Kapitalgesellschaftsrecht II. Konzernrecht II
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- Gerhardt Walter
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1 Kapitalgesellschaftsrecht II Konzernrecht II
2 II.Das Aktienkonzernrecht 2. Materielles Konzernrecht Materielles Konzernrecht Vertragskonzern Faktischer Konzern Beherrschungsvertrag Gewinnabführungsvertrag Sonstige Unternehmensverträge
3 Beherrschungsvertrag: Voraussetzungen (1) Vertrag Partner: AG / KGaA und anderer Vertragsteil Inhalt: Mindestinhalt: 291 Ausgleichsanspruch gem. 304 Vertragsfreiheit? str., aber in Grenzen zu bejahen:» vgl. BGHZ 119, 1 ABB (betr. Vertragsänderung)» vgl. BGHZ 122, 211 SSI (betr. Kündigungsklausel) (2) Bericht ( 293 a AktG) (3) Prüfung ( 293 b AktG) (4) qualifizierter HV-Beschluss ( 293) ¾ Mehrheit und ggf. weitere Erfordernisse ggfls. auch Zustimmung der HV der Obergesellschaft (5) Eintragung im Handelsregister ( 294) konstitutive Wirkung (Abs. 2)
4 Beherrschungsvertrag: Rechtsfolgen Leitungsmacht des herrschenden U. ( 308) Þ 76 außer Kraft gesetzt Aufhebung der Vermögensbindung ( 291 III) Þ 57 ff. außer Kraft gesetzt Verlustausgleichspflicht ( 302) Ausgleichsanspruch der außenst. Aktionäre ( 304) Abfindungsanspruch der außenst. Aktionäre ( 305)
5 Beherrschungsvertrag: Rechtsschutz außenstehende Aktionäre Def: alle Aktionäre der abhängigen AG mit Ausnahme des anderen Vertragsteils Anfechtungsklage (aber eingeschränkt) Ausgleichsanspruch gem. 304 AktG fehlender Ausgleich: Nichtigkeit! zu geringer Ausgleich: Spruchverfahren Abfindungsanspruch gem. 305 AktG Rechtsnatur: schuldrechtlicher Anspruch, der stets originär in der Person jedes außenstehenden Aktionärs entsteht (BGH NJW 2006, 3146 Jenoptik) fehlt oder ist zu gering: Spruchverfahren
6 Rechtsschutz: Problemfälle Ende des BV während laufenden Spruchverfahrens Þ BGHZ 135, 374 (Guano) Mehrheitseingliederung der abhängigen AG während des laufenden Spruchverfahrens Þ BGHZ 147, 108 (DAT/Altana) Veräußerung der Aktien nach Ende des BV während eines laufenden Spruchverfahrens Þ BGHZ 167, 299 = NJW 2006, 3146 (Jenoptik) Squeeze-out während laufender Anfechtungsklage Þ BGHZ 169, 221 = ZIP 2006, 2167 (Massa)
7 Gewinnabführungsvertrag Def.: Vertrag, durch den sich eine AG verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen ( 291 I AktG) Voraussetzungen: wie Beherrschungsvertrag Rechtsfolgen: wie BV, aber: kein Leitungsrecht ( 308 ff. AktG gelten nicht) Rücklagepflicht ( 300) und Höchstbetrag ( 301) praktische Bedeutung: Voraussetzung für die steuerrechtliche Organschaft ( KStG)
8 Faktischer Konzern Leitungsstruktur und Vermögensschutz der abhängigen AG bleiben grds. intakt Verbot der Nachteilszufügung ( 311) Nachteil = jede Minderung oder konkrete Gefährdung der Vermögens- oder Ertragslage der AG, soweit sie auf die Abhängigkeit zurückzuführen ist (BGHZ , 84) aber: Ausgleichsmöglichkeit (speziell zu 62!) Abhängigkeitsbericht ( 312) Präventivschutz und Dokumentationsfunktion aber: keine Publizität Schadensersatzpflicht ( 317, 318)
9 Qualifizierter faktischer Konzern Tatbestand (vgl. BGHZ 122, 123 TBB) (1) herrschendes Unternehmen (2) nimmt keine angemessene Rücksicht auf die eigenen Belange der abhängigen Gesellschaft (= qualifizierte Nachteilszufügung) An der angemessenen Rücksichtnahme fehlt es insbesondere, wenn die Gesellschaft infolge der im Konzerninteresse ausgeübten Einwirkungen ihren Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen kann (3) Nachteil nicht durch Einzelausgleichsmaßnahmen kompensierbar Rechtsfolge: Haftung analog 303, 322 AktG Verlustausgleich analog 302 AktG Ausgleich und Abfindung analog 304 f. AktG (str.) Bedeutung: Für GmbH abgelöst durch Existenzvernichtungshaftung (vgl. BGHZ 149, 10; BGHZ 151, 181; BGHZ 173, 246) Für AG weiter anwendbar (zutr. Emmerich/Habersack 28 Rn. 7 ff; aa OLG Schleswig NZG 2008, 868, 875; OLG Stuttgart ZIP 2007, 1210)
10 Eingliederung Grundlagen liegt zwischen BV und Verschmelzung verfassungsgemäß, BVerfG 14, 263 (Feldmühle) Voraussetzungen (vgl. 319, 320 AktG) beide Gesellschaften sind AG Erforderliche Beteiligungsquote (100 % bzw. 95 %) Vorstandsbericht Prüfung (nur bei Mehrheitseingliederung) HV-Beschluss (beider AG) Eintragung im HR (konstitutiv) Rechtsfolgen wie bei BV, aber intensiviert (vgl ) GAV erleichtert ( 324) Nur bei Mehrheitseingliederung: Übergang der Aktien auf Hauptgesellschaft ( 320a) Abfindungsanspruch ( 320b)
11 Squeeze-out Grundlagen: Ausschluss lästiger Minderheit: eingefügt 2001 Unterscheide: 39a-39c WpÜG (Squeeze-out nach Übernahme) verfassungsgemäß (BVerfG v ZIP 2007, 1261) Voraussetzungen (vgl. 327a ff) Verlangen des Hauptaktionärs (= mind. 95 %) Bericht des Hauptaktionärs Prüfung HV-Beschluss (einfache Mehrheit) Eintragung (konstitutiv) Rechtsfolgen Ausscheiden der Minderheitsaktionäre ( 327e III) Abfindungsanspruch Rechtsschutz Anfechtung und Spruchverfahren (vgl. 327f)
12 III. GmbH-Konzernrecht formelles Konzernrecht: rechtsformneutral Vertragskonzern GmbH kann anderer Vertragsteil sein beherrschte GmbH: BGHZ 105, 324 ( Supermarkt ) 53, 54 GmbHG analog partielle Analogie zu 293 ff. AktG (Einzelheiten str.) faktischer Konzern keine Analogie zu 311 ff. (BGHZ 149, 10 Bremer Vulkan) sondern: allg. Regeln (Treuepflicht, Gleichbehandlung, actio pro socio) (vgl. BGHZ 65,15 - ITT) Qualifizierter faktischer Konzern? (s. Folie 3)
13 IV. Europäisches Konzernrecht EU-Richtlinien Konzernrechnungslegung (7. Richtlinie) 9. Richtlinie (Konzernrichtlinie): gescheitert evtl. Rahmenregelung (Action Plan Corporate Governance) Forum Europaeum Konzernrecht => rechtspolitische Vorschläge (ZGR 1998, 672) Rozenblum -Doktrin (Frankreich) wrongful trading (Großbritannien, sec. 214 Insolvency Act) Konzernerklärung (statt deutschem Unternehmensvertrag) Verstößt deutsches Konzernrecht gegen die Kapitalrichtlinie? => Nein, da Konzernrecht nicht harmonisiert ist (str.)
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