Modellflug Club Weitwörth/Oberndorf

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1 Modellflug Club Weitwörth/Oberndorf Flugplatzordnung 1. ALLGEMEINES Grundlegend wird festgehalten, dass jeder Besucher und Benutzer des Fluggeländes immer auf eigene Gefahr und Verantwortung handelt. Der Verein MFC Weitwörth/Oberndorf übernimmt keinerlei Verantwortung und Haftung für das Betreten, Befahren und die Benutzung des Modellfluggeländes! Geltungsbereich und Bekanntmachung Die Flugplatzordnung ist für jeden Benutzer des Flugplatzes bindend Mit dem Ausgabedatum dieser Flugplatzordnung verlieren ältere Fassungen ihre Gültigkeit. Bei Bedarf wird die Flugplatzordnung neu aufgelegt und bekanntgemacht Die Flugplatzordnung ist auf der Homepage des Vereins MFC Weitwörth/Oberndorf einzusehen. Ein Exemplar hängt auch am Flugplatz aus, sollte diese aus Witterungsgründen nicht lesbar sein, bleibt die Wirkung trotzdem aufrecht Die Missachtung der Flugplatzordnung kann rechtliche Maßnahmen nach sich ziehen und sollte im Interesse der allgemeinen Sicherheit und dem Bestand des Flugplatzes eingehalten werden Benutzungsberechtigung Benutzungsberechtigt sind die Mitglieder des MFC Weitwörth/Oberndorf, sofern der laufende Mitgliedsbeitrag entrichtet wurde und eine Haftpflichtversicherung (ÖAeC) besteht. Der Versicherungsnachweis ist dem Vorstand oder dem Betriebsleiter auf Verlangen vorzuweisen Die Alleinflugberechtigung setzt die Qualifikation des Piloten nach dem Standard der B - Prüfung des Österreichischen Aero-Clubs voraus. Darunter verstehen wir wird die Beherrschung des Modells und die bruchfreie Landung auf der Piste. Dies ist vor allem für unser Verhältnis zu den Nachbarn unabdingbar! Bis zum Erreichen dieser Qualifikation ist die Assistenz eines erfahrenen Piloten (z.b. Lehrer/Schüler Einrichtung) Voraussetzung zum Betrieb des Flugmodells Gastflieger können eine zeitlich begrenzte Benutzungsberechtigung gegen Entrichtung einer Tagesgebühr von 5,-- erwerben. Voraussetzung ist die gleichzeitige Anwesenheit zumindest eines Mitgliedes des MFC Weitwörth/Oberndorf, um die Einhaltung der Flugplatzordnung zu gewährleisten. Der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung ist mit Einzahlungsbeleg vorzuweisen Allen anderen Personen ist der Flugbetrieb untersagt! Seite 1

2 1.3 Erlaubte Modellflugsparten In der Rangordnung: 1. Wettbewerbe aller Modellflug-Sparten 2. Segelflug ohne Antrieb 3. F-Schlepp (Motorflugzeug schleppt Segler) und Huckepack (Motorflugzeug trägt Segler) 4. Segelflug mit Hochstarteinrichtung (Gummiseil oder Winde) innerhalb der Platzgrenzen 5. Solo-Motorflug mit Verbrennungs- oder Elektromotoren (ausgenommen turbinengetriebene 6. Hubschrauber / Drohnen nur unter Einhaltung der nachstehenden Regelung Mit der Rangordnung ist zu verstehen, dass z. B. solo Motorflug keinesfalls den F Schleppbetrieb beeinträchtigen darf Hubschrauber und Drohnen dürfen nur dann geflogen werden, wenn: kein anderer Pilot auf dem Flugfeld steht, sich alle am Flug nicht beteiligten Personen hinter dem Sicherheitszaun befinden, der Hubschrauberflug / Drohnenflug unter den am Flugplatz befindlichen Personen deutlich angekündigt wird. Der Pilot hat für diese Maßnahmen selbst zu sorgen! Jet s und Fluggeräte mit Verbrennungsturbine sind nicht erlaubt! 1.4 Lärmschutzmaßnahmen Die Flugmodelle müssen möglichst leise betrieben werden. Das bedeutet, dass Antriebe mit hohen Drehzahlen (kleine Hochleistungs-Zweitaktmotoren) unbedingt vermieden werden müssen. Die Schalldämpfung von Verbrennungsmotoren muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, so sind auch entsprechend leise Luftschrauben einzusetzen Entscheidend über die Zulässigkeit der Lärmemission eines Flugmodellantriebes und somit über die jeweilige Flugerlaubnis des Modells ist der Betriebsleiter! 1.5 Versicherung Alle Mitglieder des MFC Weitwörth/Oberndorf sind nur dann versichert, wenn der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr beim Österreichischen Aero-Club oder bei einer anderen Versicherung einbezahlt wurde. Dem Pilot ist die Deckungssumme und Schadenshöhe der Versicherung durch den ÖAeC bekannt. Eine höhere Einstufung obliegt dem Pilot selbst. Der Verein bietet dem Vereinsmitglied eine Modellflugversicherung über den ÖAeC an, entzieht sich aber jeglicher Verantwortung über den Versicherungsschutz, diese trägt jeder Pilot selbst Gastflieger müssen vor der Benützung des Fluggeländes einen entsprechenden Versicherungsnachweis für Modellflugpiloten samt Einzahlungsbeleg vorweisen. 1.6 Schadensfälle Bei Außenlandung oder Absturz eines Flugmodells außerhalb der Piste ist zu beachten, dass sich nicht mehr Personen als unbedingt nötig an der Rückholung beteiligen, um Flurschäden weitgehend zu vermeiden. Seite 2

3 1.6.2 Bei Eintritt oder der Vermutung eines Schadenfalles durch ein Flugmodell ist nach Rücksprache mit dem Betriebsleiter der betroffene Besitzer eines Grundstückes oder einer Sache umgehend zu informieren um eine allfällige Schadensvergütung zu regeln. Bei Bedarf ist Kontakt mit der zuständigen Versicherung aufzunehmen. 1.7 Erste Hilfe Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die erfolgreich an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort oder an einer Ausbildung in Erste Hilfe teilgenommen hat Die Erste Hilfe Ausrüstung befindet sich im Container. Sie ist mit einem roten Kreuz gekennzeichnet. Europäischer Notruf: Umweltschutz Besondere Sorgfalt ist im Umgang mit Treibstoffen geboten. Kein Überlauf beim Betanken, Verschlüsse sofort nach dem Tanken aufsetzen Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer und Licht ist im Büro- und Werkstatt-Container verboten Ein Feuerlöscher befindet sich im Werkstatt-Container. 2. FLUGBETRIEB 2.9 Betriebsleiter Bei mehr als 3 anwesenden Piloten ist ein Betriebsleiter aus deren Reihe zu bestimmen Er ist zuständig für die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf des Flugbetriebes, im Besonderen für: Einhaltung der Flugplatzordnung Einhaltung von Absperrungen und Begrenzungen Festlegung der Start- und Landerichtung Einweisung von Gästen Beobachtung des Flugraumes auf Annäherung und Überflügen von bemannten Flugzeugen und Hubschraubern Den Anweisungen des Betriebsleiters ist unverzüglich Folge zu leisten Der Pilot trägt trotz Anweisungen des Betriebsleiters die volle Verantwortung für sein Flugmodell. Der Betriebsleiter ist von jeder Haftung ausgeschlossen Startberechtigte Flugmodelle Es dürfen nur Flugmodelle in Betrieb genommen werden, deren Antrieb hinsichtlich der Geräuschemission unbedenklich und deren technische Funktionssicherheit gewährleistet ist. Die Entscheidung darüber obliegt dem Betriebsleiter Das maximale Abfluggewicht eines Flugmodells darf gemäß Luftfahrtgesetz und Versicherungsbestimmungen 25 kg nicht überschreiten. Seite 3

4 2.11 Flugbereich Geografische Grenzen: Norden: Zubringerstraße nach Oberndorf (B156A) Süden: Reithalle Westen: 50m vor der Lokalbahntrasse Osten: Pistenrand Ausgenommen sind Schleppzüge und Segler in großer Höhe. Start- oder Landevorgänge in Richtung Süden (Reithalle) sind so kurz wie möglich zu halten. Eine Annäherung an und das Überfliegen von Gehöften und Wohnhäusern ist mit jeder Art von Flugzeugen VERBOTEN! Flughöhe - Laut dem Luftverkehrsrecht ist die Flughöhe in Österreich auf 150 Meter über Grund beschränkt. Ein Überscheiten der Flughöhe ist nur mit schriftlicher Sondergenehmigung der Austro Control oder einer zuständigen Behörde möglich bei Annäherung eines Rettungshubschraubers oder tieffliegenden bemannten Flugzeugen ist umgehen die Flughöhe zu verlassen, großräumig auszuweichen und wenn möglich zu landen. Es wird bei Flugbetrieb empfohlen, immer eine Person als Luftraumbeobachter abzustellen, der die Annäherung von bemannten Flugzeugen sofort meldet Betriebszeiten Täglich von 10:00 Uhr bis zwei Stunden vor Sonnenuntergang 2.13 Sicherheit und Ordnung Bei Anwesenheit von mehr als drei Piloten muss ein Betriebsleiter und Luftraumbeobachter aus deren Reihe bestimmt werden Die Benutzung des Flugplatzes und dessen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Weder der Grundstückseigentümer noch der Pächter haften für Sach- oder Personenschäden, insbesondere durch herabfallende Äste Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung von Personen und Sachen nicht gefährdet oder gestört werden Das Anfliegen von Personen und Tieren sowie das Überfliegen von Menschengruppen, Fahrzeugabstellplätzen und Häusern ist untersagt! Bei Feldarbeiten in angrenzenden Grundstücken ist das Überfliegen des betreffenden Sektors sofort einzustellen Die Piste darf während des Flugbetriebes nur zum Start und zur Rückholung nach der Landung betreten werden Auf Kinder ist besonders zu achten. Parkplatz, Vorbereitungsraum und Flugpiste bergen besondere Gefahren und sind daher nicht als Spielplatz vorgesehen Die Inbetriebnahme von Modellmotoren ist nur abseits des Vorbereitungsfeldes oder am Rande des Flugfeldes erlaubt. Der Pilot hat darauf zu achten, dass er beim Startvorgang bei einem eventuellen Propellerverlust oder Ausbrechen des Modelles keine Personen oder Sachschäden verursachen kann. Seite 4

5 Die aktiven Piloten haben sich am dem Wind abgewandten Ende der Piste in einer Gruppe zu platzieren, um die direkte und deutliche Absprache der Piloten zu ermöglichen. Dies verhindert auch, dass Piloten, die sich an einem anderen Ort an der Piste befinden, durch Start- oder Landemanöver gefährdet werden Bei auftretenden Problemen sind die anderen Piloten rasch zu informieren bzw. zu warnen! Start, Landung und tiefe Vorbeiflüge sind laut und deutlich anzukündigen! 2.14 Verhalten im Fluge Das Flugmodell muss während des gesamten Fluges vom Piloten kontrolliert werden. Die Distanz zum Modellflugzeug ist den Sichtverhältnissen entsprechend so einzurichten, dass eine sichere Kontrolle der Flugmanöver jederzeit möglich ist Die gesetzlich erlaubte, maximale Flughöhe beträgt 150 m über Grund Schleppgespanne und Huckepack-Modelle haben Vorrang. Einzeln fliegende Modelle müssen rechtzeitig ausweichen Gleichzeitig dürfen sich nur maximal zwei Flugmodelle mit Verbrennungsmotor in der Luft befinden, wobei den Schleppmaschinen der Vorrang einzuräumen ist Bemannten Luftfahrzeugen ist weiträumig auszuweichen Organisation der Landungen Segelflugmodelle haben Landevorrang! Die Landungsabsicht muss vom Piloten deutlich angekündigt werden, worauf die Piste unverzüglich freizumachen ist Bei Flugnotlage ist die Piste schnellstens freizumachen und das gestörte Flugmodell von allen Anwesenden aufmerksam zu beobachten Nach der Landung ist das Flugmodell unverzüglich von der Piste entfernen. 3. FERNSTEUERUNGEN 3.16 Inbetriebnahme von Fernsteuerungen Grundsätzlich dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die in der EU bzw. von der Österreichischen Post zugelassen sind Bei einer Funkfrequenz von 2,4 GHz ist eine Überlappung von Funksignalen mit anderen Modellpiloten weitgehen ausgeschlossen. Der Pilot sollte trotzdem darauf achten, dass die Anlage bei Nichtbenutzung immer abgeschaltet ist Fernsteuerungen im 35 MHz Band dürfen im gesamten Bereich des Modellflugplatzes grundsätzlich nur dann eingeschaltet werden, wenn die entsprechende Frequenztafel an der Senderantenne befestigt ist. Die Frequenztafeln befinden sich am Container. Größte Disziplin und Vorsicht ist in dieser Hinsicht angebracht. Bei Mehrfachbelegung eines Kanals ist die Übergabe der Frequenztafel an einen anderen Piloten eindeutig und in direkter Absprache zu regeln. Vor dem Verlassen des Flugplatzes, ist die Frequenztafel wieder zu retournieren. Weitwörth am Der Vorstand Seite 5

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