Projektakquisition und -abwicklung in den GCC-Ländern. Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland

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1 Projektakquisition und -abwicklung in den GCC-Ländern Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland Florian Karges, PwC Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Mandatare Euler Hermes Kreditversicherungs-AG und PricewaterhouseCoopers AG WPG unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Hamburg, 8. November 2011

2 Investitionsgarantien des Bundes: Flankierung und Absicherung deutscher Auslandsinvestitionen in Reform- und Schwellenländern gegen politische Risiken Agenda Bundesgarantien für Direktinvestitionen politische Risiken (einschließlich Praxis) absicherungsfähige Investitionen Garantievoraussetzungen Vorteile und Nutzen einer Absicherung Aktuelle Themen Absicherungsmöglichkeiten NUMOV-Länder Deckungsbestand der Investitionsgarantien Seite 2

3 Politische Risiken umfassende Absicherung gegen politische Risiken Verstaatlichung, Enteignung, enteignungsgleiche Eingriffe Krieg, Revolution, Aufruhr oder im Zusammenhang damit stehende politisch motivierte terroristische Akte» auf besonderen Antrag auch isolierte Terrorakte Konvertierungs- und Transferrisiken Zahlungsmoratorien Nichteinhaltung staatlicher Zusagen (auf besonderen Antrag)» auch Zahlungszusagen» auch nicht-zentralstaatliche Zusagen Seite 3

4 Praxis mit politischen Risiken (I) Venezuela und Bolivien Eingriffe in Verträge Bulgarien Verweigerung von Projektgenehmigungen Kroatien + Ungarn Vertragsbruch ehem. Jugoslawien Krieg Ukraine Eingriffe lokaler (Steuer-) Behörden Russland Eingriffe lokaler (Steuer-) Behörden Türkei Bruch staatlicher Zusagen China Probleme mit Genehmigungsbehörden Philippinen Enteignung, Eingriffe in Verträge Indien Bruch staatlicher Zusagen Argentinien Eingriffe in Forderungen und Verträge, Bruch staatlicher Zusagen Quelle: PwC / Eurasia Group Page Seite 4 4

5 Praxis mit politischen Risiken (II) Besetzung des Betriebsgeländes durch hoheitliche Sicherheitskräfte Rechtswidrige Verweigerung projektwesentlicher Genehmigungen Entziehung der Betriebsimmobilien durch rechtswidrige Beschlüsse Auferlegung unangemessener Strafzahlungen /-steuern Eingriffe in bestehende Vertragsstrukturen Entzug von Lizenzen oder Konzessionsrechten Willkürliche Änderungen der Rahmenbedingungen eines Projektes Nichteinhaltung staatlicher Zusicherungen ggü. der Projektgesellschaft Seite 5

6 Praxis mit politischen Risiken (III) Krisenmanagement: Diplomatischer Geleitschutz / Flankierung Ziel: Sicherung des Fortbestands der Projektgesellschaft z.b. Intervention durch Botschaften, Ministerien/BK-Amt Beteiligung des Bundes an Anwalts-/Gerichtskosten (Kosten müssen normales Maß übersteigen / Erstattung nur nach Weisung und Zustimmung durch Bund) Erfolgreiches Krisenmanagement: gerettete Projekte rd. EUR 1,3 Mrd. Entschädigung: Ausgleich für Verlust der Kapitalanlage Orientierung an deutschen Rechtsgrundsätzen und Völkerrecht grds. Einbringungswert der Kapitalanlage (ggf. Zeitwert) Entschädigungszahlungen seit 2008 rd. EUR 55 Mio. (Phil, Arg, Bul) Entschädigungszahlungen seit 1959 rd. EUR 156 Mio. Seite 6

7 Absicherungsfähige Investitionen Beteiligung bei Gründung, Kapitalerhöhung oder Anteilserwerb Dotationskapital (rechtlich unselbständige Betriebsstätte) Beteiligungsähnliche Darlehen Gesellschafterdarlehen Darlehen eines Dritten (Bankdarlehen)» mit deutscher Beteiligung (mit / ohne Rückhaftung des deutschen Gesellschafters)» ohne deutsche Beteiligung (deutsches Element muss im Projekt vorhanden sein: z.b. langfristige Wartungsverträge, Lieferinteresse, Strategie der Bank) Rahmendarlehen - mehrmalige Inanspruchnahme der (Teil-)Beträge möglich andere vermögenswerte Rechte, z.b. Rechte zur Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen Ansprüche aus Konzessionsverträgen Seite 7

8 Garantievoraussetzungen deutsche Investition operatives Unternehmen mit Sitz in Deutschland Abgrenzung zur Finanzanlage und Liefergeschäft Förderungswürdigkeit Neuinvestition Auswirkungen im Gastland / Rückwirkungen auf bzw. in Deutschland Umweltbeurteilung ausreichender Rechtsschutz Investitionsförderungsvertrag (IFV) innerstaatliche Rechtsordnung (in Ausnahmefällen) Seite 8

9 Beispiel Investor dt. Bank(en) D Beteiligung Gesellschafter -darlehen Darlehen Zusagendeckung X Y Projektgesellschaft (SPV) z.b. Konzessionsvertrag Beteiligung ausl. Partner Darlehen ausl. Bank(en) ausl. Staat Seite 9

10 Vorteile und Nutzen der Garantien langfristige Begleitung und Stabilisierung von Projekten in schwierigen Auslandsmärkten stabile Rechtsbasis Schadensprävention und Geleitschutz keine Länder- oder Projektplafonds einheitliches und wettbewerbsfähiges Entgelt (0,5 % p.a.) ggf. bessere (Re-)Finanzierungsmöglichkeiten aufgrund Risikominderung Risikomanagement im Unternehmen Reduzierung von Ballungsrisiken bzw. bestimmter Länderrisiken Absicherungsrichtlinie ist häufig elementarer Bestandteil des Risikomanagements großer Unternehmen Seite 10

11 Aktuelle Themen I Deckungssperren: Argentinien, Bulgarien, Philippinen Schadensgeneigte Projekte in: Ukraine, Indien, Kroatien, Libyen Auf der Juni-IMA-Sitzung hat der Bund erstmalig eine Garantie für isolierte Terrorakte übernommen. Das Projekt befindet sich in Saudi- Arabien Seite 11

12 Aktuelle Themen II Afghanistan: auf Einzelfallbasis Garantieübernahme möglich, Kriegsrisiko wird jedoch zunächst nur für drei Jahre übernommen und die Selbstbeteiligung auf 30 % festgesetzt Ägypten: auf Einzelfallbasis weiterhin Garantieübernahme möglich Algerien: wird weiterhin gedeckt (lokale Besonderheiten bzgl. des Investitionsrechts müssen beachtet werden) Irak: IFV am unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft getreten und auch noch nicht vorläufig anwendbar => Deckung derzeit noch nicht möglich Libyen: wird derzeit aufgrund der politischen Lage nicht gedeckt; bislang keine Schäden entstanden; weitere Entwicklung bleibt abzuwarten Syrien: auf Einzelfallbasis weiterhin Garantieübernahme möglich Seite 12

13 Absicherungsmöglichkeiten NUMOV-Länder* * für Projekte in dunkelrot gekennzeichneten Ländern wurden bereits Garantien übernommen; in Kraft getretene IFV bestehen darüber hinaus auch mit Turkmenistan, Kirgisistan, Kuwait, Bahrain und Katar ( grau/lila ) Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Mandatare Euler Hermes Kreditversicherungs-AG und PricewaterhouseCoopers AG WPG unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Stand: 30. Juni 2011

14 NUMOV Absicherungsmöglichkeiten/ Offene Anträge Rechtsschutz Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch die jeweiligen Investitionsförderungs- und -schutzverträge gegeben. Garantiepraxis Bei der Entscheidung wird die aktuelle Situation im jeweiligen Land berücksichtigt. Standard-Entgelt (0,5 % p.a.) und -Laufzeiten der Garantien (15 Jahre) Offene Anträge Anträge mit einem Garantievolumen von EUR 3,2 Mrd. Seite 14

15 NUMOV Garantievolumen Investitionsgarantien Bisher übernommene Garantien: EUR 18,4 Mrd. Aktueller Garantiebestand: EUR 9,7 Mrd. Wichtigste Länder: Türkei (EUR 3,5 Mrd.), Ägypten (EUR 3,3 Mrd.), Libyen (EUR 1,4 Mrd.) Garantiebestand nach Branchen* * Nach Anzahl der Garantien in den einzelnen Branchen Seite 15

16 NUMOV Absicherungsmöglichkeiten Absicherungsmöglichkeiten IFV = Investitionsförderungs- und -schutzvertrag Ein IFV ist die grundlegende Voraussetzung für eine Investitionsgarantie. Länder IFV in Kraft Garantie übernommen Länder IFV in Kraft Garantie übernommen Afghanistan Ägypten Algerien Aserbaidschan Bahrain - Irak - (zuletzt 1961) Iran Israel Vorläufig anwendbar Jemen Jordanien Kasachstan Katar - Kirgisistan - Kuwait - Libanon Libyen (im Erdölbereich) Marokko Oman Pakistan Palästinensisches Autonomiegebiete - - Saudi-Arabien Syrien Tadschikistan Tunesien Türkei Turkmenistan - Usbekistan Ver. Arab. Emirate Zypern - - Seite 16

17 Entwicklung Neugeschäft (Höchstbeträge p.a. in EUR Mio.) Stand: Seite 17

18 Entwicklung der Höchsthaftung Obligo (10-Jahresübersicht in Mio. EUR) Stand: Seite 18

19 Top 10 Länder im Garantiebestand (nach Anzahl der Garantien per ) Seite 19

20 DIA / UFK Organigramm DIA / UFK Rainer Wietstock, Sekretariat: Anneke Timm, Projektberatung Branchen Organisation Internationales Michael Huber-Saffer, UFK KMU Öffentlichkeitsarbeit Berichtswesen Herwig Maaßen, Recht Schaden Grundsatz Ressorts Tilmann Prechtl, Chemie Energie Rohstoffe Finanzdienstleistungen Infrastruktur Renewables Handel Kfz-Industrie Anlagen-/Maschinenbau UFK - Rohstoffsicherung - Förderbanken Recht Schaden Grundsatz Büro Berlin +49 (0) Hinrich Müller, Oliver Stahmann, Florian Karges, Jan-Philipp Apking, Anita Lohkamp, Ulrich Schulte Lünzum Beratung und Antragsbearbeitung: Laura Bernack, Katrin Hake, Friederike Krüger, Johannes Schmidt, Cathrin Brechtel, Nicole Haubold, Markus Löbke, René Thies, Barbara Engler, Myrna von Hoyningen-Huene, Tim-Robert Meyer, N.N. Administration: Petra Lucht, Frauke Bönisch, Birgit Drobisch, Harald Gevert, Postadresse: Besucheradresse: Tel.: +49 (0) **** (Durchwahl) investitionsgarantien@de.pwc.com Postfach Gasstraße 27 Fax: +49 (0) Hamburg Hamburg (Bahrenfeld) vorname.nachname@de.pwc.com Stand: August 2011 Seite 20

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Florian Karges Manager PricewaterhouseCoopers AG WPG Tel.: + 49 (0)40 / florian.karges@de.pwc.com Weitere Informationen erhalten Sie unter: Telefon: +49 (0)40 / investitionsgarantien@de.pwc.com Seite 21

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