Veröffentlichung einer Bekanntmachung

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1 Veröffentlichung einer Bekanntmachung a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Straße: Don-Bosco-Straße 1 PLZ, Ort: 66119, Saarbrücken Telefon: Fax: lua@lua.saarland.de Internet: b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe c) Form, in der der Teilnahmeantrag einzureichen ist: Schriftform, im Original mit eigenhändiger Unterschrift. Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Bitte nicht öffnen! Teilnahmeantrag zur Vergabe der Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Betreuung Ende der Teilnahmefrist: , 11:00 Uhr und unter Angabe des Absenders abzugeben. Von der Abgabe eines Angebots bitten wir bis zu einer möglichen Aufforderung unsererseits abzusehen. d) Art und Umfang der Leistung: Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) Ort der Leistung: Dienstgebäude Don-Bosco-Str. 1, Saarbrücken; Lehmkaulweg 61, Saarbrücken; Am Tummelplatz 5, Saarbrücken e) Aufteilung in Lose nein ja, Angebote können abgegeben werden nur für ein Los Bekanntmachung national Seite 1 von 2

2 für ein oder mehrere Lose für alle Lose f) Nebenangebote zugelassen nicht zugelassen g) Ausführungsfrist Fertigstellung der Leistung bis: Dauer der Leistung: von h) Anforderung der Vergabeunterlagen bei Adresse: Unterlagen zum Teilnahmeantrag können auf der Internetseite des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz unter dem Link Ausschreibungen und Vergaben des LUA ( heruntergeladen werden. i) Ablauf der Teilnahmefrist am (Datum, Uhrzeit): , 11:00Uhr j) Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen I) Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung folgende Unterlagen mit dem Anschreiben und dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - Formular Bewerbung für den Teilnahmeantrag ( - Formular Eigenerklärung zur Eignung ( - Angebotsschreiben - Kopie der aktuellen Haftpflichtversicherung - Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts m) Entgelt für die Vergabeunterlagen: Für das Herunterladen der Vergabeunterlagen von einer elektronischen Vergabeplattform wird kein Entgelt erhoben. n) Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Bekanntmachung national Seite 2 von 2

3 Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Don-Bosco-Str Saarbrücken Geschäftsbereich 1: Zentrale Aufgaben Interessenten Zeichen: 1.4/ ArbMed SiTec Vergabe/ mei Bearbeitung: Sven Meier Tel.: Fax: lua@lua.saarland.de Datum: Kundendienstzeiten: Mo-Do 13:00 15:30 Mo-Fr 08:00 12:00 Uhr Uhr Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Betreuung der Bediensteten des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) hier: Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Guten Tag, das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der im Arbeitssicherheitsgesetz bezeichneten Aufgaben zu bestellen. Darüber hinaus ist für die weitere Etablierung des Arbeitsschutzmanagementsystems im LUA eine kompetente sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Unterstützung erforderlich. Es wird beabsichtigt, die o.g. Leistungen anzufragen. Zuvor soll über diesen Teilnahmewettbewerb die Eignung und das Interesse potenzieller Bieter ermittelt werden. Nach Abschluss des beschriebenen Bewerbungsverfahrens werden mindestens drei Bewerber in den Bieterpool aufgenommen. Die ausgewählten Bieter werden separat zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit Ihrer Bewerbung sind zwingend folgende Unterlagen einzureichen: - Eigenerklärung (Anlage 1, ausgefüllt und unterschrieben) - Bewerbungsformular (Anlage 2, ausgefüllt und unterschrieben) - Angebotsschreiben (Anlage 4, ausgefüllt und unterschrieben) - Nachweis aktuelle Haftpflichtversicherung (Kopie) - Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. Öffentlicher Personennahverkehr hilft unsere Umwelt zu schützen: Sie erreichen uns mit den Saartal-Linien 128 sowie 108, 126 und 136

4 Eine nicht unterschriebene Bewerbung (Anlage 4, Anschreiben) führt zur Nichtberücksichtigung Ihres Teilnahmeantrags. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Sven Meier Anlage: - Eigenerklärung (Anlage 1, ausgefüllt und unterschrieben) - Bewerbungsformular (Anlage 2, ausgefüllt und unterschrieben) - Leistungsbeschreibung (Anlage 3) - Angebotsschreiben (Anlage 4, ausgefüllt und unterschrieben) - Antragskennzeichnung (Anlage 5) 2/2

5 Name und Anschrift des Bieters Ort: Datum: Tel.: Fax: Az-Nr. Eigenerklärung zur Eignung Bezeichnung der Leistung: (wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,,, Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Geschäftsjahren Leistungen erbracht habe, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Angabe von Referenzen: 1. Referenz: Bezeichnung der Leistung und Angabe des Auftraggebers 2. Referenz: Bezeichnung der Leistung und Angabe des Auftraggebers 3. Referenz: Bezeichnung der Leistung und Angabe des Auftraggebers Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Telefon: (0681) Fax: (0681) Stand 02/ HVA L-StB Eigenerklärung Eignung Seite 1/3

6 Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal Berufsgruppe/Lohngruppe 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/wir sind eingetragen im Handelsregister unter der Nummer beim Amtsgericht Ich bin/wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Ja Nein Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde beantragt. Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde eröffnet. Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt. Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, werde(n) ich/wir ihn auf Verlangen vorlegen. Ja Nein Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet Mein/Unser Unternehmen befindet sich in Liquidation. Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Telefon: (0681) Fax: (0681) Stand 02/ HVA L-StB Eigenerklärung Eignung Seite 2/3

7 Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Ich erkläre/wir erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.b. - wirksames Berufsverbot ( 70 StGB), - wirksames vorläufiges Berufsverbot ( 132a STPO), - wirksame Gewerbeuntersagung ( 35 GewO), - rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ( 129 StGB), Geldwäsche ( 261 StGB), Bestechung ( 334 StGB), Vorteilsgewährung ( 333 StGB), Diebstahl ( 242 StGB), Unterschlagung ( 246 StGB), Erpressung ( 253 StGB), Betrug ( 263 StGB), Subventionsbetrug ( 264 StGB), Kreditbetrug ( 265b StGB), Untreue ( 266 StGB), Urkundenfälschung ( 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen ( 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren ( 283 ff. StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen ( 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB), Brandstiftung ( 306 StGB), Baugefährdung ( 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung ( 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen ( 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht gem. 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als Euro belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern. Angabe, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. (Datum) (Stempel und Unterschrift) Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Telefon: (0681) Fax: (0681) Stand 02/ lua@lua.saarland.de HVA L-StB Eigenerklärung Eignung Seite 3/3

8 Vergabe- und Vertragsunterlagen für die Vergabe der Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Betreuung Anlage 2 Bewerbungsformular und Anschreiben Auftraggeber (AG): Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz vertreten durch den Direktor Herrn Thiemo Burgard Don-Bosco-Straße Saarbrücken Seite 1 von 4

9 Vergabe- und Vertragsunterlagen für die Vergabe der Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Betreuung Anlage 2 Bewerbungsformular und Anschreiben Auftraggeber: Vorhaben: Art des Verfahrens: Losaufteilung: Nebenangebote: Subunternehmer: Bietergemeinschaften: Zuschlagskriterium: Geforderte Nachweise: Ablauf der Teilnahmefrist: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco- Straße 1, Saarbrücken. Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb Der Auftrag wird in zwei Lose (Los 1: arbeitsmedizinische Betreuung; Los 2: sicherheitstechnische Betreuung) aufgeteilt. Eine Bewerbung auf beide Lose ist möglich. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Subunternehmer sind zugelassen. Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen. Niedrigster Preis Gemäß A einzureichende Unterlagen. Die kompletten Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens , 11:00 Uhr, in schriftlicher Form einzureichen. Ort der Abgabe der Bewerbung: Die Bewerbungsunterlagen müssen in einem verschlossenen Umschlag bei nachstehender Adresse Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Don-Bosco-Straße Saarbrücken mit dem Hinweis Nicht öffnen eingereicht werden. Hinsichtlich der genauen Kennzeichnung wird unter Teilnahmeantragkennzeichnung auf Seite 3 dieses Dokuments verwiesen. Ausführungsfrist: Der Leistungszeitraum für die Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Betreuung wird wie folgt festgesetzt: Beginn: Ende: Seite 2 von 4

10 Vergabe- und Vertragsunterlagen für die Vergabe der Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Betreuung Anlage 2 Bewerbungsformular und Anschreiben Bewerbungsunterlagen: Die Bewerbungsunterlagen können per , Fax oder unter nachstehender Adresse heruntergeladen bzw. angefordert werden: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Don-Bosco-Straße Saarbrücken unter s.meier@lua.saarland.de Fax: 0681/ Download-Link: Für die Bewerbung sind ausschließlich die vorliegenden Unterlagen des Auftraggebers zu verwenden, auszufüllen und handschriftlich unterschrieben in ausgedruckter Form in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Teilnahmeantragskennzeichnung: Die verschlossenen Briefumschläge sind unter Angabe des Absenders wie folgt zu beschriften (siehe Anlage 5): Bitte nicht öffnen! Teilnahmeantrag zur Vergabe der Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Betreuung nach ASiG im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) Ende der Teilnahmefrist: , 11:00 Uhr Seite 3 von 4

11 Vergabe- und Vertragsunterlagen für die Vergabe der Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Betreuung Anlage 2 Bewerbungsformular und Anschreiben Bewerbungsformular für den Teilnahmeantrag Firmen-Name: Straße und Haus-Nr.: PLZ und Ort: Telefon: Fax: Mobil: Ansprechpartner: Geschäftsführer: Seite 4 von 4

12 Anlage 3 Leistungsbeschreibung Auftraggeber (AG): Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz vertreten durch den Direktor Herrn Thiemo Burgard Don-Bosco-Straße Saarbrücken Seite 1 von 10

13 Anlage 3 Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung zur Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Betreuung Vorbemerkung Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ist eine nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz arbeiten derzeit 291 Beschäftigte in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen. Überwiegend handelt es sich dabei um Vollzug der umweltrechtlichen Vorschriften; das Landesamt unterhält aber auch chemisch-analytische Labore, ein Strahlenschutzlabor, verschiedene Stationen zur ständigen Luft-, Boden- und Wasseranalytik und auch die apparative Ausrüstung für den Vollzug des Eichgesetzes und seiner Verordnungen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit sind die Beschäftigten umfangreich im Außendienst tätig, teilweise auch in wegelosem Gelände. Zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung der Beschäftigten des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz soll ein überbetrieblicher Dienst von Arbeitsmedizinern und Fachkräften für Arbeitssicherheit in Anspruch genommen werden. Zu betreuender Personalbestand Zurzeit sind 291 Beschäftigte gemäß ASiG in Verbindung mit der derzeit geltenden DGUV Vorschrift 2 arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch zu betreuen. Die Beschäftigten verteilen sich dabei über drei Dienststellen in Saarbrücken wie folgt: Standort: Don-Bosco-Straße Standort: Lehmkaulweg Standort: Am Tummelplatz 5 11 Beschäftigte LUA gesamt: 280 Die hier genannten derzeitigen Beschäftigtenzahlen können aufgrund von Entscheidungen, die die Verwaltungsstrukturen betreffen, etwa Änderungen der Behördenorganisationen oder auch infolge von Personalveränderungen, variieren. Los 1 Arbeitsmedizinische Betreuung Los 1.1 Umfang der arbeitsmedizinischen Betreuung Die arbeitsmedizinische Betreuung hat grundsätzlich in den Dienststellen vor Ort (Erfüllungsort) zu erfolgen. In Einzelfällen, in denen eine Betreuung in den Dienststellen nicht Seite 2 von 10

14 Anlage 3 Leistungsbeschreibung sachgerecht zu gewährleisten ist, kann nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber die Betreuung auch außerhalb der Dienststelle, etwa in Betreuungszentren des Auftragnehmers, stattfinden. Grundlage für die Berechnung von Einsatzzeiten ist die einschlägige Unfallverhütungsvorschrift in der jeweils geltenden Fassung des zuständigen Unfallversicherungsträgers (Unfallkasse des Saarlandes), die analog auch für die Beamtinnen und Beamten anzuwenden sind. In Anknüpfung an die aktuellen Beschäftigtenzahlen, unter Bezugnahme auf die DGUV Vorschrift 2 mit der Festlegung der Einsatzzeiten sind derzeit 70 Stunden pro Jahr für die arbeitsmedizinische Betreuung zu leisten. Die Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) mit Stand vom Januar 2011 (Amtsbl. vom , Nr. 1, Teil II, S. 57), beschreibt den Umfang der arbeitsmedizinischen Betreuung im Sinne des ASiG. Danach besteht die betriebsärztliche Betreuung aus einer Grundbetreuung und einem betriebsspezifischen Teil der Betreuung. Beide Teilbereiche bilden zusammen die Gesamtbetreuung und sind Gegenstand der Leistungsbeschreibung. Los 1.2 Inhalt der Beauftragung der arbeitsmedizinischen Betreuung Gegenstand der Beauftragung ist die Durchführung insbesondere folgender Dienstleistungen: Die Erfüllung sämtlicher Aufgaben, die sich aus 3 ASiG einschließlich den diese konkretisierenden Unfallverhütungsvorschriften des zuständigen Unfallversicherungsträgers in der jeweils geltenden Fassung ergeben, ferner Aufgaben nach 6 ArbMedVV und Beratung des Auftraggebers zur Durchführung der Aufgaben nach ArbMedVV Die Unterstützung der zu betreuenden Dienststellen, insbesondere der Behördenleitung und deren beauftragte Personen sowie die aktive Einbindung der Beschäftigten und der Personalvertretung in alle Belange der arbeitsmedizinischen Betreuung. Hierzu gehören zum Beispiel: - Erstellung arbeitsplatz- und tätigkeitsspezifischer Gefährdungsbeurteilungen (z.b. nach 5, 6 Arbeitsschutzgesetz). Beratung in Fragen der praxisgerechten Umsetzung der darauf gestützten Verordnungen (u.a. BioStoffV, GefStoffV). - Mitwirkung bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV (z.b. Impfangebote und ggf. Impfungen). - Mitwirkung bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung. - Erstellung von Vorschlägen zu Betriebsanweisungen und Durchführung von Unterweisungen, u.a. i.s.d. 14 GefStoffV, BioStoffV. Seite 3 von 10

15 Anlage 3 Leistungsbeschreibung - ggf. Beurteilungen nach 3 Abs. 4 TVöD. - Mitwirkung bei Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. - Regelmäßige Dienststellenbegehungen und Beachtung des Einsatzes von Arbeitsmitteln. - Auswertung von Arbeitsunfällen und Vorschläge zu deren Verhütung. - Beratung bei gesundheitsbedingten Umsetzungen und der Eingliederung von Menschen mit Behinderung Die Aufbereitung und Weitergabe von Informationen über arbeitsmedizinische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes an den Auftraggeber. Hierzu gehört auch die Verpflichtung, Vorträge und Seminare zu allen Themenbereichen im Arbeitsschutz, die für den Auftraggeber relevant sind, anzubieten und nach schriftlicher Beauftragung entsprechende Veranstaltungen durchzuführen Die Zusammenarbeit der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit muss gewährleistet und dokumentiert werden Maßnahmen der Qualitätssicherung - Zur Erfüllung aller Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz ist von dem Auftragnehmer ein Arbeitsplan (Maßnahmenkatalog) zu erstellen, in dem die Tätigkeitsschwerpunkte festgelegt und mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Dieser ist vom Auftragnehmer schriftlich vorzulegen und quartalsweise fortzuschreiben. - Dem Auftraggeber ist jährlich ein Bericht über die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen vorzulegen, der u.a. einen geeigneten Nachweis über die Effizienz der erbrachten Dienstleistung enthält (Jahresbericht nach 5 DGUV V2). Ergänzend sind europarechtliche Vorgaben und Richtlinien zum Arbeitsschutz, sowie das Arbeitsschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung sowie sonstige Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz zu beachten und umzusetzen. Los 1.3 Anforderungen an das Angebot der arbeitsmedizinischen Betreuung Die Qualifikation der eingesetzten Personen ist für die ordnungsgemäße Durchführung der vorgenannten Aufgaben für den Auftraggeber von Bedeutung. Es stehen dem Auftragnehmer arbeitsmedizinische Sachmittel (spezielle Untersuchungsgeräte; Analysegeräte, Messgeräte etc.) zur Verfügung. Der Auftragnehmer stellt den Datenschutz, die Datensicherung und die ärztliche Schweigepflicht sicher Qualitätssicherung Um eine ordnungsgemäße Betreuung der Dienststellen sicherzustellen, sind Maßnahmen der Qualitätssicherung von entscheidender Bedeutung (vgl. Ziffer 1.2.5). Hierzu gehören u.a.: Seite 4 von 10

16 Anlage 3 Leistungsbeschreibung - Ein zum Ende des Kalenderjahrs durch den Auftragnehmer vorzulegender und nach den einzelnen zu betreuenden Dienststellen aufgeschlüsselter Bericht über die von ihnen erbrachten Leistungen. - Die Angabe von Parametern, an Hand derer der Auftragnehmer die Effizienz seiner Dienstleistungen nachweist. Los 1.4 Qualifikation der eingesetzten Personen der arbeitsmedizinischen Betreuung Es wird vorausgesetzt: - Der ausschließliche Einsatz von qualifiziertem Personal im Sinne der 4 ASiG, 7 Abs. 1 ArbMedVV. Das Personal hat sich die erforderlichen Kenntnisse über dienststellen- und gebäudespezifischen Merkmale anzueignen. Insoweit ist Kontinuität beim Personaleinsatz für die Bildung der erforderlichen Vertrauensbasis förderlich. - Nachgewiesene Kenntnisse des Personals im Bereich des nationalen Arbeitsschutzrechts und seiner aktuellen Entwicklungen, insbesondere unter Berücksichtigung der EU- Vorschriften. - Kommunikationsfähigkeit des Personals zur Sensibilisierung und Motivation der Bediensteten für alle Arbeitsschutzinhalte und die Bereitschaft zur Moderation bei der Problembewältigung. Es wird darauf hingewiesen, dass das von den Auftragnehmern entsandte Personal einer Sicherheitsüberprüfung durch das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz unterzogen wird, sofern sicherheitsrelevante Fragestellungen betroffen sind. Los 1.5 Honorar der arbeitsmedizinischen Betreuung Für die zu erbringenden Leistungen nach Ziffer 1.2 wird ein Gesamthonorar pro Einsatzstunde zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart, dem ausschließlich die Einsatzzeiten für die arbeitsmedizinische Betreuung zugrunde liegen. Sämtliche Auslagen und Nebenkosten, insbesondere sonstige Aufwendungen für die Organisation, z.b. Fahrgelder, Reise- und Aufenthaltskosten, Post-, Fax- und Fernsprechgebühren, Druck-, Versandkosten, organisatorische Gesamtvertragsabwicklung, Erstellung der Begehungsberichte, des Arbeitsplans und des Jahresberichts, Aufwendungen für den Einsatz der apparativen Ausstattung, Vor- und Nacharbeit, Führen von erforderlichen personenbezogenen (Vorsorge- )Karteien sowie Versicherungsprämien und Vorhaltezeiten sind durch das Honorar abgegolten. Andere Berechnungsmethoden zur Vergütung der Betreuungsaufgaben, etwa nach GOÄ, sind ausgeschlossen. Als Einsatzzeiten gelten nur die tatsächlich erbrachten und nachgewiesenen Arbeitszeiten, die zur Erfüllung der Betreuungsaufgabe (vgl. Ziffer 1.2) erforderlich sind. Sie umfassen damit jeweils die Leistungen der arbeitsmedizinischen Betreuung einschließlich der Leis- Seite 5 von 10

17 Anlage 3 Leistungsbeschreibung tungen des nicht-ärztlichen Assistenzpersonals in Ausnahmefälle (z.b. bei Impfaktionen oder Gesundheitstagen) nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Fahr- und Wegezeiten sind hierin nicht enthalten, bleiben außer Ansatz und werden nicht vergütet. Das Gesamthonorar pro Einsatzstunde beträgt für: Betriebsärztinnen/ Betriebsärzte.netto Stundensatz in EUR. zzgl. Mehrwertsteuer in EUR brutto Stundensatz in EUR Assistenzpersonal..netto Stundensatz in EUR. zzgl. Mehrwertsteuer in EUR brutto Stundensatz in EUR Die Abtretung einer Forderung des Auftragnehmers aus dem abzuschließenden Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers rechtswirksam. Der Auftragnehmer hat die Abtretungsanzeige dem vertraglichen Auftraggeber vorzulegen. Von der Abgabe eines Angebots bitten wir bis zu einer möglichen Aufforderung unsererseits abzusehen. Los 2 Sicherheitstechnische Betreuung Los 2.1 Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung Die sicherheitstechnische Betreuung hat grundsätzlich in den Dienststellen vor Ort (Erfüllungsort) zu erfolgen. Grundlage für die Berechnung von Einsatzzeiten ist die einschlägige Unfallverhütungsvorschrift in der jeweils geltenden Fassung des zuständigen Unfallversicherungsträgers (Unfallkasse des Saarlandes), die analog auch für die Beamtinnen und Beamten anzuwenden sind. In Anknüpfung an die aktuellen Beschäftigtenzahlen, unter Bezugnahme auf die DGUV V 2 mit der Festlegung der Einsatzzeiten sind derzeit 116 Stunden pro Jahr sicherheitstechnische Betreuung zu leisten. Die DGUV Vorschrift 2 mit Stand vom Januar 2011 (Amtsbl. vom ; Nr. 1, Teil II, S.57), beschreibt den Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung im Sinne des ASiG. Danach besteht die sicherheitstechnische Betreuung aus einer Grundbetreuung und einem Seite 6 von 10

18 Anlage 3 Leistungsbeschreibung betriebsspezifischen Teil der Betreuung. Beide Teilbereiche bilden zusammen die Gesamtbetreuung und sind Gegenstand der Leistungsbeschreibung. Los 2.2 Inhalt der Beauftragung der sicherheitstechnischen Betreuung Gegenstand der Beauftragung ist die Durchführung insbesondere folgender Dienstleistungen: Die Erfüllung sämtlicher Aufgaben, die sich aus 6 ASiG einschließlich den diese konkretisierenden Unfallverhütungsvorschriften des zuständigen Unfallversicherungsträgers in der jeweils geltenden Fassung ergeben Die Unterstützung der zu betreuenden Dienststellen, insbesondere der Behördenleitung und deren beauftragte Personen sowie die aktive Einbindung der Bediensteten und deren Personalvertretungen in alle Belange der sicherheitstechnischen Betreuung. Hierzu gehören zum Beispiel: - Erstellung arbeitsplatz- und tätigkeitsspezifischer Gefährdungsbeurteilungen (z.b. nach 5, 6 Arbeitsschutzgesetz) und anderer arbeitsschutzrechtlicher Aufgaben. - Erstellung von Vorschlägen zu Betriebsanweisungen und Durchführung von Unterweisungen. - Erarbeitung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. - Die regelmäßige aktive Mitgestaltung von Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses. - Regelmäßige Dienststellenbegehungen und Beachtung des Einsatzes von Arbeitsmitteln. - Auswertung von Arbeitsunfällen und Vorschläge zu deren Verhütung. - Erstellung eines detaillierten Berichts über die erbrachten Leistungen (z.b. Begehungen, Beratungen, Unterweisungen), der auch die Dokumentation von konkreten Vorschlägen an den Arbeitgeber sowie Angaben über den Umsetzungsstand enthält. - Die regelmäßige Analyse der Gesundheitssituation in der zu betreuenden Dienststelle in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst. - Die Erarbeitung, Umsetzung und Auswertung von präventiv ausgerichteten, zielgruppenund problemorientierten, praxisnahen Handlungsprogrammen, mit denen erkannte Problemschwerpunkte angegangen werden können. Dies gilt gerade für die Betreuung besonders schutzbedürftiger Personengruppen (Menschen mit Behinderung, Suchtgefährdete, etc.) Die Aufbereitung und Weitergabe von Informationen über sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes an den Auftraggeber. Hierzu gehört auch die Verpflichtung, Vorträge und Seminare zu allen Themenbereichen im Arbeitsschutz, die Seite 7 von 10

19 Anlage 3 Leistungsbeschreibung für den Auftraggeber relevant sind, anzubieten und nach schriftlicher Beauftragung des Amtsleiters entsprechende Veranstaltungen durchzuführen Maßnahmen der Qualitätssicherung - Zur Erfüllung aller Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz ist von dem Auftragnehmer ein Arbeitsplan (Maßnahmenkatalog) auf der Basis einer Betriebsbegehung zu erstellen, in dem die konkret abzuarbeitenden Schritte festgelegt sind. Der Maßnahmenkatalog ist vom Auftragnehmer schriftlich vorzulegen und quartalsweise mit dem Auftraggeber abzustimmen. - Dem Auftraggeber ist jährlich ein Bericht gemäß 5 DGUV V 2 über die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen vorzulegen, der u.a. einen geeigneten Nachweis über die Effizienz der erbrachten Dienstleistung enthält. Ergänzend sind europarechtliche Vorgaben und Richtlinien zum Arbeitsschutz, sowie das Arbeitsschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung sowie sonstige Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz zu beachten und umzusetzen. Zu beachten ist ferner der Tarifvertrag vom über die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen an Arbeitsplätzen mit Geräten der Informationstechnik (GMBl. Saar S. 388). Los 2.3 Anforderungen an das Angebot der sicherheitstechnischen Betreuung Organisation und Umsetzung der Betreuung Wie bereits unter Ziffer 2.1 dargelegt ist gerade die Umsetzung der DGUV V 2 der gesetzlichen Unfallversicherungsträger von besonderer Bedeutung. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer seine Dienstleistung mit den Betriebsärzten abstimmt ( 10 ASiG). Die Umsetzung der grundsätzlich vor Ort zu erfüllenden Betreuungsaufgaben bedingt eine flächendeckende Präsenz der Auftragnehmer im Saarland. Ferner wird eine zentrale Kontaktperson des Auftragnehmers, die sämtliche unter Ziffer 2.2 aufgeführten Aufgaben koordiniert, erwartet Methoden/ Hilfsmittel Neben der Qualifikation der eingesetzten Personen ist auch der Einsatz von Technik zur ordnungsgemäßen Durchführung der vorgenannten Aufgaben für den Auftraggeber von Bedeutung. Es stehen dem Auftragnehmer sicherheitstechnische Sachmittel (spezielle Analysegeräte, Messgeräte etc.) zur Verfügung. Der Auftragnehmer stellt den Datenschutz und die Datensicherung sicher Qualitätssicherung Seite 8 von 10

20 Anlage 3 Leistungsbeschreibung Um eine ordnungsgemäße Betreuung der Dienststellen sicherzustellen, sind Maßnahmen der Qualitätssicherung von entscheidender Bedeutung (vgl. Ziffer 2.2.4). Hierzu gehören u.a.: - Ein jährlich zum Abschluss des Kalenderjahrs durch den Auftragnehmer vorzulegender und mit dem Auftraggeber abzustimmender, dienststellenbezogener Arbeitsplan, in dem die Tätigkeitsschwerpunkte des jeweils kommenden Zeitraums festgelegt werden. - Ein jährlich zum Ende des Kalenderjahrs durch die Auftragnehmer vorzulegender und nach den einzelnen zu betreuenden Dienststellen aufgeschlüsselter Bericht über die von ihm erbrachten Leistungen. - Die Angabe von Parametern, an Hand derer der Auftragnehmer die Effizienz seiner Dienstleistungen nachweist. Los 2.4 Qualifikation der eingesetzten Personen der sicherheitstechnischen Betreuung Es wird vorausgesetzt: - Der ausschließliche Einsatz von qualifiziertem Personal im Sinne des 7 ASiG. Das Personal hat sich die erforderlichen Kenntnisse über dienststellen- und gebäudespezifische Merkmale anzueignen. Insoweit ist Kontinuität beim Personaleinsatz für die Bildung der erforderlichen Vertrauensbasis förderlich. - Nachgewiesene Kenntnisse des Personals im Bereich des nationalen Arbeitsschutzrechts und seiner aktuellen Entwicklungen, insbesondere unter Berücksichtigung der EU- Vorschriften. - Kommunikationsfähigkeit des Personals zur Sensibilisierung und Motivation der Bediensteten für alle Arbeitsschutzinhalte und die Bereitschaft zur Moderation bei der Problembewältigung. Es wird darauf hingewiesen, dass das von den Auftragnehmern entsandte Personal einer Sicherheitsüberprüfung durch das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz unterzogen wird, sofern sicherheitsrelevante Fragestellungen betroffen sind. Los 2.5 Honorar der sicherheitstechnischen Betreuung Für die zu erbringenden Leistungen nach Ziffer 2.2. wird ein Gesamthonorar pro Einsatzstunde zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart, dem ausschließlich die Einsatzzeiten für die sicherheitstechnische Betreuung zugrunde liegen. Sämtliche Auslagen und Nebenkosten, insbesondere sonstige Aufwendungen für die Organisation, z.b. Fahrgelder, Reise- und Aufenthaltskosten, Post-, Fax- und Fernsprechgebühren, Druck-, Versandkosten, organisatorische Gesamtvertragsabwicklung, Erstellung der Begehungsberichte, des Arbeitsplans und des Jahresberichts, Aufwendungen für den Einsatz der apparativen Aus- Seite 9 von 10

21 Anlage 3 Leistungsbeschreibung stattung, Vor- und Nacharbeit und Vorhaltezeiten und der Einsatz von Assistenzpersonal sind durch das Honorar abgegolten. Als Einsatzzeiten gelten nur die tatsächlich erbrachten Arbeitszeiten, die zur Erfüllung der Betreuungsaufgabe (vgl. Ziffer 2.2) erforderlich sind. Sie umfassen damit jeweils die Leistungen der Fachkräfte für Arbeitssicherheit einschließlich der Leistungen des Assistenzpersonals. Fahr- und Wegezeiten sind hierin nicht enthalten, bleiben außer Ansatz und werden nicht vergütet. Das Gesamthonorar pro Einsatzstunde beträgt für: Fachkräfte für Arbeitssicherheit..netto Stundensatz in EUR..zzgl. Mehrwertsteuer in EUR brutto Stundensatz in EUR Die Abtretung einer Forderung des Auftragnehmers aus dem abzuschließenden Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers rechtswirksam. Der Auftragnehmer hat die Abtretungsanzeige dem vertraglichen Auftraggeber vorzulegen. Von der Abgabe eines Angebots bitten wir bis zu einer möglichen Aufforderung unsererseits abzusehen. Anpassung des zeitlichen Umfangs Die Betreuungstätigkeit umfasst innerhalb der vorgeschriebenen Jahreseinsatzzeiten alle unter Ziffer 1.2 und 2.2 beschriebenen Aufgaben. Die Priorität der Reihenfolge der zu erbringenden Leistungen ist mit dem Auftraggeber bzw. dessen beauftragten Personen abzustimmen. Der Auftragnehmer ist u.a. verpflichtet, den Auftraggeber über die Durchführung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung zu unterrichten. Hierbei sind auch etwaige Differenzen zwischen vertraglich festgelegter Einsatzzeit und der tatsächlichen Inanspruchnahme darzustellen und zu begründen. Derartige Differenzen sind so rechtzeitig bekannt zu machen, dass die Abstimmungen über eine gegebenenfalls notwendige Anpassung der Einsatzzeiten noch mit Wirkung für das laufende Jahr zum Abschluss gebracht werden können. Der Leistungszeitraum für die Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Betreuung wird wie folgt festgesetzt: Beginn: Ende: Seite 10 von 10

22 Anlage 4 Angebotsschreiben Absender: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Don-Bosco-Straße Saarbrücken Vergabeverfahren Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) Hier: Bewerbung um Teilnahme Unsere Bewerbung beinhaltet neben diesem Schreiben die in den Unterlagen geforderten Inhalte weitere Unterlagen:. Dieser Bewerbung sind folgende Unterlagen beigefügt: - Eigenerklärung (Anlage 1, ausgefüllt und unterschrieben) - Bewerbungsformular (Anlage 2, ausgefüllt und unterschrieben) - Anschreiben (Anlage 4, unterschrieben) - Nachweis aktueller Haftpflichtversicherung (Kopie) - Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts Als vertretungsberechtigten Ansprechpartner für das Verfahren benennen wir Herrn/ Frau: Telefon: Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Bestandteile dieses Angebots. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters) Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben.

23 Anlage 5 Antragskennzeichnung Der verschlossene Briefumschlag ist unter Angabe des Absenders wie folgt zu beschriften: Bitte nicht öffnen! Teilnahmeantrag zur Vergabe der Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Betreuung Ende der Teilnahmefrist: : , 11:00 Uhr

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