Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente

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1 Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente Gürtelstrasse 89, 7001 Chur/Coira Telefon: / Telefax info@anu.gr.ch Internet: 1. August 2015 RB/jl Spezialauflagen für Wärmepumpen mit Wärmenutzung aus Boden und Untergrund In bedingt zulässigen Bereichen gelten neben den Standardauflagen auch bereichsbezogene Spezialauflagen. Die unten zusammengestellten Spezialauflagen sind nicht abschliessend und werden bei Bedarf bezogen auf den Standort angepasst. Inhaltsverzeichnis 1 Einzugsgebiet, Nähe Schutzgebiet, Mineralquelle a Einzugsgebiet, Nähe Schutzgebiet, Quelle Gespanntes/artesisch gespanntes Grundwasser mit Tiefenbeschränkung (Lockergestein) a Gespanntes/artesisch gespanntes Grundwasser ohne Tiefenbeschränkung (Lockergestein) Artesisch gespanntes Grundwasser (Fels) Stockwerkbau mit Tiefenbeschränkung a Stockwerkbau ohne Tiefenbeschränkung, mit Abdichtungsmassnahmen Karstgrundwasser Rutschgebiet mit Tiefenbeschränkung und mit Rutschbetrag a Rutschgebiet ohne Tiefenangabe und ohne Rutschbetrag Geogene Zone Grundbruch mit Tiefenangabe a Geogene Zone Grundbruch ohne Tiefenangabe b Geogene Zone Grundbruch, Bohrung nur im Spülbohrverfahren c Geogene Zone Tektonisiertes Gestein d Geogene Zone Hauptdolomit e Geogene Zone Rauhwacke f Geogene Zone - Gefahr Gasaustritte... 7 Domleschg... 7 Rheintal... 7 Standardauflagen... 8

2 2 1 Einzugsgebiet, Nähe Schutzgebiet, Mineralquelle 1. Aufgrund der Lage der Bohrstandorte in der Nähe der Grundwasserschutzzone für die genutzte Mineralquelle ist bei den Bohrarbeiten besondere Vorsicht geboten. 2. Vor und während den Bohrungen muss die Mineralquelle [Name der Mineralquelle] zweimal täglich beobachtet werden. Stellen sich negative Veränderungen bei der Quelle (Schüttung, Farbe, Trübung, Leitfähigkeit) ein, sind die Bohrungen einzustellen. Veränderungen sind der Gemeinde und dem ANU zu melden. Die Person, die die Quelle beobachtet, muss vor Bohrbeginn dem ANU gemeldet werden. Die Quellüberwachung muss in der Schlussdokumentation dokumentiert werden. 3. Die Bohrungen müssen bis in den Fels verrohrt werden. 4. Werden bei den Bohrarbeiten ein Verlust der Bohrspülung oder Wasseraustritte festgestellt, zu treffen. Die genutzte Mineralquelle darf in keiner Weise beeinträchtigt werden und Grundwasservorkommen dürfen nicht dauernd miteinander verbunden werden. 5. Das ANU behält sich vor, je nach Ablauf der Bohrarbeiten, die Bohrtiefen zu limitieren oder allenfalls die Erdsondenbohrungen auch einstellen zu lassen. 1a Einzugsgebiet, Nähe Schutzgebiet, Quelle 1. Aufgrund der Lage der Bohrstandorte in der Nähe der Grundwasserschutzzone für die genutzte Quelle ist bei den Bohrarbeiten besondere Vorsicht geboten. 2. Vor und während den Bohrungen muss die Quelle [Name der Quelle] zweimal täglich beobachtet werden. Stellen sich negative Veränderungen bei der Quelle (Schüttung, Farbe, Trübung, Leitfähigkeit) ein, sind die Bohrungen einzustellen. Veränderungen sind der Gemeinde und dem ANU zu melden. Die Person, die die Quelle beobachtet, muss vor Bohrbeginn dem ANU gemeldet werden. Die Quellüberwachung muss in der Schlussdokumentation dokumentiert werden. 3. Die Bohrungen müssen bis in den Fels verrohrt werden. 4. Werden bei den Bohrarbeiten ein Verlust der Bohrspülung oder Wasseraustritte festgestellt, zu treffen. Die genutzte Quelle darf in keiner Weise beeinträchtigt werden und Grundwasservorkommen dürfen nicht dauernd miteinander verbunden werden. 5. Das ANU behält sich vor, je nach Ablauf der Bohrarbeiten, die Bohrtiefen zu limitieren oder allenfalls die Erdsondenbohrungen auch einstellen zu lassen. 2 Gespanntes/artesisch gespanntes Grundwasser mit Tiefenbeschränkung (Lockergestein) gespanntes Grundwasser). Das bereitgestellte Material muss auf das Bohrgerät und die eingesetzte Bohrmethode abgestimmt sein.

3 3 2. Bei artesisch gespanntem Grundwasser ist sicherzustellen, dass verschiedene Grundwasservorkommen nicht dauerhaft miteinander verbunden werden (Packer, Verrohrung, Verschluss oberhalb usw.). Die Eignung der Dichte der Hinterfüllung ist nachzuweisen. 3. Werden bei den Bohrarbeiten ein Verlust der Bohrspülung oder Wasseraustritte festgestellt, zu treffen. 4. Da in diesem Gebiet gespanntes Grundwasser angefahren wurde, wird die Bohrtiefe auf maximal [Angabe der max. Bohrtiefe] m beschränkt. Der Grundwasserstauer darf nicht durchörtert werden. 2a Gespanntes/artesisch gespanntes Grundwasser ohne Tiefenbeschränkung (Lockergestein) gespanntes Grundwasser). Das bereitgestellte Material muss auf das Bohrgerät und die eingesetzte Bohrmethode abgestimmt sein. 2. Bei artesisch gespanntem Grundwasser ist sicherzustellen, dass verschiedene Grundwasservorkommen nicht dauerhaft miteinander verbunden werden (Packer, Verrohrung, Verschluss oberhalb usw.). Die Eignung der Dichte der Hinterfüllung ist nachzuweisen. 3. Werden bei den Bohrarbeiten ein Verlust der Bohrspülung oder Wasseraustritte festgestellt, zu treffen. 3 Artesisch gespanntes Grundwasser (Fels) gespanntes Grundwasser). Das bereitgestellte Material muss auf das Bohrgerät und die eingesetzte Bohrmethode abgestimmt sein. Im Bedarfsfall muss auf Spülbohrverfahren umgestellt werden können. 2. Bei artesisch gespanntem Grundwasser ist sicherzustellen, dass verschiedene Grundwasservorkommen nicht dauerhaft miteinander verbunden werden (Packer, Verrohrung, Verschluss oberhalb usw.). Die Eignung der Dichte der Hinterfüllung ist nachzuweisen. 3. Werden bei den Bohrarbeiten ein Verlust der Bohrspülung oder Wasseraustritte festgestellt, zu treffen. 4. Karst- und grössere Klufthohlräume dürfen nicht verfüllt werden (Verrohrung, Gewebepacker, Verschluss oberhalb usw.).

4 4 4 Stockwerkbau mit Tiefenbeschränkung 1. Das eingesetzte Bohrgerät muss mit allen erforderlichen Materialien für die Intervention in ausserordentlichen Situationen ausgerüstet sein (Gefährdungsbild: gespanntes, artesisch gespanntes Grundwasser). Das bereitgestellte Material muss auf das Bohrgerät und die eingesetzte Bohrmethode abgestimmt sein. 2. In diesem Gebiet sind zwei Grundwasserstockwerke vorhanden. Da diese nicht dauerhaft miteinander verbunden werden dürfen und der Grundwasserstauer nicht durchörtert werden darf, ist die Bohrtiefe auf maximal [Angabe der max. Bohrtiefe] m zu beschränken. 3. Werden bei den Bohrarbeiten ein Verlust der Bohrspülung oder gespannte/artesisch gespannte Wasseraustritte festgestellt, sind in Absprache mit der Fachperson sofort geeignete Abdichtungsmassnahmen zu treffen. Die Eignung der Dichte der Hinterfüllung ist nachzuweisen. 4a Stockwerkbau ohne Tiefenbeschränkung, mit Abdichtungsmassnahmen gespanntes Grundwasser). Das bereitgestellte Material muss auf das Bohrgerät und die eingesetzte Bohrmethode abgestimmt sein. 2. Es ist mit einem zweiten Grundwasserstockwerk zu rechnen. Grundwasserstockwerke dürfen nicht dauerhaft miteinander verbunden werden. Die beiden Grundwasserstockwerke müssen mit geeigneten Massnahmen (z.b. Gewebepacker) dauerhaft dicht getrennt werden. Die Eignung der Dichte der Verpressung ist nachzuweisen. 3. Werden bei den Bohrarbeiten ein Verlust der Bohrspülung oder gespannte/artesisch gespannte Wasseraustritte festgestellt, sind in Absprache mit der Fachperson sofort geeignete Abdichtungsmassnahmen zu treffen. Die Eignung der Dichte der Hinterfüllung ist nachzuweisen. 5 Karstgrundwasser 1. Aufgrund der Tiefe der Bohrungen wird Karstgrundwasser erwartet. Die Fachperson muss vor den Bohrarbeiten prüfen, welche technischen Massnahmen zum Schutz der unterirdischen Gewässer notwendig sind. 2. Das eingesetzte Bohrgerät ist mit allen erforderlichen Materialien für die Intervention in gespanntes Grundwasser, grosse Hohlräume). Das bereitgestellte Material muss auf das Bohrgerät und die eingesetzte Bohrmethode abgestimmt sein. 3. Bei artesisch gespanntem Grundwasser ist sicherzustellen, dass verschiedene Grundwasservorkommen nicht dauerhaft miteinander verbunden werden (Packer, Verrohrung, Verschluss oberhalb usw.). Die Eignung der Dichte der Hinterfüllung ist nachzuweisen. 4. Werden bei den Bohrarbeiten ein Verlust der Bohrspülung oder Wasseraustritte festgestellt, zu treffen (Verrohrung, Gewebepacker, Verschluss oberhalb usw.). Karst- und grössere Klufthohlräume dürfen nicht verfüllt werden.

5 5 6 Rutschgebiet mit Tiefenbeschränkung und mit Rutschbetrag 1. Der Bohrstandort liegt in einem Rutschgebiet. Der Bewegungsbetrag der Rutschung beträgt ca. [Angabe der Rutschung pro Jahr] cm/jahr. Die Bohrtiefe ist auf maximal [Angabe der max. Bohrtiefe] m zu beschränken. Rutschungen können die Betriebsdauer einer Erdwärmesonde begrenzen. 2. Die Bohrungen sind durch eine qualifizierte Fachperson (Geologin/Geologe) zu begleiten. Die Bohrfirma hat die Fachperson über den Bohrbeginn und über das Ergebnis der ersten Bohrung zu informieren. 3. Während den Bohrarbeiten ist die Fachperson jederzeit telefonisch erreichbar. Je nach Ergebnis der ersten Bohrung legt die Fachperson die Tiefe der weiteren Bohrungen sowie allfällig notwendige Massnahmen fest. 6a Rutschgebiet ohne Tiefenangabe und ohne Rutschbetrag 1. Der Bohrstandort liegt in einem Rutschgebiet. Rutschungen können die Betriebsdauer einer Erdwärmesonde begrenzen. 2. Die Bohrungen sind durch eine qualifizierte Fachperson (Geologin/Geologe) zu begleiten. Die Bohrfirma hat die Fachperson über den Bohrbeginn und über das Ergebnis der ersten Bohrung zu informieren. 3. Während den Bohrarbeiten ist die Fachperson jederzeit telefonisch erreichbar. Je nach Ergebnis der ersten Bohrung legt die Fachperson die Tiefe der weiteren Bohrungen sowie allfällig notwendige Massnahmen fest. 7 Geogene Zone Grundbruch mit Tiefenangabe ausserordentlichen Situationen auszurüsten. Ab einer Tiefe von [Angabe der Tiefe] m besteht die Gefahr eines hydraulischen Grundbruches. Das bereitgestellte Material muss auf das Bohrgerät und die eingesetzte Bohrmethode abgestimmt sein. Im Bedarfsfall muss auf Spülbohrverfahren umgestellt werden können. 7a Geogene Zone Grundbruch ohne Tiefenangabe ausserordentlichen Situationen auszurüsten. Die Lockergesteine werden mit der Tiefe feinkörniger, es besteht die Gefahr eines hydraulischen Grundbruches. Das bereitgestellte Material muss auf das Bohrgerät und die eingesetzte Bohrmethode abgestimmt sein. Im Bedarfsfall muss auf Spülbohrverfahren umgestellt werden können.

6 6 7b Geogene Zone Grundbruch, Bohrung nur im Spülbohrverfahren 1. Das eingesetzte Bohrgerät ist mir allen erforderlichen Materialien für die Intervention in ausserordentlichen Situationen auszurüsten. Die Lockergesteine sind feinkörnig, es besteht die Gefahr eines hydraulischen Grundbruches. Die Bohrung muss im Spülbohrverfahren abgeteuft werden. 7c Geogene Zone Tektonisiertes Gestein 1. Das eingesetzte Bohrgerät ist mit allen erforderlichen Materialen für die Intervention in ausserordentlichen Situationen auszurüsten (Gefährdungsbild: geringe Standfestigkeit, Hohlräume). Das bereitgestellte Material muss auf das Bohrgerät und die eingesetzte Bohrmethode abgestimmt sein. Im Bedarfsfall muss auf Spülbohrverfahren umgestellt werden können. 3. Grössere Hohlräume dürfen nicht verfüllt werden (Verrohrung, Gewebepacker, Verschluss oberhalb usw.). 7d Geogene Zone Hauptdolomit 1. Aufgrund der Tiefe der Bohrungen wird Karstwasser erwartet. Die Fachperson muss vor den Bohrarbeiten prüfen, welche technischen Massnahmen zum Schutz der unterirdischen Gewässer notwendig sind und stellt sicher, dass die Mittel vor Ort sind. 2. Das eingesetzte Bohrgerät ist mit allen erforderlichen Materialien für die Intervention in ausserordentlichen Situationen auszurüsten. Beim Bohren ist mit Hauptdolomit zu rechnen (Gefährdungsbild: grosse Hohlräume; gespanntes/ artesisch gespanntes Grundwasser). 3. Werden bei den Bohrarbeiten ein Verlust der Bohrspülung oder Wasseraustritte festgestellt, zu treffen. Verschiedene Grundwasservorkommen dürfen nicht dauernd miteinander verbunden werden. 4. Karst- und grössere Klufthohlräume dürfen nicht verfüllt werden (Verrohrung, Gewebepacker, Verschluss oberhalb usw.). 7e Geogene Zone Rauhwacke ausserordentlichen Situationen auszurüsten. Beim Bohren ist mit Rauhwacke zu rechnen (Gefährdungsbild: geringe Standfestigkeit, Hohlräume, gespanntes Grundwasser). Das bereitgestellte Material muss auf das Bohrgerät und die eingesetzte Bohrmethode abgestimmt sein. Im Bedarfsfall muss auf Spülbohrverfahren umgestellt werden können. 3. Grössere Hohlräume dürfen nicht verfüllt werden (Verrohrung, Gewebepacker, Verschluss oberhalb usw.).

7 7 7f Geogene Zone - Gefahr Gasaustritte 1. Das eingesetzte Bohrgerät muss mit allen erforderlichen Materialien für die Intervention in ausserordentlichen Situationen ausgerüstet sein (Gefährdungsbild: Gasaustritte). Das bereitgestellte Material muss auf das Bohrgerät und die eingesetzte Bohrmethode abgestimmt sein (Preventer, Packer, usw.). Zudem muss das Bohrpersonal entsprechend ausgebildet sein und auf die mögliche Explosions- und Erstickungsgefahr hingewiesen werden. 2. Die Fachperson organisiert die Gasüberwachung. 3. Die Bohrungen müssen bis in den Fels verrohrt werden. 4. Werden bei den Bohrarbeiten ein Verlust der Bohrspülung, Wasser- oder Gasaustritte festgestellt, zu treffen. Das ANU ist umgehend zu informieren. 5. Bei Sonden unter Gebäuden, muss die Fachperson entscheiden, ob die Sondenkopfschächte entlüftet werden müssen. 6. Das ANU behält sich vor, je nach Ablauf der Bohrarbeiten, die Bohrtiefen zu limitieren, allenfalls die Bohrarbeiten einstellen zu lassen. Domleschg 1. Das eingesetzte Bohrgerät muss mit allen erforderlichen Materialien für die Intervention in ausserordentlichen Situationen ausgerüstet sein (Gefährdungsbild: gespanntes, artesisch gespanntes Grundwasser). Das bereitgestellte Material muss auf das Bohrgerät und die eingesetzte Bohrmethode abgestimmt sein. 2. Grundwasserstockwerke dürfen nicht dauerhaft verbunden werden. 3. Der Stauer darf nicht durchörtert werden. Die Bohrtiefe ist deshalb auf [Angabe der max. Bohrtiefe] m zu beschränken. 4. Werden bei den Bohrarbeiten ein Verlust der Bohrspülung oder gespannte/artesisch gespannte Wasseraustritte festgestellt, sind in Absprache mit der Fachperson sofort geeignete Abdichtungsmassnahmen zu treffen. Die Eignung der Dichte der Hinterfüllung ist nachzuweisen. Rheintal ausserordentlichen Situationen auszurüsten. Die Lockergesteine werden mit der Tiefe feinkörniger, es besteht die Gefahr eines hydraulischen Grundbruches. Ab 100 m muss auf Spülbohrung umgestellt werden. Eine Stützspülung muss vor Ort bereitgehalten werden.

8 8 Standardauflagen 1. Die in der Bewilligung aufgeführte Bohrtiefe ist als maximale Abtiefung einzuhalten. 2. Falls die Bohrung über die bewilligte maximale Abtiefung verlängert werden soll, muss vorgängig schriftlich die Zustimmung vom ANU eingeholt werden (Fax oder ). 3. Der Ausführungstermin der Bohrungen ist dem Amt für Natur und Umwelt (ANU), der Gemeinde und dem zuständigen Geologiebüro mindestens 2 Arbeitstage im Voraus mitzuteilen. Dazu kann auf der Vorderseite dieser Bewilligung der Bohrtermin und der Absender notiert und per Fax ( ) mitgeteilt werden. 4. Während den Bohrarbeiten ist die Fachperson (Geologe/Geologin) jederzeit telefonisch erreichbar. Bei unvorhergesehenen Vorkommnissen während den Bohr- und Einbauarbeiten, welche zu einer Gefährdung von Gewässern führen können, ist die begleitende Fachperson zu informieren. Der begleitenden Fachperson wird vom ANU Weisungsbefugnis für besondere Massnahmen zum Schutz der Gewässer erteilt. Sie informiert das ANU über die Vorkommnisse. 5. Bei jedem Nachsetzen des Gestänges sind Proben des Bohrkleins zu nehmen und dauerhaft mit Objekt- und Tiefenangabe zu beschriften und abzupacken. Nach Abschluss der Bohrarbeiten sind die Proben der beauftragten Fachperson (Geologe/Geologin) zuzustellen. 6. Die Bohrungen sind durch die Fachperson zu dokumentieren. Die Schlussdokumentation ist dem ANU durch die Fachperson unaufgefordert zuzustellen. Sie enthält mindestens eine geologische Beurteilung, ein Situationsplan mit vermassten Sondenstandorten im Massstab 1:500, ein Bohrprotokoll, ein Prüf- und Abnahmeprotokoll für Erdwärmesonden und ein geologisches Bohrprofil. 7. Das bei der Bohrung anfallende Abwasser muss über eine geeignete Abscheideranlage (mehrere hintereinander gestellte Absetzbecken) vom Bohrschlamm getrennt werden. Das überstehende Abwasser ist nach Möglichkeit vor Ort kontrolliert und räumlich begrenzt im Boden versickern zu lassen. Ist eine Versickerung vor Ort nicht möglich, muss das Abwasser auf eine andere Anlage (z.b. Schlammfilterpresse in einem Kieswerk) zur Aufbereitung abgeführt werden. Die Ableitung des Abwassers in ein Gewässer oder auf eine Kläranlage ist verboten. Ausnahmen bedürfen einer separaten Bewilligung unseres Amtes. 8. Die Verpressung des Bohrlochringraums hat gemäss SIA Norm 384/6 bzw. BAFU Vollzugshilfe zu erfolgen. Der Bohrlochringraum ist vom Sondenfuss her bis zur Oberfläche vollständig und lückenlos mit einer Suspension zu verpressen, die nach Aushärtung eine dichte und permanente, physikalisch und chemisch stabile Einbindung der Sonde ins umliegende Gestein gewährleistet. Der Einbau ist im Prüf- und Abnahmeprotokoll zu dokumentieren (Ziffer 6). Bei Misserfolg einer Bohrung ist das Bohrloch ebenfalls wasser- und gasdicht zu verpressen. 9. Das Füllen der Erdwärmesonden-Anlagen muss nach dem Stand der Technik erfolgen (vgl. Merkblatt "Füllen von Erdwärmesonden-Anlagen" der GebäudeKlima Schweiz, 2014). 10. Alle erdverlegten geschlossenen Systeme sind durch selbständige Lecküberwachungseinrichtungen zu sichern. 11. Diese Bewilligung kann entzogen werden, wenn sich durch den Betrieb der Anlage negative Auswirkungen auf Gewässer oder Flora und Fauna ergeben sollten. 12. Diese Bewilligung erlischt, falls innerhalb von zwei Jahren ab Bewilligungsdatum nicht mit dem Bau begonnen worden ist. 13. Die Stilllegung der Anlage ist dem ANU vorgängig anzuzeigen. Der Sondenkreislauf ist zu entleeren und die Sondenrohre sind lückenlos mit einem aushärtenden Material zu verpressen. 14. Die Auflagen der Gemeinde-Baubehörde bleiben vorbehalten.

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