Persönliche Schutzausrüstung. Definition

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1 Persönliche Ver Definition Persönliche en (PSA) umfassen Ausrüstungen zum Schutz vor gesundheitsgefährdenden Einwirkungen die von einer Person getragen werden mit denen Personen direkt verbunden sind Ver Einschränkungen Das Tragen von PSA kann Gefährdungen nicht verhindern, oft auch nicht beeinflussen! Die Gefährdung bleibt bestehen. Die Auswirkung auf die Mitarbeitenden kann allenfalls verringert werden. Ver

2 PSA können behindern! Bewegungsfreiheit einschränken Sicht einschränken Hörvermögen einschränken Gewicht kann belasten etc. Ver Im Zusammenhang mit PSA stellen sich vor allem folgende Fragen: Wo und wann müssen PSA getragen werden? Welchen Anforderungen müssen die PSA genügen? Wie kann sichergestellt werden, dass die Mitarbeitenden die PSA bei der Arbeit konsequent tragen? Ver Wie kann sichergestellt werden, dass die Mitarbeitenden die PSA bei der Arbeit konsequent tragen? 1.Wer trägt wo, wann, welche PSA? - Mitarbeitende, Vorgesetzte - Tätigkeit, Örtlichkeit 2. Einbezug der Vorgesetzten - Müssen Weisung durchsetzen! 3. Einbezug der Mitarbeitenden - Müssen Weisung befolgen! Ver

3 Gibt es Grundregeln für die Festlegung von Arbeitsschutzmassnahmen? Das STOP-Prinzip Die beiden obersten Gebote im Arbeitsschutzlauten grundsätzlich:vermeidungvon Gefährdungen im Unternehmen und wo dennoch Gefährdungen ermittelt wurden Beseitigung der Gefährdungsquelle! Wo dies nicht möglich ist, sind Schutzmassnahmen zu ergreifen. Dabei ist eine Reihenfolge zu beachten, das sog. STOP-Prinzip im Arbeitsschutz: Ver Die Substitutionhat das Ziel, die Gefährdung bei allen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschliesslich Wartungsarbeiten sowie Bedien-und Überwachungstätigkeiten zu beseitigen oder auf ein Minimum zu verringern. TechnischeMassnahmen setzen an der Gefährdungsquelle an. Sie bilden daher die Grundlage jedes weiteren Vorgehens. Ver Organisatorischeundpersonenbezogene Massnahmen (wie z.b. Veränderung eines Arbeitsablaufes, Unterweisungen, die Bereitstellung persönlicher en ergänzen und verbessern den Wirkungskreis technischer Massnahmen. Sind keine technischenveränderungen zum Schutze der Beschäftigten möglich, werden organisatorischemassnahmen, ergänzt um personenbezogene Schutzmassnahmen ergriffen. Ver

4 Prinzipdarstellung Ver Arten von Persönlichen Ver Kopfschutz In jedem Fall ist ein Schutzhelm zu tragen: 1. im Hoch-und Brückenbau bis Abschluss Rohbau 2. im Bereich von Kranen, Aushubgeräten, Spezialtiefbaumaschinen 3. beim Graben-und Schachtbau sowie beim Erstellen von Baugruben 4. in Steinbrüchen, im Untertagbau 5. bei Spreng-, Rückbau- oder Abbrucharbeiten 6. bei Holzbau- und Metallbauarbeiten 7. bei Arbeiten an und in Rohrleitungen Ver

5 Augenschutz - Bei Arbeiten mit gefährlichen Stoffen (Entkalker, Urinsteinlöser, Kältemittel, Leim etc.) - Bei Spitz- und Bohrarbeiten, Pressluftarbeiten, etc. - Bei Arbeiten über dem Kopf - Gilt auch wenn diese Arbeiten nicht selbst durchgeführt werden, sondern in unmittelbarer Nähe stattfinden! Ver Fussschutz - Das Tragen von Sicherheitsschuhen (Klasse S3) ist für Montage-und Servicepersonal obligatorisch. S3 I Geschlossener Fersenbereich, antistatisch, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich, Kraftstoffbeständigkeit der Laufsohle, geschützt gegen Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme, zusätzlich Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle. Klasse I: Schuhe aus Leder und anderen Materialien, ausser im Ganzen geformte oder vulkanisierte Schuhe. Ver Handschutz - Bei Schnittgefahr durch raue und scharfkantige Teile (z.b. Blechverarbeitung) - Arbeiten an heissen Teilen - Arbeiten mit gefährlichen Stoffen wie Kältemittel, Entkalker, Urinsteinlöser, etc. * Bei Arbeiten an rotierenden Teilen ist das Tragen von Handschuhen verboten! Ver

6 Atemschutz - Drei Filterklassen Partikelfilter werden in die Klassen P1, P2 und P3eingeteilt: Je höher die Klasse, desto höher das Abscheidevermögen und damit die Schutzwirkung. Filterklasse Einsatzgebiete und Einsatzgrenzen P1 bzw. FFP1 höchstens für Arbeiten mit geringer Staubkonzentration und bei Schutz bis zum 4-Fachen des MAK-Werts Stäuben mit geringer Gefährlichkeit Filterdurchlässigkeit max. 20 % gering Schutzwirkung mittel P2 bzw. FFP2 Schutz bis zum 10-Fachen des MAK-Werts Filterdurchlässigkeit max. 6% -mineralische Stäube (z.b. Mischstäube, Zement, Gesteinsabbau) -Faserstäube(z.B. Glas- und Steinwolle, jedoch nicht gegen Asbestfasern) -Schweissrauche von un- und niedriglegiertem Stahl (unbeschichtet, saubere Oberfläche) -Schleifstäube(z.B. von Metall, Kunststoff, Anstrich) -Holzstäube(ausser Buche, Eiche) -organische Stäube (z.b. Mehl, Getreide, Baumwolle) -biologisch belastete Stäube und Nebel, wie sie z.b. beim Umgang mit Heu und Stroh vorkommen können (nicht gegen Viren und Mikroorganismen, die schwere Krankheiten auslösen) -nicht gegen krebserzeugende Stäube hoch P3 bzw. FFP3 Schutz bis zum 30-Fachen des MAK-Werts Filterdurchlässigkeit max. 1% -Schweissrauche von beschichteten und hochlegierten Stählen -quarzhaltige Stäube (z.b. Quarzsand, Granit) -pathogene Mikroorganismen (Viren, Bakterien usw.) -krebserzeugende Stäube (z.b. von Buche und Eiche, Keramikfasern, Chromate sowie Metalle wie Nickel, Cadmium, Cobalt, Beryllium und deren Verbindungen) Ver Atemschutz - Bei Staubentwicklung - Atemmaske * FFP3 bei Filterwechsel in Lüftungsanlagen *Einwegmaskentragen die Bezeichnung «FF» vor der Filterklasse, also FFP1, FFP2 und FFP3. - Isolationsarbeiten (z.b. Leitungsdämmungen) Feinstaubmasken Filterklassen FFP3: Gegen feste und flüssige Partikel, auch gegen Partikel krebserregender Stoffe, Bakterien, Pilze und deren Sporen und auch gegen Viren, Enzyme und radioaktive Partikel geeignet. FFP2: Gegen feste und flüssige Partikel, auch gegen Partikel krebserregender Stoffe, Bakterien, Pilze und deren Sporen nicht aber gegen Viren, Enzyme und radioaktive Partikel geeignet. FFP1: Gegen feste und flüssige Partikel, nicht aber gegen Partikel krebserregender Stoffe, Bakterien, Pilze und deren Sporen, Viren, Enzyme und radioaktive Partikel geeignet. *Bei Staubentwicklung immer Schutzmaske tragen! Ver Gehörschutz - Bei andauernder oder kurzfristig erhöhter Lärmbelastung > 85 dba - Bei sehr lautempegel sind Gehörschutzpfropfenund eine Gehörschutzkapsel anzuziehen - Musikhören am Arbeitsplatz kann eine Gefahr darstellen, beispielsweise wenn wegen der Musik Warnsignale oder Gefährdungen nicht wahrgenommen werden. Ver

7 Schutz gegen Absturz - Bei Montagen auf Dächern, in Schächten, etc. ist die Absturzsicherung zu benutzen und die Arbeit immer durch eine zweite Personzu überwachen! An Dachrändern, auch an giebelseitigen Dachrändern, sind ab einer Absturzhöhe von 3 m Massnahmen zu treffen, um Abstürze zu verhindern. Ver Warnkleidung Die Warnwesten leisten einen guten Beitrag zur eigenen Sicherheit, wird man doch durch andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig gesehen. (z.bbei Autopannen) Ver Schutzkleidung -Das Tragen der Arbeitskleidung ist für das Montage- und Servicepersonal obligatorisch -Beim Schweissenmuss die geeignete PSA getragen werden. -Bei elektrischen Messungen muss die geeignete PSA getragen werden. -Der Regenschutz ist bei schlechter Witterung zu tragen. Ver

8 Schutz gegen Ertrinken Ertrinkungsgefahr 1. Bei Arbeiten am, im und über dem Wasser, bei denen Ertrinkungsgefahr besteht, sowie bei Übersetzfahrten müssen geeignete Schwimmwesten getragen werden. 2. Bei Arbeiten an, in und über fliessenden Gewässern ist namentlich durch Auffangvorrichtungen oder Rettungsboote zu verhindern, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weggeschwemmt werden. Ver Danke für deine Teilnahme und eine unfallfreie Zeit Ver

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