G E M E I N D E N A C H R I C H T E N D E R M A R K T G E M E I N D E E B E R S T E I N

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1 Amtliche Mitteilung Zugestellt durch Post.at Oktober 2015 G E M E I N D E N A C H R I C H T E N D E R M A R K T G E M E I N D E E B E R S T E I N Gemeindeabteilung und dem Landesfeuerwehrverband eine Ausschreibung und Finanzierung für ein neues Tanklöschfahrzeug ausverhandelt wird. In der Bewältigung der HCB Krise wurde jetzt vom Zukunftskomitee ein Masterplan ausgearbeitet, der nun der Kärntner Landesregierung vorgelegt wurde und in dem auch alle Punkte, die in den Bürgerbeteiligungsgesprächen genannt worden sind, eingearbeitet wurden. Es wird von allen Bürgermeistern und Mitgliedern des Zukunftskomitees eine unverzügliche Lösung der Entsorgung der K20 Deponie in Brückl und eine technische Lösung der Verbrennung in Wietersdorf eingefordert. Ich hoffe, dass es noch viele schöne Herbsttage gibt, die uns zu Ausflügen und Wanderungen animieren und verbleibe mit herzlichen Grüßen Ihr Liebe GemeindebürgerInnen, liebe Jugend! In den letzten Monaten sind wir über die Medien auch laufend über die Flüchtlingswelle, die Europa erreicht hat, informiert worden. Auch bei uns hat Herr Scharf Julius wieder einige Familien aufgenommen. Ich bedanke mich bei unserem Herrn Pfarrer Mag. Lawrence Pinto und allen Bürgerinnen und Bürgern, die es ermöglichen, dass diese Menschen sich bei uns eingliedern können. Da nun alle Zustimmungserklärungen für das Projekt Hochwasserschutz Görtschitz vorliegen, kann die Wasserrechtsbehörde den entsprechenden Bescheid zur Genehmigung beim Umweltministerium vorlegen. Es ist geplant, am Anfang des Jahres, einen Finanzierungsschlüssel festzulegen, um danach die Ausschreibungen für die erste Bauetappe durchzuführen. Nach einer Überprüfung unseres Tanklöschfahrzeuges bei der Kärntner Landesregierung wurden bei diesem Fahrzeug derart schwere Mängel festgestellt, dass dieses Fahrzeug nicht mehr für den Verkehr zugelassen wurde. Unser Kommandant Simon Höffernig bemühte sich gemeinsam mit unserem Bezirkskommandanten OBI Egon Kaiser sowie mit unserem Landesfeuerwehrkommandanten LBD Josef Meschik ein Ersatzfahrzeug anzuschaffen. Die Freiwillige Feuerwehr Gödersdorf hat es uns ermöglicht, dass wir aus ihrem Bestand ein Tanklöschfahrzeug ankaufen konnten um die Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehr zu gewährleisten. Dies stellt eine vorübergehende Lösung dar, bis mit der Vorankündigung Nacht der Musik Am Samstag, den 7. November 2015, findet um 19:30 Uhr die Nacht der Musik im Kulturhaus statt. Mitwirkende: Singgemeinschaft Wieting Görtschitztaler Alphornbläser 4/4 Musi G stanzlsänger Andi Marktmusik Sprecher: Wolfgang Gigler Gesang, Musik und Humor aus dem Görtschitztal! Ein musikalischer Ohrenschmaus, welchen man nicht versäumen darf! n Kärntner Kindermalschule in Ab sofort findet wieder (immer mittwochs von 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr) die Kinder-Malwerkstatt im Keller des Kulturhauses statt! Einfach vorbeikommen und einmal Probemalen! Kinder zwischen 6 und 10 Jahre sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen! Kosten pro Semester: 70,- Nähere Informationen: Lena Fabach: 0676/ Gertrude Pliemitscher: 0676/

2 2 n Besichtigung de Kräuterlandes Am 9. Juli 2015 machten sich 22 interessierte erinnen auf das Kräuterland von Dr. Romana Seunig am Radsberg zu besichtigen. Romana Seunig war früher als Juristin tätig, mittlerweile ist sie Kräuterbäuerin und bewirtschaftet in 800 m Seehöhe ihr 1 ha großes Kräuterparadies wo um die 300 verschiedene Kräuter und Gewürze wachsen. Nach einem höchst interessanten Rundgang in dem sie uns die Heilkraft der Kräuter näherbrachte gab es ein ausgezeichnetes Kräutermenü mit Kräuteraufstriche und Gebäck, Kräutersuppe und verschiedene Nachspeisen. Im Hofladen konnten Kräutertees, Gewürzsalze, Räuchermischungen und Kräutersäckchen erworben werden. Danke für die herzliche Aufnahme und interessante Führung durch den Kräutergarten und der Marktgemeinde und dem Verschönerungsverein für die Organisation dieser gelungenen Veranstaltung. n Sperrmüllaktion Seitens der Marktgemeinde wird am Donnerstag, den 22. Oktober 2015, von Uhr bis Uhr und am Freitag, den 23. Oktober 2015, von Uhr bis Uhr am Parkplatz-Eislaufplatz, für das gesamte Gemeindegebiet eine Sperrmüllaktion durchgeführt. Es darf bei dieser Aktion kein Sperrmüll an den Straßenrändern bzw. bei den Mülltonnen gelagert werden, da dieser nicht abgeholt wird. Es gibt für den gesamten Gemeindebereich (dies gilt auch für die Ortschaften) nur eine zentrale Sammelstelle. Diese befindet sich beim Parkplatz-Eislaufplatz. Es wird mitgeteilt, dass der Sperrmüll nur in der o. a. Zeit zur Sammelstelle gebracht werden darf, da die Zufahrt zum Eislaufplatz in der übrigen Zeit abgesperrt wird. Auf der Sammelstelle befindet sich ein Müllwagen der Fa. Gojer, welcher den Sperrmüll aufnimmt. Wie jedes Jahr wird der Bevölkerung abermals mitgeteilt, was zum Sperrmüll zählt: Sperrmüll ist alles, was wegen seiner Größe und Sperrigkeit nicht im Müllsack bzw. in der Mülltonne gesammelt werden kann und nicht als Problemstoff betrachtet wird. Nicht zum Sperrmüll zählen Elektroaltgeräte, Kühlgeräte, Elektronikschrott, Bestandteile von Autos, Batterien, Silofolien usw. Bauschutt wird bei der Sperrmüllsammlung nicht entgegengenommen. Die Entsorgung von PKW-Reifen ist möglich, je PKW-Reifen wird ein Entsorgungsbeitrag von 3,00 eingehoben. Die Firma Korak bietet eine kostenlose Entsorgung von Autowracks an. Die Anmeldungen sind bitte beim Gemeindeamt durchzuführen, die Bezahlung erfolgt vor Ort. Die Sperrmüllaktion kann auf Grund der hohen Kosten nicht kostenlos durchgeführt werden. Pro m3 Sperrmüll ist ein Entsorgungsbeitrag von 8,00 zu bezahlen. Sollte es nicht möglich sein, den Sperrmüll zur Sammelstelle zu bringen, so wird in diesen Fällen der Sperrmüll von der Marktgemeinde gegen einen Entsorgungsbeitrag von 12,00 pro m³ abgeholt. In diesen Fällen wäre das hiesige Gemeindeamt rechtzeitig zu verständigen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Hausmüll bei der Sammelstelle nicht übernommen wird. 2. Kontrolltermin Tuberkulose Dienstag, 24. November :00 bis 12:00 Uhr Rüsthaus der FF St. Walburgen

3 3 n Problemstoff- (Sondermüll) - Sammlung Für die Haushalte der Gemeinde, ausgenommen die Gewerbebetriebe und Wochenendhausbesitzer besteht die Möglichkeit, den in den Haushalten anfallenden SONDER- MÜLL, welcher nicht zum Hausmüll gehört, bei einer Sondermüllsammlung in haushaltsüblichen Mengen kostenlos zu entsorgen. Die zweite Sondermüllsammlung des laufenden Jahres findet am Samstag, den 24. Oktober 2015 von Uhr bis Uhr mit dem Standort Parkplatz-Eislaufplatz statt. Sondermüll: Elektrogroßgeräte (Waschmaschinen, Wäschetrockner, E- Herde, Geschirrspüler, Heizgeräte Elektrokleingeräte (Staubsauger, Nähmaschinen, Kaffeemaschinen, Rasierapparate, Haarfön, Toaster, Mixer, Videorecorder, CD-Player, Bohrmaschinen, elektr. Zahnbürsten Kühlgeräte (Kühl- u. Gefrierschränke, Klimageräte Bildschirmgeräte (TV-Geräte, Computerbildschirme, Laptops Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Quecksilber- u. Natriumdampflampen Alte Speisefette und Speiseöle Feste Abfälle (Fette, Kitte, Farben, Lacke, Kleber, Kosmetika Flüssige Abfälle (Abbeizmittel, Autopflegemittel, Fleckputzmittel, Lacke und Kleber flüssig, Lösungsmittel, wie Nitroverdünnung, Möbelpflegemittel, Pinselreiniger Säuren und Laugen (Natronlauge, Salzsäure, Fotochemikalien Gifte (Schädlingsbekämpfungsmittel, Unkrautvertilgungsmittel Altmedikamente Spraydosen nur mit Restinhalt (leere Spraydosen zählen nicht zum Sondermüll und gehören in die Tonne für Metalle) Trockenbatterien und Autobatterien n Impressum Gemeindenachrichten der Marktgemeinde Amtsblatt der Marktgemeinde. Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: Bürgermeister Andreas Grabuschnig, Unterer Platz 1, 9372 Verlag, Anzeigen und Druck: Santicum Medien GmbH, Willroiderstraße 3, 9500 Villach, Tel /30795, Fax: 04242/29545, office@santicum-medien.at n Validation nach Naomi Feil Es ist beabsichtigt, in eine Validation nach Naomi Feil anzubieten. Bei genügend Anmeldungen würde die geprüfte und zertifizierte Fachkraft - Frau Susanne Nicklaus - die Validation leiten. Was bedeutet Validation nach Naomi Feil: Naomi Feil, die Begründerin der Validation, entwickelte in den 1960er Jahren eine Methode um bei sehr alten, desorientierten Personen vorzudringen. Validation bedeutet in den Schuhen des anderen gehen es schafft Vertrauen und bedeutet den anderen für gültig zu erklären. Es ist eine Kombination aus Empathie (welche Bedürfnisse/Gefühle diese Person ausdrücken will) und den jeweiligen Techniken (sowohl verbal, als auch nonverbal). Bei Interesse können Sie sich entweder am Marktgemeindeamt unter 04264/ oder direkt bei Frau Nicklaus unter 0664/ (ab 17:00 Uhr) anmelden! n Reinwerfen statt Wegwerfen Abfall lebt (fast) ewig Täglich werden Straßenabfälle von den Mitarbeitern des Bauhofes entsorgt. Das sind nicht nur Abfälle aus den öffentlichen Abfalleimern, sondern leider auch zahlreiche gedankenlos oder absichtlich - fallen oder liegen gelassene Dinge (Littering). Ca. 60 % der achtlos auf den Boden geworfenen Gegenstände sind Zigarettenstummel gefolgt von 12 % Kunststoffverpackungen, 10 % Lebensmittelresten, sowie 8 % Prozent Papier und Karton. Aber auch Glas und Dosen, sowie Hundekot werden gelittert. Müll verrottet langsam: Bananenschale: ½ Jahr, Zigarettenschachtel: 1 Jahr, Zigarettenstummel, Kaugummi: 5 Jahre, Getränkekarton: 50 Jahre, Pet-Flasche: 300 Jahre, Getränkedose: 500 Jahre, Glasflasche: 4000 Jahre. Öffentliche Abfalleimer nutzen Viele Dinge, die tagtäglich achtlos auf den Boden geworfen werden, brauchen bis zur vollständigen Verrottung also viel länger als man vermuten würde. Die Nutzung der öffentlichen Abfalleimer macht deshalb Sinn und hilft, dass unsere Gemeinde sauber und lebenswert bleibt. Nutzen Sie bitte auch die Hundekot-Abfallbeutel (Erhältlich im Marktgemeindeamt!) und entfernen Sie die Hinterlassenschaften ihres vierbeinigen Freundes.

4 4 n Wozu Müll trennen? Würden Sie weiße Wäsche zusammen mit Buntwäsche waschen? Vermutlich nicht, denn sonst wären ihre schönen weißen Hemden ruiniert. Ähnlich verhält es sich mit unserem Abfall. Warum sollte man also eine Bananenschale zusammen mit der leeren Mineralwasserflasche und der Thunfischdose wegwerfen, wenn dadurch nur zusätzlicher Aufwand und Kosten entstehen? Durch richtiges Recycling wird nämlich nicht nur aus Karton wieder Karton, sondern auch aus einer Plastikflasche wieder eine Plastikflasche. Wer sich also entschließt, seine Plastikflaschen im gelben Sack zu entsorgen, anstatt sie in den Müll bzw. an den Wegrand zu werfen, hilft den Verbrauch fossiler Brennstoffe-z.B.Erdöl- zu reduzieren und hält zudem seine Umwelt sauber. Wer Müll trennt verhindert, dass wertvolle Rohstoffe verloren gehen. In Elektroaltgeräten beispielsweise finden sich neben umweltgefährdenden Schadstoffen auch sehr viele wertvolle Metalle, die wiedergewonnen und verwertet werden können. Deswegen sollte man das Mülltrennen in Betracht ziehen, das hält nicht nur die Umwelt sauber und reduziert Schadstoffe, sondern hat auch den netten Nebeneffekt, dass einiges an Geld und Rohstoffen gespart wird. Darum mein Appell an Sie: sortieren Sie Ihren anfallenden Müll und werfen Sie ihn getrennt in den jeweils richtigen Behälter. Danke. Abfuhrkalender 2015 Marktgemeinde ALTPAPIER Abfuhrtermine FR, DO, !!! Achtung!!! Achtung!!! Achtung!!! Wir bitten Sie höflichst Ihren Altpapiercontainer am Vortag bzw. bis spätestens 6 Uhr des Abfuhrtermines an der Grundstücksgrenze bzw. Hauseinfahrt zur Entleerung bereit zu stellen.!! Nicht bereit gestellte Container werden nicht entleert!! Die nächste Entleerung des Altpapiercontainers erfolgt erst wieder am nächsten Abfuhrtermin bzw. kann das Altpapier unentgeltlich am Bauhof abgegeben werden. Ebenso bitten wir größere Mengen an Kartonagen am Bauhof abzugeben. DANKE!! Wir bitten um Ihr Verständnis und um Ihre Mithilfe! Danke

5 5 n Heizzuschuss 2015 / 2016 Zweck der Förderung Die Gewährung eines Heizzuschusses für die folgende Heizperiode Höhe des Einkommens Die Einkommensgrenzen (incl. Pensionsanpassung im Jänner 2016) betragen für den Heizzuschuss in Höhe von 180,00 Einkommensgrenze Monatl. EURO Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern 828,-- Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.b. Ehepaaren, Lebensgemeinschaften.) 1.242,-- Zuschlag für jede weitere Person (auch Minderjährige) 128,-- Heizzuschuss in Höhe von 110,00 Einkommensgrenze Monatl. EURO Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern 1.040,-- Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.b. Ehepaaren, Lebensgemeinschaften.) 1.430,-- Zuschlag für jede weitere Person (auch Minderjährige) 128,-- Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge. Es ist von der Einkommenssituation bei Antragstellung auszugehen. Sonderzahlungen sind bei Ermittlung der Einkommensgrenzen nicht zu berücksichtigen. Unterhaltsleistungen sind vom Nettoeinkommen abzuziehen. Nach dem K-MSG ist von einem umfassenden Einkommensbegriff auszugehen. Als Einkommen gelten daher alle Einkünfte aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit, Renten, Pensionen, Einkommen nach dem Opferfürsorgegesetz, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, der Krankenversicherung, Geldleistungen aus dem K-MSG (Mindestsicherung), ferner auch Familienzuschüsse, Unterhaltszahlungen jeglicher Art, Lehrlingsentschädigungen sowie Stipendien und Kinderbetreuungsgeld. Bei Lehrlingen, die eine Lehrlingsentschädigung beziehen, und im gemeinsamen Haushalt mit einem Elternteil leben, ist von einer Haushaltsgemeinschaft von zwei Personen auszugehen. Nicht als Einkünfte gelten Familienbeihilfen (incl. Erhöhungsbetrag), Naturalbezüge, Kriegsopferentschädigung, Pflegegelder und die Wohnbeihilfe nach dem Wohnbauförderungsgesetz. Antragstellung Anträge auf Gewährung des Heizzuschusses können vom 14. September 2015 bis 29. Februar 2016 gestellt werden. Die Anträge sind ausschließlich bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde zu stellen, von dieser hinsichtlich des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen und im Falle des Vorliegens dieser Voraussetzungen dem Land Kärnten weiterzuleiten. n Abholung Gelbe Säcke - Plastikflaschen Dienstag, 1. Dezember 2015 Zur Erinnerung: Um eine ordnungsgemäße Entsorgung zu gewährleisten, sind die Säcke am Vortag, oder spätestens am Tag der Abholung bis 5:00 Uhr am Straßenrand bzw. Sammelplatz gut sichtbar und zugebunden bereit zu stellen. Säcke, die nicht straßenseitig stehen, werden auch nicht mitgenommen. Es können nur Säcke, die der ARA Spezifikation entsprechen, mitgenommen werden. Sehr geehrte Schisportler, liebe Eltern, liebe Kinder. Das Familienschigebiet Steinerhütte / Saualpe wird, vorausgesetzt es gibt genug Schnee, den Schibetrieb für die Saison 2015 / 2016 am Samstag den wieder aufnehmen. Die Steinerhütte bietet Sitzplätze in einer gemütlichen Atmosphäre für 60 bis 70 Personen. Wir bieten den Kindern beziehungsweise den Schülern Ihre Schulschitage abzuhalten an, wobei wir für jeden Schitag einen Schilehrer zur Beaufsichtigung und Unterstützung für die Lehrer zur Verfügung stellen.während der Schitage werden vom Hüttenwirt speziell für Kinder, ein warmes Essen sowie ein Getränk angeboten. Die Liftkarte kostet pro Schitag und Kind 7.- Nützen Sie auch unsere Jahreskarten: Familie - 195,- / Kinder von 6 bis 14 Jahre - 70,- Jugend von 15 bis 17 Jahre - 95,- / Erwachsene ab 18 Jahre 125,- Unsere Liftpreise: Erwachsene TGK 17,- / HTK 13,- Jugendliche TGK 15,- / HTK 11,- Kinder TGK 13,- / HTK 9,- Kinder unter 6 Jahre sind frei. Die jährlichen Schikurse für Kinder ab dem 4. Lebensjahr werden wieder wie folgt abgehalten: Der 1. Schikurs findet vom bis zum tgl. v Uhr und Uhr statt. Der 2. Schikurs findet vom bis zum tgl. v Uhr und Uhr statt. Die Kosten pro Teilnehmer betragen 105,-. Die Busfahrt ab Pischeldorf 8 Uhr 45, St. Filippen 8 Uhr 52 (Bushaltestelle), Brückl 9 Uhr ( vor Raiffeisenkasse ) und 9 Uhr 15 (vor Rüsthaus alt) auf die Steinerhütte und die Liftkarten sind für Kursteilnehmer kostenlos. Mittagessen oder eigene Jause kann in der Steinerhütte eingenommen werden. Es besteht die Möglichkeit für Nichtteilnehmer am Schikurs den Bus für 7,- für die Hin- und Retourfahrt zu nützen. Auskünfte erhalten Sie unter den Telefonnummern: Fr. Carmen Puck, Hr. Hans Jörg Zöhrer, Gemeindeamt Ebenso werden die Anmeldungen für die Schikurse unter diesen Nummern entgegengenommen. Anmeldeschluss für den 1. Schikurs ist der und für den 2. Schikurs der Wir möchten alle Schifahrer zum Schifahren auf der Steinerhütte einladen und vor allem genießen Sie auch die angenehme Ruhe und die Aussicht über ganz Kärnten. Vergessen Sie nicht auf einen Einkehrschwung auf der Druckerhütte und im Panoramahotel Sereinig in St. Oswald. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie von unseren Angeboten Gebrauch machen würden um unser Schigebiet auf der Steinerhütte weiterhin zu erhalten. Wir wünschen Ihnen schon heute eine schöne und unfallfreie Schisaison 2015 / Hans Jörg Zöhrer. Der Obmann des SC Raika

6 6 n Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger! n Landjugend bindet eine neue Erntekrone! Ein LJ Sommer geht vorüber. Dank ihrem Großprojekt *Neue Erntekrone 2015* wurden die Mitglieder der Landjugend an vielen Abenden versammelt und stärkten auch ihre Gruppengemeinschaft. In vielen Stunden wurde das benötigte Getreide am Feld geschnitten, von fleißigen Händen aussortiert und schlussendlich nach alter Tradition an ein neues Gestell gebunden. Acht Abende waren alleine notwendig, um aus den geschnittenen Getreidesorten Gerste, Hafer, Triticale und Weizen eine neue Erntekrone zu binden. Nun strahlt die Krone in neuem Glanz und formt weiter einen wichtigen Bestandteil des ländlichen Brauchtums in. Als Tierschutzombudsfrau des Landes Kärnten möchte ich Ihnen einige wichtige Bestimmungen rund um die Tierhaltung näherbringen. Rechtliche Grundlage bildet das Tierschutzgesetz und seine Verordnungen. Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf: Unter Tierquälerei fällt z.b. der Besitz von Stachelhals-, Korallenhalsbändern oder elektrisierenden oder chemischen Dressurgeräten. Bei der Ausbildung von Hunden sind Methoden der positiven Motivation zu bevorzugen! Tierschutzqualifizierte Hundetrainer helfen bei einer modernen und gewaltfreien Hundeerziehung Das züchten, importieren, erwerben, vermitteln, weitergeben oder ausstellen von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen ist Tierquälerei Das Aussetzen oder Verlassen von Heim-, Haustieren oder nicht heimischen Wildtieren ist Tierquälerei Verbotene Eingriffe sind z.b. das Kupieren der Ohren und des Schwanzes bei Hunden, ebenso das Durchtrennen der Stimmbänder - ständiges, leidiges, Hundegebell kann durch Training mit positiver Verstärkung behoben werden öffentliches Feilbieten von Tieren ist nur im Rahmen von genehmigten gewerblichen Haltungen oder gemeldeten Züchtern gestattet Eine Person die ein Tier erkennbar verletzt oder in Gefahr gebracht hat muss diesem Tier helfen oder eine solche Hilfeleistung veranlassen Kranke oder verletzte Tiere müssen unverzüglich ordnungsgemäß, erforderlichenfalls durch einen Tierarzt, versorgt werden Eine dauernde Anbindehaltung ist verboten eine vorübergehende Anbindehaltung von Hunden und Wildtieren ist verboten Hunde müssen täglich ausreichend Auslauf und Sozialkontakt zu Menschen haben Tiere dürfen, nach der Straßenverkehrsordnung, nicht an Fahrzeugen angehängt werden oder während der Fahrt an der Leine gehalten werden Hunde im Freien benötigen eine geeignete Schutzhütte und außerhalb davon einen witterungsgeschützten, schattigen und wärmegedämmten Liegeplatz (z.b. Gummimatte) Der Aufenthaltsbereich ist sauber zu halten Freigängerkatzen, ausgenommen gemeldete Katzenzuchten und Katzen in bäuerlicher Haltung, müssen kastriert werden Alle Hunde müssen gechippt und in der österreichischen Heimtierdatenbank auf ihren Halter registriert sein, als Nachweis gilt die aktuelle Registrierungsnummer Auf können entlaufene Tiere gesucht werden Die Haltung von Wildtieren mit besonderen Ansprüchen muss bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt werden Für die Verwendung von Tieren bei Veranstaltungen muss, mindestens 4 Wochen vorher, ein Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft gestellt werden Die Haltung von Tieren im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten oder zum Zwecke der Zucht und des Verkaufs ist bei der Bezirkshauptmannschaft bewilligungs- bzw. meldepflichtig Rituelle Schlachtungen dürfen nur in einer dafür eingerichteten und von der Behörde dafür zugelassenen Schlachtanlage durchgeführt werden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und seinen Verordnungen werden mit bis zu Euro bestraft und Tierhalteverbote können ausgesprochen werden! Bei Fragen oder Mitteilungen stehe ich gerne zur Verfügung: Mag. Dr. Jutta Wagner AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG Tierschutzombudsstelle Abteilung 5-Gesundheit und Pflege Unterabteilung Veterinärwesen Kirchengasse 43, A-9020 Klagenfurt am Wörthersee Tel.Nr.: +43 (0) Mobil: +43 (0) 664/ , Fax: +43 (0) tierschutz@ktn.gv.at Die Krone wird an 4 Erntedankfesten in von der Landjugend aufgeschmückt, präsentiert und getragen. Die Landjugend bedankt sich bei allen fleißigen Helfern für die Unterstützung. Ein großer Dank gilt den heimischen landwirtschaftlichen Betrieben für die Bereitstellung des Getreides, der Firma A-TEC für die Anfertigung des Metallrahmens und unserem Tischler des Vertrauens Rudi Strutzmann für den Bau eines neuen Tisches für die Krone. Der Familie Scheiber vlg. Laschitzer danken wir zusätzlich für das Offerieren der Lokalität und der ausgezeichneten Verpflegung. *** Uns taugt die Sau ***

7 7 n Erntedank- und Marktfest Am Sonntag, den 20. September 2015, fand im Ortsbereich von das Erntedank- und Marktfest mit großer Verlosung statt. Um 10:00 Uhr begann das Festprogramm mit einem Gottesdienst, welcher von Vox ad libitum gesanglich und von Frau Sonja Pliemitscher an der Orgel umrahmt wurde. Danach fand der bunte Erntedankumzug zum Marktplatz statt, wo sich Jung und Alt daran beteiligten. Die einzelnen Umzugsteilnehmer wurden am Marktplatz begrüßt und vom Sprecher, Herrn Marijan Velik, vorgestellt. Daraufhin fand der Frühschoppen mit der Marktmusik und Vox ad libitum statt. Im Anschluss daran begann der volkskulturelle Nachmittag mit ganztägigem Programm und Ausstellungen von Gewerbetreibenden, Gastronomiebetrieben und Vereinen. Zu bewundern gab es unter anderem heimische Kunst und Kultur sowie Darbietungen der Kulturvereine uvm. Am Nachmittag fand erstmals ein HeimatHerbst-Quiz, moderiert von Manfred Tisal, statt. Die teilnehmenden Gemeinden mit jeweils drei bis vier Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Kultur mussten ihr Wissen und ihr Können unter Beweis stellen. Außerdem musste jede Gemeinde einen musikalischen Beitrag diesem Quiz beisteuern. Am Ende des lustigen und fairen Wettkampfes ging das Team der Marktgemeinde als Sieger hervor. Ein herzliches Vergelt s Gott gilt Herrn DI Florian Petscharnig für die super Organisation und Vorbereitung des Quizes! Den furiosen Abschluss bildete die große Hauptverlosung um 17:00 Uhr. Über ein neues Auto - einen Renault Twingo im Wert von 9.990,-, zur Verfügung gestellt vom Autohaus Pliemitscher, konnte sich am Ende Johannes Virgolini aus freuen. Insgesamt wurden 15 tolle Preise, wie zb. ein Tischlein streck dich von der Tischlerei mit Format, ein E-Bike von Hervis Sports St. Veit / Glan uvm. im Gesamtwert von über ,- verlost. Ein herzliches Dankeschön gilt den Veranstaltern, der Kulturgemeinschaft und dem Gewerbeverein, sowie allen teilnehmenden Vereinen, Gastronomiebetrieben, die für beste Kulinarik sorgten, den Gewerbetreibenden und den vielen Mitwirkenden, die wie schon in den vergangenen Jahren ein großartiges und abwechslungsreiches Programm präsentierten. Weitere Fotos vom Marktfest finden Sie im Internet unter folgendem Link: Großer Dank gebührt der Fotografin und Fensterguckerin Anna-Maria Kaiser!

8 8 n Musikschule Norische Region Rückblick auf das vergangene Schuljahr 2014/15 Das neue Schuljahr hat begonnen mit viel neuer Energie und Freude starten LehrerInnen und SchülerInnen in den Herbst. Mit einigen Fotos halten wir Rückschau auf das vergangene, sehr erfolgreiche Schuljahr. Nähere Informationen unter Tel: Präsentation des in der Musikschule produzierten Films When I Dream My Music im April 2015: Zahlreiche Vortragsstunden der Instrumental und Gesangsklassen von November 2014 bis Juli 2015:

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