ARGE-Newsletter (von Datakontext, Frechen)
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- Oskar Geier
- vor 8 Jahren
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1 Newsletter für Mitglieder der ARGE-Entgelt Der ARGE-Newsletter gibt einen Überblick über ausgewählte Gerichtsurteile, die Einfluss auf Personalverwaltung und Entgeltabrechnung haben. Stand der Gesetzgebung Informationen über den Entscheidungsstand von Gesetzen für Personalwesen und Entgeltabrechnung Ausgewählte Urteile Krankenversicherungsbeiträge mindern kindergeldschädliche Einkünfte FG Münster: auch Beitrag für Familienversicherung bei privat Versicherten ist anrechenbar Übernachtungspauschale im Ausland ist steuerfrei FG Kassel: Finanzamt kann nicht vorschreiben, wo der Arbeitnehmer übernachten muss Altersstaffeln im Tarifvertrag ungültig LAG Kassel: Keine Benachteiligung durch Altersstaffelungen im Tarifvertrag erlaubt Freibetrag für Alleinerziehende verfassungskonform BVG: keine Gleichstellung mit Ehe notwendig bzw. möglich Doppelte Haushaltsführung bei nicht ehelicher Lebensgemeinschaft FG Düsseldorf: keine Gleichbehandlung bei der doppelten Haushaltsführung mit Eheleuten möglich Leistungskürzung trotz Arbeitgeber-Kündigung SG Koblenz: wenn ein Arbeitnehmer seine Kündigung aktiv herbeiführt können Ansprüche gekürzt werden Arbeitgeber muss Zweck einer Sonderzahlung regeln BAG: Ein Arbeitgeber darf bei einer freiwilligen Zahlung nur in begründeten Fällen Arbeitnehmer ausschliessen Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen BAG: wenn die Verwendung in einem Formulartarifvertrag geregelt ist, entsteht keine betriebliche Übung Beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren BFH kontra BMF Aufbereitet von: Alexander Enderes - Darmstadt Seite 1 von 5 Datum:
2 1 Stand der Gesetzgebung Bürgerentlastungsgesetz Bundesgesetzblatt Teil I 2009 Nr S Gesetz zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften vom Bundesrat verabschiedet 2 ausgewählte Urteile 2.1 Krankenversicherungsbeiträge mindern kindergeldschädliche Einkünfte Die Beiträge des Kindes zur Krankenversicherung mindern die kindergeldschädlichen Einkünfte und damit können Eltern trotz eines höheren Einkommens des Kindes weiter in den Genuss von Kindergeld kommen. Wenn die Kinder ein eigenes Arbeitseinkommen haben, müssen sie auch eine eigene Krankenversicherung abschließen. Bei Kindern, die noch zur Schule gehen oder studieren, ist die Sachlage komplizierter. Diese Kinder haben i.d.r. keine eigene Krankenversicherung und sind bei den Eltern familienversichert. Das Finanzgericht Münster hat sich mit diesem Fall befasst und entschieden, dass die Beiträge für eine Familienversicherung bei einer privaten Krankenkasse bei der Berechnung der Einkünfte abgezogen werden müssen, da sie ursächlich dem Kind zuzurechnen sind. Dies hatte zum Ergebnis, dass die Eltern wieder Kindergeld bekommen. weitere Infos: Pressemitteilung hier: / Urteil hier: Quelle: Finanzgericht Münster (Az. 3 K 840/08) 2.2 Übernachtungspauschale im Ausland ist steuerfrei Besonders für Speditionsunternehmen, aber nicht nur für diese, ist ein Urteil des hessischen Finanzgerichtes in Kassel interessant. Wenn im Ausland eine Übernachtung notwendig wird, kann der Arbeitgeber die tatsächlich angefallenen Kosten hierfür steuerfrei ersetzen. Was ist aber, wenn dem Arbeitnehmer eine Schlafgelegenheit (in diesem Fall eine Schlafkoje im LKW) zur Verfügung steht und er diese aber nicht nutzen möchte. In dem entschiedenen Fall konnte der Arbeitnehmer bei dem Kunden übernachten und hat davon auch Gebrauch gemacht. Nach Auffassung des Finanzgerichtes kann von dem Arbeitnehmer nicht verlangt werden, dass er im LKW übernachtet und deshalb steht ihm ein Kostenersatz oder eine Pauschale zur Verfügung. weitere Infos: Urteil hier: bb2-88e1-a121-f3ef-ef97ccf4e69f, pdf Quelle: Hessisches Finanzgericht Kassel (Az. 11 K 1498/05) 2.3 Altersstaffeln im Tarifvertrag ungültig Durch das im August 2006 in Kraft getretene AGG sind unterschiedliche Bezahlungen aufgrund des Alters ungültig. Dies gilt nach Auffassung des Landesarbeitsgerichtes Hessen auch für die früher im öffentlichen Dienst angewandten Tarifregelungen. Aufbereitet von: Alexander Enderes - Darmstadt Seite 2 von 5 Datum:
3 Die Benachteiligungsverbote des AGG würden ohne Übergangsregelung gelten und sich auf alle Sachverhalte, die sich seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes im August 2006 in seinem Geltungsbereich verwirklicht haben, erstrecken Danach müssten sich auch Tarifverträge, die bereits vor seinem Inkrafttreten vereinbart waren, an seinen Diskriminierungsverboten messen lassen. weitere Infos: Pressemitteilung hier: d f3ef-ef97ccf4e69f,,, %26overview=true.htm Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht Kassel (Az. 2 Sa 1689/08) 2.4 Freibetrag für Alleinerziehende verfassungskonform Alleinerziehende Arbeitnehmer bekommen mit der Lohnsteuerklasse II einen Freibetrag von 1308 angerechnet. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes verstößt diese Regelung nicht gegen den verfassungsmäßigen Schutz der Ehe. Anlass für diese Klarstellung war eine Verfassungsbeschwerde eines verheirateten Bürgers, der diesen Freibetrag ebenfalls beanspruchte. Das BVG lehnte die Verfassungsbeschwerde ab, dass mit der seit 2004 geltenden Vorschrift die höheren Kosten für den Elternteil abgegolten werden, der allein die Verantwortung für die Kinder trägt. weitere Infos: Pressemitteilung hier Quelle: Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 310/07, 2 BvR 2240/04 ) 2.5 Doppelte Haushaltsführung bei nicht ehelicher Lebensgemeinschaft In einzelnen Urteilen wurde in der Vergangenheit die doppelte Haushaltsführung auch dann anerkannt, wenn der neue Familienwohnsitz weiter von der Arbeitsstätte entfernt ist als der alte, aber weiterhin genutzte Wohnsitz. In diesen Fällen hatten Finanzämter eine private Veranlassung gesehen und die steuerliche Behandlung abgelehnt. Die Finanzgerichte haben dies mehrfach anders entschieden. Das Finanzgericht Düsseldorf hatte sich mit dem gleichen Sachverhalt bei einem unverheirateten Arbeitnehmer zu befassen, der zu seiner Lebensgefährtin gezogen ist und seine bisherige Wohnung beibehalten hat. Das FG Düsseldorf lehnt die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ab. Interessant an diesem Urteil ist, dass sich das FG Düsseldorf nicht auf eine Gleichsetzung mit einer Ehe bezieht. Das Gericht unterscheidet zwischen doppelten Haushaltsführungen aufgrund einer Eheschließung und einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. weitere Infos: Urteil hier Quelle: Finanzgericht Düsseldorf (Az. 11 K 1160/07 ) 2.6 Leistungskürzung trotz Arbeitgeber-Kündigung Normalerweise wird bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber das Arbeitslosengeld oder die Arbeitslosenhilfe nicht gekürzt. Dass es auch anders sein kann, hat das Sozialgericht Kassel entschieden. In dem entschiedenen Fall wurde einer Arbeitnehmerin während der Probezeit gekündigt, da sie sich über die Arbeit und die Kollegen beschwerte und sich nach Auffassung der Arbeitgeber nicht eingliedern wollte. Die ARGE kürzte das Arbeitslosengeld um 30 % und begründete dies damit, dass die Arbeitnehmerin aktiv zu ihrer Kündigung beigetragen hat. Das Sozialgericht sah diese Kürzung als rechtens an. Aufbereitet von: Alexander Enderes - Darmstadt Seite 3 von 5 Datum:
4 weitere Infos: Urteil hier BA C} Quelle: Sozialgericht Koblenz (Az. 2 AS 673/07 ) 2.7 Arbeitgeber muss Zweck einer Sonderzahlung regeln Bei der Gewährung von freiwilligen Sonderzahlungen dürfen einzelne Arbeitnehmer nicht ausgeschlossen werden, außer es gibt hierfür einen nachvollziehbaren sachlichen Grund. Wie schwierig diese Abgrenzung in der Praxis ist, zeigt der vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidende Fall. Ein Arbeitgeber hatte die Arbeitszeit von 38,5 auf 40 Stunden heraufgesetzt, allerdings ohne hierfür mehr Entgelt zu zahlen. Die Arbeitnehmer erhielten Änderungsverträge, die aber nicht von allen Arbeitnehmern angenommen wurden. Als der Arbeitgeber eine freiwillige Zahlung zum tariflichen Weihnachtsgeld zahlte, nahm er die Arbeitnehmer auf, die den Änderungsvertrag nicht angenommen haben. Dies ist nach Auffassung des BAG unzulässig, da es dem Gebot der Gleichbehandlung (im Fall des Weihnachtsgeldes) widerspricht. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn der Arbeitgeber eine Prämie für die Arbeitnehmer gezahlt hätte, die den Änderungsvertrag angenommen haben, z.b. um die Einkommenseinbußen zu mindern. weitere Infos: Urteil hier =13555&linked=urt Quelle: Bundesarbeitsgericht (Az. 10 AZR 353/08 ) 2.8 Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen Wird eine freiwillige Sonderzahlung mehrmals hintereinander gewährt, kommt das Prinzip der betrieblichen Übung zum Zug. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber die freiwillige Zahlung nicht einfach einstellen darf, sondern kündigen muss. In dem vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Fall hatte der Arbeitgeber den Vorbehalt der Freiwilligkeit in einem Formulararbeitsvertrag stehen. Er zahlte in jedem Jahr ein freiwilliges Weihnachtsgeld. Als er in einem Jahr die Zahlung nicht vornehmen wollte, klagte eine Arbeitnehmerin auf betriebliche Übung. Das BAG erkannte zugunsten des Arbeitgebers, dass der Hinweis in einem Formulararbeitsvertrag wirksam ist und nicht immer wieder erneuert werden muss. weitere Infos: Pressemitteilung hier: nr=12899&linked=pm#druck Urteil hier nr=12992&linked=urt Quelle: Bundesarbeitsgericht (Az. 10 AZR 219/08 ) 2.9 Beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren Beim Bundesfinanzhof sind einige Verfahren anhängig, die Einfluss auf Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer haben. Dies sind: Aufbereitet von: Alexander Enderes - Darmstadt Seite 4 von 5 Datum:
5 Fahrtenbuch: Welche Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu stellen sind, hat den BFH wiederholt beschäftigt. Dem Revisionsverfahren VIII R 66/06 liegt ein Fall zugrunde, in dem der Steuerpflichtige zunächst Urschriften beziehungsweise Grundaufzeichnungen angefertigt hatte und er dieses Material später dazu benutzte, ein Fahrtenbuch in Reinschrift zu verfassen. Es stellt sich insbesondere die Frage, ob ein solches Fahrtenbuch noch zeitnah erstellt worden ist. (AZ VIII R 66/06) 1%-Regelung bei Kfz im Betriebsvermögen: Für die private Nutzung eines im Betriebsvermögen befindlichen Kfz ist für jeden Kalendermonat eine Entnahme in Höhe von 1% des inländischen Listenpreises anzusetzen. Nutzt der Steuerpflichtige das Kfz nicht nur für private sondern auch für sonstige betriebsfremde Zwecke, fragt sich, ob für diese Nutzung neben der 1%-Regelung ein weiterer Entnahmewert anzusetzen ist. Nachdem der X. Senat mit Urteil vom 26. April 2006 X R 35/05 (BFHE 214, 61, BStBl II 2007, 445) entschieden hat, dass die Nutzung eines betrieblichen Kfz zur Erzielung von Überschusseinkünften durch die 1%- Regelung nicht mit abgegolten ist, muss der IV. Senat in dem Verfahren IV R 59/06 nun klären, ob gleiches gilt, wenn ein im landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehaltenes Kfz auch für Fahrten zu landwirtschaftlichen Betrieben genutzt wird, an denen der Steuerpflichtige als Mitunternehmer beteiligt ist. (AZ VIII R 54/07) Aufteilungs- und Abzugsverbot für Reisekosten: Der Große Senat wird auf den Vorlagebeschluss des VI. Senats vom 20. Juli 2006 VI R 94/01 (BFHE 214, 354, BStBl II 2007, 121) zu entscheiden haben, ob Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich und privat veranlassten Reisen in abziehbare Werbungskosten und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden können, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind (GrS 1/06). Der VI. Senat will diese Frage entgegen der bisherigen Rechtsprechung zu 12 Nr. 1 Satz 2 EStG bejahen. Quelle: Bundesfinanzhof 2.10 BFH kontra BMF In Newsletter wurde von der Pressemitteilung der Bundesregierung zu den Nichtanwendungserlassen des BMF berichtet. Mittlerweile liegt auch die offizielle Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der FDP-Fraktion vor. Stellungnahme hier: Quelle: HIP Aufbereitet von: Alexander Enderes - Darmstadt Seite 5 von 5 Datum:
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