Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Verbreitung von Werbung
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- Kurt Bauer
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Verbreitung von Werbung 01. Definitionen 02. Vertragsgegenstand 03. Vertragsschluss 04. Verbreitung von Werbung 05. Zurückweisung 06. Material 07. Mängel 08. Umbuchung, Kündigung 09. Nutzungsrechte, Rechtegarantien 10. Haftung 11. Datenschutz 12. Preise 13. Rabatte 14. Zahlungsbedingungen 15. Sonstiges 16. Schlussbestimmungen 01. Definitionen 1.1 AdClicks sind die Angabe, wie häufig die ausgelieferte Digital-Werbung angeklickt wurde. 1.2 AdImpressions sind die Anzahl der vom AdServer der EL CARTEL MEDIA abgerufenen Digital- Werbemittel. 1.3 "Auftrag" ist der Vertrag zwischen RTL2 Fernsehen GmbH & Co. KG (nachfolgend RTL II ), vertreten durch die EL CARTEL MEDIA GmbH & Co. KG (nachfolgend EL CARTEL MEDIA ), und dem Vertragspartner (nachfolgend "Kunde") über die Verbreitung von Werbung (RTL II und der Kunde nachfolgend einzeln Partei, zusammen Parteien ). Kunde kann eine Agentur oder ein Werbungtreibender sein. 1.4 Digital-Werbung ist die werbliche Nutzung des werblich adressierbaren Inventars eines Angebots außerhalb des Fernsehprogramms von RTL II mittels Werbemitteln (z.b. Banner, Mobile-Banner, Rectangle, Skyscraper, Inpage- und Instream-Ads). 1.5 Eckplatzierung ist die erste und zweite sowie letzte und vorletzte Position im Werbeblock. Wunschplatzierungen können mit einem Aufschlag von 20% gekauft werden. 1.6 Fernsehwerbung meint Werbespots innerhalb einer Werbeinsel im Fernsehprogramm und Sonderwerbeformen. 1.7 Product Placement (auch Produktplatzierung ) ist die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken, Tätigkeiten (nachfolgend Produkt oder Produkte ) eines Herstellers oder Erbringers von Produkten in der Produktion gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung mit dem Ziel 1
2 der Absatzförderung. Die kostenlose Bereitstellung von Produkten ist Produktplatzierung, sofern die betreffenden Produkte von bedeutendem Wert sind. Ein Produkt ist von bedeutendem Wert, wenn sein Wert ein Prozent der Produktionskosten oder mehr, bzw. mindestens EURO 1.000,00 beträgt. Die Bestimmung des bedeutenden Wertes gilt für jedes Produkt gesondert. Werden mehrere Produkte durch dasselbe Unternehmen bereitgestellt, werden die Produkte jedoch wertmäßig addiert. 1.8 "Sonderwerbeform" ist jede Form der Produkt- oder Markenpräsentation im Fernsehprogramm (z.b. Sponsoring), die kein Werbespot und kein Product Placement ist. 1.9 Verbreitung ist die Ausstrahlung bzw. Auslieferung von Werbung insgesamt, unabhängig davon, ob es sich um Fernseh- oder Digital-Werbung handelt Werbespot" ist ein mindestens fünfsekündiger Film, in dem ein Produkt innerhalb einer Werbeinsel im Fernsehprogramm oder als Digital-Werbung beworben wird Werbung meint Digital-Werbung, Product Placement und Fernsehwerbung. 02. Vertragsgegenstand 2.1 RTL II ist u.a. Veranstalterin eines Fernsehprogramms sowie Anbieterin von Internetseiten, digitalen Angeboten und mobilen Apps, wie z.b. rtl2.de und rtl2you.de. 2.2 EL CARTEL MEDIA vermarktet die Werbung in den Angeboten von RTL II und handelt als deren Vertreter. 2.3 Für alle Aufträge, welche die Verbreitung von Digital-Werbung und/oder Fernsehwerbung und/oder Product Placement umfassen, gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von EL CARTEL MEDIA schriftlich bestätigt werden. 2.4 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Zugang ausdrücklich widerspricht. 03. Vertragsschluss 3.1 Angebote von EL CARTEL MEDIA sind vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung oder Mitteilung unverbindlich und stehen stets unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der jeweils angebotenen Werbeflächen bzw. der Ausstrahlung der Sendung, in der ein Produkt platziert werden soll. 3.2 Unterbreitet der Kunde ein Angebot, so kommt der Auftrag durch schriftliche oder elektronische Annahme durch EL CARTEL MEDIA zustande oder, falls die Annahme nicht vor Verbreitung der Werbung erfolgt, durch deren Verbreitung. 3.3 Aufträge von Agenturen werden nur für namentlich genau benannte Werbungtreibende angenommen. EL CARTEL MEDIA ist berechtigt, von der Agentur einen Mandatsnachweis zu verlangen. Die Fakturierung erfolgt an die Agentur. Bei Buchungen von Agenturen behält sich EL CARTEL MEDIA das Recht vor, Buchungsbestätigungen an den Werbungtreibenden weiterzuleiten. Die Agentur tritt mit Auftragserteilung die Zahlungsansprüche gegen ihre Werbungtreibenden aus dem der Forderung zugrunde liegenden Werbevertrag an RTL II ab (Sicherungsabtretung). RTL II nimmt diese Abtretung an. 2
3 3.4 Agenturen können die für einen Werbungtreibenden gebuchten Sendetermine und Werbeflächen nicht auf einen anderen Werbungtreibenden oder eine andere Agentur übertragen lassen. 3.5 Die Zusammenfassung von mehreren Werbungtreibenden in einer Werbung, sog. Verbundwerbung, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von EL CARTEL MEDIA. Die Werbungtreibenden sind namentlich zu benennen. EL CARTEL MEDIA ist zur Erhebung eines Verbundzuschlags berechtigt. 04. Verbreitung von Werbung 4.1 Digital-Werbung und Fernsehwerbung Angaben zur Verbreitung von Werbung zu bestimmten Sendezeiten, Terminen oder Werbeblöcken sind ebenso wie Angaben zur Auslieferung von Digital-Werbung an einer bestimmten Position oder auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf das jeweilige Angebot lediglich als unverbindliche Planungsvorgaben zu verstehen, sofern diese nicht schriftlich verbindlich vereinbart wurden. EL CARTEL MEDIA wird sich nach Kräften bemühen, die Verbreitung der Werbung an der vom Kunden gewünschten Position und Zeit bzw. in einem vom Kunden gewünschten Werbeblock zu ermöglichen, ohne hierfür Gewähr zu übernehmen. EL CARTEL MEDIA ist berechtigt, eine Verschiebung der Verbreitung vorzunehmen, solange die tatsächliche Verbreitung in der gebuchten Preisgruppe erfolgt und der Kunde darüber unterrichtet wird Bei Werbung, für die schriftlich verbindliche Positionen, Zeiten, Termine oder Werbeblöcke vereinbart wurden, bedarf die Verschiebung grundsätzlich der Zustimmung des Kunden. Ausgenommen hiervon sind geringfügige Verschiebungen, die hinsichtlich der Position, Zeit und/oder redaktionellem Umfeld vergleichbar sind, es sei denn, die Werbewirkung würde dadurch spürbar beeinträchtigt. Stimmt der Kunde der Verschiebung nicht zu, vereinbaren die Parteien die entsprechenden Details der Verbreitung neu (Position/Zeit/Termin/Werbeblock). Können sich die Parteien nicht auf die Details für eine neue Verbreitung einigen, entfällt die Verbreitungsverpflichtung. Bereits erbrachte Leistungen sind unverzüglich zu erstatten Die Zustimmung zur Verschiebung gemäß Ziffer ist außerdem entbehrlich, wenn die gebuchte Werbung wegen aktueller Geschehnisse, höherer Gewalt, Streik, gesetzlicher Bestimmungen oder aus technischen Gründen (einschließlich Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten, z.b. Access- Providern bei Digital-Werbung) verschoben wird bzw. sich der Programmablauf aus entsprechenden Gründen ändert, jeweils soweit der Zweck der Verbreitung hierdurch nicht spürbar beeinträchtigt wird. EL CARTEL MEDIA wird den Kunden über eine solche Verschiebung informieren, soweit es sich nicht um eine geringfügige Verschiebung handelt. Ziffer Sätze 3 bis 5 gelten entsprechend Im Rahmen der Auslieferung von Digital-Werbung sind die von EL CARTEL MEDIA über ihren AdServer (bzw. ihrer Dienstleister) ermittelten Daten zur Bemessung der AdImpressions und der AdClicks maßgeblich. EL CARTEL MEDIA wird dem Kunden über die Anzahl der während der Kampagne ausgelieferten AdImpressions und/oder AdClicks in einem von EL CARTEL MEDIA vorgegebenen Format berichten. Als AdImpression gilt jede Antwort durch den AdServer von EL CARTEL MEDIA (bzw. ihrer Dienstleister) als Reaktion auf die Anfrage des Browsers eines Nutzers, bereinigt um die durch automatisierte Prozesse, wie z.b. Suchmaschinenscans erzeugten Impressions. Sollten die vertraglich vereinbarten AdImpressions oder AdClicks schon vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit erreicht werden, werden sich die Parteien über eine Erhöhung der vereinbarten Vergütung oder eine vorzeitige Beendigung der Laufzeit einigen In Bezug auf Fernsehwerbung ist EL CARTEL MEDIA berechtigt, neben den in den Programmschemata ausgewiesenen Werbeblöcken weitere Werbeblöcke anzubieten. Satz 1 gilt entsprechend für Digital-Werbung. Konkurrenzausschluss im Rahmen der Platzierung/Verbreitung von Werbung oder innerhalb eines Werbeblocks oder Programmumfelds wird grundsätzlich nicht gewährleistet. 3
4 4.1.6 EL CARTEL MEDIA ist berechtigt, Werbung, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet ist, unabhängig von etwa im Auftrag genannten Zeiten und/oder Positionen, in Zeiten und/oder an Positionen zu verschieben, zu/an denen die Werbung in zulässiger Weise verbreitet werden kann RTL II ist berechtigt, Fernsehwerbung im gesamten Sendegebiet von RTL II zu verbreiten, ein Anspruch des Kunden besteht jedoch nur für das deutsche Sendegebiet. Im Falle von Digital-Werbung ist RTL II zur weltweiten Verbreitung berechtigt. Ferner ist RTL II auch im Fall von Fernsehwerbung berechtigt (aber nicht verpflichtet) die Werbung im Rahmen von Video-on-Demand- oder anderen Abruf-Angeboten, die von RTL II oder einem Dritten betrieben werden (z.b. über und/oder öffentlich zugänglich zu machen (z.b. 7-Tage-Catch-up-Angebote ). Aufgrund der gegebenen technischen Bedingungen kann das Sendesignal bzw. die Verbreitung durch (digitale) Angebote oder ggfs. Abruf-Angebote bei den verschiedenen technischen Formen der Verbreitung oder des Abrufs teilweise auch über das Sendegebiet hinaus in anderen Ländern empfangbar und/oder abrufbar sein. Ein Anspruch des Kunden auf eine verschlüsselte Verbreitung besteht nicht Nach Abschluss des Sendemonats stellt EL CARTEL MEDIA dem Kunden für Fernsehwerbung Sendebestätigungen mit Angabe der tatsächlichen Ausstrahlungszeit und der jeweiligen Werbeinseln zur Verfügung. Für Digital-Werbung stellt EL CARTEL MEDIA dem Kunden nach Abschluss der Kampagne einen Kampagnenreport mit Leistungsaufstellung zur Verfügung. 4.2 Product Placements Angaben zur Ausstrahlung der Sendung, insbesondere Sendeplatz, Sendezeitraum und Häufigkeit der Ausstrahlung sind vorbehaltlich redaktioneller Entscheidungen und daher unverbindlich. EL CARTEL MEDIA übernimmt keine Gewährleistung dafür, wann, wie lange und in welchem Zusammenhang das Produkt in der Sendung zu sehen ist oder erwähnt wird. Diese Entscheidungen liegen ebenfalls im freien Ermessen der Redaktion der Sendung Bei einer Verschiebung des Sendeplatzes erfolgt keine Erstattung, insbesondere keine (anteilige) Rückerstattung des geleisteten Entgelts. Dies gilt für entgeltliches und unentgeltliches Product Placement Bei entgeltlichem Product Placement erbringt EL CARTEL MEDIA lediglich im Falle einer Absetzung der Produktion oder von Teilen der Produktion vor deren Erstausstrahlung eine angemessene Entschädigung, die EL CARTEL MEDIA festlegt EL CARTEL MEDIA ist grundsätzlich berechtigt, für die angebotene Sendung weitere Product Placements anzunehmen. Ein Konkurrenzausschluss ist nicht vereinbart Abweichend von Ziffer dürfen Sendungen, in denen Produkte platziert werden, weltweit verbreitet werden. 4.3 Angebote, in denen Geld- und/oder Sachpreise ausgelobt werden Angaben zur Verbreitung der Angebote, insbesondere Sendeplatz, Sendezeitraum und Häufigkeit der Platzierung der Preise stehen unter dem Vorbehalt redaktioneller Entscheidungen und sind daher unverbindlich. EL CARTEL MEDIA übernimmt keine Gewährleistung dafür, wann, wie lange und in welchem Zusammenhang das Gewinnspiel bzw. die ausgelobten Preise in dem Angebot zu sehen sind. Diese Entscheidungen liegen ebenfalls im freien Ermessen der Redaktion des Angebots Soweit EL CARTEL MEDIA und der Kunde vereinbaren, dass das notwendige Material für das Gewinnspiel RTL II vom Kunden zur Verfügung gestellt wird, finden Ziffern 6.1 bis 6.6 entsprechende Anwendung. 4
5 4.3.3 Soweit EL CARTEL MEDIA und der Kunde vereinbaren, dass RTL II das notwendige Material für das Gewinnspiel erstellt, ist der Kunde verpflichtet RTL II das notwendige Material (z.b. Gewinndarstellungen, Logos, etc.) bis spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Sendetermin, während der Bürozeiten (Mo.-Fr Uhr), kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für die Lieferung von Gewinndarstellungen in Form von Sachgegenständen (z.b. Produkte), gilt Ziffer 6.7 entsprechend. Für die rechtzeitige Lieferung ist der Kunde verantwortlich Soweit die Erhebung der Gewinnerdaten durch RTL II erfolgt, wird diese die Gewinnerdaten unverzüglich an den Kunden weitergeben. Im Übrigen ist ausschließlich der Kunde für die Gewinnübergabe und -abwicklung verantwortlich und zu deren Durchführung verpflichtet Bei einer Verschiebung des Sendeplatzes erfolgt keine Erstattung, insbesondere keine (anteilige) Rückerstattung des geleisteten Entgelts EL CARTEL MEDIA ist grundsätzlich berechtigt, für das jeweilige Angebot auch weitere Gewinnspiele anzunehmen. Ein Konkurrenzschutz ist nicht vereinbart. 05. Zurückweisung 5.1 EL CARTEL MEDIA behält sich auch bei verbindlich angenommenen Aufträgen vor, die Verbreitung ganz, teilweise oder vorübergehend zurückzuweisen bzw. abzubrechen und keine weiteren Verbreitungen mehr vorzunehmen, wenn der Verdacht besteht, dass (i) die vom Kunden zur Verfügung gestellte Werbung bzw. das Material, (ii) (bei Digital-Werbung) etwaige Daten/Internetseiten, auf die in der Digital-Werbung durch Hyperlink verwiesen wird, und/oder (iii) der Verbreitungszeitpunkt der Werbung - gegen gesetzliche und/oder behördliche Bestimmungen, insbesondere auch gegen die jeweils geltenden gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten verstößt oder verstoßen wird, - nicht den technischen Vorschriften (siehe Ziffer 6) entspricht, und/oder - den Interessen von EL CARTEL MEDIA oder von RTL II widerspricht und/oder (iv) der Kunde nachträglich eine inhaltliche Änderung der Werbung und/oder (bei Digital-Werbung) der Daten/Internetseiten, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird, vorgenommen hat. Die Zurückweisung bzw. der Abbruch der Verbreitung wird dem Kunden durch EL CARTEL MEDIA jeweils unverzüglich mitgeteilt. EL CARTEL MEDIA wird die Sperrung aufheben, sobald der Verdacht endgültig entkräftet ist. EL CARTEL MEDIA und RTL II sind berechtigt, die Werbung bzw. das vom Kunden zur Verfügung gestellte Material Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle zur Prüfung vorzulegen. 5.2 Erfolgt die Zurückweisung bzw. der Abbruch der weiteren Verbreitung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich neue bzw. geänderte Werbung zur Verbreitung zur Verfügung zu stellen, auf welche die Zurückweisungs- bzw. Abbruchsgründe nicht zutreffen. Sollte diese Ersatz-Werbung für die Einhaltung des vereinbarten Verbreitungszeitpunkts verspätet zur Verfügung gestellt werden, so dass die Verbreitung zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich ist, behält EL CARTEL MEDIA dessen ungeachtet den Vergütungsanspruch, als ob die Verbreitung zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt wäre. 5.3 Erfolgt die Zurückweisung bzw. der Abbruch aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, so kann dieser im Hinblick auf die zurückgewiesene Werbung von dem Auftrag zurücktreten und Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen verlangen. Wurden zum Zeitpunkt der Zurückweisung bzw. des Abbruchs bereits Verbreitungen vorgenommen, erfolgt die Rückzahlung pro rata. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. 5
6 06. Material 6.1 Der Kunde ist verpflichtet, EL CARTEL MEDIA das für die Auslieferung der Digital-Werbung notwendige Material in technisch einwandfreier Qualität bis spätestens fünf Werktage und Material für die Ausstrahlung der Fernsehwerbung (Motivpläne und Sendekopien) bis spätestens sieben Werktage vor dem Beginn des vereinbarten Verbreitungszeitraums bzw. vor dem vereinbarten Sendetermin, während der Bürozeiten (Mo.- Fr Uhr), kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sollten längere Vorlaufzeiten nach den technischen Richtlinien und Spezifikationen gem. Ziffer 6.2 und 6.3 für die gebuchte Werbung Anwendung finden, so gelten diese. Für die rechtzeitige Lieferung des Materials ist der Kunde verantwortlich. 6.2 Das Material für Digital-Werbung ist EL CARTEL MEDIA gemäß den technischen Richtlinien und Spezifikationen abrufbar unter per an: zu übermitteln. 6.3 Die Sendekopien für Fernsehwerbung sind EL CARTEL MEDIA als Videobänder, in der Sendenorm Digital Betacam PAL zur Verfügung zu stellen an: EL CARTEL MEDIA GmbH & Co. KG, Motivdisposition, Lil- Dagover-Ring 1, Grünwald. Alternativ kann eine digitale Spotanlieferung erfolgen. Fernsehwerbung in HD kann ausschließlich auf dem digitalen Weg angeliefert werden. Physische Anlieferung: Digital Betacam PAL: Bild: Pal-D1 Signale in 16:9 anamorph und den Normen ITU-R BT.601/656 entsprechend. Der Time Code (VITC und LTC identisch) muss steigend und ohne Unterbrechung enthalten sein. Digitale Spotanlieferung -per Webinterface: Format: SD: MXF-Container gemäß OP1a mit 50 Mbit/s Video-Datenstrom im IMX-Format (D10) nach SMPTE 386M mit 50 Halbbildern pro Sekunde, max. 5 Minuten Länge HD: MXF-Container gemäß OP1a mit dem Kodierungsalgorithmus XDCAM-HD 422 (1080i/25), max. 5 Minuten Länge. Ton (physische und digitale Anlieferung): Stereo-Sendeton auf Spur 1+2. Lautheitsausteuerung gemäß EBU -Recommendation R128 mit einer Programmlautheit (Target Level) von -23 LUFS (+/- 1 LU).Dabei darf der maximale TruePeak Level -1 dbtp nicht überschreiten. Die maximale Momentary Loudness darf -15 LUFS (+8 LU) und die maximale Short-term Loudness darf -20 LUFS (+3 LU) nicht überschreiten. Generell gilt, die technischen Richtlinien und Spezifikationen zur digitalen Anlieferung unter zu beachten. Hinsichtlich des Materials gilt sowohl für Videobänder als auch für die digitale Spotanlieferung: Bei erkennbar ungeeignetem oder beschädigtem Material fordert EL CARTEL MEDIA unverzüglich Ersatz an. Der Kunde trägt die Gefahr bei der Übermittlung des Materials. Da die Sendeabwicklung technisch im HD 1080i/25 Format arbeitet, werden während Verbreitung alle SD- Spots zunächst auf HD konvertiert (upconversion). Für die Verbreitung der SD-Sendewege (z.b. DVB-T, Satellit-SD) wird das HD-Sendesignal nach SD konvertiert (downconversion). 6.4 Der Kunde ist verpflichtet, EL CARTEL MEDIA gleichzeitig mit der Übersendung des Materials die für die Abrechnung mit der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben, insbesondere Produzent, Verlag, Komponist, Titel und Länge der verwendeten Musik in zweifacher schriftlicher (an: EL CARTEL MEDIA GmbH & Co. KG, Motivdisposition, Lil-Dagover-Ring 1, Grünwald) und in elektronischer Form per an gema@elcartelmedia.de mitzuteilen. 6
7 6.5 Das überlassene Material wird von EL CARTEL MEDIA nicht verwahrt, sondern als File archiviert, um einen erneuten Einsatz auch nach länger zurückliegendem Verbreitungstermin zu ermöglichen. Eine Archivierung des physischen Materials durch EL CARTEL MEDIA erfolgt nicht. EL CARTEL MEDIA ist zur Vernichtung des zur Verfügung gestellten Materials berechtigt, sofern der Kunde nicht bereits ausdrücklich bei der Anlieferung eine Rücksendung des Materials fordert. Eine Rücksendung erfolgt nur in diesem Fall und auf Kosten des Kunden innerhalb von 20 Tagen nach dem letzten Verbreitungstermin. EL CARTEL MEDIA haftet nicht für Schäden oder Verlust des Materials, es sei denn, EL CARTEL MEDIA hat vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt. EL CARTEL MEDIA ist zur Zurückbehaltung des Materials bis zur vollständigen Zahlung des Auftrages berechtigt. 6.6 Wird die Verbreitung der Werbung zu dem vereinbarten Zeitpunkt unmöglich, weil das EL CARTEL MEDIA übergebene Material oder die EL CARTEL MEDIA übergebenen Unterlagen technisch oder anderweitig fehlerhaft sind oder werden sie nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, und hat der Kunde dies zumindest überwiegend zu vertreten, kann EL CARTEL MEDIA die für die vereinbarte Sendezeit oder Platzierung geschuldete Vergütung dem Kunden in Rechnung stellen, auch wenn die Werbung nicht zur Verbreitung kommt. EL CARTEL MEDIA ist in diesem Fall berechtigt, die vorgesehene Sendezeit oder Platzierung anderweitig zu vergeben und behält dessen ungeachtet den Vergütungsanspruch, als ob die Verbreitung zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt wäre. 6.7 Lieferung von Produkten zum Product Placement Der Kunde stellt das mangelfreie zu platzierende Produkt für die Produktion zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort auf eigene Kosten zur Verfügung. Soweit Ort und Zeitpunkt nicht vereinbart sind, stellt der Kunde das Produkt am Sitz von RTL II zum Produktionsstart zur Verfügung. Soweit es sich bei dem Produkt nicht um eine Dienstleistung oder um ein Produkt handelt, welches während der Produktion verbraucht wird, holt der Kunde das Produkt nach Fertigstellung der Produktion der Sendung, in die das Produkt eingebunden werden soll, auf eigene Kosten wieder an dem vereinbarten Ort ab Die Kosten für den Transport (Anlieferung sowie Abholung) des Produktes übernimmt der Kunde Der Kunde haftet für das Produkt sowie etwaige durch die Platzierung und Verwendung des Produktes oder dessen verspätete oder mangelhafte Anlieferung entstehende Schäden unbeschränkt und stellt EL CARTEL MEDIA, RTL II sowie die Produktionsfirma von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Platzierung des Produktes in der Sendung frei. Dies schließt angemessene Kosten der Rechtsverteidigung ein. EL CARTEL MEDIA ist insbesondere in Fällen der verspäteten oder unterlassenen Anlieferung und der Anlieferung eines mangelhaften Produktes zur Vermeidung von Schäden, insbesondere zur Vermeidung von Produktionsausfall, dazu berechtigt ein entsprechendes Ersatzprodukt auf Kosten des Kunden zu besorgen Der Kunde wird das Produkt ausreichend versichern. 07. Mängel 7.1 Die Verbreitung von Werbung erfolgt in der bei dem jeweiligen Anbieter üblichen Qualität. Die Qualität hängt dabei auch von der vom Kunden zur Verfügung gestellten Vorlage ab. Die Parteien stellen klar, dass eine absolut fehlerfreie Wiedergabe nicht möglich und damit nicht geschuldet ist, insbesondere stellen folgende Fälle keinen Mangel dar, es sei denn der betreffende Fall beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von RTL II oder ECM: - Störung der von Dritten betriebenen Kommunikationsnetze oder anderen Verbreitungswegen oder - Rechnerausfall bei Dritten oder 7
8 - unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) Dritter oder - durch einen Ausfall des AdServers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen andauert 7.2 Der Kunde ist verpflichtet, Werbung unverzüglich mit oder nach erstmaliger Verbreitung zu überprüfen und etwaige offensichtliche Mängel unverzüglich und sonstige Mängel (i) bei Digital-Werbung innerhalb der ersten Auslieferungswoche bzw. (ii) bei Fernsehwerbung spätestens zwei Wochen nach Ausstrahlung anzuzeigen, anderenfalls gilt die Ausführung des Auftrags als genehmigt. Im Fall eines von EL CARTEL MEDIA oder von RTL II zu vertretenden Mangels ist die Haftung zunächst auf Nacherfüllung beschränkt, d.h. die Werbung wird (i) bei Digital-Werbung an einer vergleichbaren Position/Zeit und (ii) bei Fernsehwerbung in einem vergleichbaren programmlichen Umfeld, jeweils derselben Preisgruppe verbreitet. EL CARTEL MEDIA wird dem Kunden den Verbreitungstermin rechtzeitig mitteilen. Sollte die Nacherfüllung wiederholt fehlschlagen, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder, bei nicht nur geringfügigen Mängeln, Rücktritt vom Auftrag verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Haftung von EL CARTEL MEDIA für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. Die Regelung dieser Ziffer findet keine Anwendung auf Product Placement. 7.3 Ein Mangel der Werbung liegt nicht vor bei einer Sendestörung, die weniger als 10% der technischen Reichweite betrifft, es sei denn diese Sendestörung beruht auf einem mindestens grob fahrlässigen Verhalten von RTL II. Basis für die Feststellung einer Sendestörung ist das Störungsprotokoll der Kabel Deutschland GmbH, Network Monitoring Center. 8. Umbuchung, Kündigung 8.1 Sowohl RTL II als auch der Kunde sind berechtigt, Aufträge über die Verbreitung von Werbung ganz oder teilweise bis zu sechs Wochen vor dem ersten Verbreitungstermin ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Der Kunde ist berechtigt, Aufträge über die Verbreitung von Werbung ganz oder teilweise bis zu zehn Werktage vor dem ersten Verbreitungstermin umzubuchen. 8.2 Kündigt der Kunde seinen Auftrag ohne Einhaltung der genannten Frist, wird sich RTL II bemühen, die Werbung so kurzfristig wie dies möglich ist, ohne in den geplanten Ablauf des betreffenden Angebots einzugreifen, nicht mehr zu verbreiten, übernimmt dafür jedoch keine Haftung. Der Kunde bleibt im Fall der Kündigung zur vollständigen Zahlung verpflichtet, es sei denn er kann nachweisen, dass RTL II ein geringerer Schaden entstanden ist. 8.3 Die Kündigung eines Auftrages, der die Verbreitung von Werbespots mit einer Dauer von mehr als 90 Sekunden Länge oder Sonderwerbeformen zum Gegenstand hat, ist ausgeschlossen. 8.4 Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für EL CARTEL MEDIA bzw. RTL II besteht insbesondere dann, wenn konkrete Anhaltspunkte über die wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden bestehen oder wenn unvorhergesehene Programmänderungen bei RTL II auftreten. 8.5 Die vorstehenden Regelungen der Ziffern 8.1 bis 8.3 finden keine Anwendung auf Aufträge über die Einbindung von Product Placement. 09. Nutzungsrechte, Rechtegarantien 8
9 9.1 Der Kunde überträgt RTL II die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Nutzungsrechte an der zur Verfügung gestellten Werbung, insbesondere (i) bei Digital-Werbung sämtliche Rechte zur Online-Nutzung der Digital-Werbung bzw. des Materials, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung und (ii) bei Fernsehwerbung sämtliche Rechte zur Nutzung an dem Werbespot bzw. der Sonderwerbeform und (iii) bei Product Placement sämtliche Rechte zur (auch Online-)Nutzung an dem in eine Sendung eingebundenen Produkt. Dies beinhaltet alle technischen Nutzungsarten wie z.b. Satellit, terrestrisch und Kabel, einschließlich Kabelweitersendung und der notwendigen Sublizenzrechte für die weiterverbreitenden Kabelunternehmen; ausgenommen hiervon sind die von RTL II pauschal von der GEMA erworbenen Senderechte. Die Rechteübertragung erfolgt zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Umfang. Dies gilt insbesondere auch für das Recht, die Nutzungsrechte auf die mit der (Sende- ) Abwicklung der Verbreitung der Werbung beauftragten Dritten zu übertragen und die Verbreitung der Werbung mittels aller bekannten technischen Verfahren vorzunehmen. Das Online-Bereithaltungsrecht, das Online-Übertragungsrecht und das Online-Wiedergaberecht werden örtlich unbeschränkt übertragen und berechtigen zur Auslieferung mittels aller Formen des Internets. Der Kunde stimmt zu, das EL CARTEL MEDIA und RTL II die Werbemittel nach der ersten Verbreitung auch zum Zwecke der Eigenwerbung oder Kundenberatung in dem dazu erforderlichen Umfang unentgeltlich nutzen kann. Des Weiteren stimmt der Kunde zu, dass EL CARTEL MEDIA und RTL II die Werbung Aufsichtsgremien, wie z.b. dem Deutschen Werberat, auf entsprechende Anfrage des jeweiligen Gremiums zur Verfügung stellen können. Diese Zustimmung kann der Kunde im Einzelfall beschränken oder insgesamt mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. 9.2 EL CARTEL MEDIA sowie RTL II sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von dem Kunden gelieferte Werbung dergestalt zu bearbeiten, dass diese als solche gekennzeichnet wird (z.b. durch die Einfügung des Wortes Anzeige ), und/oder diese vom redaktionellen Inhalt räumlich abzusetzen. 9.3 Der Kunde sichert zu, über die RTL II in dieser Ziffer 9 eingeräumten Rechte zu verfügen und diese nicht anderweitig (insbesondere auf eine andere Verwertungsgesellschaft) übertragen zu haben. Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, die mit der Digital-Werbung verbundenen Hyperlinks zu setzen. 9.4 Im Verhältnis zu RTL II trägt der Kunde allein die rundfunkrechtliche, jugendmedienschutzrechtliche, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die zur Verfügung gestellte Werbung und das Produkt. Insbesondere ist EL CARTEL MEDIA nicht verpflichtet, Werbung des Kunden, insbesondere vor Verbreitung, anzusehen und zu prüfen. Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte gegen (i) das Angebot oder die Verbreitung der Werbung oder (ii) die Produkte, stellt der Kunde RTL II von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei. Dies schließt angemessene Kosten der Rechtsverteidigung ein. 9.5 Der Kunde garantiert, dass weder die Werbung, (bei Digital-Werbung) etwaige Daten/Internetseiten, auf die mittels Hyperlink in der Digital-Werbung verwiesen wird, noch der Zeitpunkt der Verbreitung der Werbung, sofern dieser von ihm festgelegt wurde, gegen rechtliche Vorschriften, insbesondere solche des Wettbewerbsund des Jugendmedienschutzrechts, und/oder rundfunkstaatsvertragliche Bestimmungen und Werberichtlinien, und/oder behördliche Bestimmungen verstoßen. 10. Haftung Bei leichter Fahrlässigkeit haftet RTL II nur für die Verletzung von Kardinalpflichten und nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Kardinalpflichten im Sinne dieser Ziffer 10 sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Verletzungen des Lebens, Körpers, der Gesundheit und/oder die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Regelungen in dieser Ziffer 10 gelten bei Product Placement auch in Bezug auf Schäden, die nach Überlassung an dem Produkt entstehen. 9
10 11. Datenschutz 11.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten des Kunden, die dieser EL CARTEL MEDIA bzw. RTL II zur Verfügung stellt, sowie Daten, die sich aus der Erteilung und Durchführung von Aufträgen ergeben, insbesondere zum Zweck der Marktforschung, durch EL CARTEL MEDIA und RTL II genutzt und elektronisch maschinell verarbeitet werden. EL CARTEL MEDIA und RTL II sind berechtigt, Dritte mit der Verarbeitung solcher Daten zu beauftragen, sofern diese Dritten sich schriftlich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichten Sollte der Kunde durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.b. den Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Verbreitung von Werbung gewinnen oder sammeln, sichert er zu, dass bei der Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung von personenbezogenen Daten sämtliche rechtlichen Vorgaben eingehalten werden (wie z.b. die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG), des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)) Die nach Ziffer 11.2 gewonnenen Daten darf der Kunde und/oder eine Agentur, die für einen Werbungtreibenden Werbung bucht bzw. abwickelt, nur im Rahmen der jeweiligen Kampagne und für den jeweiligen Kunden auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen und pseudonymen Daten umfassen, die durch die Verbreitung von Werbung auf den von EL CARTEL MEDIA vermarkteten Angeboten und Diensten generiert worden sind. Eine anderweitige Speicherung, Auswertung, Nutzung und/oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf der Webseite, auf der die Digital-Werbung ausgeliefert wird, und deren weitere Nutzung Setzt der Kunde für die Verbreitung der Werbung Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Betreiber dieser Systeme diese Ziffer 11 einhält Sollte der Kunde gegen diese Ziffer 11 verstoßen, zahlt er für jeden Verstoß, unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs, eine angemessen Vertragsstrafe an EL CARTEL MEDIA, die von dieser im konkreten Fall in der Höhe festgelegt wird. Weitere Ansprüche bleiben unberührt, insbesondere gilt Ziffer Preise 12.1 Für Werbespots im Fernsehprogramm gilt die bei Abschluss des Auftrages gültige Preisliste (abrufbar unter Für die Preisberechnung ist die tatsächliche Dauer des Werbespots zugrunde zu legen. Preise für die Auslieferung von Digital-Werbung sowie für Sonderwerbeformen und Product Placement werden gesondert vereinbart. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Kunde trägt eine etwa anfallende urheber- bzw. leistungsschutzrechtliche Vergütung, die wegen der verbreiteten Werbung an Verwertungsgesellschaften zu zahlen ist EL CARTEL MEDIA ist jederzeit berechtigt, die Preise zu ändern. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, treten neue Preise auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Kunde innerhalb von drei Tagen nach entsprechender Mitteilung durch EL CARTEL MEDIA berechtigt, den Auftrag umzubuchen oder schriftlich den Auftrag zu kündigen, dies gilt nicht für Product Placement Die Preisberechnung für entgeltliches Product Placement bezieht sich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, nur auf die Erstausstrahlung der Sendung. 10
11 13. Rabatte 13.1 Gemäß der Preislisten von EL CARTEL MEDIA (jeweils gültiger Stand) können auf die Listenpreise Rabatte auf die Gesamtrechnungssumme für innerhalb eines Kalenderjahres verbreitete Werbung eines Kunden bei RTL II gewährt werden. Sonderwerbeformen werden bei der Berechnung der Rabattstaffel berücksichtigt, eine Rabattgewährung auf die Sonderwerbeformen selbst erfolgt jedoch nicht. Product Placement wird weder bei der Berechnung der Rabattstaffel berücksichtigt noch findet eine Rabattgewährung auf Product Placements statt. Rabatte werden zum Berechnungszeitpunkt lediglich vorläufig gewährt. Die endgültige Abrechnung erfolgt am Ende des Kalenderjahres rückwirkend, entsprechend der tatsächlich abgenommenen Werbesendezeit Agenturen erhalten für die von ihnen erteilten Aufträge, ausgenommen für Aufträge von Product Placement, eine Entlohnung in Höhe von 15% des Rechnungsnettos, d.h. auf die Rechnungssumme ohne MwSt und nach Abzug von sonstigen Rabatten, aber vor Skonto. Diese Agenturentlohnung (AE) wird vom Rechnungsbetrag in Abzug gebracht. Ein solcher Anspruch besteht nur gegen Nachweis der Agenturtätigkeit und Fakturierung an die Agentur. Gegenüber Kleinst- und Scheinagenturen behält sich EL CARTEL MEDIA die Ablehnung der Agenturentlohnung vor. Agenturen können zudem Rabatte auf die von ihnen gebuchte Werbung sowie Vergütungen für Leistungen an RTL II oder ECM erhalten Auf Anfrage kann EL CARTEL MEDIA der Gewährung eines Konzernrabattes für mehrere Kunden (Mutter- und Tochtergesellschaften) schriftlich zustimmen, wenn eine kapitalmäßige Beteiligung zwischen der Mutter- und Tochtergesellschaft mit mehr als 50% am des Kalenderjahres besteht. Die Anfrage und der Nachweis über die Konzernzugehörigkeit ist gegenüber EL CARTEL MEDIA bis spätestens des Kalenderjahres zu erbringen. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt, bei Konzernaustritten innerhalb eines Kalenderjahres, die EL CARTEL MEDIA unverzüglich anzuzeigen sind, findet allenfalls eine anteilige Rabattgewährung statt. 14. Zahlungsbedingungen 14.1 Die Vergütung für die Verbreitung von Werbung wird grundsätzlich monatlich im Voraus auf Basis des bis dahin in Auftrag gegebenen Volumens in Rechnung gestellt Bei Zahlungseingang innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum wird 2% Skonto gewährt, jedoch nur dann, wenn der Rechnungsbetrag spätestens drei Werktage vor der ersten Verbreitung dieses Monats bei RTL II eingeht und alle vorausgegangenen Rechnungen bezahlt sind Bei nachträglicher Änderung der Auftragsdaten im Rechnungszeitraum erstellt EL CARTEL MEDIA eine Ergänzungsrechnung, in der entweder der noch zu zahlende Differenzbetrag in Rechnung gestellt oder eine Gutschrift ausgestellt wird. Bei Zahlungseingang des Differenzbetrages bei RTL II innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum wird 2% Skonto gewährt, jedoch nur dann, wenn der Kunde bereits bei der ursprünglich für diesen Monat gestellten Rechnung zum Skontoabzug berechtigt war Auf Antrag des Kunden kann Zahlung nach dem SEPA-Firmenlastschriftverfahren eingeräumt werden. EL CARTEL MEDIA wird den Kunden spätestens einen Tag vor der anstehenden Kontobelastung von dieser informieren Der Kunde gerät in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von drei Wochen nach Rechnungsdatum auf das auf der Rechnung angegebene Konto von RTL II eingegangen ist Schecks werden stets nur erfüllungshalber angenommen. 11
12 14.7 Bankspesen (z.b. wegen mangelnder Deckung, Rückscheckgebühren, Auslands-, Stornogebühren, etc.) gehen zu Lasten des Kunden Sollte der Rechnungsbetrag nicht spätestens drei Werktage vor Verbreitung bei RTL II eingegangen sein sowie im Falle von Zahlungsverzug ist RTL II berechtigt, die (weitere) Verbreitung zu unterlassen, bis der Kunde die Zahlung vollständig geleistet hat. Das gilt auch für den Fall, dass nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch von RTL II durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird Übernimmt RTL II die Produktion von Werbung aufgrund gesonderter vertraglicher Vereinbarung, wird die dafür vereinbarte Vergütung gesondert in Rechnung gestellt. Die Vergütung hierfür ist mit Rechnungsstellung in voller Höhe ohne Abzug zur Zahlung fällig. 15. Sonstiges EL CARTEL MEDIA ist berechtigt, die Bruttowerbeumsätze des Kunden auf Produktebene zur Veröffentlichung an Nielsen Media Research oder vergleichbare Institutionen weiterzuleiten. 16. Schlussbestimmungen 16.1 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur aufgrund von Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu Auf das Vertragsverhältnis zwischen RTL II und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Gerichtsstand ist München, wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch EL CARTEL MEDIA. Eine Änderung dieser Schriftformklausel ist nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wird. 12
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