Flugplatzordnung des MFSC Roßwein
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- Louisa Schenck
- vor 6 Jahren
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1 Flugplatzordnung des MFSC Roßwein Der Modellflugplatz ist Pachteigentum des Modellflieger Sport-Club Roßwein grundsätzlich sind nur Mitglieder des MFSC Roßwein benutzungsberechtigt. Jeder Benutzer muss im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung sein. Jeder Benutzer ist mit dieser Flugplatzordnung einverstanden und erklärt sich schriftlich bereit, die angeführten Vorschriften einzuhalten. Verstöße gegen diese Flugplatzordnung werden wie folgt geahndet: - Verwarnung - Flugverbot - Ausschluss aus dem Verein Um einen sicheren den behördlichen Vorschriften entsprechenden Flugbetrieb zu gewähren, sind nachfolgende Punkte unbedingt zu beachten: Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. ( 1 Abs. 1 LuftVO) Diese Flugplatzordnung gilt für den Flugbetrieb auf dem Flugplatz, sowie in seiner unmittelbaren Umgebung. Es haben sich alle Vereinsmitglieder, Gäste und Zuschauer danach zu richten. Die Mitglieder des MFSC - Roßwein haben Hausrecht. Sind jedoch während der Benutzung des Fluggeländes verpflichtet den Anweisungen der Flugleiter Folge zu leisten. Jeder Modellflieger, der als Mitglied den Pflichten gegenüber des MFSC Roßwein nachgekommen ist, hat das Recht, das Fluggelände jederzeit unentgeltlich zu benutzen. Er hat jedoch die Pflicht, sich sportlich einwandfrei zu benehmen und nachfolgende Regeln einzuhalten. Die Benutzung des Modellflugplatzes ohne Versicherungsschutz ist verboten! Jeder Modellflieger haftet bei Schäden gegenüber Dritten selbst. Die gültige Mitgliedschaft und Haftpflichtversicherung kann von jedem Vorstandsmitglied überprüft werden. Vereinsfremde Piloten dürfen den Platz nur als Gäste von Vereinsmitgliedern benutzen. Gäste müssen im Besitze einer entsprechenden Modell-Haftpflichtversicherung sein. Die Bewilligung zur Platzbenutzung setzt die Anerkennung der Platzordnung voraus und kann jederzeit durch den Vorstand widerrufen werden. Das Betreten und Befahren der Start- und Landebahn mit Fahrrädern und Kraftfahrzeugen aller Art ist verboten! Hunde dürfen die Piste nicht betreten und sind bei Flugbetrieb und Veranstaltungen ausnahmslos an die Leine zu nehmen! Fahrzeuge aller Art dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abgestellt werden. Zuschauer dürfen sich nur in dem dafür vorgesehenen Zuschauerraum aufhalten. Für Kinder haften die Eltern oder Erziehungsberechtigten! Vor dem Einschalten seines Senders hat sich jeder Pilot zu überzeugen, ob seine Frequenz (Kanal) frei ist. Die besetzte Kanalnummer ist an der Anschlagtafel für jedermann ersichtlich anzubringen. Ausnahme bei der Frequenz 2,4 GHz. Diese Vorgangsweise ist unbedingt einzuhalten, da sonst mit Schadenersatzansprüchen gerechnet werden muss.
2 Gastpiloten Gastpiloten sind grundsätzlich willkommen, unseren Flugplatz zu benutzen. Voraussetzung für die Starterlaubnis ist die Genehmigung des Platzhalters sowie der Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes. Wobei die Versicherungssumme des 103 Abs. 3 LuftVZO entsprechen muss. Es ist allerdings ein Unkostenbeitrag von 5,00 EURO pro Tag zu leisten. Jeder Gastpilot sich in der ausliegenden Liste eintragen und seinen Beitrag im Beisein eines Mitgliedes bezahlen. Gäste haben sich nach den Mitgliedern, vor allem nach den Anweisungen der Flugleiter zu richten. Sollte kein Mitglied des MFSC - Roßwein anwesend sein, ist Gästen der Flugbetrieb nicht gestattet. Gastpiloten müssen sich vor Aufnahme des Flugbetriebs bei dem Flugleiter oder Telefonisch unter der Nummer melden und sich mit der Flugplatzordnung vertraut machen und diese uneingeschränkt beachten. Flugbetriebszeiten Täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, jedoch für Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren innerhalb dieses Zeitraumes nur während folgender Zeiten: Werktage 7 bis 22 Uhr Sonn- und Feiertage 9 bis 20 Uhr Die Aufstiegszeiten gelten nicht für Segelflugmodelle und Modelle mit Elektromotoren. Flugbetriebsordnung Am Flugbetrieb teilnehmen dürfen nur Mitglieder des Vereins oder Gäste, denen die Teilnahme gestattet ist. Diese Erlaubnis erteilt grundsätzlich der Vorstand des Vereins, in seiner Abwesenheit der Flugleiter. Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren müssen mit Wirksamen Schalldämpfern nach dem neusten Stand der Technik ausgerüstet sein. Geräuschimmissionen für Verbrennungsmotoren mit Kolbenmotor darf einen Schallpegel von 81 db (A)/25 m und für Turbinenstrahltriebwerke 90 db (A)/25 m gemäß Platzzulassung nicht überschreiten. Modelle die für den Flugbetrieb eingesetzt werden, benötigen einen Lärmpass. Der Lärmpass ist zu erneuern, wenn am Flugmodell wesentliche für die Geräuschemission relevanten Veränderungen vorgenommen wurden. Die Lärmpässe sind bei Flugbetrieb mitzuführen. Es dürfen Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Abflugmasse von 25 kg betrieben werden. Es dürfen maximal 6 Flugmodelle mit Kolbenverbrennungsmotor gleichzeitig betrieben werden. Hubschrauber und Flächenmodelle dürfen nicht gleichzeitig fliegen! Der Start eines Schleppverbandes erfolgt allein. Die Schleppmaschine ist nach der Landung auf dem Abstellplatz zu parken. Piloten, die eine Düsenmaschine starten wollen, benötigen einen Helfer der einen Feuerlöscher mitführt. Düsenmodelle dürfen nur einzeln starten! Die Sicherheitslinie ist die vordere Begrenzung der Flugzone, diese darf auch beim Starten und Landen nicht überflogen werden. Bei Annäherung von Fahrzeugen sind Start oder Landung abzubrechen. Straßen und Wege innerhalb des ausgewiesenen Flugraums dürfen nicht unter 50 m über Grund überflogen werden. Dies gilt nicht für Start- und Landevorgänge, wenn sichergestellt ist, dass sich auf den vorgenannten Örtlichkeiten auf mind. 25 m Breite keine Personen aufhalten oder störende Gegenstände (z.b. Kraftfahrzeuge) befinden. Es ist untersagt Tiere anzufliegen. Die Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges ständig vom Steurer beobachtet werden können. Sie haben bemannten Luftfahrzeugen auszuweichen.
3 Flugraum Es ist grundsätzlich untersagt die Grundlinie der Startbahn in südlicher Richtung (Wäldchen Kugelbusch) zu überfliegen. Es ist ein ausreichender Sicherheitsabstand von mindestens 50m einzuhalten. Sämtliche Startund Landevorgänge müssen parallel zur Sicherheitslinie ausgeführt werden. Der Sicherheitsraum für Piloten, Zuschauer und Autos darf nicht überflogen werden. Es darf nur im Verlauf der Startbahn in Ost- Westrichtung geflogen werden. Platzeinteilung ist aus der Skizze ersichtlich. Vorrang Segelflugzeugen ist mit Motorflugzeugen auszuweichen. Anschwebenden oder landenden Flugzeugen ist Vorrang einzuräumen. Bei Ausfall des Motors oder eines anderen Gebrechens bei Flugmodellen hat das betroffene Modell absoluten Vorrang zur Landung. Der Pilot eines solchen Modells ruft laut das Wort Notlandung. Die Landung eines Modells ist durch Zuruf Achtung Landung anzukündigen. Während seines Fluges hat der Modellpilot am äußeren Platzrand Aufstellung zu nehmen. Begleitpersonen und Besucher Besucher und Begleitpersonen die sich fliegerisch nicht betätigen, dürfen sich nur innerhalb der Sicherheitszone für Zuschauer aufhalten. Auf die Sicherheit von Kindern ist besonders zu achten. Flugleiter Verantwortlich für die Einhaltung der Platzordnung sind die Flugleiter. Ihnen obliegt speziell die Überwachung des Flugbetriebs und der Bedingungen und Auflagen für Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren gemäß 16 Abs. 5 der Luftverkehrsordnung. Die Flugleiter treffen allein die Entscheidung über die Teilnahme eines Piloten am Flugbetrieb. Die Eingliederung der Gastflieger in den Flugbetrieb kann nur vom Flugleiter vorgenommen werden. Die Flugleiter geben den Platz frei oder sperren ihn. Die Flugleiter sind berechtigt bei Verstößen gegen die Flugplatzordnung befristete Platz- und Flugverbote zu verhängen. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen dürfen die Flugleiter, bis zur endgültigen Entscheidung des Vorsitzenden, Platz- und Flugverbot aussprechen. Es ist ein Modellflugbuch zu führen. Das Befahren der Start und Landebahn mit Autos ist untersagt. Bei landwirtschaftlichen Arbeiten innerhalb des Flugsektors ist der Flugbetrieb besonders vorsichtig zu betreiben! (geg. Einzustellen). Bei starken Winden oder Umständen, die ein sicheres Fliegen in Frage stellen, ist der Flugbetrieb sofort einzustellen bzw. erst gar nicht beginnen! Die Piloten müssen erfolgreich an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort teilgenommen haben. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass eine Erste-Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung steht, die zumindest der für das Mitführen in PKW vorgeschrieben Ausrüstung nach DIN entspricht. Für Schäden die in den Außenanlagen entstehen haftet der dort landende Pilot. Lehrer-Schüler - Flugbetrieb Beim Schulungsfliegen mit Anfängern ist der verantwortliche Pilot der Lehrer. Er trägt auch die volle Verantwortung für sein Handeln. Während des Führen eines Modells ist der Genuss von Alkohol untersagt. Zuwiderhandlungen sind durch den Flugleiter oder ein Vorstandsmitglied mit dem Ausschluss vom Flugbetrieb zu ahnden. Vorkommnisse hierzu sind im Flugleiterbuch zu vermerken. Auf dem Modellflugplatz und in unmittelbarer Umgebung ist äußerste Reinlichkeit zu pflegen. Jeder Benutzer des Platzes ist dafür verantwortlich, dass nach Beendigung des Fliegens der Platz im sauberen
4 Zustand verlassen wird. Nach dem Flugbetrieb hat jeder Pilot seinen Standplatz sauber zu verlassen und Abfälle selbst zu entsorgen. Bei kleineren Unfällen, bei denen keine Personenschaden oder begrenzter Sachschaden entsteht, bitten wir das Mitglied Ruhe zu bewahren, sich zu entschuldigen und unverzüglich ein Vorstandsmitglied zu benachrichtigen, um den begrenzten Schaden zu regulieren. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ist untersagt Versicherung und Schadensfall Zuschauer haben keinen Versicherungsschutz bei Schadensfällen durch eigenes Verschulden. Schadensfälle sind sofort bei dem zuständigen Flugleiter unter Angaben von Zeugen zu melden. Sicherheitsvorschriften Es ist alles zu vermeiden, was zu Unfällen führen könnte. Dazu gehört, dass die Rasenpiste während des Flugbetriebes unbedingt von Zuschauern frei bleiben muss. Wenn Zuschauer die Anweisungen der Modellflieger nicht befolgen, ist der Flugbetrieb sofort einzustellen. Die Zuschauer sind grundsätzlich zu bitten, dass sie sich in dem hierfür vorgesehenen Raum aufhalten. Um die höchstmögliche Sicherheit für die Zuseher, Anrainer und Piloten zu erreichen und die Existenz des Flugplatzes nicht zu gefährden, muss jedes Fluggerät der Mindestanforderung an integriertem Sicherheitsstandard und erforderlichem Wartungszustand entsprechen. Jeder Pilot ist selbst dafür verantwortlich, dass ausschließlich mit sicherem, überprüftem und gewartetem Flugmaterial geflogen wird. Der Vorstand behält sich vor, in Einzelfällen oder generell vor Veranstaltungen auf Verdacht der Verletzung dieses Punktes der Platzordnung einen Sicherheitscheck durchzuführen. Bestehende Sicherheitsmängel haben ein Flugverbot zur Folge. a) Vor jedem Start hat sich der Pilot von der Flugsicherheit seines Modells zu überzeugen. b) Der Pilot hat sein Modell ausschließlich im vorgesehenen Flugraum (siehe Lageplan) im Norden von der Rasenpiste aus gesehen zu betreiben. Dabei ist das Überfliegen der Sicherheitslinie gedachte Linie in Verlängerung des südlichen Pistenrandes verboten! c) Das Überfliegen von Personen, des Parkplatzes, landwirtschaftliche Maschinen, Geräte und des Zuschauer- und Vorbereitungsraumes ist strengstens verboten! d) Bei Annäherung von Manntragenden Luftfahrzeugen sind Modellflüge unter der zulässigen Höhe für Luftfahrzeuge (Bodenabstand: 150m) durchzuführen bzw. ist dieser Flugsektor sofort zu verlassen. Das Betreten der Start- und Landebahn ist nur bei Start und Landung, nach Rücksprache mit anderen Piloten zulässig. Bergung von Flugmodellen: a) Bei Außenlandungen oder Absturz darf die Bergung des Flugmodells nur durch den Piloten oder dessen Bevollmächtigten erfolgen. b) Die Bergung hat unter Ausnützung vorgegebener Wege und Feldraine unter äußerster Schonung von Flur und Bestand zu erfolgen. Bei Flurschäden ist sofort der Vorstand vom Piloten zu verständigen. c) Jeder Pilot haftet persönlich für einen angerichteten Personen- oder Sachschaden. Der Benutzer des Platzes ist dafür verantwortlich, dass nach Beendigung des Fliegens der Platz im sauberen Zustand verlassen wird. Der MFSC-Roßwein als Platzhalter, übernimmt für die aus dem Betrieb von Flugmodellen entstandenen Schäden an Sachen und Personen keinerlei Haftung. Bei wiederholten Verstößen gegen diese Platzordnung
5 wird ein Startverbot, bei Vereinsschädigendem Verhalten und in besonders schweren Fällen, ein Platzverbot mit Ausschluss aus des MFSC-Roßwein verhängt. Der Vorstand
FLUGPLATZORDNUNG. g) Es dürfen nur Modelle bis 25 kg Gewicht auf dem Platz betrieben werden.
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