Richtlinie zum Praktischen Studiensemester Fakultät für International Business. Hochschule Heilbronn

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1 Hochschule Heilbronn Max-Planck-Str. 39 D Heilbronn Fakultät für International Business Praktikantenamt Heilbronn, Richtlinie zum Praktischen Studiensemester Fakultät für International Business Hochschule Heilbronn Studiengänge IBIS, IBO, TM, HM und WB Besucheradresse: Hochschule Heilbronn Campus Heilbronn Am Europaplatz Bildungscampus Nord Nr. 12 D Heilbronn Hochschule Heilbronn Campus Heilbronn Am Europaplatz Max-Planck-Str. 39 D Heilbronn Telefon: +49 (0)

2 1. Ihr Weg durch das Praktische Studiensemester Das Praktische Studiensemester ist nach dem Regelstudienablauf im 5. Semester abzuleisten. Alle sich bei einer Verschiebung ergebenden Folgen in Bezug auf die weitere Gestaltung des Studiums (Belegung von Vorlesungen, Teilnahme an Seminaren) gehen uneingeschränkt zu Lasten des Studierenden. 2. Ausbildungsziele und Ausbildungsinhalte Im Praktischen Studiensemester soll das selbständige und eigenverantwortliche Handeln der Studierenden verstärkt gefördert werden. Es ist die Befähigung zu vermitteln, erworbenes Wissen, methodische Kenntnisse und soziale Kompetenzen in zielbewusstes berufliches Handeln umzusetzen. Darüber hinaus sollen praktische Erfahrungen für die im Laufe des Studiums zu wählenden speziellen Fachgebiete und/oder die Bachelorthesis gewonnen werden. Inhalt des Praktischen Studiensemesters ist es, in einem (oder mehreren) ausgewählten Funktionsbereich(en) (z.b. Vertrieb, Personalwesen, Controlling, Finanzen, Rechnungswesen, Organisation u. a.) qualifizierte Arbeit zu leisten. Die Mitarbeit an einem besonderen Projekt (z. B. Markteinführung eines bestimmten Produktes, Marktforschung) ist ebenfalls zu empfehlen. 3. Zulassungsvoraussetzungen Die Teilnahme an der Einführungsveranstaltung und den vorbereitenden Veranstaltungen (Vorkolloquium) vor Antritt des Praktischen Studiensemesters ist verbindlich. Einzelne Voraussetzungen der Zulassung sind im Zulassungsantrag geregelt. Zudem soll das Grundstudium vor Antritt des Praktischen Studiensemesters abgeschlossen sein. Seite 2 von 8

3 4. Wichtige Aspekte der Genehmigung und Anerkennung Vor dem Praktikum: 1. In Vorbereitung zu Ihrem Praktischen Studiensemester besuchen Sie im 3. und/oder 4. Semester die Einführungsveranstaltung, die einmal im Semester stattfindet. Hierzu laden Sie sich den Antrag auf Zulassung zum Praktischen Studiensemester von den Internetseiten des Praktikantenamts IB herunter, füllen diesen aus und bringen ihn mit zur Veranstaltung. Zudem besuchen Sie mindestens drei Veranstaltungen der Vorkolloquien und lassen Sie sich die Teilnahme ebenfalls auf dem Zulassungsantrag von den Seminarleitern bestätigen. Sie besuchen die Nachkolloquien als sogenannte Vorkolloquien. Eine Anmeldung ist hierzu nicht notwendig. 2. Nachdem Sie einen Praktikumsplatz gefunden haben und die Zusage von Ihrem Praktikumsunternehmen erhalten haben, wählen Sie sich einen betreuenden Dozenten (ausschließlich ProfessorInnen der Fakultät IB). Dieser unterschreibt den Zulassungsantrag und schlägt damit auch die Praktikantenstelle (welche Sie sich selbst suchen) als geeignet vor. Zudem fertigen Sie einen dreiseitigen Praktikumsplan an, den Sie dem Dozenten aushändigen. 3. Sie reichen den Antrag auf Zulassung zum Praktischen Studiensemester im Original und eine Kopie des Praktikantenvertrags mit Originalunterschrift bis zum (SoSe)/ (WiSe) beim Praktikantenamt ein. Sollten Sie aufgrund eines noch laufenden Bewerbungsprozesses noch keine Zusage für eine Praktikantenstelle haben, teilen Sie dies bitte per Mail dem Praktikantenamt mit und zeigen eine verspätete Abgabe der Unterlagen an. 4. Die Zulassung zum Praktischen Studiensemester wird Ihnen nach Vorlage aller Unterlagen per Mail zugesandt. Nach dem Praktikum: 1. Nach Absolvierung des Praktischen Studiensemesters reichen Sie bitte bis Ende der 2. Vorlesungswoche des neuen Semesters Ihren Praktikantenbericht und Ihr Arbeitszeugnis (Kopie) beim betreuenden Dozenten ein. Seite 3 von 8

4 2. Sie melden sich in den ersten zwei Wochen des neuen Semesters zum Nachkolloquium an. Nähere Informationen hierfür (u.a. aktuelle Fristen und Termine) finden Sie auf den Informationsseiten des Praktikantenamtes auf der Hochschulwebseite. Anschließend nehmen Sie am Nachkolloquium teil und halten im Rahmen dieser Veranstaltung ein Referat. Ein spezieller Antrag auf Anerkennung des Praktikums ist auszufüllen und die einzelnen Schritte sind durch Unterschriften zu dokumentieren. 3. Sie oder Ihr Betreuer beantragen durch die zeitnahe Abgabe der vollständigen Unterlagen im Praktikantenamt die Anerkennung des Praktikums. Folgende Unterlagen sind abzugeben: Anerkennungsantrag mit allen Unterschriften, Praktikantenbestätigung oder -zeugnis sowie das Datenblatt. Dieses schicken Sie bitte als PDF-Datei an folgende Mailadresse: 4. Über die erfolgreiche Anerkennung Ihres Praktischen Studiensemesters werden Sie per Mail informiert. 5. Vorkolloquien und Praktikumsplan Das Vorkolloquium hat eine vorbereitende Funktion. Jeweils zum Semesteranfang wird hierzu vom Praktikantenamt eine Informationsveranstaltung angeboten. Studierende ab dem 3. Semester müssen diese Veranstaltung besuchen. Die Studierenden müssen sich auf das Praktische Studiensemester vorbereiten. Vorbereitende Fragen betreffen z.b. die Bewerbung, Soft-Skills für erfolgreiche praktische Tätigkeiten, rechtliche u. organisatorische Fragen, Vorbereitung an andere kulturelle Lebenswelten. Im Rahmen der vorbereitenden Phase ist ein schriftlicher Plan zu erstellen. Inhalte des Praktikumsplans: Betreuer an der Hochschule Der Weg zur Zielfirma/ Institution Kontakte/ Vertrag Erwartungen an das Praktikum (Motivation/ Tätigkeiten/ Kompetenzen) Dokumentation der im Rahmen der Vorbereitung besuchten Veranstaltungen (Veranstaltungsbezeichnung, Inhalte etc.) Der Praktikumsplan sollte mind. 3 Seiten umfassen und ist vom Betreuer zu unterzeichnen. Seite 4 von 8

5 6. Stellensuche, Bewerbung und Durchführungsvereinbarung Die Studierenden sind grundsätzlich für die Beschaffung der Praktikantenstelle selbst zuständig. Auf den Internetseiten der Fakultät für IB finden Sie unter der Rubrik Newsroom zahlreiche Stellenangebote. Diese werden täglich aktualisiert. Zudem sind auf der Homepage des Praktikantenamts unter folgendem Link verschiedene Stellenbörsen aufgelistet. 7. Ausbildungsbetriebe Als Ausbildungsbetriebe kommen alle international ausgerichteten Unternehmen im In- und Ausland in Frage. Die Ableistung des Praktikums bei den betreffenden Unternehmen muss vor Beginn der Tätigkeit vom Betreuer an der Hochschule Heilbronn genehmigt werden. Um sicherzustellen, dass die Studierenden während des Praktikums Einblick in die wichtigsten Tätigkeitsbereiche eines Unternehmens erhalten, sollten die Unternehmen eine angemessene Mindestgröße haben. Für TM-Studierende sollen ein Praktikum in einem touristischen Unternehmen absolvieren. Ausnahme gilt bei Vorhandensein einer Berufsausbildung in einem Tourismusberuf. Für Studierende der Weinwirtschaft und HM- Studierende gilt dies sinngemäß. 8. Praktikantenbericht Für Betriebswirte ist es wichtig, die in der Praxis wahrgenommenen Sachverhalte und daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen kurz und verständlich darstellen zu können. Aus diesem Grund muss über die Tätigkeit im Praktischen Studiensemester ein Bericht angefertigt werden. Ziel des Berichtes ist es, die erworbenen Kenntnisse zu vertiefen, Zusammenhänge zu erkennen und aufzuzeigen. Darüber hinaus ermöglichen sie dem Betreuer an der Hochschule, Einblicke in Ihre Tätigkeit und spezifische Problemstellungen Ihres Praktikums zu nehmen. Seite 5 von 8

6 Inhalt des Praktikantenberichtes Leitfragen des Berichtes: In welchem Unternehmen waren Sie tätig? (Kurze Beschreibung des Unternehmens: Größe, Alter, Produkte, Umsatz, Personal, Organigramm etc.) In welchen Abteilungen waren Sie tätig und mit welchen Aufgaben waren Sie dort beschäftigt? Was haben Sie in den einzelnen Abteilungen bzw. insgesamt gelernt? Welche Studieninhalte (Vorlesungsinhalte) konnten Sie - direkt oder indirekt - im Praktikum verwerten? Was würden Sie anderen Kommilitonen empfehlen, die ein Praktikum in demselben Unternehmen absolvieren wollen? Die Beantwortung der Fragen 3, 4 und 5 stellen den Kern Ihres Berichtes dar. Es bleibt den Praktikanten überlassen, neben den genannten Fragen andere Aspekte des Praktikums zu kommentieren. Der Bericht sollte ca. 10 Seiten umfassen ohne Anlagen. 9. Status der Studierenden während des Praktikums Der Praktikant ist eingeschriebener Student der Hochschule Heilbronn mit verlegtem Studienplatz - er ist damit nicht Arbeitnehmer. Er ist verpflichtet, sich an die betriebliche Arbeitszeitregelung zu halten. Arbeits- und tarifrechtliche Schutzvorschriften gelten für ihn nicht. 10. Dauer des Praktikums Das Praktische Studiensemester umfasst grundsätzlich 26 Wochen. Die Vertragszeit umfasst auch diesen Zeitraum. In der Regel gewährt das Unternehmen zwei Wochen Urlaub. Nach der allgemeinen Prüfungsordnung 4 sind mindestens 100 Präsenztage abzuleisten, damit dass Praktikum anerkannt werden darf. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein Vertrag über lediglich 100 Tage nicht genehmigungsfähig ist! Urlaub, Feiertage, sonst. freie Tage, Krankheit und mögliche andere Gründe verkürzen die Dauer von 26 Wochen und daher auch die Präsenztage. Sollte der Praktikumsvertrag nur über 5 Monate abgeschlossen sein, muss eine Bescheinigung der 100 Präsenztage eingereicht werden. Seite 6 von 8

7 Ein sich dem Praxissemester anschließendes Studiensemester im Ausland kann zu zeitlichen Überschneidungen führen, da Sie im Normalfall Ihr Praktikum erst nach Absolvierung des Nachkolloquiums, welches in der Regel im folgenden Semester stattfindet, anerkannt bekommen. Im Einzelfall ist dies mit dem Praktikantenamt abzustimmen. 11. Zeitlicher Rahmen Praktisches Studiensemester im Wintersemester: 01.September bis Ende Februar Praktisches Studiensemester im Sommersemester: 01. März bis Ende August 12. Praktikantenzeugnis Das Unternehmen bzw. die Institution ist verpflichtet, dem Praktikanten ein(e) Zeugnis/ Bescheinigung auszustellen, das/ die Angaben über Beginn und Ende sowie Fehlzeiten der Ausbildungszeit, über Inhalte der praktischen Tätigkeit sowie den Erfolg der Ausbildung (Beurteilung) enthält. Zusammen mit dem Bericht ist dieses Dokument dem Betreuer an der Hochschule vorzulegen. Zudem ist eine Kopie des Praktikantenzeugnisses zusammen mit dem Originalantrag auf Anerkennung im Praktikantenamt einzureichen. 13. Nachkolloquium nach dem Praktikum Im Rahmen der Veranstaltungen des Nachkolloquiums haben die Studierenden ihre Praxisberichte vorzustellen und ihre sich aus dem Praktikum ergebenden Fragen, Ergebnisse und Erfahrungen zu diskutieren. Im Vordergrund steht die Reflexion der Studierenden über das in der Praxisphase Gelernte. Danach sind die Studierenden besser in der Lage, theoretisches Wissen und praktische Fragestellungen miteinander zu verknüpfen. Eine Reflexion über die im Ausland erfolgten Anpassungsprozesse findet ebenfalls statt (lessons learned). Das Praktikantenamt organisiert den Anmeldeprozess für die einzelnen Praktikantenseminare. Die Moderation der Veranstaltungen erfolgt durch die betreuenden Professoren. Seite 7 von 8

8 14. Anerkennung des geleisteten Praxissemesters und der nachbereitenden Veranstaltungen Schritte der Anerkennung des Praxissemesters sind im Antrag auf Anerkennung geregelt. Der Antrag ist vom Studierenden oder dem Betreuer nach Abschluss der Leistungen im Original an das Praktikantenamt mit einer Kopie des Zeugnisses zu leiten. Das Praktikantenamt veranlasst abschließend die Anerkennung des geleisteten Praxissemesters beim Prüfungsamt. Die Studierenden werden über die erfolgte Anerkennung per Mail informiert. Seite 8 von 8

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