Statuten der Fachhochschule St. Pölten
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- Franka Dieter
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1 Statuten der Fachhochschule St. Pölten Personal und Recht Stand: 01. März 2017
2 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel Allgemeiner Teil Leitende Organe/Leitungsfunktionen der FHSTP Geschäftsführung Kollegium (Leitung) Hochschulmanagement Zusammensetzung: Kompetenzen Sonstige Organe/Leitungsfunktionen... 5 Seite 2 von 5
3 1 Präambel Die Statuten der FH St. Pölten regeln die Zusammenarbeit, Kompetenzverteilung und Entscheidungsbefugnis der leitenden Organe der Fachhochschule St. Pölten (FHSTP) auf Basis der gesetzlichen Voraussetzungen, der bestehenden Geschäftsordnungen und Funktionsbeschreibungen bzw. der Spielräume für freie Gestaltung, die die Regelungswerke einräumen. Sie bestehen aus einem allgemeinen Teil, in dem die Entscheidungsspielräume zwischen allen Leitungsfunktionen erläutert und dargestellt werden und der Beschreibung der Kompetenzen und Funktionen der einzelnen leitenden Organe. Sie sind Teil der Satzung der FHSTP und werden von der Geschäftsführung der FHSTP beschlossen. 2 Allgemeiner Teil Einerseits lässt das FHStG als planerische Gesetzesnorm im Rahmen der grundsätzlich gesetzten Dualität der Leitungskompetenzen zwischen Erhalter und Kollegium vieles offen und ungeregelt. Andererseits bestehen an der FHSTP neben den im Gesetz vorgesehen StudiengangsleiterInnnen noch weitere leitende Funktionen und Gremien (DepartmentleiterInnen, Hochschulmanagement). Um diese Regelungslücken zu schließen, schaffen die vorliegenden Statuten verbindliche interne Richtlinien, deren Rechtsnatur insbesondere für die davon direkt berührten Leitungsfunktionen arbeitsrechtlichen Weisungen entspricht. Im Sinne der oben genannten Dualität muss aber auch auf die Grenzen der Regelungskompetenz der Statuten geachtet werden: Auf Erhalterseite ist dies dort der Fall, wo zwingende arbeitsrechtliche, unternehmensrechtliche (z. B. die Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers) oder gesellschaftsrechtliche Normen klare Regelungen treffen, die den FH-internen Richtlinien vorgehen. Andererseits sind die aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Freiheit der Wissenschaft abgeleiteten Prinzipien der inneren und inhaltlichen Autonomie zu beachten. Auf Kollegiumsseite ist die Grenze der Regelungskompetenz der Statuten vor allem in den Bereichen der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben (Prüfungs- und Diplomverleihungskompetenz) zu ziehen. Seite 3 von 5
4 3 Leitende Organe/Leitungsfunktionen der FHSTP Die leitenden Organe/Leitungsfunktionen der FH St. Pölten sind: die Geschäftsführung (zwei GeschäftsführerInnen), das Kollegium und dessen LeiterInnen (LeiterIn und stellvertretende/r LeiterIn) das Hochschulmanagement (bestehend aus den beiden GeschäftsführerInnen sowie einem Prokuristen/einer Prokuristin und einer Departementleitung) die DepartmentleiterInnen, die Studiengangs- und InstitutsleiterInnen sowie die LeiterInnen der FH-Service Abteilungen ( FH-Services ). Das Organigramm [s. Beilage] stellt überblicksmäßig das aufbauorganisatorische Zusammenwirken der oben genannten Organe/Leitungsfunktionen dar. Zusätzlich sind die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten für Querschnittsthemen wie Personalbedarfsplanung, Budgetierung etc. insbesondere die Schnittstellen zwischen Erhaltervertretung/Geschäftsführung und akademischem Bereich in einer von der Geschäftsführung freigegebenen Funktionsmatrix dargelegt. 4 Geschäftsführung Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sind für die Geschäftsführung in der von der Gesellschaft beschlossenen Geschäftsordnung der Fachhochschule St. Pölten GmbH sowie im GmbH-Gesetz und im Unternehmensgesetzbuch dargelegt. 5 Kollegium (Leitung) Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten für das Kollegium und dessen LeiterInnen (LeiterIn und stellvertretende/r LeiterIn des Kollegiums) sind im FHStG sowie in der Geschäftsordnung des Kollegiums geregelt. Seite 4 von 5
5 6 Hochschulmanagement 6.1 Zusammensetzung: Das Hochschulmanagement besteht aus den beiden GeschäftsführerInnen sowie einem Prokuristen/einer Prokuristin (Nominierung auf Vorschlag der GeschäftsführerInnen im Einvernehmen mit der Eigentümerin) und einem weiteren Mitglied aus dem Kreis der DepartementleiterInnen (für den Fokus Studium & Lehre; Nominierung auf Vorschlag der GeschäftsführerInnen). 6.2 Kompetenzen Das Hochschulmanagement ist zuständig für die strategische Ausrichtung, für Zielvereinbarungen und Arbeitsprogramme der Departments und FH Services, sowie für die laufende, zielorientierte Begleitung bzw. Steuerung der Fachhochschule St. Pölten. 7 Sonstige Organe/Leitungsfunktionen Betreffend die Kompetenzen und Aufgaben der Department- und StudiengangsleiterInnen wird auf allfällig zu beachtende gesetzliche Bestimmungen, die oben genannte Funktionsmatrix bzw. die jeweils geltenden Funktionsbeschreibungen verwiesen. Seite 5 von 5
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