Durchführungsbestimmungen Spieljahr 2012 / 2013 Allgemeine Bestimmungen 2. Deutschen Handballbundes (DHB) Handballverbandes Niedersachsen (HVN)

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1 Durchführungsbestimmungen Spieljahr 2012 / 2013 für die Hallenhandballmeisterschaftsspiele der Handball Region Weser-Schaumburg- Leine der Männer, Frauen, sowie der weiblichen und männlichen JUGEND A. Allgemeine Bestimmungen 1. Über die Durchführung der Spiele der Handball Region Weser-Schaumburg- Leine im HVN unterstehenden Mannschaften entscheidet der Vorstand der HR- WSL im HVN in Verbindung mit dem Spielausschuss. 2. Es gelten die Satzungen und Ordnungen des Deutschen Handballbundes (DHB) und des Handballverbandes Niedersachsen (HVN) in den jeweils gültigen Fassungen. Gespielt wird nach den Internationalen Hallenhandballregeln in der jeweils gültigen Fassung. Stehen Bestimmungen dieser DFB im Gegensatz zu den Bestimmungen der Ordnungen des DHB oder HVN, haben die Bestimmungen des DHB und des HVN Vorrang. Die Spielzeit beträgt ausschließlich einer Pause von 10 Minuten (Regel 2:1): Werden an einem Spielort (Halle) mehrere Spiele nacheinander ausgetragen, hat der verantwortliche Heimverein bei der Spielplangestaltung zur Spielzeit und zur Zeit der Halbzeitpause eine wenigstens fünfzehn Minuten betragene zusätzliche Zeitspanne mit zu berücksichtigen. 2 x 30 Minuten - bei den Männern, Frauen, männliche und weibliche Jugend A 2 x 25 Minuten - bei der männlichen und weiblichen Jugend B und C 2 x 20 Minuten bei der männlichen und weiblichen Jugend D und E Spielen die D- und E-Jugendmannschaften in Turnierform, wird die Spielzeit mit den Spielplänen (SIS) bzw. durch Mitteilung des zuständigen Spielwartes/Staffelleiters bekannt gegeben. (Allgemein 2 x 15 min mit 5 Min Pause) 3. Die Vereine der in der HR-WSL spielenden Mannschaften verpflichten sich, die Spiele nach den Bestimmungen und Beschlüssen der HR-WSL im HVN bis zum Ende der Saison auszutragen sowie alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber der HR-WSL im HVN und den mitspielenden Vereinen zu erfüllen. 4. Die Vereine der Mannschaften haben den Empfang der DFB auf der als Anlage beigefügten Empfangsbestätigung schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung ist von einem Vorstandsmitglied ( 26 BGB) und dem Handballabteilungsleiter oder dessen Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen und bis zum 25. August 2012 an den stv. Vorsitzenden Spieltechnik-Otto Daseking, Bad Nenndorf, Junkerhof 15 zurückzusenden. Änderungen der gemeldeten Vereinsdaten sind dem stellv. Vorsitzenden Spieltechnikumgehend mitzuteilen. 1

2 5. Der Vorstand und der Spielausschuss der HR-WSL im HVN bzw. die vom Vorstand beauftragten Mitarbeiter überwachen die Einhaltung dieser Durchführungsbestimmungen. 6. Für Auskünfte in Rechtsangelegenheiten steht der stv. Vorsitzende Rechtswesender Handballregion Weser SHG Leine Thilo Heyken, Hildesheim, Stephanstraße 12, Tel zur Verfügung. 7. Für Streitfragen, die sich aus dem Spielbetrieb und den Spielen ergeben, ist als erste Rechtsinstanz das Sportgericht der Handballregion Weser-SHG-Leine im HVN zuständig. Einsprüche sind in 6-facher Ausfertigung an den Vorsitzenden des HR-WSL-Sportgericht 2 Wolfgang Gümmer, Haste, Teichweg 28, Tel WolfgangGuemmer@aol.de per Einschreiben einzureichen. Der Einzahlungsbeleg über die Einspruchsgebühr in Höhe von 25,00 ist beizufügen. Die Form- und Fristvorschriften der Rechtsordnung (RO) sind zu beachten. 8. Diese Durchführungsbestimmungen sind bis zum 1. Juli 2013 bzw. bis zum Erscheinen der Richtlinien für das Spieljahr 2013/2014 gültig; sie gelten auch für die Offiziellen im Sinne der Regel 4:2. Werden Offizielle, die nicht Mitglied eines handballspielenden Vereins sind, disqualifiziert oder verstoßen sie gegen die Ordnungen des DHB und des HVN oder gegen diese DFB, wird der Verein, der sie eingesetzt hat, bestraft. 9. Für Auskünfte in Verwaltungs- und nichtspieltechnischen Angelegenheiten steht der Vorsitzende der Handball Region Weser-Schaumburg-Leine ( siehe Anschriftenverzeichnis ) zur Verfügung. B. WIRTSCHAFTLICHE BESTIMMUNGEN 10. Die Beiträge (Meldegeld gem. 42/II SpO-HVN, Verbandsabgabe ) für die Hallenserie 2012/2013 betragen: Meldegeld Verbandsabgabe Gesamt WSL Oberliga Männer 10,00 110,00 120,00 WSL Liga Männer 10,00 110,00 120,00 Kreisklassen Männer 10,00 110,00 120,00 WSL Oberliga Frauen 10,00 110,00 120,00

3 WSL Liga Frauen 10,00 110,00 120,00 Kreisklassen Frauen 10,00 110,00 120,00 Jugend A und B 10,00 35,00 45,00 Jugend C 10,00 25,00 35,00 Jugend D 10,00 25,00 35,00 Jugend E 10,00 0,00 10,00 Die Beiträge für alle Mannschaften werden rechtzeitig durch den stv. Vorsitzenden Finanzen der HR-WSL vom angegebenen Konto zum abgebucht. Bei fehlender Einzugsermächtigung sind die Beiträge rechtzeitig ( ) zuzüglich einer Kostenpauschale von 25,00 auf das Konto der HR-WSL zu überweisen. ( Angabe der Vereinsnummer und Verwendungszweck) Außerdem wird bei jedem Bescheid bzw. Rechnung eine zusätzliche Kostenpauschale von 25,00 berechnet, wenn nicht am Lastschriftverfahren teilgenommen wird. Bei Nichtbeachtung der angegebenen Zahlungsfrist oder Rückruf der Lastschrift wird eine Kostenpauschale von 25,00 erhoben. Bei Änderung des angegebenen Kontos ist der Stellv. Vorsitzende Finanzen unverzüglich zu unterrichten. 11. Auslagenersatz für Schiedsrichter. Bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden neben den Fahrtkosten für die öffentlichen Verkehrsmittel am Spielort sowie am Wohnort der Schiedsrichter die Fahrpreise der Deutschen Bahn (2. Klasse) erstattet. Bei Anreise mit PKW erfolgt die Vergütung nach einer Kilometerpauschale. Die Schiedsrichter erhalten: 0,30 je gefahrenen km bei einer Person oder mehreren Personen. Als Entfernung gelten die gefahrenen km von der Wohnung der Schiedsrichter (Es zählt nur der Wohnort, der im Geltungsbereich der Handballregion WSL und der Handballregion Hannover liegt) bis zum Spielort (Halle) und zurück. Bei Umwegen ist dies im Spielbericht zu vermerken. Abweichungen von der kürzesten Entfernung sind vorher von der Ansetzenden Stelle zu genehmigen und im Spielbericht zu vermerken. Daneben wird eine Spielleitungsentschädigung gezahlt. Sie beträgt für jedes geleitete Spiel 16,00 /je SR bei Männer und Frauen sowie männliche Jugend A und B und weibliche Jugend A und B. Für die Spiele der WSL Oberligen der Frauen und Männer beträgt die Spielleitungsentschädigung je Schiedsrichter 18,00. Werden zu den Spielen der männlichen Jugend C und der weiblichen Jugend C zwei SR angesetzt, so ist hier die Spielleitungsentschädigung auf 10,00 je SR festgesetzt. Bei einem angesetzten SR beträgt die Spielleitungsentschädigung 16,00. Bei Wochentagsspielen (Mo. Fr.), wenn es kein gesetzlicher Feiertag ist, erhöht sich die Spielleitungsentschädigung je Schiedsrichter um 5,00. Die Mehrkosten trägt der den Antrag stellende Verein. Die Mehrkosten werden beim Schiedsrichterausgleich nicht mit berücksichtigt. 3

4 Das Schiedsrichtertagegeld bei Turnieren unabhängig von der Anzahl der Spiele beträgt: Bei einer Gesamtspielzeit bis zu 60 Minuten 16,00. Bei einer Gesamtspielzeit von mehr als 60 Minuten 25,00 Die Schiedsrichter müssen gemeinsam anreisen, wenn dies für die Abrechnung günstiger ist. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung vom zuständigen Schiedsrichteransetzer. Die Kosten der Zeitnehmer und Sekretäre gehen zu Lasten der jeweils spielenden Vereine. 12. Die Schiedsrichterkosten sind vom Heimverein unaufgefordert vor dem Spiel in bar an die Schiedsrichter zu zahlen. 13. Nach Beendigung der Spielsaison werden die Kosten für die Schiedsrichter für jede Staffel außer männlicher Jugend D, E und weibliche Jugend D, E gleichmäßig auf alle teilnehmenden Mannschaften verteilt (Polung). Berechnungsgrundlage sind die von den Schiedsrichtern auszufüllenden Abrechnungen in den Spielberichtsformularen. 14. Kommt ein Spiel infolge höherer Gewalt oder eines unabwendbaren Ereignisses nicht zur Austragung, hat jeder Verein die für seine Mannschaft entstandenen Kosten selbst zu tragen. Der Spielausschuss entscheidet über die Wertung oder Neuansetzung des Spiels ( 47 SpO-DHB). 15. Muss ein Spiel abgesetzt werden, hat jeder Verein die bis dahin entstandenen Kosten selbst zu tragen. 16. Die Absetzung oder Verlegung eines Spiels ist zulässig. In allen Fällen entscheidet die Spielleitende Stelle. Die Kosten der Spielverlegung gem. 46 SpO DHB übernimmt der antragstellende Verein: SENIORENSPIELE 60,00 ; JUGENDSPIELE 25,00. Das gilt auch bei fehlenden Terminnennungen. Einzelheiten siehe Ziffer Bei Absagen durch Schiedsrichter von bestätigten Spielaufträgen oder die Nichtmeldung eines Schiedsrichtertausches wird für den Aufwand bei den Umbesetzungen eine Gebühr fällig. Die Gebühr beträgt je Vorkommnis bei Unterschreitung der 10-Tages-Frist 30, Für Bescheide der Spielleitenden Stelle wird eine Gebühr von 10,00 je Bescheid erhoben, wenn der Bescheid auf dem Postweg zugestellt werden muss. Ansonsten werden Bescheide per versandt. Ist der Bescheid nicht innerhalb 3 Tagen von dem Verein (Empfänger) per bestätigt, geht der Bescheid in den Postversand. 19. Für Ordnungswidrigkeiten werden Geldbußen gem. 17 RO-DHB, 25 RO-DHB bzw. 25/I RO-HVN verhängt. Soweit in den Ordnungen keine festen Beträge für Ordnungswidrigkeiten festgesetzt sind, sind sie in Höhe der nach Anlage 1 (Geldbußenkatalog) festgesetzten Geldbußen zu zahlen. 4

5 20. Amtliche Nachrichten. Die Amtlichen Nachrichten (Pflichtbezug, Kosten je Verein 30,00 ) werden an mindestens eine Adresse je Verein per versandt. An-, Ab- oder Ummeldungen von Amtlichen Nachrichten sind per mit Angabe der Vereinsnummer sowie der alten und/oder neuen -Adresse nur an den stv. Vorsitzenden Recht ( siehe Anschriftenverzeichnis) zu richten. C. Spieltechnische Bestimmungen 21. Die spieltechnische Leitung der Spiele der WSL - Ligen und Klassen Männer und Frauen, sowie der männlichen und weiblichen JUGEND A, B, C, D und E obliegt dem Spielausschuss als spielleitende Stelle. In den Mannschaften der Staffeln der männlichen Jugend E dürfen auch weibliche Jugendspielerinnen der entsprechenden Altersklasse eingesetzt werden (SpO-DHB 37 (3) und SpO-HVN 37/I). Das Spielen außer Konkurrenz ist in allen Jugendklassen ausgeschlossen. Freundschaftsspiele und Turniere sind bei der zuständigen Spielleitenden Stelle anzuzeigen.. Der Schriftverkehr in spieltechnischen Angelegenheiten ist an den beauftragten Mitarbeiter der Spielleitenden Stelle zu richten: Nach 87/I SpO-DHB/HVN wird das Team-Time-Out für Spiele in Turnierform nicht angewendet Staffelleiter Männer Nord und WSL-Oberliga Männer Ralf-Eckhard Symann mob Basbergstraße Hameln symann@hr-wsl.de Staffelleiter Frauen Nord und WSL-Oberliga Frauen Nicole Kruppa Danziger Str Sachsenhagen kruppa@hr-wsl.de Staffelleiter Senioren Mitte Manfred Herzog ; mob Pappelallee Hameln herzog-hameln@online.de Staffelleiter Senioren Ost Oliver Bellgardt Zum Muttergottesbild Algermissen bellgardt@hr-wsl.de 5

6 Staffelleiter Jugend männlich Nord Uwe Beyer ; Fx Weidenwinkel Stadthagen Staffelleiter Jugend weiblich Nord Hans-Günther Schmidtchen ; Fx Celler Str Nienburg Staffelleiter Jugend männlich Mitte Torben Struckmeier mob Mühlenbreite Hess.-Oldendorf Staffelleiter Jugend weiblich Mitte Ralf Eckhard Symann ; Basbergstraße Hameln Staffelleiter Jugend Ost Andre Dahlke oder Neumarker Straße Harsum 22. Die Spiele der HR-WSL werden in Rundenspielen mit Hin- und Rückspiel ausgetragen. Abweichungen im Jugendbereich (Turnierform, Dreierrunde bzw. Vorrunde und Hauptrunde) sind den jeweiligen Staffelspielplänen im SIS zu entnehmen. Die männliche und weibliche Jugend D und E spielt grundsätzlich in Turnierform ohne Klasseneinteilung. Richtlinien für eine einheitliche Wettkampfstruktur im Kinder- und Jugendhandball 1. Allgemeine Leitlinien Die Lebenswelt unserer Kinder hat sich in den letzten Jahrzehnten enorm verändert. Viele aktuelle Untersuchungen belegen bei Schulkindern akuten Bewegungsmangel und Koordinationsschwächen bzw. erhebliche gesundheitliche Mängel, auch durch falsche 6

7 Ernährung. Eine zeitgemäße Anpassung in den Kinder- und Jugendabteilungen der Vereine ist notwendig, um Handball alters- und entwicklungsgerechter spielen zu können. Wichtig: Trainingsinhalte, Wettspiele und Spielregeln im Kinder- und Jugendhandball sind deshalb nicht mit denselben Maßstäben zu messen wie z. B. in den älteren Jugendspielklassen im Leistungsbereich! Für die weitergehenden Überlegungen zu einer einheitlichen Wettkampfstruktur sind daher folgende allgemeine Leitlinien maßgebend, die bereits weitgehend in den letzten Jahren erfolgreich umgesetzt worden sind: Wettspiele am Alter und Können ausrichten! Dieses Grundprinzip des entwicklungsgerechten Spielens im Kindesalter bedeutet, dass Spielklassen nicht ausschließlich nach Alter und Leistung eingeteilt werden, wie im Jugend- und Erwachsenenhandball. Leistungsschwächere Kinder, Spätentwickler oder Quereinsteiger aus anderen Sportarten sollten im Verein die Möglichkeit haben, sofort und ohne Druck Spielerfahrungen sammeln zu können. Dies ist nur dann gewährleistet, wenn z. B. im Minihandball und in der E-Jugend auch nach dem Könnenstand kindgerechte Wettkämpfe organisiert werden. (1) Entwicklungsgerechtes Spielen sollte Spielfähigkeit und Kreativität entwickeln! Nur allzu oft werden Kinder in bestimmte Spielpositionen und Spielweisen gepresst. Defensiv-Taktiken aus dem Erwachsenenhandball sind dabei das falsche Vorbild. Kinder sollten das Spiel zwanglos erleben und lieben lernen! (2) Faszination und Spielfreude vermitteln! Höchstleistungen, Titel und ein an den Spielregeln des Erwachsenenhandballs ausschließlich ergebnisorientiertes Spiel kann im Kinderhandball nicht die Leitlinie sein! Spielfreude, gemeinsame Erlebnisse (bei Sieg und Niederlage!) bilden das Fundament für ein lebenslanges Sporttreiben bzw. für eine echte Handballbegeisterung. (3) Wettspiele müssen sich an kind- und entwicklungsgerechten Trainingsinhalten orientieren! Seit vielen Jahren wird versucht, die bestehende DHB-Rahmentrainingskonzeption für das Training im Kinder- und Jugendhandball in den Vereinen umfassend umzusetzen. Leider gelingt das noch nicht immer. Folgerichtig werden entwicklungsgerechte Schulungsinhalte im Vereinstraining nur dann endgültig konsequent umgesetzt werden, wenn auch das Wettspiel entsprechende Anforderungen stellt. Deshalb ist es notwendig geworden, die bestehenden Vorgaben entsprechend anzupassen! (4) Die pädagogische Zielperspektive! 7

8 Die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen steht im Vordergrund! Als einer der ersten Sportverbände überhaupt hat der DHB in seiner Rahmentrainingskonzeption eine pädagogische Zielperspektive formuliert: Individuell betreuen, Persönlichkeit und sportliche Fähigkeiten fordern und fördern, die Spielfähigkeit langfristig und entwicklungsorientiert anlegen das sollten die Bausteine eines pädagogisch orientierten Konzepts der Kinder- und Jugendarbeit in den Sportvereinen des DHB sein. Daran müssen sich auch die Wettspiele im Kinder- und Jugendhandball vorrangig orientieren. (5) Die Trainer sind vor allem gefordert! Um die pädagogische Zielperspektive auch umsetzen zu können, sind im Kinder- und Jugendhandball ganz besonders die Trainer und Übungsleiter hauptverantwortlich! Im Nachwuchstraining werden vor allem pädagogisches Geschick, Einfühlungsvermögen und soziale Kompetenz verlangt. Für einen begrenzten Zeitraum übernehmen Trainer Erziehungsfunktionen. Sie können nicht nur eine anerkannte Bezugsperson sein, sondern müssen eine wichtige Vorbildfunktion übernehmen. (6) Unterschiede zwischen Leistungsgruppen Im Kinder- und Jugendhandball teilen sich Training und Wettkampf z.t. deutlich in Leistungsgruppen. Einerseits das allgemeine Vereinstraining das i.d.r. einmal, manchmal auch zweimal pro Woche stattfindet. Für diese Mannschaften sind die Richtlinien für eine einheitliche Wettkampfstruktur im Kinder- und Jugendhandball konzipiert. Andererseits gibt es natürlich auch Leistungsmannschaften (Landes- und Oberliga) mit eventuell 3-5 Trainingseinheiten pro Woche. Hierfür sind z.b. in der C-Jugend Ausnahmeregelungen vorgesehen! 2. Offensiv abwehren die verbindliche Spielweise Offensiv abwehren ist seit langem eine klare Leitlinie der DHB- Rahmentrainingskonzeption für das Nachwuchstraining. Um diese Forderung im Training und Spiel flächendeckend umsetzen bzw. weiterentwickeln zu können, muss sie im Kinder- und Jugendhandball für alle verbindlich werden. Offensives Abwehren hat eindeutige Vorteile, denn offensives Abwehrspiel kann Lern- und Erfolgserlebnisse für jeden schaffen! Ein Spiel in Tiefe und Breite schaffen! Ein ausgeprägtes Mittelfeldspiel fördern! Die direkte Auseinandersetzung mit einem leistungsmäßig gleichen Gegenspieler (Spiel 1gegen 1) ermöglichen, statt mit einer abstrakten Zuordnung von Räumen in einer defensiven Abwehr! Angriffstypen kreieren, die Mut und Risikobereitschaft einbringen! Ein ungezwungenes, freies und kreatives Spielen ermöglichen! In allen genannten Altersklassen stehen das Erkämpfen des Balles und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Angriffsspiel im Vordergrund! 8

9 Richtlinien für eine einheitliche Wettkampfstruktur im Kinder- und Jugendhandball In allen genannten Altersklassen stehen das Erkämpfen des Balles und Die sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Angriffspiel im Vordergrund Minis Gültig ab 01. Juli 2012 Wettspielform: Wettspiele nur in Verbindung mit Spielfesten. o Minihandballturnier + Spiele-Landschaft / Bewegungsstationen. o Keine Einzelspiele. o Es wird keine Tabelle erstellt, keine Meisterschaft ausgespielt, alle Kinder sind Sieger. Regeln: Es darf nur in Manndeckung gespielt werden. Handballspiele werden ausschließlich auf dem Querfeld im Spiel gespielt. Tore: Minihandballtore oder Vorrichtungen zum Abhängen der normalen Tore auf 1,60 m Höhe. Mädchen und Jungen dürfen zusammenspielen. Es besteht keine Spielausweispflicht. Zeitstrafen sind persönliche Strafen, Mannschaft kann ergänzt werden. siehe Zusatzinfo 1 Ziele: Das Erkämpfen des Balles steht im Vordergrund! Bei der Spielleitung hat pädagogisches Pfeifen Vorrang! E-Jugend Wettspielform: Wettspiele in Turnierform siehe Zusatzinfo 2 Handballspiele werden im Spiel 6+1 gespielt siehe Zusatzinfo 3 zusätzlich sollen Vielseitigkeitsturniere angeboten werden: o z. B. Staffelwettbewerbe + Spielform 2 x 3 gegen 3 siehe Zusatzinfo 4 9

10 Anfänger im E-Jugend-Alter können in einer Sonderstaffel nach Mini-Vorgaben spielen. Regeln: Es darf nur in Manndeckung gespielt werden. Nach einem Torerfolg wird das Spiel mit Abwurf vom Torhüter fortgesetzt. Die Abwehrspieler dürfen dabei den 9m-Raum nicht betreten. Ein Spielerwechsel ist nur bei Ballbesitz möglich oder während eines Time-out. Der Torwart darf die Mittellinie nicht überschreiten. Zeitstrafen sind persönliche Strafen, die Mannschaft kann ergänzt werden. siehe Zusatzinfo 1 Tore: Empfohlen werden Minihandballtore oder Vorrichtungen zum Abhängen der normalen Tore auf 1,60 m Höhe. Die jeweilige Spielinstanz macht für eine gesamte Spielsaison gültige Vorgaben. Ballgröße 1 Verstöße gegen die Richtlinien sind in das Spielformular einzutragen! D-Jugend: Wettspielform: Wettspiele in Turnierform Einzelspiele (Hin- und Rückrunde, evtl. mit Vorqualifikation oder Play-off usw.) Spielzeit 2 x 20 Minuten Empfehlung: Max. 11 Spieler pro Mannschaft Regeln: Es darf nur in den folgenden Abwehrformationen gespielt werden: o sinkende Manndeckung siehe Zusatzinfo 5 o Manndeckung Ein Spielerwechsel ist nur bei Ballbesitz möglich oder während eines Time-out. Der Torwart darf die Mittellinie nicht überschreiten. Zeitstrafen sind persönliche Strafen, die Mannschaft kann ergänzt werden. siehe Zusatzinfo 1 Ballgröße 1 Keine gemischten Mannschaften Verstöße gegen die Richtlinien sind in das Spielformular einzutragen! Möglichkeit für Zusatz-Event: Im Anschluss an das Wettspiel können Zusatzaufgaben gestellt werden. siehe Zusatzinfo 6 C-Jugend: 10

11 Wettspielform: Einzelspiele (Hin- und Rückrunde, evtl. mit Vorqualifikation oder Play-off usw.) Spielzeit 2 x 25 Minuten Meisterschaften finden nur bis Landesebene statt. Regeln: Es darf nur in den folgenden Abwehrformationen gespielt werden: o offensive Raumdeckung (1:5) oder ggf. (2:4) siehe Zusatzinfo 7 zusätzlich nur für die höchste Spielklasse (Landesliga) eine offensive Raumdeckung (3:3) oder eine ballbezogene 3:2:1-Abwehr o sinkende Manndeckung o Manndeckung Die folgenden Abwehrformationen sind untersagt: o Einzelmanndeckung o defensive Spielweisen wie 6:0, 5:1, 4:2 Ein Spielerwechsel ist nur bei Ballbesitz möglich oder während eines Time-out. Für die Zeit von Hinausstellungen darf die empfohlene Spielweise einer offensiven Deckung aufgehoben werden. Die in Unterzahl verteidigende Mannschaft kann sich jetzt frei organisieren. Mit Wiederherstellung der Gleichzahl muss jedoch auch wieder eine offensive Abwehrformation eingenommen werden. Verstöße gegen die Richtlinien sind in das Spielformular einzutragen! B-Jugend: Wettspielform: Einzelspiele (Hin- und Rückrunde) Regeln: Es darf nur in den folgenden Abwehrformationen gespielt werden: o ballbezogene 3:2:1-Abwehr o 3:3-Abwehrformation o offensive Raumdeckung (1:5) oder ggf. (2:4) siehe Zusatzinfo 7 o sinkende Manndeckung o Manndeckung Die folgenden Abwehrformationen sind untersagt: o Einzelmanndeckung o defensive Spielweisen wie 6:0, 5:1, 4:2 Ein Spielerwechsel ist nur bei Ballbesitz möglich oder während eines Time-out. Für die Zeit von Hinausstellungen kann die empfohlene Spielweise einer offensiven Raumdeckung aufgehoben werden. Die in Unterzahl verteidigende Mannschaft kann sich jetzt frei organisieren. Mit Wiederherstellung der Gleichzahl muss jedoch auch wieder eine offensive Abwehrformation eingenommen werden. Verstöße gegen die Richtlinien sind in das Spielformular einzutragen! 11

12 Empfehlung für die A-Jugend: Wettspielform: Einzelspiele (Hin- und Rückrunde) Regeln: Es darf nur in den folgenden Abwehrformationen gespielt werden: o ballbezogene 3:2:1-Abwehr o 3:3-Abwehrformation o offensive Raumdeckung (1:5) o sinkende Manndeckung o Manndeckung Die folgenden Abwehrformationen sind untersagt: o Einzelmanndeckung o defensive Spielweisen wie 6:0, 5:1 Ein Spielerwechsel ist nur bei Ballbesitz möglich oder während eines Time-out. Für die Zeit von Hinausstellungen kann die empfohlene Spielweise einer offensiven Raum-Deckung aufgehoben werden. Die in Unterzahl verteidigende Mannschaft kann sich jetzt frei organisieren. Mit Wiederherstellung der Gleichzahl muss jedoch auch wieder eine offensive Abwehrformation eingenommen werden. Verstöße gegen die Richtlinien sind in das Spielformular einzutragen! Übersicht Abwehrformationen: Minis E- Jugend 12 D- Jugend C- Jugend B- Jugend A-Jugend ** Manndeckung ganzes Feld Sinkende Manndeckung Offensive Raumdeckung (1: Abwehr) Offensive Raumdeckung (3:3- Abwehr) Ballbezogene 3:2:1- Abwehr * + + Einzelmanndeckung :0, 5:1, 4:2-Abwehr * Nur für die höchste Spielklasse (Landesliga) eine ballbezogene 3:2:1-Abwehr. ** Die Angaben für den Bereich der A-Jugend sind eine Empfehlung.

13 Übersicht Ballgrößen: Ballgröße Minis E-Jugend D-Jugend C-Jugend B-Jugend Weibl Männl. 2 Zusatzinfo 1 Aus pädagogischen Gründen sollten sich im Kinderhandball (bis einschließlich D-Jugend) Zeitstrafen ausschließlich gegen den betreffenden Einzelspieler richten und nicht als Kollektivstrafe gegen die Mannschaft. Das bedeutet, dass der fehlbare Spieler für 2 Minuten nicht aktiv am Spiel teilnimmt, die Mannschaft hingegen sich vervollständigen darf. Damit wird in diesen Altersklassen durchgängig in Gleichzahl gespielt! Dies verhindert auch, dass Trainer versuchen, für die taktische Lösung solcher Situationen kostbare Trainingszeit zu verschwenden. Generell sollten im Kinderhandball Zeitstrafen nur in Ausnahmefällen gegebene werden. Wichtig ist auch, dass der Spielleiter/Schiedsrichter in diesen Fällen immer erklärt, was falsch gemacht worden ist! Zeitstrafen sollten im Minihandball nur in akuten Ausnahmefällen gegeben werden, z. B. bei Gesundheitsgefährdung und Absicht (beißen, schlagen, boxen, treten etc.). Anmerkung zu Hinausstellungen von Trainern und Betreuern Der Trainer/Betreuer einer Kinder- und Jugendmannschaft muss sich seiner Vorbildfunktion bewusst sein und steht daher in einer besonderen Verpflichtung gegenüber seiner Mannschaft. Somit ist das Verhalten in besonderem Maße entsprechend selbst zu steuern. Sollte es dennoch erforderlich sein, gegen einen Trainer/Betreuer eine Zeitstrafe auszusprechen, weil vorherige Ermahnungen und eine Verwarnung nicht gefruchtet haben, so muss dies zusätzlich vom Schiedsrichter mit einem Kommentar auf dem Spielformular vermerkt werden. Die Mannschaft auf dem Spiel-feld wird nicht reduziert, d. h. sie kann mit 6 Feldspielern und Torwart weiterspielen. Das gilt auch bei Zeitstrafen gegen Offizielle. Wichtig: Tritt eine Mannschaft ohne Auswechselspieler an, ist wie folgt zu verfahren: Der Spieler, der gefoult hat, muss das Spielfeld für 2 Minuten verlassen, die Mannschaft spielt in Unterzahl weiter und darf während dieser Zeit die offensive Abwehrformation auflösen. Begründung: In diesen Altersklassen gehen wir davon aus, dass pädagogisch gepfiffen wird. Dies bedeutet, dass bei formalen Verstößen (z.b. Abstand bei Freiwurf nicht einhalten, etc.) Erläuterungen vom Schiedsrichter gegeben werden und nur in besonderen Fällen progressiv bestraft wird. Für alle anderen Verstöße, insbesondere Regelwidrigkeiten gegen Gegenspieler, muss in jedem Fall eine Rückmeldung an den Spieler und damit auch den Trainer ergehen, dass sein Verhalten nicht den Regeln entspricht. Zusatzinfo 2 13

14 Die Spielleitende Stelle der Gliederung/Region gibt die Rahmentermine für die Turniere heraus, wobei jede Mannschaft (wenn möglich) einmal Ausrichter sein sollte. Es sollte bei der Planung auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung in der Saison geachtet werden, d.h. direkt aufeinanderfolgende Termine sollten vermieden werden. Bei den zeitlichen Rahmenbedingungen ist die Pause für die direkt hintereinander spielende Mannschaft zu beachten. Zusatzinfo 3 Einteilung Turnierspiele 6+1 und 2 x 3 gegen 3, wobei die jeweils erste Spielhälfte in der Spielform 2 x 3 gegen 3 gespielt wird und die zweite Hälfte 6+1. Pro gewonnene Halbzeit gibt es einen Punkt. Endet eine Halbzeit unentschieden, wird ein Penalty-Werfen wie folgt durchgeführt: Jede Mannschaft bestimmt 4 Spieler. Davon agiert jeweils ein Spieler als Torhüter (der aber pro Durchgang wechseln darf). Jeder der 4 Spieler muss ein Mal als Werfer agieren. Der Werfer spielt nach Anpfiff vom eigenen 7-Meter-Punkt aus einen direkten Pass oder einen Bodenpass (mit einem Bodenkontakt) zum eigenen Torhüter. Dieser muss den Ball dann direkt fangen. Schafft er dies nicht, ist der Versuch somit beendet. Beide Torhüter befinden sich bei Anpfiff auf der Torlinie, danach dürfen sich beide Torhüter in ihrem Torraum bis zur 6-Meter-Linie frei bewegen. Beide Torhüter dürfen ihren 6-Meter-Raum nicht verlassen. Der Torhüter spielt dann einen direkten Pass oder einen Bodenpass (mit einem Bodenkontakt) zum angreifenden Spieler, der sich dabei außerhalb des 9-Meter- Raumes befinden muss. Dieser muss den Ball dann direkt fangen. Schafft er dies nicht, ist der Versuch somit beendet. Gelingt der Pass, läuft der Spieler prellend bis zum gegnerischen Tor und schließt mit Torwurf ab. Die Mannschaften werfen abwechselnd. Gibt es nach 4 Würfen keine Entscheidung, müssen jeweils drei andere Spieler wie oben beschrieben antreten. Das wird ggf. bis zur Entscheidung fortgesetzt. Zusatzinfo 4 Von jeder Gliederung/Region sollten verbindlich zusätzlich mindestens 2 Vielseitigkeitsturniere pro Saison pro Jugendstaffel ausgerichtet werden. Zusatzinfo 5 Als Orientierung für die Aufnahme der Sinkenden Manndeckung kann die Markierung der Auswechselzone (4,50 m von der Mittellinie) dienen. Bei der Sinkenden Manndeckung agieren die Abwehrspieler weiterhin mannbezogen - d.h. angepasst an die Position des Gegenspielers. Als Grundregel gilt hierbei: Kein Abwehrspieler verteidigt vor dem Ball. Dazu sinken die Abwehrspieler auf Ballhöhe ab, wenn der eigene Gegenspieler nicht in Ballbesitz ist und ordnen sich sofort direkt bei Ballbesitz wieder zu. Durch diese Hinführung zu Abwehrregelbewegungen werden die Räume stärker verdichtet und ein Helfen wird ermöglicht. Positionswechsel vor der Abwehr (Breite) können mannbezogen (Begleiten) oder raumorientiert (Übergeben - Übernehmen) gelöst werden. Dadurch wird das Zusammenwirken von zwei oder mehr Abwehrspielern aufgebaut und eine erste kooperative Maßnahme im 14

15 Abwehrspiel entwickelt. Bei Positionswechsel in die Tiefe (z.b. Einlaufen von Außen) wird immer begleitet. Zusatzinfo 6 Folgende Zusatzaufgaben können z.b. gestellt werden: a) Penalty-Wurf nach direktem Torwartpass b) Penalty-Wurf von der 7m-Linie aus (siehe Zusatzinfo 3) Das Ergebnis wird vom Schiedsrichter in das Spielformular eingetragen. Zusatzinfo 7 Spielt die angreifende Mannschaft mit 2 Kreisspielern, ist es der abwehrenden Mannschaft erlaubt, eine 2:4-Abwehr zu spielen. Maßnahmen bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Spielweisen Vorbemerkungen: Entscheidend ist der Umgang miteinander: Findet zwischen den Trainern und dem Schiedsrichter eine vernünftige Kommunikation vor dem Spiel statt, sollte es während und nach dem Spiel keine Probleme geben. Grundsätzlich sollte in Phasen im Sinne pädagogischer Prinzipien im Kinderhandball vorgegangen werden. Deshalb sollten gerade in der Anfangsphase bereits vor dem Spiel die Spielweisen unter den betroffenen Trainer/Betreuern und sofern neutrale, vereinsfremde Schiedsrichter angesetzt werden dem Schiedsrichter abgeklärt werden. Wir empfehlen auch, dass zu Saisonbeginn die Spielleitenden Stellen vermehrt vor Ort präsent sind, um das Konfliktrisiko im Vorfeld niedrig zu halten. Der Ausschuss Bildung und Entwicklung des HVN ist grundsätzlich der Meinung, dass Sanktionen vorrangig gegen die Trainer bzw. deren Vereine ausgesprochen werden sollten. Sie allein sind für die Spielweise ihrer Mannschaft verantwortlich. Viel wichtiger aber als Sanktionen ist es, alle Handballtrainer von der Richtigkeit dieses Konzeptes zu überzeugen. 1. Stufe: Information Stellt der Spielleiter/Schiedsrichter fest, dass eine Mannschaft sich nicht an die für die Altersklasse gültigen Spielweise hält, gibt er Time-out und informiert den Trainer/ Betreuer, dass er die Spielweiseseiner Mannschaft in der Abwehr ändern muss. Das Eingreifen des Spielleiters/Schiedsrichters kann auch auf Antrag des Trainers/ Betreuers der gegnerischen Mannschaft erfolgen! Der Spielleiter/ Schiedsrichter ist verpflichtet, auf diesen Antrag zu reagieren. 2. Stufe: a) Ermahnung (bis einschließlich D-Jugend), b) progressive Bestrafung (ab C-Jugend) 15

16 Stellt der Spielleiter/Schiedsrichter nach einer angemessenen Wartezeit erneut fest, dass die vorgegebene Spielweise nicht eingehalten wird, ermahnt (eindringlich mündlich) bzw. bestraft er den Trainer/Betreuer unter Hinweis auf den Grund dieser Ermahnung bzw. progressiven Bestrafung. Die Mannschaft wird bei einer Ermahnung nicht reduziert. Das Eingreifen des Spielleiters/Schiedsrichters kann auch auf Antrag des Trainers/Betreuers der gegnerischen Mannschaft erfolgen! Der Spielleiter/ Schiedsrichter ist verpflichtet, auf diesen Antrag zu reagieren. 3. Stufe: Bericht an Spielleitende Stelle Ist auch nach der Ermahnung/progressiven Bestrafung keine Änderung im Abwehrverhalten festzustellen, wird dieser Tatbestand in das Spielformular eingetragen. Die Spielleitende Stelle ist verpflichtet, diese Eintragungen zu prüfen und im Wiederholungsfall an den zuständigen Referenten für Kinder- und Jugendhandball bzw. den Vorsitzenden Bildung weiterzuleiten. Zusätzlich für E-Jugend und D-Jugend Ist nach der Ermahnung keine Änderung im Abwehrverhalten festzustellen, ist der Spielleiter/Schiedsrichter, neben der Eintragung in den Spielbericht, verpflichtet, jeweils nach angemessener Zeit zugunsten der angreifenden Mannschaft auf 7-Meterwurf zu entscheiden. Zusätzlich bleibt die angreifende Mannschaft in Ballbesitz (Anwurf an der Mittellinie), egal ob ein Tor erzielt wurde oder nicht. Hinweise: Der Schiedsrichter sollte dem fehlbaren Trainer und seiner Mannschaft eine Bewährungszeit geben, also nicht sofort sanktionieren, sondern abwarten, ob eine Änderung im Abwehrverhalten in angemessener Zeit ersichtlich ist. Als Orientierung kann im Regelfall eine Zeit von Sekunden angesehen werden. Dem Schiedsrichter wird empfohlen, vor dem Spiel im Gespräch mit beiden Trainern darauf hinzuweisen, dass eine offensive Abwehr gespielt werden muss. Anmerkung zu Hinausstellungen von Trainern und Betreuern: Hier ist besonderes Fingerspitzengefühl seitens der Schiedsrichter erforderlich. Allerdings stehen auch Trainer und Betreuer in einer besonderen Verantwortung gegenüber ihrer eigenen Mannschaft. Als Übungsleiter einer Kinder- und Jugendmannschaft sind sie in einer Vorbildfunktion und sollten daher ihr Verhalten entsprechend steuern. Sollte es erforderlich sein, gegen einen Betreuer und/oder Trainer eine Zeitstrafe auszusprechen, weil vorherige Ermahnungen und Bestrafungen nicht gefruchtet haben, so sollten die Schiedsrichter dies zusätzlich mit einem Kommentar auf dem Spielformular vermerken. Dies gilt auch bei Zeitstrafen gegen Offizielle. Bis einschließlich D-Jugend gilt: Die Mannschaft auf dem Spielfeld wird nicht reduziert, d. h. sie kann mit 6 Feldspielern und Torwart weiterspielen, da es sich hier um eine persönliche Strafe handelt! 16

17 Zusatzbemerkungen: Für Oberliga- und Landesliga-Spielklassen können im Rahmen der Durchführungsbestimmungen gesonderte Regelungen für die Nichteinhaltung der verbindlichen Spielweisen erlassen werden. Analog 59 der SpO des DHB. Die Spielleitende Stelle handelt gemäß Ergänzungen des 87 SpO. Grundlage für Strafen ist der 25 bzw. 25/l RO. Jeder einzelne ist aufgefordert zum Gelingen beizutragen: Um zusätzlich für alle Trainer und Betreuer eine neutrale Möglichkeit zur Angabe bei Nichteinhaltungen der Richtlinien zu ermöglichen, richtet der HVN folgende Mail- Adresse ein: Hier können Trainer und Betreuer unter Angabe ihres Namens bzgl. der Nichteinhaltung der Richtlinien eine Stellungnahme aus ihrer Sicht abgeben. Diese wird dann bei ernsthaften, berechtigten Hinweisen vom Ressort Bildung und Entwicklung bzw. dem Referenten für Kinder- und Jugendhandball des HVN geprüft und ggf. nach verfolgt. Die Korrektur eines Spielergebnisses ist jedoch ausgeschlossen. Folgende Angaben sind aus dem Spielformular ersichtlich und müssen sein: Spielpaarung, Spielnummer und Datum Namen der Mannschaftsverantwortlichen Namen der Schiedsrichter 23. Entscheidung bei Punktgleichheit Nach Abschluss der Meisterschaftsrundenspiele entscheiden über die für Meisterschaft, Aufstieg oder Abstieg maßgeblichen Tabellenplätze bei Punktgleichheit die Ergebnisse der von den betreffenden Mannschaften während der Spielsaison gegeneinander ausgetragenen Spiele (Direkter Vergleich). Die Wertung der gegeneinander ausgetragenen Spiele erfolgt: a) nach Punkten b) bei Punktgleichheit zählt der direkte Vergleich: Punkte und Tordifferenz c) bei Punktgleichheit und Gleichheit der Tordifferenz im direkten Vergleich entscheiden die auswärts mehr erzielten Tore der beteiligten Mannschaften. Im Jugendbereich können von der Spielleitenden Stelle bei Bedarf auch Einzelspiele in einer neutralen Halle als Entscheidungsspiele angesetzt werden. 17

18 24. Die Ansetzung der Schiedsrichter zu den Spielen erfolgt im Auftrag und im Einvernehmen des Schiedsrichterausschusses durch die zuständigen Schiedsrichteransetzer Schiedsrichteransetzer Nord, Mitte und WSL-Oberliga Bernd Schumacher ; mobile Schierstr Rehburg-Loccum Schiedsrichteransetzer Ost und Mitte Carmen Emmermann Georgstr Gronau/Leine Die zuständigen Schiedsrichteransetzer sind berechtigt, Änderungen bei der Ansetzung der Schiedsrichter vorzunehmen. Einsprüche gegen Schiedsrichteransetzungen sind unzulässig (vergleiche 34 Absatz 1 RO-DHB). 25. Die Schiedsrichter für die Spiele der Seniorenmannschaften, der männlichen und weiblichen Jugend A, B, C werden vom Schiedsrichterausschuss namentlich angesetzt. Die Ansetzung von Schiedsrichtern bei der weiblichen und männlichen Jugend C kann von dem Grundsatz neutrale namentliche Ansetzung abweichend gehandhabt werden. Ein Austausch der Schiedsrichter ist nur mit dem Einverständnis des zuständigen SR- Ansetzer bis zu 10 Tagen vor dem betreffenden Spiel möglich. Die Schiedsrichteransetzungen erfolgt in Ansetzungsblöcken und sind im SIS-Handball- System einzutragen. Die Schiedsrichteransetzungen sind von den Schiedsrichtern regelmäßig aus dem SIS-System zu entnehmen. Die Schiedsrichter für die Spiele der Jugend D und E werden durch die Schiedsrichter der Heimvereine besetzt. 26. Im Verhinderungsfalle des angesetzten Schiedsrichters hat der Schiedsrichter in Verbindung mit dem Vereinsschiedsrichterwart, der Setzenden Stelle einen Ersatzmann / eine Ersatzfrau zu stellen. Bei Nichtbeachtung der Bestimmungen der vorstehenden Absätze ist eine Geldbusse von 15,00 je Schiedsrichter zu zahlen. Daneben sind gegebenenfalls die Kosten des Schiedsrichterbeobachters zu erstatten, wenn durch eine Nichtummeldung die vorgesehene Schiedsrichterbeobachtung nicht durchgeführt werden konnte. 27. Die Spiele der Männer und Frauen und der männlichen und weiblichen Jugend A und B sollen von zwei Schiedsrichtern geleitet werden, die Spiele aller anderen ALTERSKLASSEN können von einem Schiedsrichter geleitet werden. Es ist gestattet, auch diese Spiele, soweit hierfür nur ein Schiedsrichter vorgesehen ist, mit zwei neutralen geprüften SR zu leiten. Eine Ansetzung des 2. SR ist nur durch die Setzenden Stellen 18

19 der HR-WSL möglich. Sofern von der Setzenden Stelle 2 SR angesetzt sind, wird auch für 2 SR abgerechnet, allerdings dann nur 10,00 je SR. 28. Die Schiedsrichter müssen spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn in der Halle anwesend sein. 29. Begründete Absagen müssen grundsätzlich 10 Tage vor dem Spiel der SETZENDEN STELLE vorliegen. Die Termine sind schriftlich ( ) abzusagen. Außerdem werden bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ziffer 17 dieser DFB Gebühren für jede Spielabsage erhoben. Keine Verwaltungsgebühr wird bei Umbesetzungen durch Ansetzungen des HVN, NHV oder DHB festgesetzt. Ist ein Schiedsrichter aus Krankheitsgründen nicht in der Lage, seinen Spielauftrag wahrzunehmen, so ist in jedem Falle die zuständige SETZENDE STELLE (siehe Ziffer 24) bzw. der Vereinsschiedsrichterwart vor dem betreffenden Spiel zu unterrichten. Ist dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, so ist ein anderes Mitglied des Schiedsrichterausschusses vor dem Spiel zu benachrichtigen. Bei Nichtbeachtung der Anweisung gilt der Schiedsrichter als unentschuldigt nicht angetreten. 30. Bei Ausbleiben der angesetzten Schiedsrichter/Innen müssen sich die Mannschaften auf einen anwesenden neutralen Schiedsrichter einigen (Ermächtigung gemäß 76 Abs. 3 SpO DHB). Ist kein neutraler Schiedsrichter anwesend, so muss eine Einigung auf einen anwesenden Schiedsrichter erfolgen. Ist kein Schiedsrichter anwesend, so muss eine Einigung auf eine(n) Sportkameraden(in) erfolgen. Gilt für alle Spielklassen der Handballregion Weser SHG Leine ( 77/I Absatz 1 Ziffer a SpO-DHB/HVN). Werden die Aufgaben der nicht erschienenen Schiedsrichter von den Betreuern oder Trainern wahrgenommen, besteht nur Anspruch auf die Zahlung der Spielleitungsentschädigung. Findet das Spiel nicht statt, findet in jedem Falle eine Spielwertung statt. 31. Gespielt wird in den im Hallenverzeichnis angegebenen Hallen, auch wenn sie nicht der Regel 1:1 Abs., 1 IHF entsprechen. Soll in einer nicht im Hallenverzeichnis aufgeführten Halle gespielt werden, ist vorher ein entsprechender Antrag beim stellv. Vorsitzenden Spieltechnik auf Zulassung zu stellen. 32. Das Betreten der Sporthallen ist nur in Sportschuhen mit heller Sohle gestattet. Das Benutzen von Haftmitteln ist von den Hallenvermietern grundsätzlich nicht erlaubt. In einigen wenigen Hallen sind Haftmittel zugelassen. Der Veranstalter (Heimmannschaft) ist für die Einhaltung selbst verantwortlich. Werden trotz Verbot Haftmittel benutzt, so sind eventuelle Schadensersatzansprüche durch den veranstaltenden Verein direkt beim Verursacher geltend zu machen. Den Anordnungen der Hausmeister und /oder der Hallenordner ist unbedingt Folge zu leisten. Denken Sie daran, dass wir nur Gäste in den Sporthallen sind. 19

20 33. Für die Anreise zu den Spielen sind von den Mannschaften öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Die Anreise im privaten PKW erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Das Versagen von privaten PKW s gilt als eigenes Verschulden. Höhere Gewalt kann nicht geltend gemacht werden. Bei verspätetem oder Nichtantreten einer Mannschaft, verursacht durch das Versagen eines öffentlichen Verkehrsmittels oder durch höhere Gewalt, wird das Spiel neu angesetzt, wenn der Nachweis des Nichtverschuldens durch eine amtliche Stelle (DB, Polizei usw.) gem. 50/I SpO-HVN erbracht wird. Den öffentlichen Verkehrsmitteln gleichgesetzt sind Autobusse privater Unternehmen, die auf Grund einer Konzession zum öffentlichen Gelegenheits- oder Linienverkehr zugelassen sind. 34. Der die Halle stellende Verein (Heimverein) ist verpflichtet, die Halle spätestens 45 Minuten vor dem angesetzten Spielbeginn für Mannschaften und Schiedsrichter zugänglich zu machen bzw. geöffnet zu halten. Ebenso die Umkleidekabinen. 35. Der Spielplan ist für alle Beteiligten bindend. Der Spielausschuss behält sich eine Änderung des Spielplanes aus zwingenden Gründen vor. Spielverlegungen - auch zeitlich oder örtlich - müssen von der spielleitenden Stelle genehmigt werden. Anträge auf Spielverlegungen sind mit dem auf der homepage zur Verfügung gestellten Verlegungsformular schriftlich mindestens 14 Tage vor dem alten Termin - bei der jeweiligen spielleitenden Stelle einzureichen. Die Zustimmung des Gegners ist erforderlich. Spielverlegungen werden nur genehmigt, wenn gleichzeitig der unter den beteiligten Vereinen abgesprochene neue Termin mit angegeben wird. Spielverlegungen im Jugendbereich wegen schulischer oder kirchlicher Veranstaltungen sind kostenlos, wenn zum schriftlichen Antrag (fristgerecht) eine amtliche Bescheinigung des Veranstalters vorgelegt wird. 36. Ein Verzicht auf die Austragung eines Spieles ist möglich und bedarf der Zustimmung der Spielleitenden Stelle. Der Antrag ist spätestens 14 Tage vor dem Spiel zu stellen. Die Bearbeitungsgebühren bei Spielverzicht betragen: Senioren 90,00, Jugend 25,00. Wird der Spielverzicht so spät beantragt, dass der Gegner und die Schiedsrichter nicht mehr benachrichtigt werden können und tritt der antragstellende Verein nicht an, so gilt dieses als Nichtantreten. Dem Gegner sind die entstandene Kosten zu ersetzen ( /I SpO-DHB/HVN). Hat ein Spiel nicht stattgefunden, weil die Mannschaft nicht erschienen ist oder nicht mit der geforderten Mindestzahl von Spielern/innen anreiste, so ist die Mannschaft NICHT ANGETRETEN. ( 50 a+c SpO-DHB). Den Begriff nicht spielfähig gibt es nach der. SpO nicht. Ein Spielformular ist zwingend auszufüllen, ggf. vom Gastverein. Die angereisten Schiedsrichter haben Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten und der Spielleitungsentschädigung, Mannschaftszurückziehungen sind nur unter Einhaltung der 10-Tage-Frist möglich. Dadurch entstehende Kosten der gegnerischen Mannschaften gemäß 48 SpO-DHB hat 20

21 der zurückziehende Verein zu tragen. Wird die 10-Tage-Frist nicht eingehalten, so wird das nächste Spiel als nichtangetreten gewertet. 37. Wartezeiten können nicht eingeräumt werden! Das gilt auch für Schiedsrichter. Achten Sie daher besonders auf die Witterungsverhältnisse und die Verkehrssituation. Bei Verzögerungen, die sich aus dem vorher aufgestellten Hallenbelegungsplan ergeben, müssen von allen Beteiligten Wartezeiten bis zu 45 Minuten akzeptiert werden. 38. Bei allen Spielen haben die Feldspieler einer Mannschaft einheitliche, die von ihrem Verein gemeldete und ins SIS-System eingetragene Spielkleidung zu tragen, von der sich die Farbe der Kleidung der Torwarte beider Vereine deutlich unterscheiden muss (Regel 4:7). Die Torwarte einer Mannschaft müssen die gleiche Trikotfarbe benutzen. Der Heimverein ist verpflichtet, mit der im SIS-System veröffentlichten Spielkleidung anzutreten. Für die Bereitstellung einer zweiten andersfarbigen Spiel- und Torwartkleidung ist jeder Verein selbst verantwortlich. Ist die gemeldete Spielkleidung beider Mannschaften - auch Torwartkleidung - gleich oder ähnlich, so muss die Mannschaft - der Torwart - des Gastvereins die Spielkleidung wechseln. Ist keine Spielkleidung gemeldet, muss bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung in jedem Falle die Mannschaft die Spielkleidung wechseln, die keine Meldung abgegeben hat. Die Schiedsrichter bestimmen bei gleich oder verwechselbarer gemeldeter Spielkleidung, ob sie zu wechseln ist. Die Spielkleidung ist im SIS-System von den Vereinen einzutragen. Das Tragen von Brust- und Rückennummern wird für alle Klassen zwingend vorgeschrieben. Das gilt auch für die Auswechseltrikots. Auch die angesetzten Schiedsrichter haben in vorschriftsmäßiger Spielkleidung anzutreten: SR-Hemd, SR-Hose und Hallensportschuhe mit heller Sohle. Ebenso muss das SR-Gespann einheitlich gekleidet sein. 39. Die Bestimmungen der 55 SpO DHB sind zu beachten. Für Jugendmannschaften gilt zusätzlich 55 Abs. 11 SpO-DHB. Eine schriftliche Ummeldung fest gespielter Spieler wird nicht verlangt. Die Vereine bleiben für die Beachtung der Bestimmungen selbst verantwortlich. 40. Jede Jugendmannschaft muss von einem Betreuer begleitet werden ( 21 Ziffer 1 SpO-DHB). 41. Die auf HR-WSL Ebene spielenden Vereine sind verpflichtet, Punkt- und Pokalspiele zusätzlich auch an Wochentagen auszutragen, sofern das zur ordnungsgemäßen und termingerechten Durchführung der Spielserien sowie zur Ermittlung des Meisters und der Auf- und Absteiger erforderlich ist. 21

22 42. Das vom HVN vorgeschriebene Spielberichtsformular ist in vierfacher Ausfertigung in Druckschrift (Spieler und Offizielle) auszufüllen und den Schiedsrichtern spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn mit den Spielerpässen auszuhändigen. Die Mannschaftsverantwortlichen haben die Richtigkeit der Eintragung der Namen der Spieler/Innen mit Geburtsdatum, Spielausweis- und Trikotnummer neben den Spielernamen durch Unterschrift zu bestätigen. Der Heimverein sorgt dafür, dass alle Ausfertigungen gut leserlich sind. Die Schiedsrichter achten darauf, dass die Eintragungen auf dem Original vorgenommen werden. Das Original und der 1. Durchschlag sind an die jeweils Spielleitende Stelle zu senden. Für das Ausfüllen des Kopfs des Spielberichts (Spielnummer, Spielpaarung, Ort, Datum, Hallennummer, Vereinsnummer usw.) ist der Heimverein verantwortlich. Kopie erhalten die beteiligten Vereine. Für die rechtzeitige Übergabe des Spielberichtsformulars und der Pässe an die Schiedsrichter ist der Heimverein verantwortlich. Die / der Schiedsrichter sendet das Spielberichtsformular (zweifach) ausgefüllt noch am Spieltage an die zuständige Spielleitende Stelle (siehe Ziffer 21). Der Heimverein stellt hierfür einen ausreichend frankierten und richtig adressierten Briefumschlag zur Verfügung, der 15 Minuten vor Spielbeginn den Schiedsrichtern mit dem Spielformular zu übergeben ist. Der Heimverein hat das bereits ausgefüllte Spielberichtsformular spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn an den Gastverein zu übergeben. Ist eine Übergabe nicht möglich, weil beispielsweise der Gastverein nicht rechtzeitig (30 Minuten vor Spielbeginn) anwesend ist, so ist dies dem Schiedsrichter/den Schiedsrichtern zur Eintragung in den Spielbericht zu melden. Jedes Spielformular ist von den Mannschaftsverantwortlichen der beteiligten Vereine zu unterschreiben. Mit der Unterschrift bestätigen die Mannschaftsverantwortlichen der Vereine, dass sie von allen Eintragungen im Spielbericht Kenntnis genommen haben. Eine Kenntnisnahme ist auch dann notwendig, wenn keine besonderen Vorkommnisse im Spielbericht eingetragen sind. 43. Für die Ausrichtung der Spiele ist der Heimverein verantwortlich. Für Zeitnehmer und Sekretär sind geeignete Plätze an der Mittellinie zwischen den Auswechselbänken bereitzuhalten. (IHF Regel 1 Figur 3). Für jedes Spiel haben der Heimverein den Zeitnehmer und der Gastverein den Sekretär zu stellen. Zeitnehmer und Sekretär sollten den beteiligten Vereinen angehören. Trifft dies nicht zu, so ist im Spielbericht eine entsprechende Eintragung vorzunehmen. Zeitnehmer und Sekretär müssen regelkundige Sportkameraden bzw. Sportkameradinnen sein, die das 16. Lebensjahr vollendet haben müssen. Zeitnehmer und Sekretär haben sich 15 Minuten vor 22

23 Spielbeginn mit den Schiedsrichtern in Verbindung zu setzen und sich im Spielbericht mit vollständiger Anschrift einzutragen. 44. Die Aufgaben von Zeitnehmer und Sekretär sind in DHB Regel 18 im Einzelnen genannt. Der Sekretär führt das Spielprotokoll. Er trägt die Anzahl der geworfenen Tore (hinter jedem Spielernamen) Verwarnungen, den Beginn einer Hinausstellungszeit - Minute und Sekunde - Disqualifikationen, Team-Time-Out (Zeit eintragen) und die Torfolge in den dafür vorgesehenen Spalten im Spielbericht ein. Für den Wiedereintritt hinausgestellter Spieler übergeben Zeitnehmer/Sekretär dem Mannschaftsverantwortlichen der Mannschaft des hinausgestellten Spielers einen Zettel mit folgenden Angaben: a) Trikotfarbe b) Trikot-Nummer c) Zeit des Wiedereintritts des hinausgestellten Spielers. Die notwendigen Vordrucke sind vom Heimverein zur Verfügung zu stellen. Die Mannschaft ergänzt sich in eigener Verantwortung OHNE zusätzliche Aufforderung oder Erlaubnis durch den Zeitnehmer. Dieser kontrolliert die Hinausstellungszeit und mit dem Sekretär das korrekte Eintreten. Ein zu frühes Eintreten bzw. Ergänzen wird mit einer Hinausstellung bestraft (Regel 4:6). 45. Stellt ein Verein keinen Zeitnehmer bzw. Sekretär, so entscheiden die Schiedsrichter über die Besetzung von Zeitnehmer bzw. Sekretär. Es ist erlaubt, die Aufgaben von Sekretär und Zeitnehmer auf eine Person zu vereinigen. Stehen keine geeigneten Ersatzleute zur Verfügung, so gehen die Aufgaben auf die Schiedsrichter über. Die Schiedsrichter vermerken ihre getroffenen Maßnahmen im Spielbericht. Das Fehlen von Zeitnehmer oder Sekretär ist ebenfalls im Spielbericht einzutragen. 46. Der Heimverein hat mindestens zwei den Regeln entsprechende Bälle zur Verfügung zu stellen und den Schiedsrichtern 15 Minuten vor Spielbeginn zur Spielballbestimmung vorzulegen. 47. Öffentliche Zeitmessanlagen müssen bei den Spielen verwendet werden, wenn sie vom Zeitnehmertisch aus zu bedienen sind. Ist in der Halle keine Zeitmessanlage betriebsfähig, die regelgerecht vom Zeitnehmertisch aus zu bedienen ist, so hat der Heimverein eine Tischstoppuhr zur Verfügung zu stellen oder aber einen HANDBALL- TIMER bereitzustellen. Zeitnehmer und Sekretär haben dann jederzeit dem Mannschaftsverantwortlichen jeder Mannschaft die Einsichtnahme in die Tischstoppuhr (HANDBALL-TIMER) zu ermöglichen. Die Spielzeit endet bei Verwendung der öffentlichen Zeitmessanlage mit dem automatischen Schlusssignal oder dem Schlusssignal des Zeitnehmers. Die Zeitmessanlage soll von 0 bis 30 laufend eingestellt sein. Für die Überwachung des Team-Time-Out ist am Kampfgericht eine gesonderte Uhr bereitzuhalten. 23

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