Optimierter Planungsprozess von Investitionsmaßnahmen. nahmen

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1 Optimierter Planungsprozess von Investitionsmaßnahmen nahmen

2 1. Investitionsprogramm

3 Investitionsprogramm Aufwertung des Investitionsprogramms in eine verbindliche Prioritätenliste als Arbeitsprogramm für die Verwaltung Investitionsprogramm als Steuerungsinstrument für die städtische Investitionstätigkeit strukturierter Entscheidungsprozess im Kontext der gesamten Investitionstätigkeit und unter Beachtung der städtischen Leistungsfähigkeit (gesamtheitliche Investitionsentscheidung) anstatt isolierter Einzelfallbetrachtungen (ad hoc-entscheidung) Abgrenzung von bloßer Willenserklärung und konkretisiertem Umsetzungsauftrag fördert den konzeptionellen Umgang mit bestehenden Bedarfen und reduziert damit Fehlplanungen Aufnahme in das Investitionsprogramm als Voraussetzung für die Etatisierung von Zahlungs-/ Verpflichtungsermächtigungen finanzwirtschaftliche Aspekte können mit personalwirtschaftlichen Aspekten kombiniert werden und über ProBeKa ganzheitlich/ ressourcenübergreifend betrachtet werden

4 Investitionsprogramm Regelungsinhalte: die Thematisierung des grundsätzlichen Bedarfes für eine Investitionsmaßnahme Abwägung der Umsetzungsreihenfolge einzelner Investitionsmaßnahmen aussagefähige Kostenabschätzung nach konkretisierter Maßnahmenbeschreibung anhand definierter Qualitätsstandards (=Richtgröße) zeitliche Dimensionierung (Planjahr, mittelfristiger Finanzplanungszeitraum, spätere Jahre) der angestrebten Realisierung Differenzierung der Investitionstätigkeit in unverbindliche Absichtserklärungen und verbindliche Umsetzungsaufträge über die Verknüpfung zur städtischen Haushaltswirtschaft

5 Investitionsprogramm Entscheidungsprozess (1): Beschlussfassung über die Untersuchung eines möglichen Handlungsbedarfes in der städtischen Aufgabenerfüllung als Arbeitsauftrag an die Verwaltung zur Grundlagenermittlung (= Untersuchungsinitiative) Verwaltung, Ausschüsse, Stadtrat Grundlagenermittlung in Form von detaillierter Maßnahmenbeschreibung, Ermittlung bestehender Handlungsalternativen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Haushalts-/ Bilanzanalyse durch die Verwaltung bei Baumaßnahmen erforderliche Planungstiefe: Grundlagenermittlung nach Leistungsphase I HOAI

6 Investitionsprogramm Entscheidungsprozess (2): Bedarfsfeststellung für eine Investitionsmaßnahme im Rahmen der städtischen Aufgabenerfüllung Ausschüsse, Verwaltung Beschlussfassung über die Aufnahme in das städtische Investitionsprogramm und Positionierung im Finanzplanungszeitraum (= Aufnahmeinitiative) HWFA, Stadtrat Fortschreibung des Investitionsprogramms im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen HWFA, Stadtrat

7 Investitionsprogramm Ergebnis: Investitionsprogramm als Steuerungsinstrument für die Verwaltung strukturierte Thematisierung der städtischen Investitionstätigkeit einheitliche Entscheidungsfindung für Investitionen anhand normierter Prozesse ganzheitliche Bereitstellung entscheidungsrelevanter Informationen Verknüpfung zur städtischen Haushaltswirtschaft und ProBeKa möglich keine Automatismen in der Veranschlagung von Zahlungs- und/ oder Verpflichtungsermächtigungen

8 2. Haushaltsveranschlagung

9 Haushaltsveranschlagung Veranschlagungsprozess: Arbeitsauftrag an die Verwaltung zur Schaffung der Veranschlagungsvoraussetzungen nach Maßgabe des Investitionsprogramms (= Veranschlagungsinitiative) Verwaltung, Ausschüsse, Stadt Erarbeitung der Planungsunterlagen nach Maßgabe der Bestimmungen des 14 GemHVO durch die Verwaltung Investitionen unterhalb der festgelegten Wertgrenze Investitionen oberhalb der festgelegten Wertgrenze investive Baumaßnahmen Bereitstellung von Zahlungs- und/ oder Verpflichtungsermächtigungen und Fortschreibung von etatisierten/ begonnenen Investitionsmaßnahmen im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen

10 Haushaltsveranschlagung Darstellungsstruktur von Investitionsmaßnahmen Definition einer Investitionsmaßnahme: bilanzielle SV-Würdigung Die Investitionsmaßnahme wird im Haushalt als Projekt dargestellt einzelne Investitionselemente werden als PSP-Element dargestellt die entstehenden Kosten der einzelnen Investitionselemente werden nach Maßgabe einer zu erstellenden Berichtsstruktur unterteilt (z.b. nach Gewerken) Das Projekt als Investition gilt als maßgebliche Basis für die die Investitionsentscheidung die Begleitung der Investitionsrealisierung durch die politischen Gremien die haushalterischen Aspekte (Wertgrenze, Ermächtigungsgrundlage, Darstellungs- und Erläuterungsebene)

11 Haushaltsveranschlagung Investitionsmaßnahmen unterhalb der festgelegten Wertgrenze Kostenberechnung Investitionsmaßnahmen oberhalb der festgelegten Wertgrenze Wirtschaftlichkeitsvergleich investive Baumaßnahmen Maßnahmenbeschreibung, Baupläne, Kostenberechnungen (getrennt nach Grunderwerb und HK), Bauzeitenplan, Finanzierungsbeteiligungen Ausnahme: Pauschalansätze pauschale Mittelbereitstellung für gleichgeartete, aber in ihrer Höhe noch unbestimmte Investitionen (z.b. Einrichtungsgegenstände in Schulen, Anschaffung von Arbeitsmaterialien) Fortschreibung von Haushaltsansätzen jährliche Überprüfung und Anpassung der Haushaltsansätze bis zur Fertigstellung der Maßnahme erforderlich

12 Haushaltsveranschlagung Wirtschaftlichkeitsvergleich/ Kostenberechnung (1) verschiedene Investitionsalternativen sind zu definieren, wobei als eine Alternative auch immer der vollständige Verzicht auf eine Investition zwingend ist Kosten der Maßnahmen einschließlich der nach Fertigstellung entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen (Folgekosten) werden gegenübergestellt (= Kostenberechnung) neben den Kostenfaktoren sind auch die maßnahmenbezogenen Chancen und Risiken (Abweichungspotentiale) darzustellen Mindestanforderung: Gegenüberstellung der Anschaffungs-/ Herstellungskosten und den unmittelbar entstehenden Folgekosten (z.b. für Abschreibungen, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

13 Haushaltsveranschlagung Wirtschaftlichkeitsvergleich/ Kostenberechnung (2) unterschiedliche Qualität der Kalkulationsgrundlagen je nach Planungstiefe für die Aufnahme in das Investitionsprogramm ohne Bereitstellung von Zahlungs-/ Verpflichtungsermächtigungen mindestens: unqualifizierte Kostenansätze (Platzhalterkosten, pauschal ermittelte Standardpreise, Grobabschätzungen) qualifizierte Kostenschätzungen (Erfahrungswerte, indizierte Vergleichsangebote, vorliegende indikative Angebote) nur für Baumaßnahmen Kostenrahmen aufgrund planerischer Grundlagenermittlung nach Leistungsphase I HOAI für die Etatisierung von Zahlungs-/ Verpflichtungsermächtigungen mindestens: qualifizierte Kostenschätzungen (Erfahrungswerte, indizierte Vergleichsangebote, vorliegende indikative Angebote) nicht für Baumaßnahmen Kostenschätzung nach DIN 276 (oder entsprechend) aufgrund einer Vorplanung nach Leistungsphase II HOAI

14 Haushaltsveranschlagung Wirtschaftlichkeitsvergleich/ Kostenberechnung (3) Kostenberechnung nach DIN 276 (oder entsprechend) aufgrund einer Entwurfsplanung nach Leistungsphase III HOAI Kostenberechnung nach DIN 276 (oder entsprechend) aufgrund einer Genehmigungsplanung nach Leistungsphase IV HOAI Kostenberechnung nach DIN 276 (oder entsprechend) aufgrund einer Ausführungsplanung nach Leistungsphase V Kostendifferenzierung nach einzelnen Kostengruppen notwendig, um die einzelnen Anforderungsaspekte/ Standards und deren Auswirkung auf die Gesamtmaßnahme erkennen zu können DIN für Hochbauten DIN für Ingenieurbauten AKS 85 für Tiefbauten Ausgangspunkt für kostenbezogenes Berichtswesen

15 Haushaltsveranschlagung Baupläne: umfassende Erläuterung des Bauvorhabens und grafische Darstellung, aus der sich die Art der Ausführung ergibt die Darstellungen/ Erläuterungen müssen geeignet sein, das Bauvorhaben umfassend und eindeutig darzustellen Ausgangspunkt für fachliches und baufachliches Berichtswesen Bauzeitenpläne: dient der terminlichen Durchführung und der Beaufsichtigung der Baumaßnahme dient der jahresübergreifenden Mittelbereitstellung innerhalb der einzelnen Planjahre Differenzierung für das Eingehen von Zahlungsverpflichtungen (Vergaben) und Liquiditätsabfluss (Rechnungsausgleich) Ausgangspunkt für ein terminbezogenes Berichtswesen

16 Haushaltsveranschlagung Ergebnis: mit der erstmaligen Etatisierung von Zahlungs- und/ oder Verpflichtungsermächtigungen liegen bereits belastbare Planungen zugrunde weitestgehend abgeschlossene Willensbildung in der Investitionsentscheidung Berücksichtigung der Personalkapazitäten und der finanziellen Leistungsfähigkeit Abweichungsrisiken können eingeschätzt werden vereinheitlichter Planungsprozess verhindert Fehlplanungen und steigert die Effizienz Etatisierung und die damit verbundene Ermächtigung zur Realisierung erfolgt im Gesamtkontext der Haushaltsplanaufstellung Reduzierung von nicht in Anspruch genommener Ermächtigungen Reduzierung von Ermächtigungsübertragungen Steigerung der Belastbarkeit von mittelfristigen Liquiditätsplanungen Ausweitung des Zeithorizontes im Schuldenmanagement

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