen.

19 Aktuelles aus der dbb-landesfrauenvertretung Am Samstag, den 28. Januar 2017, organisierte die dbb-landesfrauenvertretung ihre diesjährig erste Hauptversammlung. Dazu luden Kathrin Salzmann und Anja Ackermann in die Geschäftsstelle der Deutschen Polizeigewerkschaft am Schleinufer in Magdeburg ein. Stellvertretend für Simone Sowa vertrat ich den PhVSA und war damit ein von insgesamt 10 Teilnehmern der Veranstaltung. Jawohl, man liest korrekt. Es handelt sich hier nicht um einen Tippfehler. Von den 34 Mitgliedsgewerkschaften des dbb-sachsen-anhalt verfügt nicht einmal die Hälfte der Fachgewerkschaften über eine Frauenvertretung und dabei muss die Funktion als Frauenvertretung nicht einmal zwangsläufig von einer Frau ausgeführt werden. Beispielgebend ist der Verband Hochschulen und Wissenschaften (VHW) zu nennen, dessen Frauenvertretung von Herrn Eckert ausgeübt wird. Zurück zum Geschehen. Hauptanlass der Zusammenkunft der Landesfrauenvertetung war u.a. die Wahl eines neuen Vorstandes. Als einzige Kandidatin für den Vorsitz stellte sich Kathrin Salzmann von der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG) vor. Ihr Wahlamt wurde einstimmig von allen Anwesenden befürwortet. Annette Dölle von der Deutschen Verwaltungsgewerkschaft Sachsen-Anhalt (DVG) wurde zur ersten Stellvertreterin gewählt, Anja Ackermann von der Deutschen Polizei-Gewerkschaft (DPolG) bleibt zweite Stellvertreterin. Für die bevorstehende Delegiertenkonferenz des Landesfrauenrates am 01. April in Magdeburg und den Gewerkschaftstag des dbb-sachsen-anhalt am 25./26. April in Wernigerode arbeiteten wir gemeinsam zu erörternde Anträge aus. Das Thema Gesundheitsmanagement im Beruf, das insbesondere hinsichtlich psychischer Erkrankungen immer stärker an Aktualität gewinnt, stand da- Der neue Vorstand der dbb Landesfrauen bei ebenso auf der Agenda wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Stichwort Pflege, Altersteilzeit). Am Ende der Veranstaltung stellte sich uns Iris Herfurth vor, um von ihrer Arbeit als Landesvorsitzende der DSTG zu berichten. Wie Frau Salzmann stolz verkündete, beabsichtigt Iris Herfurth für den Vorstand im dbb-sachsen-anhalt zu kandidieren. Das ist insofern erwähnenswert, als das dies im Falle ihrer Wahl laut Landesfrauenvertretung das erste Mal seit 25 Jahren wäre, dass eine Frau im Vorstand des dbb vertreten sei. Sie beklagte, dass Gewerkschaftsmitglieder in weiten Teilen nicht ausreichend hinter der Gewerkschaftsarbeit stünden. Nur Wenige seien heute bereit für gewerkschaftliche Aktionen, z.b. Protestaktionen, Zeit auf(zu)opfern und Präsenz zu zeigen. Unbestritten hängt der Einfluss einer Gewerkschaft in erheblichen Maße von der Größenordnung ihrer Mitgliederzahl ab. Noch eindrucksvoller aber gestaltet sich die Stärke mit zunehmendem Engagement der einzelnen Mitglieder. Wenigstens in Situationen, in denen es drauf ankommt. Nadine Wegener 17

20 Häusliches Arbeitszimmer: Personenbezogene Ermittlung Collage: ToGa ToGa Pressemitteilung Nr. 13 vom 22. Februar 2017 Urteil vom VI R 53/12 Urteil vom VI R 86/13 Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, ist die Höchstbetragsgrenze von personenbezogen anzuwenden, so dass jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zu dieser Obergrenze einkünftemindernd geltend machen kann. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit zwei Urteilen vom 15. Dezember 2016 VI R 53/12 und VI R 86/13 entschieden und dabei seine Rechtsprechung zu 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zugunsten der Steuerpflichtigen geändert. Der BFH ist bislang von einem objektbezogenen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ausgegangen. Die abziehbaren Aufwendungen waren hiernach unabhängig von der Zahl der nutzenden Personen auf begrenzt. Nunmehr kann der Höchstbetrag von jedem Steuerpflichtigen in voller Höhe in Anspruch genommen werden, der das Arbeitszimmer nutzt, sofern in seiner Person die Voraussetzungen des 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG erfüllt sind. 18 Im ersten Fall (Az: VI R 53/12) nutzten die Kläger gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer in einem Einfamilienhaus, das ihnen jeweils zur Hälfte gehörte. Finanzamt und Finanzgericht (FG) erkannten die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer von jährlich ca nur in Höhe von an und ordneten diesen Betrag den Klägern je zur Hälfte zu. Der BFH hat die Vorentscheidung aufgehoben. Der auf den Höchstbetrag von begrenzte Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ist jedem Steuerpflichtigen zu gewähren, dem für seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wenn er in dem Arbeitszimmer über einen Arbeitsplatz verfügt und die geltend gemachten Aufwendungen getragen hat. Der BFH hat zudem klargestellt, dass die Kosten bei Ehegatten jedem Ehepartner grundsätzlich zur Hälfte zuzuordnen sind, wenn sie bei hälftigem Miteigentum ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam nutzen. Im Streitfall hatte das FG jedoch nicht geprüft, ob der Klägerin in dem Arbeitszimmer ein eigener Arbeitsplatz in dem für ihre berufliche Tätigkeit konkret erforderlichen Umfang zur Verfügung stand. Der BFH hat die Sache deshalb an das FG zurückverwiesen. Im zweiten Fall (Az: VI R 86/13) hat der BFH darüber hinaus betont, dass für den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer feststehen muss, dass dort überhaupt eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit entfaltet wird. Außerdem muss der Umfang dieser Tätigkeit es glaubhaft erscheinen lassen, dass der Steuerpflichtige hierfür ein häusliches Arbeitszimmer vorhält. Dies hatte das FG nicht aufgeklärt. Der BFH musste die Vorentscheidung daher auch in diesem Verfahren aufheben und die Sache an das FG zurückverweisen. Bundesfinanzhof Pressestelle Tel. (089) Pressereferent Tel. (089) Siehe auch: Urteil des VI. Senats vom VI R 53/12, cgi-bin/rechtsprechung/document.py?gericht=bfh&art=pm& Datum=2017&nr=34314&linked= urt Urteil des VI. Senats vom VI R 86/ cgi-bin/rechtsprechung/document.py?gericht=bfh&art=pm& Datum=2017&nr=34315&linked= urt Eva Hertzfeldt Deutscher Philologenverband

21 Altersteilzeit, Bundesarbeitsgericht, Urteil vom , 9 AZR 606/ Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Dezember 2016 haben wir Sie darüber informiert, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom , Az. 9 AZR 606/15, einem unter 60-jährigen Kläger ein Anspruch auf Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses zugesprochen und möglicherweise die sogenannte Überlastquote gekippt hat. Diese sah vor, dass dem Arbeitnehmer dann kein Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses zusteht, wenn die in 3 Abs. 1 Nr Alt. ATZG aufgeführte sogenannte Überlastquote von 5 % überschritten worden ist. Da uns zu diesem Zeitpunkt die Entscheidungsgründe noch nicht vorlagen und der Tarifvertrag Altersteilzeit zum auslief, haben wir Sie darum gebeten, sich bis zum entweder auf Ihren bereits gestellten Altersteilzeitantrag nochmals zu berufen oder hilfsweise einen neuen Altersteilzeitantrag für den Zeitraum ab dem zu stellen. Nunmehr liegen uns die vollständigen Entscheidungsgründe des BAG vor. Interessanterweise hat das Bundesarbeitsgericht darin einen tariflichen Anspruch des Klägers wegen Überschreitung der sogenannten Überlastquote zwar abgelehnt und seine bisherige Rechtsprechung hierzu weiterhin aufrechterhalten, Collage: ToGa allerdings hat das Bundesarbeitsgericht den Anspruch des Klägers auf der Grundlage des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bejaht. Schließt danach der Arbeitgeber mit Arbeitnehmern auch weiterhin Altersteilzeitarbeitsverträge ab, obwohl er wegen Überschreitens der Überlastquote hierzu nicht verpflichtet ist, so erbring er eine freiwillige Leistung und hat deshalb bei seinen Entscheidungen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Gegen diesen Grundsatz hat das Land Sachsen-Anhalt jedoch verstoßen, da es trotz überschrittener Überlastquote weiterhin freiwillig Altersteilzeitarbeitsverträge abschloss. Dabei hat das Land nicht unterschieden zwischen Arbeitnehmern, die zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages das 60. Lebensjahr bereits vollendet hatten und Arbeitnehmern, bei denen dies nicht der Fall war. Auch hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass Arbeitnehmer, die das 55., aber noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben, grundsätzlich zwar keinen uneingeschränkten Anspruch auf Altersteilzeit haben, da der Arbeitgeber über einen Antrag auf Wechsel in die Altersteilzeit nach billigem Ermessen entscheiden muss, allerdings entspricht nach Auffassung des Gerichts nur die Annahme des Angebotes auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages und die beantragte Arbeitszeit im Blockmodell der Billigkeit. So kann das Land keine der Altersteilzeit wider- dienst-in-teilzeitarbeit/ 19

22 sprechenden berechtigten Belange geltend machen, indem es die Altersteilzeit zur Einsparung von Arbeitsplätzen verwendet. Damit widerspricht das Land den Vorgaben des Altersteilzeitgesetzes sowie des TV ATZ LSA, da die Altersteilzeit die Einstellung eines sonst arbeitslosen Arbeitnehmers ermöglichen soll. Folge dieser Rechtsprechung ist, dass das Land allen Arbeitnehmern, die die persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Altersteilzeit erfüllen und die entsprechende Anträge auf Altersteilzeitgewährung rechtzeitig gestellt haben, die Altersteilzeit auch gewähren muss, egal ob sie das 55. Lebensjahr oder das 60. Lebensjahr vollendet haben und die Überlastquote schon erfüllt ist. Insofern raten wir Ihren Mitgliedern daher, sich zunächst unter Verweis auf das Urteil des BAG vom (Az. 9 AZR 606/15) auf Ihren gestellte Altersteilzeitantrag zu berufen und Ihren Arbeitgeber aufzufordern, nunmehr das Altersteilzeitarbeitsverhältnis in dem gewünschten Modell mit Ihnen abzuschließen. Sollte der Arbeitgeber dies verweigern, bitten wir Sie, sich an Ihre zuständige dbb Fachgewerkschaft zu wenden und einen entsprechenden Rechtsschutzantrag zu stellen, damit eine Durchsetzung der Ansprüche im Klageverfahren erfolgen kann. Wolfgang Ladebeck Landesvorsitzender dbb Sachsen- Anhalt Ausbildungsschulen in Sachsen-Anhalt Einige rechtliche Hinweise zum Umgang mit dem Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in Sachsen-Anhalt Immer wieder erreicht uns die Frage: Wie viele Minderzeiten werden mir als Mentor beim eigenständigen Unterricht des Referendars angerechnet? 1. gesetzliche Grundlage (SVBl. LSA Seite 195, berichtigt S.128): Gemäß 8 Abs.7 der Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Laufbahnprüfung für ein Lehramt im Land Sachsen-Anhalt vom (GVBl. LSA S. 623) in der jeweils geltenden Fassung erteilen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in der Qualifizierungsphase vier bis sechs Stunden und in der Prüfungsphase sechs bis zehn Stunden eigenverantwortlichen Unterricht. Das damit entstehende Stundenkontingent verbleibt vollständig an der Ausbildungsschule. Wird der eigenverantwortliche Unterricht an einer weiteren Ausbildungsschule erteilt, verbleibt das entstehende Stundenkontingent anteilig an der jeweiligen Schule. (Schulpraktische Ausbildung an den öffentlichen Schulen, RdErl. des MK vom ) 2. gesetzliche Grundlage Handreichung für Ausbildungsschulen (2016 LISA) Gemäß 8 Abs. 7 der Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Laufbahnprüfung für ein Lehramt im Land Sachsen-Anhalt vom in der jeweils geltenden Fassung erteilen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in der Qualifizierungsphase vier bis sechs Stunden und in der Prüfungsphase sechs bis zehn Stunden eigenverantwortlichen Unterricht. Das damit entstehende Schulkontingent verbleibt vollständig an der Ausbildungsschule. Schulleiterinnen und Schulleiter tragen dafür Sorge, dass das entstehende Schulkontingent für Aufgaben im Rahmen der schulpraktischen Ausbildung für die Betreuung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und der Studierenden während der Blockpraktika genutzt wird. Schulleiter und Schuleiterinnen sichern, dass im Stundenplan der Schule wöchentlich mindestens eine Stunde verankert ist, die den Mentoren, den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst und dem Studierenden im Blockpraktikum gemeinsam Reflexionen und Feedback ermöglicht. Ein über Ausbildungszwecken hinaus verbleibendes Schulkontingent aus eigenverantwortlichen Unterricht wird an der Schule für unterrichtliche Zwecke genutzt RdErl. des MK vom Anmerkung: Im RdErl. des MK vom , veröffentlicht auf dem Bildungsserver von Sachsen- Anhalt, steht der vollständige Text des Erlasses sowie der Verwendungszweck des verbleibenden Schulkontingentes. Die Schulleiterin oder Schulleiter entscheidet in ihrer/seiner Funktion über die Vergabe dieser Stunden. Empfehlenswert wäre eine enge Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Schulpersonalrat, um für die beteiligten Kolleginnen und Kollegen eine Transparenz dieser Vergabe zu zeigen. Der Flexierlass über die Berechnung von Mehr- und Minderzeiten ist nicht ausgehebelt. Zum wurden 90 Stellen für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt Gymnasium ausgeschrieben: 45 Stellen für beliebige Fächerverbindungen 6 Stellen Mathematik 5 Stellen Biologie 10 Stellen Englisch 3 Stellen Französisch 6 Stellen Musik 6 Stellen Kunsterziehung 4 Stellen Ethik max. 9 Fachausbildungsplätze im Fach italienisch max. 1 Fachausbildungsplatz im Fach griechisch

23 Wege zum Ausstieg aus dem Berufsleben 1 Kündigung ohne Anspruch auf Rente Eine Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (6 Monate zum Quartalsende) kann jeder auf dem Dienstweg vollziehen (Einschreiben mit Rückschein erforderlich). Eine Kündigung ist ein einseitiges Aufheben des Arbeitsvertrages. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, kann der Arbeitnehmer zu finanziellen Regresszahlungen rechtlich aufgefordert werden. Ein Aufhebungsvertrag erfolgt immer im gegenseitigen Einverständnis. Der Arbeitgeber muss diesem Vertrag nicht zustimmen und ein gesetzlicher Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag (Auflösungsvertrag) besteht nicht. Hier ist es notwendig mit dem Arbeitgeber und einem Vertreter des Personalrates ein persönliches Gespräch zu führen, um einen solchen Vertrag abzuschließen. Nachteile: Bei dieser Variante erfolgt der Weg zur Arbeitsagentur. Bei einer eigenen Kündigung erfolgt eine dreimonatige Sperrung des Arbeitslosengeldes. Nach dieser Sperrfrist besteht wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld. Aufgrund des Lehrermangels ist eine neue Anstellung im Schulbereich allerdings sehr wahrscheinlich. Liegt ein Zeitraum von 6 Wochen zwischen der Arbeitslosigkeit und der neuen Anstellung im Lehrbereich, erlöschen alle Entgeltbesitzansprüche (z.b. Ortszuschlag), die bei der Überleitung vom BAT-O in den TV-L gezahlt wurden! Vorteil dieser Variante einer Kündigung: Unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgt eine Entlassung aus dem Schuldienst. 2 Übergang in die Rente zu einem individuellen Zeitpunkt (abschlagsgeminderte Rente) Durch den Service der Deutschen Rentenversicherung kann jeder seinen frühestmöglichen Rentenbeginn bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente selbst ermitteln (www. deutsche- rentenversicherung.de) oder in seinen Rentenunterlagen nachlesen. Für Beschäftigte mit 35 Jahren Berufsleben ist ein Renteneintritt mit 63 Lebensjahren möglich. Der Antrag auf Rente muss spätestens 6 Monate vor Eintritt in die Rente bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Formulare können über die Homepage der Deutschen Rentenversicherung heruntergeladen werden. Ein Beratungsgespräch ist unbedingt empfehlenswert und zwar vor den 6 Monaten! Steht der Termin fest, erfolgt die Kündigung beim Arbeitgeber unter Einhaltung der Kündigungsfrist (siehe oben). Bei einer Kündigung besteht keine Bindung an den 31.Januar bzw. 31. Juli des jeweiligen Jahres. Die Kündigung erfolgt zum 31. März, 30. Juni, 30. September oder zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Nachteil: Für jeden Monat, den man früher in Rente geht, wird die Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft um 0,3 Prozent und in der VBL 0,4 Prozent gekürzt. Informationen können auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung auch zu diesem Thema entnommen werden. 3 Übergang in die reguläre Rente ohne Abschläge Für Lehrkräfte erfolgt dieser Übergang zum 31. Januar oder zum 31. Juli. Die Kündigung wird im Regelfall vom Arbeitgeber ausgesprochen. Ein Antrag auf Rente muss trotzdem gestellt werden. Selbstverständlich kann man auch selbst zu den im Punkt 2 erwähnten Terminen kündigen. 4 Sabbatical Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer kein Recht auf ein Sabbatical. Wenn ein Arbeitnehmer eine unbezahlte Auszeit von seiner Arbeit nehmen will, geht dies grundsätzlich nur dann, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorher darüber geeinigt haben oder der Arbeitgeber zustimmt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können eine entsprechende Regelung in den Arbeitsvertrag aufnehmen oder eine gesonderte Vereinbarung treffen. Auch in Sachsen-Anhalt gelten für Beamte und Angestellte die gleichen Regelungen. Nach 77 des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalts ist ein Sabbatjahr grundsätzlich möglich, wenn keine dienstlichen Belange entgegenstehen. Die Arbeitszeit wird angespart, um die Freistellung zu erreichen. Die Teilzeitbeschäftigung kann bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit und bis zur beantragten Dauer genommen werden. Die üblichen Varianten des Sabbaticals sind möglich. (Quelle: sabbatjahr-fuer-lehrer.php) Hinweise: Aufgrund der entgegenstehenden dienstlichen Belangen wird es schwierig sein, diese Variante für eine Auszeit oder sogar für das letzte Jahr vor Beginn der Rente zu nutzen. Es erfolgt immer eine Einzelfallentscheidung. 21

24 Englisch Abitur 2017 In diesem Jahr werden in Sachsen- Anhalt erstmalig die Abiturprüfungen in den Fächern Englisch und Französisch mit einem 30-minütigen Prüfungsteil Hörverstehen abgelegt. Hinweise für die Inhalte der Aufgabenstellungen sind auf dem Bildungsserver veröffentlicht. zentrale_leistungserhebungen/schriftliche_abiturpruefung. html Die Abiturprüfungen in den Fächern Englisch und Französisch werden mit dem neuen Prüfungsteil Hörverstehen zu einer besonderen personellen und logistischen Herausforderung für alle Schulen. Es liegen an dieser Stelle noch keine Erfahrungswerte vor, die wie in den anderen Fächern genutzt werden könnten. pixabay.com Sollte es in diesem Teil zu unerwarteten Störfällen kommen, z. B. akustische Beeinträchtigungen durch Störgeräusche, dann entscheidet die Prüfungskommission unter der Leitung des Prüfungsvorsitzenden, wie mit diesem umgegangen wird. Des Weiteren sind auf dem Bildungsserver Hinweise zur Durchführung dieser Prüfungen ausführlich dargelegt. Es findet kein Raumwechsel nach dem ersten Teil der Prüfung statt. Die Prüfungskommission unter der Leitung der Prüfungsvorsitzenden plant die Durchführung der Abiturprüfung und die damit verbundenen Aufsichten für ihre Schule. Sollte die sächliche Ausstattung der Schule noch Mängel aufweisen, sind diese umgehend der Schulleiterin oder dem Schulleiter anzuzeigen. Es ist für alle Beteiligten eine neue Herausforderung in diesem Aufgabenbereich der schriftlichen der Abiturprüfungen. Der Vorstand des Philologenverbandes plant nach der Durchführung aller Abiturprüfungen einen Erfahrungsaustausch zu den Abiturprüfungen in den Fächern mit geänderten Aufgabenformaten. Klassenfahrten pixabay.com In der letzten Zeitschrift wurde auf das zunehmende Problem der Unterbesetzung der Aufsicht während einer Klassenfahrt aufmerksam gemacht. Der Schulfahrtenerlass sieht vor, dass in der Regel zwei Personen pro Klasse die Aufsicht übernehmen. Durch die gravierende Unterrichtsversorgung wird oft nur dem Klassenleiter oder der Klassenleiterin die Klassenfahrt genehmigt, einer weiteren Lehrkraft als Begleitperson der Klassenfahrt dies jedoch verwehrt. 22 Der Schulfahrtenerlass sieht juristisch nicht vor, dass die zweite Person zwingend eine Lehrerin oder ein Lehrer sein muss. Eltern von Schülerinnen und Schülern sind als Begleitpersonen erlaubt. Diese sind auch zu belehren und darauf hinzuweisen, dass sie die gleichen Aufsichtsaufgaben während der Klassenfahrt zu bewältigen haben, wie eine zweite Lehrkraft. Somit muss von Seiten des Dienstherren der Erlass nicht geändert werden. In der Regel heißt, dass nur im Ausnahmefall keine zweite Begleitperson anwesend ist. Wie verhält man sich aber, wenn der Ausnahmefall zur Regel wird? Die Klassenleiterinnen oder der Klassenleiter sollten im Vorfeld der Planung einer Klassenfahrt bei ihrer Schulleiterin oder bei ihrem Schulleiter anfragen, ob eine zweite Lehrkraft für diese Klassenfahrt genehmigt wird. Wenn keine Genehmigung vorliegt, besteht die Möglichkeit ein vertrautes Elternteil zu fragen, ob verbindliches Interesse besteht, die Klassenfahrt als Aufsichtsperson zu begleiten. Besteht kein Interesse muss die Lehrerin oder der Lehrer selbst entscheiden, ob sie oder er die Klassenfahrt allein durchführt. Wenn der Schulleiter diese Klassenfahrt nur mit einer Begleitperson genehmigt, steht er juristisch auch in der Pflicht, falls etwas passiert. Es greift auf jeden Fall der Versicherungsschutz, außer bei grober Fahrlässigkeit. verordnungen_und_erlasse/schueler_ klassen_unterwegs_.html#art9489

25 Buchbesprechung Schule im Umbruch Plädoyer für eine Pädagogik des Herzens Kompetenzvermittlung, Digitalisierung und methodische Spielereien machen noch keine Bildung Im Moment werden die Medien und die öffentliche Diskussion vollkommen von den Themen Terrorgefahr und Flüchtlingskrise beherrscht. Dadurch wird ein anderer gesellschaftlicher Dauerbrenner überdeckt, der viele Eltern und ihre Kinder betrifft, beeinflusst und stresst: die Bildungs- und Schulpolitik, die in Deutschland noch immer Sache der einzelnen Bundesländer ist. Dieses Thema wird aber in Zukunft noch eine weitere Brisanz erhalten, da all die Flüchtlingskinder in unseren Schulbetrieb integriert werden müssen, die bereits zu uns nach Deutschland gekommen sind und in den nächsten Jahren noch kommen werden eine wahre Herkulesaufgabe. Fragwürdige Bildungsreformen Bereits seit dem Pisa-Schock von 2001 ist die deutsche Bildungslandschaft sowieso kräftig in Bewegung geraten. Da der Bildungsbericht der OECD damals ergab, dass Deutschland in Naturwissenschaften und in Mathematik im Vergleich zu anderen Industrieländern nur mittelmäßig abschneide, wurden im Bildungsbereich umfangreiche Reformen von oben her in Gang gesetzt: von den Kultusministerien. Dabei spielte und spielt der Einfluss von Bildungsinstituten, tatsächlichen und vor allem selbsternannten Bildungsexperten, sowie reißerischen Bildungsjournalisten eine entscheidende Rolle. Nicht gefragt wurden die wirklichen Experten für Pädagogik, Erziehung und Bildung: die Lehrer. Auch nicht gefragt wurden die Schüler, die eigentlich Betroffenen jeder Bildungsreform. Als Lehrer bekommt man seither den Eindruck, dass schon beinahe monatlich eine neue bildungspolitische Sau durchs Schuldorf getrieben wird. Ein richtiger Bildungs- Hype ist entstanden, Schule und Bildung sind zu einem gesellschaftlichen Mega-Thema geworden, die Schulen werden nicht selten zu Versuchslaboren für immer neue Ideen von außen her missbraucht. Immer wieder wird verkündet, dass von dieser oder von jener Maßnahme die Lösung für die angeblich existierende Bildungsmisere in Deutschland zu erwarten sei. Muss man sich aber nach einigen Monaten oder wenigen Jahren eingestehen, dass diese Maßnahme doch nicht entscheidende Fortschritte oder Lösungen gebracht hat, beginnt die Suche wieder von vorne immer auf dem Rücken von Lehrern und Schülern ausgetragen. Vor allem auf folgenden Gebieten tobt sich der gegenwärtige Reformprozess aus, der von nicht wenigen erfahrenen Lehrern als Bildungs-Reform-Wahn empfunden wird: Bildungsreformen: Fachinhalte werden immer mehr durch bloße Kompetenzen ersetzt. Eine große Illusion, wie ich meine. Hier lügt man sich in die eigene Tasche. Mit Kompetenzen allein kann man keine weiterführende Schule bewältigen oder eine Lehre absolvieren, fachliche Kenntnisse sind auch weiterhin gefragt. Methodenreformen und Digitalisierung: An vielen Schulen wird mittlerweile die Pädagogik mit immer neuen, vor allem digitalisierten Unterrichtsmethoden und -materialien verwechselt oder gleichgesetzt. Natürlich muss sich die Pädagogik neuen technischen und methodischen Entwicklungen stellen. Die Digitalisierung des Unterrichts allein macht aber noch keine (neue) Pädagogik aus. Denn diese darf nicht nur das fachlichtechnische Wissen der Schüler zum Ziel haben, sie muss sich vor allem auch um deren Persönlichkeitsentwicklung, Charakterbildung und Werteerziehung kümmern. Hier läuft im Moment etwas gewaltig schief, denn die eigentliche Pädagogik die Sorge um den einzelnen Schülern und um seine Bedürfnisse bleibt dann häufig auf der Strecke. Dabei hat der Neuseeländer Bildungsforscher John Hattie in seiner berühmten Mega-Studie Visible Learning (zu Deutsch etwa: Lernen sichtbar machen) festgestellt, dass der Bildungserfolg der Schüler gerade nicht von einzelnen Unterrichtsmethoden wie etwa dem computergestützten Unterricht wesentlich abhängt. Entscheidend für einen guten und effektiven Fachunterricht sind vielmehr Faktoren wie die Lehrer-Schüler-Beziehung oder die Klarheit der Lehrperson. Wieso wird John Hattie von deutschen Bildungspolitikern und Bildungsinstituten noch immer so wenig beachtet und ernst genommen? Auf den Lehrer kommt es an Bin ich als Lehrer also gegen (notwendige) Reformen im Schulbereich? Nein, überhaupt nicht. Ich wende mich jedoch entschieden gegen jede Methoden- und Bildungsreform, die das Wohlergeben und die Persönlichkeitsentwicklung der Schüler außer Acht lässt. Die Schüler müssen immer im Mittelpunkt stehen bei jeder einzelnen Reform. Wertigkeit und Reihenfolge von Reformen sind aber heute oftmals in eine Schräglage geraten. Um der neuesten digitalen Reform von Unterrichtsmitteln willen ich 23

26 denke da zum Beispiel an reine Tablet- oder Smartphone-Klassen, in denen Schulbücher vollkommen überflüssig geworden sind werden die wahren Bedürfnisse der Schüler immer mehr vergessen oder ganz übersehen. Schulen dürfen nicht zu Laboratorien für externe Bildungsforscher und Erziehungswissenschaftler missbraucht werden. Schüler sind keine Lernmaschinen, sondern Jugendliche in der Entwicklung und Ausbildung ihrer Persönlichkeit. Gerade im Lehrer brauchen sie einen Menschen, der ihnen neben der Wissensvermittlung Orientierung und Halt gibt auf ihrem Weg durch die Pubertät und hin zum Erwachsensein; Die Schule muss den ganzen Menschen bilden der ihnen notwendige Grenzen setzt, wenn sie über das Ziel hinausschießen; der Mitgefühl zeigt, wenn sie Probleme haben etwa weil sich die Eltern gerade trennen, eine Beziehung zerbrochen ist oder weil sich ein schulischer Misserfolg eingestellt hat; der sie einem Magier gleich immer wieder durch seine Fächer, Themen und Projekte begeistern und aufbauen kann; der empathiefähig ist, einen guten Draht zu ihnen hat und der ihnen in unserer schnelllebigen Zeit ein Anker ist, an dem sie sich immer festhalten können. Der Autor Peter Maier wurde 1954 in einer kleinen Gemeinde in Ostbayern geboren. Er besuchte das Gymnasium, absolvierte die Bundeswehr als Sanitäter und studierte anschließend das Lehramt für Gymnasien. Vor Beginn des Referendariats unterrichtete er 1981 für ein halbes Jahr an einer Secondary School in Kenia. Seit Herbst 1981 ist er als Lehrer an Gymnasien in Bayern tätig. Er hat einen erwachsenen Sohn. Unseren Schülern wird zudem viel kognitives Wissen eingetrichtert, ihre Herzensbildung wird in diesem ganzen Getöse des modernen Schulsystems immer mehr übersehen. Offensichtlich will man fast um jeden Preis die Zahl der Realschul-, Fachoberschul- und Gymnasiums- Absolventen in möglichst kurzer Zeit erhöhen, um den Wirtschaftsstandort Deutschland auch in Zukunft zu sichern und global wettbewerbsfähig zu halten. Dagegen ist zumindest grundsätzlich nichts einzuwenden. Wenn dieses Vorhaben aber auf Kosten der Entwicklung von Herz, Charakter, Wertesystem und Sozialkompetenz der Schüler geht, wenn auf Drängen von Wirtschaftskreisen nur mehr eine wirtschaftliche, naturwissenschaftliche und informationstechnische Ausrichtung der Schulen im Vordergrund steht, dann tut sich unsere Bildungsgesellschaft selbst einen Bärendienst. Der ganze Mensch muss angesprochen werden auch zu Beginn des dritten Jahrtausends. Dies schließt die sportliche, musische, künstlerische, soziale und die magische Wesensseite der Schüler mit ein. Dazu sollten unsere Schulen eigentlich da sein. Und dies sollten uns Verantwortlichen uns Eltern, Lehrern und Politikern doch unsere Kinder wert sein. Sie sind unser bestes menschliches Potential und unsere menschliche Zukunft! Von ihm sind erschienen: (1) Schule Quo Vadis? Plädoyer für eine Pädagogik des Herzens. ISBN: (20,99, epubli Berlin) (2) Initiation Erwachsenwerden in einer unreifen Gesellschaft. Band I: Übergangsrituale ISBN: (18,99, epubli Berlin) (3) Initiation Erwachsenwerden in einer unreifen Gesellschaft. Band II: Heldenreisen ISBN: (19,99, epubli Berlin) Pädagogik des Herzens drei Prinzipien Viele verschiedene Interessensgruppen versuchen heute von außen her, auf das Schulsystem einzuwirken und es umzugestalten. Diese sind Bildungsinstitute, die politischen Parteien, Kultusbehörden, Wirtschaftskreise, Bildungsforscher und Bildungsjournalisten. Solche Einflüsse mögen bisweilen sinnvoll und nützlich sein, wenn es um neue Impulse und Anregungen für 24 die Schule geht. Entscheidend bleibt aber immer der Lernort der Schüler selbst: das einzelne Klassenzimmer. Die Schüler brauchen einen menschlichen Ort, wo sie Wärme erfahren und Anerkennung bekommen können. Dieser Lernort wird aber entscheidend durch den Lehrer beeinflusst. Die Lehrerpersönlichkeit ist oft der einzige Ort, die einzig ver- Weitere Informationen:

27 bliebene Instanz, die in der Schule von heute menschlich geblieben ist. Dieser Lernort muss auch in Zukunft analog bleiben, selbst wenn viele Arbeitsmittel und Unterrichtsmethoden digital sein werden. Daher möchte ich zum Schluss drei Prinzipien erläutern, die meiner Erfahrung nach entscheidend für eine gute Lernatmosphäre und für eine Herzens- Pädagogik sind und die wesentlich vom Lehrer gestaltet werden. PRINZIP 1: Liebe zu den Menschen Liebe zu den Schülern Wenn man als Lehrer seine Schüler nicht grundsätzlich liebt, sollte man diesen herausfordernden, anstrengenden, aber attraktiven und lebendigen Beruf sein lassen. Die Schüler haben es verdient, einen Menschen vor sich zu haben, der sie bei ihrer Entwicklung und Persönlichkeitsreifung wohlwollend unterstützt, sie annimmt, wie sie sind, sie wertschätzt und sie ermutigt, ihren Weg zu gehen. Dies setzt aber beim Lehrer selbst eine gut entwickelte Persönlichkeit ebenso voraus wie eine grundsätzliche Empathie- und Liebesfähigkeit. Erziehung durch Beziehung Der Lehrer muss die Klasse leiten und führen, den Schülern Orientierung geben, ihnen Wissen vermitteln, ihnen aber auch notwendige Grenzen setzen, wenn sie über das Ziel hinausschießen. Fühlen sich Schüler vom Lehrer gesehen, beachtet, wertgeschätzt, anerkannt und geliebt, dann sind sie in den meisten Fällen bereit, auch schwierige fachliche Themen zu meistern. Dann sind sie motiviert, sich für die Schule reinzuhängen und zu engagieren. Eine gelungene Beziehung zwischen Lehrer und Schülern kann Berge versetzen, Begeisterung erzeugen und eine gute Arbeitsatmosphäre schaffen. Wenn moderne Bildungsreformen diese wichtige Ebene der Lehrer-Schüler- Beziehung übersehen, laufen sie ins Leere. PRINZIP 2: PRINZIP 3: Fördern und (heraus)fordern Kinder und Jugendliche wollen herausgefordert werden fachlich, aber auch menschlich. Sie wollen sich engagieren für gesellschaftliche Themen, fachliches Wissen und soziale Fragen. Dazu müssen wir Lehrer und die Schulen ihnen die Gelegenheit bieten, sich zu bewähren: Etwa in der Projektarbeit in Kleingruppen, in der Lösung kniffliger fachlicher Fragen, die dann öffentlich präsentiert werden oder in sozialen Aufgaben wie etwa in der Arbeit als Tutor, der jüngeren Schülern hilft. Entscheidend ist dann immer, dass Schüler für ihr Engagement gelobt, anerkannt und gewürdigt werden. Fazit: Verwandlung statt Veränderung Bildungspolitik und Schule sollten neben der reinen Wissensvermittlung die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen stets in den Mittelpunkt jeder Reformtätigkeit stellen und im Blick behalten. Denn nur dann ist sicher gestellt, dass eine Reform organisch ist und mit der Entwicklung der Kinder in natürlicher und gesunder Weise korrespondiert. Jugendliche erfahren in der Pubertät und in ihrem langjährigen Prozess der Initiation, also ihres Erwachsenwerdens, eine permanente Verwandlung. Eine Bildungsreform, die von oben kommt, läuft hingegen Gefahr, eine zu abrupte und nur hirnige Veränderung von Bildungsinhalten und Unterrichtsmethoden zu verlangen, die kontraproduktiv zur natürlichen Entwicklung und Verwandlung der Schüler steht. Wonach sollte sich also eine Bildungsreform orientieren? Immer an den Bedürfnissen der Schüler und immer aus dem Herzen heraus! Peter Maier (Gymnasiallehrer, Initiations-Mentor und Autor) 25

28 Fachgewerkschaft der Gymnasiallehrerinnen und lehrer in Sachsen-Anhalt Fachgewerkschaft der Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer in Sachsen-Anhalt Änderungsmitteilung... Name oder Mitgliedsnummer betrifft: Namensänderung... akademischer Grad... Änderung der Wohnadresse/Rufnummer/ adresse... Änderung der Arbeitsstelle... Änderung Funktionsstelle... Änderung der Gehaltseingruppierung/der Arbeitszeit Beamte(r) Besoldungsgruppe A... Vollzeit / Teilzeit...Wochenstunden Angestellte(r) Entgeltgruppe E... Vollzeit / Teilzeit...Wochenstunden Änderung der Bankverbindung Kreditinstitut:... IBAN:... BIC:... Ich bin damit einverstanden, dass mein Mitgliedsbeitrag vom Philologenverband Sachsen-Anhalt e. V. vierteljährlich von o. g. Konto eingezogen wird Ort/Datum Unterschrift Bitte ausfüllen und an die Geschäftsstelle senden. 26 Philologenverband Sachsen-Anhalt Landesgeschäftsstelle Sixtistraße 16 a, Merseburg ( ) ( ) phvsa@t-online.de kontakt@phvsa.de

29 Informationen aus der Geschäftsstelle Die Rechtsberatungstermine für unsere Mitglieder zu Fragen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit, nämlich öffentliches Dienstrecht, Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Tarifrecht, Arbeitsrecht, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, finden im Jahr 2017 an folgenden Tagen statt: Montag, 10. April 2017 in Magdeburg Montag, 08. Mai 2017 in Magdeburg Montag, 12. Juni 2017 in Magdeburg Montag, 10. Juli 2017 in Magdeburg Montag, 11. September 2017 in Magdeburg Montag, 09. Oktober 2017 in Halle Montag, 13. November 2017 in Magdeburg Montag, 11. Dezember 2017 in Magdeburg Die Rechtsanwälte des dbb beraten Sie in Magdeburg in der Geschäftsstelle des dbb sachsen-anhalt, Schleinufer 12, sowie in Halle in der Geschäftsstelle der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GdL), Rudolf-Ernst-Weise-Straße 14. Sollten Sie die Rechtsberatung in Anspruch nehmen, bitten wir um rechtzeitige Anmeldung und um Übermittlung Ihres Anliegens, damit sich die Anwälte darauf vorbereiten können. Es ist ein Rechtsschutzantrag des Verbandes in der Geschäftsstelle anzufordern. Sie können sich in unserer Geschäftsstelle telefonisch unter (0 3461) , per Fax ( ) oder per anmelden. Birgitt Matthies Geschäftsstellenleiterin Informationen an die Geschäftsstelle Absender Philologenverband Sachsen-Anhalt Landesgeschäftsstelle Fax-Nr. ( ) Bestellung Lehrerkalender Schuljahr 2017/2018 Adresskalender für 2018 Das Gymnasium in Sachsen-Anhalt Die Bestellungen für die Kalender müssen bis 15. April 2017 in der Landes geschäfts stelle eingegangen sein ( Tel-Nr. ( ) ). Ich bin Mitglied im Philologenverband Sachsen-Anhalt und möchte hiermit kostenlos den Lehrerkalender für das Schuljahr 2017/2018 bestellen. Lehrerkalender Ihr Begleiter für das Schuljahr 2016 / 2017 Fachgewerkschaft der Gymnasiallehrerinnen und Wir sind als Ehepaar beide im Verband organisiert und möchten hiermit kostenlos den Lehrerkalender für das Schuljahr 2017/2018 bestellen. Gymnasiallehrer in Sachsen-Anhalt Adresskalender für 2018 (kostenlos) Ort, Datum, Unterschrift 27

30 Die allerletzte Seite assend zum Schwerpunkt dieser Ausgabe (Tarifverhandlungen) verweisen wir auf ein gut 200 Jahre altes Gedicht. Ähnlichkeiten zur aktuellen Situation unseres Berufsstandes sind selbstverständlich rein zufällig. Text- und Bildquelle: Die sämmtlichen Gedichte des alten Dorfschulmeisters Samuel Friedrich Sauter. Auf Kosten des Verfassers. Karlsruhe, Samuel Friedrich Sauter ( ): Das arme Dorfschulmeisterlein Willst wissen du, mein lieber Christ, Wer das geplagteste Männchen ist? Die Antwort lautet allgemein: Ein armes Dorfschulmeisterlein. Bei einem kargen Stückchen Brot, Umringt von Sorgen, Müh und Not, Soll es dem Staate nützlich sein, Das arme Dorfschulmeisterlein. Noch eh der Hahn den Tag begrüßt, Und alles noch der Ruh genießt, Hängt's schon am Morgenglöckelein, Das arme Dorfschulmeisterlein. Geendigt hat die Uhr den Lauf, Es zieht dieselbe wieder auf, Wälzt kräftig an dem Treibestein, Das schwache Dorfschulmeisterlein. Der Tag steht nun in hellem Licht. Das Weibchen hat auch angericht' Nun schlingt's die Morgensuppe ein, Das arme Dorfschulmeisterlein. Jetzt erst beginnt die größte Plag': Sein Ämtchen sperrt den ganzen Tag Zu Kindern in die Schul' hinein, Das arme Dorfschulmeisterlein. Hier ist es nun, das eine brummt, Das andre lacht, das dritte summt Mutwillig in das Ohr hinein Dem armen Dorfschulmeisterlein. Wenn's liebevoll den Kindern wehrt, Und keines die Ermahnung hört, So schlägt es öfters hitzig drein, Das gähe Dorfschulmeisterlein. Ein Kind zeigt dies dem Vater an, Und der, ein ungeschliffner Mann, Macht ihm die größten Flegelein, Dem armen Dorfschulmeisterlein. So wird die Speise ihm vergällt, Die es auf den Mittag erhält. Nie darf sich's eines bessern freun, Das arme Dorfschulmeisterlein. Was ist denn wohl des Männchens Kost? Nur leer Gemüs' und saurer Most. Höchst selten Fleisch von einem Schwein. O armes Dorfschulmeisterlein. So es mittags nicht Schule hält, Geht's mit der Haue in das Feld, Und schafft, weil der Gehalt so klein. O armes Dorfschulmeisterlein. Nachts macht sich's, wenn es Hunger hat, Mit Suppe und Kartoffeln satt. Sonst gibt es nichts? Ach, leider, NEIN. O armes Dorfschulmeisterlein. Von Sorgen wird es aufgeschreckt, Wenn alles noch in Federn steckt. Und voller Kummer schläft es ein, O armes Dorfschulmeisterlein. In diesem Zirkel dreht es sich, Die ganze Woch' bedauerlich. Kein Tag ist ohne Kreuz und Pein. O armes Dorfschulmeisterlein. Anfänglich nahm man gern vorlieb, Wenn es den Unterricht betrieb. Jetzt sollt's ein halb Gelehrter sein, Das arme Dorfschulmeisterlein. Wenn's mit den Kindern sich nicht hält Zur Zeit, wo ein Präsentchen fällt, Da büßt es leider merklich ein. Das arme Dorfschulmeisterlein. Oft macht's der Pfarrer ihm zu bunt Und läßt ihm keine Ruhestund' Was will's, es muß gehoram sein, Das alte Dorfschulmeisterlein. 28

31 Wir haben für jede Situation das Richtige für Sie Kommen Sie zur HUK-COBURG. Ob für Ihr Auto, Ihre Gesundheit oder für mehr Rente: Hier stimmt der Preis. Sie erhalten ausgezeichnete Leistungen und einen kompletten Service für wenig Geld. Fragen Sie einfach! Wir beraten Sie gerne. Camillo Kruck Telefon Neustädter Passage Halle Silvio Fröbel Telefon Trothaer Straße 64, Halle Dana Dammann Telefon Kavalierstraße 17, Dessau Tobias Stade Telefon Bahnhofstraße Bernburg Tobias Stade Telefon Dr.-Krause-Straße 61/ Köthen Hans-Jörg Agthe Telefon Lindenallee Lutherstadt Eisleben Ina Walther Telefon Postring 7, Naumburg Ina Walther Telefon Nebraer Straße Querfurt Helgrid Grünhardt Telefon Altmarkt 4, Zeitz Helgrid Grünhardt Telefon Nikolaistraße Weißenfels Marcel Müller Telefon Lindenstraße Hohenmölsen Ulf Gehre Telefon Bismarckstraße Bitterfeld Katja Hilzbrich-Klühe Telefon Jahnstraße 23, Wolfen Christine Naumann Telefon Klobikauer Straße 1 D, Merseburg Henry Kunth Telefon Kylische Straße 15, Sangerhausen Manfred Witzel Telefon Weststraße 18, Aschersleben Steffi Jeschke Telefon Hohenerxlebener Straße 7, Staßfurt Frank-Michael Liemich Telefon Mauerstraße 23, Lutherstadt Wittenberg

32 Wo finde ich, was ich suche? WESTERMANN-FIN.DE Die Suchmaschine für Ihren Unterricht! NEU: Mit vielen Unterrichtsfilmen aus unserer Mediathek! WESTERMANN-FIN.DE ist das Internet-Portal der Westermann Fachzeitschriften. Es verbindet die bewährte Qualität unserer Unterrichtsmaterialien und Fachbeiträge mit den Vorteilen des Internets: schnell, direkt, günstig und zuverlässig. Was bietet westermann-fin.de? gezielte Suche nach Themen, Fächern und Klassenstufen über Beiträge, Arbeitsblätter und Unterrichtsmaterialien zum direkten Download Download-Pakete zu fächerübergreifenden Themen Video-Clips für den multimedialen Unterricht

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