Prospekt. Anlagegruppe BVG 3 Capital Protect 2014

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1 Swisscanto Anlagestiftung Anlagegruppe BVG 3 Capital Protect 2014 Prospekt Beschlüsse des Stiftungsrates: / mit Änderungen vom Inkrafttreten: Namensänderung: Der vorliegende Prospekt basiert auf dem Regelwerk (Statuten und Anlagerichtlinien) der Swisscanto Anlagestiftung. Das Gesetz, die Praxis der Aufsichtsbehörde sowie das Regelwerk der Anlagestiftung und Änderungen derselben gehen dem Prospekt in jedem Fall vor. Über Änderungen des Prospektes beschliesst der Stiftungsrat auf Antrag der Geschäftsleitung. Inhaltsverzeichnis I. Angaben zur Anlagestiftung Seite 2 II. Organe und Entscheidungsträger Seite 2 III. Angaben zum Anlegerkreis (Art. 4 der Statuten) Seite 3 IV. Charakteristika der Anlagegruppe Swisscanto BVG 3 Capital Protect 2014 Seite 3 V. Anlagerichtlinien zur Anlagegruppe Swisscanto BVG 3 Capital Protect 2014 Seite 5 VI. Absicherung des Mindestrücknahmepreises Zugunsten des Fonds Seite 6 VII. Anlageprozesse Seite 7 VIII. Risikohinweise Seite 7 IX. Spezielle Hinweise Seite 7

2 I. Angaben zur Anlagestiftung Die Swisscanto Anlagestiftung ist eine Stiftung schweizerischen Rechts im Sinne von Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) und untersteht der Aufsicht des Bundes. Die Anlagestiftung bezweckt die kollektive Anlage und Verwaltung des von den Anlegern eingebrachten Kapitals. Die Ansprüche gegenüber der Anlagestiftung sind nach Art. 56 der Verordnung (BVV2) zum Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) eine im Rahmen der Bundesgesetzgebung für Vorsorgeeinrichtungen vorgesehene indirekte Anlage. Das Stiftungsvermögen besteht aus dem Stammvermögen und den Anlagegeldern. Das Stammvermögen dient als Betriebsmittel der Stiftung und beträgt mindestens CHF 100, Es wird vom Stiftungsrat unabhängig von den Anlagegeldern angelegt und verwaltet. Die Anlagegelder umfassen die von den Mitstiftern zum Zwecke der gemeinsamen Vermögensanlage eingebrachten Mittel. Im Gegenwert der eingebrachten Mittel erhält jeder Mitstifter gleiche, nennwertlose, nicht abtretbare und unentziehbare Anrechte (Buchforderungen) an den Vermögenswerten der entsprechenden Anlagegruppen. Die Anrechte sind keine Wertpapiere; sie werden buchhalterisch erfasst und können in Bruchteile zerlegt werden. Die Anleger sind nach Massgabe ihrer Anrechte an der Wertentwicklung der betreffenden Anlagegruppe beteiligt. Die Anlagegelder sind in verschiedene, voneinander unabhängige Anlagegruppen unterteilt, welche in Bezug auf die Anlage, die Vermögenswerte, die Anrechte der Anleger, die Erträgnisse und die Rechnungsablage selbständig geführt und verwaltet werden. Investitionen erfolgen unter Einhaltung der Vorschriften für die Kapitalanlage von Personalvorsorgeeinrichtungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und der zugehörigen Ausführungserlasse sowie gemäss der Praxis der Aufsichtsbehörde. Die Anlagestiftung ist von den direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit, da ihre Mittel dauernd und ausschliesslich der Personalvorsorge dienen (Art. 80 BVG i.v.m. Art. 56 lit. e DBG). II. Organe und Entscheidungsträger Das oberste Organ der Stiftung ist die Stifterversammlung. Sie umfasst und vereinigt sämtliche Anleger. Das oberste geschäftsleitende Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat. Er ist verantwortlich für die Erfüllung des Stiftungszweckes. Hierzu verfügt er über alle Kompetenzen, soweit diese nicht nach Gesetz oder gemäss den Statuten der Stifterversammlung zustehen. Die Mitglieder des Stiftungsrates werden durch die Stifterversammlung gewählt. Die Geschäftsleitung besorgt die laufenden Geschäfte der Stiftung im Rahmen der Statuten, der Anlagerichtlinien, allfälliger Organisations- und Geschäftsreglemente sowie der Weisungen des Stiftungsrates. Sie ist dem Stiftungsrat gegenüber verantwortlich. Die Depotbank verwaltet die Wertschriften, tätigt die Wertschriftengeschäfte für die Anlagestiftung und fungiert als deren Zahlstelle. Gemäss Statuten muss die Depotbank zwingend eine schweizerische Kantonalbank sein. 2

3 Die Verwaltung der Swisscanto-Anlagefonds im Sinne von Art. 25 KAG obliegt der Swisscanto Fondsleitung AG, Bern. Die Anlage der Vermögenswerte der Swisscanto Anlagestiftung und der Swisscanto Anlagefonds erfolgt gemäss den Vorgaben der Anlagerichtlinien und des Fondsvertrages durch die Swisscanto Asset Management AG, Zürich. III. Angaben zum Anlegerkreis (Art. 4 Statuten) Der Anlegerkreis der Swisscanto Anlagestiftung umfasst Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a), welche in der Schweiz domiziliert und von der direkten Bundessteuer befreit sind und im Sitzkanton die Voraussetzungen zu kantonalen Steuerbegünstigungen für Vorsorgeeinrichtungen erfüllen. Die Anlagegruppe BVG 3 Capital Protect 2014 ist ein Angebot, welches Freizügigkeitsund Vorsorgestiftungen 3a vorbehalten ist. Sie eignet sich jedoch nur für Anleger mit langfristigem Anlagehorizont, welche mindestens bis zum 14. November 2014 investiert sein können. Die Anlagegruppe ist für Zeichnungen geschlossen. Rücknahmen sind weiterhin jederzeit möglich. IV. Charakteristika der Anlagegruppe Swisscanto BVG 3 Capital Protect 2014 Name Swisscanto BVG 3 Capital Protect 2014 Valoren-Nr ISIN-Nr. CH Kategorie Anlagepolitik Anlagestil Rechnungswährung Domizil Rechtsform Rechnungsjahr Laufzeit Ausschüttung Zeichnungen / Rücknahmen Mischvermögen Die Anlagegruppe investiert ausschliesslich in den Swisscanto (CH) Institutional Fund Capital Protect a (nachstehend der Fonds ). Konservativ, zinsbringend CHF Schweiz Anlagestiftung 01. Juli 30. Juni 7 Jahre, vom 15. November 2007 bis 14. November 2014 Die Anlagegruppe ist thesaurierend ausgestaltet; es werden keine Ausschüttungen vorgenommen. Für Zeichnungen geschlossen, Rücknahmen täglich zum NAV 3

4 Vertriebszulassung Vermögensverwalter Absicherung des Mindestrücknahmepreises (gegenüber dem Fonds, in welchen die Anlagegruppe investiert ist) Depotbank Pauschale Verwaltungskommission Ausgabekommission Rücknahmekommission Netto-Inventarwert (NAV) der Anlagegruppe Kurspublikation Ausschliesslich für steuerbefreite Schweizer Freizügigkeits- und Vorsorgestiftungen 3a (Art. 4 der Statuten der Swisscanto Anlagestiftung) Swisscanto Asset Management AG, Zürich Zugunsten des Fonds wurden Put-Optionen der Zürcher Kantonalbank erworben. Diese Put- Optionen sind von der Wirkung her einer Mindestrücknahmepreisgarantie auf Laufzeitende vergleichbar. Die Optionsprämien werden aus der pauschalen Verwaltungskommission getragen, welche dem Fonds belastet wird. Reicht diese nicht aus, werden die Optionsprämien aus dem Vermögen der Fondsleitung getragen, ohne das Fondsvermögen zusätzlich zu belasten. Die Rechte im Zusammenhang mit den Optionen stehen dem Fonds zu, ohne dass sie während der Laufzeit des Fonds bewerteter Bestandteil des Nettoinventarwertes werden. Ausschliesslich bei Laufzeitende des Fonds ist damit ein Mindestrücknahmepreis pro Anteil gesichert. Zürcher Kantonalbank, Zürich max. 1.50% p.a. keine keine Der Netto-Inventarwert der Anlagegruppe ergibt sich aus dem Verkehrswert der Anlagen zuzüglich sonstiger Vermögenswerte, vermindert um allfällige Verbindlichkeiten. Der Verkehrswert bestimmt sich nach dem Kurswert der Anlagen zum Bewertungszeitpunkt. Die Publikation der Kurse erfolgt täglich (Kantonalbanken, Telekurs, Website Swisscanto, KGAST). 4

5 V. Anlagerichtlinien zur Anlagegruppe Swisscanto BVG 3 Capital Protect 2014 Der vollständige Text der Anlagerichtlinien der Swisscanto Anlagestiftung mit den allgemeinen Bestimmungen sowie den Anlagerichtlinien aller Anlagegruppen steht im Internet zum Download bereit. Er kann auch bei der Geschäftsstelle der Anlagestiftung angefordert werden. E Richtlinien für die Anlagegruppen BVG-Mischvermögen 3 für Einrichtungen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) und Freizügigkeitsstiftungen E6 Anlagegruppe Swisscanto BVG 3 Capital Protect 2014 E60 Umschreibung Die Anlagegruppe investiert zu 100% in den als Einanlegerfonds ausgestalteten Zielfonds Swisscanto Institutional Fund Capital Protect a, welcher von der FINMA beaufsichtigt wird. Die Anlagen im Zielfonds erfolgen in ein konservatives, zinsbringendes Portfolio. Die Mittelallokation erfolgt stets BVV2-konform. Die Laufzeit der Anlagegruppe ist auf sieben Jahre befristet und endet am Sie ist thesaurierend ausgestaltet. Im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen gelten die Anlagevorschriften der BVV2. E61 Zulässige Anlagen Anlagen erfolgen ausschliesslich in Anteile des Zielfonds Swisscanto (CH) Institutional Fund Capital Protect a. Dieser Zielfonds investiert ausschliesslich in konservative, zinsbringende Anlagen. Sämtliche Anlagen des Zielfonds sind jederzeit vollumfänglich BVV2-konform. Der Zielfonds kann im Rahmen der Bestimmungen von Art. 56a BVV2 mit Derivaten operieren. E62 Anlagebeschränkungen Die Investitionen des Zielfonds müssen stets BVV2-konform erfolgen. Der Rating- Mindestdurchschnitt von Obligationen muss stets mindestens AA- erreichen. E63 Flüssige Mittel Das Sondervermögen ist grundsätzlich voll investiert. Von diesem Grundsatz kann vorübergehend abgewichen werden, sofern dies zur Administration der Anrechte erforderlich ist. E64 Aufnahme von Krediten Die Anlagegruppe kann kurzfristige Kredite aufnehmen, jedoch ausschliesslich zum Zwecke der Einlage der Kreditsumme in den Zielfonds im Hinblick auf die Vermeidung von Belastungen des NAV des Fonds durch die Verrechnungssteuer. 5

6 VI. Absicherung des Mindestrücknahmepreises zugunsten des Fonds Die Anlagegruppe hat eine Laufzeit von sieben Jahren und investiert zu 100% in einen institutionellen Einanlegerfonds, der eigens für die Anlagegruppe gegründet wurde. Mit dem Erwerb von Anrechten an der Anlagegruppe investiert der Anleger in Anteile dieses Fonds. Damit kommt er im Zeitpunkt des Verfalls, d.h. am Ende der Laufzeit der Anlagegruppe, in den Genuss der zugunsten des Fonds erworbenen Put-Optionen der Zürcher Kantonalbank (Absicherung des Mindestrücknahmepreises). Diese Put- Optionen sind von der Wirkung her einer Mindestrücknahmepreisgarantie auf Laufzeitende vergleichbar. Die Optionsprämien werden aus der pauschalen Verwaltungskommission getragen, welche dem Fonds belastet wird. Reicht diese nicht aus, werden die Optionsprämien aus dem Vermögen der Fondsleitung getragen, ohne das Fondsvermögen zusätzlich zu belasten. Die Rechte im Zusammenhang mit den aus dem Vermögen der Fondsleitung erworbenen Optionen stehen dem Fonds zu, ohne dass sie während der Laufzeit des Fonds bewerteter Bestandteil des Nettoinventarwertes werden. Ausschliesslich bei Laufzeitende des Fonds ist damit ein Mindestrücknahmepreis pro Anteil gesichert. Die Absicherung des Mindestrücknahmepreises zugunsten des Fonds bezieht sich mithin nur auf den NAV bei Verfall. Ein Anleger, der seine Anrechte vor Laufzeitende der Anlagegruppe verkauft, profitiert nicht von der Absicherung des Mindestrücknahmepreises zugunsten des Fonds; er erhält den dann zumaligen NAV der Anlagegruppe gutgeschrieben. Die Put-Optionen der Zürcher Kantonalbank sichern die folgenden Rücknahmepreise des Fonds bei Verfall: ❶ den höchsten innerhalb des ersten Jahres nach Lancierung erreichten Nettoinventarwert (d.h. CHF ) oder wenn höher ❷ 80% des während der Folgejahre erreichten höchsten Nettoinventarwertes: Im Falle dass der Nettoinventarwert über CHF steigen sollte, bildet dieser Basis für den Rücknahmepreis des Fonds bei Verfall. Aufgrund der verfolgten risikoarmen Anlagepolitik ist jedoch nicht vom Eintritt dieses Falles auszugehen. Übersteigt der Nettoinventarwert am Ende der Laufzeit den garantierten Mindestrücknahmepreis, besteht Anspruch auf diesen Nettoinventarwert. Die Absicherung von Mindestrücknahmepreisen setzt voraus, dass bestimmender Einfluss auf die Vermögensverwaltung eingeräumt wird. Als Verkäuferin der Put- Optionen hat die Zürcher Kantonalbank daher das Recht, auf die Zusammensetzung des Portfolios Einfluss zu nehmen und diesen durchzusetzen. 6

7 VII. Anlageprozesse a) auf Ebene Anlagegruppe Die Anlagegruppe ist als Fund of Funds (Dachfonds) konzipiert. Sie investiert als Alleinanlegerin direkt, ausschliesslich und vollumfänglich in den Swisscanto (CH) Institutional Fund Capital Protect a. Die Anlagegruppe ist thesaurierend ausgestaltet. Es gelten die Anlagevorschriften der BVV2 sowie die Praxis der Aufsichtsbehörde. b) auf Ebene Fonds Die Anlagen des Fonds bestehen ausschliesslich aus einem konservativen, zinsbringenden Portfolio. VIII. Risikohinweise Es sei namentlich auf folgende Risiken hingewiesen: - Ein Anleger, der seine Anrechte vor Laufzeitende der Anlagegruppe verkauft, profitiert nicht von der Absicherung des Mindestrücknahmepreises gegenüber dem Fonds. - Die Rechnungswährung der Anlagegruppe lautet auf CHF. Das Währungsrisiko im Fonds wird nicht abgesichert, existiert jedoch nur, soweit überhaupt in Fremdwährungs-Obligationen investiert wird. - Die Put-Optionen der Zürcher Kantonalbank, welche zugunsten des Fonds erworben werden (Absicherung des Mindestrücknahmepreises gegenüber dem Fonds), werden nur insoweit erfüllt werden, als die aus den Put-Optionen verpflichtete Zürcher Kantonalbank in der Lage ist, ihren Verbindlichkeiten ohne Einschränkung nachzukommen. Diesbezüglich besteht für den Anleger ein Ausfallrisiko. IX. Spezielle Hinweise Der vorliegende Prospekt dient zur Information der anlegenden Vorsorge- und Freizügigkeitsstiftungen sowie von deren Vorsorgenehmenden. Die anlegenden Vorsorge- und Freizügigkeitsstiftungen sind gehalten, für die Abgabe dieses Prospektes an die Vorsorgenehmenden zu sorgen, für welche sie Ansprüche dieser Anlagegruppe halten. 7

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