Landkreis Wittenberg. Teilplan. Jugendarbeit. Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO Christian v.r.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Landkreis Wittenberg. Teilplan. Jugendarbeit. Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO Christian v.r."

Transkript

1 Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO Christian v.r. / PIXELIO Teilplan Jugendarbeit

2 Sprachliche Gleichstellung Personen und Funktionsbezeichnungen gelten in weiblicher und männlicher Form Redaktionelle Anmerkung: In Übereinstimmung mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen, zu welchen insbesondere das Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe - sowie das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG-LSA) zählen, ist im Folgenden für den örtlicher der öffentlichen Jugendhilfe als Struktureinheit teilweise die Bezeichnung Jugendamt zu finden. Impressum Teilplan - Jugendarbeit - Bestandsfestellung Bearbeitungsstand: Herausgeber: Landkreis Wittenberg Der Landrat Breitscheidstr. 3, 6886 Lutherstadt Wittenberg Redaktion: Landkreis Wittenberg, Jugendamt (Verwaltung und Jugendhilfeausschuss) Breitscheidstr. 4, 6886 Wittenberg Cornelia Rohrbeck, Leiterin Stabsstelle Planung, Tel.: Peter Hänel, Sachbearbeiter Jugendhilfeplanung, Tel.: cornelia.rohrbeck@landkreis-wittenberg.de peter.haenel@landkreis-wittenberg.de Copyright: Alle Rechte zur Vervielfältigung und Verbreitung, insbesondere auch das Recht der Einspeicherung in Datenbanken, liegen beim Herausgeber und bedürfen dessen ausdrücklicher Einwilligung. 2

3 Gliederung Teilplan Jugendarbeit gem. 11 SGB VIII 1 Einleitung 4 2 Rechtsgrundlagen 5 3 Planungskonzeption 6 4 Bestandsfeststellung Zielgruppe en der Kinder- und Jugendarbeit Personelle Sicherstellungen der Kinder- und Jugendarbeit Fachkräfteprogramm des Landes Sachsen-Anhalt Richtlinie für Jugendarbeit des Landkreises Wittenberg Finanzierung durch den Landkreis Wittenberg Sonstige personelle Einsätze in der Kinder- und Jugendarbeit Sonstige Angebote der Jugendarbeit Mobile Angebote der Jugendarbeit Projektarbeit Kinder- und Jugenderholung Pauschalförderung Verwaltungs- und Fahrtkosten Jugendbildungen im Landkreis Wittenberg Jugendbildungsreferent des Landkreis Wittenberg Jugendbildungsreferent des Kreiskinder- und Jugendringes 18 5 Handlungsempfehlungen 18 Anlagen Verzeichnis der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen im Landkreis Wittenberg 2 Datenblätter der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen im Landkreis Wittenberg Stadt Annaburg 25 Stadt Bad Schmiedeberg 3 Stadt Coswig (Anhalt) 35 Stadt Gräfenhainichen 42 Stadt Jessen (Elster) 46 Stadt Kemberg 63 Lutherstadt Wittenberg 72 Stadt Oranienbaum-Wörlitz 89 Stadt Zahna-Elster 94 schaft: Landkreis Wittenberg 16 3

4 1 Einleitung Der örtliche der öffentlichen Jugendhilfe steht vor der gesetzlichen Verpflichtung, Angebote der Jugendarbeit in einem erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen, ohne dass weitergehende konkrete Details vorgegeben sind. Der geringe Grad einer gesetzlich normierenden Bindung eröffnet dem örtlichen der öffentlichen Jugendhilfe die Möglichkeit, Bedarfsdefinition und Entscheidungen zu deren Umsetzung eigenverantwortlich vorzunehmen. Jugendarbeit ist einerseits von einem Wandel gesellschaftlicher und sozialer Rahmenbedingungen andererseits von Veränderungen in der Kindheits- und Jugendphase betroffen. Dieser wird gekennzeichnet durch: - demographischen Wandel - soziale gesellschaftliche Differenzierungsprozesse - Konkurrenz kommerzieller Angebote - Optionsvielfalt in der Freizeitgestaltung - Ausbau der Ganztagsschulbetreuung - wachsender Erwartungsdruck in der Präventionsfunktion von Bildung und Erziehung - begrenzte Ressourcen - zeitliche Verdichtung der Jugendphase (Quelle: Frankfurter Kommentar SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe; 7. Auflage S. 188 f) Die Dynamik bewirkt eine permanente Aktualisierung der Angebotsstruktur, um deren Erforderlichkeit ständig zu gewährleisten. Ausgehend von der Bestandsanalyse ist der Bedarf an Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe zu ermitteln und Aktivitäten zu dessen Befriedigung einzuleiten. Die strategische Ausrichtung zukünftigen Handelns auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendarbeit lässt sich folgendermaßen beschreiben: Die Kinder- und Jugendarbeit ist seit jeher ein Feld der sozialen, politischen und kulturellen Bildung, der Gestaltung von Freizeit in selbstorganisierter Form, der Organisation junger Menschen in von ihnen gewählten Zusammenschlüssen sowie in besonderen Formen der offenen en. Ihre Orte sind vertraute Freizeittreffpunkte, Plätze der non-formalen und informellen Bildung, teilweise auch der gezielten Jugendbildungsarbeit. Besonders in der offenen Jugendarbeit können die Jugendhäuser und Jugendfreizeitstätten zu wichtigen Anlaufstellen für junge Menschen werden, die sich in der gleichaltrigen Gruppe zusammenfinden. Zugleich ist Kinder- und Jugendarbeit ein von unterschiedlichen interessen und Angebotsformen geprägtes Arbeitsfeld. Auch heute noch ist sie, wie kaum ein anderes Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe, inhaltlich, regional und trägerspezifisch vielseitig ausgestaltet; zugleich steht sie immer wieder auch in der Kritik, es wird nach der Aktualität ihrer Konzeptionen gefragt. ( ) Kritisch zu betrachten ist, ob Kinder- und Jugendarbeit die notwendige Nähe zu neuen Zielgruppen hat, ob sie als Ort der Freizeit noch ausreichend frequentiert wird und ob sie im ausreichenden Umfang innovativ und experimentell angelegt ist. Trotz dieser kritischen Betrachtungsweise ist unstrittig, dass die Bedeutung dieser außerschulisch angelegten pädagogischen Arbeit im Kontext des Aufwachsens junger Menschen durchaus gestiegen ist und die Kinder- und Jugendarbeit hilfreiche Funktionen für die Orientierung junger Menschen wahrnimmt. Denn als Ort außerschulischer Bildung, der sie immer schon war, hat sie in den letzten Jahren durchaus die Qualität entwickelt, dass sie junge Menschen zusammenführt, ihnen Räume gibt, Gelegenheitsstrukturen eröffnet und sie in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit fördert. (Quelle: 14. Kinder- und Jugendbericht vom 3.1.) 4

5 Für den Landkreis kann eindeutig bestätigt werden, dass sich die Angebote den Bedarfen und der Notwendigkeit angepasst haben. Die Problemlagen bei Kindern und Jugendlichen sind komplexer und vielfältiger geworden. Der Mindesteinsatz von fachkompetenten Personal (Personalstellen über das Fachkräfteprogramm und die Jugendpauschale) ermöglicht es, weitere Voraussetzungen für die Festigung des Toleranz- und Demokratieverständnisses der Kinder und Jugendlichen zu schaffen und die präventive notwendige Kinder- und Jugendarbeit im ländlichen Raum aufrechtzuerhalten. Die Verpflichtung zur bedarfsgerechten Planung auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendarbeit durch den örtlichen der öffentlichen Jugendhilfe lässt sich aus 8 Abs. 1 SGB VIII ableiten. Mittels Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom erfolgte eine entsprechende Aufgabenstellung zur Erarbeitung eines aktuellen Teilplanes, welcher zum 1. Juli 214 in Kraft treten wird. Mit der Erstellung eines aktuellen Teilplanes liegt ein Führungs-, Handlungs- und Steuerungsinstrument vor, welches die allgemein gehaltene Verpflichtung zur Vorhaltung entsprechender Angebote der Kinder- und Jugendarbeit den konkreten Bedingungen im Landkreis Wittenberg entsprechend umsetzt. 2 Rechtliche Grundlagen Grundlegende Rechtsnormen für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sind 2 Abs. 2 Nr. 1 sowie 11 SGB VIII. Aus der in 11 Abs. 1 SGB VIII dargelegten Verpflichtung des örtlichen s der öffentlichen Jugendhilfe, jungen Menschen welche Förderung in ihrer Entwicklung benötigen, erforderliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen, lässt sich ableiten, dass es sich hier um eine klare und eindeutige Leistungsverpflichtung handelt. Aus der objektiven Rechtsverpflichtung des örtlichen s der öffentlichen Jugendhilfe Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen, lässt sich kein individueller einklagbarer Rechtsanspruch für einzelne Bürger ableiten, da kein gesetzlich fundierter individueller Leistungsanspruch vorliegt. Folgende Rechtsnormen sind für die Kinder- und Jugendarbeit weiterhin von Bedeutung: - 12 SGB VIII - Förderung der Jugendverbände Die Rechtsnorm hebt die Stellung und Bedeutung von Jugendverbänden und Jugendgruppen auf dem Gebiet der Jugendarbeit vor. - 8 SGB VIII Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Aus der Festlegung zur Mitbestimmung und Mitgestaltung der Kinder- und Jugendarbeit durch junge Menschen ( 11 Abs. 1 SGB VIII) lässt sich die Verbindung zu 8 SGB VIII ableiten, d.h. der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (und jungen Volljährigen) ist Aufmerksamkeit in besonderem Maße zu widmen. - 3 und 4 SGB VIII Öffentliche und freie der Jugendhilfe Die für alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe geltenden Festlegungen in Bezug auf die problematik wie Vielfalt der landschaft, Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit den freien n, Selbständigkeit der freien, Primat der freien schaft und Förderung der freien durch die öffentliche Jugendhilfe gelten auch auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendarbeit. 5

6 - 74 SGB VIII Förderung der freien Jugendhilfe Die für die Kinder- und Jugendhilfe grundsätzlich geltende Rechtsnorm, welche u. a. die Förderung freier zum Gegenstand hat, gilt somit auch für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. - 79a SGB VIII Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe Seit September 212 besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Festlegung, Entwicklung und Prüfung von Qualitätsstandards. 3 Planungskonzeption Mit Beschluss vom 24. April 214 beauftragte der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung zur unverzüglichen Aktualisierung der Jugendhilfeplanung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Dem gingen eine Reihe von Planungs- und Beteiligungsaktivitäten voraus. Dies waren: - Beratung mit den Jugendpflegern des Landkreises Wittenberg zur Darlegung des Anliegens der Jugendhilfeplanung (November ) - verwaltungsinterne Workshops (monatlich von Dezember bis Mai 214) - Beratungen mit den en der Kinder- und Jugendarbeit in schaft des Landkreises Wittenberg (monatlich) - Durchführung und Auswertung einer Freizeitumfrage von Kindern und Jugendlichen im Interesse von Bedarfsermittlungen Bei der Jugendhilfeplanung handelt es sich um eine hervorgehobene Angelegenheit, mit welcher sich der Jugendhilfeausschuss befasst ( 71 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII). Somit war dieses Gremium insbesondere in Gestalt des Unterausschusses Jugendhilfeplanung in den Erarbeitungsprozess des Teilplanes einzubeziehen. Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wurde im Rahmen der Sitzungstätigkeit über den jeweils aktuellen Erarbeitungsstand informiert sowie Teil- und Gesamtergebnisse vorgestellt. Mit den o. g. Beteiligungsaktivitäten wurde entsprechenden gesetzlichen Forderungen insbesondere nach 8 Abs. 1, 8 Abs. 3, 81 SGB VIII Rechnung getragen. Unabhängig davon diente die Beteiligung folgenden Zielen: - Nutzung von externem Sachverstand für den Erarbeitungsprozess - Durchsetzen von Interessen Betroffener - Gewährleistung eines demokratischen und kommunikativen Prozesses Als Beschluss des Kreistages des Landkreises Wittenberg erlangt der Teilplan verbindlichen Charakter und ist umzusetzen, wobei im ersten Schritt eine Darlegung der Bestandsfeststellung im Jahr 214 vorgenommen wird. Planungsziele - Definition eines bedarfsgerechten Umfangs in der Angebotsstruktur der Kinder- und Jugendarbeit; - Gewährleistung bedarfsgerechter Angebote an Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit; - Sicherung von Landeszuweisungen, welche in Abhängigkeit vom Vorhandensein einer Bedarfsplanung gewährt werden; - Durchsetzung von Wirtschaftlichkeitsaspekten bei en in schaft des Landkreises; - Sozialraumorientierungen; - Sicherung der zielgruppenbezogenen und territorialen Ausgleichsfunktionen; - Aktualisierung der Richtlinie Jugendarbeit mit der Option einer Überarbeitung; 6

7 - Entwicklung eines Systems der Beteiligung von jungen Menschen an der Schaffung einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur. 4 Bestandsfeststellung 4.1 Zielgruppe Als Zielgruppe für Kinder- und Jugendarbeit sind nach 11 SGB VIII junge Menschen definiert. Entsprechend 7 SGB VIII gilt als junger Mensch, wer noch nicht 27 Jahre alt ist. Aus den betreffenden Rechtsnormen lässt sich ableiten, dass es keine zielgruppenbezogenen Einschränkungen in Bezug auf - Geschlecht, - Nationalität / Staatsangehörigkeit, - Religion, - Wohnort / gewöhnlichen Aufenthalt, - sozialen Status, - Weltanschauung bzw. - Persönlichkeitsstruktur (z. B. Behinderung) gibt. Da die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit freiwillig und in Übereinstimmung mit entsprechenden Neigungen in Anspruch genommen werden, lassen sich folgende altersbezogene Einteilungen erkennen: - 6 Jahre geringe Inanspruchnahme (Grundsätzlich werden u. a. aus zivilrechtlichen Aspekten keine Angebote für diese Altersgruppe vorgehalten) 7-14 Jahre stärkere Inanspruchnahme mit zunehmendem Alter Jahre Hauptgruppe der Inanspruchnahme Jahre geringer werdende Inanspruchnahme mit zunehmendem Alter Jahre geringe Inanspruchnahme Im Weiteren gelten junge Menschen von 7 bis 21 Jahre als altersbezogene Hauptzielgruppe. Auf diese wird sich unter Umständen aus sachlichen Erwägungen im Weiteren beschränkt. Potentielle Zielgruppe im Jahr : (Quelle: 5. Regionale Bevölkerungsprognose für das Land Sachsen-Anhalt) Gemeinde Zielgruppe bis unter 27 Jahre Hauptzielgruppe 7 bis 21 Jahre Annaburg Bad Schmiedeberg Coswig Gräfenhainichen Jessen Kemberg Lutherstadt Wittenberg Oranienbaum - Wörlitz Zahna Elster Landkreis Wittenberg

8 4.2 en der Kinder- und Jugendarbeit Eine Übersicht zu allen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen ist als Anlage 1 zu finden. Kinder pro Mit Stand vom ist im statistischen Mittel im Landkreis Wittenberg für 214 junge Menschen im Alter zwischen 7 und 21 Jahren eine sich in Betrieb befindende Kinder- und Jugendeinrichtung vorhanden. Eine hohe sdichte weisen die Städte Jessen, Zahna - Elster und Kemberg auf. Eine niedrige sdichte dagegen zeigen die Städte Oranienbaum - Wörlitz, Lutherstadt Wittenberg und Gräfenhainichen. Fachliche Zuständigkeit nach schaft 1% 9% 8% 7% 6% 5% 4% 3% 2% 1% öffentliche schaft freie schaft % Im statistischen Durchschnitt des Landkreises Wittenberg befinden sich 2/3 in freier und 1/3 in öffentlicher schaft. 8

9 Frequentierung Im statistischen Mittel wurde im Landkreis Wittenberg eine Kinder- und Jugendeinrichtung von jungen Menschen der Hauptzielgruppe besucht. Eine hohe Besuchsfrequentierung weisen dabei die Städte Annaburg, Lutherstadt Wittenberg sowie Gräfenhainichen auf. Eine niedrige Frequentierung dagegen zeigen die en der Städte Zahna Elster, Coswig, Kemberg und Bad Schmiedeberg en in Betrieb Förderung Miet- und Betriebskosten Eine Förderung von Miet- und Betriebskosten erfolgt bei 4,6% aller Kinder- und Jugendeinrichtungen im Landkreis Wittenberg. Eine geringe Inanspruchnahme von Förderungen der Miet- und Betriebskosten wird im Regelfall durch eine Förderung anderer Teilbereiche ausgeglichen. In den vergangenen Jahren belief sich der Betriebs- und Mietkostenanteil gegenüber allen Aufwendungen im Rahmen der Richtlinie für Jugendarbeit bei etwa 2 %. 4.3 Personelle Sicherstellung der Kinder- und Jugendarbeit Der Landkreis Wittenberg fördert als örtlicher der öffentlichen Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit nach 11 SGB VIII 23,73 VZÄ (Vollzeitäquivalent) als Personalkosten. Dabei kann es unter Umständen zu Überschneidungen mit anderen Bereichen etwa bei Streetworkern in Bezug zum 13 SGB VIII kommen, welche nicht berücksichtigt wurden. 9

10 4.3.1 Fachkräfteprogramm des Landes Sachsen-Anhalt Im Rahmen des Fachkräfteprogrammes werden Personalstellen für hauptamtliche sozialpädagogische Mitarbeiter bei öffentlichen und freien n der Kinder- und Jugendhilfe gefördert. Das Land Sachsen-Anhalt erlässt hierzu eine Richtlinie. Die mittels Fachkräfteprogramm geförderten Stellen sind in der Jugendhilfeplanung zu berücksichtigen. Die Fachkräfte können sowohl im Interesse des 11 SGB VIII (Kinder- und Jugendarbeit) als auch in Bereichen der Jugendsozialarbeit nach 13 SGB VIII bzw. dem erzieherischer Kinder- und Jugendschutz nach 14 SGB VIII tätig sein. Da eine Abgrenzung der einzelnen Themen schwer zu bewerkstelligen ist, erfolgt im Weiteren eine Betrachtung des gesamten Fachkräfteprogrammes. Das zurückliegende Fachkräfteprogramm galt von 211 bis. Gegenstand der Förderung Gemeinde Zuwendung für VZÄ davon Anteil VZÄ (gesamt) Kommune (Dritte) Annaburg Jugendpfleger,8,12 Bad Schmiedeberg Jugendpfleger,8,12 Coswig Jugendpfleger,8,12 Gräfenhainichen Jugendpfleger 1,,32 Jessen Jugendpfleger 1,,18 Kemberg Jugendpfleger,8,12 Lutherstadt Wittenberg 2 Jugendpfleger Streetworker 1,65,8,62, Zahna Elster Jugendpfleger,8,12 Im Interesse des gesamten Sportjugendpfleger,8, Landkreises Gesamt 9,5 1,72 Die Aufwendungen für das Fachkräfteprogramm waren laut Richtlinie wie folgt zu verteilen: Land Sachsen-Anhalt 7 % Landkreis Wittenberg bis zu 3 % Städte des Landkreises, Freie bzw. Dritte angemessene Kostenbeteiligung Der Landkreis Wittenberg bekannte sich mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 12. Dezember zur Notwendigkeit des Einsatzes der Fachkräfte auch in Zukunft in dem bisherigen Umfang. Damit verbunden war die Kompensation des gekürzten Landesfinanzierungsanteils durch Mittel des Landkreises Richtlinie für Jugendarbeit des Landkreises Wittenberg Unter der Voraussetzung, dass entsprechende Planstellen für sozialpädagogische Fachkräfte Aufnahme in die Jugendhilfeplanung fanden, können für entsprechende Personalkosten in Übereinstimmung mit Punkt 7.1 der Richtlinie Jugendarbeit finanzielle Zuwendungen gewährt werden. 1

11 Gegenstand der Förderung im Landkreis Wittenberg Gemeinde Zuwendung für Anteil VZÄ (gesamt) Lutherstadt Wittenberg Jugendpfleger Streetworker 1,8,8 Oranienbaum - Wörlitz Jugendpfleger Fachkraft für Gebietsverkehrswacht 1,5,63 Im Interesse des gesamten Landkreises Jugendbildungsreferent Fachkraft für Suchtprävention,8,55 Gesamt 6,8 Die Aufwendungen für Personalkosten, welche im Rahmen der Richtlinie für Jugendarbeit erstattet wurden, betrugen etwa 5 % aller über die Richtlinie Jugendarbeit getätigte Zuwendungen Finanzierung durch den Landkreis Wittenberg Es handelt sich um Aufwendungen, welche ausschließlich durch den Landkreis Wittenberg für Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in schaft des Landkreises sowie das Soziokulturelle Zentrum Pferdestall in Lutherstadt Wittenberg getragen werden. Zuwendung für Zuwendungsempfänger Anteil VZÄ (gesamt) Lutherstadt Wittenberg Kindertreff Pferdestall 2, 1,6 Gräfenhainichen Schülerfreizeitzentrum 2, Jessen Freizeittreff 3, Gesamt 8, Sonstige personelle Einsätze in der Kinder- und Jugendarbeit Beschäftigte über AGH Maßnahmen Eine weitere Stütze in der Arbeit (Projekte) stellen auf sozialpädagogischem Gebiet nichtqualifizierte Kräfte dar. Diese rekrutieren sich insbesondere aus Personen, welche über arbeitsmarktpolitische Instrumente bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt unterstützt werden sollen. Dabei war in Bezug auf den Einsatz entsprechender Kräfte in en der Kinder- und Jugendarbeit folgende Entwicklungen zu verzeichnen: Inhaber der Jugendleiterkarte/Bundesfreiwilligendienst Im Landkreis Wittenberg verfügen per 1. März 214 etwa 7 Personen über eine Jugendleiterkarte. Die Qualifizierten verfügen somit über die Befähigung zum Anleiten von Jugendgruppen und können als Multiplikatoren im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit wirken. Des Weiteren sind in en Personen tätig, die den Bundesfreiwilligendienst leisten. 11

12 4.4 Sonstige Angebote der Jugendarbeit Mobile Angebote der Jugendarbeit Spielmobil des Landkreises Wittenberg Die Angebote des Spielmobils stehen in Übereinstimmung mit 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII. Sie dienen schwerpunktmäßig der Kinder- und Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit. Allerdings sind auch fachübergreifende Maßnahmen mit den Bereichen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutz oder der Jugendsozialarbeit (Streetworker) möglich. Orte im ländlichen Raum, welche nicht oder nur in begrenzter Form über stationäre Angebote der Kinder- und Jugendarbeit - so Jugendfreizeiteinrichtungen - verfügen, gehören zu bevorzugten Einsatzgebieten. Einsätze pro Jahr Mittelwert Nutzer pro Jahr Mittelwert Das Spielmobil kommt ausschließlich in den Monaten April bis Oktober und da vor allem an den Wochentagen zum Einsatz. Eine hohe Einsatzfrequentierung ist insbesondere in den Monaten Juni und September zu verzeichnen, weniger in den Sommerferien. 12

13 Die Finanzierung des Spielmobils (Personal-, Sachkosten) trägt der Landkreis Wittenberg. Sportmobil des Kreissportbundes im Landkreis Wittenberg Die Angebote des Sportmobils stehen in Übereinstimmung mit 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII. Sie dienen der Kinder- und Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit. Allerdings sind auch fachübergreifende Maßnahmen mit den Bereichen erzieherischer Kinder- und Jugendschutz oder Jugendsozialarbeit (Streetworker) zu verzeichnen. Durch die sich in dem Sportmobil befindlichen Materialien und Geräte können eigenständige Maßnahmen sichergestellt werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit zur Unterstützung anderer sportlicher Veranstaltungen. Die Angebote können grundsätzlich ohne jahreszeitliche oder wochentägige Einschränkung genutzt werden. Orte im ländlichen Raum, welche nicht oder nur in begrenzter Form über stationäre Angebote in Form von Sporthallen, Sportplätzen, Sportvereinen oder Jugendfreizeiteinrichtungen verfügen, gehören zu bevorzugten Einsatzgebieten. Im Jahr waren 287 Einsätze in etwas mehr als 1 Einsatzorten in allen Städten des Kreisgebietes zu verzeichnen. Es nahmen junge Menschen die unterschiedlichen Angebote in Anspruch. Für die Unterhaltung und den Einsatz des Sportmobils trägt der Kreissportbund Wittenberg e. V. die Verantwortung. Der Landkreis Wittenberg als örtlicher der öffentlichen Jugendhilfe beteiligt sich an den für die Gewährung entsprechender Angebote entstehenden Kosten in Form einer jährlichen fixen Zuweisung an den Kreissportbund. Die Aufwendungen für Personalkosten werden über das Fachkräfteprogramm gedeckt. Der Landkreis Wittenberg trägt anteilig Aufwendungen für Sachkosten. Geschlechtsbezogene Nutzung der Angebote des Sportmobils 43% männlich 57% weiblich 13

14 Alter der Angebotsnutzer des Sportmobils 8% 4% bis 1 Jahre Jahre 23% Jahre 65% Jahre Fachstelle mobile Suchtprävention Die Fachstelle mobile Suchtprävention der Paul Gerhardt Diakonie und Pflege GmbH besteht seit 25 im Landkreis Wittenberg. Das Anliegen der Angebote zielt darauf ab, bei Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Eltern und Multiplikatoren präventiv individuelle Schutzfaktoren zu fördern, um z.b. aggressivem Verhalten bzw. Drogenkonsum entgegezuwirken. Aus Gründen der Wirksamkeit werden entsprechende Maßnahmen und Aktivitäten überwiegend im institutionellen Kontext durchgeführt. So findet die überwiegende Anzahl von Veranstaltungen an Schulen, aber auch in Kindertageseinrichtungen oder Jugendfreizeitstätten statt. Bei der Thematik sind Überschneidungen und Bezüge zum erzieherischen Kinderund Jugendschutz nach 13 SGB VIII zu verzeichnen. Folgende Schwerpunkte in der Tätigkeit sind: - Projekte zur gewaltfreien Kommunikation an Schulen - Schulung von Fachkräften in der Kinder- und Jugendarbeit sowie weiteren Multiplikatoren auf dem Gebiet der Suchtprävention - Aktionen zum verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol sowie weiteren Drogen - Maßnahmen zur sportlichen und kreativen Betätigung (Medienbezug) - Erstellung und Umsetzung ganzheitlicher Konzepte zur Suchtprävention im schulischen Alltag Im Rahmen von 24 Veranstaltungen an Schulen (aller Schulformen) im Jahr, wurden 817 junge Menschen erreicht. Die Arbeitsgruppe Multiplikatoren initiierte 12 Maßnahmen mit insgesamt 85 Teilnehmern. Durch die Veranstaltungen wurden insbesondere Kinder ab 7 Jahren und Jugendliche erreicht. Gebietsverkehrswacht Oranienbaum - Wörlitz Die Angebote der Gebietsverkehrswacht Oranienbaum - Wörlitz stehen in Übereinstimmung mit 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII. Sie dienen schwerpunktmäßig der außerschulischen Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung. 14

15 Eine Nutzung der mobilen Angebote ist grundsätzlich ohne jahreszeitliche oder wochentägige Einschränkung nutzbar. Aktivitäten und Maßnahmen können auch im institutionellen Kontext durchgeführt werden, also an Schulen und Kindertageseinrichtungen. Es kommt zu Berührungen und Überschneidungen mit anderen Bereichen, so dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und der Jugendsozialarbeit. Im Jahr wurden 137 Veranstaltungen durchgeführt, an welchen insgesamt junge Menschen teilnahmen. Die Gebietsverkehrswacht Oranienbaum Wörlitz handelt auch im Interesse von Gebietskörperschaften außerhalb des Landkreises Wittenberg. Die Förderung durch den örtlichen der öffentlichen Jugendhilfe ist auf die Jugendfreizeiteinrichtung beschränkt. Jugendbildungsreferent der freien Die Tätigkeit des Jugendbildungsreferenten in freier schaft erfährt unter Punkt 4.5. eine nähere Betrachtung Projektarbeit Es können einzelne, zeitlich abgegrenzte Projektvorhaben, die einem pädagogischen Anspruch genügen, gefördert werden. Projekte sind kulturelle, sportliche, ökologische, jugendpolitische, soziale und technische Aktivitäten, bei denen sich junge Menschen selbst gestalterisch ausdrücken oder sich mit kreativen Ausdrucksmitteln im weiteren Sinne auseinandersetzen können. (Quelle: Richtlinie Jugendarbeit) Projektarbeit kann an Jugendeinrichtungen gebunden oder von diesen losgelöst realisiert werden. Für diese gibt es keine feststehenden Standards. In Abhängigkeit von der allgemeinen Finanzsituation wird Projektarbeit nachrangig gegenüber den Bereichen Personalkosten sowie Betriebs- und Mietkosten gefördert. Tendenziell dienen Projekte in hervorgehobenem Maße dem Anliegen der Jugendarbeit und weisen eine hohe Wirksamkeit aus. Im Jahr wurden 1 Projekte gefördert: Im Interesse des gesamten Landkreises Wittenberg 2 Lutherstadt Wittenberg 6 Stadt Coswig 1 Zahna-Elster 1 Beispielhaft handelte es sich dabei um: - Sportprojekte - Musikprojekte - Projekte im öffentlichen Raum im Rahmen der Tätigkeit der Streetworker - Projekte in der Freizeiteinrichtung Albatros mit Schwerpunkt auf sozial benachteiligte Kinder- und Jugendliche Der Kostenanteil lag in den vergangenen Jahren gegenüber allen Aufwendungen im Rahmen der Richtlinie für Jugendarbeit bei etwa 3 %. 15

16 4.4.3 Kinder- und Jugenderholung Zuwendungsfähig sind Fahrten, Ferienfreizeiten und Stadtranderholung. Die Stadtranderholung hat Priorität. (Quelle: Richtlinie Jugendarbeit) Angebote der Stadtranderholung wiesen in der Vergangenheit eine rückläufige Tendenz auf. Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung werden in Abhängigkeit von der allgemeinen Finanzsituation nachrangig gefördert. Im Jahr wurden 4 Projekte gefördert, an denen sich junge Menschen aus dem gesamten Landkreis Wittenberg beteiligen konnten. Es handelte sich dabei um Erholungsmaßnahmen mit überwiegendem Sportbezug. Der Kostenanteil von Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen lag in den vergangenen Jahren gegenüber allen Aufwendungen im Rahmen der Richtlinie für Jugendarbeit bei etwa 2 % Pauschalförderung In Übereinstimmung mit Punkt 7.4 der Richtlinie Jugendarbeit können für jeden jungen Menschen der Hauptzielgruppe (7 bis 21 Jahre) pauschal bis zu 3, gewährt werden. Über den tatsächlichen Betrag entscheidet der Jugendhilfeausschuss unter Berücksichtigung der Haushaltslage. Die entsprechende Zuweisung erfolgt an die Städte, welche im Weiteren eigenverantwortlich für die Verteilung verantwortlich sind. In Bezug auf die Verwendung der finanziellen Mittel besteht folgende sachliche Bindung: - Sicherstellung der Angebote der offenen Jugendarbeit in den Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen - Projekte und Tagesfahrten - Entgelte für geringfügig Beschäftigte und Ehrenamtliche Pauschalförderung hat eine vorrangige Zuwendungspriorität und lag gegenüber allen Aufwendungen im Rahmen der Richtlinie für Jugendarbeit bei etwa 2 %. Pauschalförderung Annaburg 7% 6% Bad Schmiedeberg 7% 6% Coswig 1% Gräfenhainichen Jessen 9% Kemberg 35% Lutherstadt Wittenberg 12% Oranienbaum - Wörlitz 8% Zahna - Elster Prozentuale Aufteilung der Mittel für Pauschalförderung 16

17 4.4.5 Verwaltungs- und Fahrtkosten Entsprechend Punkt 7.3 der Richtlinie Jugendarbeit können anerkannte der freien Jugendhilfe sowie für Fachkräfte unter bestimmten Voraussetzungen für Verwaltungs- und Fahrtkosten erhalten. Der Bereich erfährt eine nachrangige Förderung in Abhängigkeit der Haushaltslage. In den vergangenen Jahren belief sich der Verwaltungs- und Fahrtkostenanteil gegenüber allen Aufwendungen im Rahmen der Richtlinie für Jugendarbeit bei etwa 5 %. 4.5 Jugendbildung im Landkreis Wittenberg Jugendbildungsreferent des Landkreises Wittenberg Die sich aus 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII ergebenden Aufgaben der Jugendbildung werden im Landkreis Wittenberg durch den Jugendbildungsreferenten umgesetzt, indem er den Bedarf an Aus- und Fortbildungen der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Kinder- und Jugendarbeit ermittelt und entsprechende Aktivitäten organisiert und durchführt (ggf. auch als Referent). Zum Teilnehmerkreis gehören somit die Fachkräfte, Teilnehmer an AGH Maßnahmen und des Bundesfreiwilligendienstes (BufDi) bzw. des Freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) sowie die ehrenamtlichen Gruppenleiter nach 72 SGB VIII. Besonderer Schwerpunkt dabei ist die Ausbildung zum Erwerb der Jugendleiterkarte nach bundeseinheitlichen Vorgaben mit 4 Stunden im Grundkurs und mindestens 12 Stunden im Aufbaukurs sowie Teilseminaren (Aufsichtspflicht und Haftung für Clubbetreuer): JuLeiCa Teilnehmer gesamt Teilnehmer Grundkurs Teilnehmer Aufbaukurs 1 16 Da 211 kaum mehr ehrenamtliche Kräfte mit einer Jugendleiterkarten (JuLeiCa) - Ausbildung zur Verfügung standen, wurden vorzugsweise Grundausbildungen durchgeführt. 212 und bestand dagegen ein verstärkter Bedarf an Aufbaukursen. Der durch den Landkreis betreute Personenkreis an Inhabern der JuLeiCa beträgt derzeit 72 (Stand: ) und erfasst ausschließlich die beim Landkreis ausgebildeten Personen. Informationen zu Ausbildungen anderer Anbieter stehen dem Landkreis Wittenberg derzeit nicht zur Verfügung. Dem Jugendbildungsreferenten obliegt die Organisation des jährlichen Fachtags der Jugendarbeit (mit regelmäßig 4 und mehr Teilnehmern) und weiterer Fortbildungsveranstaltungen sowie die Begleitung der thematischen Dienstberatungen für die rund 25 Fachkräfte (6 x pro Jahr). Der Jugendbildungsreferent unterstützt die Jugendräume, -clubs und -einrichtungen (auch) vor Ort, gibt dabei fachliche Beratung und versucht angefallene Probleme gemeinsam mit den jeweils zuständigen Partnern/Verwaltungen zu klären. Dazu arbeitet er in den entsprechenden Gremien mit bzw. ihnen zu. Er organisiert bzw. wirkt an sozialen, kulturellen und jugendpolitischen Projekten in Freizeiteinrichtungen, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen mit und übernimmt dabei auch teilweise Aufgaben nach 14 SGB VIII Jugendschutz. 17

18 Weitere Aufgaben des Jugendbildungsreferenten sind die Übernahme für die fachliche Betreuung der Umsetzung von Förderprogrammen wie Stärken vor Ort und aktuell dem lokalen Aktionsplan Toleranz fördern Kompetenz stärken. Dazu erarbeitet er die darin enthaltene Strategie für den Landkreis. Er nimmt sowohl an den Projekten teil und vertritt den Landkreis in den jeweiligen Gremien und Ausschüssen Jugendbildungsreferent des Kreiskinder- und Jugendringes Eine grundsätzliche Aufgabe ist die Unterstützung der Arbeit des Jugendbildungsreferenten des Landkreises Wittenberg in seinen o. g. Aufgaben und Tätigkeiten. Dazu gehört vor allem die Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung von bedarfsgerechten Aus- und Fortbildungen von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Jugendarbeit in Zusammenarbeit mit dem örtlichen der Jugendhilfe (Gruppenleiterschulungen, Schulungen für Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes). Außerdem ist die Betreuung von Jugendräumen, - clubs und - einrichtungen sowie den dort tätigen Fach- und Hilfskräften ein wesentlicher Teil dieses Aufgabenbereichs. Darüber hinaus umfasst der eigenständige Arbeitsbereich folgende Schwerpunkte: - Stärkung und Förderung des Ehrenamtes und damit Werbung für ehrenamtliches Engagement - Wahrnehmungen und Erkenntnisse in Aktion umsetzen und dabei verschiedene Vereine und Verbände integrieren Wichtig sind Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit was vor allem die Präsentation in Ausschüssen, Erarbeitung von Handreichungen und Mitwirkung an Partizipationsprojekten umfasst. Die Anbindung an einen Dachverband von freien n im Landkreis Wittenberg und gleichzeitig selbständigen n ermöglicht und erweitert Gestaltungsspielräume. Neben der Mitarbeit an Projekten mehrerer (z. B. dem jährlichen Jugendhilfefachtag) organisiert der Referent auch selbstständig Projekte zu sozialen, kulturellen, jugendpolitischen und gesundheitsbezogenen Themen sowie mit gewalt- und suchtpräventiven Inhalten in Freizeiteinrichtungen, an Schulen und in anderen Bildungseinrichtungen. Außerdem sind in dieser Stelle Aufgaben des Kinderschutzes nach 8a SGB VIII für den Kinder-und Jugendfreizeitbereich verortet. 5 Handlungsempfehlungen - Erhalt und Sicherstellung der Personalstellen über Fachkräfteprogramm und Jugendpauschale (Mindeststandard) - Prüfung der Möglichkeit die Fachkräfte durch ehrenamtliche Kräfte, welche Aufwandsentschädigung erhalten, zu unterstützen Einstellung von finanziellen Mitteln in den Haushalt - Erarbeitung eines Pools von Personen im Landkreis Wittenberg, die über eine Gruppenleiterausbildung verfügen - Klärung des Umgangs mit Jugendfeuerwehren sowie anderer Hilfsorganisationen bezogen auf die Förderung der angebotenen Jugendarbeit, einschließlich der Erarbeitung und Festlegung von Standards (SGB VIII) - Aufgreifen der Thematik Inklusion im Zuge der weiteren Planungsarbeit - Überarbeitung der Richtlinie für Jugendarbeit bis zum

19 - Erarbeitung der Bedarfsermittlung für einen mittelfristigen Zeitraum im II. Halbjahr Entwicklung eines Auswertungs- und Befragungssystem von jungen Menschen - Definieren von Standards zur Bemessung und Bewertung der Qualität der Kinder- und Jugendarbeit - Herstellen eines sozialräumlichen Ausgleichs im Falle von regionalen Unterschieden Grundsätzliches Ziel ist die verbindliche Festlegung des Umfangs und der Höhe der Bedarfsdeckung durch den Landkreis Wittenberg über einen mittelfristigen Zeitraum durch Beschluss. 19

20 Verzeichnis der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen im Landkreis Wittenberg Stand: Bearbeitung vom Stadt/Ortsteile Jugendliche Einwohner (7-21 Jahre) Besucheranzahl WB durch Dritte Förderung durch LK Förderung Bemerkungen vorhanden betrieben Name der der Jahreswert ja nein ja nein Pk./ Vwk. (VZÄ) MBK. ja nein Einzugsbereich Ortsteile Sonstiges (7-21 Jahre) Annaburg 288 x x "Club House" Ev. Kirchengemeinde Annaburg 6.18,4 x x Annaburg, Groß Naundorf, Kolonie, Labrun, Lebien, Löben, Plossig, Prettin, Purzien, Jessen, Holzdorf Axien 54 x Bethau 17 x Gehmen 7 x Groß Naundorf 57 x Hohndorf 15 x Kolonie 15 x Labrun 18 x Lebien 29 x x Jugendclub Lebien Caritas Verband Löben 13 x Meuselko 18 x Plossig 27 x x Freizeittreff Plossig Stadt Annaburg 32,1 x Lebien, Plossig, Prettingeöffnet seit 9/13 Premsendorf 8 x Prettin 199 x x Jugendclub Prettin Stadt Annaburg 6.32,3 x Annaburg, Axien, Bethau, Groß Naundorf, Lebien, Prettin, Jessen Purzien 12 x ,8 1 3 Bad Schmiedeberg 285 x x Jugendclub Bad Schmiedeberg KKJR WB e.v ,32 x Bad Schmiedeberg Kurkinder Bösewig 8 x Großkorgau 25 x Großwig 33 x Kleinkorgau 19 x Kleinzerbst 13 x Körbin - Alt 1 x Körbin - Neu 14 x Merkwitz 16 x Merschwitz 6 x Meuro 16 x x Jugendclub Meuro KKJR WB e.v. 954,16 x Meuro, B.Schmiedeberg, Österitz Moschwig 12 x Ogkeln 9 x Österitz 3 x Patzschwig 25 x Pretzsch 96 x x Kinder- u. Jugendtreff Pretzsch KKJR WB e.v. 2.1,16 x B.S., Körbin-Alt/-Neu, Sachau Priesitz 12 x Reinharz 13 x Sachau 1 x Sackwitz 2 x Schnellin 22 x Scholis 7 x Söllichau 86 x 2

21 Stadt/Ortsteile Jugendliche Einwohner (7-21 Jahre) Besucheranzahl WB durch Dritte Förderung durch LK Förderung Bemerkungen vorhanden betrieben Name der der Jahreswert ja nein ja nein Pk./ Vwk. (VZÄ) MBK. ja nein Einzugsbereich Ortsteile Sonstiges (7-21 Jahre) Splau 12 x Trebitz 72 x x Jugendclub Trebitz KKJR WB e.v. 41,16 x Trebitz, Bösewig, Kleinzerbst ,8 1 3 Coswig (Anhalt) 791 x x Jugendclub "New Age" AWO KV WB e.v. 2.13,5 x x Coswig, Zieko Bräsen 12 x Buko 1 x Buro 37 x Cobbelsdorf 39 x x Jugendclub Cobbelsdorf AWO KV WB e.v. 842,1 x x Cobbelsdorf, Köselitz, Senst Düben 17 x x Jugendclub Düben Stadt Coswig (Anhalt) 25,1 x x Göritz 6 x Grochewitz 5 x Hundeluft 14 x Jeber-Bergfrieden 4 x Klieken 69 x x Jugenclub Klieken AWO KV WB e.v. 863,1 x x Klieken Köselitz 2 x Krakau 1 x Luko 12 x Möllensdorf 16 x Pülzig 8 x Ragösen 19 x Senst 23 x x Jugendraum Senst Stadt Coswig (Anhalt) Serno 37 x Stackelitz 16 x Thießen 4 x Wahlsdorf 9 x Weiden 12 x Wörpen 13 x x Jugendraum Evang. Pfarramt WörpenMartinsgemeinde Wörpen 125 x Zieko 14 x ,8 4 5 Gräfenhainichen 62 x x Gemeinsames Freizeitzentrum LK WB / Stadt GHC , x Gräfenhainichen, Buchholz, Jüdenberg Buchholz 9 x Hohenlubast 5 x Jüdenberg 6 x Möhlau 122 x x Jugendclub Möhlau KKJR WB e.v. 1.35,4 x Schköna 46 x Tornau 55 x x Jugendclub Tornau Stadt Gräfenhainichen 624 x Zschornewitz 233 x x Jugendclub Zschornewitz KKJR WB e.v ,4 x ,8 1 3 Jessen, Arnsdorf,Leipa, Mark Friedersdorf, x Kinder- und Jugendtreff an der "Maxe"Stadt Jessen (Elster) 8.184,5 x x Mark Zwuschen, Mellnitz, Morxdorf, Naundorf, Jessen (Elster) 678 x Schadewalde, Seyda x Jugendclub "Jahnhaus" Stadt Jessen (Elster) 111,1 x x Jessen, Battin, Gerbisbach, Naundorf x Freizeittreff "Wiesengrund" Landkreis Wittenberg , x Arnsdorf 15 x Battin 19 x x Nutzung Dorfgemeinschaftshaus Stadt Jessen (Elster),5 x Ortsteilarbeit Buschkuhnsdorf 1 x 21

22 Stadt/Ortsteile Jugendliche Einwohner (7-21 Jahre) Besucheranzahl WB durch Dritte Förderung durch LK Förderung Bemerkungen vorhanden betrieben Name der der Jahreswert ja nein ja nein Pk./ Vwk. (VZÄ) MBK. ja nein Einzugsbereich Ortsteile Sonstiges (7-21 Jahre) Dixförda 4 x Düßnitz 22 x x Jugendclub Düßnitz Stadt Jessen (Elster) 2.542,5 x x Düßnitz, Kleindröben, Mauken, Rade Gentha 21 x Gerbisbach 21 x Glücksburg 1 x Gorsdorf 17 x x Jugendclub Gorsdorf-Hemsendorf Stadt Jessen (Elster) 2.697,5 x x Gorsdorf, Grabo, Hemsendorf Grabo 27 x x Jugendclub Grabo Stadt Jessen (Elster) x x Großkorga 13 x Hemsendorf 8 x Holzdorf 97 x x Jugendclub Holzdorf Stadt Jessen (Elster) 3.419,5 x x Buschkuhnsdorf, Holzdorf, Kremitz, Linda (Elster), Möchenhöfe, Neuerstadt, Reicho Kleindröben 15 x x Jugendraum Kleindröben Nutzung Dorfgemeinschaftshaus Stadt Jessen (Elster) x Ortsteilarbeit Kleinkorga 14 x Klöden 36 x x Jugendclub Klöden Stadt Jessen (Elster) 3.121,5 x x Klöden, Rettig, Schützberg Klossa 13 x Kremitz 11 x Leipa 11 x Linda (Elster) 54 x x Jugendclub Linda Stadt Jessen (Elster) Lindwerder 13 x Lüttchenseyda 3 x Mark Friedersdorf 4 x Mark Zwuschen 7 x x Jugendclub in Mark Zwuschen Stadt Jessen (Elster) Mauken x Mellnitz 3 x Mönchenhöfe 12 x Morxdorf 6 x Mügeln 39 x Naundorf 15 x Neuerstadt 11 x Rade 15 x x Jugendraum in Rade Stadt Jessen (Elster) Rehain 2 x Reicho 4 x x Jugendraum Reicho Nutzung Dorfgemeinschaftshaus Stadt Jessen (Elster),5 x Ortsteilarbeit Rettig 1 x Ruhlsdorf 13 x x Jugendraum in Ruhlsdorf Stadt Jessen (Elster) 1.999,5 x Gentha, LüttchenseydaOrtsteilarbeit Schadewalde 9 x Schöneicho 14 x Schützberg 13 x Dixförda, Glücksburg, Großkorga, Kleinkorga, Schweinitz 115 x x Jugendclub "Elster-Eck" Stadt Jessen (Elster) 1.842,5 x x Klossa, Lindwerda, Mügeln, Schweinitz, Steinsdorf, Zwuschen Seyda 11 x Steinsdorf 1 x x Nutzung Dorfgemeinschaftshaus Stadt Jessen (Elster) x Ortsteilarbeit Zwuschen 3 x ,

23 Stadt/Ortsteile Jugendliche Einwohner (7-21 Jahre) Besucheranzahl WB durch Dritte Förderung durch LK Förderung Bemerkungen vorhanden betrieben Name der der Jahreswert ja nein ja nein Pk./ Vwk. (VZÄ) MBK. ja nein Einzugsbereich Ortsteile Sonstiges (7-21 Jahre) Kemberg 227 x x Jugendclub Kemberg Stadt Kemberg 3.446,4 x Kemberg, Gaditz Ateritz 8 x Bergwitz 12 x Bietegast 9 x Boos 3 x Dabrun 32 x Dorna 11 x Eutzsch 5 x x Kindertreff Eutzsch Stadt Kemberg 729,1 x Eutzsch, Pannigkau Gaditz 19 x Globig-Bleddin 52 x x Haus der Begegnung Globig Ev. Kirchengemeinde St.Petrie Pratau 2.41,1 x Gniest 11 x Gommlo 14 x Klitzschena 16 x Lammsdorf 26 x Lubast 6 x Melzwig 19 x Naderkau 7 x Pannigkau 6 x Rackith 38 x x Jugendclub Rackith Stadt Kemberg 1.,5 x Rackith, Bietegast, Dorna, Lammsdorf Radis 122 x Reuden 11 x Rotta 28 x x Jugendclub Rotta Stadt Kemberg 1.194,5 x Rotta, Gniest, Reuden Rötzsch 9 x Schleesen 54 x x Jugendclub Schleesen Stadt Kemberg 244,5 x Schleesen, Naderkau Selbitz 32 x x Jugendclub Selbitz Stadt Kemberg Uthausen 19 x Wartenburg 76 x x Jugendclub Wartenburg Stadt Kemberg 1.424,5 x ,8 6 x Jugendclub Piesteritz KJF WB e.v x WB x Kinder- u. Jugendhaus "Albatros" AWO KV WB e.v. 1.4,9 x WB Lutherstadt x Jugendbegegnungsstätte der Volksso Volkssolidarität x WB x Wittenberg Soziokulturelles Jugendzentrum x IB Mitte ggmbh JHAV WB ,6 x x WB "Pferdestall" x Schülerfreizeiteinrichtung Kindertreff Landkreis Wittenberg Wittenberg , x x Abtsdorf 11 x x Jugendraum Abtsdorf Stadt WB/Volkssolidarität 72 x Abtsdorf, Euper, Karlsfeld Apollensdorf 22 x x Jugendclub Apollensdorf Miniclub "Ganz Groß" e.v. 2.37,65 x Apollensdorf Boßdorf 52 x x Jugendclub Boßdorf Stadt WB/KJF WB e.v x Boßdorf, Kerzendorf, Weddin, Assau, Jahmo Griebo 71 x x Jugendclub Griebo Stadt WB/Miniclub "Ganz Groß" e.v ,1 x Griebo Kropstädt 11 x x Jugendraum Kropstädt Stadt WB/AWO KV WB e.v. x Kropstädt, Wüstemark Mochau 59 x x Jugendraum Mochau Stadt WB/AWO KV WB e.v. 34 x Mochau, Thießen Nudersdorf 113 x x Jugendclub Nudersdorf KJF WB e.v ,45 x Nudersdorf, Schmilkendorf Pratau 186 x x Jugendclub Pratau KJF WB e.v ,45 x Pratau, Wachsdorf Reinsdorf 263 x x Jugendclub Reinsdorf KJF WB e.v. 2.23,45 x Reinsdorf, Braunsdorf, Dobien Schmilkendorf 19 x x Jugendraum Schmilkendorf Stadt WB/KJF WB e.v. x Schmilkendorf 23

24 Stadt/Ortsteile Jugendliche Einwohner (7-21 Jahre) Seegrehna 69 x x Jugendclub Seegrehna KJF WB e.v ,45 x Seegrehna, Selbitz Straach 54 x x Jugendraum Straach Stadt WB/KJF WB e.v. 32 x Straach, Grabo, Berkau , Oranienbaum-Wörlitz 232 x x Brandhorst 8 x Besucheranzahl WB durch Dritte Förderung durch LK Förderung Bemerkungen vorhanden betrieben Name der der Jahreswert ja nein ja nein Pk./ Vwk. (VZÄ) MBK. ja nein Einzugsbereich Ortsteile Sonstiges (7-21 Jahre) Kultur- u. Freizeitzentrum am Verkehrsgarten Gebietsverkehrswacht Oranienbaum e.v. 3.22,63 x x Brandhorst, Goltewitz, Horstdorf, Kakau Gohrau 32 x x Jugendclub Gohrau urban-consult 1.18 x x x Horstdorf, Rehsen, Riesigk Goltewitz 25 x Griesen 26 x Horstdorf 83 x Kakau 49 x Rehsen 25 x Riesigk 11 x Vockerode 113 x x Jugendclub Vockerode Reso-Witt e.v , x x Vockerode Wörlitz 11 x x Jugendbegegnungsstätte "Im Dickicht AWO KV WB e.v ,5 x x Griesen, Riesigk ,13 4 Zahna-Elster 273 x x JRK Kinder- und Jugendtreff Zahna DRK KV Wittenberg x x x 925 x Jugendraum Zahna Stadt Zahna-Elster,55 x x Bülzig 68 x x Kinder- u. Jugendtreffpunkt Bülzig KKJR WB e.v. 16,5 x Dietrichsdorf 11 x Elster (Elbe) 218 x x Jugendclub Elster "Zuflucht" KKJR WB e.v ,1 x x Gadegast 21 x x Jugendraum Gadegast KKJR WB e.v. 5 x Gallin 11 x Klebitz 23 x Leetza 9 x x Jugendclub Leetza KKJR WB e.v. 27,5 x Listerfehrda 41 x x Jugendclub Listerfehrda KKJR WB e.v. 333,5 x x Meltendorf 7 x Mühlanger 134 x x Jugenclub Mühlanger/Gallin KKJR WB e.v x x Mühlanger, Gallin Rahnsdorf 21 x Zallmsdorf 19 x x Jugendraum Zallmsdorf Stadt Zahna-Elster 3 x Zemnick 15 x x Jugendraum Zemnick Stadt Zahna-Elster 3 x Zörnigall 85 x x Jugendclub Zörnigall KKJR WB e.v. 226 x , Landkreis Wittenberg Bildungsreferentin KKJR WB e.v.,8 x x Landkreisgebiet , per zu, ab auf beide Einr. (Räume) in einem Gebäude 24

25 Datenblätter der Kinder- und Jugendeinrichtungen im Landkreis Wittenberg Stadt Annaburg 25

26 Stadt Annaburg Evangelische Kirchengemeinde Annaburg "Club House" - - Jüdenstraße Markt Lutherstadt Wittenberg 6925 Annaburg Ekkehard Bechler (vom beauftragt) Frau Taeger 3537/ / /2357 ekke.bechler@web.de rimata@gmx.de,24 1,22 26

27 Stadt Annaburg Caritas Verband Jugendclub Lebien Prettin Lebien Schlossstraße 1 Hauptstraße Annaburg 6925 Annaburg Herr Vibrans 35386/6168 bzw. 152/ /6385 caritas@prettin.de JC derzeit nicht geöffnet 27

28 Stadt Annaburg Stadt Annaburg Freizeittreff Plossig - Plossig Torgauer Straße 52 Lebiener Straße 17a 6925 Annaburg 6925 Annaburg Frau Schräpler Frau Schräpler 35385/ / / /7221 marina.schraepler@annaburg.de marina.schraepler@annaburg.de,1,52 28

29 Stadt Annaburg Stadt Annaburg Jugendclub Prettin - Prettin Torgauer Straße 52 Lindenstraße Annaburg 6925 Annaburg Frau Anja Liebig Herr Messerle 35385/ / /72-21 anja.liebig@annaburg.de,3 1,5 29

30 Datenblätter der Kinder- und Jugendeinrichtungen im Landkreis Wittenberg Stadt Bad Schmiedeberg 3

31 Stadt Bad Schmiedeberg Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e. V. Jugendclub Bad Schmiedeberg - - Lerchenbergstraße 92 Leipziger Straße Lutherstadt Wittenberg 695 Bad Schmiedeberg Frau Freygang Frau Schmidt 3491/ / / info@kkjr-wittenberg.de schmidt@kkjr-wittenberg.de,32 1,5 2 Bürgerarbeiter 31

32 Stadt Bad Schmiedeberg Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e. V. Jugendclub Meuro - Meuro Lerchenbergstraße 92 Meuro 49a 6886 Lutherstadt Wittenberg 695 Bad Schmiedeberg Frau Freygang Frau Schmidt 3491/ / / info@kkjr-wittenberg.de schmidt@kkjr-wittenberg.de,16,75 1 Bürgerarbeiter 32

33 Stadt Bad Schmiedeberg Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e. V. Kinder- und Jugendtreff Pretzsch - Pretzsch Lerchenbergstraße 92 An der Kirche Lutherstadt Wittenberg 695 Bad Schmiedeberg Frau Freygang Frau Schmidt 3491/ / / info@kkjr-wittenberg.de schmidt@kkjr-wittenberg.de,16,75 1 Bürgerarbeiter 33

34 Stadt Bad Schmiedeberg Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e. V. Jugendclub Trebitz - Trebitz Lerchenbergstraße 92 Wittenberger Chaussee Lutherstadt Wittenberg 695 Bad Schmiedeberg Frau Freygang Frau Schmidt 3491/ / / info@kkjr-wittenberg.de schmidt@kkjr-wittenberg.de,16,75 1 Bürgerarbeiter 34

35 Datenblätter der Kinder- und Jugendeinrichtungen im Landkreis Wittenberg Stadt Coswig (Anhalt) 35

36 Stadt Coswig (Anhalt) Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wittenberg e. V. Jugendclub "New Age" - - Marstallstraße 13 Eisenbahnstraße Lutherstadt Wittenberg 6869 Coswig (Anhalt) Frau Gänsicke Frau Marx 3491/ / / c.pettkus@awo-wittenberg.de kloster6@coswig-online.de 1, 2, 36

37 Stadt Coswig (Anhalt) Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wittenberg e. V. Jugendclub Cobbelsdorf - Cobbelsdorf Marstallstraße 13 Am Sportplatz 6886 Lutherstadt Wittenberg 6869 Coswig (Anhalt) Frau Gänsicke Frau Marx 3491/ / / c.pettkus@awo-wittenberg.de kloster6@coswig-online.de 1, 1, 37

38 Stadt Coswig (Anhalt) Stadt Coswig (Anhalt) Jugendclub Düben - Düben Am Markt 1 Dübener Dorfstraße Coswig (Anhalt) 6869 Coswig (Anhalt) Herr Glaubig Frau Marx 3493/ /6115 und 1522/ /61158 kloster6@coswig-online.de!!! Jugendclubraum im DGH ABGEMELDET!!! 38

39 Stadt Coswig (Anhalt) Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wittenberg e. V. Jugendclub Klieken - Klieken Marstallstraße 13 Kliekener Hauptstraße Lutherstadt Wittenberg 6869 Coswig (Anhalt) Frau Gänsicke Frau Marx 3491/ / / c.pettkus@awo-wittenberg.de kloster6@coswig-online.de 1, 1, 39

40 Stadt Coswig (Anhalt) Stadt Coswig (Anhalt) Jugendraum Senst - Senst Am Markt 1 Senster Dorfstraße Coswig (Anhalt) 6869 Coswig (Anhalt) Herr Glaubig 3493/ /

41 Stadt Coswig (Anhalt) Martinsgemeinde Wörpen Jugendraum Evang. Pfarramt Wörpen Wörpen Wörpen Wörpener Hauptstraße 4 Wörpener Hauptstraße Coswig (Anhalt) 6869 Coswig (Anhalt) Herr Haschker Herr Haschker ; Bastian Loran 3493/ /62938 ; 177/ holm.haschker@kircheanhalt.de holm.haschker@kircheanhalt.de 1, 41

42 Datenblätter der Kinder- und Jugendeinrichtungen im Landkreis Wittenberg Stadt Gräfenhainichen 42

43 Landkreis Wittenberg 2.1. Adresse: Stadt Gräfenhainichen Ortsteil: 2.2. Kontaktdaten: Ansprechpartner: Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e. V. Lerchenbergstraße Lutherstadt Wittenberg Frau Freygang 3491/ / Jugendclub Möhlau Möhlau Neue-Heine-Straße 5a 6772 Gräfenhainichen Herr Tiegs 176/

44 Landkreis Wittenberg 2.1. Adresse: Stadt Gräfenhainichen Ortsteil: 2.2. Kontaktdaten: Ansprechpartner: Stadt Gräfenhainichen Tornau Krinaer Straße Gräfenhainichen Ortsbürgermeister Tornau 34243/ / buergermeister@tornau-heidedorf.de 44 Jugendclub Tornau Tornau Krinaer Straße Gräfenhainichen Enrico Schilling 177/ ,25 (Hausmeister)

45 Stadt Gräfenhainichen Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e. V. Jugendclub Zschornewitz - Zschornewitz Lerchenbergstraße 92 Straße des Friedens 5A 6886 Lutherstadt Wittenberg 6772 Gräfenhainichen Frau Freygang Herr Tiegs 3491/ / / info@kkjr-wittenberg.de tiegs@kkjr-wittenberg.de,4,75 45

46 Datenblätter der Kinder- und Jugendeinrichtungen im Landkreis Wittenberg Stadt Jessen (Elster) 46

47 Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Kinder- und Jugendtreff an der "Maxe" - - Schlossstraße 11 Alte Gorsdorfer Straße Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert Frau Langen 3537/ /27683 bzw. 174/ /27661 mandy.bannert@jessen.de gabriele.langen@jessen.de,625 1,25 (2 AGH) 47

48 Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Jugendclub "Jahnhaus" - - Schlossstraße 11 Schulfestplatz Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert Frau Langen 3537/ /27683 bzw. 174/ /27661 mandy.bannert@jessen.de gabriele.langen@jessen.de,625,625 (1 AGH) 48

49 Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Jugendraum Battin - Battin Schlossstraße 11 Dorfstraße 27 (Dorfgemeinschaftshaus) 6917 Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert Frau Langen 3537/ /27683 bzw. 174/ /27661 mandy.bannert@jessen.de gabriele.langen@jessen.de 7h im Jahr 49

50 Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Jugendclub Düßnitz - Düßnitz Schlossstraße 11 Düßnitzer Dorfstraße Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert Frau Langen 3537/ /27683 bzw. 174/ /27661 mandy.bannert@jessen.de gabriele.langen@jessen.de,625,625 (1 AGH) 5

51 Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Jugendclub Gorsdorf-Hemsendorf - Gorsdorf Schlossstraße 11 Gorsdorf Nr Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert Frau Langen 3537/ /27683 bzw. 174/ /27661 mandy.bannert@jessen.de gabriele.langen@jessen.de,625,625 (1 AGH) 51

52 Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Jugendclub Grabo - Grabo Schlossstraße 11 Graboer Dorfstraße Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert Frau Langen 3537/ /27683 bzw. 174/ /27661 mandy.bannert@jessen.de gabriele.langen@jessen.de 1 Juleica 52

53 Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Jugendclub Holzdorf - Holzdorf Schlossstraße 11 Hauptstraße Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert Frau Langen 3537/ /27683 bzw. 174/ /27661 mandy.bannert@jessen.de gabriele.langen@jessen.de,625,625 (1 AGH) 53

54 Stadt Jessen (Elster) 2.2. Kontaktdaten: Ansprechpartn er: Stadt Jessen (Elster) Jugendraum Kleindröben - Kleindröben Schlossstraße 11 Kleindröben Nr Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert Frau Langen 3537/ /27683 bzw. 174/ /27661 mandy.bannert@jessen.de gabriele.langen@jessen.de 7h im Jahr 54

55 Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Jugenclub Klöden - Klöden Schlossstraße 11 Elbstraße Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert Frau Langen 3537/ /27683 bzw. 174/ /27661 mandy.bannert@jessen.de gabriele.langen@jessen.de,625,625 (1 AGH) 55

56 Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Jugendclub Linda - Linda Schlossstraße 11 Zellendorfer Straße Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert 3537/ /27661 mandy.bannert@jessen.de 56

57 Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Jugendclub Mark Zwuschen - Morxdorf/Mark Zwuschen Schlossstraße 11 Ringstraße Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert 3537/ /27661 mandy.bannert@jessen.de 57

58 Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Jugendraum in Rade - Rade Schlossstraße 11 Battiner Landstraße Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert 3537/ /27661 mandy.bannert@jessen.de 58

59 Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Jugendraum Reicho - Reicho Schlossstraße 11 Am Teich Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert Frau Langen 3537/ /27683 bzw. 174/ /27661 mandy.bannert@jessen.de gabriele.langen@jessen.de 7 h im Jahr 59

60 Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Jugendraum Ruhlsdorf - Ruhlsdorf Schlossstraße 11 Ruhlsdorf Nr. 13b 6917 Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert Frau Langen 3537/ /27683 bzw. 174/ /27661 mandy.bannert@jessen.de gabriele.langen@jessen.de 1 Juleica 6

61 Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Jugendclub "Elster-Eck" - Schweinitz Schlossstraße 11 Obere Weinberge Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert 3537/2768 Frau Langen 3537/27683 bzw. 174/ /27661 mandy.bannert@jessen.de gabriele.langen@jessen.de,625,625 (1 AGH) 61

62 2.2. Kontaktdaten: Ansprechpartn er: Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Jugendraum Steinsdorf - Steinsdorf Schlossstraße 11 Dorfgemeinschaftshaus 6917 Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert Frau Langen 3537/ /27683 bzw. 174/ /27661 mandy.bannert@jessen.de gabriele.langen@jessen.de 2 h im Jahr 62

63 Datenblätter der Kinder- und Jugendeinrichtungen im Landkreis Wittenberg Stadt Kemberg 63

64 Stadt Kemberg Stadt Kemberg Jugendclub Kemberg - - Burgstraße 5 Schützenplatz Kemberg 691 Kemberg Frau Grimm Frau Böhm 34921/ / grimm@stadt-kemberg.de boehm@kkjr-wittenberg.de,4,75 64

65 Stadt Kemberg Stadt Kemberg Jugendklub Eutzsch - Eutzsch Burgstraße 5 Eutzscher Dorfstraße Kemberg 691 Kemberg Frau Grimm Frau Böhm 34921/ / grimm@stadt-kemberg.de boehm@kkjr-wittenberg.de,1,75 65

66 Stadt Kemberg Ev. Kirchengemeinde St.-Petri Pratau Haus der Begegnung Globig - Globig Pratauer Schulstraße 2 Wartenburger Straße Lutherstadt Wittenberg 691 Kemberg Frau Ehrhart Frau Ehrhart 34927/ / /563 renate@yeslord.de renate@yeslord.de /1=2% 2 Ehrenamtl./1Bürgerarb. 66

67 Stadt Kemberg Stadt Kemberg Jugendclub Rackith - Rackith Burgstraße 5 Rackither Dorfplatz Kemberg 691 Kemberg Frau Grimm Frau Böhm 34921/ / grimm@stadt-kemberg.de boehm@kkjr-wittenberg.de,5,75 67

68 Stadt Kemberg Stadt Kemberg Jugendclub Rotta - Rotta Burgstraße 5 Am Gemeindezentrum Kemberg 691 Kemberg Frau Grimm Frau Böhm 34921/ / grimm@stadt-kemberg.de boehm@kkjr-wittenberg.de,5,75 68

69 Stadt Kemberg Stadt Kemberg Jugendclub Schleesen - Schleesen Burgstraße 5 Unter den Linden Kemberg 691 Kemberg Frau Grimm Frau Böhm 34921/ / grimm@stadt-kemberg.de boehm@kkjr-wittenberg.de,5,75 69

70 Stadt Kemberg Stadt Kemberg Jugendclub Selbitz (derzeit geschlossen) - Selbitz Burgstraße 5 Selbitzer Dorfstrasse 36g 691 Kemberg 691 Kemberg Frau Grimm 34921/71222 grimm@stadt-kemberg.de 7

71 Stadt Kemberg Stadt Kemberg Jugendclub Wartenburg - Wartenburg Burgstraße 5 Sportlerweg Kemberg 691 Kemberg Frau Grimm Frau Böhm 34921/ / grimm@stadt-kemberg.de boehm@kkjr-wittenberg.de,5,75 71

72 Datenblätter der Kinder- und Jugendeinrichtungen im Landkreis Wittenberg Lutherstadt Wittenberg 72

73 Lutherstadt Wittenberg KJF Wittenberg e.v. Jugendclub Piesteritz - Piesteritz Lutherstraße 56 Fritz-Heckert-Straße Lutherstadt Wittenberg 6886 Lutherstadt Wittenberg Frau Eichler Frau Schuhknecht 3491/ / / bzw. 176/ / verein-kjf@web.de Anzahl der Fachkräfte in VbE 1 x,75 1 x,75 73

74 Lutherstadt Wittenberg Internationaler Bund JHAV Wittenberg e. V. Soziokulturelles Jugendzentrum "Pferdestall" - - Sternstraße 16 Neustraße Lutherstadt Wittenberg 6886 Lutherstadt Wittenberg Herr Werner Herr Werner/Frau Thaens/Frau Seidel 3491/ / oder 3491/49731 (IB) 3491/ kerstin.thaens@internationaler-bund.de 2,6 74

75 Lutherstadt Wittenberg Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wittenberg e. V. - Kinder- und Jugendhaus "Albatros" - Marstallstraße 13 Lerchenbergstraße Lutherstadt Wittenberg 6886 Lutherstadt Wittenberg Frau Gänsicke 3491/44644 Frau Gruner 3491/ / c.pettkus@awo-wittenberg.de albatros@awo-wittenberg.de 1,77 2,25 75

76 Lutherstadt Wittenberg Volkssolidarität Kinder-, Jugend- und Familienwerk Jugendbegegnungsstätte der Volkssolidarität ggmbh Sachsen-Anhalt - - Lutherstraße 56 Rooseveltstraße Lutherstadt Wittenberg 6886 Lutherstadt Wittenberg Frau Kurowski Herr Hoffmann 391/ / / kjf-ggmbh@volkssolidaritaet.de kjf-wittenberg@gmx.de,95,73 76

77 Lutherstadt Wittenberg Lutherstadt Wittenberg in Kooperation mit Volkssolidarität Kinder-, Jugend- und Familienwerk Jugendraum Abtsdorf ggmbh Sachsen-Anhalt - Abtsdorf Lutherstraße 56 Siedlerallee 6886 Lutherstadt Wittenberg 6888 Lutherstadt Wittenberg Frau Kurowski Herr Hoffmann 391/ / / kjf-ggmbh@volkssolidaritaet.de kjf-wittenberg@gmx.de über Herrn Hoffmann Honorarvertrag m. 6h/Monat 77

78 Lutherstadt Wittenberg Mini Club - ganz Groß e. V. Jugendklub Apollensdorf Apollensdorf Apollensdorf Roßlauer Str. 9a Roßlauer Straße 9a 6886 Lutherstadt Wittenberg 6886 Lutherstadt Wittenberg Fr. Bethge Frau Wild 3491/ / bzw. 172/ / Sabine.Bethge@t-online.de mc-apollensdorf@web.de,8 78

79 Lutherstadt Wittenberg Lutherstadt Wittenberg in Kooperation mit KJF Wittenberg e.v. - Lutherstraße 56 Jugendclub Boßdorf Boßdorf Boßdorfer Dorfstraße Lutherstadt Wittenberg 6889 Lutherstadt Wittenberg Frau Eichler Herr Heinig 3491/ / / verein-kjf@web.de kpheinig@gmx.de über Herrn Heinig vom KJF e. V. 79

80 Lutherstadt Wittenberg Lutherstadt Wittenberg in Kooperation mit dem Mini Club - ganz Groß e. V. Jugendclub Griebo Apollensdorf Griebo Alte Dorfstraße Lutherstadt Wittenberg An der B Lutherstadt Wittenberg Frau Bethge Frau Wild 3491/ / bzw. 172/ / sabine.bethge@t-online.de mc-apollensdorf@web.de über Frau Wild - Mini Club 8

81 Lutherstadt Wittenberg /Jugendraum Lutherstadt Wittenberg Jugendraum Kropstädt in Kooperation mit dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wittenberg e. V. Lutherstraße 56 Kropstädt Lutherstadt Wittenberg Am Schosspark Lutherstadt Wittenberg Frau Gänsicke Frau Gruner 3491/ / / : Kooperationsparnter vor Ort.: über Frau Gruner - AWO Ortschaftsrat Kropstädt 81

82 Lutherstadt Wittenberg /Jugendraum Lutherstadt Wittenberg in Kooperation mit dem Arbeiterwohlfahrt Jugendraum Mochau Kreisverband Wittenberg e. V. - Mochau Marstallstraße 13 Am Sportplatz 6886 Lutherstadt Wittenberg 6888 Lutherstadt Wittenberg Frau Gänsicke Frau Gruner 3491/ / / c.pettkus@awo-wittenberg.de albatros@awo-wittenberg.de : Kooperationsparnter vor Ort.: über Frau Gruner Evangelischer Kirchenkreis Wittenberg 82

83 Ortsteil: 2.1. Adresse: 2.2. Kontaktdaten: Ansprechpartner: Lutherstadt Wittenberg KJF Wittenberg e.v. Jugendclub Nudersdorf - Nudersdorf Lutherstraße 56 Dobiener Straße Lutherstadt Wittenberg 6889 Lutherstadt Wittenberg Frau Eichler Herr Heinig 3491/ /658 bzw. 172/ / verein-kjf@web.de kpheinig@gmx.de über Herrn Heinig vom KJF e. V. 83

84 Lutherstadt Wittenberg KJF Wittenberg e.v. Jugendclub Pratau - Pratau Lutherstraße 56 Alte Wittenberger Straße 1a 6886 Lutherstadt Wittenberg 6888 Lutherstadt Wittenberg Frau Eichler Frau Unger 3491/ /45666 bzw. 173/ / / verein-kjf@web.de,45,75 84

85 Lutherstadt Wittenberg KJF Wittenberg e.v. Jugendclub Reinsdorf - Reinsdorf Lutherstraße 56 An der hohen Mühle Lutherstadt Wittenberg 6889 Lutherstadt Wittenberg Frau Eichler Herr Heinig 3491/ /6118 bzw. 172/ / verein-kjf@web.de kpheinig@gmx.de bzw. kontakt@jk-reinsdorf.de,9,75 85

86 Lutherstadt Wittenberg /Jugendraum Lutherstadt Wittenberg in Kooperation mit KJF Wittenberg e.v. Jugendraum Schmilkendorf - Schmilkendorf Lutherstraße 56 Dobiener Weg Lutherstadt Wittenberg 6889 Lutherstadt Wittenberg Frau Eichler Herr Heinig 3491/ / / verein-kjf@web.de kpheinig@gmx.de Kooperationspartner vor Ort über Herrn Heinig Verein KJF e. V. Ortschaftrat Schmilkendorf 86

87 Lutherstadt Wittenberg KJF Wittenberg e.v. Jugendclub Seegrehna - Seegrehna Lutherstraße 56 Molkereistraße Lutherstadt Wittenberg 6888 Lutherstadt Wittenberg Frau Eichler Frau Unger 3491/ /45666 bzw. 173/ / / verein-kjf@web.de jugendclubseegrehna@yahoo.de,45,75 87

88 Lutherstadt Wittenberg /Jugendraum Lutherstadt Wittenberg in Kooperation mit KJF Wittenberg e.v. Jugendraum Straach - Straach Lutherstraße 56 Straacher Landstraße 25a 6886 Lutherstadt Wittenberg 6889 Lutherstadt Wittenberg Frau Eichler Herr Heinig 3491/ / / verein-kjf@web.de kpheinig@gmx.de : Kooperationsverein vor Ort: über Herrn Heinig Verein KJF e. V. Verein d. Freunde der FFW Straach e. V. 88

89 Datenblätter der Kinder- und Jugendeinrichtungen im Landkreis Wittenberg Stadt Oranienbaum-Wörlitz 89

90 Stadt Oranienbaum-Wörlitz Gebietsverkehrswacht Oranienbaum e. V. Kultur- und Freizeitzentrum am Verkehrsgarten - Oranienbaum Dessauer Straße 47 Jugendstraße Oranienbaum-Wörlitz 6785 Oranienbaum-Wörlitz Herr Weber Herr Weber 3494/ /28628 gvw-oranienbaum@web.de jugend.kkw@web.de,2 2 1 AGH AGH 9

91 Stadt Oranienbaum-Wörlitz urban-consult Jugendclub Gohrau - Gohrau Blumberger Damm Jugendstraße Berlin 6785 Oranienbaum-Wörlitz Frau Dr. Ehlert 3/ / /256 jbbgohrau@freenet.de jbbgohrau@freenet.de per bis nicht betrieben 91

92 Stadt Oranienbaum-Wörlitz Reso-Witt e. V. Jugendclub Vockerode - Vockerode Große Bruchstraße 17 Schulstraße Lutherstadt Wittenberg 6785 Oranienbaum-Wörlitz Frau Freygang Herr Kurtz 3491/ / /47133 resowitt@wittenberg.de resowitt-vockerode@web.de 1 1 BFD 92

93 Stadt Oranienbaum-Wörlitz Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wittenberg e. V. Jugendbegegnungsstätte "Im Dickicht" - Wörlitz Marstallstraße 13 Erdmannsdorffstraße Lutherstadt Wittenberg 6786 Oranienbaum-Wörlitz Frau Gänsicke Frau Maiwald 3491/ / / c.pettkus@awo-wittenberg.de jk.woerlitz@awo-wittenberg.de,5 93

94 Datenblätter der Kinder- und Jugendeinrichtungen im Landkreis Wittenberg Stadt Zahna-Elster 94

95 Stadt Zahna-Elster DRK KV Wittenberg JRK Kinder- und Jugendtreff Zahna - Zahna Am Alten Bahnhof 11 Baderstraße 1 (Post: Zallmsdorfer Straße 18) 6886 Lutherstadt Wittenberg 6895 Zahna-Elster Herr Pfannkuch Herr Wroblewski 3491/ /21322 bzw. 176/ / drk@drk-wittenberg.de jrkovzahna@aol.com ** ** ** **Das JRK arbeitet außschließlich mit ehrenamtlich Gruppenleitern (JuLeiCa) 95

96 Stadt Zahna-Elster Stadt Zahna-Elster Jugendraum Zahna Zahna Zahna Baderstraße 1 Baderstraße Zahna-Elster 6895 Zahna-Elster Frau Kase Frau Lohmann/Frau Schäufele 34924/ / s.kase@stadt-zahna-elster.de lohman@kkjr-wittenberg.de 1 mit JuLeiCa 4 mit JuLeiCa 96

97 Stadt Zahna-Elster Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e. V. Kinder- und Jugendtreffpunkt Bülzig - Bülzig Lerchenbergstraße 92 Sportlerheim Bülzig, Berggasse Lutherstadt Wittenberg 6895 Zahna-Elster Frau Müller Frau Lohmann 3491/ / / info@kkjr-wittenberg.de lohmann@kkjr-wittenberg.de 97

98 Stadt Zahna-Elster Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e. V. Jugendclub Elster "Zuflucht" - Elster (Elbe) Lerchenbergstraße 92 Betonwerkstraße Lutherstadt Wittenberg 6895 Zahna-Elster Frau Müller Frau Lohmann 3491/ / / info@kkjr-wittenberg.de lohmann@kkjr-wittenberg.de 1 98

99 Stadt Zahna-Elster Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e. V. Jugendraum Gadegast - Gadegast Lerchenbergstraße 92 Gadegast Lutherstadt Wittenberg 6895 Zahna-Elster Frau Müller Frau Lohmann 3491/ / / info@kkjr-wittenberg.de lohmann@kkjr-wittenberg.de 99

100 Stadt Zahna-Elster Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e. V. Jugendclub Leetza - Leetza Lerchenbergstraße 92 Leetza 23 E 6886 Lutherstadt Wittenberg 6895 Zahna-Elster Frau Müller Frau Lohmann 3491/ / / info@kkjr-wittenberg.de lohmann@kkjr-wittenberg.de 1

101 Stadt Zahna-Elster Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e. V. Jugendclub Listerfehrda - Listerfehrda Lerchenbergstraße 92 Nordstraße Lutherstadt Wittenberg 6895 Zahna-Elster Frau Müller Frau Lohmann 3491/ / / info@kkjr-wittenberg.de lohmann@kkjr-wittenberg.de 1 11

102 Stadt Zahna-Elster Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e. V. Jugendclub Mühlanger/Gallin - Mühlanger Lerchenbergstraße 92 Jessener Straße Lutherstadt Wittenberg 6895 Zahna-Elster Frau Müller Frau Lohmann 3491/ / / info@kkjr-wittenberg.de lohmann@kkjr-wittenberg.de 1 12

103 Stadt Zahna-Elster Stadt Zahna-Elster Jugendraum Zallmsdorf Zahna Zallmsdorf Am Rathaus 1 Zallmsdorf Nr Zahna-Elster 6895 Zahna-Elster 13

104 Stadt Zahna-Elster Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e. V. Jugendraum Zemnick Zahna Zemnick Am Rathaus 1 Zemnick Zahna-Elster 6895 Zahna-Elster 14

105 Stadt Zahna-Elster Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e. V. Jugendclub Zörnigall - Zörnigall Lerchenbergstraße 92 Martin-Luther-Straße Lutherstadt Wittenberg 6895 Zahna-Elster Frau Müller Frau Lohmann 3491/ / / info@kkjr-wittenberg.de lohmann@kkjr-wittenberg.de 15

106 Datenblätter der Kinder- und Jugendeinrichtungen im Landkreis Wittenberg schaft: Landkreis Wittenberg 16

107 214 Landkreis Wittenberg Landkreis Wittenberg Schülerfreizeiteinrichtung Kindertreff - - Breitscheidstraße 3 Hallesche Straße 3 Lutherstadt Wittenberg Lutherstadt Wittenberg FD 51/Frau Rorbeck Herr Graf; Frau Palaschevsky cornelia.rohrbeck@landkreis-wittenberg.de kindertreff@kreis-wittenberg.de 2 3,2 17

108 Kurzprofil der Schülerfreizeiteinrichtung Kindertreff in Wittenberg Der Kindertreff ist eine nachgeordnete des Landkreises Wittenberg / Fachdienst Jugend und Schule, die im Bereich der offenen Kinder-und Jugendarbeit tätig ist und allen Kindern ab 7 bis 18 Jahren zur Freizeitgestaltung offen steht. Für alle Kinder des Landkreis Wittenberg soll der Kindertreff ein geschätzter Raum für ihr eigenes kindgerechtes Erleben mit ihren Erfahrungen sein. Hier sollen und können die Kinder: soziale Erfahrungen mit sich und anderen Kindern/Jugendlichen machen, sich geborgen fühlen, Hilfe bei der Lösung von Problemen finden, Ansprechpartner finden, mit viel Spaß und Ausdauer alters- und entwicklungsgerecht spielen, ihren Erlebnisbereich erweitern und Partizipation erleben. Im bestehenden institutionellen und sozialen Netzwerk der Kinder- und Jugendarbeit im gesamten Landkreis Wittenberg arbeitet der Kindertreff fair und partnerschaftlich zusammen. Alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind die Grundlage der Arbeit unseres gesamten Mitarbeiterteams. Neben dem freien Spiel und offenen Angeboten gibt es auch Projektarbeit mit begrenzter Teilnehmerzahl, die vorrangig von Hort- und Schulgruppen, dem Behindertenverband, der Tagesklinik, vom Kinderheim usw. genutzt werden. Schwerpunkte unserer Arbeit sind: Die Sozialerziehung mit dem Ziel, die Kinder in die Gemeinschaft der Kinder- und Jugendgruppe einzugliedern, Beziehungen aufzubauen, ihre Kommunikation und Kooperation zu verbessern und ihr Eigeninteresse zu entwickeln. Unser pädagogisches Angebot schafft Möglichkeiten der Anerkennung, des Erlebens der eignen Stärken und Schwächen der Kinder und Jugendlichen. Die Präventionsprojekte zum gesundheitlichen Schutz der Kinder in Kooperation von Fachpersonal oder die Mitarbeit von Polizeibeamten bei der Verkehrserziehung stehen neben eigenen Bildungsprojekten mit im Zentrum unserer Arbeit. Der Bewegungsförderung der Kinder wird durch gemeinsame Radtouren zu Ausflugszielen zum einen oder durch unser Angebot auf dem Außengelände entsprochen: wie Balancieren auf der Slackline, beim Tischtennis spielen, beim Nutzen der vielfältigen Fahr- und Sportgeräten und auf den unterschiedlichen Bodenverhältnisse wie Wiese, Stein und Sand. Bei der großen Auswahl von unseren verschiedenen Kreativ-, Koch- und Backprojekten können die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder aber auch ihre Kommunikation und das soziale Verhalten weiter gefördert werden. Die Feriengestaltung steht jedes Jahr mit ihren täglichen Angeboten für die Kinder im Zentrum der Kinder- und Jugendarbeit. 18

109 Landkreis Wittenberg Landkreis Wittenberg Freizeittreff "Wiesengrund" Jessen - - Breitscheidstraße 4 August-Berger-Straße Lutherstadt Wittenberg Stadt Jessen (Elster) FD 51/Frau Rohrbeck Frau Günther, Frau Meißner, Frau Hehl 3491/ / / / cornelia.rohrbeck@landkreis-wittenberg.de wiesengrund@kreis-wittenberg.de 3 6 6h/ Woche 19

110 Freizeittreff Wiesengrund Jessen Der Freizeittreff Wiesengrund ist eine offene Kinder- und Jugendeinrichtung in Jessen, die zum Landkreis Wittenberg, gehört. Hier werden Kinder ab 6 Jahren aus dem gesamten Kreisgebiet von 3 pädagogischen Fachkräften betreut. Grundidee unserer sozialpädagogischen Arbeit ist die Förderung der Entwicklung einer eigenständigen, selbstbewussten Persönlichkeit unserer Besucher durch die Unterstützung bei der sinnvollen kreativen Freizeitgestaltung. Seit einiger Zeit haben wir auch über das BuT-Programm der Bundesregierung die Möglichkeit, Kinder aus finanziell benachteiligten Familien noch besser in unsere konzeptionelle Arbeit einzubeziehen. Im Freizeittreff sind alle Jungen und Mädchen willkommen, sie sollen sich hier wohlfühlen, ihre Freizeit kreativ nach ihren eigenen Vorstellungen verbringen, Raum für Erfahrungen haben und Unterstützung bekommen, wo sie erforderlich ist und gewünscht wird. Unser Ziel ist es, unsere Besucher langfristig an unsere zu binden und sie ein Stück weit in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu begleiten. Wir arbeiten nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und einer speziellen Konzeption, die vier Hauptschwerpunkte umfasst: 1. Tägliches offenes Angebot Montag bis Freitag von 13: 17:45 Uhr - freie Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten im Haus und auf dem Außengelände - im Sommer Baden im Pool mit Badeerlaubnis der Eltern unter Aufsicht - bei Bedarf Hausaufgabenbetreuung oder Kindergeburtstagsfeiern 2. Ferienprojekte, Ganztagsbetreuung von 9: 17:45 Uhr mit Mittagessen - wechselnde, themenbezogene wöchentliche Ferienaktionen mit Höhepunkten nach Interessenlage der Besucher - Tagesausflüge in nähere oder weitere Umgebung zu Fuß oder mit Bus ( verfügt über eigenen Kleinbus) oder Bahn mit Einverständniserklärung der Eltern 3. Kreativprojekte - großer Oster- und Weihnachtsbastelmarkt - für kleine Materialpreise können bis zu 1 verschiedene Dekorationen und Geschenke mit Unterstützung selbst hergestellt werden - themenbezogene jahreszeitlich verschiedene Workshops für Vereine, Gruppen, Schulklassen und kommunale en vor Ort oder im Freizeittreff 4. Tanzprojekt - Kinder ab 6 Jahren in 3 feste Gruppen nach Alter und Fähigkeiten gegliedert, je ca. 2 Mitglieder - Trainerinnen über Honorarvertrag beschäftigt, Organisation und Begleitung des Trainings und der Auftritte durch Freizeittreff - Training 1x Woche 45 Min 1Std. 3 Min. - jährlich 1 neuer Tanz mit dazu passendem Kostüm - Auftritte nach Absprache bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen regional und überregional möglich Über das BuT-Programm ist es uns seit möglich, Kinder aus finanziell benachteiligten Familien noch besser in unsere Angebote zu integrieren, sofern sie 11

111 kostenpflichtig sind. Für dieses Projekt stehen der 2 Wochenstunden zur Verfügung. In einer speziellen Gruppe, die zur Zeit noch als offenes Angebot läuft, werden spielerisch Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Teilnehmer im hauswirtschaftlichen Bereich verbessert, eng im Zusammenhang mit der Vermittlung von sozialen Kompetenzen, Freude und Stolz auf die eigene Leistung zu sein und Spaß daran zu haben, vollwertiges Mitglied einer Gemeinschaft zu sein. 111

112 Landkreis Wittenberg Landkreis Wittenberg Stadt Gräfenhainichen Gemeinsames Freizeitzentrum - - Breitscheidstraße 4 Markt 1 Ludwig-Jahn-Straße 3 Lutherstadt Wittenberg Gräfenhainichen 6773 Gräfenhainichen FD 51/ Frau Rohrbeck Herr Graf 3491/ / / /22189 cornelia.rohrbeck@landkreis-wittenberg.de schuelerfreizeitzentrumghc@web.de 4 1,

Bericht Orte und Mühlentypen im Landkreis/der kreisfreien Stadt

Bericht Orte und Mühlentypen im Landkreis/der kreisfreien Stadt Mühlen in Sachsen-Anhalt Mühlen in Sachsen-Anhalt Winfried Sarömba 07/2018 Bericht Orte und en im Landkreis/der kreisfreien Stadt Mühlen gesamt: 96 Landkreis Landkreis Wittenberg Samstag, 7. Juli 2018

Mehr

Landkreis Wittenberg. Teilplan I.1. Kinder- und Jugendarbeit

Landkreis Wittenberg. Teilplan I.1. Kinder- und Jugendarbeit Landkreis Wittenberg Teilplan I.1 Kinder- und Jugendarbeit - Bedarfsplan 2017 - 2 - Sprachliche Gleichstellung Personen und Funktionsbezeichnungen gelten in weiblicher und männlicher Form Redaktionelle

Mehr

Landkreis Wittenberg. Teilplan I.1. Kinder- und Jugendarbeit

Landkreis Wittenberg. Teilplan I.1. Kinder- und Jugendarbeit Landkreis Wittenberg Teilplan I.1 Kinder- und Jugendarbeit - Bedarfsplan 2018 Sprachliche Gleichstellung Personen und Funktionsbezeichnungen gelten in weiblicher und männlicher Form Redaktionelle Anmerkung:

Mehr

Die Geschäftsverteilung für das Jahr 2017 wird ab dem wie folgt geregelt:

Die Geschäftsverteilung für das Jahr 2017 wird ab dem wie folgt geregelt: Der Direktor des Lutherstadt Wittenberg, 21.12.2016 Amtsgerichts Wittenberg - 234 E - Die Geschäftsverteilung für das Jahr 2017 wird ab dem 01.01.2017 wie folgt geregelt: Gerichtsvollzieher Heinemann (Vertreter:

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2696 11.04.2018 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Entwicklung

Mehr

Landkreis Wittenberg. Schulentwicklungsplan. Zeitraum 2014/2015 bis 2018/2019

Landkreis Wittenberg. Schulentwicklungsplan. Zeitraum 2014/2015 bis 2018/2019 Landkreis Wittenberg Schulentwicklungsplan Zeitraum 2014/2015 bis 2018/2019 1. Fortschreibung - Stand 17.03.2015 Austauschblätter für die 1. Fortschreibung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung

Mehr

Konzessions-Ausschreibung - Wirtschaftlichkeitslücke -

Konzessions-Ausschreibung - Wirtschaftlichkeitslücke - Konzessions-Ausschreibung - Wirtschaftlichkeitslücke - 05.02.2016 Im Anschluss an die Marktkonsultationen vom 12.12.2014 bis 12.02.2015 für Zahna-Elster vom 20.01.2015 bis 20.03.2015 für Kemberg vom 18.12.2014

Mehr

Abfallfibel. Boßdorf Assau Kerzendorf Weddin. Kropstädt. Jahmo. Grabo Köpnick. Wüstemark. Nudersdorf. Mochau ZAHNA. Schmilkendorf Thießen.

Abfallfibel. Boßdorf Assau Kerzendorf Weddin. Kropstädt. Jahmo. Grabo Köpnick. Wüstemark. Nudersdorf. Mochau ZAHNA. Schmilkendorf Thießen. 1 Abfallfibel für den Landkreis Wittenberg Bitte aufbewahren! 2018 Crassen See Roter See Graubach Flieth Bergwitzsee Landwehr Naturpark Dübener Heide Hammerbach Lausiger Teiche Elbe Zahna Wiesenbach b.

Mehr

Abfallfibel. Boßdorf. Assau. Kerzendorf. Weddin. Kropstädt. Jahmo. Grabo. Wüstemark. Köpnick. Schmilkendorf. Euper Braunsdorf. Woltersdorf.

Abfallfibel. Boßdorf. Assau. Kerzendorf. Weddin. Kropstädt. Jahmo. Grabo. Wüstemark. Köpnick. Schmilkendorf. Euper Braunsdorf. Woltersdorf. Abfallfibel für den Landkreis Wittenberg Stackelitz Serno Göritz Krakau Boßdorf Jeber-Bergfrieden Wahlsdorf Buko Kropstädt Jahmo Straach Grabo Nudersdorf Pülzig Schmilkendorf Euper Braunsdorf COSWIG Reinsdorf

Mehr

für den Landkreis Wittenberg

für den Landkreis Wittenberg Abfallfibel Landkreis Wittenberg 2017 Abfallfibel für den Landkreis Wittenberg Stackelitz Serno Göritz Krakau Boßdorf Jeber-Bergfrieden Wahlsdorf Buko Kropstädt Jahmo Straach Grabo Nudersdorf Pülzig Schmilkendorf

Mehr

Abfallfibel. Boßdorf Assau Kerzendorf Weddin. Kropstädt. Jahmo. Grabo Köpnick. Wüstemark. Nudersdorf. Mochau ZAHNA. Schmilkendorf Thießen.

Abfallfibel. Boßdorf Assau Kerzendorf Weddin. Kropstädt. Jahmo. Grabo Köpnick. Wüstemark. Nudersdorf. Mochau ZAHNA. Schmilkendorf Thießen. 1 Abfallfibel für den Landkreis Wittenberg Bitte aufbewahren! 2019 Crassen See Roter See Graubach Flieth Bergwitzsee Landwehr Naturpark Dübener Heide Hammerbach Lausiger Teiche Elbe Zahna Wiesenbach b.

Mehr

Stadt Annaburg Torgauer Str. 52. Stadt Annaburg Torgauer Str. 52

Stadt Annaburg Torgauer Str. 52. Stadt Annaburg Torgauer Str. 52 Kindertagesstätte "Abenteuerland" Otto-Heintze-Straße 1 06925 Annaburg Tel. 035385 20270 Stadt Annaburg Torgauer Str. 52 06925 Annaburg DRK Hort Prettin Prettin Schulstraße 4 06925 Annaburg Tel. Kindertagesstätte

Mehr

Stadt Annaburg Torgauer Str. 52. Stadt Annaburg Torgauer Str. 52

Stadt Annaburg Torgauer Str. 52. Stadt Annaburg Torgauer Str. 52 Kindertagesstätte "Haus der kleinen Knirpse" Prettin Lindenstraße 35 06925 Annaburg Tel. 035386 22416 Kindertagesstätte "Abenteuerland" Otto-Heintze-Straße 1 06925 Annaburg Tel. 035385 20270 Stadt Annaburg

Mehr

Stadt Annaburg Torgauer Str. 52. Stadt Annaburg Torgauer Str. 52

Stadt Annaburg Torgauer Str. 52. Stadt Annaburg Torgauer Str. 52 Kindertagesstätte "Abenteuerland" Otto-Heintze-Straße 1 06925 Annaburg Tel. 035385 70270 Stadt Annaburg Torgauer Str. 52 06925 Annaburg Kindertagesstätte "Haus der kleinen Heidemäuse" Groß Naundorf Schulweg

Mehr

Wittenberg. IHK vor Ort Landkreis Wittenberg 2007 / IHK Halle-Dessau, Standortpolitik, Oktober 2007 Seite 1

Wittenberg. IHK vor Ort Landkreis Wittenberg 2007 / IHK Halle-Dessau, Standortpolitik, Oktober 2007 Seite 1 IHK vor Ort: Landkreis Wittenberg 2007 Wittenberg Seite 1 Landkreis Wittenberg - stark durch Branchenmix Der Landkreis Wittenberg ist mit 145.000 Einwohnern, 38.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten,

Mehr

1.1 bis 1.3: siehe entsprechende Abschnitte in den Allgemeinen Richtlinien

1.1 bis 1.3: siehe entsprechende Abschnitte in den Allgemeinen Richtlinien IV/32/ 1 Richtlinien der Stadt Rheinbach über die Gewährung von Zuschüssen zu den Betriebsausgaben Offener Jugendfreizeitstätten (in der Fassung vom 29.10.2007) Rechtliche Grundlage In 11 Kinder- und Jugendhilfegesetz

Mehr

Sportvereine des Landkreises und der Stadt Wittenberg

Sportvereine des Landkreises und der Stadt Wittenberg SV Graf Zeppelin 09 Abtsdorf e.v. Abtsdorf Fußball, Kegeln, Allg. Sport, Volleyball Herr Klaus Roh Puschkinstr. 16 06888 Abtsdorf 03491/414022 V.I.D. Abtsdorf e.v. Abtsdorf Tanzen Herr Manfred Meissner

Mehr

Leitbild Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt Freiburg

Leitbild Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt Freiburg Leitbild Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt Freiburg Stand 21.11.2011 Präambel Die Stadt Freiburg schafft und erhält positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder-,

Mehr

Fragebogen zur Bestandsaufnahme der Jugendverbandsarbeit in Nettetal

Fragebogen zur Bestandsaufnahme der Jugendverbandsarbeit in Nettetal Fragebogen zur Bestandsaufnahme der Jugendverbandsarbeit in Nettetal Name des Vereines, Jugendverbandes: Sparte/ Abteilung: Ansprechpartner/ in: Straße/ Hausnummer: PLZ/ Ort: Telefon/ Fax: Internet-/E-Mail-Adresse:

Mehr

OFFENE KINDER- UND JUGENDARBEIT

OFFENE KINDER- UND JUGENDARBEIT OFFENE KINDER- UND JUGENDARBEIT -KONZEPT- Lichtenau/Westfalen 1 I. GRUNDLAGEN Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist als Pflichtaufgabe ein Teilbereich der professionellen Sozialen Arbeit. Sie hat einen

Mehr

Die Gebührenpflicht entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistung. Die Gebühren sind nach Zahlungsfrist entsprechend dem Gebührenbescheid zu zahlen.

Die Gebührenpflicht entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistung. Die Gebühren sind nach Zahlungsfrist entsprechend dem Gebührenbescheid zu zahlen. 1 67.2 Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Jessen vom 02.03.2009 (in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 07.07.2015) Aufgrund der 5, 8, 45 Abs. 2 Nr. 1, 99,

Mehr

Herzlich willkommen. zur Regionaltagung. Erfolgreiche kommunale Kinder- und Jugendpolitik Standortfaktor für unsere Städte und Gemeinden

Herzlich willkommen. zur Regionaltagung. Erfolgreiche kommunale Kinder- und Jugendpolitik Standortfaktor für unsere Städte und Gemeinden Herzlich willkommen zur Regionaltagung Erfolgreiche kommunale Kinder- und Jugendpolitik Standortfaktor für unsere Städte und Gemeinden und der Jugendbeauftragten (Öffentlicher Träger) (Freier Träger) Zusammenarbeit

Mehr

Familienfreundlicher Landkreis Wittenberg. Ein Ratgeber für Familien

Familienfreundlicher Landkreis Wittenberg. Ein Ratgeber für Familien Familienfreundlicher Landkreis Wittenberg Ein Ratgeber für Familien Liebe Leserinnen und Leser, mit dem Familienwegweiser 2009 möchte der Landkreis Wittenberg Eltern, Kindern, Jugendlichen und Senioren

Mehr

Landkreis Wittenberg. Schulentwicklungsplan. Zeitraum 2014/2015 bis 2018/2019

Landkreis Wittenberg. Schulentwicklungsplan. Zeitraum 2014/2015 bis 2018/2019 Landkreis Wittenberg Schulentwicklungsplan Zeitraum 2014/2015 bis 2018/2019 3. Fortschreibung - Stand 10.10.2016 1 Grundschulen der Stadt Zahna-Elster Mit der Zustimmung zur Schulentwicklungsplanung 2014/2015

Mehr

Landkreis Wittenberg

Landkreis Wittenberg Landkreis Wittenberg Teilplan I.2 13 SGB VIII - Jugendsozialarbeit Sozialarbeit an Schulen Projekte der Schulsozialarbeit im Landkreis Wittenberg im Rahmen des ESF - Förderprogramms "Schulerfolg sichern"

Mehr

Reformationsjubiläum 2017

Reformationsjubiläum 2017 Reformationsjubiläum 2017 Pressekonferenz Kreisverwaltung Wittenberg 22. März 2017 1 Verkehrseinschränkungen am Festgottesdienstwochenende Vollsperrung B187 aus Richtung Piesteritz kommend nach Zufahrt

Mehr

Straßenliste der Stadt Jessen (Elster) mit Änderungen gültig ab

Straßenliste der Stadt Jessen (Elster) mit Änderungen gültig ab Straßenliste der Stadt mit Änderungen gültig ab 01.11.2010 Erläuterungen: Umbenennung = Kennzeichnet die per Beschluss durch den Stadtrat durchgeführten Straßenumbenennungen im Stadtgebiet = Kennzeichnet

Mehr

Abfallfibel. Boßdorf Assau Kerzendorf Weddin. Kropstädt. Jahmo. Grabo Köpnick. Wüstemark. Mochau ZAHNA. Schmilkendorf Thießen. Euper.

Abfallfibel. Boßdorf Assau Kerzendorf Weddin. Kropstädt. Jahmo. Grabo Köpnick. Wüstemark. Mochau ZAHNA. Schmilkendorf Thießen. Euper. Abfallfibel für den Landkreis Wittenberg 2010 Crassen See Roter See Graubach Flieth Bergwitzsee Landwehr Naturpark Dübener Heide Hamm erba ch Lausiger Teiche Elbe Zahna Wiesenbach b. Seyda Schwarzer Berg

Mehr

Multiprofessionelles Team und hilfreiche Netzwerke in der Schule

Multiprofessionelles Team und hilfreiche Netzwerke in der Schule Multiprofessionelles Team und hilfreiche Netzwerke in der Schule Universität Koblenz-Landau Seminar: Lebensproblemzentrierter Unterricht Dozent: Dr. Jutta Lütjen Referent: Tobias Fromme Sommersemester

Mehr

Winfried Pletzer. Bayerischer Jugendring Referat Kommunale Jugendarbeit und Jugendarbeit in Gemeinden. Fon: 089/

Winfried Pletzer. Bayerischer Jugendring Referat Kommunale Jugendarbeit und Jugendarbeit in Gemeinden. Fon: 089/ 1 Empfehlungen: (Aufgaben) (Rahmenbedingungen) und (Standards) der Kommunalen Jugendarbeit in Bayern Herzog-Heinrich-Str. 7 80336 München www.bjr.de 2 Empfehlungen: (Aufgaben) (Rahmenbedingungen) und (Standards)

Mehr

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Auf Grund des 6 Absatz 1 der Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Lesefassung Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Zuletzt geändert mit der 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel durch Kreistag des Altmarkkreises

Mehr

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld 1 Satzung für das Jugendamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Auf der Grundlage der 6 und 33 Absatz 3 Nr. 1 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S.

Mehr

Dialog eigenständige Jugendpolitik RLP

Dialog eigenständige Jugendpolitik RLP JES! Jung. Eigenständig. Stark. Dialog eigenständige Jugendpolitik RLP auf dem Weg zu einem Bündnis für und mit der Jugend STRUKTUR DES VORTRAGS 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Trägerstruktur / Kooperationspartner/-innen

Mehr

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Mansfeld-Südharz

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Mansfeld-Südharz Auf der Grundlage der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Mansfeld-Südharz - 69 71 des VIII Buches Sozialgesetzbuch vom 26. Juni 1990 (Kinder- und Jugendhilfegesetz) (BGBl. S. 1163), zuletzt geändert

Mehr

Stadt Bad Schmiedeberg mit den Ortsteilen Korgau, Meuro, Pretzsch, Priesitz, Trebitz, Schnellin, Ogkeln, Scholis

Stadt Bad Schmiedeberg mit den Ortsteilen Korgau, Meuro, Pretzsch, Priesitz, Trebitz, Schnellin, Ogkeln, Scholis Kanalbau Umfang der Baumaßnahmen (AZV gesamt) 106 km Schmutzwasserkanäle DN 150 600 km Regenwasserkanalisation (Umfang wird derzeit ermittelt) 72 Stück Haupt- und Sammelpumpwerke Druckentwässerungsstationen

Mehr

A) alphabetisch. Jürgen Wagner AMF

A) alphabetisch. Jürgen Wagner AMF 1 Jürgen Wagner: Gesamt-Inhaltsübersicht zu Pallas, Karl:: Die Registraturen der Kirchenvisitationen im ehemals sächsischen Kurkreis (1528 1672) Bd 1: Kemberg, Wittenberg, Zahna Bd 2: Bitterfeld Bd 3:

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1033.0.017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schweinehaltung

Mehr

6 Orts- und Betriebsgruppen

6 Orts- und Betriebsgruppen ARCHIVALIE KV Wittenberg Seite: 16 6 Orts- und Betriebsgruppen 6.1 Ortsgruppen 022/9 - Abtsdorf 1946-1989 Korrespondenz; Lebenslauf; Berichte; Ortsgruppenprogramme; Wahlprotokolle Darin: Mitteilung über

Mehr

Leistungsbeschreibung für die OKJA im LK München

Leistungsbeschreibung für die OKJA im LK München Leistungsbeschreibung für die OKJA im LK München 2. Redaktionstreffen 14.12.2018 11:00 14:00 Jugendtreff Timeout Protokoll: Lena Schuster David Eisert Themen, Ablauf, Arbeitsaufträge Einstieg: Kontextklärung

Mehr

Richtlinien für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch den Landkreis Prignitz

Richtlinien für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch den Landkreis Prignitz Richtlinien für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch den Landkreis Prignitz (Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 07.07.2014) des Landkreises Prignitz Geschäftsbereich

Mehr

Das neue Jugendfördergesetz NRW 3. AG-KJHG NRW. Wer, wie, was wieso, weshalb, warum!!!

Das neue Jugendfördergesetz NRW 3. AG-KJHG NRW. Wer, wie, was wieso, weshalb, warum!!! Das neue 3. AG-KJHG NRW Wer, wie, was wieso, weshalb, warum!!! Wer, wie, was? Wer: Zielgruppe des Gesetzes Wie: Orientierungen, Paradigmen Was: Handlungsfelder Anforderungen an Kommunen Lokale Verfahren

Mehr

Rahmenleistungsvereinbarung für teilstationäre Einrichtungen

Rahmenleistungsvereinbarung für teilstationäre Einrichtungen Rahmenleistungsvereinbarung für teilstationäre Einrichtungen Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe ( 4 Abs.1 des Rahmenvertrages zu 78f SGB VIII) Präambel Die Rahmenleistungsvereinbarung enthält

Mehr

Öffentliche Verantwortung in Zahlen - empirische Vergewisserungen zur Kinderund Jugendhilfe

Öffentliche Verantwortung in Zahlen - empirische Vergewisserungen zur Kinderund Jugendhilfe Öffentliche Verantwortung in Zahlen - empirische Vergewisserungen zur Kinderund Jugendhilfe Wirklichkeit trifft Anspruch. Kinderrechte-Kongress-Dresden am 23. September 2016 in Dresden Dr. Jens Pothmann

Mehr

Satzung des Landkreises Cochem-Zell für das Kreisjugendamt vom , zuletzt geändert durch Satzung vom

Satzung des Landkreises Cochem-Zell für das Kreisjugendamt vom , zuletzt geändert durch Satzung vom Satzung des Landkreises Cochem-Zell für das Kreisjugendamt vom 01.09.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 19.11.2009 Ü b e r s i c h t 1 Errichtung des Jugendamtes 2 Aufgaben des Jugendamtes 3 Gliederung

Mehr

Welche Anwendung finden sie in eurer täglichen Arbeit im Jugendverband?

Welche Anwendung finden sie in eurer täglichen Arbeit im Jugendverband? SJR Stuttgart e.v. Rechtliche Grundlagen 2 (A1) Arbeit in Kleingruppen Gruppe 1 1 (1) KJHG - Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner

Mehr

Satzung für das Jugendamt des Salzlandkreises

Satzung für das Jugendamt des Salzlandkreises Satzung für das Jugendamt des Salzlandkreises Auf der Grundlage der 6 Abs. 1 und 33 Abs. 3 Ziffer 1 der Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 598) in Verbindung

Mehr

Instrumente der Auftragsklarheit und des Berichtswesens im Landkreis Teltow-Fläming Kurzdarstellung

Instrumente der Auftragsklarheit und des Berichtswesens im Landkreis Teltow-Fläming Kurzdarstellung Instrumente der Auftragsklarheit und des Berichtswesens im Landkreis Teltow-Fläming Kurzdarstellung Jugendamt, SG Jugend- und Familienförderung E-Mail: jugendamt@teltow-flaeming.de, Tel. 03371 608 3400

Mehr

Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt Oranienbaum-Wörlitz und deren Ortsteile Aufwandsentschädigungssatzung

Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt Oranienbaum-Wörlitz und deren Ortsteile Aufwandsentschädigungssatzung Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt Oranienbaum-Wörlitz und deren Ortsteile (Aufwandsentschädigungssatzung) Aufwandsentschädigungssatzung Beschlussfassung Veröffentlichung

Mehr

Aufgaben der Jugendhilfe (Jugendarbeit) - Gesetze

Aufgaben der Jugendhilfe (Jugendarbeit) - Gesetze Aufgaben der Jugendhilfe (Jugendarbeit) - Gesetze nach dem Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinderund Jugendhilfegesetz KJHG = SGB VIII), dem Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes

Mehr

Wie geht's der Kinder- und Jugendhilfe?

Wie geht's der Kinder- und Jugendhilfe? Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfeforschung Wie geht's der Kinder- und Jugendhilfe? Empirische Befunde und Analysen Bearbeitet von Tina Gadow, Christian Peucker, Liane Pluto, Eric Santen, Mike Seckinger

Mehr

Abfallfibel für den Landkreis Wittenberg

Abfallfibel für den Landkreis Wittenberg Abfallfibel für den Landkreis Wittenberg 2013 Abfallfibel Landkreis Wittenberg 2013 Mit Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes am 01.06.2012 ergeben sich vielfältige Änderungen, die in vielen

Mehr

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 7 Kreistag öffentlich

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 7 Kreistag öffentlich Jugendamt Az.: 31-453.45; 401.53; 012.31-3693291 Sitzungsvorlage KT/42/2017 Familienzentren, Jugendzentren und jugendpflegerische Veranstaltungen im Landkreis Karlsruhe - Sachstandsbericht - Änderung der

Mehr

Ein Blick in das Tätigkeitsfeld. Stadt Dachau Jugendarbeit

Ein Blick in das Tätigkeitsfeld. Stadt Dachau Jugendarbeit Ein Blick in das Tätigkeitsfeld Stadt Dachau Jugendarbeit A G E N D A 2015/2020 Gesetzliche Grundlagen Fachliche Standards Aktuelle Schwerpunkte in Dachau Unser Ziel: Die Förderung junger Menschen in ihrer

Mehr

Jugendkonferenz im Salzlandkreis Sozialarbeit Möglichkeiten und Grenzen an der Schnittstelle SGB II/ SGB III und SGB VIII

Jugendkonferenz im Salzlandkreis Sozialarbeit Möglichkeiten und Grenzen an der Schnittstelle SGB II/ SGB III und SGB VIII Jugendkonferenz im Salzlandkreis 28.10.2015 Sozialarbeit Möglichkeiten und Grenzen an der Schnittstelle SGB II/ SGB III und SGB VIII Jugendberufshilfe Übergang Schule - Beruf Probleme: parallele Zuständigkeit

Mehr

für die außerschulische Jugendbildung (Jugendarbeit) FÜR DEN LANDKREIS SÜDLICHE WEINSTRASSE

für die außerschulische Jugendbildung (Jugendarbeit) FÜR DEN LANDKREIS SÜDLICHE WEINSTRASSE ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON KREISZUSCHÜSSEN für die außerschulische Jugendbildung (Jugendarbeit) FÜR DEN LANDKREIS SÜDLICHE WEINSTRASSE Kreisjugendamt Südliche Weinstraße An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau Tel.:

Mehr

Stellungnahme. Magdeburg, den

Stellungnahme. Magdeburg, den Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Familienförderung des Landes Sachsen-Anhalt und zur Neuordnung der Förderung sozialer Beratungsangebote inkl. des KJHG LSA Der (KJR

Mehr

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES LANDKREISES ODER-SPREE

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES LANDKREISES ODER-SPREE SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES LANDKREISES ODER-SPREE Jugendamt Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree hat auf Grund der 69 71 des Achten Buches Sozialgesetzbuch vom 08.12.1998 (BGBL. I, S. 3546), zuletzt

Mehr

Struktur des Jugendamtes

Struktur des Jugendamtes Struktur des Jugendamtes Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen. ( 70 Abs. 1 SGB VIII ) Der Jugendhilfeausschuss ist Teil

Mehr

Entgeltordnung für die Benutzung der gemeindlichen Einrichtungen in den Ortschaften der. Stadt Coswig (Anhalt)

Entgeltordnung für die Benutzung der gemeindlichen Einrichtungen in den Ortschaften der. Stadt Coswig (Anhalt) Entgeltordnung für die Benutzung der gemeindlichen Einrichtungen in den Ortschaften der Stadt Coswig (Anhalt) Präambel Der Stadtrat der Stadt Coswig (Anhalt) hat in seiner Sitzung am 18.09.2014 folgende

Mehr

Die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gewährt Vorschlagsrechte für die Jugendhilfe und Landesjugendhilfeausschüsse

Die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gewährt Vorschlagsrechte für die Jugendhilfe und Landesjugendhilfeausschüsse Hinweise des Kultusministeriums für die öffentliche Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit gemäß 75 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) und 4 und 17 Jugendbildungsgesetz

Mehr

Bremer Erklärung zur Bedeutung von Kinder- und Jugendarbeit

Bremer Erklärung zur Bedeutung von Kinder- und Jugendarbeit 1 Bremer Erklärung zur Bedeutung von Kinder- und Jugendarbeit Am 16. September 2009 fand zum Thema Kinder- und Jugendarbeit in Zeiten gesellschaftlicher Spaltung an der Hochschule Bremen der 1. Bremer

Mehr

LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE -Der Landrat-

LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE -Der Landrat- LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE -Der Landrat- im KTB angenommen am: 05.10.2017 Vorlage-Nr.: JHA II/10/2017 Datum: 22.09.2017 Zuständiges Amt: Ersteller/in: Jugendamt Frau Zörner öffentlich X nicht

Mehr

3. Änderung der Nutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Jessen (Elster) für Gemeinschaftseinrichtungen vom

3. Änderung der Nutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Jessen (Elster) für Gemeinschaftseinrichtungen vom - 1-23.1 3. Änderung der Nutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Jessen (Elster) für Gemeinschaftseinrichtungen vom 03.12.2007 Aufgrund der 5, 8, 45 Abs. 2 Nr. 1, 99, Kommunalverfassungsgesetz des Landes

Mehr

Förderkonzept Kommunale Jugendarbeit

Förderkonzept Kommunale Jugendarbeit 1. Qualifikation der Fachkraft Nachweis mittels: Kopie Abschlusszeugnis / Anerkennungsurkunde Lebenslauf (beruflicher Werdegang mit Darstellung früherer Beschäftigungsverhältnisse und absolvierter Fort-

Mehr

Schnittstelle SGB II und SGB VIII Wohin gehört die Jugendberufshilfe?

Schnittstelle SGB II und SGB VIII Wohin gehört die Jugendberufshilfe? Gemeinsam stark für Kinder und Jugendliche! Fachtagung am 05.10.2011 in Hofheim Schnittstelle SGB II und SGB VIII Wohin gehört die Jugendberufshilfe? Diana Eschelbach Grundsicherung für Arbeitsuchende

Mehr

Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit Zuständigkeiten, Kooperationen und Abgrenzungen zwischen kreisangehörigen Gemeinden und Landkreisen

Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit Zuständigkeiten, Kooperationen und Abgrenzungen zwischen kreisangehörigen Gemeinden und Landkreisen Referat Kommunale Jugendarbeit Winfried Pletzer Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit Zuständigkeiten, Kooperationen und Abgrenzungen zwischen kreisangehörigen Gemeinden und Landkreisen 1. Aufgaben der Jugendarbeit

Mehr

Spotlight: Jugendsozialarbeit in Zahlen Neue Befunde aus der Jugendhilfestatistik

Spotlight: Jugendsozialarbeit in Zahlen Neue Befunde aus der Jugendhilfestatistik Spotlight: Jugendsozialarbeit in Zahlen Neue Befunde aus der Jugendhilfestatistik Input zum Theorie-Praxis-Workshop 2016, Berlin, den 15.12.2016 Dr. Jens Pothmann, jens.pothmann@tu-dortmund.de Die Arbeitsstelle

Mehr

S a t z u n g. für das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. I. Das Jugendamt. 1 Aufbau

S a t z u n g. für das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. I. Das Jugendamt. 1 Aufbau Der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte erlässt auf der Grundlage des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)

Mehr

Satzung des Jugendamtes des Landkreises Meißen

Satzung des Jugendamtes des Landkreises Meißen Satzung des Jugendamtes des Landkreises Meißen Der Kreistag des Landkreises Meißen hat am 28. August 2008 auf Grundlage der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl.

Mehr

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Sömmerda

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Sömmerda Satzung für das Jugendamt des Landkreises Sömmerda vom 01. August 2013 Auf Grund der 70 ff. SGB VIII - Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (Artikel 1 des Gesetzes vom 26.

Mehr

Das Jugendamt als strategisches Zentrum

Das Jugendamt als strategisches Zentrum Das Jugendamt als strategisches Zentrum Der Landkreis Bad Kreuznach übernimmt im Rahmen seiner Funktion in der Kinder- und Jugendhilfe einen zentralen Auftrag: Hierbei hat das Kreisjugendamt und insbesondere

Mehr

1 Name, Wesen und Mitgliedschaft. 2 Grundsätze

1 Name, Wesen und Mitgliedschaft. 2 Grundsätze JUGENDORDNUNG Für den Reit- und Fahrverein 1 Name, Wesen und Mitgliedschaft 1. Die jugendlichen Mitglieder des Reit- und Fahrvereins (RV) bilden die Reiterjugend (RJ). Sie vertritt alle jungen Menschen

Mehr

A. Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Verhütung der Jugendkriminalität. Gemeinsame Bekanntmachung

A. Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Verhütung der Jugendkriminalität. Gemeinsame Bekanntmachung 31211 - A Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Verhütung der Jugendkriminalität Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, der Justiz, für Unterricht und Kultus sowie für

Mehr

I. Zentralstellen des FÖJ in NRW. LWL-Landesjugendamt, Schulen und Koordinationsstelle Sucht. FÖJ-Zentralstelle, Münster

I. Zentralstellen des FÖJ in NRW. LWL-Landesjugendamt, Schulen und Koordinationsstelle Sucht. FÖJ-Zentralstelle, Münster LWL-Landesjugendamt, Schulen und Koordinationsstelle Sucht FÖJ-Zentralstelle, 48133 Münster Formaler Rahmen zur Durchführung und Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in Westfalen-Lippe

Mehr

Finanzierung (EUR) Eigenmittel Förderung Gesamt Fö.Quote Fö.Programm gesamt gesamt Punktzahl

Finanzierung (EUR) Eigenmittel Förderung Gesamt Fö.Quote Fö.Programm gesamt gesamt Punktzahl LAG Wittenberger Land Bewertung der Projektvorschläge für die Prioritätenliste 2017 Prioritätenliste (Rang- und Reihefolge) 2017 (Entwurf, Stand: 17.10.2016) Rang Lfd. Nr. Projektträger Projektbezeichnung

Mehr

Ausstellung von Cards für Jugendleiterinnen und Jugendleiter

Ausstellung von Cards für Jugendleiterinnen und Jugendleiter Ausstellung von Cards für Jugendleiterinnen und Jugendleiter Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland Pfalz vom 4. November 2010 (9311 75 357-0) Jugendleiterinnen

Mehr

Herzlich Willkommen!

Herzlich Willkommen! Herzlich Willkommen! Konzeptentwicklung in der offenen Kinder- und Jugend(sozial)arbeit und der Sozialarbeit an Schule im Landkreis Oberhavel Konzeptentwicklung in der Offenen Kinder- und Jugend(sozial)arbeit

Mehr

Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände, Jugendinitiativen sowie kommunale Träger des Landkreises Nordwestmecklenburg.

Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände, Jugendinitiativen sowie kommunale Träger des Landkreises Nordwestmecklenburg. 3. Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 25.01.2012 (Beschluss Nr. 006/JHA/2011),

Mehr

Interkulturelle Öffnung im Kinderschutz

Interkulturelle Öffnung im Kinderschutz Interkulturelle Öffnung im Kinderschutz Wie viele Anforderungen / wie viel Komplexität und Differenzierung verträgt ein? - Notwendige Rahmenbedingungen und Herausforderungen für die Umsetzung im - 03.12.2014

Mehr

Amtliche Statistik im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit

Amtliche Statistik im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit Amtliche Statistik im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit Kinder- und Jugend(sozial)arbeit gemeinsam planen und steuern; Fachtag für Jugendhilfeplanerinnen/-planer und kommunale Jugendreferate 28.01.2015

Mehr

Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Oranienbaum Wörlitz

Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Oranienbaum Wörlitz Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt Oranienbaum Wörlitz und deren Ortsteile (Aufwandsentschädigungssatzung) Satzung Beschlussfassung Veröffentlichung Inkrafttreten

Mehr

LANDKREIS VORPOMMERN-GREIFSWALD.b

LANDKREIS VORPOMMERN-GREIFSWALD.b LANDKREIS VORPOMMERN-GREIFSWALD.b ~ Richtlinie für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe im Landkreis Vorpommern-Greifswald Nachfolgende Richtlinie regelt die Voraussetzungen und das Verfahren

Mehr

KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg

KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg - Auszug aus dem Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz

Mehr

Eine Schwierigkeit für die Entwicklung eines Erhebungskonzeptes liegt in der Heterogenität des Feldes.

Eine Schwierigkeit für die Entwicklung eines Erhebungskonzeptes liegt in der Heterogenität des Feldes. Eine Schwierigkeit für die Entwicklung eines Erhebungskonzeptes liegt in der Heterogenität des Feldes. Es kann nicht Anspruch sein, die Wirklichkeit in diesem pädagogischen Handlungsfeld eins zu eins abzubilden.

Mehr

- Diskussionsforum zur Schnittstelle zwischen Arbeitsverwaltung und Jugendhilfe - Diana Eschelbach. Jugendberufshilfe

- Diskussionsforum zur Schnittstelle zwischen Arbeitsverwaltung und Jugendhilfe - Diana Eschelbach. Jugendberufshilfe Das Jugendamt als Schnittstellenmanager?! - Diskussionsforum zur Schnittstelle zwischen Arbeitsverwaltung und Jugendhilfe - DIJuF-ZweiJahrestagung am 9. und 10. Dezember 2014 in Bonn Rechtliche Grundlagen

Mehr

Satzung. für den Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen. vom 10. Oktober 1994

Satzung. für den Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen. vom 10. Oktober 1994 Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen vom 10. Oktober 1994 Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 26.09.1994 aufgrund der 69 ff. Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG - (Achtes

Mehr

Qualitätszirkel Offene Ganztagsschulen im Kreis Borken 3

Qualitätszirkel Offene Ganztagsschulen im Kreis Borken 3 Qualitätszirkel Offene Ganztagsschulen im Kreis Borken 3 Notwendiger Bestandteil jedes Kooperationsvertrages ist ein Personalkonzept. Damit definieren nicht nur der Träger der OGS, sondern auch der Schulträger

Mehr

Jugendhilfeplanung. Aufgaben und Rahmenbedingungen in BaWü

Jugendhilfeplanung. Aufgaben und Rahmenbedingungen in BaWü Jugendhilfeplanung Aufgaben und Rahmenbedingungen in BaWü Jugendhilfe-/(Sozial)- Planung Ist in die Zukunft gerichtet, basiert auf Fakten, Daten, Operationalisierung und Fachlichkeit, unterstützt die sozialpolitische

Mehr

Projekt Profilbildung und Entwicklung der Qualität in der DRK Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Hauptaufgabenfeld Kindertagesbetreuung

Projekt Profilbildung und Entwicklung der Qualität in der DRK Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Hauptaufgabenfeld Kindertagesbetreuung DRK- Generalsekretariat Team Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Projekt Profilbildung und Entwicklung der Qualität in der DRK Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Hauptaufgabenfeld Kindertagesbetreuung Die

Mehr

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Landesjugendamt - Rheinland-Pfalz Seite 1

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Landesjugendamt - Rheinland-Pfalz Seite 1 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Landesjugendamt - Rheinland-Pfalz Seite 1 Fördermöglichkeiten des Landes Rheinland-Pfalz Power-Point Präsentation anläßlich der Veranstaltung Jugend ans

Mehr

Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände, Jugendinitiativen sowie kommunale Träger des Landkreises Nordwestmecklenburg.

Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände, Jugendinitiativen sowie kommunale Träger des Landkreises Nordwestmecklenburg. 2. Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 25.01.2012 (Beschluss Nr. 006/JHA/2011),

Mehr

Wer Wirkungen erzielen will, muss sie planen. Erkenntnisse aus dem Projekt INTERNATIONALE JUGENDARBEIT IM PLAN

Wer Wirkungen erzielen will, muss sie planen. Erkenntnisse aus dem Projekt INTERNATIONALE JUGENDARBEIT IM PLAN Wer Wirkungen erzielen will, muss sie planen Erkenntnisse aus dem Projekt INTERNATIONALE JUGENDARBEIT IM PLAN Wer plant, bleibt! Jugendhilfeplanung erhebt Bedarfe, plant Maßnahmen und berichtet über Wirkungen;

Mehr

Schulsozialarbeit an der Inselschule Borkum

Schulsozialarbeit an der Inselschule Borkum Schulsozialarbeit an der Inselschule Borkum 1. Auftragsgrundlagen Der Erlass für Pädagogische Mitarbeiter, der Ganztagsschulerlass und das Kinderund Jugendhilfegesetz (KJHG) bilden die wichtigsten Grundlagen

Mehr

Satzung. für das Jugendamt der Stadt Hennef (Sieg) vom

Satzung. für das Jugendamt der Stadt Hennef (Sieg) vom Satzung für das Jugendamt der Stadt Hennef (Sieg) vom 14.12.2009 Verzeichnis der Änderungen Änderungssatzung Mitteilungsblatt In Kraft getreten am geänderte Regelungen 26.03.2012 06.04.2012 07.04.21012

Mehr

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung Einrichtung: (Name, Adresse) Ort der Leistungserbringung: Einrichtungsart: Angebotene gesetzl. Leistungen: SGB VIII Anzahl Gruppen und Plätze 1. Gesamteinrichtung 1.1 Art der Gesamteinrichtung/Leistungsbereich/Grundstruktur

Mehr

Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh

Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh ISOLATION ÜBERWINDEN GEMEINSCHAFT ERÖFFNEN PERSPEKTIVEN ENTWICKELN Konzeption des Sozialpädagogisch betreuten Wohnens Overwegstr. 31 /

Mehr