2. Die Verpflichtung zur Befolgung von Weisungen und ihre Grenzen

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1 Allgemeines Weisungsrecht Allgemeine Weisungen in Form des Gesellschaftsvertrages der Geschäftsordnung der Konzernrichtlinien, soweit diese ordnungsgemäß installiert worden sind (Installation erfolgt wie bei der Geschäftsordnung) von Gesellschafterbeschlüssen 1

2 Allgemeines Weisungsrecht Gesellschafter haben ein Weisungsrecht gegenüber dem Geschäftsführer der Tochtergesellschaft Ausgeübt wird das Weisungsrecht Im faktischen Konzern durch die Gesellschafterversammlung (das Weisungsrecht obliegt demnach den Gesellschaftern als Gesamtheit) Im Vertragskonzern (Beherrschungsvertrag) durch die herrschende Gesellschaft 2

3 Allgemeines Weisungsrecht Der Geschäftsführer der Tochtergesellschaft hat den erteilten Weisungen grds. Folge zu leisten, wenn diese formell ordnungsgemäß erteilt wurden und wirksam sind Die Weisungserteilung selbst ist formlos wirksam, was insbesondere bei 100% Beteiligungen für den Geschäftsführer der Tochtergesellschaft problematisch ist Achtung: bei 100% Beteiligungen sollte eine generelle Regelung getroffen werden, in welcher Form verbindliche Weisungen zu erfolgen haben 3

4 Der Geschäftsführer der Tochtergesellschaft muss und darf einer Weisung nicht folgen, wenn er mit der Befolgung gegen gesetzliche Pflichten verstoßen würde, z.b. Gegen die Pflicht zur Anmeldung zum Handelsregister Gegen die Erfüllung der Steuerpflichten Gegen die Erfüllung der Buchführungspflicht Gegen die Erfüllung der Publizitätspflichten Gegen die Pflicht zur Sicherung des Stammkapitals Gegen die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages Gegen die Pflicht zur Beachtung von Datenschutzbestimmungen 4

5 Der Geschäftsführer der Tochtergesellschaft muss und darf einer Weisung nicht folgen, die dem Gesellschaftsvertrag widerspricht, z.b. Die Weisung, den satzungsmäßigen Sitz der Gesellschaft zu verlegen Die Weisung, eine andere Firma zu benutzen 5

6 Zwingende Kompetenzen der Geschäftsführung, z.b. Vertretung der Gesellschaft Aufstellung des Jahresabschlusses Erledigung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten Kernaufgaben der Geschäftsführung Mindestkontroll- und Mindestinformationsrechte, die mit den dem Geschäftsführer zwingend auferlegten unentziehbaren Pflichten korrespondieren 6

7 Grenzen durch gesellschaftsrechtliche Treupflicht im Vertragskonzern (Beherrschungsvertrag) Weisungen dürfen für die GmbH auch nachteilig sein, solange sie im Konzerninteresse liegen dem Tochter-Geschäftsführer steht nur ein eingeschränktes Prüfungsrecht bezüglich der Frage zu, ob Weisung im Konzerninteresse liegt Grenzen sind somit im Wesentlichen nur bei existenzgefährdenden Weisungen gegeben 7

8 Grenzen durch gesellschaftsrechtliche Treupflicht im faktischen Konzern Der Geschäftsführer der Tochtergesellschaft muss und darf einer Weisung nicht folgen, die gegen die den Gesellschaftern obliegende gesellschaftsrechtliche Treupflicht verstößt Achtung: Abgrenzung zwischen nichtigen und nur anfechtbaren Gesellschafterbeschlüssen erforderlich 8

9 Grenzen durch gesellschaftsrechtliche Treupflicht im faktischen Konzern Verbot nachteiliger Weisungen/Schädigungsverbot Hätte der pflichtbewusste und ordentliche Geschäftsführer einer unabhängigen Gesellschaft, der sich allein am Interesse der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter orientiert, die fragliche Maßnahme gleichfalls vorgenommen? Ausnahme: Wirksamer Gesellschafterbeschluss Achtung: der Geschäftsführer hat diesbezüglich das Anfechtungsrisiko selbständig einzuschätzen 9

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