T A B Ö B M A. Kreis Steinfurt

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1 TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN zum Anschluss an die öffentliche Alarmübertragungsanlage des Kreises Steinfurt T A B Ö B M A Aufgestellt durch: BE Bergmann Engineering Ordnungsamt Dipl.-Ing. Herbert Bergmann Brandschutzdienststelle Messingweg Senden Stand: Januar 2004

2 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines Seite Geltungsbereich Seite Allgemeine Anforderungen an Alarmübertragungsanlagen/Brandmeldeanlagen (AUE/BMA) Seite 3 2 Übertragungseinrichtungen für Brandmeldungen (ÜE) Seite 4 3 Brandnebenmeldezentrale (BMZ) Seite 5 4 Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) Seite 5 5 Feuerwehrbedienfeld (FBF) Seite 6 6 Nebenmelder Seite Nichtautomatische Brandmelder Seite Projektierung Seite Melder in Treppenräumen Seite Kennzeichnung Seite Automatische Melder Seite Projektierung Seite Melder in Deckenhohlräumen Seite Melder in aufgestelzten Böden Seite Melder in Abluft- und Kabelschächten Seite Sicherheitsschaltung Seite Kennzeichnung Seite 7 7 Hinweise zur Leitungsverlegung nach DIN/VDE Seite Leitungsverlegung auf Putz Seite Leitungswege Seite Schutz in besonders gefährdeten Bereichen Seite Leitungsverlegung unter Putz Seite 8 8 Anschaltung von Brandschutzeinrichtungen Seite Selbsttätig schließende Brandabschnittstüren Seite Selbsttätige Löschanlagen Seite 8 9 Brandmeldelagepläne (siehe Anlagen 1 bis 3) Seite Objekt Lageplan Seite Linienpläne Seite Lageplantableaus Seite 9 10 Inbetriebnahme Seite 9 11 Wartung Inspektion Seite Melder-Revision/ Abschalten von Hauptmeldern, Probealarm Seite Weitere Bedingungen Seite 11

3 Seite 3 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Die Anschlussbedingungen regeln die Einrichtung und den Betrieb von ALARMÜBERTRAGUNGSANLAGEN / BRANDMELDEANLAGEN mit direkter Anschaltung an die öffentliche Alarmübertragungsanlage/Brandmeldeanlage des Kreises Steinfurt in Rheine, in Verbindung mit dem Konzessionsnehmer für die Alarmübertragungsanlage/Brandmeldeanlage. Sie gelten für Neuanlagen, Umstellung und Erweiterungen bestehender Anlagen. 1.2 Allgemeine Anforderungen an Alarmübertragungsanlagen/Brandmeldeanlagen (AUE/BMA) AUE/BMA sind, soweit im folgenden nichts anderes aufgeführt ist, nach den jeweils gültigen Vorschriften zu errichten. Insbesondere sind folgende Bestimmungen zu beachten: DIN/VDE 0100 DIN/VDE 0800 Teil 1 DIN/VDE 0833 Teil Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis V Fernmeldetechnik, Errichtung und Betrieb, Einbruch und Überfall Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall DIN Bedienfeld für Alarmübertragungsanlagen/ Brandmeldeanlagen DIN VBG 125 Alarmübertragungsanlagen/ Brandmeldeanlagen Aufbau Beschilderung, lang nachleuchtend AUE/BMA müssen von einer technischen Prüfstelle, z. B. VdS, zugelassen sein. Sie dürfen nur von Fachfirmen mit Fachkräften entsprechend VDE 0833, Teil 1, errichtet werden. AUE/BMA müssen durch eine ausreichende Instandhaltung betriebssicher erhalten werden. Entsprechende schriftliche Bestätigungen sind dem Konzessionsnehmer bzw. dem spätestens bei der Anschaltung an die öffentliche Alarmübertragungsanlage/Brandmeldeanlage vorzulegen. Der Betreiber der Alarmübertragungsanlage/Brandmeldeanlage trägt alle Kosten, die durch den Betrieb und die Instandsetzung der Anlage entstehen. Änderungen oder Erweiterungen der Alarmübertragungsanlage/Brandmeldeanlage sind dem Konzessionsnehmer bzw. dem mitzuteilen. Auf Verlangen des Konzessionsnehmers bzw. des Kreises Steinfurt ist der Betreiber einer Alarmübertragungsanlage/Brandmeldeanlage verpflichtet, auf seine Kosten alle Änderungen vornehmen zu lassen, die zur Verhinderung von Störungen und im Interesse der zuverlässigen Funktionssicherheit und Bedienbarkeit der Technik sowie im Interesse der notwendigen Einheitlichkeit der Alarmübertragungsanlage/Brandmeldeanlage erforderlich sind.

4 Seite 4 Stellen sich während des Betriebes wiederholt Unregelmäßigkeiten oder Störungen an der Alarmübertragungsanlage/Brandmeldeanlage heraus, die zu vermeidbaren Fehlalarmierungen führen, behält sich der Konzessionsnehmer bzw. der geeignete Maßnahmen vor: Überprüfung der Alarmübertragungsanlage/Brandmeldeanlage Verrechnung der Feuerwehreinsätze gemäß der gültigen Gebührensatzung der örtlichen Feuerwehr Abschalten der Alarmübertragungsanlage/Brandmeldeanlage Die Kosten der Maßnahme gehen zu Lasten des Betreibers. Bei Störungen und Revisionsarbeiten an Alarmübertragungsanlagen/ Brandmeldeanlagen sind die nicht automatischen Brandmelder mittels Sperrschilder Außer Betrieb zu setzen. Das Betriebspersonal ist zu unterrichten, dass in diesem Fall die Alarmierung der Feuerwehr über das Fernsprechnetz, Notruf 112, zu erfolgen hat. Ersatzgläser und Sperrschilder sind in ausreichender Zahl in der Brandmeldezentrale bereitzuhalten. Abschalten und Probebetriebe der AUE/BMA sind mit der Leitstelle des Kreises Steinfurt in Rheine abzustimmen. Übertragungseinrichtungen für Brandmeldeanlagen / Hauptfeuermelder Die Übertragungseinrichtung für Brandmeldeanlagen/Hauptfeuermelder dient zur Anschaltung der öffentlichen Alarmübertragungsanlage/Brandmeldeanlage an die Brandmeldeanlage. Der Hauptfeuermelder liegt im Zuständigkeitsbereich des Konzessionsnehmer bzw. des Kreises Steinfurt. Der Hauptfeuermelder wird in regelmäßigen Abständen überprüft. Brandmeldezentralen werden nur an die öffentliche Alarmübertragungs-/Brandmeldezentralen angeschaltet, wenn für Einsatzkräfte der Feuerwehr eine einfache, übersichtliche und einheitliche Bedienbarkeit gegeben ist. 2 Übertragungseinrichtungen für Brandmeldungen (ÜE) Der betreibt eine öffentliche Alarmübertragungsanlage/Brandmeldeanlage (ÖAUE/ÖBMA) auf Konzessionsbasis in der Leitstelle des Kreises Steinfurt in Rheine, die an die Übertragungseinrichtungen für Brandmeldeanlagen angeschlossen werden können. Die Einrichtung einer ÜE erfolgt auf Antrag. Der Antrag ist schriftlich an den Konzessionsträger der ALARMÜBERTRAGUNGSANLAGE / BRANDMELDEANLAGE, die Firma Siemens Building Technologies AG, Niederlassung Münster, Postfach zu richten und muss enthalten: Die Bezeichnung des Teilnehmers (Name, Anschrift, Fernsprecher) Den beabsichtigten Anbringungsort der ÜE Art der anzuschaltenden Brandmelder und Brandschutzeinrichtungen Anzahl der anzuschaltenden Melderlinien Gewünschter Zeitpunkt der Inbetriebnahme Die ÜE wird über eingerichtete Festverbindungsleitungen zur Leitstelle geschaltet. Alternativ kann der Konzessionär zugelassene Wählverbindungsleitungen mit einer Doppelanschaltung auf Basis ISDN- Verbindungsleitungen für die Anschaltung an die Leitstelle einsetzen. Die ÜE wird vom Konzessionär ÖBMA eingerichtet und gewartet. Sie bleibt dessen Eigentum. Störungen der ÜE und am Mietleitungsnetz der Deutschen Telekom AG o. a. werden der Leitstelle des Kreises Steinfurt in Rheine und dem Konzessionär, Siemens Münster, umgehend gemeldet, welcher unverzüglich die Fehlerbeseitigung einleitet. Die ÜE ist im Handbereich der Brandmeldeanlagen zu montieren.

5 Seite 5 3 Brandnebenmeldezentrale (BMZ) Die Brandmeldezentrale ist im Bereich der Feuerwehrzufahrt / Eingangsbereich eines Objektes zu installieren. Ist eine Installation in diesem Bereich nicht möglich, ist der Installationsort mit der Brandschutzdienststelle bzw. der örtlichen Feuerwehr abzustimmen. Die Zuwegung zur Brandmeldezentrale ist mit Hinweisschildern nach VBG 125 deutlich zu kennzeichnen. Alarmübertragungsanlagen/Brandmeldeanlagen mit Anschluss an die öffentliche Alarmübertragungsanlage/ Brandmeldeanlage setzen sich aus folgenden Geräten/Einrichtungen zusammen: Übertragungseinrichtungen ÜE entsprechend Hauptfeuermelder Brandmeldezentrale mit Stromversorgung Freuerwehrbedienfeld nach DIN Brandmelder bzw. Löschanlagen mit dem Fernmeldeleitungsnetz Feuermeldelinienpläne (pro Linie 1 Plan) Lageplan/Anfahrtsplan Beschilderung Ständig besetzte Stelle mit angewiesenem Personal oder ein Feuerwehrschlüsseldepot Rote Blitzleuchte zur optischen Signalisierung einer ausgelösten BMA. Die rote Blinkleuchte muss von der Feuerwehrzufahrt aus sichtbar sein. Räume, in denen sich die Brandmeldezentrale befindet, sind mit dem Hinweisschild Brandmeldezentrale/ BMZ zu kennzeichnen. 4 Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) Wird ein Feuerwehrschlüsseldepot gefordert, dann erfolgt die Ausstattung des Feuerwehrschlüsseldepots nach DIN einschließlich Freischaltelement mit Zulassung des Verbandes der Sachversicherer. Die Schließung des Feuerwehrschlüsseldepots ist mit der örtlichen Feuerwehr bzw. der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Voraussetzungen für den Einbau eines Feuerwehrschlüsseldepots: Abstimmung des Anbringungsortes und der Zugänglichkeit mit der Brandschutzdienststelle/ örtlicher Feuerwehr Einbau des Feuerwehrschlüsseldepots einbruchsicher in Mauerwerk oder Stahlbeton mit wettersicherer Anbringung Bei Nichtauslösen der Brandmeldeanlage besteht für die Feuerwehr die Möglichkeit über das Freischaltelement das Feuerwehrschlüsseldepot zu öffnen. Das Feuerwehrschlüsseldepot kann in die Sabotageüberwachung einer Einbruchmeldeanlage einbezogen werden. Weitere Fragen und Klärungen zur Installation des Feuerwehrschlüsseltresors sind an die Brandschutzdienststelle der örtlichen Feuerwehr oder dem Konzessionär der öffentlichen A- larmübertragungsanlage/ Brandmeldeanlage zu richten. Die Anordnung und die technische Ausstattung ist mit der Brandschutzdienststelle der örtlichen Feuerwehr oder dem Konzessionär der öffentlichen Alarmübertragungsanlage/ Brandmeldeanlage abzustimmen.

6 Seite 6 5 Feuerwehrbedienfeld (FBF) Einrichtung eines Feuerwehrbedienfeldes im Handbereich der Brandmeldezentrale nach DIN Einrichtung der Schließung/Anordnung und technische Ergänzungen für das Feuerwehrbedienfeld durch die örtliche Feuerwehr/ Brandschutzdienststelle, in Abhängigkeit von den örtlichen Voraussetzungen zum Zugang. Der Betreiter erhält einen Schlüssel für die Unterhaltung/Wartung. 6 Nebenmelder 6.1 Nichtautomatische Brandmelder Projektierung Nichtautomatische Brandmelder sind grundsätzlich in Fluchtwegen anzubringen, sofern vorhanden in der Nähe einer Feuerlöscheinrichtung. Nichtautomatische Brandmelder müssen den in DIN unter Abschnitt 3.2 und aufgeführten mitgeltenden Normen entsprechen. Sie sind in der Höhe von 1,40 m +/- 20 cm über OKFF auch bei Unterbringung in Wandhydrantenschränken, anzubringen. Das Meldergehäuse muss sichtbar sein. Für die Einrichtung der Feuermeldelinie gelten die Regeln gemäß den Technischen Anforderungen nach Ziffer Melder in Treppenräumen In Treppenräumen sind die einzelnen Brandmelder jeweils vom Feuerwehrzugang ausgehend nach unten oder nach oben in separaten Linien zusammenzuschalten. Dabei dürfen maximal 10 Melder senkrecht übereinander in einer Linie zusammengefasst werden Kennzeichnung Die Melder sind dauerhaft mit Linien- und Meldernummern zu versehen. Die Meldergehäuse dürfen nur dann als Brandmelder gekennzeichnet sind, wenn durch sie ein Hauptmelder ausgelöst wird. Ist dies nicht der Fall, ist nur die Beschriftung Hausalarm und blaue Farbkennzeichnung des Meldergehäuses zulässig. Für jeden Melder ist ein Außer Betrieb -Schild vorzuhalten. 6.2 Automatische Melder Projektierung Automatische Melder müssen den in DIN unter Abschnitt 3.2 und aufgeführten mitgeltenden Normen entsprechen. Für die Einrichtung der Feuermeldelinien gelten die Regeln gemäß den Technischen Anforderungen nach Ziffer 1.2. Bei der Projektierung automatischer Melder sind die behördlichen Auflagen sowie bestehende Richtlinien (z. B. VdS-Richtlinien) zu beachten. Besonderes Augenmerk ist auf Umgebungseinflüsse zu richten, um Täuschungsalarme zu vermeiden.

7 Seite Melder in Deckenhohlräumen Melder in Deckenhohlräumen müssen ohne besonderen Aufwand zugänglich sein. Unter jedem Melder muss ein besonders gekennzeichnetes Deckenelement herausnehmbar angebracht sein. Für die Kennzeichnung sind Orientierungsschilder nach DIN zu verwenden. Alternativ hierzu ist eine Kennzeichnung mit einem roten Punkt, Durchmesser mindestens 5 cm, möglich. Kann die Forderung nach einer Kennzeichnung nicht erfüllt werden, ist die Installation eines Paralleltableaus notwendig, auf dem jeder Melder erkennbar ist Melder in aufgestelzten Böden Über Melder in aufgestelzten Fußböden sind die darüber liegenden Fußbodenplatten entsprechend zu kennzeichnen. Um ein Vertauschen der markierten Platten zu verhindern, müssen sie mit einer Kette gesichert werden. Das Hebewerkzeug für die Platten ist für die Feuerwehr jederzeit gut sichtbar vorzuhalten Melder in Abluft- und Kabelschächten Für Melder in Abluftschächten, Kabelschächten o. ä. gilt sinngemäß Sicherheitsschaltung Zur Vermeidung von Täuschungsalarmen sollten automatische Melder z. B. in Zweilinien- oder Zweimelderabhängigkeit geschaltet werden. Alternativ ist eine Einzelmeldeidentifizierung sicherzustellen Kennzeichnung Automatische Melder sind dauerhaft mit Linien- und Meldernummer so zu kennzeichnen, dass die Bezeichnung vom Standpunkt des Betrachters zu lesen ist. Melderanzeichen die vom Standpunkt des Betrachters nicht zu erkennen sind (z. B. verdeckte Montage) sind durch Parallelanzeigen oder Sondertableaus kenntlich zu machen. 7 Hinweise zur Leitungsverlegung nach DIN/VDE Grundsätzlich erfolgt der Anschluss der Übertragungseinrichtung für die Brandmeldungen ü- ber Stromwege der Deutschen Telekom AG oder eigene geeignete Kabelwege. Typ und Anschlusswert des Hauptmelders werden durch den Konzessionär, Firma Siemens Münster, festgelegt. Brandmeldekabel im folgenden auch Leitungen genannt müssen, sofern nicht weitergehende Abforderungen zu stellen sind, mindestens Kabelart I-Y (ST) Y mit roter Kennzeichnung oder rotem Außenmantel entsprechen. Die Bedingungen der Technischen Richtlinien nach Ziffer 1.2 sind einzuhalten. 7.1 Leitungsverlegung auf Putz Leitungswege Die Verbindungsleitung zwischen dem Endverzweiger/ Verteiler der Telekom und dem Hauptmelder ist in folgenden Ausführungen zulässig: Kabel mit mechanischem Schutz durch Stahlbewehrung oder Stahlumflechtung inklusive Funktionserhalt mindestens E30 nach DIN 4102 Teil 12.

8 Seite Schutz in besonders gefährdeten Bereichen Müssen Leitungen durch besonders gefährdete Bereiche verlegt werden, ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass auch bei einem Brand in diesem Bereich eine einwandfreie Brandmeldung für mindestens 30 Minuten gewährleistet ist. 7.2 Leitungsverlegung unter Putz Leitungen unter Putz sind entsprechend den VDE-Bestimmungen zu verlegen. Leitungen in Kabelkanälen und Kabelschächten Brandmeldeleitungen dürfen gemeinsam mit Starkstromleitungen unter Einhaltung der VDE-Vorschriften verlegt werden, wenn die dafür benutzten Kanäle oder Schächte geschlossen oder grundsätzlich feuerbeständig ( F 90-A oder I-90 nach DIN 4102) von den angrenzenden Räumen abgetrennt sind. Verteiler oder Abzweigdosen Die Brandmeldeleitung ist in Abzweigdosen bzw. Verteilern nach den VDE- Bestimmungen zu kennzeichnen. 8 Anschaltung von Brandschutzeinrichtungen An eine BMZ können Brandschutzeinrichtungen (z. B. Sprinkleranlagen, Feuerschutztüren) angeschlossen werden. In diesem Fall muss sichergestellt sein, dass diese von der BMZ abgeschaltet werden können. Eine Abschaltung darf nur von berechtigten Personen vorgenommen werden. Der abgeschaltete Zustand muss deutlich sichtbar angezeigt werden. 8.1 Selbsttätig schließende Brandabschnittstüren Automatische Brandmelder, die der Schließung von Türen oder sonstigen Verschlüssen dienen, dürfen nicht die ÜE-Einrichtung zur Feuerwehr auslösen. 8.2 Selbsttätige Löschanlagen Selbsttätige Löschanlagen können an die Brandmeldeanlagen angschlossen werden. Bei Sprinkleranlagen ist je Sprinklergruppe eine Meldergruppe vorzusehen. Erstreckt sich die Sprinklergruppe über mehrere Geschosse, sind für jedes Geschoss Strömungswächter einzubauen. Strömungswächter müssen an der Brandmeldezentrale einzeln identifizierbar sein. Der Weg vom Feuerwehr-Bedienfeld zur Sprinklerzentrale ist eindeutig mit Symbolen nach DIN auszuschildern. CO 2 oder ähnliche zugelassene Löschanlagen sind entsprechend den besonderen Vorschriften des VdS anzusteuern. Für die manuelle Auslösung der Löschanlagen sind Meldergehäuse nach DIN in gelber Ausführung (RAL 1012 o. ä.) zu verwenden. Die Meldergehäuse sind entsprechend dem vorgesehenen Löschmittel mit der Kontrastfarbe schwarz zu beschriften.

9 Seite 9 9 Brandmeldelagepläne (siehe Anlagen 1 bis 3) 9.1 Objekt Lageplan Für das anzuschaltende Objekt ist ein Lageplan nach DIN Teil 1 gemäß beiliegendem Muster (Anlage 1) zu erstellen. Inhalt des Lageplanes: Anfahrtsweg der Feuerwehr Lage der Brandmeldezentralen Lage des Feuerwehrhauptmelders Zufahrtwege zu einzelnen Gebäuden innerhalb des Objektes Gefahreninformationen für gefährliche Stoffe, z. B. PCB-haltige Stoffe leicht brennbare Stoffe Explosionsgefahren biologische Gefahren Lage von Hauptabsperrhähnen für Wasser und Gas Lage von Hydranten Lage von Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen Lage von Energieversorgungseinspeisungen, Energieversorgungseinrichtungen Aufbau des Lageplanes in DIN A3. Unterbringung des Planes in einer abwaschbaren Klarsichthülle. 9.2 Linienpläne Pro Melderlinie ist ein eigener Plan in DIN A3 gut sichtbar und stets griffbereit an der BMZ zu hinterlegen (Anlagen 2 und 3). Die Pläne sind auf der Basis von Grundrissplänen zu erstellen und müssen darüber hinaus mindestens enthalten: Standort Laufweg als grüne Linie markiert Lage der Melderlinie Melderart und Kennzeichnung Gefahrenhinweise eventuelle Lage der Wandhydranten Die Pläne sind zweckmäßig in Klarsichthüllen unterzubringen. 9.3 Lageplantableaus Die Feuerwehr kann nach örtlicher Erfordernis verlangen, dass weitere Lagepläne und Tableaus in unmittelbarer Nähe der BMZ angebracht werden. Aus diesen Plänen müssen alle Zu- und Ausgänge sowie die brandschutztechnischen Einrichtungen ersichtlich sein. 10 Inbetriebnahme Vor Inbetriebnahme und bei jeder Änderung einer AUE/BMA ist eine Abnahme durch die Brandschutzdienststelle/ örtliche Feuerwehr und den Konzessionsträger Siemens, Münster erforderlich.

10 Seite 10 Zur Abnahme müssen der Antragsteller (bzw. ein Beauftragter) und der Errichter sowie ein Vertreter der örtlichen Feuerwehr/ Brandschutzdienststelle anwesend sein. Dabei wird überprüft, ob die AUE/ BMA diesen Anschlussbedingungen und den Auflagen der Bau- Ordnungsbehörden entspricht. Bei der Abnahme sind folgende Unterlagen zu übergeben: Nachweis der Wartung (Wartungsvertrag) Fachbauleiterbescheinigung mit der Erklärung, dass die AUE/BMA nach den jeweils gültigen Vorschriften und von Fachkräften entsprechend DIN/VDE 0833, Teil I 1, 2.12 errichtet wurde ggf. Umgangsgenehmigung für radioaktive Stoffe gemäß 3 Strahlenschutzverordnung (Die Umgangsgenehmigung kann bei VdS anerkannten Errichterbetrieben entfallen) ggf. Abnahmetest für automatische Löschanlagen von einer anerkannten Prüfstelle Geschosspläne, Objektpläne, Linienpläne, Lagepläne, Anfahrtspläne Hinweise über zu alarmierende / zu informierende Personen im Alarm- und Störungsfall. Die Leitstelle informiert die erst genannte Person über den bezeichneten Kommunikationsweg (siehe Anlage 4). Die Kosten der Abnahme trägt der Antragsteller. Die Aufschaltung auf die öffentliche Alarmübertragungsanlage/ Brandmeldeanlage erfolgt nach vollständiger Abnahme. 11 Wartung Inspektion Die jährlich, bzw. vierteljährlich vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen und weitere Vorkommnisse in der AUE/BMA sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren (s. VDE 0833, Tei 1, Abschnitt 5). Das Betriebsbuch ist für die Feuerwehr jederzeit einsehbar an der BMZ zu hinterlegen. Es ist eine dauernde Wartung gemäß DIN/VDE 0833 durchzuführen. Bei einer erhöhten Anzahl von Fehlalarmen durch mangelhafte Wartung oder Täuschungsalarme ist der berechtigt, die AUE/BMA bzw. die Hauptmelder abzuschalten. Die Kosten gehen zu Lasten des Betreibers der BMZ. 12 Melder-Revision/ Abschalten von Hauptmeldern, Probealarm 1. Durchführung eines Probealarms Probealarmierungen von Hauptmeldern sind in enger Abstimmung mit der Leitstelle oder dem Konzessionär der öffentlichen Alarmübertragungsanlage/ Brandmeldeanlage des Kreises Steinfurt durchzuführen. Während der Probealarmierung ist ein unmittelbarer Sprechkontakt zwischen der Alarmübertragungsanlage/ Brandmeldeanlage und der Leitstelle Steinfurt bzw. dem Konzessionär sicherzustellen. 2. Revision der Alarmübertragungsanlage/ Brandmeldeanlage ohne Abschaltung des Hauptmelders Wird eine Revision der Alarmübertragungsanlage/ Brandmeldeanlage ohne Abschaltung des Hauptmelders durchgeführt, erfolgt keine Information an die Leitstelle des Kreises Steinfurt. Bei Auslösung des Hauptmelders wird von der Leitstelle die zuständige Feuerwehr alarmiert.

11 Seite Revision der örtlichen Alarmübertragungsanlage/ Brandmeldeanlage mit Abschaltung des Hauptmelders. Bei Revisionsbetrieb der örtlichen Alarmübertragungsanlage/ Brandmeldeanlage mit Abschaltung des Hauptmelders ist die Leitstelle des Kreises Steinfurt oder der Konzessionär unter Benennung der Hauptmeldernummer zu informieren. Es erfolgt eine Mitteilung über den Zeitpunkt der Abschaltung und der Wiederinbetriebnahme. Die Leitstelle des Kreises Steinfurt oder der Konzessionär werden die Anmeldung und den Abmeldezeitpunkt dokumentieren. Während der angemeldeten Abschaltung werden von der Leitstelle des Kreises Steinfurt keine Alarmierungen durchgeführt. Rückmeldungen des Hauptmelders mit Benennung der Hauptmeldernummer an die Leitstelle des Kreises Steinfurt oder an den Konzessionär. Die Leitstelle des Kreises Steinfurt oder der Konzessionär werden die Rückmeldung protokollieren. Nach Rückmeldung wird die Leitstelle des Kreises Steinfurt bei Einlaufen eines Melders die zuständige Feuerwehr alarmieren. 13 Weitere Bedingungen Weitere, sich durch technische, bauaufsichtliche, zulassungsrechtliche oder organisatorische Änderungen ergeben Anforderungen bleiben vorbehalten. Der und der Konzessionär haben das Recht, die ÖBMA den Regeln der Technik anzupassen. Sich daraus ergebene notwendige Kosten zur Anschaltung von AUE/BMA trägt der Betreiber der AUE/ BMA.

12 Adressen und Ansprechpartner Ansprechpartner für Fragen zum Brandmeldekonzept zur Auswahl von Brandmeldern zur Zugänglichkeit des Objektes und der BMZ zur Errichtung von BMA zur Abnahme von BMA zur Gestaltung von Brandmeldelageplänen zur Tätigkeit und Verantwortung des Konzessionärs der Revision von BMA und ÜE Sonstiges i. V. m. BMA und ÜE Brandschutzdienststelle Kreishaus Steinfurt Verwaltungsstelle Tecklenburg Herr Hölscher, Brandschutzing. Herr Hölscher, Brandschutzing. Tecklenburger Str. 10 Landrat-Schultz-Str Steinfurt Tecklenburg Tel.: / Tel.: / Fax: / Fax: / Kreisleitstelle Herr Krawietz Frankenburgstr Rheine Tel.: / Fax: / Konzessionär Siemens Building Technologies GmbH & Co. ohg Gebäudesicherheit Herr Moseler Siemensstr Münster Tel.: 02 51/ Fax: 02 51/

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16 Anlage 4 zur Ordnungsamt 32/1 Kreisleitstelle Az.: Ort, Datum Erfassungsbogen Brandmeldeanlagen Objektname FW-Ausrückebereich Alias-Name Straße, Hsnr. PLZ, Ort Telefon FW-Objektnummer X 31 Nummer (nicht Ausfüllen) Klartextversorgung (nicht Ausfüllen) UTM Koordinate (nicht Ausfüllen) Telefon besetzt von - bis Alarmakte ja nein Fax Schlüsselkasten ja nein Eigentümer des Objektes Vorname, Name Straße, Hsnr. PLZ, Ort Telefon Mobil Fax Verantwortlicher für die BMA Vorname, Name Straße, Hsnr. PLZ, Ort Telefon dienstl. Telefon privat Fax Wasserversorgung Anfahrtsweg zum Objekt 1

17 1. Ansprechpartner 2. Ansprechpartner Vorname, Name Straße, Hsnr. PLZ, Ort Funktion Telefon privat Mobil Vorname, Name Straße, Hsnr. PLZ, Ort Funktion Telefon privat Mobil 3. Ansprechpartner 4. Ansprechpartner Vorname, Name Straße, Hsnr. PLZ, Ort Funktion Telefon privat Mobil Vorname, Name Straße, Hsnr. PLZ, Ort Funktion Telefon privat Mobil Besonderheiten Unterschrift, Wehrführer 2

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