Die Umsetzung der neuen EMV-Richtlinie 2004/108/EG in deutsches Recht
|
|
- Barbara Neumann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Referat VI A 7 Gerätemarkt, Elektromagnetische Verträglichkeit und Umweltverträglichkeit EMV-Workshop 09./10. Mai 2007 Die Umsetzung der neuen EMV-Richtlinie 2004/108/EG in deutsches Recht Dipl.-Ing. Dieter Garvert
2 EMV-Workshop 09./10. Mai 2007 Übersicht 1. Historie 2. Ziele 3. Aus EMVG 98 wird EMVG SchuTSEV 5. Zusammenfassung und Ausblick Dipl.-Ing. Dieter Garvert 2
3 1. Historie Das Gesetz von 1998 über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) setzte die Europäische EMV-Richtlinie (RL 89/336/EWG) in der Fassung der RL 93/68/EWG und weitere Richtlinien in deutsches Recht um. Dipl.-Ing. Dieter Garvert 3
4 1. Historie Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) wird die Europäische EMV-Richtlinie (RL 2004/108/EG) in deutsches Recht umsetzen. Dipl.-Ing. Dieter Garvert 4
5 1. Historie Das Gesetz gilt nach 1 Absatz 1 EMVG für: Geräte (RL 89/336/EWG) und jetzt zusätzlich für Betriebsmittel (RL 2004/108/EG), die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch diese Störungen beeinträchtigt werden kann. ( 3 Nr. 1: Betriebsmittel sind Geräte und ortsfeste Anlagen) Dipl.-Ing. Dieter Garvert 5
6 2. Ziele 1. Umsetzung des SLIM-Gedankens (Simpler Legislation for the International Market ) Dipl.-Ing. Dieter Garvert 6
7 2. Ziele 1. Umsetzung des SLIM-Gedankens 2. Großer Wiedererkennungswert des 98-ger Gesetzes Dipl.-Ing. Dieter Garvert 7
8 2. Ziele 1. Umsetzung des SLIM-Gedankens 2. Großer Wiedererkennungswert des alten Gesetzes 3. Mehr Eigenverantwortung der Marktbeteiligten Dipl.-Ing. Dieter Garvert 8
9 2. Ziele 1. Umsetzung des SLIM-Gedankens 2. Großer Wiedererkennungswert des alten Gesetzes 3. Mehr Eigenverantwortung der Marktbeteiligten 4. Möglichst enge Umsetzung der Richtlinie im Gesetz Dipl.-Ing. Dieter Garvert 9
10 2. Ziele 1. Umsetzung des SLIM-Gedankens 2. Großer Wiedererkennungswert des alten Gesetzes 3. Mehr Eigenverantwortung der Marktbeteiligten 4. Möglichst enge Umsetzung der Richtlinie im Gesetz 5. Verordnung zum Schutz öffentlicher Telekommunikationsnetze und sicherheitsrelevanter Sende- und Empfangsfunkanlagen (SchuTSEV) Dipl.-Ing. Dieter Garvert 10
11 3. Aus 89/336/EWG=EMVG98 wird 2004/108/EG=EMVG07 Die SLIM-Aktion (Simpler Legislation for the International Market ) bringt Vereinfachungen und bewirkt: 1. Mehr Eigenverantwortung der Marktbeteiligten 2. Mehr Aufwand in der Marktaufsicht der BNetzA 3. Zuständige Stelle entfällt, nur Benannte Stelle 4. Ortsfeste Anlagen unterliegen grundlegenden Anforderungen 5. Besonderer Schutz durch SchuTSEV Dipl.-Ing. Dieter Garvert 11
12 3. Aus 89/336/EWG=EMVG98 wird 2004/108/EG=EMVG07 Umsetzung RL 2004/108/EG bis Inkraftsetzung des EMVG ab Dipl.-Ing. Dieter Garvert 12
13 Das Gesetzgebungsverfahren des Bundes Dipl.-Ing. Dieter Garvert 13
14 3. Das Gesetzgebungsverfahren des Bundes Ein Regierungsentwurf geht zunächst in den Bundesrat (BR), der dazu in einer 1. Lesung Stellung nimmt. Die Bundesregierung erwidert mit einer Gegenäußerung. Danach beschließt der Bundestag (BT) in erster Lesung die Überweisung an den zuständigen Fachausschuss, d.h. im Fall des EMVG an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (AfWi). Soweit zum gegenwärtigen Sachstand. Der EMVG-Entwurf liegt z.zt. im AfWi auf Eis. Wenn dort endlich Einigkeit zustande gekommen sein wird, wird der BT den Gesetzentwurf in 2./3. Lesung beraten bzw. die Schlussabstimmung herbeiführen. Danach geht das Gesetz zum 2. Mal in den BR und zwar als so genanntes Einspruchsgesetz. Billigt das der BR, geht es zurück an die Bundesregierung, d.h. das zuständige Fachressort. Dort wird es Korrektur gelesen und die Gegenzeichnung von Minister und Bundeskanzlerin herbeigeführt, dann gekordelt und dem Bundespräsidenten zugeleitet. Der unterzeichnet es, das Fachressort bekommt es zurück und gibt den Gesetzestext zur Schriftleitung des BGBl. Am Tag nach der Veröffentlichung ist das neue EMVG in Kraft. Das wäre die einfache Tour. Ruft der BR aber den Vermittlungsausschuss (VA) an, was so genannte Interessierte Kreise auch noch initiieren könnten, kann es kompliziert werden. Das Gesetz kann letztlich sogar noch scheitern. Im günstigsten Fall verweist der VA den unveränderten Gesetzestext zurück an den BR, der einsichtig ist und es passieren lässt. Wenn nicht, müsste der BT den Einspruch des BR überstimmen. Ein solches Verfahren würde voraussichtlich bis weit in die 2. Jahreshälfte 2007 reichen. Der Inkraftsetzungstermin am würde um Monate plus xxx überschritten werden. Eine Notifizierung käme vor Abschluss der Beratungen im BR auch nicht in Frage. Zu klären wäre noch die Frage: "Was macht die Kommission?" Sie wird wohl eine Weile warten, bis sie Deutschland Konsequenzen bis hin zum Vertragsverletzungsverfahren androhen wird. Dipl.-Ing. Dieter Garvert 14
15 3. Zeitplan 1. BR 1. Lesung > 3 Empfehlungen 2. BT 1. Lesung > Ausschüsse 3. BT AfWi am.. ---> 4. BT 2./3. Lesung > 5. BR 2.Lesung. ---> 6. BGBl.. ---> 7. Inkraftsetzung. ---> ab 20. Juli 2007 Dipl.-Ing. Dieter Garvert 15
16 4. Verordnung zum Schutz öffentlicher Telekommunikationsnetze und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die zu Sicherheitszwecken in definierten Frequenzbereichen betrieben werden (SchuTSEV) Verordnungsermächtigung aufgrund des Artikels 4 Abs. 2 Buchstabe b der RL Dipl.-Ing. Dieter Garvert 16
17 4. Verordnung zum Schutz öffentlicher Telekommunikationsnetze und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die zu Sicherheitszwecken in definierten Frequenzbereichen betrieben werden (SchuTSEV) 6 Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Betrieb (1) (2) (3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, in einer Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Regelungen zum Schutz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen sowie zum Schutz von Sende- und Empfangsfunkanlagen zu treffen, die in definierten Frequenzspektren zu Sicherheitszwecken betrieben werden. Dipl.-Ing. Dieter Garvert 17
18 4. Verordnung zum Schutz öffentlicher Telekommunikationsnetze und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die zu Sicherheitszwecken in definierten Frequenzbereichen betrieben werden (SchuTSEV) Die wesentlichen Ziele der SchuTSEV sind: Dipl.-Ing. Dieter Garvert 18
19 4. Verordnung zum Schutz öffentlicher Telekommunikationsnetze und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die zu Sicherheitszwecken in definierten Frequenzbereichen betrieben werden (SchuTSEV) Die wesentlichen Ziele der SchuTSEV sind: 1. Bei elektromagnetischen Störungen von Sendeund Empfangsanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden, geeignete Maßnahmen in begründeten Fällen auch präventiv durchsetzen zu können Dipl.-Ing. Dieter Garvert 19
20 4. Verordnung zum Schutz öffentlicher Telekommunikationsnetze und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die zu Sicherheitszwecken in definierten Frequenzbereichen betrieben werden (SchuTSEV) Die wesentlichen Ziele der SchuTSEV sind: 2. bei elektromagnetischen Störungen öffentlicher Telekommunikationsnetze ein verbindliches technisches Entscheidungskriterium anwenden zu können, d.h. u.a. Überführung der Grenzwerte der Anlage 2 der NB30 in die Verordnung Dipl.-Ing. Dieter Garvert 20
21 4. Verordnung zum Schutz öffentlicher Telekommunikationsnetze und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die zu Sicherheitszwecken in definierten Frequenzbereichen betrieben werden (SchuTSEV) Die wesentlichen Ziele der SchuTSEV sind: 3. die Digitalisierung bestimmter Sonderkanäle, die im Freiraum nicht für Fernsehfunkaussendungen vorgesehen sind, zu forcieren, um so die Nutzung von z.zt. gesperrten Flugfunkkanälen wieder zu ermöglichen. Dipl.-Ing. Dieter Garvert 21
22 4.1 SchuTSEV-Hirarchie Dipl.-Ing. Dieter Garvert 22
23 14 (6) EMVG Befugnisse der Bundesnetzagentur (6) Die Bundesnetzagentur ist befugt, die notwendigen Maßnahmen zur Klärung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten zu ergreifen. Sie kann 1. zum Schutz von zu Sicherheitszwecken verwendeten Empfangs- oder Sendefunkgeräten und -anlagen und den zugehörigen Funkdiensten, 2. zum Schutz öffentlicher Telekommunikationsnetze, 3. zum Schutz von Leib oder Leben einer Person oder von Sachen von bedeutendem Wert oder 4. zum Schutz vor Auswirkungen von Betriebsmitteln, die nicht den Vorschriften dieses Gesetzes oder anderen Gesetzen mit Festlegungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit genügen, besondere Maßnahmen für das Betreiben von Betriebsmitteln an einem bestimmten Ort anordnen oder alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um das Betreiben von Betriebsmitteln an einem bestimmten Ort zu verhindern. Sie kann ihre Maßnahmen an den Betreiber oder an den Eigentümer eines Betriebsmittels oder an beide richten. Liegen bei elektromagnetischen Unverträglichkeiten die Eingriffsvoraussetzungen nach Satz 2 nicht vor, unterbreitet die Bundesnetzagentur den Beteiligten Abhilfevorschläge. Zivilrechtliche Ansprüche bleiben unberührt. Bei der Bearbeitung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten arbeitet die Bundesnetzagentur mit den Beteiligten zusammen. Sie legt die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu Grunde und kann insbesondere die geltenden technischen Normen heranziehen. Dipl.-Ing. Dieter Garvert 23
24 Entwurf 4. SchuTSEV-Hirarchie Elektromagnetische Unverträglichkeiten Zusätzliche Befugnisse der BNetzA nach SchuTSEV ( 6Abs. 3 EMVG) Schematische Darstellung SN 1 SN 2 SN 3 Sicherheitsrelevante Funk-Anlage 3 Öffentl. Funk-Netz 4 Öffentl. leitergebundenes TK-Netz 4 Privates leitergebundenes TK-Netz SN: Schutzniveau : Störung / Kollision Stand: Januar 2007 Ref. VIA7 Gerätemarkt, EMV und EMVU S. 2 von 2 Dipl.-Ing. Dieter Garvert 24
25 4. SchuTSEV-Zeitplan Die SchuTSEV ist abhängig vom EMVG und kann frühestens am Tag nach der Inkraftsetzung des neuen EMVG selbst in Kraft treten Dipl.-Ing. Dieter Garvert 25
26 5. Ausblick und Zusammenfassung Das zur Zeit noch gültige EMVG aus dem Jahre 1998 hat sich prinzipiell bewährt. Die Neufassung des Gesetzes bringt keine wesentlichen Änderungen mit Ausnahme der neuen SchuTSEV (SchuTSEV = Verordnung zum Schutz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden). Dipl.-Ing. Dieter Garvert 26
27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit??? Dipl.-Ing. Dieter Garvert 27
Petition zum Kabinettsentwurf des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
Petition zum Kabinettsentwurf des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) Karl Fischer Amateurfunkstelle DJ5IL Friedenstr. 42 75173 Pforzheim Das Bundeskabinett
MehrRTA Runder Tisch Amateurfunk Demokratische Vertretung der Funkamateure in Deutschland
Stellungnahme Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bearbeitungsstand: 06.05.2016. Der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) Auf Initiative
MehrFrage zur Novelle des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten
Frage zur Novelle des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten - Ausarbeitung - 2006 Deutscher Bundestag WD 3-214/06 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in:
MehrAchte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8.
F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 20.02.1997 BGBl I S.316 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz
MehrAnforderungen aus regulatorischer Sicht an die Normung und Standardisierung der IKT
Anforderungen aus regulatorischer Sicht an die Normung und Standardisierung der IKT Annegret Kübler-Bork, Referatsleiterin Berlin, 30. Oktober 2014 www.bundesnetzagentur.de New Approach EMV-Richtlinie
MehrGesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung. Artikel 1
Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung Vom 29. Juli 2009 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 49 vom 3. August 2009 Seiten 2433 bis 2435 Artikel 1 Gesetz zum Schutz vor
MehrOriginaltext: 8. GSGV
Originaltext: 8. GSGV Daten des Gesetzes Einleitung Auf den folgenden Seiten finden Sie den Originaltext der 8. Verordnung zum Gerätessicherheitsgesetz. Titel Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen
MehrANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013. VERORDNUNG (EU) Nr.../ DER KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, XXX [...](2013) XXX Entwurf ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013 VERORDNUNG (EU) Nr..../ DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission
MehrDie Gesetzesinitiative
Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof Grundkurs Verfassungsrecht I Bundesverfassungsrichter a.d. Sommersemester 2012 LEITSÄTZE UND SCHAUBILDER NR. 15 IV. Organe und Kompetenz 2. Die Gesetzgebung c. Verfahren
MehrDas neue Mess- und Eichgesetz Alter Wein in neuen Schläuchen
Das neue Mess- und Eichgesetz Alter Wein in neuen Schläuchen oder Alles ganz anders? Vollversammlung für das Eichwesen 27. November 2013 Dr. Norbert Leffler Referat Akkreditierung, Messwesen, Fachaufsicht
MehrInhalt. 1 Die Grundlagen des Staatsorganisationsrechts 7. I. Der Staatsbegriff 7 II. Unterscheidung Bundesstaat, Staatenbund, Einheitsstaat 10
Staatsorganisationsrecht Inhalt 1 Die Grundlagen des Staatsorganisationsrechts 7 I. Der Staatsbegriff 7 II. Unterscheidung Bundesstaat, Staatenbund, Einheitsstaat 10 2 Das Grundgesetz als Grundlage der
MehrNovellierung der Fertigpackungsverordnung -Vortrag im Rahmen der Vollversammlung für das Eichwesen 2014-
Novellierung der Fertigpackungsverordnung -Vortrag im Rahmen der Vollversammlung für das Eichwesen 2014- Maria Referat VIC2 Akkreditierung, Messwesen, Fachaufsicht PTB und BAM Deutsches Recht Verordnung
Mehr"Nichtkonforme Produkte in Deutschland"
"Nichtkonforme Produkte in Deutschland" Datum der Meldung: 29.11.2017 Angaben zum Produkt Produkttyp: Markenname: Brightsolar Modell: LEDF-207S GTIN 6438014083827 Seriennummer: n.n. Hersteller/ Name und
Mehr"Nichtkonforme Produkte in Deutschland"
"Nichtkonforme Produkte in Deutschland" LED-Lampe Datum der Meldung: 14.06.2017 Angaben zum Produkt Produkttyp: LED-Lampe 10W Markenname: Grönt ljus Modell: PAR 20 GTIN nicht bekannt Seriennummer nicht
MehrVerordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *)
Bonn, 17. Dezember 2012 Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *) Vom Auf Grund des 17 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c sowie Absatz 5 des Chemikaliengesetzes in der
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung
MehrAuswirkungen des neuen EMVG auf die Marktaufsicht Standort Mainz
Auswirkungen des neuen EMVG Standort Mainz Klaus Eiden Referat 411 Marktaufsicht, Angelegenheiten des EMVG und FTEG Übersicht Das neue EMVG Neues Konformitätsbewertungsverfahren Erstellung von technischen
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), geändert durch Artikel 1 10 der Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456) Auf Grund des
Mehra) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt:
Stand 7.7.2016 Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) Vom Nach Artikel 84 Absatz 2 des
MehrGesetz Gesetzgebung Normenhierarchie
Gesetz Gesetzgebung Normenhierarchie Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin Prof. Clemens Arzt - Gesetzgebung
MehrMaschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz
Maschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Ludwig Finkeldei Kongress betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz 03.September 2009 Überblick der
MehrZehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV)
F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 18.12.1995 BGBl I S.1936 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Zusammenfassung Zuständiges Ressort / Betroffene Amtsstellen 2
1 INHALTSVERZEICHNIS Zusammenfassung Zuständiges Ressort / Betroffene Amtsstellen 2 I. Bericht der Regierung 3 1. Ausgangslage 3 2. Anlass / Notwendigkeit der Vorlage 4 3. Schwerpunkte der Richtlinien
MehrEMV und CE-Konformität
Suva Bereich Technik Peter Kocher www.suva.ch/certification peter.kocher@suva.ch Baumusterprüfungen von - Maschinen - Sicherheitsbauteilen - Niederspannungs-Schaltgeräten - PSA gegen Absturz Beratung zur
MehrAndreas Maurer. Die Entwürfe für die Artikel einer Verfassung der Europäischen Union II
Andreas Maurer Die Entwürfe für die Artikel einer Verfassung der Europäischen Union II Mit der 15. Sitzung begann der Konvent am 6./7. Februar 2003 die Beratung der ersten konkreten Artikelentwürfe des
MehrDie Zukunft beginnt bereits morgen Ausblick auf den Niedrigstenergiegebäudestandard für Neubauten
Die Zukunft beginnt bereits morgen Ausblick auf den Niedrigstenergiegebäudestandard für Neubauten Hamburger Fachforum 2016 Dipl.-Ing. Isabel Ahlke Referentin II 2 im BBR +49 (0) 228-99-401-2726 Isabel.ahlke@bbr.bund.de
MehrEntwurf eines Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz EMVG)
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8960 18. Wahlperiode 28.06.2016 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz
MehrDipl.-Ing. Gerhard Quanz Gewerbeaufsichtsbeamter beim Regierungspräsidium Kassel Tel.: ; mobil:
Regierungspräsidium Kassel Kassel Unvollständige Maschinen nach neuer EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Ein Vortrag von Dipl.-Ing. Gerhard Quanz Gewerbeaufsichtsbeamter beim Regierungspräsidium Kassel
MehrGesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Seite 1 von 6 Landshut 0871/14383-51 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Zu Artikel 1 (Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Im Einleitungssatz
MehrEG-Richtlinien und. Kälteanlagen. Bernhard Schrempf - KISC-KÄLTE-Information-Solution-Consulting
EG-Richtlinien und Kälteanlagen 2012 www.kiscnet.com 1 Welche EG-Richtlinien sind in der Regel bei Kälteanlagen anzuwenden? www.kiscnet.com 2 2006/42/EG - Richtlinie über Maschinen und zur Änderung der
MehrEuropäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME. des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses. zu dem
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss INT/170 "Elektromagnetische Verträglichkeit" Brüssel, den 18. Juni 2003 STELLUNGNAHME des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag
MehrReferentenentwurf des BMWi vom 26. September 2016 zur Änderung des KWK-Gesetzes 2016
Referentenentwurf des BMWi vom 26. September 2016 zur Änderung des KWK-Gesetzes 2016 Das KWK-Gesetz 2016 steht seit seiner Verabschiedung durch den Bundestag und den Bundesrat unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen
MehrEntwurf einer Verordnung zur Änderung ÖLG-Kontrollstellen- Zulassungsverordnung
Bundesrat Drucksache 19/13 RFuss 09.01.13 Verordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen AV Entwurf einer Verordnung zur Änderung ÖLG-Kontrollstellen- Zulassungsverordnung A. Zielsetzung Bei Inkafttreten
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
0.110.034.24 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2004 Nr. 17 ausgegeben am 16. Januar 2004 Kundmachung vom 13. Januar 2004 des Beschlusses Nr. 32/2003 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Beschluss
MehrTagesordnung. Auf der Zielgeraden zur verbindlichen E-Akte in der Justiz:
Auf der Zielgeraden zur verbindlichen E-Akte in der Justiz: Tagesordnung Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen
MehrÜbersicht über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens national/europäisch
Übersicht über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens national/europäisch BaFin-Workshop 04. und 05.06.2012 Stephan Weinandy und Dr. Kerstin Henningsen Stand nationales Gesetzgebungsverfahren Richtlinie
MehrFunk Schnittstellenbeschreibungen
FSB-LP Funk Schnittstellenbeschreibungen Personenruf Ausgabe: 24.03.2014 H I N W E I S Die vorliegenden Fassungen der FSB-LP wurden entsprechend Artikel 4.1 der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlamentes
MehrPflanzenschutzgesetz. Neue Regelungen - auch für den Hopfenbau in Deutschland - Dr. Wolfgang Zornbach 1. September 2011, Bad Gögging
Pflanzenschutzgesetz Neue Regelungen - auch für den Hopfenbau in Deutschland - Dr. Wolfgang Zornbach 1. September 2011, Bad Gögging 2 Das Pflanzenschutzpaket Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments
MehrTechnische und organisatorische Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen Übersicht
Technische und organisatorische Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen Übersicht Version 2.1 1 Technische und organisatorische Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen (TOR) Übersicht Stand:
MehrFünfte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung
Bundesrat Drucksache 89/09 23.01.09 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Wi Fünfte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung A. Problem und Ziel Mit der Änderung des
MehrVerordnung über die Sicherheit von Maschinen
Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV) 819.14 vom 2. April 2008 (Stand am 1. Juli 2010) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 12.
MehrBetriebssicherheitsverordnung
Betriebssicherheitsverordnung Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz
MehrDas Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 4. Mai 2015 zu dem o. g. Gesetzentwurf Folgendes mitgeteilt:
Bundesrat zu Drucksache 127/15 04.05.15 Berichtigung U - AS - Fz - In - Wi Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung
MehrDas Verfahren der Bundesgesetzgebung (Art. 76 ff. GG)
Das Verfahren der Bundesgesetzgebung (Art. 76 ff. GG) 1. Einbringung 2. parlamentarisches Beratungs- und Beschlussverfahren 3. Ausfertigung 4. Verkündung Einbringung (Art. 76 GG) Förmlicher Gesetzesvorschlag
MehrDas Verfahren der Bundesgesetzgebung (Art. 76 ff. GG)
Das Verfahren der Bundesgesetzgebung (Art. 76 ff. GG) 1. Einbringung 2. parlamentarisches Beratungs- und Beschlussverfahren 3. Ausfertigung 4. Verkündung Einbringung (Art. 76 GG) Förmlicher Gesetzesvorschlag
MehrZiele und Instrumente der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Implementierung der EG-Umgebungslärmrichtlinie
Ziele und Instrumente der EG-Umgebungslärmrichtlinie Implementierung der EG-Umgebungslärmrichtlinie in Deutschland Vorgetragen von: Herwig Neufeldt RICHTLINIE 2002/49/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
MehrDie Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D044495/01.
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 5. April 2016 (OR. en) 7566/16 SAN 113 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 4. April 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D044495/01 Betr.: Europäische Kommission
MehrQuelle: Fundstelle: BGBl I 1997, 1494 FNA: FNA , GESTA KOO4. Gesetz über den Amateurfunk Amateurfunkgesetz
juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: AFuG 1997 Ausfertigungsdatum: 23.06.1997 Gültig ab: 28.06.1997 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 1997, 1494 FNA: FNA 9022-2, GESTA
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes
Bundesrat Drucksache 18/13 RFuss 09.01.13 Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen AV Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes A. Problem und Ziel Die Verordnung (EU) Nr. 426/2011
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur gesetzlichen Absicherung des Presse-Grossos
Bundesrat Drucksache 195/13 (Beschluss) 22.03.13 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur gesetzlichen Absicherung des Presse-Grossos
MehrGesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Bundesrat Drucksache 21/17 20.01.17 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages G Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften Der Deutsche Bundestag hat in seiner 212. Sitzung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG)
Bundesrat Drucksache 526/16 23.09.16 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher
Mehr} Dr. Maria Flachsbarth Mitglied des Deutschen Bundestages
, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin An die BHKW-Betreiber Platz der Republik 1 11011 Berlin Jakob-Kaiser-Haus Raum 5.441 K (030) 227 74666 M (030) 227 76666 x maria.flachsbarth@bundestag.de Wahlkreis
MehrDie vom Europäischen Gerichtshof als mit dem Europarecht nicht vereinbar bezeichneten Vorschriften werden ersatzlos aufgehoben.
Bundesrat Drucksache 552/08 08.08.08 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - Wi Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft
MehrEntwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates. des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung
Bearbeitungsstand: 28.05.2014 Referentenentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung
MehrF300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T BGBl I S.629 Ä BGBl I S
F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 11.06.1979 BGBl I S.629 Ä 06.01.2004 BGBl I S.2 ----------------------------------------------------------------- Erste Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
MehrBeschlussempfehlung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs.
Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8697 Beschlussempfehlung Ausschuss für Umwelt, Energie Hannover, den 13.09.2017 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes
MehrJulius Ludwig Pfeiffer. Das Tierschutzgesetz vom 24. Juli 1972
Julius Ludwig Pfeiffer Das Tierschutzgesetz vom 24. Juli 1972 Die Geschichte des deutschen Tierschutzrechts von 1950 bis 1972 Peter Lang Europäischer Verlas der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrVollzug der EnEV 2009 in Bayern (ZVEnEV)
Vollzug der EnEV 009 in Bayern (ZVEnEV) Dr. Thomas Hils, öbuv Sachverständiger für Schallschutz, Bau- und Raumakustik, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz hils consult gmbh, ing.-büro für bauphysik www.hils-consult.de
MehrMaterialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser UBA-Bewertungsgrundlagen
Für Mensch & Umwelt Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser UBA-Bewertungsgrundlagen Dr. Thomas Rapp Fachgebiet II 3.4 / Trinkwasserverteilung Übersicht 1 EUROPÄISCHE REGELUNGEN 2 4(5)MS ZUSAMMENARBEIT
MehrVerordnung über die Sicherheit von Maschinen
Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV) 819.14 vom 2. April 2008 (Stand am 15. Dezember 2011) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes
MehrHessisches Ministerium für Soziales und Integration Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung Änderungen im Vollzug aus Sicht der staatlichen Aufsichtsbehörden Entwicklung 2002 Betriebssicherheitsverordnung
MehrKfz: Sitze, ihre Verankerungen und Kopfstützen ***I
P5_TA(2003)0581 Kfz: Sitze, ihre Verankerungen und Kopfstützen ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
MehrVerordnung zur Änderung der Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse und zur Änderung der Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen
Bundesrat Drucksache 27/14 30.01.14 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV Verordnung zur Änderung der Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse und zur Änderung der
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 105)
Bundesrat Drucksache /16 [Datum] Gesetzesantrag der Länder [ ] Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 105) A. Problem und Ziel Die Mehrheit der Länder beabsichtigt eine Reform der
MehrPetition zur Verfahrensanweisung und Arbeitsanweisung der Bundesnetzagentur für die Bearbeitung elektromagnetischer Störungen
Petition zur Verfahrensanweisung und Arbeitsanweisung der Bundesnetzagentur für die Bearbeitung elektromagnetischer Störungen Karl Fischer Amateurfunkstelle DJ5IL Friedenstr. 42 75173 Pforzheim Das Gesetz
MehrVerordnung. über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11.
Verordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11. Dezember 1997* 753 1 17 Auf Grund des 112 a des Berliner Wassergesetzes in der
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Gesetze über Bergmannssiedlungen
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12049 18. Wahlperiode 24.04.2017 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Gesetze über Bergmannssiedlungen A. Problem und Ziel Das Gesetz
Mehrzu Punkt... der 836. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007
Bundesrat Drucksache 525/1/07 11.09.07 Empfehlungen der Ausschüsse AS - FJ - Fz - K - Wi zu Punkt der 836. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dritten
MehrVerordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2018 (Beitragssatzverordnung BSV 2018)
Bundesrat Drucksache 718/17 22.11.17 Verordnung der Bundesregierung AIS - Fz Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2018 (Beitragssatzverordnung
MehrZweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
Bundesrat Drucksache 273/16 25.05.16 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Wi - AIS - G Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug A. Problem
MehrAllgemeines, Aufbau und Anwendung der TRbF (Hinweise des BMA)
Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten Allgemeines, Aufbau und Anwendung der TRbF (Hinweise des BMA) Vom 01. Juli 2002 (BArbBl. 7-8/2002 S. 143) TRbF 01 Die Technische Regel für brennbare Flüssigkeiten
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 16.12.2003 KOM(2003) 825 endgültig 2003/0317 (CNS) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG mit dem Ziel der
MehrSSB LA-NOE 019. Schnittstellenbeschreibung für Funkanlagen für drahtlose Audioanwendungen. Ausgabe: April 2013
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen SSB LA-NOE 019 Schnittstellenbeschreibung für Funkanlagen für drahtlose Audioanwendungen Ausgabe: April 2013 Die Notifizierung
MehrGesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)*)
220 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 29. Februar 2008 Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)*) Vom 26. Februar 2008 Der Bundestag
MehrViertes Buch Umweltgesetzbuch Nichtionisierende Strahlung. (Viertes Buch Umweltgesetzbuch UGB IV) 1. Inhaltsübersicht:
Bundesministerium für Umwelt, Bonn/Berlin, den 04.12.2008 Naturschutz und Reaktorsicherheit Projektgruppe UGB Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf Viertes Buch Umweltgesetzbuch Nichtionisierende Strahlung
MehrDas Zusammenwirken von Normen mit technischen Richtlinien
NORMENAUSSCHUSS RADIOLOGIE Das Zusammenwirken von Normen mit technischen Richtlinien (Röntgenverordnung) Bernd Seidel DIN - Normenausschuss Radiologie in Zusammenarbeit mit der Deutschen Röntgengesellschaft
MehrProbeklausur zur Vorlesung Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht, Professor Dr. Christoph Degenhart
Probeklausur zur Vorlesung Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht, Professor Dr. Christoph Degenhart Der Sachverhalt ist den Klausuren beigeheftet. Die ursprüngliche Lösung stammt von Professor Dr. Christoph
MehrA b s t i m m u n g s v e r h a l t e n B a d e n - W ü r t t e m b e r g i n d e r. a m F r e i t a g, d e m 4. N o v e m b e r
A b s t i m m u n g s v e r h a l t e n B a d e n - W ü r t t e m b e r g i n d e r 9 5 0. S i t z u n g d e s B u n d e s r a t e s (obiger Link führt zu den Parlamentsdrucksachen und weiteren Informationen
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/ 506. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode Drucksache 7/ 506 04.05.73 Sachgebiet 450 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes A. Zielsetzung Der in Artikel
MehrWer ist für die Gesetzgebung zuständig?
Was ist ein Gesetz? Normen, die menschliches (Zusammen-)leben bindend regeln (vgl. Easton) Privatrecht (BGB, Handels-, Aktien-, Arbeitsrecht etc.) Öffentliches Recht (Verfassungs- und Verwaltungsrecht,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mindestlohngesetzes
Bundesrat Drucksache xxx/17 xx.xx.17 Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mindestlohngesetzes A. Problem und Ziel Das Mindestlohngesetz (MiLoG) schreibt
MehrDritter Teil Meisterprüfung, Meistertitel Erster Abschnitt Meisterprüfung in einem Zulassungspflichtigen Handwerk
Ausschnitt aus dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung HwO) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 24.09.1998 (BGBl. I S. 3074), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.03.2005
MehrVorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11536 18. Wahlperiode (zu Drucksache 18/11237) 15.03.2017 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes
MehrINTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE
1.10.2016 L 268/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE BESCHLUSS (EU) 2016/1749 S RATES vom 17. Juni 2016 über den Abschluss des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten
MehrWirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.
Seite 1 von 6 Vorbemerkung Die Druckbehälterverordnung (DruckbehälterV) wurde mit In-Kraft-Treten der Druckgeräteverordnung (14. GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zurückgezogen. Während
MehrDipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance
Dipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance Beispiele für EG-/EU-Konformitätserklärungen 1. EG-Konformitätserklärung nach Anhang II A der Richtlinie
MehrSteinbeis-Transferzentrum an der Hochschule Mannheim POWER QUALITY
Steinbeis-Transferzentrum an der Hochschule Mannheim POWER QUALITY Steinbeis-Transferzentrum ist für Bildungsmaßnahmen zertifiziert DIN EN ISO 9001:2008 POWER QUALITY Erzeugungsanlagen am Mittel- und Hochspannungsnetz
MehrNovellierung des GPSG
Novellierung des GPSG Die Neufassung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) 2011 ProfiServices Matthias Schulz, Erkelenz tekom, Beirat für Normen www.profiservices.de Novellierung des GPSG Übersicht Was
MehrSitzung des Kompetenz-Netzwerkes LED in NRW
Sitzung des Kompetenz-Netzwerkes LED in NRW Veranstalter: Veranstaltungsort: Veranstaltungszeitraum: 10:00-14:30 Uhr EMV&LED-1 LED in NRW 16. Netzwerktreffen TOP 1 Begrüßung durch den Gastgeber, Prof.
MehrKurzgutachten zur Ausbringung von GVO in Europäischen Vogelschutzgebieten,
Ursrainer Ring 81 72076 Tübingen Tel: 07071/ 6878160 Fax: 07071/6878162 info@naturschutzrecht.net Tübingen, den 19.4.2004 Kurzgutachten zur Ausbringung von GVO in Europäischen Vogelschutzgebieten, im Auftrag
Mehrzu Punkt 8 der 844. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2008
Bundesrat Drucksache 284/1/08 13.05.08 Empfehlungen der Ausschüsse Wo - AS - Fz zu Punkt 8 der 844. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2008 Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer
MehrVerordnung zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung )
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung ) Auf Grund der 3a und 5 Abs. 4 des Energieeinsparungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2684)
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) MPV Ausfertigungsdatum: 20.12.2001 Vollzitat: "Medizinprodukte-Verordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), die zuletzt durch Artikel
MehrTierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I
P7_TA-PROV(2013)0221 Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2013 zu dem Vorschlag für eine
MehrVerordnung zur Anwendung der Arzneimittelprüfrichtlinien (Arzneimittelprüfrichtlinien-Verordnung - AMPV)
Bundesrat Drucksache 529/15 03.11.15 Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit G Verordnung zur Anwendung der Arzneimittelprüfrichtlinien (Arzneimittelprüfrichtlinien-Verordnung - AMPV) A. Problem
MehrStellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v.
Düsseldorf, 14.03.2016 Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v. zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes NRW (UIG NRW) Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
MehrDer Europäische Abfallkatalog ab 2002
Der Europäische Abfallkatalog ab 2002 Dr. Hans-Dietrich Zerbe und Esther Frambach Zum 1.1.1999 wurde die bis dahin geltende Bezeichnung von Abfällen nach dem LAGA - Abfallartenkatalog im Rahmen der europäischen
MehrCE-Kennzeichnung von verfahrenstechnischen Anlagen
CE-Kennzeichnung von verfahrenstechnischen Anlagen Manfred Schulte, Dipl.-Ing (FH) Elektrotechnik, CE-Koordinator Fachgruppe Anlagenbau, 21.09.2016 CE-Kennzeichnung für eine verfahrenstechnische Anlage?
Mehr