Inhalt. Schwerpunkt Persönliche Zukunftsplanung (Andreas Hinz)... 1

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1 Fachdienst der Lebenshilfe Praxis gestalten Innovation wagen Nr. 3/2005 September 2005 ISSN X Postvertriebsstück: Bitte beachten Sie unsere Leserumfrage in der Mitte des Heftes. Persönliche Zukunftsplanung eine Alternative zur institutionsorientierten Hilfeplanung Andreas Hinz Wege von Menschen mit Behinderung zwischen Institution- und Individualorientierung In den vergangenen Jahren hat eine Entwicklung im Hilfesystem für Menschen mit (geistiger) Behinderung eingesetzt, die neben den schon länger üblichen Wegen vom heilpädagogischen Kindergarten über die Schule für geistig Behinderte zum Wohnheim und zur Werkstatt für behinderte Menschen auch andere Wege für möglich hält und realisiert. Insofern lässt sich heute von einer Pluralisierung von Biographien sprechen, die sich u. a. darin zeigt, dass Übergänge von Institutionen zu Institutionen nicht mehr alternativlos sind, sondern dass Menschen mit (geistiger) Behinderung deutlich unterschiedliche Lebenswege gehen. An die Stelle einer institutionellen Orientierung tritt mehr und mehr eine individuelle Orientierung, die sich mehr auf Interessen und Stärken der einzelnen Person bezieht als auf ihre Zuordnung zu einer etikettierten Gruppe, für die Institutionen bereit stehen. Wenn nun also vermehrt andere Wege als die institutionell vorgegebenen gegangen werden, wird das Knüpfen von informellen sozialen Netzen über Familie und Schule hinaus, hin zur Nachbarschaft, zu Vereinen und in den Stadtteil oder die Gemeinde hinein um so wichtiger, wenn die jungen Menschen mit (geistiger) Behinderung und ihre Familie nicht in die Gefahr sozialer Isolation geraten sollen. Was heute gebraucht wird, sind Möglichkeiten und Formen, individuelle Zukunft zu planen, die unabhängig von Institutionen sind und von den Interessen und Stärken der einzelnen Person ausgehen und hier bietet der Ansatz der Persönlichen Zukunftsplanung (PZP) eine Perspektive. Hintergründe für die Entwicklung und Grundlagen der PZP Entstanden ist die PZP in Nordamerika bereits in den 1980er Jahren. Zu dieser Zeit war die Bewegung gegen jede Form von Diskriminierung auch über zahlreiche Gerichtsurteile bereits in der Lage, Wahlmöglichkeiten für alle Menschen durchzusetzen. Für das Verständnis der Hintergründe zur Entwicklung der PZP ist eine Übersicht über Entwicklungsphasen des Unterstützungssystems für Menschen mit Behinde- Bitte lesen Sie weiter auf Seite 3. Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen Fachdienst der Lebenshilfe 3/05 mit geistiger Behinderung e.v. 1

2 Inhalt Schwerpunkt Persönliche Zukunftsplanung (Andreas Hinz)... 1 Übergreifendes Zukunft gestalten mit dem Lokalen Teilhabeplan..11 Weg mit den Hindernissen...13 Die Bedeutung sexueller Aufklärung für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung (Erik Bosch, Ellen Suykerbuyk)...13 EU-Dienstleistungsrichtlinie neueste Entwicklungen...16 Seelische Gesundheit und soziale Teilhabe für Menschen mit geistiger Behinderung (Michael Seidel) Führen, Kommunizieren, Organisieren BAT oder Haustarif? (Erich Geike)...18 Kindheit und Jugend Bachelor- und Masterstudiengänge in der Lehrerausbildung der Sonderpädagogik...21 Ein-Euro-Jobs im pädagogischen Bereich...22 Arbeitsleben Zugangsvoraussetzungen für behinderte Menschen in Werkstätten (Sabine Wendt) Jobs ohne Barrieren Tagungsbericht (Sabine Wendt)...26 Wohnen Ambulantisierung der Behindertenhilfe (Thomas Kaczmarek, Gabriele Moos) Glosse Behindertenhilfe: Menschlichkeit erst dann, wenn sie sich rechnet (Christa Roebke) Sport Erziehungswissenschaft und Psychomotorik im Austausch über Empowerment...31 Die 4. INAS-FID Fußball Weltmeisterschaft...32 Der Veranstalter INAS-FID...33 Kunst Selbstkonzept und Kreativität von Menschen mit geistiger Behinderung (Buchhinweis) Malerische Kompetenz (Buchhinweis) Gestalten mit einfachen Mitteln (Buchhinweis) Atelier Goldstein (Buchhinweis) Die Zeichnungen des Christoph Eder Beispiele ornamentalen Ausruckgestaltens (Buchhinweis)...35 Die Spieleschachtel Magische Magneten (Michael Brandl)...35 Veranstaltungen Angebote der Bundesvereinigung Lebenshilfe Angebote anderer Träger Publikationen & Medien Fachzeitschrift Geistige Behinderung 3/ aus dem Lebenshilfe-Verlag Marburg...41 weitere Publikationen & Medien...43 Zeitschriftenumschau...43 Nächste Ausgabe: Fachdienst 4/2005 Erscheinungszeitraum: Dezember 2005 Redaktionsschluss: Bitte beachten Sie die Beilage für Abonnementwerbung für die Zeitschrift Praxishandbuch Sozial Management, Bonn (Postvertriebskennzeichen G 48794) Liebe Leserin, lieber Leser, in diesem Fachdienst finden Sie auf den farbigen Seiten in der Mitte des Heftes eine Leserumfrage. Bitte sagen Sie uns Ihre Meinung, damit wir den Fachdienst auf Ihre Wünsche abstimmen können. Ihre Fachdienstredaktion Nachfolgende Piktogramme weisen Sie im Text darauf hin, dass wir zu diesem Thema auch Veranstaltungen Bücher oder Filme anbieten.

3 SCHWERPUNKT rung hilfreich, das V. J. BRADLEY, Beraterin des früheren US-Präsidenten Clinton für Fragen der Behindertenpolitik, entwickelt hat. Sie unterscheidet drei Phasen unterschiedlicher Orientierungen: Herausgeber: Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.v. Raiffeisenstraße 18, Marburg Telefon: ( ) , Telefax: ( ) fachdienst-redaktion@lebenshilfe.de Internet: Bundesgeschäftsführer: Dr. Bernhard Conrads Redaktionelle Mitarbeit: Theo Frühauf (frü) Marianne Elsner (el) Regina Humbert (h) Klaus Kräling (kk) Ulrich Niehoff (ni) Wilfried Wagner-Stolp (wa) Sabine Wendt (we) Andreas Zobel (zo) Gestaltung: Heike Hallenberger Druck: Andreas Seip, Hausdruckerei Vertrieb: Lahn-Werkstätten-Marburg Anzeigen: Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom , bitte anfordern. Bezugsbedingungen: Erscheinungsweise viermal im Jahr. Jahresabonnement einschl. Zustellgebühr und gesetzlich vorgeschriebener MwSt. 15,, für Mitglieder der Lebenshilfe 12, ; Einzelheft 4,, für Mitglieder der Lebenshilfe 3, zzgl. Porto und Verpackung. Postvertriebsstück: 13840, Auflage: ISSN: X Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung der Verfasserin/des Verfassers wieder. Nachdruck mit Quellenangabe honorarfrei zwei Belegexemplare erbeten. Druck auf chlorfrei gebleichtem Papier Lange Zeit bezieht sich das Hilfesystem für Menschen mit Behinderung auf die Reform bestehender Institutionen: In dieser damaligen Zeit wurden Menschen mit Behinderungen primär als Patienten gesehen, die in Institutionen nach medizinischen und pflegerischen Maßstäben betreut wurden. Die hierfür mit hoffentlich guter Qualität aufgestellten Betreuungs- und Versorgungspläne wurden durch entsprechende Fachkräfte kontrolliert, Entscheidungen dem Stand fachlicher Theorie und Praxis folgend gefällt, wobei die Priorität für den entsprechenden Personenkreis bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen lag. Das entscheidende Problem wurde in dieser Phase in der Behinderung, in Schädigungen und in Defiziten des Individuums gesehen und das galt es durch Behandlung und Therapie zu lösen. Später, so BRADLEY, geht es um De-Institutionalisierung: Nun wurde nicht mehr von Patienten, sondern von Klienten gesprochen, die außerhalb von Institutionen und daher in Wohngruppen, Werkstätten, Sonderschulen und im Sonderunterricht der allgemeinen Schule nach dem entwicklungspsychologischen und oft verhaltenstherapeutischen Modell zu fördern waren. Dafür wurden von Teams in interdisziplinärer Übereinkunft individuelle Erziehungs-, Förder-, Therapie- und Qualifizierungspläne aufgestellt, die auch von ihnen kontrolliert wurden. Der zentrale Leitbegriff dieser Zeit war Förderung und dieser wurde nur von Wenigen kritisch hinterfragt. Das vorrangige Ziel dieser Förderung war die Tüchtigkeit, das größte Problem wurde entsprechend in Abhängigkeit und Unselbstständigkeit der Klienten gesehen. Dieses löste man individuell hoch differenziert in der jeweils am wenigsten einschränkenden Umgebung ( least restrictive environment ). Heute und zukünftig geht es dagegen nach BRADLEY um etwas Anderes: Das Hilfesystem verfolgt das Konzept Leben mit Unterstützung ( Supported Living, vgl. KRÜ- GER 2000, LINDMEIER & LINDMEIER 2001) und spricht weder von Patienten noch von Klienten, sondern von Bürgern. Bürger leben bekanntlich in üblichen Wohnungen als Mieter oder Eigentümer, gehen in die wohnortnahen üblichen Kindergärten und Schulklassen, arbeiten in üblichen Betrieben oder Behörden und verbringen ihre Freizeit in den üblichen Gruppierungen. Sie brauchen nicht primär Pflege, Betreuung oder Förderung, sondern Assistenz und zwar nach dem Modell individueller Unterstützung. Hierfür sind gemeinsame persönliche Zukunftsplanungen ein Schlüsselelement, in deren Rahmen die Betroffenen selbst im Kontext von Unterstützerkreisen alle Entscheidungen kontrollieren. Die Priorität dieser Prozesse liegt nicht mehr in Grundbedürfnissen oder Tüchtigkeit Selbstbestimmung in sozialem Zusammenhang ist der Maßstab, an dem sich Planungen ausrichten. Und das Problem liegt nicht mehr in der betreffenden Person, sondern in den Umwelthindernissen, die die soziale Teilhabe erschweren und die Lösung dieses Problems liegt demzufolge in der Umgestaltung der Umwelt im Sinne einer inklusiven Gesellschaft, die die Bürgerrechte aller ihrer Bürger respektiert und zu realisieren hilft. Fachdienst der Lebenshilfe 3/05 3

4 SCHWERPUNKT Fokus Institutionsreform De-Institutionalisierung Leben mit Unterstützung Person Patient(in) Klient(in) Bürger(in) Rahmen von in der Institution in Wohngruppen, in üblichen Wohnungen, Dienstleistungen Werkstätten für Behinderte, Betrieben, Sonderschulen und Schulen und Klassen -unterricht Alltagstheore- pflegerisches/ Entwicklungspsycho- Modell individueller tische Basis medizinisches logisches/verhaltens- Unterstützung der Arbeit Modell therapeutisches Modell Dienstleistung Pflege/Betreuung Förderung Assistenz Planungsmodelle Betreuungs- und individuelle Erziehungs-/ Gemeinsame persönliche Versorgungspläne Förder-/Qualifizierungs- Zukunftsplanungen pläne Kontrolle durch (medzin./pflegerische) Interdisziplinäres Betreffender selbst Fachkraft Team Kontext von Stand von fachlicher Teamübereinkunft persönlicher Entscheidungen Theorie und Praxis Unterstützerkreis Priorität bei Grundbedürfnissen Tüchtigkeit Selbstbestimmung in sozialer Kohäsion Problemdefinition Behinderung, Abhängigkeit, Umwelthindernisse Schädigung, Defizit Unselbstständigkeit für Teilhabe Problemlösung Behandlung, Therapie Förderung in der am Neugestaltung der wenigsten einschränkenden Umwelt als inklusive Umwelt Gesellschaft Tab. 1: Phasen im Versorgungs-/Hilfe-/Unterstützungssystem für Menschen mit Behinderung (vgl. HINZ 2004, 66 f.) Mit BRADLEYs Modell ist deutlich, wo die Persönliche Zukunftsplanung eingeordnet werden kann: So lange es um die Entwicklung von Institutionen geht oder passende Perspektiven aus einem gestuften System vorhandener Möglichkeiten herausgefiltert werden müssen, besteht für Persönliche Zukunftsplanung kein Bedarf. Erst ein Verständnis, das sich am Thema von Bürgerrechten orientiert und seinen Anspruch auf die Entwicklung persönlicher Perspektiven richtet, unabhängig von institutionellen Strukturen, entspricht diesem Ansatz. Damit steht die PZP in deutlichem Kontrast zu anderen Ansätzen der Hilfeplanung. Einer der führenden amerikanischen Vertreter, John O BRIEN, verdeutlicht dies mit Hilfe einiger Abbildungen mit Symbolen (vgl. Abb. 1). Abb. 1: Symbolisierung guter individueller Hilfeplanung und Persönlicher Zukunftsplanung (O BRIEN & LOVETT 2000, 117) 4 Fachdienst der Lebenshilfe 3/05

5 SCHWERPUNKT Beiden Ansätzen geht es um gute Planung, jedoch verbergen sich hinter diesem Prädikat unterschiedliche Qualitäten: Dem Denken in Dreiecken zufolge zeigt sich Qualität in einer größeren Gleichheit und Vorhersagbarkeit von Planungsentscheidungen, während dem Denken in Kreisen zufolge Qualität in größerem Variantenreichtum von Perspektiven und in neuen Problemen deutlich wird eine zunächst paradox klingende Aussage. Abb. 3: Logik der Persönlichen Zukunftsplanung (O BRIEN & LOVETT 2000, 119) Die runde Logik der Persönlichen Zukunftsplanung (vgl. Abb. 3) erhöht dagegen die Unsicherheit des Hilfesystems dadurch, dass sie das Zusammenwirken der Person mit einem unterstützenden Umfeld stärkt, die individuellen Interessen und Bedürfnisse klärt und durch neue Forderungen an das Hilfesystem und die Gesellschaft Energien freisetzt. Entsprechend der Vorstellung des runden Tisches treffen sich hier zunächst verschiedene Menschen in der Abbildung auch einer mit dreieckigem Kopf und deutlichem Fragezeichen und entwickeln so neue Ideen, mit denen sie die Fähigkeiten von Diensten und Gemeinschaften herausfordern. Hier findet sich ein Zugang, der dem Ansatz der Inklusion folgt. Abb. 2: Logik der individuellen Hilfeplanung (O BRIEN & LOVETT 2000, 118) Die dreieckige Logik der individuellen Hilfeplanung (vgl. Abb. 2) bemüht sich in der Folge, Entscheidungen zwischen verschiedenen Optionen zu treffen. Für die Person, für die mehrere Menschen mit dreieckigen Köpfen, vermutlich professionelle Experten, stellvertretend planen, bestehen somit unterschiedliche Möglichkeiten des Einfügens in vorhandene Institutionen und vorhandene Maßnahmen und deren Passung wird von den Experten im Team überprüft. Mit diesen Entscheidungen wird so die Unsicherheit des Hilfesystems reduziert, indem es die Person diagnostiziert, einer vorhandenen Option zuweist, eine dort vorhandene Behandlung vorsieht und auch kontrolliert. Hier bleibt es letztlich bei einer institutionellen Orientierung, die der zweiten Phase der Entwicklung nach BRADLEY entspricht und vermutlich die Option in der am wenigsten einschränkenden Umgebung favorisieren dürfte. In der Gegenüberstellung der beiden Abbildungen 2 und 3 wird deutlich, dass im ersten Fall der individuellen Hilfeplanung Experten über bestehende institutionelle Optionen beraten, während im zweiten Fall der Persönlichen Zukunftsplanung der Schwerpunkt bei Menschen aus dem Umfeld derjenigen Person liegt, um die es geht, und auch Experten als Teil des Unterstützerkreises dabei sein können; damit sind unterschiedliche Prioritäten beschrieben und verschiedene Wege vorgezeichnet. Je nachdem, welche Vorstellung von Qualität vorhanden ist, werden auch unterschiedliche Konsequenzen für deren Verbesserung in den Blick genommen werden im ersten Fall eine verbesserte Diagnostik, evtl. mit besseren Testverfahren, im zweiten Fall eine möglichst vielfältige Runde von Teilnehmern an der gemeinsamen Beratung. Insbesondere sollten auch einige Gleichaltrige zum Unterstützerkreis gehören, denn sie können sich am besten in die Situation der betreffenden Person hineinversetzen. Und je unterschiedlicher die Mitglieder des Unterstützerkreises sind, desto größer ist auch die Gewähr dafür, dass nicht wiederum stellvertretende Entscheidungen durch Eltern und Professionelle getroffen werden, wenn die Person sich selbst nicht eindeutig artikulieren kann. Fachdienst der Lebenshilfe 3/05 5

6 SCHWERPUNKT Vorgehen und Methoden der PZP In der amerikanischen Literatur finden sich drei wesentliche strukturierende Vorgehensweisen, die für die Persönliche Zukunftsplanung genutzt werden. Je nach vorhandener Situation, anstehenden Lebensfragen und entsprechenden Planungszeiträumen kann es sinnvoll sein, diese drei Vorgehensweisen zu kombinieren: Mit Hilfe des Circle of Friends kann als Vorbereitung einer Zukunftskonferenz die soziale Situation der betreffenden Person mit ihren vorhandenen Umfeldressourcen in den Blick genommen und überlegt werden, wer dazu eingeladen werden soll. Beim ersten Treffen sollte eine Moderation durch zwei Personen erfolgen, die nicht zum unmittelbaren Umfeld gehören. Dabei können die Situation und das Potenzial der Person mit Hilfe von MAP ( Making Action Plan ) gemeinsam betrachtet werden; mit Hilfe von PATH ( Planning Alternative Tomorrows with Hope ) können die beste aller möglichen Zukunftsperspektiven im Hinblick auf die Lebensfragen und konkrete Schritte auf dem Weg dorthin entwickelt werden. Diese Kombination ist jedoch keineswegs notwendigerweise einzuhalten, sondern der konkreten Situation entsprechend zu gestalten. Die Moderation einer Zukunftskonferenz sollte entsprechend dem Motto Tauche niemals allein! im Zweierteam erfolgen, denn die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass der Prozess ein tiefgehender wird. Die eine Person hat die Rolle, mit den Teilnehmern im Blickkontakt zu sein und das Gespräch zu leiten, die andere hat die Aufgabe des graphic facilitators, der die Ergebnisse der Überlegungen auf großen Papieren visualisiert, sie so fixiert und der gemeinsamen Reflexion zugänglich macht. Wichtig ist dabei, dass nicht in erster Linie viel Text geschrieben, sondern dass mit Bildern und Symbolen gearbeitet wird, die die emotionale und assoziative Ebene der Prozesse wiedergeben. Der graphic facilitator kann auch die Aufgabe übernehmen, Phasen des Prozesses zu rekapitulieren und so sich bei der Gruppe rückzuversichern, dass er die Aussagen richtig verstanden hat. Und eine weitere Voraussetzung sollte das Moderationsteam erfüllen: Es sollte für sich selbst eine Persönliche Zukunftsplanung in einem Unterstützerkreis er- und durchlebt haben, um an der eigenen Person die Kraft erfahren zu haben, die dieser Prozess entfalten kann. In der Praxis hat sich bewährt, den Prozess der Zukunftsplanung mit einem halbtägigen Treffen zu beginnen, häufig am Samstag von 10 bis 16 Uhr. Dies ist insofern sinnvoll, als bei diesem Treffen eine gemeinsame Vision entwickelt wird und so Schwung genommen werden soll für ein langfristiges Vorhaben, denn in der Regel ist eine von Institutionen unabhängige Zukunftsperspektive eine aufwendige und herausfordernde Angelegenheit. Circle of Friends Zur Vorbereitung des ersten Treffens ist es sinnvoll zu überlegen, welche Menschen sich im Umfeld der betreffenden Person befinden, wie sie selbst ihr soziales Umfeld sieht. Dabei wird nach sozialer Nähe in vier konzentrischen Kreisen unterschieden: In der Mitte steht die Person selbst, im ersten Kreis um sie herum befinden sich die Menschen, auf die sie in jedem Falle zählt und die ihr die vertrautesten sind häufig ist dies die unmittelbare Familie mit Eltern und Geschwistern. Dies wird im Englischen als Circle of Intimacy bezeichnet. In den zweiten Kreis werden diejenigen Menschen eingetragen, die die Person zu ihren Freunden zählt, denen sie also stark vertraut; dies ist der Circle of Friendship. Im dritten Kreis, dem Circle of Participation, stehen die Menschen, mit denen die Person gern etwas gemeinsam unternimmt, also Bekannte, mit denen sie gemeinsame Inhalte hat, die sie zwar nicht als Freunde bezeichnet, aber über deren Anwesenheit sie sich immer wieder freut. Und im vierten Kreis, dem Circle of Exchange, werden die Menschen abgebildet, die für bestimmte Dienstleistungen im Leben der Person bezahlt werden, also eine professionelle Rolle einnehmen. Abb. 4: Circle of Friends eines High-School-Studenten (FALVEY, FOREST, PEARPOINT & ROSENBERG 2000, 12) Bei vielen Menschen wird sich der Circle of Friends wie auch in Abb. 4 als dichtes soziales Netz darstellen. Bei Menschen mit Beeinträchtigungen insbesondere wenn sie in Sonderinstitutionen leben stehen häufig neben dem ersten Kreis mit der Familie lediglich auf dem vierten Kreis verschiedenste Ärzte, Therapeuten und andere bezahlte Menschen, die Kreise zwei und drei mit Freunden und Bekannten bleiben dagegen weitgehend leer (vgl. Abb. 5). 6 Fachdienst der Lebenshilfe 3/05

7 SCHWERPUNKT Abb. 5: Circle of Friends eines Menschen mit Beeinträchtigung (FALVEY, FOREST, PEARPOINT & ROSEN- BERG 2000, 13) Die Aufgabenstellung des Circles ist eine dreifache: Zum einen soll die vorhandene soziale Situation bedacht werden, zum zweiten ergibt sich die Herausforderung, die beiden weitgehend leeren Kreise aufzufüllen, und zum dritten kann mit seiner Hilfe geplant werden, welche Menschen zum ersten Treffen eines zukünftigen Unterstützerkreises eingeladen werden sollen. Hier kann beispielsweise überlegt werden, ob es neben vielen vorhandenen Mädchen und Frauen nicht auch Jungen und Männer im Unterstützerkreis eines heranwachsenden Mannes geben sollte. In der Praxis hat sich gezeigt, dass es keine obere Grenze für die Anzahl der Eingeladenen gibt, auch sind in der Regel die meisten Angefragten der Einladung gefolgt und haben dies als Ehre und nicht etwa als Last gesehen. Manche haben nicht an einem solchen Treffen teilnehmen mögen und stattdessen auf andere Weise den Prozess unterstützt, etwa durch eine mittägliche Mahlzeit; andere baten darum mitwirken zu dürfen, obwohl sie zunächst nicht eingeladen worden waren. Es ist die Entscheidung der Person selbst, wen sie als potenziellen Unterstützer zu ihrer Zukunftsplanung einladen möchte ggf. jedoch mit Unterstützung ihres Umfeldes, wenn sie sich selbst nicht lautsprachlich oder über Symbole und Gesten verständlich machen kann. Abb. 6: Making Action Plan (O BRIEN & LOVETT 2000, 129) Nach der Klärung, was die Anwesenden mit der Person zu tun haben und worum es bei MAP geht, wird ein Blick auf Bedeutendes aus ihrer Geschichte gerichtet. Als nächstes tauscht sich die Gruppe darüber aus, welche Träume sie für die Zukunft der Person hat, auch eventuelle Albträume werden kurz angesprochen. Weiter wird zusammengetragen, welche Eigenschaften die Anwesenden an der Person schätzen und was sie in ihr Leben bringt, das es ohne sie nicht gäbe. Ebenso werden ihre Vorlieben, Stärken und Begabungen thematisiert. Anschließend wird gemeinsam besprochen, was die Person für die Erfüllung ihrer Träume braucht. Den Schluss bildet eine Verabredungsliste, in der festgehalten wird, was die Anwesenden konkret zur Umsetzung der Ziele beitragen können und dies kann bereits der Übergang zum PATH sein. PATH Planning Alternative Tomorrows with Hope bietet sich für die weitergehende Klärung von Visionen, Zielsetzungen und die Konkretisierung von Veränderungen an. Auch hier ist die Visualisierung eine zentrale Hilfe. MAP Making Action Plan eignet sich besonders für Situationen, in denen es zunächst darum geht, dass sich ein Kreis kennen lernt und sich gemeinsam mit der Person über sie Gedanken macht und zwar vor allem positive. MAP geht in acht Schritten vor, die auf einem Plakat visualisiert werden (vgl. Abb. 6). Abb. 7: Planning Alternative Tomorrows with Hope (PEARPOINT, O BRIEN & FOREST 2001, 15) Fachdienst der Lebenshilfe 3/05 7

8 SCHWERPUNKT Der große Pfeil des PATH wird in acht Schritten mit Bildern, Symbolen und Stichwörtern gefüllt (vgl. Abb. 7). Zunächst werden die Prinzipien der Qualität, die zukünftig im Leben verwirklicht werden sollen, als Nordstern fixiert (1). Danach wird die Gruppe mit einer imaginären Zeitmaschine ein Jahr weiter in die Zukunft versetzt; von dort blickt sie auf ein außerordentlich erfolgreiches Jahr oder einen anderen vereinbarten Zeitraum zurück, sammelt konkrete Ereignisse, Nachrichten, Daten (2). Nach der Rückkehr ins Jetzt sammelt sie im Kontrast zu den Zielen Begriffe und Bilder, die für die Gegenwart kennzeichnend sind (3). Im folgenden Schritt gilt die Aufmerksamkeit der Frage, wen man auf welche Weise zum Erreichen der Ziele im nächsten Jahr einbeziehen kann (4). Die nächste Frage gilt der Stärkung der eigenen Kräfte professionell und persönlich (5). In einem weiteren Schritt wird aus der Perspektive von nach drei Monaten Rückschau gehalten: Antizipierte Entwicklungen und Höhepunkte der vergangenen drei Monate werden aufgezeichnet (6). Der vorletzte Schritt nimmt den Zeitraum ein vergangener Monat in entsprechender Weise in den Blick (7). Schließlich folgt die Frage, wie der erste Schritt zur Veränderung am folgenden Tag aussehen kann (8). Damit ist die gedankliche Reise von der Utopie über den Kontrast mit der Gegenwart zu konkreten Phasen eines Veränderungsprozesses vollzogen und sie ist auf dem Pfad vom links nach rechts von der aktuellen Situation über stärkende Momente und konkrete Schritte in Richtung der positiven Utopie in einer Linie abzulesen. Die Zukunftskonferenz sollte nicht enden, ohne dass ein Agent benannt worden wäre. Seine Aufgabe besteht darin, bei allen Beteiligten freundlich nachzufragen, ob sie sich schon um ihre übernommenen Beiträge zur Veränderung gekümmert haben und beispielsweise auch, ob sie die geplante Aktion zur Stärkung der eigenen Kräfte realisiert haben. Hier ist wichtig, Menschen aus dem Kreis der Freunde und Bekannten zu fragen und nicht etwa die Eltern oder Professionellen. So werden Zuständigkeiten auf viele Schultern verteilt, die Eltern werden entlastet und Professionelle erhalten die Chance auf eine veränderte Rolle. Gerade bei der Frage des Agenten wird deutlich, dass es insgesamt um die Chance geht, sich als Gemeinschaft verantwortungsvoll zu verhalten und dies bedeutet eine konkrete Füllung des häufig leeren Begriffs der sozialen Integration: Die Person selbst bekommt rückgemeldet, welche positive Bedeutung sie für andere hat, die Eltern können erleben, dass sie nicht mit allen Zukunftsaufgaben und ggf. -ängsten allein dastehen, sondern das Umfeld einbeziehen können, und das Umfeld erlebt die konkrete Möglichkeit, im Sinne BRADLEYs, den Entwurf einer inklusiven Gemeinschaft und erste Schritte in diese Richtung zu entwickeln (vgl. BOBAN, EHLER & EHLER 2005). Über diese Systematisierungshilfen hinaus gibt es eine Reihe von Materialien, die bei einer PZP hilfreich sein können, etwa verschiedene Sets mit Karten und ein Arbeitsbuch in einfacher Sprache (vgl. DOOSE, EMRICH & GÖBEL 2004 sowie Lebenshilfe-Set 2005, siehe auch S. 10). Beispiele von PZP Bei einer der ersten Zukunftskonferenzen in Deutschland entstand tatsächlich die Idee zu der Zukunft, die inzwischen seit Jahren Realität ist: Der junge Mann mit Behinderung aus einer Integrationsklasse würde ein guter Gastgeber sein, sich gern um Gäste kümmern, aber nicht in einer Küche arbeiten und viel Abwasch haben und seit Jahren arbeitet er bei einem Rundfunksender als Gästebetreuer, der die Gäste am Eingang abholt, sie mit Getränken und Snacks bewirtet und dann für das Interview zum Studio begleitet. Es war eine Freizeitpädagogin, die während des Treffens auf die Idee kam, dass doch der Mann ihrer Freundin einen kennen würde, der beim Rundfunk tätig wäre, der doch mal gefragt werden könnte... Dass dies nicht ein exklusiver Ansatz für Menschen mit Behinderung ist, wird deutlich, als eine Schülerin einer Gesamtschule (ohne sonderpädagogische Etikettierung) nach Ende der 10. Klasse auf keinen Fall entsprechend dem Wunsch ihrer Eltern das türkische Restaurant übernehmen, sondern viel lieber Kfz-Mechanikerin werden will und bei der Zukunftsplanung wurde besprochen, mit wessen Hilfe und mit welchen Strategien sie dieses deutlich artikulierte Ziel mit Aussicht auf Erfolg verfolgen könnte. Fraglich erscheint manchen, ob die PZP auch etwas für diejenigen sein könnte, die sich nicht eindeutig äußern können gerade Personen, denen wir eine schwere Mehrfachbehinderung zuschreiben, scheinen zu einer solchen Zentrierung nicht in der Lage zu sein. John O BRIEN argumentiert hierzu, dass ein Ausschluss bestimmter Personen von PZP bedeuten würde, sie seien so etwas wie Möbelstücke ohne Vergangenheit, ohne Zukunft, ohne mobilisierbares soziales Umfeld. Das wäre mit der PZP nicht vereinbar. Gerade im Hinblick auf diese Personen ist es um so wichtiger, einen kontinuierlichen Unterstützerkreis mit Personen des formellen und informellen Umfeldes zu haben. Er trifft sich immer wieder, um konkrete nächste Schritte zu planen sei es der Übergang in die Sekundarstufe I, seien es Betriebspraktika in deren Verlauf, seien es konkrete Schritte nach Ende der allgemeinbildenden Schule im Übergang in die berufliche Bildung (vgl. hierzu zwei 8 Fachdienst der Lebenshilfe 3/05

9 SCHWERPUNKT Beispiele aus Elternperspektive in BROS-SPÄHN 2002 und KLUGE 2003; auch bereits BOBAN & HINZ 1999). Das Potenzial der PZP Gegenwärtig erscheinen am Ansatz der Persönlichen Zukunftsplanung vor allem die folgenden Aspekte tragfähig und zukunftsträchtig: Persönliche Zukunftsplanung verfolgt eine konsequente Personorientierung, unabhängig von institutionellen Gegebenheiten. Persönliche Zukunftsplanung realisiert eine konsequente Kompetenzorientierung; hierbei werden problematische Anteile nicht tabuisiert, sie erhalten jedoch keinen dominierenden Stellenwert, so dass eine Problemsicht mit einer Dynamik der Abwärtsspirale vermieden und eine optimistische Perspektive eröffnet wird. Persönliche Zukunftsplanung stellt einen dialogischen Ansatz dar, der radikalen Respekt gegenüber allen Beteiligten einnimmt. Persönliche Zukunftsplanung nutzt informelle Umfelder zugunsten der Person und ihrer Familie bzw. ihres Systems; vor allem Beiträge Gleichaltriger sind hier bedeutsam. Persönliche Zukunftsplanung bietet eine systematisierte Hilfe zur Krisenbegleitung an. Persönliche Zukunftsplanung erschließt neue Tätigkeits- und Wirkungsfelder. Persönliche Zukunftsplanung verbindet konkrete Utopien ( Nordstern ) und pragmatische Schritten in ihre Richtung. Persönliche Zukunftsplanung stellt über den Unterstützerkreis ein langfristiges Unterstützungssystem bereit. Persönliche Zukunftsplanung ermöglicht es Gemeinschaften, Mikrokosmen zu verändern und so die Teilhabe für alle zu verbessern. Vielleicht klingt dieser Ansatz für manche Ohren utopisch und unrealistisch, baut er doch auf persönliche Wünsche und Träume. Jedoch sind es auch die Erwartungen an die Zukunft, die aktuelles Handeln nachhaltig prägen; dies ist aus der self-fullfilling prophecy in Bezug auf negative Erwartungshaltungen wie aus dem mentalen Siegeswillen eines Boris Becker in positiver Tönung allgemein bekannt. Kaum jemand wird wohl bestreiten, dass Ereignisse aus der fernen Vergangenheit, die wir längst vergessen oder unterdrückt haben, unsere Persönlichkeitsstruktur geprägt haben und unser Verhalten sehr weitgehend bestimmen. Viel weniger auffällig ist die Tatsache, dass uns auch das Noch nicht der Projektionen bestimmt, die wir der Zukunft entgegenbringen. (...) Wir werden von den magnetischen Kräften der Zukunft ebenso vorwärts gezogen, wie wir von den deterministischen Kräften der Vergangenheit gestoßen werden (YALOM & ELKIN 2001, 309f.). Welche Kraft Persönliche Zukunftsplanung im Rahmen von Institutionen beispielsweise in Einrichtungen der Lebenshilfe entwickeln kann, wird vor allem davon abhängen, in welchem Maß es den Beteiligten gelingt, sich gedanklich von den Grenzen der Institution zu lösen und systemsprengend inklusiv zu agieren. Deutschsprachige Literatur BOBAN, Ines (2003): Person Centered Planning and Circle of Friends Persönliche Zukunftsplanung und Unterstützerkreis. In: FEUSER, Georg (Hrsg.): Integration heute Perspektiven ihrer Weiterentwicklung in Theorie und Praxis. Frankfurt am Main: Peter Lang, BOBAN, Ines (2003): Aktiv zuhören, was Menschen möchten. Unterstützerkreise und Persönliche Zukunftsplanung. Zur Orientierung, H.4, BOBAN, Ines (2003): Because We Can Change The World Zukunft neu und miteinander denken durch Persönliche Zukunftsplanung und Unterstützerkreise in lernenden,schulen für alle. Lernende Schule 6, Heft 23, 2003, BOBAN, Ines, EHLER, Jens & EHLER, Ulrike (2005): Persönliche Zukunftsplanung in einem Unterstützerkreis oder: Wo keine Hoffnung ist, muss man sie erfinden! (Francisco Goya) In: JERG, Jo, ARMBRUSTER, Jürgen & WALTER, Albrecht (Hrsg.): Selbstbestimmung, Assistenz und Teilhabe. Beiträge zu ethischen, politischen und pädagogischen Orientierung in der Behindertenhilfe. Stuttgart: VEG (im Erscheinen) BOBAN, Ines & HINZ, Andreas (1998, ): Diagnostik für integrative Erziehung. In: EBERWEIN, Hans & KNAUER, Sabine (Hrsg.): Handbuch Lernprozesse verstehen. Wege einer neuen (sonder-) pädagogischen Diagnostik. Weinheim: Beltz, BOBAN, Ines & HINZ, Andreas (1999): Persönliche Zukunftskonferenzen. Unterstützung für individuelle Lebenswege. Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft 22, Heft 4/5, BOBAN, Ines & HINZ, Andreas (2004): Persönliche Zukunftsplanung mit Unterstützerkreisen ein Schlüsselelement des Lebens mit Unterstützung. In: VERBAND SONDERPÄDAGOGIK (Hrsg.): Grenzen überwinden Erfahrungen austauschen. Würzburg: Verband Sonderpädagogik 2004, 9 17 BROS-SPÄHN, Bernadette (2002): Und was ist nach der Schule? LAG-Info der Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben gemeinsam Lernen Rheinland-Pfalz, März 2002, DOOSE, Stefan (1997): Persönliche Zukunftsplanung im Übergang von der Schule in das Erwachsenenleben. Fachdienst der Lebenshilfe 3/05 9

10 SCHWERPUNKT In: WILKEN, Etta (Hrsg.): Neue Perspektiven für Menschen mit Down-Syndrom. Erlangen: Selbsthilfegruppe, DOOSE, Stefan (1999): Persönliche Zukunftsplanung. In: KAN, Peter van & DOOSE, Stefan (Hrsg.): Zukunftsweisend. Peer Counceling & Persönliche Zukunftsplanung. Kassel: bifos, DOOSE, Stefan, EMRICH, Carolin & GÖBEL, Susanne (2004): Käpt n Life und seine Crew. Ein Arbeitsbuch zur Persönlichen Zukunftsplanung. O.O.: Netzwerk People First Deutschland KLUGE, Mathias (2003): Ideen und Visionen für Felix. Protokoll einer Persönlichen Zukunftskonferenz. Bayerisches Integrations-Info 10, 4 7 KRÜGER, Carsten (2000): Supported Living: Ich bin über 40 Jahre alt. Dies ist mein eigener Schlüssel. Zum allerersten Mal habe ich einen eigenen Schlüssel. Geistige Behinderung 2/2000, 39, LINDMEIER, Bettina & LINDMEIER, Christian (2001): Supported Living. Ein neues Konzept des Wohnens und Lebens in der Gemeinde für Menschen mit (geistiger) Behinderung. Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft 24, Heft 3/4, YALOM, Irvin & ELKIN, Ginny (2001): Jeden Tag ein bisschen näher. München: Goldmann Englischsprachige Literatur BRADLEY, V. J. (1998): The New Service Paradigm (1994). In: Inclusion, Nachrichten von Inclusion International, Mai 1998, Nr. 20 FALVEY, Mary, FOREST, Marsha, PEARPOINT, Jack & ROSEN- BERG, Richard L. ( ): All my Life s a Circle. Using the Tools: Circles, MAPS & PATHS. Toronto: Inclusion Press O BRIEN, John & FOREST, Marsha (1989): Action for Inclusion. Toronto: Inclusion Press O BRIEN, John & LOVETT, Herbert (2000): Finding a Way toward everyday Lives. The Contribution of Personcentered Planning. In: O BRIEN & O BRIEN, O BRIEN, John & O BRIEN, Connie Lyle (Eds.) ( ): A little book about Person Centered Planning. Toronto: Inclusion Press O BRIEN, John & O BRIEN, Connie Lyle (Eds.) (2002): Implementing Person-Centered Planning. Voices of Experiences. Toronto: Inclusion Press O BRIEN, John & PEARPOINT, Jack (Eds.) (2002): Person-Centered Planning with MAPS and PATH. A Workbook for Facilitators. Toronto: Inclusion Press PEARPOINT, Jack (1990): From Behind the Piano. The Building of Judith Snow s Unique Circle of Friends. Toronto: Inclusion Press PEARPOINT, Jack (2002): Hints for Graphic Facilitators. Toronto: Inclusion Press PEARPOINT, Jack, O BRIEN, John & FOREST, Marsha ( ): PATH: Planning Alternative Tomorrows with Hope. A Workbook for Planning Possible Positive Futures. Toronto: Inclusion Press Links zur weiteren Information und Materialbeschaffung Netzwerk People First Deutschland: Persönliche Zukunftsplanung Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung Ein ansprechendes Instrument zur Erarbeitung persönlicher Zukunftsplanungen erscheint voraussichtlich im Herbst 2005 im Lebenshilfe-Verlag. Es ist größtenteils in leichter Sprache verfasst und mit illustrierten Arbeitsblättern und bebilderten Karten sowie einem DVD-Film so aufbereitet, dass es direkt praktisch verwertbar und einsetzbar ist (C. Emrich, P. Gromann, U. Niehoff: Gut Leben ein Instrument zur Persönlichen Zukunftsplanung). Anzeige SEH-WEISEN 2006 Der neue Kunstkalender der Lebenshilfe Der Kalender (Format 30 x 39 cm) kostet 12,60 Euro und kann ab sofort bestellt werden bei: Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.v, Vertrieb, Raiffeisenstraße 18, Marburg, Tel.: ( ) , Fax: ( ) vertrieb@lebenshilfe.de 10 Fachdienst der Lebenshilfe 3/05

11 Übergreifendes Zukunft gestalten mit dem Lokalen Teilhabeplan Aktion Mensch stellt konkrete Hilfen ins Netz Teilhabe verwirklicht sich vor allem im konkreten Zusammenleben in der Gemeinde im Sinne eines ungehinderten, barrierefreien Zugangs und einer umfassenden Beteiligung von Menschen mit Behinderung am sozialen und gesellschaftlichen Leben. Überall dort, wo Menschen mit Behinderung leben, arbeiten, einkaufen gehen, ihre Freizeit verbringen und Freunde treffen und leben möchten, wie alle anderen auch. Mit der Initiative Lokaler Teilhabeplan der Aktion Mensch soll ein Anstoß gegeben werden, sich darüber auszutauschen, in welchen Bereichen einer Stadt oder Gemeinde Teilhabe bereits selbstverständlich gelebt wird und in welchen nicht. Ziel ist, mit Verantwortlichen aus unterschiedlichsten Bereichen vom Bürgermeister über Kommunalpolitiker, Vereinsvorstände und Unternehmer bis hin zu Anbietern von Fahrdiensten und Pflegedienstleistungen, aber auch Medien, Kirchen und Jugendgruppen eine gemeinsame Vereinbarung über die Weiterentwicklung des Gemeinwesens im Hinblick auf die Verwirklichung von mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu entwickeln. Der Lokale Teilhabeplan beschreibt dabei zunächst den Status quo und formuliert positiv die gemeinsamen Ziele; dann benennt er Defizite und Hindernisse, die der Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe im Wege stehen. Schließlich werden die erforderlichen Veränderungen festgelegt und Verantwortlichkeiten, notwendige Schritte und Zeitpläne zur Verwirklichung der einzelnen Punkte ausgehandelt. Einen Lokalen Teilhabeplan auf den Weg zu bringen und schließlich auch zu verabschieden, ist ein längerer Prozess, der von allen Beteiligten einen langen Atem erfordert. Der Start der Initiative Lokaler Teilhabeplan vom 5. Mai 2005 hatte nicht das Ziel, konkrete Teilhabepläne kurzfristig zu erarbeiten oder vorzulegen. Einen großen Erfolg bedeutet es schon, das Thema Lokaler Teilhabeplan auf die (lokal-)politische Agenda zu setzen und die Öffentlichkeit für diese Idee zu gewinnen. Teilhabe als politisches Gestaltungsprinzip Die drei wichtigsten behindertenpolitischen Begriffe der vergangenen Jahre wurden im Motto des Europäischen Jahres zur Gleichstellung behinderter Menschen (EJMB) im Jahr 2003 zusammengeführt: Gleichstellung durchsetzen, Teilhabe verwirklichen, Selbstbestimmung ermöglichen. Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe beschreiben unterschiedliche Aspekte desselben politischen Ideals: eine Gesellschaft, in der Menschen mit und ohne Behinderung die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben, ihr Leben (gemeinsam) zu gestalten. Es wäre müßig, darüber zu debattieren, in welchem Verhältnis die drei Begriffe und die damit verbundenen Ziele zueinander stehen welcher am bedeutendsten, realistischsten oder umfassendsten wäre. Wichtig ist nur festzustellen, dass das eine ohne das andere nicht zu haben ist: Ohne Gleichstellung können Teilhabe und Selbstbestimmung nur unzureichend verwirklicht werden; ohne Selbstbestimmung sind Gleichstellung und Teilhabe nichts als theoretische Begriffe; ohne Teilhabe haben Gleichstellung und Selbstbestimmung ihr Ziel verfehlt. Allerdings ist rückblickend durchaus erkennbar, dass mit den drei Begriffen unterschiedliche Phasen der behindertenpolitischen Arbeit verbunden sind. In den 1980er und frühen 1990er Jahren wurde vor allem die Selbstbestimmung als entscheidendes Moment einer nicht diskriminierenden Gesellschaft hervorgehoben. Die Forderung nach größerem Respekt vor dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen stellte überkommene Strukturen im Bereich der Behindertenhilfe ebenso in Frage wie die Wahrnehmung von Menschen mit Behinderung in der Öffentlichkeit. Die Auseinandersetzung mit dem Thema Selbstbestimmung hat zu einem veränderten Selbstverständnis der handelnden Personen im Bereich der Behindertenhilfe und -selbsthilfe, aber auch zu einem Wandel des Bildes von Menschen mit Behinderungen in der Öffentlichkeit geführt. Partizipation (lat.) Teilnahme, Teilhabe, soziologische Bezeichnung für (a) die Beteiligung an u. die Identifikation mit bestimmten Institutionen, Werten u. sozial relevanten Kräften einer Ges., oder (b) engagiertes u. sich in prakt.-polit. Arbeit manifestierendes Beteiligen an demokrat. Strukturen u. Prozessen. P. setzt sowohl bestimmte Mechanismen u. Inhalte bei der Sozialstation der betr. Individuen als auch bestimmte institutionelle Muster der Information, Kommunikation u. Herrschaftsstrukturen in den betr. Organisationen voraus. P. wird als zentrale Komponente der Entfaltung einer freiheitl.- demokrat. Ges. betrachtet. (Karl-Heinz Hillmann: Wörterbuch der Soziologie, Stuttgart 1994). Partizipation... (teilhabend), alltagssprachlich Bez. für die mehr oder minder anerkannte bzw. berechtigte Teilhabe einer Person oder einer Gruppe an Entscheidungs- Fachdienst der Lebenshilfe 3/05 11

12 ÜBERGREIFENDES prozessen oder Handlungsabläufen in übergeordneten Organisationen und Strukturen; in der Politikwiss. u. a. Bereichen wie der Organisationssoziologie für ein auf kollektive Ziele hin orientiertes soziales Verhalten, das in einem komplexen Zusammenspiel zw. institutionellen Strukturen, konkreten polit. Ereignissen, Gruppenbindungen und individuellen Merkmalen zustande kommt. Hier wird der Begriff P. nicht nur auf polit. Systeme, Wahlen oder Parteien, sondern auch auf andere Organisationsformen z.b. Gewerkschaften, Vereine) und andere gesellschaftl. Teilsysteme bezogen. (...) Als Voraussetzungen von P. und P.-Chancen werden u. a. Sozialstation und Persönlichkeit, institutionelle Muster und Gegebenheiten, Formen und Möglichkeiten von Öffentlichkeit und Kommunikation sowie nicht zuletzt spezif. Elemente der Herrschaftsstruktur herangezogen. Damit treten in der Bedeutung z. B. Alter, Geschlecht und Bildung als nachhaltig wirksame Faktoren in den Blick. (F.A. Brockhaus, Leipzig 2001) Seit Mitte der 1990er Jahre war es vor allem die rechtliche Gleichstellung, die im Fokus behindertenpolitischer Bemühungen stand mit großem Erfolg: Im Grundgesetz wurde bereits 1994 verankert, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Es folgten Behindertengleichstellungsgesetze auf Bundes- und Länderebene. Sie bieten einen Rahmen für eine barrierefreie Zukunft für Menschen mit Behinderung durch Regelungen zur Barrierefreiheit von Gebäuden, Verkehrsmitteln, Internetangeboten und Dienstleistungen. Im Sozialgesetzbuch IX wurde das Wunsch-Wahlrecht und damit auch das Recht von Menschen mit Behinderung auf ein Leben in der Gemeinde gestärkt. Und Aktion Mensch und die 60 Verbände, die sie stützen, haben mit vielfältigen Aktionen unter dem Motto Behindert ist man nicht, behindert wird man dafür geworben, dass Menschen mit Behinderung zunehmend als gleichberechtigte Partnerinnen und Partner mit Bürgerrechten betrachtet werden. Seit dem EJMB im Jahr 2003 ist zunehmend der Begriff Teilhabe in den Mittelpunkt der behindertenpolitischen Aufmerksamkeit gerückt. Teilhabe betont vor allem den gesellschaftlichen Aspekt gleichberechtigten Zusammenlebens. Das ist kein Zufall, denn spätestens seit der Verkündigung der Agenda 2010 gärt in Deutschland ein Diskurs über das gesellschaftliche Selbstverständnis, in dem vor allem der Bereich des Sozialen zunehmend kritisch betrachtet wird. Auch Aktion Mensch hat sich in die Debatte um die Sozialreformen eingeschaltet: Unter dem Slogan Wie reformiert man Solidarität, Verantwortung und Gerechtigkeit? haben die 60 unterzeichnenden Bundesverbände im Rahmen von Anzeigen in den Wochenzeitschriften ZEIT und Spiegel zweierlei deutlich gemacht: Erstens, dass sie sich an der Diskussion über die Zukunft des Sozialen in Deutschland aktiv beteiligen werden, und zweitens, dass Reformpolitik unglaubwürdig bleibt, so lange nicht deutlich wird, an welchen Prinzipien sie sich eigentlich orientiert. Die Forderung nach Teilhabe ist in diesem Kontext eine programmatische Antwort der Behindertenorganisation auf die Reformpolitik der Bundesregierung. Sie ist ein wichtiges Prinzip, das auch weit über den Bereich der Behindertenhilfe und -selbsthilfe hinaus zum Maßstab gelungener Sozialpolitik werden könnte. In diesem Sinn hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karl-Hermann Haack, im Rahmen der Bilanzveranstaltung zum EJMB am 18. Februar 2004 ausgeführt: Das Ziel, auf das Reformpolitik hinarbeiten muss, ist die gesellschaftliche Teilhabe aller. Sozialleistungen sind mehr als Einkommensersatz, sie sind mehr als die Einlösung von durch Beitragszahlung wohlerworbenen Rechtsansprüchen. Soziale Sicherung soll und muss der Ausgrenzung des Einzelnen oder von Gruppen aus dem Alltagsleben von Beruf, Nachbarschaft, Familie usw. entgegenwirken, also auch gesellschaftlichen Zusammenhalt stiften. Die Aktion Mensch versucht, gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und mit konkreten Ideen und Zielen für die Zukunft zu füllen. So ist für den Herbst 2005 eine Tagung mit dem Titel Teilhabe als politisches Gestaltungsprinzip in Berlin geplant. Am 5. Mai 2005, dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, ist darüber hinaus ein Anstoß für die Entwicklung Lokaler Teilhabepläne gegeben worden. Die Erstellung dieser Teilhabepläne wird deutlich machen, wie umfassend der Begriff der Teilhabe gedacht werden muss und welche konkreten Aufgaben damit verbunden sind. Unter der Internet-Adresse können Sie sich ein Konzept, Fragebögen zu Analyse der Teilhabemöglichkeiten in der Gemeinde und Musterbriefe mit einer Einladung zu Runden Tischen Teilhabeplan herunterladen. Die hier vorgestellten Materialien sind ein hervorragender Anstoß und eine große Hilfe zu mehr gesellschaftlicher Teilhabe behinderter Menschen. ni 12 Fachdienst der Lebenshilfe 3/05

13 ÜBERGREIFENDES Weg mit den Hindernissen! Was heißt eigentlich Barrierefreiheit für Menschen mit geistiger Behinderung? Ein Veranstaltungskonzept in leichter Sprache Barrierefreiheit und Zugänglichkeit sind allgemein anerkannte Ziele für die zukünftige Entwicklung im öffentlichen Raum. Es ist z. B. gut, wenn man auch im Rollstuhl in ein Rathaus hineinkommt. Einem blinden Menschen hilft es, wenn in einem Aufzug in einem Gebäude angesagt wird, in welchem Stockwerk man gerade ist. Es ist verhältnismäßig leicht zu sagen, was blinde, taube und körperbehinderte Menschen brauchen, um überall teilhaben zu können. Was aber sind Barrieren oder Hindernisse für Menschen, die als geistig behindert bezeichnet werden? Viele sagen: das sind nur die Vorurteile. Oder die Leute glauben, Menschen mit geistiger Behinderung können überhaupt nichts. Es gibt aber schon erste gute Beispiele, wie man es erleichtern kann, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten auch ohne Begleiter in der Öffentlichkeit besser klar kommen. Ein Restaurant hat z. B. Fotos der Gerichte gemacht. Dann muss man nicht lesen können, sondern man kann auf das Bild zeigen, und so sagen, was man essen will. Das würde auch Menschen aus anderen Ländern helfen, die nicht deutsch sprechen oder lesen können. Behinderte Menschen aus Lüneburg haben gesagt, wie Schilder und Symbole bei der Bahn sein sollen, damit man sie besser verstehen kann. Barrierefreiheit und seine Bedeutung für Menschen, die als geistig behindert bezeichnet werden, sind die großen Themen einer Tagung, die die Bundesvereinigung Lebenshilfe zusammen mit dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Karl Hermann Haack, vom 15. bis 16. Februar 2006 in Berlin im Kleisthaus, plant. Eingeladen sind Menschen mit Behinderung, die erzählen, wo es in ihrem Alltag Hindernisse gibt und was sich eigentlich verändern müsste, damit man überall hinkommt. Des Weiteren sind eingeladen Betreuer und Begleiter, Eltern und Angehörige, Verbandsvertreter der Behindertenhilfe, Vertreter von Dienstleistungen (z. B. aus dem Tourismus, von Gastronomie, Gaststätten und Hotels; Presse, Fernsehen, Radio; Arbeitsvermittlung) sowie Politik und Wissenschaft. In Gesprächen in der großen Gruppe und in Arbeitsgruppen sollen die Themen Arbeit, Reisen und Tourismus, Bauen und Verkehr sowie Sprache bearbeitet werden. In den Workshops sind viele Menschen mit Behinderung, die sich anhören, was für gute Beispiele es schon gibt. Zusammen mit nichtbehinderten Teilnehmern, die z. B. wissen wollen, was man bei der zukünftigen Planung in Städten anders machen soll, wird gemeinsam beraten, was sich Menschen wünschen, die als geistig behindert bezeichnet werden. Was muss sich verändern, damit niemand aus dem Alltag ausgegrenzt wird? Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen sollen bei der Abschlussveranstaltung zusammengefasst werden. Die Wünsche behinderter Menschen sind Arbeitsaufträge an Politiker, an die nichtbehinderten Teilnehmer der Tagung und an Vertreter der Lebenshilfe und anderer Behindertenverbände. Programme für die Veranstaltung können Sie anfordern bei Martina Schuch, Bundesvereinigung Lebenshilfe, Tel: ( ) , Martina Schuch@Lebenshilfe.de ni Die Bedeutung sexueller Aufklärung für Menschen mit einer geistigen Behinderung Hat eine Frau auch einen Pimmel? Natürlich, eine Frau muss doch auch Pipi machen! Erik Bosch, Ellen Suykerbuyk Übersetzung aus dem Niederländischen: Marianne Elsner, Regina Humbert Die Bedeutung eines gemeinsamen, von allen geteilten Menschenbildes Menschen mit einer geistigen Behinderung sind von unserer Grundeinstellung ihnen gegenüber sehr abhängig (Bosch 2000 und 2004). Diese Grundeinstellung gewinnt durch unsere Grundhaltung Gestalt. Im Rahmen dieser Grundhaltung ist eine kritische Selbstreflexion sehr wichtig: Wie wirkt sich mein Handeln auf das Wohlbefinden eines Klienten aus? Einige Beispiele: Wir wollen nur Euer Bestes! Wie reagieren Sie? Joop, geistig behindert, geht zu Bert ins Bett. Ist das okay? Ist er homosexuell? Gefällt das beiden? Was machen sie eigentlich? Mariska, nur leicht geistig behindert, hat die Hände ständig an ihrem Schritt. Erklären Sie ihr, wie man masturbiert? Das heißt nicht, dass man dazu verpflichtet ist. Fachdienst der Lebenshilfe 3/05 13

14 ÜBERGREIFENDES Nicht zu masturbieren ist auch in Ordnung. Aber man sollte wählen können. Also erst sollten der Klient oder die Klientin wissen, was Selbstbefriedigung bedeutet, so dass er oder sie entscheiden können, ob sie das auch wollen. Wir erklären geistig behinderten Menschen den Unterschied zwischen einem Reihenhaus und einer Etagenwohnung; wir zeigen ihnen, wie sie Schuhe binden sollen; wir erklären ihnen, wie man mit Konflikten umgehen kann. Also sollten wir ihnen auch zeigen, wie man sich selbst befriedigt. Auch wenn Mariska nicht mit ihren Händen am Schritt fummelt, erklären wir ihr, wie man masturbieren kann. Wir gehen hier von dem Emanzipationsverständnis aus: Sich von einer erdrückenden Autorität befreien (Wissen ist Macht und kann daher erdrückend sein; Wissen kann aber auch frei machen). Der Klient oder die Klientin stehen mit ihren Normen und Werten im Mittelpunkt. Peter, leicht geistig behindert, fragt: Wo kommen die Babys her? Aus den Bäumen? Ein anderer fragt: Was ist ein Homosexueller? oder Warum darf ich nicht heiraten? Ich würde es begrüßen, sagt die Mutter von Katinka, wenn Sie meiner Tochter erklären würden, wie sie einen Vibrator benutzen kann. Das ist mir persönlich etwas zu nah die Beziehung eines Professionellen zu einer Klientin ist eine andere als die zwischen Mutter und Tochter, finden Sie nicht auch? Woran muss ich denken, wenn ich zu einer Prostituierten gehen will? fragt der leicht geistig beeinträchtigte Jon. Übrigens, Du darfst das nicht meiner Freundin erzählen, hörst Du. Die geht das nichts an! Merel, eine schöne, junge Frau (alle Männer in den Wohnprojekten schauen ihr nach, sie trägt so eng anliegende Jeans, den Pulli etwas höher, man sieht ihr Piercing im Nabel!), sie bietet sich allen Männern an, kommt ihnen sehr nahe und liegt schnell mit breiten Beinen neben ihnen. Tja, viele finden das toll und bedienen sich gern. Ist das etwa Missbrauch? Wirkt Merel so grenzenlos, weil es ihre Entscheidung ist (ihre Auffassung von Emanzipation: Befreiung von einer erdrückenden Autorität, das eigene Leben leben )? Oder ist sie nur so grenzenlos, weil sie von ihrem siebten bis zu ihrem vierzehnten Lebensjahr von ihrem Stiefvater oral, anal und vaginal vergewaltigt wurde? Ihre Mutter durfte dabei zuschauen, wie ihr neuer Mann sich austobte. Diese Geschichten denken wir uns natürlich nicht aus. Wir haben gerade ein Buch über sexuellen Missbrauch an geistig behinderten Menschen geschrieben. Anlässlich eines von uns organisierten Kongresses 2005 in Amsterdam bestätigten viele Teilnehmer die Tatsache, dass Menschen mit geistiger Behinderung die idealen Opfer sexuellen Missbrauchs sind. Das ist einer der Gründe, warum Aufklärung so wichtig ist. Mit Aufklärung kann man viel Missbrauch aufdecken und verhindern. Aufklärung wirkt außerdem präventiv: Man vermittelt Menschen, dass sie Grenzen setzen und für sich selbst eintreten müssen und Missbrauchssituationen erkennen. Welche Bedeutung hätten Sie für Ihren Klienten oder Ihre Klientin in den vorab geschilderten Beispielen? Sprechen Sie mit Ihren Kollegen und Kolleginnen darüber! Haben Sie mit ihnen die gleiche Wellenlänge im Hinblick auf Themen wie Sexualität, Intimität, Beziehungen? Hoffentlich wird kein Klient und keine Klientin Leidtragende(r) einer Willkür als Folge von zu weit auseinanderdriftenden Normen und Werten im Kollegium. Handlungsverlegenheit Unter den Menschen mit einer geistigen Behinderung gibt es große sexuelle Not. 70% der Männer mit einer geistigen Behinderung wissen zum Beispiel nicht, wie sie masturbieren können, obwohl sie es durchaus versuchen! Sie machen nicht die notwendige Auf- und Abbewegung, sondern schwingen ihren Penis hin und her, kneifen ihn, stecken den Penis in eine Flasche oder in eine Toilettenpapierrolle oder dergleichen mehr. Viele verletzen sich und fügen sich selbst Schaden zu. Sie leiden darunter. Und dann gibt es noch immer Menschen, die behaupten, man solle keine schlafenden Hunde wecken. So halten sie die vielen Verletzungen und sexuellen Nöte aufrecht. Welch eine Verantwortung haben wir als Professionelle, Eltern oder andere Angehörige! Neben dieser sexuellen Not gibt es viel Handlungsverlegenheit bei den Professionellen, den Eltern und sonstigen Angehörigen. Diese Not und Unsicherheit bilden den idealen Nährboden, nichts zu tun. Woher kommt die Unsicherheit? 1. Sexualität ist ein ewiges Tabuthema! Das kann man sich kaum vorstellen, wenn man bedenkt, dass Millionen von Menschen im Fernsehen Sendungen sehen, in denen sich einer nach dem anderen auszieht, ständig der Partner gewechselt wird, extreme Fantasien überboten werden und man sich über die intimsten Dinge miteinander unterhält. Aber wenn es dann darauf ankommt, dass Menschen im Team über Sexualität sprechen sollen (Eltern mit Professionellen oder umgekehrt), dann fällt die ständige Scheu vor diesem Thema wieder auf. 2. Neben dem ewigen Tabu spielen aber auch voneinander abweichende Normen und Werte eine wichtige Rolle. So berufen sich einige auf Auffassungen 14 Fachdienst der Lebenshilfe 3/05

15 ÜBERGREIFENDES aus der Bibel (die aber auch sehr unterschiedlich interpretiert werden können, z. B.: Kondome sind Sünde oder dein Körper ist ein Geschenk Gottes, das du genießen darfst ). Andere wiederum berufen sich auf eine möglichst große Vielfalt: Karl darf sich ruhig den ganzen Abend harte Pornos anschauen, solange er andere damit nicht belästigt! 3. Dann gibt es noch die vielen Vorurteile. Zum Beispiel, dass Menschen mit einer geistigen Behinderung kein sexuelles Lebens führten, keine Wünsche und Bedürfnisse auf diesem Gebiet hätten. Damit sprechen wir über Menschen mit einer geistigen Behinderung, Menschen, deren Verhalten nicht immer ganz einfach einzuschätzen ist, Menschen, die oftmals sehr körperlich reagieren. 4. Was ist die Bedeutung all dieser Verhaltensweisen? Erik arbeitete als Betreuer von Menschen mit einer geistigen Behinderung. Eine große Frau mit einer leichten geistigen Behinderung stürzte sich auf seinen Schoß und er ist ein eher kleiner Mann im Vergleich zu ihr. Er saß nun mit seinem Kopf zwischen ihren Brüsten und wie versteinert auf einer Bank. Was will diese Frau? fragte er sich verängstigt. Das hatte er schon als Achtzehnjähriger gedacht, als ihn eine Frau anfasste; er hatte Probleme mit Berührungen. Also, die Bedeutung ihres Verhaltens war: Fass mich bitte an. Sei zärtlich zu mir. Gib mir Geborgenheit. Sei lieb. Nicht mehr als das. Aber wesentlich. Nur erkannte Erik das nicht. Beziehungen sind widersprüchlich: Erik hat von den Menschen mit einer geistigen Behinderung gelernt, dass Berührung unterschiedliche Bedeutungen haben kann und die Basis von allem ist. Wenn Du nicht berührt werden kannst... Gut ist, dass Erik inzwischen auch Berührungen genießen kann. Die Faktoren ewiges Tabu, unterschiedliche Normen und Werte, Vorurteile und Interpretation von Körperlichkeit führen immer noch zu Handlungsunsicherheiten und zu einer derartigen Verlegenheit, dass sexuelle Not bei Klienten und Klientinnen weiter bestehen bleibt. Damit wird man Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht gerecht. Eine verpasste Emanzipationschance. Die Bedeutung sexueller Aufklärung für Menschen mit einer geistigen Behinderung: Eine Emanzipationschance! In unserem Buch Sexuelle Aufklärung für Menschen mit einer geistigen Behinderung die Kunst des Verstehens ein Buch, das zu unserer großen Freude ins Deutsche übersetzt und im Frühjahr 2006 erscheinen wird beschreiben wir ausführlich zehn konkrete Ziele sexueller Aufklärung: Informationsvermittlung; Selbstbehauptung steigern; Selbstbild erkennen; Beziehungen knüpfen und pflegen; Lernen, mit Normen und Werten umzugehen; den eigenen Körper und den des anderen gut behandeln; Prävention von Geschlechtskrankheiten; Prävention von Schwangerschaften (manchmal ein moralisches Dilemma!); sexuellem Missbrauch vorbeugen; Raum für Vielfalt schaffen; Ängste und Tabus beseitigen. Ängste und Tabus beseitigen Unsere Erfahrung ist, dass eine freiere sexuelle Aufklärung viele Ängste und Tabus reduziert. Unter den Klienten gibt es viele falsche Vorstellungen und Vorurteile, und das kann sie sehr unglücklich machen. So gibt es Menschen, die Angst haben, homosexuell zu sein, und zwar nur aus sozialen Beweggründen. Es gibt Klienten, die Angst vor sexueller Befriedigung haben, Angst, von einem Kuss schwanger zu werden, und wieder andere denken, dass sie von nächtlichen Samenergüssen die schlimmsten Erkrankungen bekommen können. Wieder andere haben Angst vor Männern und meinen: Die wollen nur Sex. Jede(r) könnte hier vermutlich weitere Beispiele aus eigener Erfahrung hinzufügen. Solche Beispiele sind oft die Ergebnisse von Botschaften, die früher im Leben empfangen wurden (Geschlechtlichkeit ist Pfui ) oder die gänzlich fehlten (Sex ist tabu). Wie sieht denn das Bündel an Botschaften bei ihren Klienten aus? Vermittlung von Informationen ist sehr wichtig Aus einer Wohneinrichtung kamen Beschwerden über Marinus, einen Mann mit leichten geistigen Behinderungen. Er ließ auf der Straße seine Hose runter und zeigte spielenden Kindern seinen Penis. Er erzählte Sachen über Frauen, die vermuten ließen, dass er eine Menge davon versteht. Er neigte dazu, Frauen auf sexuelle Art und Weise zu berühren. Marinus bekommt sexuelle Aufklärung. Er und sein Betreuer Kees sitzen am Tisch. Der Betreuer regt an, über die Unterschiede von Männern und Frauen nachzudenken. Er hat zuerst einige Bilder von nackten Männern auf den Tisch gelegt. Marinus nennt die Körperteile. Hast Du auch einen Pimmel? fragt Kees auf einmal. Marinus bejaht dies. Sein Penis scheint auch manchmal schlapp und manchmal steif zu sein. Und nachts kommt auch manchmal was aus dem Pimmel Fachdienst der Lebenshilfe 3/05 15

16 ÜBERGREIFENDES raus, ein weißes Pipi, so nennt er das, wenn ich aufwache. Hab ich vielleicht Krebs? fragt Marinus beunruhigt. Nein, sagt Kees und erzählt ihm, was ein nächtlicher Samenerguss ist. Marinus ist enorm erleichtert. Schließlich fragt Kees nach den Unterschieden zwischen Mann und Frau. Marinus nennt einige. Männer haben Bärte, Frauen nicht. Und Frauen tragen Röcke und haben Brüste. Und hat eine Frau auch einen Pimmel? fragt Kees weiter. Darüber muss Marinus länger nachdenken. Er runzelt die Stirn und denkt angestrengt nach. Ich denke schon! beendet Marinus seine Überlegungen. Warum glaubst Du das? Wieder denkt Marinus lange nach. Eine Frau muss doch auch Pipi machen! reagiert er schließlich triumphierend. Kees ist entsetzt. Sollen wir uns ein paar Bilder von nackten Frauen anschauen? schlägt er vor. Es liegen einige Bilder auf dem Tisch. Da sind keine Pimmel zu sehen. Nun ist Marinus entsetzt. So hatte er das noch nie gesehen. Kees erklärt auf einfache Weise, wie die Vagina einer Frau aussieht. Marinus ist sehr erleichtert. Im letzten Jahr hatte er sich den Kopf darüber zerbrochen, warum es Männer- und Frauentoiletten in den Cafés gibt. Nun kann er das besser einordnen. Kees wiederum ist auch sehr überrascht. Man kann nicht konkret genug sein, denkt er. Und wie falsch haben wir Marinus eingeschätzt. Der Schein trügt. Durch eine Aufklärung über den menschlichen Körper, über Masturbation, Vorstellungen, Grenzen, Normen und Werte lässt Marinus auffälliges Verhalten gegenüber Frauen nach. Die Betreuer müssen sich eingestehen, dass seine Stigmatisierung eine Folge mangelnder sexueller Aufklärung war. Wir tragen eine große Verantwortung, sagt der Einrichtungsleiter. Wie gut kennen wir einen Klienten? In unserem Praxisbuch zur sexuellen Aufklärung führen wir die Methode des hermeneutischen Zirkels wieder ein. Diese Methode ist in den Niederlanden anerkannt und ein gutes Hilfsmittel. In Deutschland reagiert man sehr positiv auf unsere Schulungen. Mit dieser einfachen Methode bündeln wir unsere subjektiven Eindrücke von unseren Klienten und stellen uns im Team die Frage, ob diese Sicht intersubjektiv ist, ob wir auch die gleiche Wellenlänge haben. Ein Klient ist nämlich ziemlich abhängig von diesem Eindruck! Wir versetzen uns in die Lage des Klienten und fragen uns, wo er sich geistig, körperlich, emotional und sozial befindet; auch welche Geschichte er mitbringt. Wir fragen uns: Wer ist dieser Mensch? Warum benimmt er sich so, wie er sich benimmt? Was steckt dahinter? Und welche Fragen stellt dieser Mensch an uns zu den Gebieten Sexualität, Intimität, Beziehungen und sexuelle Aufklärung? Schließlich gehen wir darauf ein, mit welchen Methoden wir solche Fragen beantworten könnten. Eine klare Vorstellung: Im Mittelpunkt steht der Klient mit seinen Normen und Werten und setzt eine klare Methode voraus: die Methodik des hermeneutischen Zirkels. Damit wird tatsächlich der Mensch, um den es letztendlich geht, in den Mittelpunkt gerückt! Das ist eine Frage der respektvollen Begegnung. Zu den Autoren Ellen Suykerbuyk und Erik Bosch halten regelmäßig Seminare ab, machen Lesungen und bilden auch in Deutschland Teams aus. Kontakt: Bosch & Suykerbuyk Trainingscentrum B.V. ( Literatur BOSCH, E. (2000): Wir wollen nur Euer Bestes! Die Bedeutung der kritischen Selbstreflexion in der Begegnung mit Menschen mit geistiger Behinderung. Tübingen: dgvt-verlag. BOSCH, E. (2004): Sexualität und Beziehungen bei Menschen mit einer geistigen Behinderung., Tübingen: dgvt-verlag. BOSCH, E.; SUYKERBUYK, E. (2006): Sexuelle Aufklärung für Menschen mit einer geistigen Behinderung die Kunst zu verstehen. Weinheim: Juventa (erscheint voraussichtlich im Frühjahr 2006). EU-Dienstleistungsrichtlinie neueste Entwicklungen aus dem Newsletter 11 des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe Die Frage der Entwicklung sozialer Dienstleistungen in einem Europa ohne Grenzen beschäftigen Verbände und Mitarbeiter(innen) in diesem Bereich. Der Entwurf eines Berichts über den Vorschlag des europäischen Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz zur EU-Dienstleistungsrichtlinie weicht in wichtigen Bereichen vom bisherigen Vorschlag der EU-Kommission ab. Unter anderem sollen Gesundheits- und soziale Dienstleistungen vollständig ausgeschlossen sein. Ebenso soll das vielerorts strittig diskutierte Herkunftslandprinzip durch das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung ersetzt werden. In Zusammenhang mit dem Herkunftslandprinzip wurde von vielen Stellen ein Lohn- und Sozialdumping wie auch ein Abbau von Qualitätsstandards im Gesundheitsbereich befürchtet. Durch das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung soll künftig das Zielland der grenz- 16 Fachdienst der Lebenshilfe 3/05

17 ÜBERGREIFENDES überschreitenden Dienstleistung für die generelle Kontrolle dieser Dienstleistung verantwortlich sein. Dienstleistungsbereiche wie der Gesundheitsbereich, die von der Richtlinie künftig nicht mehr erfasst werden, sollen im Wege harmonisierter Mindeststandards vereinheitlicht werden, so der Vorschlag des Europäischen Parlaments. Die zahlreichen bisherigen Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip sollen entfallen. Voraussichtlich beginnt im Oktober 2005 die erste Lesung des korrigierten Richtlinien-Entwurfs im Europäischen Parlament. Mehr zur EU-Dienstleistungsrichtlinie lesen Sie in der Ausgabe des durchblick Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Michael Schulz, Tel.: ( ) , Fax: , Seelische Gesundheit und soziale Teilhabe für Menschen mit geistiger Behinderung 10 Jahre Deutsche Gesellschaft für seelische Gesundheit bei Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Michael Seidel Vor 10 Jahren, im Dezember 1995, wurde in Kassel die Deutsche Gesellschaft für seelische Gesundheit bei Menschen mit geistiger Behinderung e. V. (DGSGB) gegründet. Die Gründung der DGSGB sollte antworten auf fachliche und versorgungsstrukturelle Defizite: Menschen mit geistiger Behinderung besitzen ein überdurchschnittliches Risiko, im Laufe ihres Lebens an einer psychischen Störung zu erkranken. Dieser Sachverhalt ist unter Fachleuten für dieses Gebiet unbestritten. Psychische Störungen aber bedeuten für jeden betroffenen Menschen u. U. erhebliche Minderungen von Lebensqualität, Einschränkungen von Selbstbestimmungsmöglichkeiten und Teilhabechancen erst recht für Menschen mit geistiger Behinderung mit ihren ohnehin schwierigen Ausgangsvoraussetzungen. Nur manchmal hängen zusätzliche psychische Störungen direkt mit der geistigen Behinderung oder deren Ursache zusammen. Oft begünstigen hingegen nachteilige Sozialisations- und Lebensbedingungen der Menschen mit geistiger Behinderung die Entwicklung seelischer Störungen oder verursachen sie sogar. Zugleich erhalten Menschen mit geistiger Behinderung mit psychischen Störungen oft nicht die notwendige Hilfe, weil die professionellen Hilfesysteme der Psychiatrie und der Behindertenhilfe auf diese Anforderung nicht angemessen eingestellt sind und die notwendige Zusammenarbeit an den Schnittstellen fehlt. Die DGSGB als interdisziplinäre und multiprofessionelle Gesellschaft hat sich zum Ziel gesetzt, ihren fachlichen Beitrag zur Förderung und Erhaltung seelischer Gesundheit zu leisten, indem sie das Wissen und wissenschaftliche Erkenntnisse zu diesen Sachverhalten verbreitet, den Austausch unter den beteiligten Berufsgruppen fördert, sich am gesundheitspolitischen Diskurs und an der internationalen Fachdiskussion beteiligt. Die DGSGB verlangt, dass sich das psychiatrisch-psychotherapeutische Regelversorgungssystem besser als bisher fachlich und organisatorisch auf die Belange von Menschen mit geistiger Behinderung einstellt und gleichzeitig ergänzt wird durch zielgruppenspezifische Angebote in der Verschränkung ambulanter und stationärer Leistungen. Seit ihrer Gründung im Dezember 1995 werden jährlich zwei Arbeitstagungen abgehalten, die sich stetig wachsenden Zuspruchs erfreuen und deren Fachbeiträge dokumentiert werden ( Materialien der DGSGB als Broschüren und als Download-Angebot auf der Website der DGSGB). Im September 2001 hat die DGSGB als Mitgliedsorganisation der European Association for Mental Health in Mental Retardation den 3. Europäischen Kongress Mental Health and Mental Retardation mit rund 400 Teilnehmern aus aller Welt in Berlin ausgerichtet. Auf Initiative der DGSGB hat die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) ein Referat Psychische Störungen bei Menschen mit geistiger Behinderung eingerichtet, das seit Jahren mit einschlägigen Symposien bei den psychiatrischen Fachkongressen der DGPPN vertreten ist. Die DGSGB hat eine Untersuchung zur stationären Versorgungssituation für geistig behinderte Kinder und Jugendliche fachlich, organisatorisch und finanziell unterstützt. Nicht zuletzt auf dieser Grundlage wollen die leitenden Kinder- und Jugendpsychiater eine Arbeitsgruppe Geistige Behinderung in ihrer Bundesarbeitsgemeinschaft ins Leben rufen. Sicher müssen die fachlichen Aktivitäten zur Gesundheitsförderung speziell auf dem Gebiet der seelischen Gesundheit noch entschlossener entwickelt und in die Praxis überführbar gestaltet werden. Ende September 2005 wird eine Fachtagung der DGSGB Psychologie und geistige Behinderung in Heidelberg ausgerichtet. Am 4. November 2005 wird aus Anlass des 10-jährigen Bestehens eine Arbeitstagung in Kassel zum Thema Seelische Gesundheit und Selbstbestimmung stattfinden. Materialien und Informationen zu den Aktivitäten der DGSGB finden Sie auf der Website: Kontakt: Prof. Dr. Michael Seidel (Vorsitzender der DGSGB), Stiftungsbereich Behindertenhilfe v. Bodelschwinghsche Anstalten Bethel, Maraweg 9, Bielefeld, drmseidel@t-online.de Fachdienst der Lebenshilfe 3/05 17

18 Führen, Kommunizieren, Organisieren BAT oder Haustarif? Erich Geike Beispielsweise durch die Mitgliedschaft in einem kommunalen Arbeitgeberverband oder durch die freiwillige Bindung an ein Tarifvertragswerk wie den BAT (künftig TVöD) sowie durch die Anerkennung von staatlichen Vorgaben auf Grund der Gewährung von Zuschüssen und Zuwendungen durch Institutionen der öffentlichen Hand nähern und unterwerfen sich Lebenshilfeorganisationen den Strukturen des Öffentlichen Dienstes, bleiben jedoch immer private Arbeitgeber mit Gestaltungsspielräumen. Mit der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst am und der Vereinbarung des Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD) und dessen Umsetzung ist auch bei den Lebenshilfeorganisationen eine Diskussion über die Anbindung an den TVöD oder die Möglichkeit der alternativen Vereinbarung eines Haustarifvertrages entstanden. Allerdings bringt der Alleingang bzw. das Ausscheren der Tarifgemeinschaft der Länder einige Unsicherheiten mit sich, da nun zwei unterschiedliche tarifliche Regelungen mit unterschiedlichen Arbeitszeitvorgaben die Arbeitsverhältnisse des Öffentlichen Dienstes regeln. Im Folgenden werden einige Alternativen zur Tarifbindung zur Diskussion gestellt bzw. ergänzende Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Ausgründungen von Sozial- und Dienstleistungen: Privatisierung und Outsourcing Privatisierungen und Outsourcing stellen zwei Möglichkeiten dar, um die Personalkosten zu senken, die bestehenden Ablaufstrukturen zu straffen und sich als Organisation bzw. Einrichtung von Aufgaben zu trennen, die andere Unternehmer besser erledigen können. So kann sich in der Folge der Einrichtungsträger oder der Verband wieder mehr um das so genannte Kerngeschäft kümmern. Möglichkeiten von Outsourcing Outsourcing bedeutet eine Auslagerung von Firmenanteilen auf Subunternehmer, die beispielsweise nicht tarifgebunden sind und somit Personalkosten einsparen können. Teilleistungen eines Unternehmens werden also nicht mehr von dem Unternehmen selbst erbracht, sondern einem anderen Unternehmen übertragen. Gebäudereinigung oder Raumpflege sind oftmals praktizierte Beispiele für Outsourcing. Der Schulträger beispielsweise vergütet die eigenen Reinigungskräfte nach dem (teuren) BMT-G (Bundes- Manteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe), der Übernehmer der Dienstleistung kann z. B. den (günstigeren) Tarifvertrag für das Gebäudereinigungshandwerk zugrunde legen. Allerdings gilt es zu bedenken, dass man künftig dem Personal gegenüber nicht mehr in dem Maße weisungsbefugt sein wird, wie gegenüber einem eigenen Arbeitnehmer. Beschäftigung von Leih-Arbeitnehmern Hier gilt zu beachten, dass sich das Lohnniveau dieser Arbeitnehmer am Lohnniveau der sonstigen Beschäftigten orientieren muss. Darüber hinaus ist zu beachten, dass Leih-Arbeitnehmer eventuell an der Betriebsratswahl teilnehmen dürfen und deren Arbeitsbereich zumindest dem Informationsrecht des Betriebsrates unterliegt. Eventuell zählen sie auch bei der Berechnungsgrundlage der Anzahl der Betriebsratsmitglieder mit. Ähnliches kennen die Schulträger bereits aus der Beschäftigung von staatlichem Personal in den schulischen Bereichen und in den Frühfördereinrichtungen. Welche Möglichkeiten eröffnen Privatisierungen? Neben der Privatisierung des kompletten Unternehmens kommen vor allem Teilleistungsbereiche für eine Privatisierunge in Betracht, z. B. Küche, Reinigung, Wäscherei, Hausmeistertätigkeiten, Hol- und Bringdienste. Eine Möglichkeit für Kosteneinsparungen ist auch die Gründung von Personalservicegesellschaften. Hier sollten die Träger von Einrichtungen über Kooperationen mit anderen Trägern oder Einrichtungen nachdenken. Die Ausgliederung von sozialen Dienstleistungen könnte wiederum als Plattform für die Koordination von Personalpooling genutzt werden. Was ist beim Outsourcing oder bei der Ausgründung in Servicegesellschaften zu beachten? Wichtige Themen sind: Betriebsübergang nach 613 a BGB; Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers; 18 Fachdienst der Lebenshilfe 3/05

19 FÜHREN, KOMMUNIZIEREN, ORGANISIEREN Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers; Übergang der Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber; Fortgeltung des BAT/BMT-G in der übernehmenden Firma; Personalgestellung (Personalgestellung ist unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses die auf Dauer angelegte Beschäftigung bei einem Dritten). Hier ist dringend zu empfehlen, eine auf die individuellen Voraussetzungen und Gegebenheiten zugeschnittene Beratung in Anspruch zu nehmen! Sind Arbeitgeberverbandsaustritt und bzw. oder die Gründung von Servicegesellschaften Wege zur Reduzierung vor allem der Personalkostenlast? Wie nahezu alle öffentlichen Einrichtungen sehen sich insbesondere auch die freigemeinnützigen Träger einem beständig wachsenden Kostendruck ausgesetzt. Mit der Einführung oder besser gesagt mit der Verordnung einer Deckelung der Entgelte seit einigen Jahren und der dadurch größer werdenden Schere zwischen Kostenersatz und entstehenden Kosten wird der Finanzierungsdruck noch weiter wachsen. Den größten Kostenblock bei unseren Einrichtungsstrukturen bilden herkömmlich die Personalkosten. Als mögliche Wege zur Senkung der Personalkostenlast stehen derzeit der Austritt aus dem Arbeitgeberverband und die Errichtung von Servicegesellschaften für Support-Bereiche (Küche, Reinigung, Haustechnik etc.) in der besonderen Diskussion. Gibt es neue Chancen durch einen Austritt aus dem Arbeitgeberverband? Der Austritt aus dem Arbeitgeberverband ist eine mögliche Lösung, wenn der Träger zukünftige Tarifsteigerungen vermeiden und für die zukünftigen Arbeitsverhältnisse die Tarifbindung verhindern will. Zur Problematik der Weitergeltung der Tarifverträge Auch mit der Wirksamkeit des Verbandsaustritts ist die Tarifbindung aber noch nicht automatisch abgeschüttelt. Denn die Tarifbindung bleibt auch nach dem Verbandsaustritt für die bis zum Verbandsaustritt abgeschlossenen Arbeitsverhältnisse bestehen, bis der Tarifvertrag endet. (Stichwort: Nachwirkung von Tarifverträgen!) Arbeitsrechtliche Grenzen der Ausgliederung Zulässig wären beispielsweise Gründungen von Servicegesellschaften und die Anwendung eines eigenen Tarifrechts in der neu gegründeten Servicegesellschaft bei Übernahme des Personals. Zu bedenken ist auch, dass ein derartiger Schritt eines Verbandsaustritts und der nachfolgende Abschluss eines Haustarifvertrags von der Belegschaft als Signal bis hin zu Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen gesehen werden könnte. Eine Verschlechterung des Betriebsklimas könnte die Folge sein! Je mehr tarifliche Details auf Einrichtungsebene vereinbart werden müssen, desto weitgehender ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, der den abzuschließenden Haustarifvertrag mit verhandelt. Das Verhandeln bringt zwar Chancen für individuelle Lösungsansätze, ist jedoch zeitaufwändig, und die vereinbarten Festlegungen können auch enorme Risiken für den Arbeitgeber beinhalten. Und: Wer mit dem Ziel, eine Bezahlung unter Tarif zu ermöglichen, aus dem Tarifvertrag aussteigt, könnte sich bei einer starken Abhängigkeit von öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen sogar in Widerspruch zu dem Gebot der Tarifeinheit im öffentlichen Dienst setzen. Dieses Gebot bedeutet: Jeder öffentliche Arbeitgeber hat in seinem Bereich keine schlechteren im Übrigen aber grundsätzlich auch keine besseren als die tariflichen Arbeitsbedingungen zuzulassen. Der Weg zum Haustarifvertrag Eine Vorstufe eines Haustarifvertrages könnte der Abschluss von Betriebsvereinbarungen nach 77 BetrVG sein. Diese Vereinbarungen gelten dann unmittelbar und zwingend für und gegen die Betriebsangehörigen und den Arbeitgeber. Hierin könnten z. B. einrichtungsbezogene Arbeitsbedingungen verbindlich geregelt werden. Allerdings dürfen in einer Betriebsvereinbarung Arbeitsentgelte und Arbeitsbedingungen, die bereits durch den Tarifvertrag geregelt sind, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Was ist ein Haustarif? Unter einem Haustarif versteht man den Abschluss eines Tarifvertrags zwischen dem Arbeitgeber und einer Gewerkschaft für ein bestimmtes Unternehmen. Fachdienst der Lebenshilfe 3/05 19

20 FÜHREN, KOMMUNIZIEREN, ORGANISIEREN Es entstehen im Wesentlichen die gleichen Bindungen und Wirkungen wie bei einem Tarifvertrag, und es gelten im Grundsatz alle Formerfordernisse eines richtigen Tarifvertrags. Wie kommen wir zu einem Haustarifvertrag? Möglichkeiten wären: die Kündigung der bestehenden Verbandsmitgliedschaft oder die Kündigung oder der Ersatz bestehender Kollektivregelungen auf Grund von Betriebsvereinbarungen oder die Kündigung oder der Ersatz bereits bestehender haustarifvertraglicher Vereinbarungen. Durch die Nachwirkung des bestehenden Tarifvertrags gelten Veränderungen dann nur für die neu Eingestellten. Arbeitgeber beschäftigen dann zwei Klassen von Mitarbeitern mit all den Problemen der ungleichen Behandlung, ja der Demotivation der schlechter gestellten Arbeitnehmer. Ausblick Bereits beim Abschluss eines Haustarifvertrags ist eine nachfolgende andauernde Anpassung und Fortschreibung der Vereinbarungen zwingende Voraussetzung. Selten wird eine Organisation entsprechend fachlich ausgebildete und laufend weitergebildete Mitarbeiter haben, die dies leisten können. Ansonsten wird man sich juristischen Beistand einkaufen müssen. Beides, eigenes Personal oder externe Beratung, kosten Geld! Eine große Unbekannte in der Auslegung eigener tariflicher Regelungen wird die Rechtsprechung werden! Kommentar Haustarifvertrag oder Bindung an einen Flächentarifvertrag, z. B. den Tarifvertrag Öffentlicher Dienst Die Träger sozialer Einrichtungen könnten mehr für die innovativen Veränderungen ihrer Personalund Bereichsstrukturen sowie die Schaffung zweckmäßiger Arbeitsbedingungen tun, wenn sie ihre finanziellen und personellen Ressourcen nicht in den zeitaufwändigen Abschluss und die nachfolgend erforderlichen Fortschreibungen von Haustarifen einbringen, sondern wenn sie sich in Arbeitgeberverbänden engagieren und auf diese Weise die notwendigen Reformprozesse in den zuständigen Gremien begleiten und beeinflussen. Arbeitgeberverbände bieten oftmals über Gastmitgliedschaften Rahmenbedingungen mit individuellen Gestaltungsspielräumen! Zweifelsohne bietet der neue TVöD verlässliche Zukunftsperspektiven und flexible betriebliche Handlungsfelder. Wer ernsthaft über einen Ausstieg aus der Tarifbindung nachdenkt, wird feststellen, dass die kooperative Lösung z. B. die Anbindung an einen Arbeitgeberverband bei weitem die bessere ist. Kein Steuerberater, Jurist oder Betriebsberater verfügt regional über die erforderlichen Branchenbeziehungen und über derart umfängliche Kenntnisse arbeitsrechtlicher, sozial- und tarifpolitischer Bedingungen wie sie ein großflächig organisierter Verband hat. Haustarifverträge bringen natürlich Möglichkeiten für Spielräume der individuellen Gestaltung, der flexiblen Handhabung von Rahmenbedingungen und der Berücksichtigung von regionalen Gegebenheiten mit sich. Zwei Gefahren könnte dies allerdings beinhalten: Zum einen, eine oftmals einseitige Belastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch das Absenken von Vergütungsbestandteilen und den Wegfall von Arbeitgeber- und Sozialleistungen bei gleichzeitigen Veränderungen der bisherigen Rahmenbedingungen wie Heraufsetzen der Arbeitszeit etc. Zum anderen sind Tarifverträge heutzutage nicht nur durch den Einfluss der EU sehr komplizierte Vertragswerke geworden, die wiederum auf andere Regelungen, Gesetze und Verordnungen Bezug nehmen. Juristische Fallstricke können zu unerwarteten finanziellen Verpflichtungen führen und arbeitsvertragliche Verstrickungen mit erheblichen Nachteilen für den Arbeitgeber mit sich bringen. Erich Geike 20 Fachdienst der Lebenshilfe 3/05

21 Kindheit und Jugend Bachelor- und Masterstudiengänge in der Lehrerausbildung der Sonderpädagogik Grundpositionen des vds Im Hinblick auf die Umstellung der bisherigen Lehramtsstudiengänge in zahlreichen Bundesländern auf Bachelor- und Masterstudiengänge legt der Verband Sonderpädagogik e.v. (vds) der Kultusministerkonferenz (KMK) seine Grundpositionen vor und bittet um Einbeziehung in die Beratungen sowie um Unterstützung bei der Umsetzung in den Bundesländern und den sonderpädagogischen Studienstätten. Positionen zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Bachelor-/ Master-Modell (I. Phase)* Die Diskussion um die Weiterentwicklung und Qualitätssicherung sonderpädagogischer Lehrerbildung zeigt bundesweit neue Perspektiven auf. Der Verband Sonderpädagogik e.v. berücksichtigt die Einführung konsekutiv organisierter Studiengänge im Bachelor-/Master-Modell entsprechend dem europäischen Entwicklungsprozess in Folge der Bologna-Beschlüsse zur Internationalisierung der Hochschulbildungsgänge. Der Verband beschließt deshalb auf der Basis der geltenden Leitlinien speziell mit den Kernaussagen zum Lehramt Sonderpädagogik die folgenden Grundpositionen zur sonderpädagogischen Lehrerbildung: Für eine qualifizierte und zukunftsorientierte sonderpädagogische Lehrerbildung werden auf der Basis der Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für sonderpädagogische Lehrämter (Beschluss der KMK vom ) verbindliche Standards für die Ausbildung von Sonderpädagogen entwickelt. Diese müssen in allen Bundesländern gewährleistet werden. Das Lehramt Sonderpädagogik ist ein Lehramt mit eigenständigem Studiengang. Der Verband fordert die Qualifikation in zwei gleichwertig zu studierenden sonderpädagogischen Fachrichtungen und die wissenschaftliche Ausbildung in zwei Unterrichtsfächern, Kenntnisse im Anfangsunterricht sowie grundlegende erziehungswissenschaftliche Studien. Bei der bundesweiten Einführung des universitären Bachelor-/Master-Studiums ist am eigenständigen Studiengang Sonderpädagogik festzuhalten. Nach dem sechssemestrigen Bachelor-Studium wird bei Erbringen der festgelegten Mindestanzahl von Leistungs- bzw. Kreditpunkten (credit points) ein polyvalenter Abschluss erreicht, der u. a. zur Aufnahme eines konsekutiven, viersemestrigen Master-Studiums Sonderpädagogik (ebenfalls mit festgelegten Leistungs- bzw. Kreditpunkten) berechtigt. Vor Aufnahme des Bachelor-Studiums, spätestens jedoch im Verlauf des ersten Studienjahres soll ein mindestens vierwöchiges Informationspraktikum in sonderpädagogischen Aufgabenfeldern durchgeführt und begleitet werden. Das Bachelor-Studium vermittelt Grundlagen unterschiedlicher sonderpädagogischer Arbeitsfelder einschließlich der sonderpädagogischen Diagnostik im schulischen, vor-, außer- und nachschulischen Bereich. Der erworbene Abschluss qualifiziert für Tätigkeiten in außerschulischen sowie schulbegleitenden Bereichen. Im Master-Studium sind die Kenntnisse und Fertigkeiten insbesondere in allen schulischen, präventiven, rehabilitativen und integrativen Aufgabenfeldern einschließlich der sonderpädagogischen Eingangsdiagnostik und der lernprozessbegleitenden Diagnostik sowie fachwissenschaftliche, didaktische und methodische Qualifikationen zu vertiefen. Das Masterstudium Sonderpädagogik ist curricular für schulische und für außerschulische Arbeitsfelder zu differenzieren. Bezogen auf die schulischen Arbeitsfelder und somit auch auf die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für Sonderpädagogik empfiehlt der Verband Sonderpädagogik: Das sonderpädagogische Studium mündet in einen international vergleichbaren universitären Master of Science-Studiengang, der den Bachelorabsolventen offen steht. Der Master-Abschluss Sonderpädagogik umfasst für den Einstieg in das Schulwesen obligatorisch folgende Bestandteile: Zwei sonderpädagogische Fachrichtungen und das abgeschlossene Studium zweier Unterrichtsfächer mit fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Anteilen, respektive eines Unterrichtsfaches mit fach- *Aktualisierte Fassung beschlossen durch den Bundesausschuss des Verbandes Sonderpädagogik e. V. (vds) am 4. Juni Fachdienst der Lebenshilfe 3/05 21

22 KINDHEIT UND JUGEND wissenschaftlichen und fachdidaktischen Anteilen sowie Grundkompetenzen für den Anfangsunterricht. Für diesen Studiengang werden Module als curriculare Bausteine mit Basiskompetenzen auf der Grundlage der KMK-Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung von 1994 und zu den Förderschwerpunkten entwickelt. Darüber hinaus sollten die Standards für die Lehrerbildung (Bildungswissenschaften) Beschluss der KMK vom berücksichtigt und durch sonderpädagogische Standards ergänzt werden. In beiden sonderpädagogischen Fachrichtungen sind theoriegeleitete schulpraktische Studien in der BAund in der MA-Phase im Umfang von jeweils mindestens vier Wochen sicher zu stellen. Diese sollen in unterschiedlichen schulischen sonderpädagogischen Arbeitsfeldern abgeleistet werden und sind in Kooperation zwischen I. und II. Phase zu begleiten. Die I., II. und III. Phase der sonderpädagogischen Lehrerbildung sind untereinander zu vernetzen; die Kooperation ist verbindlich. Die curricularen Bausteine beider sonderpädagogischer Fachrichtungen sind zwischen der I., II. und III. Phase gemeinsam zu entwickeln, verbindlich abzustimmen und regelmäßig zu evaluieren. In allen Lehramtsstudiengängen werden innerhalb des Grundlagenstudiums der Bachelor-Phase aller Lehrerstudiengänge grundlegende sonderpädagogische Inhalte verbindlich vermittelt. Der Masterabschluss qualifiziert für den Vorbereitungsdienst. Deshalb sind der schulische Masterstudiengang und die entsprechenden Prüfungen so auszurichten, dass die Anforderungen der jeweiligen Lehramtsprüfungsordnungen erfüllt werden. Die zentralen und grundlegenden Forderungen sind fortschreitend zu konkretisieren und curricular auszuformulieren. Der Verband Sonderpädagogik hält es für unverzichtbar, dass eine an den konkreten Anforderungen des beruflichen Arbeitsfeldes orientierte Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Sonderpädagogik eine konsequente Spezialisierung erforderlich macht, die bereits in der Bachelorphase beginnt. Kontakt: Verband Sonderpädagogik e. V. (vds), Ohmtalstr. 14, Würzburg, Tel.: (09 31) , Fax: , post@verband-sonderpädagogik.de, Ein-Euro-Jobs im pädagogischen Bereich Eine Eingabe des Verbandes Sonderpädagogik e. V. (vds) an die Kultusministerien vom 1.Juli 2005 Durch die Einführung von Hartz IV hat es gravierende Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt gegeben: Soziale und gemeinnützige Institutionen, wie es auch die Förderschulen sind, werden von den Agenturen für Arbeit vermehrt angesprochen, um Empfängerinnen und Empfänger des Arbeitslosengelds II mit so genannten Ein-Euro-Jobs unterzubringen. Da die Arbeitsagenturen für jeden versorgten Hilfeempfänger dankbar sind und kaum Auflagen für deren Einsatz machen, ist es an den Institutionen und den ihnen übergeordneten Behörden, für den Schulbereich sind es die Kultusministerien, für den Einsatz von Ein- Euro-Beschäftigten Richtlinien vorzugeben. Die Position des Verbandes Sonderpädagogik ist, dass der Einsatz von Ein-Euro-Beschäftigten in jeglichem pädagogischen Bereich nicht zu vertreten ist. Ganz abgesehen von fehlenden Qualifikationen bei der Mehrheit der Beschäftigten ist die Dauer der Tätigkeit zum einen per Gesetz beschränkt und kann auch von einem auf den anderen Tag durch die Aufnahme einer regulären Beschäftigung abrupt enden. Pädagogische Prozesse bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind aber immer lang andauernde Prozesse, die nur in einem verlässlichen Rahmen einer konstanten, positiven pädagogischen Beziehung gelingen. Die zum Teil sehr schwer beeinträchtigten Schülerinnen und Schüler brauchen feste Bezugspersonen, um Vertrauen aufzubauen. Gleichzeitig überfordert es die Förderschulen, immer neue Personen, vor allem bei fehlender beruflicher Qualifikation, einarbeiten zu müssen. Auch der Wunsch der Arbeitsagenturen, gegenüber diesem Personal die Aufgabe zu übernehmen, sie wieder an geregelte Arbeitssituationen zu gewöhnen, ist von den Schulen nicht zusätzlich zu leisten. Der vds fordert daher die Kultusministerien auf, in ihrem jeweiligen Bundesland dafür Sorge zu tragen, dass pädagogische Aufgaben in Förderschulen von pädagogisch qualifiziertem Personal übernommen werden und ein kontinuierlicher pädagogischer Förderprozess gewährleistet bleibt. Über den Einsatz von Ein-Euro-Personal in nichtpädagogischen Bereichen von Förderschulen (Hausverwaltung, Sekretariat, Küchenbereich, Computerbetreuung) sollte gemeinsam mit den jeweiligen Schulträgern entschieden werden, wobei sicher- 22 Fachdienst der Lebenshilfe 3/05

23 KINDHEIT UND JUGEND gestellt sein muss, dass der Auflage der Arbeitsagenturen Folge geleistet wird, keine bestehenden Arbeitsplätze zu ersetzen. Begehrt und umstritten: Ein-Euro-Jobs im Bildungs- und Kultursektor Positionen anderer Organisationen und des Bundeselternrats aller Schulen (BER) zu diesem Thema* Schulhofaufsicht, Hilfe bei den Hausaufgaben, Begleitung am Wandertag, Bibliotheksarbeiten oder Vorlesen: Tausende von Ein-Euro-Jobbern finden sich auch in Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen und Museen. Wie viele der Arbeitsgelegenheiten im Bildungsund Kultursektor in Deutschland bereits entstanden sind, kann aber keiner genau sagen. Die Bildungsgewerkschaften sehen in den von vielen Arbeitslosengeld-II- Empfängern begehrten Jobs eine Bedrohung der Qualität von Bildung und Erziehung. Die größten Auseinandersetzungen über Ein-Euro-Jobs in Bildungseinrichtungen gab es bislang in Berlin und Thüringen. Insgesamt rund Ein-Euro-Jobs hat die Bundesagentur für Arbeit im Mai in Deutschland gezählt. Wie viele davon auf den Bildungs- und Kultursektor entfallen, vermag die Behörde aber nicht einmal zu schätzen. Auch Gewerkschaften, der Deutsche Kulturrat, die Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz können keine Zahlen nennen. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di schätzt den Anteil ganz vage auf mindestens fünf Prozent. Es gibt aber keine zuverlässigen Daten, betont ver.di-bundesvorstand Uwe Wötzel. Alles was sich tut, wird nicht systematisch erfasst und ausgewertet. Die Verantwortung sei auf die Regionen delegiert worden. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisiert die Ein-Euro-Jobs im Bildungsbereich. In einem Beschluss des Hauptvorstands heißt es, die Jobs verdrängten notwendige Lehrerstellen und ebneten einem Niedriglohnsektor den Weg. Der Einsatz von nicht oder nur unzureichend qualifizierten, möglicherweise auch fachfremden Arbeitslosen in pädagogischen Arbeitsfeldern ist zu verhindern. Mangelnde Finanzierung sei kein Kriterium. Notwendig sei eine breite Diskussion darüber, was uns Bildung wert sein und welche Perspektiven die Gesellschaft arbeitslosen Menschen bieten muss. Der Bundesvorsitzende des Verbands Erziehung und Wissenschaft (VBE), Ludwig Eckinger, beklagt eine unsaubere Debatte. Ein-Euro-Jobs an Schulen seien brutale Hilfsjobs, die nicht weiter führen. Wenn wir die Profession der Lehrer wenigstens auf dem Niveau und Status halten wollen, auf der sie jetzt ist, können wir mit den Ein-Euro-Jobs nicht einverstanden sein. Die Arbeitsgelegenheiten disqualifizierten die meist gut ausgebildeten Arbeitslosengeld-Bezieher einerseits, die Lehrer andererseits und darüber hinaus Bildung und Erziehung. Unser Bildungswesen müsste nach PISA eigentlich endlich eine grundlegende Reform anpacken, betont Eckinger. Die Botschaft der Politiker ist aber: Bildung hat keinen Wert. Allein an den Schulen in Frankfurt am Main gibt es nach Auskunft des Schulamtes etwa 400 bis 500 Ein- Euro-Jobber. Die meisten hätten ein waches Auge im Hof oder unterstützten Hausmeister und Kantine. Sie machen keine den Lehrkräften vorbehaltenen Tätigkeiten, sagt ein Sprecher der Behörde. Der Leiter einer Schule im sozialen Brennpunkt schätzt seine zusätzlichen Helfer sehr, bedauert jedoch, dass sie so schlecht bezahlt werden. Viele Menschen haben keine Arbeit und wollen was tun. Und es gibt Bedarf, beschreibt er die Lage. Andererseits fehle das Geld. Die Schule mit mehr als 1000 Kindern habe schon mehrmals erfolglos Schulsozialarbeit beantragt. In Thüringen gibt es nach Darstellung der PDS-Landtagsfraktion an den Schulen derzeit mehr als 630 Ein- Euro-Jobber. PDS und GEW kritisieren, die Kräfte deckten unter anderem Tätigkeiten ab, die eine qualifizierte pädagogische Ausbildung voraussetzten. Sie werden auch für reguläre Arbeiten eingesetzt, bemängelt GEW-Landeschef Jürgen Röhreich. Außer Hausmeister-Arbeiten gebe es auch Hausaufgaben- und Computerbetreuer. Schlafwachen in Kindergärten seien ebenfalls eine Aufgabe des Stammpersonals. Das Kultusministerium der CDU-Landesregierung entgegnet, es sei nicht negativ, wenn das Stammpersonal entlastet werde, ohne es dabei zu ersetzen. Die Thüringer GEW beanstandet ferner, dass ständig wechselndes Personal keine Basis für Bildungsarbeit sei. Den Ein-Euro-Jobbern wiederum fehle die Perspektive: Die zeitlich befristeten Arbeitsverhältnisse erfüllten ihre Brückenfunktion in den ersten Arbeitsmarkt nicht. In Berlin haben sich die Personalräte Anfang Juni grundsätzlich gegen Ein-Euro-Jobs ausgesprochen. Die angeblich zusätzlichen Arbeiten etwa in Kitas, Kultureinrichtungen und Schulen seien nichts anderes als öffentliche Pflichtaufgaben, die auf Grund politischer Entscheidungen nicht mehr wahrgenommen werden, kritisierte das Gremium, das die rund Landesbediensteten in der Hauptstadt vertritt. Die GEW hat- * aus dpa Kulturpolitik/Nr. 27/2005 vom 4. Juli 2005 Aktuelles von Ira Schaible Fachdienst der Lebenshilfe 3/05 23

24 KINDHEIT UND JUGEND / ARBEITSLEBEN te zuvor massiv gegen den Einsatz von Ein-Euro-Jobbern an Berliner Schulen als Lehrer protestiert. Es ist ein Skandal, dass Ein-Euro-Kräfte den Unterricht abdecken, während junge, motivierte, gut ausgebildete Lehrkräfte in Berlin keine Anstellung finden, sagte die Landesvorsitzende Rose-Marie Seggelke. Bildungssenator Klaus Böger (SPD) betonte dagegen, es werde keine Ein-Euro-Jobs für Lehrer im Unterricht geben. Der BER (Bundeselternrat aller Schulen) sieht Ein- Euro-Jobber für pädagogische Aufgaben ebenfalls kritisch. In der Pädagogik dürfen nur qualifizierte Leute arbeiten, sonst nehmen wir die Verantwortung für unsere Kinder nicht wahr, sagt der Vorsitzende Wilfried Steinert. Bei unterstützenden und gestalterischen Aufgaben wie etwa der Organisation von Materialräumen oder Wandertagen könnten die Kräfte dagegen durchaus sinnvoll sein. Der Deutsche Museumsbund schätzt die Zahl der Ein- Euro-Jobs in den mehr als 6000 Ausstellungshäusern in Deutschland auf eine dreistellige Zahl. Die Arbeitslosen seien meist mit handwerklichen Tätigkeiten, Ordnungsarbeiten oder zusätzlichen Inventuren betraut. Der Kulturrat befürchtet, Ein-Euro-Jobs könnten das Ende für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Ausbildungen oder bürgerliches Engagement im Kultursektor sein. Außerdem dürften Honorarkräfte nicht verdrängt werden, weil dies für viele Künstler ein wesentlicher Bestandteil ihres Einkommens sei. Im Kulturbereich existiert neben dem ersten Arbeitsmarkt bereits seit Jahrzehnten ein zweiter Arbeitsmarkt. Arbeitsleben Zugangsvoraussetzungen für behinderte Menschen in Werkstätten* Sabine Wendt Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe hat 2005 eine Stellungnahme zu den Zugangsvoraussetzungen für behinderte Menschen zu Werkstätten nach dem ab dem geltenden Recht (SGB II, III, VI, IX und XII) verabschiedet. Die Werkstattkonferenz der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Lübeck im April 2005 hat sich ebenfalls mit dem aufzunehmenden Personenkreis beschäftigt. Interessierte Leserinnen und Leser können die Dokumente der Veranstaltung über einen entsprechenden Internet-Arbeitsbereich aufrufen. Die Adresse lautet: Der Ausschuss Arbeit der Bundesvereinigung Lebenshilfe bezieht zu den damit aufgeworfenen Fragen wie folgt Position: Nicht die Erwerbsfähigkeit, die Behinderung entscheidet den Teilhabebedarf Aufnahmekriterium: Der behinderungsbedingte Bedarf auf Teilhabe am Arbeitsleben in der Werkstatt Aufnahmeberechtigt in die Werkstatt ist, wer nach 2 SGB IX behindert ist und einen Bedarf an Beschäftigung in einer Werkstatt hat, weil er nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden kann ( 41 SGB IX). Die Leistungen der Eingliederungshilfe in der Werkstatt nach 54 SGB XII schließen die Beschäftigung in einer Werkstatt mit ein, verweisen aber auf 41 SGB IX. Daraus ergibt sich, dass eine Aufnahmeberechtigung vorliegt, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit von dem für das Lebensalter typischen Zustand in einem solchen Maße abweicht, dass als Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (so 2 SGB IX) im Sinne einer Teilhabe am Arbeitsleben nur in einer Werkstatt ein geeigneter Arbeitsplatz gefunden werden kann. Es ist eine Frage der geeigneten Begutachtung, diese in 2 SGB IX genannten Kriterien festzustellen, wobei bei der Auswahl des Gutachters nach 14 Abs. 5 SGB IX ein Mitwirkungsrecht der Leistungsberechtigten besteht. Die Begutachtung macht deutlich, dass der Einzelfall entscheidend ist und sowohl Mischformen verschiedener Behinderungen vorliegen können als auch Lernbehinderungen zu einer möglicherweise befristeten Aufnahme in die Werkstatt führen können, wenn die Folgen der Behinderung (auch verhaltensbedingte Störungen) so schwerwiegend sind, dass eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gegenwärtig nicht in Frage kommt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn eine Arbeit nur mit einer sozialpädagogischen Begleitung ausgeübt werden kann. * Position des Ausschusses Arbeit der Bundesvereinigung Lebenshilfe, verabschiedet auf der Sitzung am in Marburg. Bei Redaktionsschluss des Fachdiensts war dieses Papier noch nicht von den Führungsgremien der Bundesvereinigung Lebenshilfe verabschiedet, so dass es sich noch nicht um eine offizielle Stellungnahme handelt, sondern um ein Diskussionspapier. 24 Fachdienst der Lebenshilfe 3/05

25 ARBEITSLEBEN Die dauerhafte Erwerbsminderung bestimmt den Zugang zu Leistungen zum Lebensunterhalt, nicht den Zugang zu Teilhabeleistungen Der behinderungsbedingte Bedarf an Teilhabe am Arbeitsleben ist unabhängig von dem Bezug von Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt festzustellen. Wer die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, kann daher sowohl eine Rente wegen dauerhafter Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung für dauerhaft Erwerbsgeminderte oder gar keine Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen ohne Entzug der Aufnahmeberechtigung in die Werkstatt. Es ist daher nicht zulässig, die Aufnahme in eine Werkstatt von der Erbringung eines Nachweises abhängig zu machen, dass eine dauerhafte Erwerbsminderung im Sinne von 45 SGB XII vorliegt, wie dies von der BAG üs. vorgeschlagen wird. Die dauerhafte Erwerbsminderung ist ein Begriff aus dem Rentenrecht, der in dem SGB IX keine Entsprechung findet. Sie kann aufgrund von Krankheit (z.b. Suchtabhängigkeit, Krebserkrankung) eintreten und berechtigt dann nicht zu einer Beschäftigung in der Werkstatt. Sie ist eine Folge der Werkstattaufnahme für die erleichterte Beanspruchung der Grundsicherung für dauerhaft Erwerbsgeminderte, nicht ihre Voraussetzung. Wer die Werkstattaufnahme von einem solchen Nachweis abhängig macht, nimmt in Kauf, dass die Begutachtung von Sonderschülern durch die Rentenversicherung eine zeitnahe Aufnahme nach Schulabschluss die Werkstatt nicht ermöglicht. Damit können die im Gesetz vorgeschriebenen kurzen Fristen für die Antragsbearbeitung nach 14 SGB IX nicht eingehalten werden, auch der Aspekt der Entbürokratisierung des Grundsicherungsbezugs durch Verzicht auf eine Begutachtung für geistig behinderte Menschen würde zu Nichte gemacht. Es kann nicht letztendlich der Einigungsstelle des kommunalen Jobcenters eine Entscheidungsbefugnis zukommen, wer einen Bedarf an Beschäftigung in einer Werkstatt hat. Aus diesem Grund ist auch der Vorschlag der BAG üs. abzulehnen, Entscheidungsträger für die Hilfe zum Lebensunterhalt in Form von Grundsicherung an den Fachausschusssitzungen zu beteiligen. Der Fachausschuss ist ausschließlich verantwortlich für die Entscheidung über eine Teilhabe-Leistung, und darf diese nicht mit sachfremden Erwägungen über den möglichen Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt vermischen. Die Werkstatt als Garant für Teilhabe von geistig behinderten Menschen Verpflichtungen der Werkstätten gegenüber geistig behinderten Menschen Die zunehmende Arbeitslosigkeit von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hat zur Folge, dass mehr Menschen als bisher in der Werkstatt die einzige Alternative sehen, am Arbeitsleben teilhaben zu können. Dies betrifft insbesondere die Personenkreise der psychisch kranken und lernbehinderten Menschen. Haben diese eine durch den zuständigen Leistungsträger festgestellte Aufnahmeberechtigung, darf dies nicht dazu führen, dass geistig behinderte Menschen benachteiligt werden, in dem auf ihre Bedarfe nicht ausreichend Rücksicht genommen wird. Die Werkstätten sind daher aufgefordert, eigenständig zu prüfen, ob die Werkstatt die richtige Teilhabe-Einrichtung für den vorgeschlagenen Personenkreis ist, und sollten gegebenenfalls Bedenken rechtzeitig im Fachausschuss geltend machen. Da die Werkstätten ihrer Entstehungsgeschichte nach zur Teilhabe am Arbeitsleben von geistig behinderten Menschen geschaffen worden sind, sollten die Werkstätten sich diesem Personenkreis auch weiterhin vor allem verpflichtet fühlen. Die Personen, die bei Beschäftigungslosigkeit eine Tagesbetreuung benötigen, die einem Elternteil die Berufstätigkeit verunmöglichen würde, sollten vorrangig in der Werkstatt einen Platz finden, weil sonst nicht nur der behinderte Mensch, sondern die ganze Familie unter der Beschäftigungslosigkeit leidet. Werkstattangebote für Personen, die nicht (mehr) im Arbeitsbereich der Werkstatt beschäftigt werden können Auch Menschen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung nicht ohne zusätzliches Betreuungspersonal in der Werkstatt beschäftigt werden können oder aus dem Arbeitsbereich aufgrund ihres Alters ausscheiden, sollten das Dienstleistungsangebot der Werkstatt im Rahmen der Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft durch geeignete Betreuungsformen erhalten können. Maßgeblich ist dazu die Bereitschaft der Sozialhilfeträger, mit den Werkstätten Vereinbarungen über die jeweils bedarfsgerechte Betreuung zu schließen. Da diese Bereitschaft in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ausgestaltet ist, verlangt dies von der Lebenshilfe ein flexibles Vorgehen: Soweit durch bessere Personalschlüssel auch eine Betreuung in Abteilungen des Arbeitsbereich möglich ist, sollte diese genutzt werden, um dem genannten Personenkreis den Rechtsanspruch auf Entlohnung und Sozialversicherung zu erhalten. Auf jeden Fall sollte vermieden werden, dass diese Personen nur noch im Rahmen der Hilfe zur Pflege in Tagespflegeeinrichtungen betreut werden. Erfolgt eine Aufnahme in einen der Werkstatt angegliederten Förder- und Betreuungsbereich, darf dies nicht Wohnheimbewohner ausschließen. Nur in einer räumlichen Anbindung an die einer Werkstatt angeschlossenen Abteilung kann sichergestellt werden, dass ein Überwechseln in den Arbeitsbereich eine Option bleibt. Fachdienst der Lebenshilfe 3/05 25

26 ARBEITSLEBEN Jobs ohne Barrieren Tagungsbericht Im Rahmen der Initiative Jobs ohne Barrieren, die vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) koordiniert wird, richtete die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke am zu diesem Thema eine Schwerpunktveranstaltung in Erfurt aus. Rund 200 Vertreter aus Wirtschaft, Politik und von Behindertenorganisationen, Integrationsämtern, Arbeitsagenturen sowie Betroffene diskutierten über Möglichkeiten und Chancen, wie der Beschäftigungsanteil von behinderten und schwerbehinderten Menschen gesteigert werden kann. Ziel der Fachveranstaltung war es, vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen zu informieren und sie für die Belange, die vielfältigen Möglichkeiten und damit eben auch für die Einstellung oder Weiterbeschäftigung behinderter und schwerbehinderter Menschen zu sensibilisieren. Ein Veranstaltungsbericht findet sich im Internet unter Veranstaltungsberichte. Dort findet sich auch eine Übersicht über Projekte und Aktivitäten der Initiative Jobs ohne Barrieren. Vor dem Hintergrund, dass immer mehr lernbehinderte Menschen in Werkstätten drängen, ist es wichtig für Werkstätten und Fachausschüsse, regionale Ansprechpartner für Alternativen für diesen Personenkreis als die Werkstatt zu finden. Am 4. März 2005 richtete das Unternehmensforum federführend eine Folgeveranstaltung dieser Initiative Jobs ohne Barrieren durch. Unter dem Thema Förderung der Ausbildung behinderter Jugendlicher diskutierten im Bildungszentrum der Fraport AG Frankfurt 180 Teilnehmer, die Mehrzahl Unternehmensvertreter. In Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke in Offenburg und koordiniert von dem BMGS wurden drei Podien rund um das Thema gestaltet. So bildet EDEKA Süd-West gemeinsam mit den Berufsbildungswerken (BBW) Offenburg in einem Integrationsprojekt behinderte Menschen als Einzelhandelskaufleute aus. Die Leiterin der Personalverwaltung beim ZDF stellt in ihrem Vortrag die Probleme des Unternehmens bei der Suche nach behinderten Auszubildenden dar und appellierte an Bildungsträger und Arbeitsagenturen, den Weg behinderter Jugendlicher in die Unternehmen besser zu koordinieren. Weitere Unternehmen, die sich in diesem Sinne engagieren sind die Fraport Frankfurt und die Metro-Gruppe sowie mehrere EDV-Unternehmen. Die Veranstaltung zeigte, dass es häufig an der Vernetzung aller Maßnahmen fehlt und dass mehr Arbeitgeber bereit wären, behinderte Jugendliche auszubilden, wenn ein örtliches Netzwerk mit entsprechenden Ansprechpartnern vorhanden ist. (Informationen über das Unternehmensforum finden sich unter Es wird häufig die kritische Frage gestellt, wie dauerhaft solche Vermittlungen von behinderten Menschen aus Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sind. Dies wurde jetzt durch eine Verbleibs- und Verlaufsstudie von Stefan Doose Übergänge aus den Werkstätten für behinderte Menschen in Hessen in Ausbildung und Arbeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt untersucht. In Hessen wurden von 1990 bis Ende 2003 über 400 Personen mit Behinderungen durch die Fachkräfte für berufliche Integration (FBI) aus den Werkstätten in Ausbildung und Arbeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt. Die Ergebnisse der Verbleibsstudie zeigen, dass behinderungsübergreifend deutlich über die Hälfte der vermittelten Werkstattbeschäftigten auch unter schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch die FBI dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden konnten. Dabei ist der Anteil von geistig behinderten Menschen (Menschen mit Lernschwierigkeiten) mit 2/3 höher als der Anteil von Menschen mit psychischer Behinderung, von denen 40% langfristig auf den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden konnten. Von diesen mussten viele ihr Arbeitsverhältnis nach längerer Zeit der Beschäftigung aus gesundheitlichen Gründen kündigen. Es schied 1/3 mit Erwerbsunfähigkeitsrente aus dem Erwerbsleben aus, während über 1/5 in die Werkstatt zurückkehrten. Die Studie wurde herausgegeben von der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Hessen ( we Kennen Sie schon In mehr als 400 Online-Shops einkaufen und so die Lebenshilfe unterstützen. Machen Sie mit! Anzeige 26 Fachdienst der Lebenshilfe 3/05

27 Wohnen Ambulantisierung der Behindertenhilfe Wirtschaftlich und inhaltlich erfolgreiche Organisation des Betreuten Wohnens Thomas Kaczmarek, Gabriele Moos Der Gesetzgeber hat den Vorrang ambulanter Unterstützungssysteme vor stationären Hilfen festgeschrieben. Damit erhalten stationäre Einrichtungen in der Behindertenhilfe einen subsidiären Charakter. Eine stationäre Heimeinrichtung ist als vor- bzw. nachgelagerte Übergangseinrichtung zu definieren, deren Leistungsspektrum zwingend der Ergänzung um ambulante Angebote bedarf. Ambulante Leistungen sollen dazu beitragen, dass finanzielle Mittel effizient im Sinne der Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen eingesetzt werden. Der Ausbau ambulanter Hilfsangebote beinhaltet somit auch aus volkswirtschaftlicher Sicht ein erhebliches Einsparpotenzial. Dass dieses Potenzial erschlossen werden soll, macht der Gesetzgeber im neuen Sozialhilferecht deutlich: Gemäß 9 Abs. 2 SGB XII und 13 Abs. 1 SGB XII wird bei Einzelfallentscheidungen zukünftig diejenige Hilfeform finanziert, welche aus Sicht des Sozialhilfeträgers mit geringeren Kosten verbunden ist. Wenngleich der Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfe bereits durch die Novelle des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) im Jahr 1984 in 3a BSHG gesetzlich festgelegt wurde, führen insbesondere die aktuellen tiefgreifenden Veränderungen in den Vergütungsregelungen des Betreuten Wohnens dazu, dass die Diskussion um die Möglichkeiten und Grenzen der Schaffung ambulanter Hilfeangebote neu entfacht ist. Die Vorhaltung und der Ausbau des Betreuten Wohnens wird zukünftig nur möglich sein, wenn die Aufbau- und Ablauforganisation und die kaufmännische Steuerung in diesem Bereich eine kostendeckende Leistungserbringung sicherstellt. Für die Träger der Behindertenhilfe werden individuelle Hilfebedarfserhebungen und der daraus abgeleitete passgenaue Einsatz von personellen Ressourcen von zentraler Bedeutung sein. Die Problematik der derzeitigen Versorgungssituation Die Versorgung von Menschen mit Behinderungen ist derzeit vor allem durch folgende Entwicklungen geprägt: Der demographische Wandel führt auch im Bereich der Behindertenhilfe zu einer Zunahme des Anteils an Pflegebedürftigen, während zugleich die traditionellen familiären Netzwerke nicht mehr tragen. Für die Gruppe der schwerst und schwerstmehrfach geschädigten Menschen mit Behinderungen bleibt meist nur die Unterbringung im Heim. Gleichzeitig ist die Finanzierung der sozialen Hilfesysteme nicht mehr gesichert, wodurch das Gebot der Wirtschaftlichkeit zunehmend in den Mittelpunkt der Betrachtung rückt. Aufgrund dieser Entwicklungen stehen einem wachsenden Anteil an Leistungsberechtigten immer weniger Finanzmittel zur Verfügung. Die meisten Hilfebedürftigen im Bereich der Alten- und Behindertenhilfe werden heute in privaten Haushalten versorgt. Schätzungen (DÖRNER u. a. 2001) gehen davon aus, dass ca. ein Prozent der deutschen Bevölkerung in Heimen lebt: etwa Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und in Alten- und Pflegeheimen. Im Zuge der Psychiatrie-Enquete wurden viele Heime außerhalb der Kliniken errichtet bzw. Kapazitäten erweitert. Untersuchungen belegen, dass die Zahl der Heimplätze in den nächsten Jahren weiter steigen wird. DÖRNER u. a. (2001) kommen zu dem Ergebnis, dass im Jahr 2015 bei gleichbleibender Inanspruchnahme Menschen in Heimen leben werden. Es existieren kaum gesicherte Daten zur Anzahl fehlplazierter Menschen in stationären Einrichtungen (SCHULZE u. a. 2003). Fachleute gehen davon aus, dass der Anteil fehlplazierter Klienten in stationären Wohnformen erheblich ist (DÖRNER u. a. 2001). Daneben ist festzustellen, dass die Personalschlüssel in den stationären Einrichtungen meist nicht ausreichen, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Klienten sicherzustellen. Stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe stehen wirtschaftlich zunehmend unter Druck. Entlassungen aus dem stationären Bereich in die häusliche Umgebung sind aus betriebswirtschaftlicher Sicht meist schädlich, da die Entlassung der Bewohner mit geringem Hilfebedarf zu negativen finanziellen Folgen im Rahmen der Vergütung führt. Viele stationäre Einrichtungen können nur am Markt überleben, wenn sie eine bestimmte Anzahl an Bewohnern halten, die auch in einer eigenen Wohnung mit ambulanter Betreuung leben könnten. In der Praxis zeigt sich in Folge betriebswirtschaftlicher Zwänge sehr häufig, dass Heime in beträchtlicher Größenordnung gerade nicht verkleinert, sondern ausgebaut werden. Zudem ist festzustellen, dass sich die Attraktivität stationärer Angebote in der Wahrnehmung der Gesellschaft nach wie vor aufgrund ihres Charakters als umfassende Komplettlösung ergibt. Stationäre Einrichtungen bieten ein hohes Maß an Sicherheit für die Versorgung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen. Die Erfüllung der Vorgabe ambu- Fachdienst der Lebenshilfe 3/05 27

28 WOHNEN lant vor stationär fällt vielen Trägern der Behindertenhilfe vor dem Hintergrund der genannten Rahmenbedingungen schwer. Vergütung im Betreuten Wohnen Fort- oder Rückschritt für eine Deinstitutionalisierung? Deinstitutionalisierung bedeutet die Abkehr von der institutionenbezogenen Fremdbestimmung hin zu gemeindenahen Lebensformen mit maximaler Selbstbestimmung. Deinstitutionalisierung verfolgt mehrere Ziele: Zunächst geht es darum, den Leistungsempfängern mehr Teilhabe und Selbstbestimmung durch selbstständiges Wohnen im normalen Wohnumfeld und mehr Wahlfreiheit bei der Leistungsinanspruchnahme zu ermöglichen. Daneben sollen Leistungsstrukturen durch Aufteilung vollstationärer Pauschal- oder Komplettleistungen in Einzel- bzw. Modulleistungen flexibilisiert und individuell bedarfsgerecht gestaltet werden. Ambulante Leistungen sollen somit in besonderer Weise die Wahrnehmung von Wahlrechten als Ausdruck der menschlichen Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte ermöglichen. Wenn Menschen mit Behinderungen durch eigene finanzielle Mittel oder durch das persönliche Budget Kundenautonomie erlangen, dann werden sie diejenigen Dienstleistungen einkaufen, welche das Leben in der häuslichen Umgebung ermöglichen. Deinstitutionalisierung umfasst ein breites Spektrum von Veränderungen innerhalb und außerhalb der Institution Heim: Verkleinerung von Gruppen innerhalb der Einrichtung; Stärkung der Autonomie der Bewohner innerhalb der Wohngruppen; Schaffung von Außenwohngruppen; Ausbau des Betreuten Wohnens außerhalb der Einrichtung; völlige Auflösung von institutionell betreuten Wohnformen. Die Aufzählung macht deutlich, dass das Betreute Wohnen eine zentrale Säule in einem vielfältigen Spektrum möglicher Leistungsangebote darstellt. Das Betreute Wohnen ist für alle Träger der Behindertenhilfe ein bedeutsames Angebot, dessen Erhalt und Ausbau als vorrangige unternehmerische Aufgabe betrachtet werden sollte. Schon heute zeichnet sich ab, dass die Vergütungsregelungen für das Betreute Wohnen tiefgreifend verändert werden. Anstelle des bisherigen Betreuungschlüssels (in der Regel 1:12) und der dahinterliegenden pauschalen Abrechnung von Personal- und Sachkosten werden zukünftig lediglich Fachleistungsstunden vergütet werden. Die Anzahl der pro Betreuungskunde fakturierbaren Fachleistungsstunde wird dabei zwischen Kostenträger und Leistungserbringer im Einzelfall vereinbart. Ausschreibungen als Mittel zur Organisation des Wettbewerbs werden den Druck zu einer wirtschaftlichen Leistungserstellung im Betreuten Wohnen erhöhen. Die Umstellung der Vergütungssystematik führt zu einem Paradigmenwechsel. Nicht mehr die vorgehaltene Strukturqualität, sondern die tatsächlich erbrachte Leistung wird vergütet. Zudem wird landesweit eine Festlegung von einheitlichen Vergütungssätzen pro Fachleistungsstunde diskutiert. Die Leistungserbringung im Betreuten Wohnen wird zukünftig geprägt sein von einer Konzentration auf notwendige und vor allem fakturierbare Dienstleistungen. Ein ausreichender Anteil an wertschöpfenden Tätigkeiten der einzelnen im Betreuten Wohnen tätigen Mitarbeiter ist eine wesentliche Voraussetzung für eine inhaltliche und wirtschaftlich erfolgreiche Dienstleistungserbringung. Die neuen Regelungen der Vergütung erfordern von Anbietern des Betreuten Wohnens, dass kostendeckende Organisationsstrukturen unter Berücksichtigung qualitativer Standards entwickelt werden. Ansonsten ist ein Rückgang bzw. eine Stagnation von Angeboten im Betreuten Wohnen zu erwarten. Neuorganisation des Betreuten Wohnens Die zentrale Fragestellung, die sich aus der Neuregelung der Vergütung im Betreuten Wohnen ergibt, lautet: Wie müssen die Hilfen im Betreuten Wohnen gestaltet und organisiert sein, damit sie qualitativ hochwertig und kostendeckend erbracht werden können? Um diese Frage zu beantworten, sollen im folgenden Abschnitt Möglichkeiten der Aufbau- und Ablauforganisation sowie der kaufmännischen Steuerung des Betreuten Wohnens exemplarisch dargestellt werden. Aufbauorganisation Die Aufbauorganisation im Betreuten Wohnen ist häufig geprägt von einer sehr engen Anbindung an eine Heimeinrichtung. Sichergestellt werden soll somit der reibungslose Übergang von Klienten aus dem stationären in das ambulante Setting ohne die Notwendigkeit eines Wechsels der Bezugsbetreuung. Dieser prinzipiell nachvollziehbare Organisationsansatz hat sich jedoch in der Praxis nur als eingeschränkt wirksam erwiesen: Die Entlassquote der meisten Heime ist eher gering, Aufnahmen in das Betreute Wohnen erfolgen in erheblichem Maße nicht aus dem Heim heraus, sondern werden über externe Zuweisungen bislang nicht 28 Fachdienst der Lebenshilfe 3/05

29 WOHNEN stationär betreuter Klienten gestaltet. Vor allen Dingen jedoch bedeutet die organisationsstrukturelle Anbindung des Betreuten Wohnens an die Institution Heim, dass mit erheblichem Aufwand Schnittstellen zwischen beiden Angebotsstrukturen gestaltet werden müssen. Nicht die Synergien zwischen den Angeboten überwiegen bei einer gemeinsamen Organisationsstruktur, sondern die Reibungsverluste. Die Vergütung des Betreuten Wohnens über Fachleistungsstunden macht jedoch die konsequente Ausrichtung der Organisation der Dienstleistungserbringung an der Mitarbeiterwertschöpfung erforderlich und insofern den konsequenten Ausschluss von Reibungsverlusten. Die Entwicklung des Betreuten Wohnens in einer eigenständigen Organisationsstruktur wird dann einer Steigerung der Mitarbeiterwertschöpfung dienen, wenn ein betriebswirtschaftlich sinnvolles Volumen erreicht wird: Die Erhöhung der Face-to-Face-Kontakte bedeutet u. a. die Verringerung von Fahrtzeiten. Diese wird sich jedoch nur erreichen lassen, wenn viele Klienten in einem definierten Einzugsgebiet betreut werden. Im Ergebnis bedeutet das die Notwendigkeit unternehmerischen Wachstums: Nur eine größere Organisationseinheit im Betreuten Wohnen wird mittelfristig inhaltlich und wirtschaftlich erfolgreich sein können. Ablauforganisation Die Gestaltung einer größeren Organisationseinheit im Betreuten Wohnen zieht eine geänderte Aufgabendefinition der verantwortlichen Leitung nach sich: Diese muss ihre Mitarbeiter nicht nur mit dem Ziel der Entwicklung inhaltlicher Qualität, sondern ebenso mit dem Ziel der Gestaltung einer effizienten Arbeitsorganisation steuern. Das bedeutet im Ergebnis die Notwendigkeit, die bisher bestehende sehr selbständige Arbeitsorganisation der Mitarbeiter einzuschränken wobei sich diese Einschränkung nur auf die Organisation des Betreuungsprozesses, nicht auf seine inhaltliche Gestaltung beziehen soll. Erforderlich ist die Umwandlung indirekter und mittelbarer Betreuungsleistungen in direkte Betreuungsleistungen durch Leitung und Mitarbeiter ebenso wie die Reduktion von Planung, Dokumentation und Qualitätsmanagement auf das refinanzierbare und inhaltlich erforderliche Mindestmaß. Möglich wird eine entsprechende Veränderung der Ablauforganisation u.a. durch die Erstellung eines wöchentlichen Einsatzplans zur effizienten Einsatzgestaltung und transparenten Darstellung der Mitarbeitereinsätze. Kaufmännische Steuerung Die kaufmännische Steuerung der Dienstleistungserbringung muss (ebenso wie die Gestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation) die Wertschöpfung der Basismitarbeiter in den Mittelpunkt stellen. Dabei ist die Planung der Leistungserbringung des Betreuten Wohnens in das bestehende Berichtswesen und die Wirtschaftsplanung zu integrieren. Erforderlich ist daneben die Vorgabe eines einheitlichen Rahmens zur Leistungs- und Ergebniskontrolle bzw. -steuerung unter Einbeziehung der EDV-technischen Unterstützungsmöglichkeiten. Entsprechende Hard- und Software sind auch ohne größere Investitionen erhältlich. Ermöglicht wird so eine exakte Leistungserfassung und -abrechnung, aber auch die Bildung geeigneter steuerungsrelevanter Kennzahlen. Die Steuerung über klientenbezogene und mitarbeiterbezogene Kennzahlen macht für Leitung und Geschäftsführung zeitnah alle relevanten Informationen verfügbar, wodurch bei Fehlentwicklungen schnell interveniert werden kann: Beispiele für solche Kennzahlen sind: Anteil der geleisteten Fachleistungsstunden in Relation zur Anzahl der bewilligten Fachleistungsstunden innerhalb des Bewilligungszeitraums (für einen wählbaren Zeitraum); der Relation zu den Soll/Ist-Fachleistungsstunden pro Klient (für einen wählbaren Zeitraum); Verhältnis zu abrechenbaren/nicht abrechenbaren Leistungen (bzw. direkte, mittelbare und indirekte Betreuungsleistungen); Relation Soll/Ist der pro Mitarbeiter geleisteten Fachleistungsstunden und der Zeiten für Betreuungsleistungen gesamt. Im Ergebnis passt sich die kaufmännische Steuerung den veränderten Rahmenbedingungen an und trägt so an zentraler Stelle zur Sicherung des auch aus Klientensicht bedeutsamen Angebots bei. Fazit Vor dem Hintergrund der zunehmenden Finanznot der öffentlichen Hand und der wachsenden Nachfrage im Bereich der Behindertenhilfe werden ambulante Angebote im allgemeinen und das Betreute Wohnen im besonderen an Bedeutung gewinnen. Die Finanzierung der Leistung wird nicht mehr pauschaliert, sondern bezogen auf die einzelne Dienstleistung erfolgen. Daraus resultiert die Notwendigkeit, die Aufbau- und Ablauforganisation im Betreuten Wohnen zu optimieren und die Steuerungsinstrumente anzupassen. Ein solcher Optimierungs- und Anpassungsprozess muss die teilweise sehr unterschiedlichen Bedingungen einzel- Fachdienst der Lebenshilfe 3/05 29

30 WOHNEN ner Träger berücksichtigen, in jedem Fall aber die Wertschöpfungssteigerung der Mitarbeiter intendieren. Wo ein solcher Reorganisationsprozess aktiv gestaltet wird, lässt sich auch unter den neuen Rahmenbedingungen mit dem Betreuten Wohnen ein Dienstleistungsangebot gestalten, welches inhaltliche Qualität und betriebswirtschaftlichen Erfolg miteinander verbindet. Die Dienstleistungsgestaltung im Betreuten Wohnen mit einer Finanzierung über Fachleistungsstunden eröffnet den Leistungsanbietern daneben die Möglichkeit, mit der Kalkulation, Organisation und Durchführung von Einzelleistungen Erfahrungen zu sammeln. Diese Erfahrungen sind unabdingbar, um bei einer weitergehenden Abkehr von der Strukturfinanzierung und einer verstärkten Finanzierung tatsächlich erbrachter Einzelleistungen etwa im Rahmen des Persönlichen Budgets wettbewerbsfähig zu bleiben. Literatur DÖRNER, K. u. a.: Für eine Auflösung der Heime. In: Dr. med. Mabuse Nr. 9/10, 2001, S SCHERNUS, R.: Barrieren überwinden. In: Soziale Psychiatrie 2/2003, S SCHULZE STEINMANN, L. u. a.: Stand der sozialpsychiatrischen Heime, In: Schulze Steinmann, L. u. a. (Hrsg.): Die Zukunft sozialpsychiatrischer Heime, Bonn 2003, S Kontakt: Glosse Behindertenhilfe: Menschlichkeit erst dann, wenn sie sich rechnet * An der bedauerlichen Tatsache, dass Vater Staat pleite ist, gibt es nichts zu deuteln. Wir können jammern, protestieren, uns die Haare raufen, es hilft alles nichts: Die seit Jahren schon absehbaren leeren Kassen der Gemeinden, Länder und des Bundes zwingen zum Umdenken in der Sozialpolitik, wobei die Kernfrage ist, wie das weniger zur Verfügung stehende Geld am zweckmäßigsten und nutzbringendsten auszugeben ist. Es verwundert nicht, dass Eltern, die sich gegen die Aussonderung ihrer Kinder wehr(t)en, diese Entwicklung auf den ersten Blick nicht nur negativ sehen, sondern im Gegenteil erleichtert feststellen: 1. der Zwang zum Sparen verhilft unseren Politikern zu Einsichten, auf die wir schon lange gewartet haben und auf die sie freiwillig wohl nie gekommen wären und 2. Geldknappheit im Staatssäckel macht Innovationen möglich. Doch bei näherem Hinsehen bleibt ein bitterer Nachgeschmack und Ernüchterung. Beispiele aus jüngster Zeit verdeutlichen die Situation. Sie kommen aus meinem Bundesland, aus Nordrhein-Westfalen und sie benennen miteinander verbundene, auf einander abgestimmte sozialpolitisch einflussreiche Quellen. Da ist zum Beispiel Regina Schmidt-Zadel, seit Juni dieses Jahres die (erste) Landesbehindertenbeauftragte von Nordrhein-Westfalen. Von 1990 bis 2002 war sie gesundheitspolitische Sprecherin der SPD- Bundestagsfraktion und ist derzeit u. a. stellvertretende Landesvorsitzende der Lebenshilfe in NRW. In einem Gespräch mit dem Kölner Stadt-Anzeiger im Juli 2004 ließ nun die Politikerin wissen, dass sie ein anderes Denken erreichen und die Barrieren in den Köpfen der Nichtbehinderten abzubauen helfen wolle. Mit den neuen Gleichstellungsgesetzen in Bund und Ländern sei ein Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik eingeleitet worden: Weg von der Fürsorge, hin zum Versuch selbständiger Lebensgestaltung. Ein Schlüsselthema sei betreutes Wohnen. Die stundenweise Betreuung sei auf Dauer preiswerter als ein Heimplatz. Der plötzliche Gesinnungswandel und Meinungsumschwung nach der jahrzehntelangen Propagierung der Zusammenfassung von Menschen mit Behinderung in homogenen Gruppen mit Heimunterbringung als non plus ultra der Behindertenhilfe nun die Kurskorrektur in Richtung selbstständiges Leben sie entspringen ganz offensichtlich einzig und allein der Tatsache, dass die staatlichen Geldquellen, die noch bis vor kurzem immer dann reichlich flossen, wenn es um besondernde Einrichtungen ging, dabei sind zu versiegen. So ist es auch kein Zufall, dass zum Beispiel auch der Landschaftsverband Rheinland (LVR) Köln, ein Zusammenschluss der rheinischen Kommunen, jetzt ins gleiche Horn stößt wie Frau Schmidt-Zadel. Zum * Aus: Gemeinsam leben Zeitschrift für integrative Erziehung 12(2004)4, S Fachdienst der Lebenshilfe 3/05

31 WOHNEN / SPORT Herbst 2004 kündigte der ein neues Beratungsangebot für Menschen mit geistiger Behinderung an. Dort sollen sich Betroffene und ihre Angehörigen über geeignete Wohnformen informieren können, wobei der LVR besonders das selbständige Wohnen mit ambulanter Unterstützung im Auge habe: Behinderte Menschen, die das wünschen, sollen nämlich statt in einem Heim in einer eigenen Wohnung leben können. Betreutes Wohnen in den eigenen vier Wänden sei nicht nur schöner, sondern mit durchschnittlich Euro im Jahr auch erheblich kostengünstiger als die Rundum-Versorgung in einem Heim, für die Euro jährlich aufzubringen wären. Weil die Zahl der hilfsbedürftigen Menschen mit Behinderung in den nächsten Jahren weiter steige, wolle der LVR den Zuwachs ausschließlich mit der Ausweitung des Betreuten Wohnens auffangen. Sein neues Konzept begründet er so: Den Automatismus,Behinderte gehören ins Heim darf es aus menschlichen, aber auch aus finanziellen Gründen nicht länger geben. Also gibt der LVR doch zu, bisher unmenschlich gehandelt zu haben, wenn er Menschen mit Behinderung automatisch in Heime eingewiesen hat. Und die Moral von der Geschichte? Der Volksmund sagt: Not macht erfinderisch und sie kann zu ungeahnten Tugenden führen. Doch in Bezug auf die Hilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen heißt das in unserem Land: Menschlichkeit ist in weil sie sich rechnet. Die Gesinnung, die hinter dieser Haltung steckt, ist nichts weiter als unverhohlener Zynismus. Christa Roebke Sport Erziehungswissenschaft und Psychomotorik im Austausch über Empowerment Erziehungswissenschaften und Sportwissenschaft/Psychomotorik sind zwei Bereiche, die sich in den letzten Jahren in gleicher Richtung entwickelt haben, ohne eng zu kooperieren oder im ständigen Austausch zu stehen. Es ist erstaunlich, dass beide Bereiche ein ähnliches Menschenbild favorisieren: Selbstbestimmung; Ressourcen- statt Defizitorientierung; Rolle des Erziehers bzw. Übungsleiters als Unterstützer/Moderator. Beide Fachrichtungen reflektieren die mitunter problematischen Effekte einer Orientierung an Normen. In der Erziehungswissenschaft ist dies die normale Entwicklung des Kindes und Jugendlichen, bzw. die Unabhängigkeit eines Erwachsenen. In der Bewegungserziehung/-wissenschaft ist dies die Orientierung an Spitzenleistungen. Die Normorientierung kann zu einem Anpassungsdruck behinderter Menschen führen, an dem viele Menschen mit Behinderung dann auch fast folgerichtig scheitern. Demgegenüber geht Ressourcenorientierung von der prinzipiellen Entwicklungsfähigkeit jedes Menschen aus und stellt die für eine bestimmte Person zu einem bestimmten Zeitpunkt sinnvollen, dem Stand der momentanen Persönlichkeitsentwicklung entsprechenden Hilfen zur weiteren Entwicklung zur Verfügung. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe und die Universität zu Köln haben zu diesem Themenbereich im Oktober 2004 eine Fachtagung Menschen in Bewegung in der Universität zu Köln durchgeführt. Die Fachtagung hat Fachleute aus Erziehungs- und Bewegungswissenschaften zu einem Forum zusammengebracht und einen Austausch bzw. gegenseitige Anregung ermöglicht. Die Veranstalter Bundesvereinigung Lebenshilfe und Universität zu Köln konnten durch ihre erfolgreiche Kooperation mit dem Deutschen Behindertensportverband, Special Olympics Deutschland, Forum Integrationssport, Netzwerk People-First-Deutschland, Verband für Anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit, Fachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie und Bundesverband evangelische Behindertenhilfe sichern, dass viele Fachleute aus der Erziehungswissenschaft bzw. Behindertenpädagogik und Bewegungswissenschaft/Psychomotorik die Chance hatten, durch Teilnahme an der Fachtagung für ihre Praxis Anregung zu bekommen. Ein Beitrag vom Netzwerk People First Deutschland konnte gewährleisten, dass betroffene Menschen mit Behinderung einen Impuls für die Konzeptionsentwicklung während der Fachtagung leisten konnten. Fachdienst der Lebenshilfe 3/05 31

32 SPORT Soeben ist die Dokumentation dieser Fachtagung im Lebenshilfe-Verlag erschienen. Sie kann zum Preis von 10,00 Euro bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Martina Schuch, Tel.: ( ) , bezogen werden. ni Die 4. INAS-FID Fußball Weltmeisterschaft Die Vorrundenspiele der 4. INAS-FID WM Fußball 2006 werden in den Bundesländern Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt ausgetragen. Zusätzlich finden die 24 Spiele der Hauptrunde in Nordrhein-Westfalen statt. Für die Austragung der WM-Spiele haben sich insgesamt 4 Städte in den vier Bundesländern beworben. Als Austragungsstätten kommen im Rahmen dieser 4. INAS-FID WM Fußball 2006 in der Regel kleinere Stadien mit einer Zuschauerkapazität von bis in Frage. Wunsch aller Beteiligten ist es, in diesen Stadien eine warmherzige und familiäre Atmosphäre der Begeisterung für den Sport von Menschen mit geistiger Behinderung zu schaffen. Das Eröffnungsspiel findet in Duisburg (NRW), das kleine Finale in Essen und das Finale der 4. INAS-FID WM Fußball 2006 am in der BayArena in Leverkusen statt. Eine Eröffnungsfeier der 4. INAS-FID WM Fußball 2006 ist für den in der Kölnarena mit bis zu Menschen geplant. Alle Interessierten und Anhänger des Sports von Menschen mit Behinderung sind herzlich eingeladen. Zum ersten Mal findet vom bis eine weltweite Fußballveranstaltung der Menschen mit geistiger Behinderung in der Bundesrepublik Deutschland statt. Der zuständige Weltverband INAS-FID (International Sports Federation for Persons with Intellectual Disability) hat die Ausrichtung der 4. INAS-FID WM Fußball 2006 an den Deutschen Behindertensportverband (DBS) vergeben. Der DBS, die Bundesvereinigung Lebenshilfe, der Behinderten-Sportverband Nordrhein-Westfalen (BSNW) und der Landesverband Lebenshilfe NRW haben die Fußball WM 2006 der Menschen mit Behinderung ggmbh gegründet. Diese ggmbh hat den Auftrag, die 4. INAS-FID WM Fußball 2006 auszurichten. Unterstützt wird der Ausrichter durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB). Anders ist auch normal Weltweit erstmalig wird diese internationale Großveranstaltung der Menschen mit Behinderung von einer Gesellschaftlichen Kampagne vorbereitet und begleitet. Deren Ziele sind: 1. Bekanntheit der WM Fußball 2006 erhöhen, Interesse an einer Teilnahme wecken; 2. Sympathie für Menschen mit geistiger Behinderung erzeugen und deren Integration fördern; 3. bürgerschaftliches Engagement im Rahmen der Gesellschaftlichen Kampagne nachhaltig fördern. Die gemeinsamen Bemühungen sollen insbesondere bei den Zielgruppen der Kinder, Schüler und Jugendlichen Interesse an der 4. INAS-FID WM Fußball 2006 we- 16 Nationalmannschaften aus fünf Kontinenten werden mit fast 500 Sportlern, Trainern und Betreuern für einen Zeitraum von drei Wochen zu Gast in Deutschland sein. In insgesamt 48 WM-Spielen werden die teilnehmenden Sportler demonstrieren können, wie hoch das Niveau des internationalen Fußballsports von Menschen mit geistiger Behinderung ist. In diesem Turnier werden alle 16 Plätze ausgespielt. Die deutsche Nationalmannschaft 32 Fachdienst der Lebenshilfe 3/05

33 SPORT cken. Der Weltverband hat es dem deutschen Ausrichter ermöglicht, die WM-Spiele in der Regel am frühen Nachmittag durchzuführen, um auch Kinder und Jugendliche erreichen zu können. Der Ausrichter erarbeitet außerdem Arbeitsmaterialien für Schüler, die im Vorfeld der WM im Rahmen des Unterrichts eingesetzt werden können. In Verbindung mit dem Besuch der Spiele sollen so nachhaltige Wirkungen erzielt werden. ni Der Veranstalter INAS-FID Der Weltverband INAS-FID (International Sports Federation for Persons with Intellectual Disability) Der Verband INAS-FID wurde 1986 gegründet. Im Jahr 2005 sind dem Weltverband für den Sport von Menschen mit geistiger Behinderung 86 Nationen angeschlossen. Die Philosophie von INAS-FID ist das Prinzip der Normalisierung. Menschen mit geistiger Behinderung sollen im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten ihren Sport ausüben. Dies umfasst ausdrücklich den Rehabilitationssport, den Freizeit- bzw. Breitensport und den Leistungssport. Präsident Jos Mulder (Niederlande) führt den Verband. Tadao Murata (Japan), Technical Director Football, unterstützt ihn im Bereich Fußball. Special Olympics und INAS-FID Die Wettbewerbe des Weltverbands INAS-FID sind leistungsorientiert, die Veranstaltungen von Special Olympics breitensportorientiert. Innerhalb der Wettbewerbe gibt es keine weitere Unterteilung, Bildung von Klassen oder Leistungsgruppen. Die Goldmedaille erhält nur der/die leistungsstärkste Athlet/in. INAS-FID- Athleten können an Veranstaltungen von Special Olympics teilnehmen. Die Programme von INAS-FID und Special Olympics ergänzen sich. Sie ermöglichen den Athleten ein breites Spektrum an Möglichkeiten im nationalen und internationalen Sport. INAS-FID und internationale Verbände INAS-FID unterhält im Bereich Fußball gute Verbindungen zur FIFA und zur UEFA. Der internationale Leichtathletikverband (IAAF) und der internationale Basketballverband (FIBA) zählen ebenfalls zu den Kooperationspartnern. INAS-FID ist auf nationaler und internationaler Ebene an einer breiten Kooperation zwischen Behindertensportverbänden und Fachverbänden des Nichtbehindertensports interessiert. INAS-FID ist Gründungsmitglied des IPC (International Paralympic Committee). Die beiden Verbände unterhalten eine gemeinsame Arbeitsgruppe, die mit den Fragen der Wiedereingliederung der Athleten mit geistiger Behinderung in die Paralympics beauftragt ist (zur Zeit können Sportler mit geistiger Behinderung nicht an den Paralympics teilnehmen). Nach welchen Regeln wird gespielt? Die Fußball-Wettbewerbe und Meisterschaften des internationalen Weltverbandes INAS-FID werden nach den bekannten FIFA-Regeln gespielt. Erstmalig werden seit der 3. INAS-FID WM Fußball 2002 in Tokio FIFA-lizensierte Schiedsrichter als Unparteiische in die Austragung und Durchführung der Weltmeisterschaftsspiele einbezogen. Jede Mannschaft wird voraussichtlich einen FIFAlizensierten Schiedsrichter als Teammitglied mit nach Deutschland bringen. Wie qualifizieren sich die Mannschaften? An der 4. INAS-FID WM Fußball 2006 nehmen voraussichtlich 16 Teams aus fünf Kontinenten teil. Bereits gesetzt sind der amtierende Weltmeister England und der Gastgeber Deutschland. Die übrigen Teams qualifizieren sich im Rahmen von kontinentalen Meisterschaften oder Qualifikationsturnieren. Die kontinentalen Strukturen von INAS-FID behalten es sich vor, Mannschaften zu benennen, wenn die Turniere nicht durchgeführt werden können. Welche Athleten sind teilnahmeberechtigt? Der Weltverband INAS-FID setzt für eine Teilnahme voraus, dass die Athleten ein Registrierungsverfahren durchlaufen. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten sie einen Startpass. Das umfangreiche Registrierungsverfahren dient dem Schutz der Athleten mit geistiger Behinderung. Zu den Kriterien, die dem Nachweis einer geistigen Behinderung dienen, gehören u. a. der Nachweis des Intelligenzquotienten (in Anlehnung an die Definition der World Health Organization, WHO), der 75 oder weniger betragen muss. Weitere Kriterien beziehen sich auf die Fähigkeit, den Alltag zu meistern (Activities of Daily Living). Fachdienst der Lebenshilfe 3/05 33

34 Kunst Einige Neuerscheinungen zum Thema Kunst: Saskia Schuppener Selbstkonzept und Kreativität von Menschen mit geistiger Behinderung Bad Heilbrunn: Klinkhardt 2005, 325 Seiten, 29,80 Euro, ISBN Das Selbstkonzept als zentrales Element der Persönlichkeitsforschung verkörpert eine in der Sonderpädagogik bislang wenig beachtete Thematik. Speziell im Bereich von Menschen mit geistiger Behinderung dominiert nach wie vor eine Grundhaltung der Beschreibung aus multiplen Fremdperspektiven. Mit dieser Publikation wird ein erster Einblick in grundlegende Selbstkonzeptualisierungen von Erwachsenen mit einer geistigen Behinderung gegeben, die verdeutlichen, dass Personen mit Behinderungserfahrungen nicht zu Individuen mit einer behinderten Idendität werden. Aus personenzentrierter Forschungsperspektive werden auch die subjektiven Theorien kreativer Persönlichkeiten mit geistiger Behinderung und die Wirkung künstlerisch-kreativen Ge-staltens auf deren Selbstbild untersucht. dem Deoroller, Rubbel- und Abklatschtechnik, Zuckerkreide, Windräder aus Window Color, Gel-Kerzen, Bodyshape, Mandalas Legen und selbstgemachte Perlen vermittelt. Ergotherapeuten, Heil- und Sozialpädagogen, Sonderschullehrer und Erzieher in Werkstätten, Einrichtungen, Wohngruppen, bei Frühförderungsaktivitäten sowie Eltern zu Hause können sich so schnell und konkret mit bildnerischen Gestaltungsmöglichkeiten vertraut machen und praktische Anregungen zum kreativitätsfördernden Einsatz erhalten. Peter Cachola Schmal (Hg.) Atelier Goldstein Atelier Goldstein 2005, 64 Seiten, 10, Euro, ISBN Christian Mürner Malerische Kompetenz Bildende Künstler mit Behinderung Herzogenrath: Murken-Altrogge 2005, 146 Seiten mit 18 Abb., 24, Euro, ISBN Im Vordergrund dieser Studie steht die Beziehung von bildender Kunst und Behinderung. In welcher Weise wird künstlerische Tätigkeit wahrgenommen? Welches existenzielle Gewicht kann dabei eine Behinderung haben? Erscheint sie biografisch bedeutsam oder zwingend für Bilder und Ausstellungen? Verschiedene bildende Künstler mit Behinderung werden vorgestellt sowie ihre Werke im Rahmen von Betrachtungsweisen und Erwartungen diskutiert. Selbermann: Natascha Eine Künstlerin und vier Künstler des Frankfurter Atelier Goldstein werden vorgestellt: Christa Sauer, Holger Frischkorn, Hans-Jörg Georgi und Selbermann. Zu Gabriele Voigt-Papke Gestalten mit einfachen Mitteln Kreative Techniken für Menschen mit Behinderungen. Weinheim und München: Juventa 2005, 110 Seiten, 14, Euro, ISBN Dieses in der praktischen Arbeit mit geistig und körperlich behinderten Menschen entwickelte Buch stellt 40 bildnerische Techniken in besonderer didaktischer Aufbereitung vor. Jede einzelne Technik wird leicht verständlich unter Einbeziehung der ergotherapeutischen Aspekte beschrieben und in einer Übersicht präsentiert. So wird alles Notwendige über Stempelund Pinseldruck, Sgraffito, Marmorieren, Malen mit Sebastian Häfner: Die Zukunftsstadt 34 Fachdienst der Lebenshilfe 3/05

35 KUNST / DIE SPIELESCHACHTEL Bildbeispielen und Fotos plastischer Arbeiten beschreiben Texte etwas von der Kraft der Kunst und der Individualität dieser fünf kreativen Handschriften. Und sagen etwas über die Selbstverständlichkeit auch Notwendigkeit mit der Künster(innen) in der Kunst zuhause sind. Kontakt: info@atelier-goldstein.de Max Kläger Die Zeichnungen des Christoph Eder Beispiele ornamentalen Ausdrucksgestaltens Hohengehren: Schneider Verlag 2005, 38 Seiten mit zahlr. s/w und farb. Abb., 14, Euro, ISBN In dieser Veröffentlichung fügt Max Kläger seinen monographischen Langzeitstudien zur Kunstfähigkeit von Persönlichkeiten im Down-Syndrom eine neue Darstellung hinzu. Zu den bisherigen Studien (Jane Frances Cameron 1978, Willibald Lassenberger 1992, Christoph Eder 2002) gesellt sich nun Die Zeichnungen des Christoph Eder Beispiele ornamentalen Ausdrucksgestaltens. Die Spieleschachtel Magische Magneten oder zwei ausgesprochen anziehende Spiele Zur Zeit scheint es bei Spielen geradezu Mode zu sein, Magie durch Magneten zu definieren. Dinge erscheinen oder werden kurzzeitig unsichtbar, magische Effekte bewirken Farbwechsel oder lassen Metalle schwebend verharren. In Zeiten aufgeklärten Denkens ist natürlich jedem sofort klar, daß es sich dabei um physikalische Phänomene handeln muß. Dennoch umweht uns mitunter ein Hauch des (zunächst) Unerklärbaren, lässt uns staunend den magischen Effekt genießen. Nicht selten bleiben gesellige Runden mit derartig ausgestatteten Spielen als besonders faszinierend im Gedächtnis. Magie funktioniert eben oft durch Magnetismus und folgt einer eigenen, beeindruckenden Logik. So wird bewertet: besser nicht: wenig gelungen: ganz ordentlich: sehr schön: hervorragend: Meisterdiebe In jedem Menschen steckt (laut Sigmund Freud im Sinne von Nehmen und Geben) angeblich im tiefsten Inneren seines Bewußtseins ein kleiner Dieb. In diesem Ambiente tummeln sich die unterschiedlichsten Charaktere, neben Juwelier und Detektiv eben auch ein Schmuggler, ein Dieb und der Meisterdieb. Doch nicht jeder darf alles. Jeder der insgesamt sechs Typen versucht, an die Juwelen heranzukommen bzw. die echten von den unechten zu trennen. Materialqualität, Gestaltung Verlauf, Einsatzbreite Zusammenspiel Verpackung, Material, Spiel Wiederspielwert Umwelt-, Sicherheitsaspekte Preis-Leistungs-Verhältnis Gesamtbewertung:... Fachdienst der Lebenshilfe 3/05 35

36 DIE SPIELESCHACHTEL Meisterdiebe Vertrieb: Zoch Verlag 2004 Spielerzahl: 2 8 Spieldauer: ca. 60 Minuten Preis: ca. 100,00 Euro zu kaufen: in vielen Spielwarengeschäften und Kaufhäusern, bzw. im Internet z.b. unter Die Schatulle Das Kernstück dieses Spiels ist eine 20 cm hohe, würfelförmige Holzschatulle. Jede ihrer drei Ebenen lässt sich seitlich drehen, zusätzlich kann sie gestülpt (auf den Kopf gestellt) werden. Auf jeder Seite befindet sich eine Schublade, je gegenüberliegend zwei längere (mit einem extra abgeteilten Geheimfach) und zwei kürzere. Diese werden durch Magnete zusammengehalten, ebenso wie die drehbaren Ebenen. Zudem hat jede Schublade eine Ober- und eine Unterseite, sodass sie auch nach dem Stülpen befüllt werden kann bzw. evtl. Inhalte beim Öffnen verliert. Zu Beginn erhält jeder Spieler einen Kartensatz mit jeweils einem der sechs unterschiedlichen Charaktere, zusätzlich eine Übersichtstafel, auf der die jeweiligen Aktionen der einzelnen Figuren vermerkt sind. Auf dem bereitgelegten weißen Kissen werden die Diamanten platziert, auf das schwarze Kissen werden (im Spielverlauf) die aus den Schubladen gefallenen Diamanten gelegt. Jeder Spieler versucht, seine unechten Juwelen (Minuspunkte) loszuwerden (zu Beginn sind alle Steine auf dem weißen Kissen Imitate ), und möglichst viele echte Juwelen zu ergattern (Pluspunkte). Dazu schlüpfen sie ständig in die unterschiedlichsten Charakterrollen, um sich deren Eigenschaften zunutze zu machen. Beispielsweise darf ein Schmuggler ein Imitat in eine Schublade legen und muss evtl. herausgefallene Steine auf das rote Kissen legen (diese Steine darf z.b. der Detektiv nehmen), eine Juwelierin darf immer ein Imitat in eine Schublade legen, der Meisterdetektiv darf auch das Geheimfach öffnen (die langen Schubladen). Und... zur Erschwernis: Nach jeder Aktion wird die Schatulle ein Mal gedreht und gewendet. Nur die Übersicht bewahren Zu kompliziert? Nein, nein ganz einfach, nur eben verwirrend. Jeder Spieler hat die Auswahl aus seinem Kartensatz und schlüpft von Runde zu Runde in eine dieser Rollen, indem er die entsprechende Karte ausspielt, tätigt die betreffende Aktion und dreht die Schatulle. Nach nur wenigen Runden wird kaum jemand noch den großen Durchblick über die Diamanten und Schubladen haben und sich somit praktisch von den Inhalten der Schubladen überraschen lassen müssen. Ein herrliches Spiel in überwältigender Ausstattung und Gestaltung, die allerdings auch ihren Preis hat (!) und die in jedem Zug eine neue Herausforderung an die individuelle Merkfähigkeit stellt. Am unterhaltsamsten ist Meisterdiebe mit drei bis vier Akteuren zu spielen. Sehr empfehlenswert, gerade für Institutionen! Polarity Das gesamte Universum besteht (u. a. laut Albert Einstein) aus Anziehung und Abstoßung. Die Gravitationskräfte bilden auch bei uns Menschen DEN bestimmenden Mechanismus, selbst in der Gestaltung von Beziehungen. Polarity spielt mit den Kräften des Magnetismus und kombiniert sie mit Geschicklichkeit und strategischem Denken. Plus und Minus Zu Beginn wird das quadratische Leinen auf den Tisch gelegt. Darauf ist zunächst nur ein Kreis mit einem mittigen Punkt zu sehen. Darauf wird die rote Scheibe gelegt. Dann werden pro Spieler jeweils fünf Steine willkürlich im Kreis platziert. Jeder der beiden Spieler hat 26 schwarze bzw. weiße magnetische Scheiben zur Verfügung, die er (oder sie) möglichst rasch auf dem Spiel- Brett in Kontakt zu anderen Scheiben setzen muss. Das bedeutet, jede neu hinzugekommene Scheibe muss an einer anderen eigenen Scheibe ausbalanciert werden (nur ja nicht in Berührung mit der roten Scheibe!). Natürlich kommt es dabei häufig zu (manchmal auch absichtlich herbeigeführten) Unfällen, z. B. dass sich Scheiben drehen oder türmen oder zu Kontakten von schwarzen und weißen Scheiben. In solchen Fäl- 36 Fachdienst der Lebenshilfe 3/05

37 DIE SPIELESCHACHTEL Materialqualität, Gestaltung Verlauf, Einsatzbreite Zusammenspiel Verpackung, Material, Spiel Wiederspielwert Umwelt-, Sicherheitsaspekte Preis-Leistungs-Verhältnis Gesamtbewertung: len gehen die Scheiben entweder wieder in den Vorrat zurück oder gelten als erobert. Wer zuerst alle seine Scheiben innerhalb des Kreises setzen (d. h. balancieren oder auftürmen) konnte, beendet das Spiel. Gewonnen hat aber, wer die meisten Scheiben auf Türmen sammeln konnte. Ein zauberhafter Augenschmaus Nicht selten muten Spielsituationen bei Polarity an wie ein Kursus in Zauberkunde oder Magie. Der Kreis ist angefüllt mit schräg schwebenden Scheiben. Bei einer neuen Scheibe gerät dann schlagartig alles Umliegende in Bewegung und verändert die Situation grundlegend. Ein erstaunliches Spiel mit einer einfachen Grundregel, das eine gewisse Geschicklichkeit und Ruhe erfordert. Großer Wiederspielreiz sowie hoher Überraschungsund Spaßfaktor. Sehr empfehlenswert. Polarity Vertrieb: Ekos Verlag 2005 Spielerzahl: 2 Spieldauer: ca Minuten Preis: ca. 30,00 Euro zu kaufen: in vielen Spielwarengeschäften und Kaufhäusern, bzw. im Internet z.b. unter Michael Brandl Heilpädagoge und Spielpädagoge, Wohnstättenleiter, Albrecht-Dürer-Str. 27, Neu-Ulm m.brandl@s-direktnet.de Anzeige Neuer Videofilm in der Edition Film : Teilhabe Mehr als nur dabei sein Erscheinungsdatum/-jahr: 2005 Preis: 15, Euro Menschen mit geistiger Behinderung wollen mitten in der Gesellschaft leben und arbeiten, sie wollen mitreden, mitbestimmen, mitgestalten. Das Stichwort dazu ist Teilhabe. Im Mittelpunkt dieses in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Behinderung und Medien produzierten, dokumentarisch ausgerichteten Films stehen junge Menschen mit Behinderung, die ihren Platz in der Gesellschaft gefunden haben: zum Beispiel eine junge Frau mit Down- Syndrom, die im Hotel arbeitet;ein junger Mann mit Lernbehinderung, der von seinen Erfahrungen mit dem persönlichen Budget erzählt. Darüber hinaus werden Formen von Teilhabe in Sport, Freizeit und anderen gesellschaftlichen Bereichen vorgestellt. Bestellungen bitte an: Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.v., Vertrieb, Raiffeisenstraße 18, Marburg, Tel.: ( ) , Fax: ( ) , vertrieb@lebenshilfe.de Fachdienst der Lebenshilfe 3/05 37

38 Veranstaltungen Angebote der Bundesvereinigung Lebenshilfe Hinweis Für die Veranstaltungen der Bundesvereinigung Lebenshilfe können Sie ausführlichen Informationen und die Anmeldeunterlagen anfordern bei: Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Institut inform Raiffeisenstraße 18, Marburg Fax: ( ) Institut-InForm@Lebenshilfe.de hier finden Sie detaillierte Angaben zu den Veranstaltungen. Unter Angabe der jeweiligen Nummer der Veranstaltung können Sie sich auch direkt anmelden. Veranstaltungsort ist sofern nicht anders angegeben das Institut inform der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Marburg. Seminar Eltern mit geistiger Behinderung (er)leben Familie Begleitete Elternschaft: Hilfeplanung und ihre Umsetzung Seminarleitung: Tim Streit (Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg), Wilfried Wagner-Stolp (Bundesvereinigung Lebenshilfe) Zielgruppe: Mitarbeiter(innen) aus Jugend-, Sozial- und Gesundheitsämtern; Mitarbeiter(innen) aus Elternschaftsprojekten (insbesondere Wohnen, Offene Hilfen), Familienberater(innen), Berufsbetreuer(innen). Datum: bis Teilnahmebeitrag: 220, Euro (einschließlich Teilverpflegung zzgl. Hotelkosten). Anmeldung bitte unter der Nummer Seminar Sozialhilfe im neuen Gewand vom BSHG zum SGB XII Was ändert sich für Menschen mit Behinderung? Seminarleitung: Dietrich Schoch (Duisburg) Zielgruppe: Fachpersonal, Eltern und Angehörige Datum: bis Teilnahmebeitrag: 180, Euro/144, Euro Lebenshilfe- Vorzugspreis (einschl. einem Imbiss, einem Mittag- und einem Abendessen zzgl. Hotelkosten) Anmeldung bitte unter der Nummer Seminarreihe Berufliche Bildung in der Werkstatt für behinderte Menschen Grundlagenkurs: Neue Konzepte, gesetzliche Grundlagen, Inhalte, Methoden und praktische Hilfen Seminarleitung: Wolfgang Klammer (Marburg) in Kooperation mit Gerhard Heß (Bundeszentrale) Zielgruppe: Mitarbeiter(innen) und Leitungskräfte der Sozialdienste/Begleitenden Dienste, an die Fortbildungsbeauftragten, die Leitungen des Berufsbildungsbereiches der Einrichtungen sowie an die Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung aus den jeweiligen Bereichen der Werkstatt für behinderte Menschen Datum: bis Teilnahmebeitrag: 330, Euro je Teil (inkl. Teilnehmerunterlagen, zuzüglich Übernachtung und Verpflegung in unserem guten und preiswerten Vertragshotel). Anmeldung bitte unter der Nummer Seminar Arbeitsrecht für Führungskräfte Grundlagen und Tipps für die Praxis in Einrichtungen und Diensten Seminarleitung: Anke Gudehus, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht (Wedemark) Zielgruppe: Leiter(innen) von Einrichtungen und Diensten, Geschäftsführungen, Vorstände Datum: bis Teilnahmebeitrag: 400, Euro (einschl. einem Imbiss, einem Mittag- und einem Abendessen zzgl. Hotelkosten) Anmeldung bitte unter der Nummer Treffen Die Behindertenhilfe als Brückenbauerin in die Gemeinde? Gemeinwesenarbeit als Herausforderung an die Professionalität Seminarleitung: Ulrich Niehoff (Bundeszentrale), Rudi Sack (Baden-Württemberg) Zielgruppe: Fachpersonal, ehrenamtliche Mitarbeiter(innen), ehrenamtliche Vereins- und Verbandsfunktionäre Datum: bis Teilnahmebeitrag: 220, Euro (einschl. Verpflegung). Anmeldung bitte unter der Nummer Seminar Controlling Integrierte Steuerung in der pädagogischen Arbeit Seminarleitung: André Peters, contec, Gesellschaft für Organisationsentwicklung mbh (Bochum) Zielgruppe: Einrichtungsleitungen aus den pädagogischen Bereichen Datum: bis Teilnahmebeitrag: 340, Euro (inkl. 2 Mittagessen) Anmeldung bitte unter der Nummer Treffen Der Rat behinderter Menschen lädt ein: Gemeinsam in die Zukunft! Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung Seminarleitung: Matthias Neubauer, Manfred Thiele (beide Rat behinderter Menschen), Ulrich Niehoff, Gerhard Heß (beide Bundeszentrale) 38 Fachdienst der Lebenshilfe 3/05

39 VERANSTALTUNGEN Zielgruppe: Menschen mit Behinderung, Mitglieder von People First, Betreuer und Angehörige als Unterstützer der Teilnehmer mit Behinderung Datum: bis Teilnahmebeitrag: 66, Euro (Übernachtung im Doppelzimmer mit Vollpension), 195, Euro für Unterstützer (Übernachtung im Einzelzimmer mit Vollpension) Anmeldung bitte unter der Nummer Seminarreihe Wie leben wir, wie wollen wir leben? Menschen mit geistiger Behinderung sprechen über ihren Alltag Seminarleitung: Angelika Bieneck (Marburg), Kathrin Kexel (Mainz), Heiko Wissinger ( Mücke), Gerhard Heß (Marburg) Zielgruppe: Für alle Menschen mit geistiger Behinderung Datum: Teil 1: (4 Tage) 31. Oktober bis 3. November 2005 Teil 2: (5 Tage) 20. bis 24. März 2006 Teil 3: (5 Tage) 19. bis 23. Juni 2006 Teilnahmebeitrag: 80, Euro je Teil (Seminarbeitrag und Vollpension) Anmeldung bitte unter der Nummer Treffen Forum für Geschäftsführungen Den Wandel erfolgreich gestalten! Spezialisierung Kooperationsmodelle strategische Allianzen Fusionen Seminarleitung: Christine Karches (Bundeszentrale), André Peters (Bochum), Wolfgang Klammer (Marburg) Zielgruppe: Hauptamtliche Geschäftsführungen von Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe im Team mit Einrichtungsleitungen, Qualitätsbeauftragte, Verwaltungsleitungen und Controllern Datum: bis Teilnahmebeitrag: 650, Euro (einschl. Teilverpflegung, zuzüglich Übernachtung) Anmeldung bitte unter der Nummer Seminar Aufsichtspflicht und Haftung für Trägerverantwortliche Seminarleitung: Oliver Kestel (Echzell-Bingenheim), Renate Heinz-Grimm (Bundeszentrale) Zielgruppe: Leiter(innen) von Einrichtungen, Geschäftsführer(innen) und Vereinsvorstände als Arbeitgeber Datum: bis Teilnahmebeitrag: 220, Euro/170, Euro Lebenshilfe- Vorzugspreis, (einschließlich Verpflegung, zuzüglich Unterkunft) Anmeldung bitte unter der Nummer Seminar Die Zusammenarbeit der Heimbeiräte mit Vertrauenspersonen Ein Aufbaukurs Seminarleitung: Ralf Schmitz (Berlin), Ute Schütte (Schwäbisch-Gmünd) Zielgruppe: Heimbeiräte und Vertrauens- und Unterstützungspersonen Datum: bis Teilnahmebeitrag: 135, Euro für Heimbeiräte, 230, Euro für Vertrauens-/Unterstützungspersonen (jeweils Vollpension) Anmeldung bitte unter der Nummer Seminar Nach den ersten Jahren Informationen für Eltern von Kindern mit Down-Syndrom im Kindergarten- und Schulalter Seminarleitung: Prof. Dr. Etta Wilken (Hannover), Rolf Flathmann (LH-Bundeselternrat), Wilfried Wagner-Stolp (Bundeszentrale) Zielgruppe: Eltern mit Kindern mit Down-Syndrom im Kindergarten- und Schulalter Datum: bis Teilnahmebeitrag: 140, Euro je 1. Elternteil, 115, Euro für Alleinerziehende und 2. Elternteile, 1 Kind frei, ab 2. Kind je 23, Euro (einschl. zwei Übernachtungen, ein Abendessen und ein Mittagessen) Anmeldung bitte unter der Nummer Angebote anderer Träger Dezember 2005, Bad Vilbel Betriebliche Integration von Menschen mit starken Lernschwierigkeiten Neue Ansätze zur Erweiterung sozialer, kommunikativer und fachlicher Kompetenzen am Arbeitsplatz Januar 2006, Bad Vilbel Betriebliche Integration von Menschen mit psychischer Erkrankung Schritte in die betriebliche Integration Unterstützung und Krisenintervention Januar 2006, Bad Vilbel Professionelle Akquisation geeigneter Arbeitsplätze für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder starken Lernschwierigkeiten Nähere Informationen über diese Seminare erhalten Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung BAG UB, Ingrid Stumpf, Tel.: (0 40) , ingrid.stumpf@bag-ub.de Ab April 2006, Weil der Stadt Spiel- und Theaterpädagogik zweijährige berufsbegleitende Ausbildung Landesakademie für Jugendbildung, Norbert Frank, Malersbuckel 8, Weil der Stadt, Tel.: ( ) , Fax: , info@jugendbildung.org, Fachdienst der Lebenshilfe 3/05 39

40 Publikationen & Medien Fachzeitschrift Geistige Behinderung 3/2005 Kurzfassungen der Fachbeiträge Judith Zentner Freiwilliges Soziales Engagement eine Perspektive für Menschen mit Beeinträchtigung und das sonderpädagogische Hilfesystem? Teil 2 Seit geraumer Zeit ist das Thema Freiwilliges Engagement (Ehrenamt) auch in Feldern der sozialen Arbeit in aller Munde. Im vorliegenden Artikel wird zunächst die derzeitige Fachdiskussion dargestellt: Was ist eigentlich Freiwilliges Engagement, welche empirischen Befunden liegen dazu vor und wie hat es sich im Laufe der Zeit verändert? Anschließend wird auf die Situation in Feldern der sozialen Arbeit und des Umgangs mit Freiwilligem Engagement in diesem Sektor eingegangen. Aus einer eigenen qualitativen Untersuchung im Bereich der Hilfen für Menschen mit Behinderung werden Handlungsempfehlungen für den Ausbau Freiwilligen Engagements als Bestandteil eines gemeinwesenorientierten Unterstützungssystems gezogen und Möglichkeiten der Verknüpfung mit den Ansätzen supported living und Persönliche Zukunftsplanung aufgezeigt. Es werden mögliche Einsatzfelder für freiwillig Engagierte sowie die damit verknüpften Aufgaben und Anforderungen für professionelle Mitarbeiter dargestellt. Klaus Candussi, Walburga Fröhlich Nueva Nutzerinnen evaluieren Dienste. Evaluation von Dienstleistungen im Wohnbereich für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Nueva ist ein neues Verfahren für die Evaluation von Wohnangeboten für Menschen mit Behinderung. Nueva misst und beschreibt die Qualität von Wohnangeboten aus der Sicht der Nutzer(innen). Das Besondere daran: Bei Nueva werden Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderung in allen Phasen des Verfahrens als Expert(inn)en eingesetzt. Sie legen fest, welche Kriterien wesentlich für Betreuungsqualität sind, sie führen die Interviews mit den Bewohner(inne)n durch, und sie checken die Rahmenbedingungen. Die Ergebnisse werden in regionalen Angebots-Katalogen präsentiert. So ist es Nutzer(inne)n, aber auch Anbietern erstmals möglich, verschiedene Wohnangebote miteinander zu vergleichen. Nueva wird seit dem Jahr 2004 in Österreich durchgeführt. Christian Janßen, Kathrin Bücker Man muss erst verwickelt sein, um sich entwickeln zu können. Familien mit behinderten Kindern sind über viele Jahre besonderen Belastungen und Anforde- rungen ausgesetzt. Eigene Interessen können nur eingeschränkt wahrgenommen werden. Die Neujustierung eines solchen, langjährig aufgebauten Wertebezugssystems ist immer ein schwieriger Prozess. Der Artikel beschäftigt sich mit der Frage, ob Eltern im Loslösungsprozess eine Unterstützung im Austausch und in Solidarität mit anderen Eltern erfahren können. Alle emanzipatorischen Ansätze in der Begleitung von Menschen mit Behinderungen bestehen in der konsequenten Übernahme einer Stärkenperspektive. Können diese Empowermentprozesse auch auf die Aufgabe der Eltern im Loslösungsprozess übertragen werden? Dazu wird von einer im Verein Gemeinsam Wohnen in Bielefeld initiierten und angeleiteten Selbsthilfegruppe berichtet. Der Verein wurde 1991 von Betroffenen, Angehörigen und Fachleuten gegründet. Ein Schwerpunkt der Angehörigengruppe war die Entwicklung einer Kriterienliste für Angehörige von Menschen mit Behinderung zur Prüfung von Selbstbestimmung und Hilfen in der Betreuung bei Heimaufnahme. Die Kriterienliste kann als Hilfe für Eltern (und auch von Professionellen) bei der Beurteilung eines ambulanten Dienstes oder einer stationären Einrichtung eingesetzt werden. Claudia Wessels So kann es jeder verstehen. Das Konzept der leichten Lesbarkeit. Ausgehend von der Darstellung der Bedeutung des Lesens für den Alltag und für Teilaspekte der Entwicklung eines Menschen betont der Artikel die Wichtigkeit der Leichten Lesbarkeit als ein Medium der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung. Durch eine kurze Beschreibung des Ursprungs der Leichten Lesbarkeit als eine Forderung der Selbstbestimmungsbewegung wird die Notwendigkeit des Einbezugs der Nutzergruppe verdeutlicht. Anschließend wird die Technik zur Formulierung und Gestaltung leicht lesbarer Dokumente skizziert. Hierbei werden zunächst einzelne Schritte für die Erstellung barrierefreier Schriftstücke dargestellt. Anschließend werden die einzelnen verständlichkeitsrelevanten Aspekte auf der inhaltlichen, sprachlichen und gestalterischen Ebene behandelt. Andrea Klüssendorf, Nine Löbel, Marlies Thätner kukuk Schlüsselqualifikationen für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Ein von der Hamburger Arbeitsassistenz entwickeltes Seminarangebot. Die heutige Arbeitswelt stellt immer höhere Anforderungen an einzelne Arbeitnehmer(innen). Vor allem die Bedeutung von Schlüsselqualifikationen tritt immer mehr hervor. Dies gilt auch für Tätigkeitsfelder mit geringerem Qualifikationsniveau Bereiche, die in der Regel für Menschen mit Lernschwierigkeiten in Frage kommen, die eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben. Hier setzt das von der Hamburger Arbeits- 40 Fachdienst der Lebenshilfe 3/05

41 PUBLIKATIONEN & MEDIEN assistenz aktuell entwickelte Bildungsangebot kukuk Kommunikation und Konfliktbewältigung und Kooperation an. Es handelt sich dabei um ein spezifisches, mehrmals erfolgreich erprobtes Angebot in einer Lerngruppe, das die Aneignung der entsprechenden Kompetenzen im Hinblick auf berufsbezogene Anforderungen unterstützt. Die Seminarreihe besteht aus einzelnen Bausteinen, die im Rahmen beruflich-betrieblicher Bildungsmaßnahmen für Menschen mit Lernschwierigkeiten flexibel einsetzbar sind. aus dem Lebenshilfe-Verlag Marburg Die Publikationen des Lebenshilfe-Verlags Marburg können Sie über folgende Anschrift bestellen: Beide reflektieren die mitunter problematischen Effekte einer Normorientierung. In der Erziehungswissenschaft ist dies die normale Entwicklung des Kindes und Jugendlichen, bzw. die Unabhängigkeit eines Erwachsenen. In der Bewegungserziehung/-wissenschaft ist dies die Orientierung an Spitzenleistungen. Kirsten Fath Verhaltensauffälligkeiten und Bewegungstherapie bei Menschen mit sehr schweren Behinderungen Theoretische Grundlagen, Praxiskonzepte und Evaluation 1. Auflage 2005, DIN A5, broschiert, 392 Seiten ISBN , Bestellnummer LBF ,50 Euro [D]; 37. sfr. Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.v., Vertrieb, Raiffeisenstraße 18, Marburg, Tel.: ( ) ; Fax: , vertrieb@lebenshilfe.de, Internet: Neuerscheinungen: Menschen in Bewegung Erziehungswissenschaft, Behindertenpädagogik und Psychomotorik im Austausch über Empowerment 1. Aufl. 2005, DIN A4, broschiert, 180 Seiten, Bestellnummer LED , Euro [D]; sfr. Dokumentation einer von der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung und der Heilpädagogischen Fakultät der Universität zu Köln gemeinsam veranstalteten Fachtagung, die Erziehungswissenschaftler sowie Sportwissenschaftler, Psychomotoriker und Praktiker zu einem Forum zusammenbrachte und einen Austausch bzw. gegenseitige Anregung ermöglichte. Erziehungswissenschaften und Sportwissenschaft/Psychomotorik sind zwei Bereiche, die sich in den letzten Jahren in gleicher Richtung entwickelt haben, ohne eng zu kooperieren oder im ständigen Austausch zu stehen. Es ist erstaunlich, dass beide Bereiche ein ähnliches Menschenbild favorisieren: Selbstbestimmung; Ressourcen- statt Defizitorientierung; Rolle des Erziehers bzw. des Übungsleiters als Unterstützer und Moderator u. ä. Menschen mit sehr schweren Behinderungen stehen im Mittelpunkt dieses Buchs. Während in der öffentlichen Wahrnehmung der Fokus vor allem auf die komplexen Beeinträchtigungen und Defizite ausgerichtet ist, betont Kirsten Fath die Kompetenzen und das Entwicklungspotenzial dieses Personenkreises. Auf dieser Grundlage entwickelt sie in ihrer Dissertation ein bewegungstherapeutisches Verfahren, das es Menschen mit sehr schweren und mehrfachen Behinderungen ermöglicht, an Sport- und Bewegungsangeboten in der Gruppe teilzunehmen. Sie bleibt nicht beim Theoriebeleg stehen, sondern beweist an Beispielen die positiven Wirkungen ihres Ansatzes. Das interdisziplinär aufgebaute Integrative Sport- und Bewegungskonzept der Autorin besteht aus Elementen der körperorientierten Ansätze, der Psychomotorik, aus Sport, Spiel und Bewegung, sowie dem neuentwickelten Interventionskonzept für stereotype und selbstverletzende Verhaltensweisen. Fachdienst der Lebenshilfe 3/05 41

42 PUBLIKATIONEN & MEDIEN Ulrich Hähner, Ulrich Niehoff, Rudi Sack, Helmut Walther Kompetent begleiten: Selbstbestimmung ermöglichen, Ausgrenzungen verhindern! Die Weiterentwicklung des Konzepts Vom Betreuer zum Begleiter 1. Auflage 2005, DIN A5, broschiert, 240 Seiten. ISBN , Bestellnummer LBS , Euro [D]; sfr. Die Autoren des Erfolgsbands Vom Betreuer zum Begleiter haben sich wieder zusammengesetzt und dessen Fragestellungen gemäß den neuen gesellschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt: 40 bildnerische Techniken in besonderer didaktischer Aufbereitung vor. Kooperation mit dem Juventa Verlag, Weinheim (siehe auch Rubrik Kunst S. 34) Elisabeth Wacker u. a. (Hrsg.) Teilhabe Wir wollen mehr als nur dabei sein! 1. Auflage 2005, 17 x 24 cm, broschiert 368 Seiten, 10 Abb. ISBN , Bestellnummer LBF , Euro [D]; 46. sfr. Wie muss sich das System der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung unter dem Aspekt Selbstbestimmung neu organisieren? Was kann das Persönliche Budget dazu beitragen? Wie geht Selbstbestimmung in der Schule? Wie geht Mitbestimmung geistig behinderter Menschen im Verband Lebenshilfe selbst? Welches Rüstzeug brauchen Professionelle? Eltern und Selbstbestimmung ist das nicht ein Widerspruch? Wie entwickelt man Fachkonzepte gemeinsam mit geistig behinderten Menschen? Sind das nur Visionen für die Fitten? Ist das nicht zu teuer? Ist das nicht zu gefährlich, weil zu geringe Kontrollmöglichkeiten bestehen? Ist das nicht mitarbeiterfeindlich? Diesen und anderen Fragen gehen die Autoren dieses Buchs nach. In den einzelnen Beiträgen geben sie erste Antworten darauf und versuchen zu zeigen, wie man das Paradigma Selbstbestimmung in der Alltagspraxis leben (lernen) kann. Gabriele Voigt-Papke Gestalten mit einfachen Mitteln Kreative Techniken für Menschen mit Behinderungen 1. Auflage 2005, 15 x 23 cm, 120 Seiten, 22 farbige Illustrationen ISBN X, im Buchhandel 14,00 Euro [D]; sfr., Bestellnummer LFK 027 Sonderpreis für Lebenshilfe-Mitglieder: 11,20 Euro [D] Dieses in der praktischen Arbeit mit geistig und körperlich behinderten Menschen entwickelte Buch stellt Menschen sind verschieden. Sie alle haben Fähigkeiten und alle sind gleich viel wert. Teilhabe für alle bedeutet mitmachen, mitgestalten und mitbestimmen beim Zusammenleben aller Bürger(innen) auch, wenn ein Mensch mit Behinderung dabei sehr viel Hilfe braucht. Jede(r) hat das Recht, mittendrin in der Gesellschaft zu leben. Auch eine schwere Behinderung darf kein Ausschlussgrund sein. Dieses Teilhaberecht, das im neuen SGB IX auch ausdrücklich ganz zentral genannt ist, untersucht das vorliegende Buch. Es knüpft dazu an dem 2003 in Dortmund von der Lebenshilfe und der Universität Dortmund veranstalteten Kongress an, der unter dem Motto Wir wollen mehr als nur dabei sein die Forderung auf gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen unterstreicht. Wie lässt sich Teilhabe behinderter Menschen verwirklichen? Was muss sich in unseren Köpfen und in der Gesellschaft ändern? Wo können wir in der Gesellschaft anknüpfen? 42 Fachdienst der Lebenshilfe 3/05

43 PUBLIKATIONEN & MEDIEN Gegliedert in die sechs Themenbereiche Bildung, Arbeitsleben, Wohnqualität, Leben in der Gemeinde, Politik, Wissenschaft und Medien, besondere Lebensphasen zeigen die Autor(inn)en an konkreten Beispielen, wie Teilhabe funktionieren kann. Weitere Publikationen & Medien Ruthmarijke E. W. Smeding, Margarete Heitkönig-Wilp (Hg). Trauer erschließen eine Tafel der Gezeiten Wuppertal: der hospiz verlag, 2005, 312 Seiten, 29,90 Euro, ISBN Es gibt kein vergleichbares Werk weder auf Deutsch noch auf Englisch, so Dennis Klass, Professor of Religious Studies, Webster University St. Louis, Missouri, USA. Dr. Ruthmarijke Smeding greift auf die besten der aktuellen Untersuchungen und Theorien über Trauer zurück. Sie kennt das Fachgebiet wie keine Zweite, und ihr Wissen hat sich in ihrem Lehrmaterial niedergeschlagen. Die Besonderheit und wie es Prof. Dr. Dennis Klass ausdrückt, Unvergleichbarkeit ihres Bewältigungsmodells Trauer erschließen liegt wohl darin, dass es jenseits der üblichen psychotherapeutischen Zugänge anleitet, die Trauer in der Lebenspraxis des intersubjektiven Handelns von Menschen zu bewältigen und der Trauer dort zu begegnen, wo und wie sie ist. Weil Trauer die meiste Zeit des 20. Jahrhunderts als psychologischer Prozess verstanden wurde, basieren die meisten Trainingsmodelle auf der psychotherapeutischen Theorie. Die Idee, dass Trauer ein angeborener psychologischer Prozess ist, zerfiel unter dem Gewicht der Forschungsdaten gegen Ende des 20. Jahrhunderts. Zeitschriftenumschau Behinderte, Themenheft: Assistenz oder Pädagogik? In: Behinderte, (2005)1, S Blätter der Wohlfahrtspflege, Themenheft 2/2005: Bildung. In: Blätter der Wohlfahrtspflege, 152(2005)2, S Kerbe, Themenheft: Psychische Erkrankungen bei Menschen mit Intelligenzminderung. In: Kerbe, 23(2005)2, S LINDMEYER, Bettina, MEYER, Dorothee: Persönliche Zukunftsplanung mit Unterstützerkreisen. Stand der Umsetzung und Perspektiven für die Bundesrepublik Deutschland. In: Behinderte, (2005)1, Praxis, S Orientierung, Themenheft: Nachbarn. In: Orientierung, (2005)1, S Orientierung, Themenheft: langsam. In: Orientierung, (2005)2, S WEBER, Erik: De-Institutionalisieren als Antwort. Die Nivellierung der geistigen Behinderung. In: Behinderte, (2005)2, S Anzeige SONDERAKTION: Rudi-Uhr Classic 2, gold: Eine Uhr für echte Rudi-Fans! Solange der Vorrat reicht! Für SIE und IHN! Marken- Quarzlaufwerk, flaches Messing-Gehäuse in gold, Metall- Zifferblatt, gewölbtes Kunststoffglas, schwarzes Lederarmband, inklusive attraktivem Geschenkkarton. 17,50 Euro Sonderpreis, da ausgetauschtes Glas aus Kunststoff und keine Garantie. ANGEBOT: Rudi-T-Shirt weiß, 100% Baumwolle, Größe M, L, XL und XXL. 14,90 Euro 11,90 Euro Weitere Informationen und Farbansichten unter Gerne informieren wir Sie über das komplette Angebot unserer Lebenshilfe-Kollektion. Prospekte und Artikel erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Lebenshilfe oder bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Raiffeisenstraße 18, Marburg, Telefon: ( ) , Fax: ( ) , vertrieb@lebenshilfe.de, Internet: Fachdienst der Lebenshilfe 3/05 43

44 ISSN: X Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.v. Raiffeisenstr Marburg Telefon: (06421) Telefax: (06421) Postvertriebsstück: Entgelt bezahlt Anzeige 44 Fachdienst der Lebenshilfe 3/05

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