Novellierung des GPSG
|
|
- Käte Gerstle
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Novellierung des GPSG Die Neufassung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) 2011 ProfiServices Matthias Schulz, Erkelenz tekom, Beirat für Normen
2 Novellierung des GPSG Übersicht Was ist das GPSG? Warum wird es geändert? Stand der Dinge Die wichtigsten Änderungen Das ProdSG und die technische Dokumentation Ihre Fragen (kann ich wahrscheinlich nicht beantworten) Seite 2
3 Was ist das GPSG? (Künftig ProdSG) Seite 3 Zweck Regelungen für das Inverkehrbringen von Produkten (bisher technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten) Verhindern, dass gefährliche Produkte in den Markt gelangen Ermächtigung der Marktaufsicht Umsetzung Basisregeln (auch Umsetzung der Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG) Container für produktspezifische EG Richtlinien Maschinen ATEX Druckgeräte und weitere Regeln für die Marktaufsicht, Bußgeldvorschriften GS Zeichen (geprüfte Sicherheit), Regeln für Vergabe, Akkreditierung von notifizierten Stellen
4 Was ist das GPSG? (Künftig ProdSG) Die Auffangwanne Druckger. MRL Niedersp. ATEX EMV Stichworte: Seite 4 Erfasst prinzipiell alle Produkte Fängt alle Produkte auf, die nicht von Einzelrichtlinien erfasst werden Basisregeln sind europaweit einheitlich
5 ProdSG im Rahmen des Haftungsrechtes Zivilrechtliche Haftung Öffentlich-rechtliche Haftung Strafrechtliche Verantwortung Vertragliche Haftung (z. B. aus Kaufverträgen) Gewährleistung für die mangelhafte Sache selbst und ggf. für Folgeschäden Außervertragliche Haftung ( gesetzliche Haftung) Schadensersatz 823 jedermann haftet für Folgeschäden aufgrund schuldhafter Pflichtverletzung ProdSG EG-Richtlinien zur CE-Kennz. Weitere Gesetze: -EMVG -MPG StGB Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung Produkthaftungsgesetz Hersteller haftet verschuldensunabhängig für Folgeschäden - Seite 5
6 Gründe für die Änderungen, Stand der Dinge Veränderungen auf der EU Ebene ( new legislative framework) Verordnung 765/2008/EG Marktaufsicht und CE Kennzeichnung Umsetzung der Neufassung der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG Hauptziele der Änderungen in Deutschland Vereinheitlichung des Rechtes Klarstellung von Begriffen, z. B. Inverkehrbringen und Produkt Stärkung der Marktaufsicht/Verschärfung der Sanktionen Stand der Dinge Annahme durch Deutschen Bundestag am Annahme durch den Bundesrat am Inkrafttreten voraussichtlich am Seite 6
7 Die wichtigsten Änderungen im Überblick Es bleibt alles anders. Veränderung des Geltungsbereichs Veränderung entscheidender Definitionen: Inverkehrbringen, Hersteller Stärkung der Marktüberwachung Verschärfung der Bußgeldvorschriften Seite 7
8 Der Geltungsbereich 1, 2 Seite 8 (1) Dieses Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Bisher: technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte nicht für Komponenten (nicht verwendungsfertige) Produkt ( 2 Nr. 22) Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind Verbraucherprodukt ( 2 Nr. 26, weitere Anforderungen siehe 6) neue, gebrauchte oder wiederaufgearbeitete Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder unter Bedingungen, die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar sind, von Verbrauchern benutzt werden könnten, selbst wenn sie nicht für diese bestimmt sind; als Verbraucherprodukte gelten auch Produkte, die dem Verbraucher im Rahmen einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden
9 Wichtige Begriffe 2 Bereitstellen auf dem Markt ( 2 Nr. 4) jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Inverkehrbringen ( 2 Nr. 15) erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt; die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich Neue Definitionen heben den bisherigen Widerspruch zum Begriff Inverkehrbringen in EG Richtlinien auf. Seite 9
10 Wichtige Begriffe 2 Hersteller ( 2 Nr. 15) jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet; als Hersteller gilt auch jeder, der a) geschäftsmäßig seinen Namen, seine Marke oder ein anderes unterscheidungskräftiges Kennzeichen an einem Produkt anbringt und sich dadurch als Hersteller ausgibt oder b) ein Produkt wiederaufarbeitet oder die Sicherheitseigenschaften eines Verbraucherprodukts beeinflusst und dieses anschließend auf dem Markt bereitstellt Quasiherstellerschaft geregelt (Kennzeichnung entscheidet). Wer Produkte verändert, wird (möglicherweise) Hersteller! Seite 10
11 Aufgaben der Marktüberwachung 24 ff Seite 11 Das Gesetz verpflichtet die Marktaufsicht zu: Systematischer Tätigkeit, sog. Marktaufsichtsprogrammen, die veröffentlich werden müssen Informationsaustausch unter den Ländern und den Mitgliedstaaten der EU (ICSMS) Information der Öffentlichkeit über Verstöße und Zwangsmaßnahmen (RAPEX, ausgeweitet auch auf Nicht Verbraucherprodukte) Das Gesetz ermächtigt die Marktaufsicht zu: Stichproben (Prüfung von Unterlagen und Produkten) Zwangsmaßnahmen Ausstellen untersagen Weitervertrieb untersagen Externe Überprüfung anordnen Nachträgliche Beigabe von Hinweisen anordnen Rücknahme/Rückruf anzuordnen, Produkte sicherstellen und vernichten Öffentlichkeit informieren, warnen
12 Bußgelder erhöht 39 Bisher: Seite bis Euro Künftig: bis Euro (Nachforderung der Länder Entwurf sah nur vor) Pikante Eskalationsmöglichkeit: Bei der Festsetzung eines Bußgeldes ist zudem 17 Absatz 4 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zu beachten. Danach soll die Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reichen also die genannten Beträge hierfür nicht aus, so können sie überschritten werden. Fehlende Gebrauchsanleitung ist Ordnungswidrigkeit: Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen 3 Absatz 4 eine Gebrauchsanleitung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig mitliefert
13 ProdSG und die technische Kommunikation Die Kernforderung 3 (1) Soweit ein Produkt einer oder mehreren Rechtsverordnungen nach 8 Absatz 1 unterliegt, darf es nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es 1. die darin vorgesehenen Anforderungen erfüllt und 2. Rechtsverordnungen nach 8 sind in erster Linie die EG Richtlinien, z. B. Maschinenrichtlinie, ATEX, Druckgeräte, Niederspannung (2) Ein Produkt darf, soweit es nicht Absatz 1 unterliegt, nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Seite 13
14 ProdSG und die technische Kommunikation Kriterien für Beurteilung der Sicherheit ( 3, Absatz 2, Satz 2) Bei der Beurteilung, ob ein Produkt der Anforderung nach Satz 1 entspricht, sind insbesondere zu berücksichtigen: 1. die Eigenschaften des Produkts einschließlich seiner Zusammensetzung, seine Verpackung, die Anleitungen für seinen Zusammenbau, die Installation, die Wartung und die Gebrauchsdauer, 2. die Einwirkungen des Produkts auf andere Produkte, soweit zu erwarten ist, dass es zusammen mit anderen Produkten verwendet wird 3. die Aufmachung des Produkts, seine Kennzeichnung, die Warnhinweise, die Gebrauchs und Bedienungsanleitung, die Angaben zu seiner Beseitigung sowie alle sonstigen produktbezogenen Angaben oder Informationen, 4. die Gruppen von Verwendern, die bei der Verwendung des Produkts stärker gefährdet sind als andere. Als Maßstab für die Beurteilung nennt 4 harmonisierte Normen und 5 Normen und andere technische Spezifikationen. Seite 14
15 ProdSG und die technische Kommunikation Anforderungen an die Informationen ( 3, Absatz 3 und 4) (3) Wenn der Schutz von Sicherheit und Gesundheit erst durch die Art der Aufstellung eines Produkts gewährleistet werden, ist hierauf bei der Bereitstellung auf dem Markt ausreichend hinzuweisen, sofern in den Rechtsverordnungen nach 8 keine anderen Regelungen vorgesehen sind. (4) Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den Rechtsverordnungen nach 8 keine anderen Regelungen vorgesehen sind. Auch ohne Anwendbarkeit einer EG Richtlinie besteht die Pflicht zur Beigabe mindestens sicherheitsrelevanter Informationen! Seite 15
16 Novellierung des GPSG Fazit Im wesentlichen bleibt das Produktsicherheitsrecht wie es ist Neue Definitionen schaffen (hoffentlich) mehr Rechtsklarheit Künftige Renovierung von EG Richtlinien wird vorbereitet Die Marktaufsicht wird gestärkt Die Sanktionen sind deutlich verschärft und können schon greifen, wenn nur die Gebrauchsanleitung fehlt Seite 16
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter!
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Geräte- und Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes 1/15 Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt ( - ProdSG) ProdSG Ausfertigungsdatum: 08.11.2011 " vom 8. November 2011 (BGBl.
MehrHandel mit gebrauchten unvollständigen. Maschinen.
Handel mit gebrauchten unvollständigen www.maschinenrichtlinie.de www.maschinenbautage.eu Handel mit gebrauchten unvollständigen Der Handel mit gebrauchten unterliegt bis auf Ausnahmen nicht den Regelungen
MehrGPSG. Geräte- und Produktsicherheitsgesetz Auswirkungen und Konsequenzen
GPSG Geräte- und Produktsicherheitsgesetz Auswirkungen und Konsequenzen Peter Hadwiger, Hadwiger Dokumentation Liebfrauenstr. 74, 64289 Darmstadt Hadwiger.doku@t-online.de 0 61 51 95 33 53 GPSG - Entstehung
MehrTÜV Rheinland Consulting GmbH. TÜV Rheinland Consulting GmbH Das neue Produktsicherheitsgesetz ProdSG
TÜV Rheinland Consulting GmbH TÜV Rheinland Consulting GmbH Das neue Produktsicherheitsgesetz ProdSG Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt Produktsicherheitsgesetz ProdSG in Kraft
MehrMesse Update Product-Compliance zur Musikmesse 2012
Messe Update Product-Compliance zur Musikmesse 2012 Power-Seminar des FA Konformität & Recht Park Inn Airport Hotel Frankfurt am Main 29. Februar 2012 29.02.2012 kevin rodler consulting set[2]blue 2 Agenda
MehrDas neue Produktsicherheitsgesetz ( vom GPSG zum ProdSG)
Das neue Produktsicherheitsgesetz ( vom GPSG zum ProdSG) Dipl.-Ing. Dirk Moritz Bundesministerium für f r Arbeit und Soziales Inhalt Inhalt I. I. Wofür gilt das Gesetz? II. II. Welche Produkte werden erfasst?
MehrDas neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Mit dem neuen europäischen Rechtsrahmen (New Legislative Framework - NLF) sind für die Vermarktung von Produkten zwei europäische Rechtsakte in Kraft getreten.
MehrHinweise zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Hinweise zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Am 1. Dezember 2011 hat das Gesetz zur Bereitstellung von Produkten (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) das alte Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
MehrNew Legislative Framework NLF / Goods Package
Das neue Produktsicherheitsgesetz ( vom GPSG zum ProdSG) Dipl.-Ing. Dirk Moritz Bundesministerium für Arbeit und Soziales ProdSG seit 01.12.2011 in Kraft! Anlässe für die GPSG-Novelle New Legislative Framework
Mehr??? Wer? Gegenüber wem? Wann? Wofür? Verantwortung und Freiheiten der Hersteller im neuen Produktsicherheitsgesetz. Verantwortlichkeit?
Verantwortung und Freiheiten der im neuen Produktsicherheitsgesetz Pflichten der Wirtschaftsakteure Vortragsveranstaltung IHK Karlsruhe 12. Juni 2013 Verantwortlichkeit? Wer? Gegenüber wem? Wann???? Wofür?
MehrGebrauchtmaschinen. sind. Die Regelung des 3. viel diskutierte alte Regelung des 4 Abs. 3 des aufgehobenen Geräte-und Produktsicherheitsgesetzes
www.maschinenrichtlinie.de www.maschinenbautage.eu Sichere auf dem Markt bereitstellen Der Handel mit im Rahmen des Produktsicherheitsgesetzes ProdSG - Der Handel mit 1 hat im Binnenmarkt eine große Bedeutung.
MehrProduktsicherheitsgesetz (ProdSG) Maschinenverordnung (9. ProdSV)
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Maschinenverordnung (9. ProdSV) Wer ist davon betroffen? Folie 1 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG Ziel des Gesetzes Ein Produkt darf nur auf dem Markt bereitgestellt
MehrGeräte- und Produktsicherheitsgesetz
Geräte- und ( vom GPSG zum ProdSG) Unter Verwendung von Material von Dipl.-Ing. Dirk Moritz, Bundesministerium für Arbeit und Soziales Dr. Thomas Holtmann, BDI 1/63 Das Recht der Technik im Überblick Verordnung
MehrArbeitsmittel. Dipl.-Ing. Pemp ArbMRAKLBG0504. Niedersächsisches Sozialministerium 1
Arbeitsmittel Vortrag für den Regionalen Arbeitskreis für Arbeitssicherheit Lüneburg Dipl.-Ing. Stefan Pemp, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit; Referatsleiter Arbeitsschutz,
MehrDie neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Hans Christian Simanski
Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Hans Christian Simanski Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU BTEX ;-) Weshalb der Wechsel? Übergang zur neuen Richtlinie Was bleibt gleich? Was ändert sich? Hersteller
MehrF300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T BGBl I S.629 Ä BGBl I S
F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 11.06.1979 BGBl I S.629 Ä 06.01.2004 BGBl I S.2 ----------------------------------------------------------------- Erste Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Mehr3 Jahre Geräte. te- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Grundideen und Erfahrungen. Dipl.-Ing. Dirk Moritz Bundesministerium für Arbeit und Soziales
3 Jahre Geräte te- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Grundideen und Erfahrungen Dipl.-Ing. Dirk Moritz Bundesministerium für Arbeit und Soziales Ausgangspunkt Neuerungen des GPSG Häufig gestellte Fragen
MehrRecht Aktuell für die Technische Dokumentation
Hannover im November 2005 Jens-Uwe Heuer Rechtsanwalt in Hannover Allgemeine vertragliche Beschaffenheit liche Beschaffenheit in Bezug auf Doku Verfeinerung der Spezifikationen Offenlegung von kritischen
MehrHEINSBERGER BAUMASCHINEN - TAGE 23./24. OKTOBER 2014 WEGBERG-WILDENRATH
HEINSBERGER BAUMASCHINEN - TAGE 23./24. OKTOBER 2014 WEGBERG-WILDENRATH ANFORDERUNGEN AN NEUE UND GEBRAUCHTE BAUMASCHINEN NACH DEM PRODUKTSICHERHEITSGESETZ UND DER MASCHINENVERORDNUNG DIPL.-ING. (FH) MARC
MehrDr. Timo Hohmuth Rechtliche Anforderungen an Refurbishing-/ ReUse-Konzepte. Hamburg, 11. April 2012
Dr. Timo Hohmuth Rechtliche Anforderungen an Refurbishing-/ ReUse-Konzepte Hamburg, 11. April 2012 Kurze Vorstellung, Hamburg Schwerpunkte: Umwelt- und Technikrecht Technologietransfer Gewerblicher Rechtsschutz
MehrNEWSLETTER. Wer den Schaden hat sollte wissen, was der Gesetzgeber dazu sagt: Alles über das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
NEWSLETTER Neues aus der Rechtsprechung Ausgabe 6 2013 Seite 1 Übergangslos wurde am 1. 12. 2011 das bisherige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) abgelöst und durch das neue Produktsicherheitsgesetz
MehrAchte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8.
F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 20.02.1997 BGBl I S.316 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz
MehrMaschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz
Maschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Ludwig Finkeldei Kongress betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz 03.September 2009 Überblick der
MehrKurzinformation zur Geräte- und Produktsicherheit - GS-Zeichen und CE-Kennzeichen -
ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN R43 Stand: Februar 2012 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Kurzinformation zur Geräte- und Produktsicherheit
MehrAuswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden
Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Übersicht 1. Rechtsgrundlagen 2. Beschaffungsprozess und Gefährdungsbeurteilung
MehrZehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV)
F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 18.12.1995 BGBl I S.1936 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
MehrGesetzessynopse. Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt. (Produktsicherheitsgesetz ProdSG) Stand:
Gesetzessynopse Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz ProdSG) Stand: 01.12.2011 - Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und
MehrBundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2012
2449 Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten Vom
MehrCE-ZERTIFIZIERUNG VON MASCHINEN FASI-VORTRAGSVERANSTALTUNG - BRANDSCHUTZ UND MASCHINENSICHERHEIT
FASI-VORTRAGSVERANSTALTUNG - BRANDSCHUTZ UND MASCHINENSICHERHEIT Andreas Siegmund (BGV) Referat Produktsicherheit - V22-21.03.2017 Marktüberwachung in Hamburg durch das Referat Produktsicherheit Aufgabengebiet
MehrEG-Richtlinien und. Kälteanlagen. Bernhard Schrempf - KISC-KÄLTE-Information-Solution-Consulting
EG-Richtlinien und Kälteanlagen 2012 www.kiscnet.com 1 Welche EG-Richtlinien sind in der Regel bei Kälteanlagen anzuwenden? www.kiscnet.com 2 2006/42/EG - Richtlinie über Maschinen und zur Änderung der
MehrGSG 1.3 Gesetz zur Regelung der Sicherheitsanforderungen an Produkte und zum Schutz der CE-Kennzeichnung (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) 1)
Gesetz zur Regelung der Sicherheitsanforderungen an Produkte und zum Schutz der CE-Kennzeichnung (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) 1) Vom 22. April 1997 (BGBl. I S. 934) zuletzt geändert am 10. November
MehrDie Risikobeurteilung als Basis für eine rechtskonforme Betriebsanleitung. Horst-Henning Kleiner tecteam GmbH, Dortmund
Die Risikobeurteilung als Basis für eine rechtskonforme Betriebsanleitung Horst-Henning Kleiner tecteam GmbH, Dortmund Geräte- und Produktsicherheitsgesetz: 4 Inverkehrbringen Anleitung als Regelwerk (4)
MehrMarktüberwachung harmonisierter Bauprodukte nach EU-BauPVO
Regierungspräsidium Gießen Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte nach EU-BauPVO Regierungspräsidium Gießen Dezernat 32 Postfach 10 08 51 35338 Gießen Telefon: 0641 303-2336 Fax: 0641 303-2359 E-Mail:
MehrMERKBLATT DAS PRODUKTSICHERHEITSGESETZ (PRODSG)
MERKBLATT DAS PRODUKTSICHERHEITSGESETZ (PRODSG) Am 01.12.2011 wurde das Geräte- und Produktsicherheitsgesetzt (GPSG) vom überarbeiteten Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) abgelöst. Es dient der Umsetzung
MehrQuelle: Fundstelle: BGBl I 2014, 1054 FNA: FNA Verordnung über kosmetische Mittel Kosmetik-Verordnung
juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: KosmetikV 2014 Ausfertigungsdatum: 16.07.2014 Gültig ab: 24.07.2014 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2014, 1054 FNA: FNA
MehrCE-Kennzeichnungsvorschriften beim Import (aus China)
CE-Kennzeichnungsvorschriften beim Import (aus China) Ing. Curt Schmidt cschmidt@t4u.at WKO Wien, 5. Mai 2018 Ing. SCHMIDT Curt Selbstständiger Consultant Consulting: EU-Richtlinien, CE-Kennzeichnung,
Mehr2017 Thomas Stempfhuber, All Rights reserved. CE - Konformität Seite 1
- Konformität CE - Konformität Seite 1 Themen Hersteller- und Betreiberpflichten Richtlinien und CE-Prozess Risikobeurteilung Auswahl steuerungstechnische Komponenten Validierung Betriebsanleitung Technische
MehrVerordnung zur Durchführung der Kennzeichnung der Kraftstoffeffizienz, des Rollgeräuschs und der Nasshaftungsklasse von Reifen
Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Durchführung der Kennzeichnung der Kraftstoffeffizienz, des Rollgeräuschs und der Nasshaftungsklasse von Reifen (Reifenkennzeichnungsverordnung ReifKennzV)
MehrBetriebssicherheitsverordnung
Helmut Heming Lüneburg 14.07.2015 Gliederung 1. Produktsicherheit (Beschaffenheit) 2. Novelle Betriebssicherheit 3. Aktuelle Auslegungen 4. Änderungsbedarf Helmut Heming, Nds. Sozialministerium 2 Produktsicherheit
MehrVO (EG) 765/2008. Überwachung von Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln. Landesamt für Verbraucherschutz Dezernat 33 Dr.
Überwachung von Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln VO (EG) Folie 1 Gliederung Einleitung ÜberwachungsVO EG Nr. Zielsetzung Geltungsbereich, Definitionen Anforderungen an die Mitgliedsstaaten
MehrInhaltsübersicht. Vorwort. Autoren porträt. Einleitung 1. 1 Verhältnis des ProdSG zu anderen Rechtsvorschriften. 2 Anwendungsbereich des ProdSG 21
Inhaltsübersicht Vorwort Autoren porträt V VII Einleitung 1 1 Verhältnis des ProdSG zu anderen Rechtsvorschriften 4 1.1 Verhältnis zum Europarecht 5 1.1.1 Primärrechtliche EU-Rechtsgrundlagen der Produktharmonisierung
Mehr"Nichtkonforme Produkte in Deutschland"
"Nichtkonforme Produkte in Deutschland" Datum der Meldung: 13.06.2018 Angaben zum Produkt Produkttyp: Markenname: NHDBOX Modell: FH887 GTIN n.n. Seriennummer n.n. Hersteller/ Name und Adresse INHDBOX,
MehrNiederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV. Siemens AG Alle Rechte vorbehalten.
Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV Hintergründe ganz allgemein Verbesserung / Beibehaltung des Sicherheitsniveaus Abbau von Handelshemmnissen. Gewährleistung des freien Warenverkehrs in der
MehrVorwort. 1 Rechtliche Vorgaben der Europäischen Union.. 7
Inhalt Seite Vorwort l Einleitung 3 1 Rechtliche Vorgaben der Europäischen Union.. 7 1.1 Europäischer Binnenmarkt 7 1.1.1 Geregelter harmonisierter Bereich 8 1.1.2 Freier Bereich 9 1.2 EG-Richtlinien,
MehrGV09 Gesetze und Verordnungen
Achte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt - 8. ProdSV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 1997 (BGBl.
MehrGesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz) ProdSG
Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz) ProdSG Hans Ebke Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Handels- u. Gesellschaftsrecht
MehrSpielzeug verantwortlich und sicher einkaufen. Infobroschüre zum Sicherheitscheck bei Spielzeug
Spielzeug verantwortlich und sicher einkaufen Infobroschüre zum Sicherheitscheck bei Spielzeug Liebe Saarländerinnen und Saarländer, gerade Kleinkinder nutzen ihr Spielzeug sehr intensiv. Sie nehmen es
MehrNeues Produktsicherheitsgesetz - ProdSG
Neues Produktsicherheitsgesetz - ProdSG www.maschinenrichtlinie.de www.maschinenbautage.eu Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - Das ab dem 1. Dezember 2011 geltende neue Gesetz über die Bereitstellung von
MehrMaschinenrichtlinie Eigenherstellung, Umrüstung. Dipl.-Ing. Stefan Pemp Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Maschinenrichtlinie Eigenherstellung, Umrüstung Dipl.-Ing. Stefan Pemp Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Inhalt Rechtsgrundlagen der EU Pflichten bei der Eigenherstellung
MehrNeuregelung der Sicherheitsanforderungen an technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte zum 1. Mai 2004
Neuregelung der Sicherheitsanforderungen an technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte zum 1. Mai 2004 Am 1. Mai 2004 ist das neue Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräteund
MehrEntwurf eines Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6276 17. Wahlperiode 24. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts A. Problem und
MehrJoachim Geiß Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Joachim Geiß Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Das neue Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket der EU Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 14. 11. 13; Berlin RD Joachim Geiß,
Mehrte- und Produkt- sicherheitsgesetz
Geräte te- und Produkt- sicherheitsgesetz Aktuelle Entwicklungen 53. Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium 09.06.2009 Bundesministerium für Arbeit und Soziales Inhalt 1. Der europäische Binnenmarkt
MehrUmbau/Einsatz gebrauchter Maschinen unter Beachtung des ProdSG. Dipl-Ing. (FH) Winfried Wolfrum, Ingenieurbüro Wolfrum 21.
Umbau/Einsatz gebrauchter Maschinen unter Beachtung des PrdSG Dipl-Ing. (FH) Winfried Wlfrum, Ingenieurbür Wlfrum 21. Juni 2012 Unsere Leistungen Durchführung vn Risikbeurteilungen (Knfrmitätsbewertung)
MehrWesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes
Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) 16. März 2005 Tag der Arbeitssicherheit, Fellbach Rüdiger BGZ Gliederung Anforderungen an an Hersteller und Produkte Verbraucherschutz
MehrCE-Akademie Jörg Ertelt. Beraterprofil Jörg Ertelt
INHALT Über Jörg Ertelt 3 Beratung von Wirtschaftsakteuren 3 Begriffe 3 Poduktbereiche 4 Beratungsleistungen 4 Beratung von Betreibern 5 Begriffe 5 Arbeitsmittel 5 Beratungsleistungen 5 Analyse von Dokumentationen
MehrBauproduktenverordnung (BauPVO)
Seite 1 von 6 Prof. Ulrich Sieberath, Leiter des ift Rosenheim Dipl.-Ing. (FH) Andreas Woest, Leiter des ift Normungszentrum Bauproduktenverordnung (BauPVO) Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler
MehrPersönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) - die aktuelle Rechtslage
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) - die aktuelle Rechtslage 3. Deutscher Fachkongress für Absturzsicherheit Bonn, 6. und 7. November 2018 Dipl. Ing. Wolfgang Schäper, Sachgebiet PSA
MehrMessmittelverordnung (MessMV)
Messmittelverordnung (MessMV) Änderung vom... Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Messmittelverordnung vom 15. Februar 2006 1 wird wie folgt geändert: Art. 4 Bst. g n In dieser Verordnung bedeuten:
MehrInhaltsverzeichnis. Volker Krey, Arun Kapoor. Praxisleitfaden Produktsicherheitsrecht
Volker Krey, Arun Kapoor Praxisleitfaden Produktsicherheitsrecht CE-Kennzeichung - Gefahrenanalyse - Betriebsanleitung - Konformitätserklärung - Produkthaftung - Fallbeispiele ISBN: 978-3-446-22831-3 Weitere
MehrZweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
Bundesrat Drucksache 273/16 25.05.16 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Wi - AIS - G Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug A. Problem
MehrDIN. Praxishandbuch - Persönliche Schutzausrüstungen im Sport- und Freizeitbereich. Hans-Hermann Lehnecke Thomas Klindt
DIN Hans-Hermann Lehnecke Thomas Klindt Praxishandbuch - Persönliche Schutzausrüstungen im Sport- und Freizeitbereich Richtlinien, Gesetze und Normen 1. Auflage 2005 Herausgeber: DIN Deutsches Institut
MehrUmsetzung der MID und Modernisierung des Eichrechts
Umsetzung der MID und Modernisierung des Eichrechts 219. PTB-Seminar, Braunschweig, 3./4. Juli 2006 Thomas Ernst Referat Normung, Konformitätsbewertung, Messwesen; Fachaufsicht PTB, BAM Übersicht Neues
Mehrenreg. Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin - Jahrestagung
/ enreg. Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin - Jahrestagung Das europäische Produktrecht für den Energiesektor im Gefüge der gesetzlichen Regulierung des europäischen Binnenmarktes Dr. Susanne
MehrGV 9 Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8.
GV 9 Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8. GPSGV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 1997 (BGBl.
MehrVerantwortlichkeiten nach der EU-Kosmetikverordnung
Verantwortlichkeiten nach der EU-Kosmetikverordnung Mag. Christina Zwinger 9. Oktober 2012 Verantwortliche Person Nur kosmetische Mittel, für die eine juristische oder natürliche Person innerhalb des Gemeinschaftsgebiets
MehrGliederung (I) Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit. Ziele Geltungsbereich Hauptelemente nationale Umsetzung
2 Gliederung (I) Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Ziele Geltungsbereich Hauptelemente nationale Umsetzung Gremien zur Koordinierung der Marktüberwachung 3 Gliederung (II) Informations- und Kommunikationssystem
MehrErste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
Bundesrat Drucksache 343/15 13.08.15 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Wi - AIS - G Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug A. Problem
MehrProduktsicherheit und Kennzeichnungspflichten
Produktsicherheit und Kennzeichnungspflichten Von den Herstellerangaben bis zur CE-Kennzeichnung 19. Januar 2016 Schweinfurt Jürgen Herber, Innovation und Umwelt 1 Agenda Warum überhaupt Produktkennzeichnung?
MehrTextilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG)
Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) TextilKennzG Ausfertigungsdatum: 15.02.2016 Vollzitat: "Textilkennzeichnungsgesetz vom 15. Februar 2016 (BGBl. I S. 198)" Fußnote (+++ Textnachweis ab: 24.2.2016
MehrInhalt. Vorwort 1. Hinweis zur 2. Auflage 2. Einleitung 3. 1 Rechtliche Vorgaben der Europäischen Union.. 7
Inhalt Vorwort 1 Hinweis zur 2. Auflage 2 Einleitung 3 1 Rechtliche Vorgaben der Europäischen Union.. 7 1.1 Europäischer Binnenmarkt 7 1.1.1 Geregelter harmonisierter Bereich 8 1.1.2 Freier Bereich 9 1.2
MehrDie neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
Die neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU Winfried Schock Leiter der Benannten Stelle für Druckgeräte der TÜV SÜD Industrie Service GmbH Mitteldeutsche Druckgerätetage Merseburg, 10.11.2016 Folie 1 Neue
MehrNeufassung der DGRL 2014/68/EU Änderungen und Anforderungen der novellierten Druckgeräterichtlinie TÜV NORD Systems GmbH & Co KG Frank Gröning
Neufassung der DGRL 2014/68/EU Änderungen und Anforderungen der novellierten Druckgeräterichtlinie TÜV NORD GmbH & Co KG Frank Gröning Inhalt Allgemeines zur neuen DGRL Klassifizierung der Gefahrstoffe
MehrProduktsicherheitsgesetz
Produktsicherheitsgesetz www.maschinenrichtlinie.de www.maschinenbautage.eu Produktsicherheitsgesetz Im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Geschäftstätigkeit? Diskutiert wird, ob Anstalten oder Körperschaften
MehrDie neue PSA Verordnung (EU) 2016/425 Hans Christian Simanski, Bochum. Eine sichere Welt. Seite DEKRA
Die neue PSA Verordnung (EU) 2016/425 Hans Christian Simanski, Bochum Eine sichere Welt Seite 1 Agenda (EU) 2016/425 Weshalb der Wechsel? Übergang zur neuen Verordnung Was bleibt gleich? Was ändert sich?
MehrGesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)
15. Februar 2011 JEH Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) 1 Allgemeines Der ZVEI begrüßt die Absicht
MehrAnhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Seite 1 von 6 Anhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes A 10. Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung von Kraftstoffen - 10. BImSchV Vom 24. 6. 2004 (BGBl.
MehrBetreiben einer Verfahrenstechnischen Anlage. Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Gewerbeoberinspektorin K. Scheck
Betreiben einer Verfahrenstechnischen Anlage 1 Inhalt 1. Abgrenzung Betreiber - Hersteller 2. Anwendung der Maschinenrichtlinien (MRL) auf prozesstechnische Komponenten 3. Verzahnung der EG Richtlinien
MehrD. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts A. Problem und Ziel Am 1. Januar 2010 ist die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zur Akkreditierung und Marktüberwachung in
MehrGeraÈte- und Produktsicherheitsgesetz
GeraÈte- und Produktsicherheitsgesetz Kommentar und Textsammlung BegruÈ ndet von Dr. Hans Schmatz { Matthias NoÈ thlichs { Bearbeitet von Ralph FaÈ hnrich zustaè ndig fuè r die GeschaÈ ftsfuè hrung technischer
MehrCE-Kennzeichnung für Hersteller und Importeure. WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich
CE-Kennzeichnung für Hersteller und Importeure WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich CE-Kennzeichnung 1. WAS BEDEUTET DIE CE-KENNZEICHNUNG? Zur Erleichterung des freien Warenverkehrs
MehrArbeiten Sie an Ihrer Prüfmaschine sicher?
Prüfen mit Verstand Arbeiten Sie an Ihrer Prüfmaschine sicher? Betreiber- und Herstellerpflichten im Rahmen von Modernisierung und Nachrüstung Markus Maier Zwick testxpo Agenda Einleitung Aspekte der Maschinensicherheit
MehrVerantwortlichkeiten nach der EU-Kosmetikverordnung. Mag. Christina Zwinger 5. März 2014
Verantwortlichkeiten nach der EU-Kosmetikverordnung Mag. Christina Zwinger 5. März 2014 Übersicht Definitionen Verantwortliche Person Verpflichtungen der Verantwortlichen Person Verpflichtungen der Händler
MehrGesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)
Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) ProdSG Ausfertigungsdatum: 08.11.2011 Vollzitat: "Produktsicherheitsgesetz vom 8. November 2011 (BGBl. I S.
MehrDas neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ab
Das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ab 01.12.2011 RA Carsten Laschet Agrippinawerft 24, 50678 Köln Im Rheinauhafen Tel.: 0221-20807-82 Fax: 0221-20807-60 E-Mail: carsten.laschet@fgvw.de -1- Übersicht
MehrCE-Kennzeichnung. für Hersteller und Importeure. WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich
CE-Kennzeichnung für Hersteller und Importeure WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich CE-Kennzeichnung 1. Was bedeutet die CE-Kennzeichnung? Zur Erleichterung des freien Warenverkehrs
MehrRegierungspräsidium Kassel. Kennzeichnung von Produkten. Projektbericht 2010
Kennzeichnung von Produkten Projektbericht Dez. 35.2: Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik Gerhard Quanz 2/10 Übersicht 1 Einleitung... 4 2 Rechtsgrundlagen... 4 3 Projektdurchführung... 4 3.1 Allgemeines
MehrVerordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen
Verordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA-Verordnung, PSAV) vom 25. Oktober 2017 (Stand am 21. April 2018) Der erische Bundesrat, gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes
MehrErste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV)
Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV) 1. ProdSV Ausfertigungsdatum: 17.03.2016 Vollzitat: "Verordnung über elektrische Betriebsmittel vom
MehrRolle der Gefährdungsbeurteilung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln
Rolle der Gefährdungsbeurteilung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln Fachveranstaltung Der Ausschuss für Betriebssicherheit Berlin, 4. Dezember 2014 Bereitstellung und Verwendung Artikel 153 EU-Vertrag
MehrÄnderung im Fahrpersonalrecht
Änderung im Fahrpersonalrecht Verbot des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Art. 8 Abs. 6 und 8 Informationsveranstaltung für Sicherheitsfachkräfte
MehrVerordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen
Verordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA-Verordnung, PSAV) vom 25. Oktober 2017 Der erische Bundesrat, gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 12. Juni 2009 1 über
Mehr