FÜR DIE BENUTZUNG STÄDTISCHER RÄUME UND SPORTANLAGEN

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1 E N T G E L T E FÜR DIE BENUTZUNG STÄDTISCHER RÄUME UND SPORTANLAGEN in der Fassung vom 1. Januar 2013

2 - 2 -

3 Entgelte für die Benutzung städtischer Räume und Sportanlagen I. Allgemeines Zur teilweisen Deckung des der Stadt Weil am Rhein entstehenden Aufwands für Unterhaltung, Reinigung, Heizung und Beleuchtung der städtischen Anlagen und Einrichtungen werden Entgelte laut Anlage erhoben. Unter den Begriff städtische Nutzung fallen auch Anmietungen durch Weiler Kindertageseinrichtungen und Schulen, unabhängig von ihrer Trägerschaft. II. Entgeltpflichtiger Entgeltschuldner ist der jeweilige Antragsteller bzw. Veranstalter. Mehrere Beteiligte haften als Gesamtschuldner. III. Vorschuss Die Stadt ist berechtigt, vor Überlassung der Einrichtungen einen angemessenen Vorschuss oder nach ihrem Ermessen eine Kaution zu verlangen. IV. Fälligkeit Die Entgelte werden - abgesehen von Ziffer III. - nach Beendigung der Benutzung fällig. V. Ermäßigungen Der Oberbürgermeister ist ermächtigt, in besonders gelagerten Ausnahmefällen die Entgelte zu ermäßigen bzw. zu erlassen oder Sondervereinbarungen zu treffen. Für die Turn- und Festhalle Haltingen und den Sägischopf wird die Zuständigkeit auf den Ortschaftsrat Haltingen übertragen. VI. Rücktritt vom Vertrag Tritt der Nutzer vom Vertrag zurück, so hat er 30% der gesamten Nutzungsentgelte ohne Heizkostenzuschläge, mindestens 50, zu bezahlen. Von dieser Regelung kann abgewichen werden, wenn für die Stadt Weil am Rhein die Möglichkeit besteht, die für die abgesagte Veranstaltung vorgesehenen Räumlichkeiten zu dem vereinbarten Termin anderweitig zu vergeben. In jedem Fall wird eine Verwaltungskostenpauschale von 50 erhoben. VII. Inkrafttreten Die tritt am in Kraft. Die bisherige in der Fassung vom tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Weil am Rhein, 26. September 2012 gez. Wolfgang Dietz Oberbürgermeister - 3 -

4 A. Entgelte für Turn- und Sporthallen sowie Jugendräume Merkmale Sporthalle Humboldt- Turnhalle des Markgrafen- halle Kant-Gymnasiums, schule und der Realschule I. Trainings- und Probebetrieb 1. Benutzungsentgelt für Erwachsenengruppen 10,00 10,00 10,00 je Einheit (90 Min.). Bei Jahresnutzung max. pauschal Duschgebührenpauschale monatlich, 5,00 5,00 5,00 je wöchentliche Trainingseinheit (bei Jahresnutzung höchstens für 10 Monate jährlich, Mindestentgelt 75 bei Halbjahresnutzung höchstens für 5 Monate, Mindestentgelt 37,50 II. Pflicht- und Trainingsspielbetrieb Örtliche Sportvereine entgeltfrei entgeltfrei entgeltfrei III. Veranstaltungen örtlicher Vereine und städtische Nutzung 1. ohne Bewirtung je Tag a) bis zu 5 Stunden 60,00 35,00 35,00 b) über 5 Stunden 80,00 45,00 45,00 2. mit Bewirtung Zuschlag zu Ziffer III.1.a) - b) je Tag - Pflichtspiele 15,00 15, sonstige Veranstaltungen 30,00 30, Zuschlag für Heizung je Tag 50,00 45,00 45,00-4 -

5 Turnhallen der Turnhalle Mehrzweckhallen Kleiner Kleinschwimm- Karl-Tschamber-Schule, Leopoldschule Ötlingen Jugendraum halle Karlder Hans-Thoma-Schule, und Märkt in der Turnhalle Tschamberder Alten Schule der Alten Schule Schule und der Rheinschule 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 5,00 5,00 5, ,00 entgeltfrei entgeltfrei entgeltfrei entgeltfrei entgeltfrei 25,00 40,00 60,00 25,00 50,00 35,00 50,00 80,00 30,00 70, , , ,00 125,00 30, ,00 40,00 50,00 10,

6 A. Entgelte für Turn- und Sporthallen sowie Jugendräume Merkmal Sporthalle Humboldt- Turnhalle des Markgrafen- halle Kantschule Gymnasiums, und der Realschule IV. Bei Veranstaltungen ist für den Hausmeister für die Einweisung, den Öffnungs- und Schließdienst sowie für die Abnahme je Tag folgende Entschädigung zu zahlen: 1. werktags (außer Samstag) a) ohne Bewirtung 10,00 10,00 10,00 b) mit Bewirtung 15,00 15,00 15,00 2. samstags, sonn- und feiertags a) ohne Bewirtung 20,00 20,00 20,00 b) mit Bewirtung 25,00 25, Stellung eines Veranstaltungsleiters gem. Stundensatz gemäß Dienstanweisung zur Versammlungsstättenverordnung durch die Stadt Verwaltungsgebührensatzung (Stand ) V. Jugendveranstaltungen örtlicher Vereine Hälfte des Hälfte des Hälfte des Entgelts Entgelts Entgelts nach Ziffer III.1. nach Ziffer III.1. nach Ziffer III.1. VI. Betriebssport Benutzung durch Betriebssportgruppen (z.b. Bundesbahn, Polizei, Zoll) je angefangene Viertelstunde: a) Sommerhalbjahr ( bis ) 5,00 4,00 4,00 b) Winterhalbjahr ( bis ) 7,00 6,00 6,00 VII. Anmietung durch auswärtige Benutzer sowie bei gewerblicher und privater Nutzung 1. Ohne Bewirtung 3-faches Entgelt 3-faches Entgelt 3-faches Entgelt nach Ziffer III.1. nach Ziffer III.1. nach Ziffer III Mit Bewirtung 200,00 200, Zuschlag zu Ziffer VII.1 je Tag 3. Zuschlag für Heizung je Tag 50,00 45,00 45,00 4. Bühnennutzung (nur MZH Märkt) - 6 -

7 Turnhallen der Turnhalle Mehrzweckhallen Kleiner Kleinschwimm- Karl-Tschamber-Schule,- Leopoldschule- Ötlingen Jugendraum halle Karlder Hans-Thoma-Schule, und Märkt in der Turnhalle Tschamberder Alten Schule der Alten Schule Schule und der Rheinschule 10,00 10,00 10,00 10,00 10, ,00 15,00 15, ,00 20,00 20,00 20,00 20, ,00 25,00 25, Stundensatz gemäß Dienstanweisung zur Verwaltungsgebührensatzung Hälfte des Hälfte des Hälfte des Hälfte des Hälfte des Entgelts Entgelts Entgelts Entgelts Entgelts nach Ziffer III.1. nach Ziffer III.1. nach Ziffer III.1. nach Ziffer III.1. nach Ziffer III.1. 4,00 4,00 4, ,00 5,00 5,00 6, ,00 3-faches Entgelt 3-faches Entgelt 3-faches Entgelt 3-faches Entgelt 3-faches Entgelt nach Ziffer III.1. nach Ziffer III.1. nach Ziffer III.1. nach Ziffer III.1. nach Ziffer III ,00 250, ,00 40,00 50,00 10,00 40,00-7 -

8 B. Entgelte für Sportplätze und Sanitärtrakte Merkmal Stadion I Stadion II+III Allwetter- Sanitärtrakte Rasenplatz plätze Friedlingen Märkter Sportplätze Rasenplatz Haltingen I. Trainingsbetrieb örtlicher Sportvereine Benutzungsentgelt für Erwachsenen- 10,00 10,00 10, gruppen je Einheit (90 Min.). Bei Jahresnutzung max. 400 pauschal. Duschgebührenpauschale monatlich ,00 je Doppelkabine und Nutzungseinheit (höchstens für 10 Monate jährlich, Mindestentgelt 75) II. Pflicht- und Trainingsspielbetrieb Örtliche Sportvereine entgeltfrei entgeltfrei entgeltfrei entgeltfrei III. Veranstaltungen und Spiele örtlicher Vereine und städtische Nutzung 1. Sportveranstaltungen a) Jugend 22,00 11,00 11,00 entgeltfrei b) Sonstige 44,00 22,00 22,00 entgeltfrei IV. Anmietung durch auswärtige Benutzer, bei gewerblicher und privater Nutzung sowie für Betriebssportgruppen 1. bis zu 2 Stunden 100,00 80,00 60,00 20,00 2. bis zu 5 Stunden 200,00 160,00 120,00 Duschgebühren 3. über 5 Stunden 300,00 240,00 180,00 je Doppelkabine am Tag V. Kostenersatz für Benutzung der Flutlichtanlagen 1. Eingetragene örtliche Vereine % des 50% des --- Verbrauchs Verbrauchs 2. sonstige Benutzer % des 100% des --- Verbrauchs Verbrauchs VI. Benutzung des Sanitärtraktes ohne Sportfreianlagen 1. Doppelkabine je Tag ,00 2. Duschgebühren je Tag ,00-8 -

9 VII. Platzwartentschädigung Stadion I Stadion II+III Allwetter- Sanitärtrakte Rasenplatz plätze Friedlingen Märkter Sportplätze Rasenplatz Haltingen 1. werktags (außer Samstag) a) Örtliche Vereine entgeltfrei entgeltfrei entgeltfrei entgeltfrei b) Sonstige Benutzer 13,00 13,00 13,00 13,00 2. samstags, sonn- und feiertags 16,00 16,00 16,00 16,00 Bei gleichzeitiger Benutzung des Sanitärtraktes mit einem Sportplatz ist für diesen keine weitere Platzwartentschädigung zu entrichten. C. Entgelte für die außerschulische Nutzung von Schulräumen I. Veranstaltungen örtlicher Vereine und städtische Nutzung Je angefangene Viertelstunde werden folgende Entgelte erhoben: Klassenräume 1,00 1,50 Fachräume 1,00 1,50 Aulen 4,00 5,00 Für Aulen werden höchstens pro Tag 40,00 bzw. 60,00 in den Wintermonaten erhoben. II. Trainings- und Probebetrieb Benutzung von Schulräumen durch örtliche Vereine für Probe-, Schulungs- und Trainingszwecke durch Erwachsenengruppen: 10 je Einheit (90. Min). Bei Jahresnutzung max. pauschal 400. III. Auswärtige Benutzer, gewerbliche und private Nutzung Es sind die 3-fachen Entgelte nach Ziffer I. zu bezahlen. IV. Hausmeisterentschädigung Entschädigung, die je Tag von allen Benutzern für den Hausmeister zu zahlen ist: a) werktags (außer Samstag) 10,00 b) samstags, sonn- und feiertags 20,00 Stellung eines Versammlungsleiters gem. Stundensatz gem. Dienstanweisung Versammlungsstättenverordnung durch die Stadt: zur Verwaltungsgebührensatzung Die Entschädigung ist nur dann zu entrichten, wenn vom Hausmeister die Einweisung, der Öffnungs- und Schließdienst bzw. die Abnahme auch tatsächlich vorgenommen wird

10 D. Entgelte für die Turn- und Festhalle Haltingen und den Sägischopf I. Turn- und Festhalle Haltingen 1. Grundentgelte für Veranstaltungen 1.1 Festhalle (349 qm) a) bei kulturellen Veranstaltungen ohne Bewirtung pro Tag 55,00 b) bis zu 5 Stunden mit Bewirtung 140,00 c) einmalige Benutzung mit Bewirtung 180,00 d) für jeden weiteren Tag mit Bewirtung 110, Turn- und Festhalle (636 qm) a) einmalige Benutzung mit Bewirtung 260,00 b) für jeden weiteren Tag mit Bewirtung 170, Kellerräume a) offener Raum pro Tag 60,00 b) geschlossener Raum pro Tag 60,00 2. Zuschläge für Veranstaltungen 2.1 Festhalle (349 qm) a) Heizung/ Lüftung pro Tag 50,00 b) Beleuchtung pro Tag 40,00 c) Übertragungsanlage pro Tag bei Selbstbedienung 20,00 d) Übertragungsanlage pro Tag bei Bedienung durch den 50,00 Hallenwart e) Benutzung der Küche pro Tag 60, Turnhalle (287qm) a) Heizung/ Lüftung pro Tag 30,00 b) Beleuchtung pro Tag 25, Kellerräume a) Heizung/ Lüftung pro Tag 15,00 b) Beleuchtung pro Tag 15,00 c) Benutzung der Küche pro Tag 25, Geschirrbenutzung Bei Verlust und Beschädigung des Geschirrs oder sonstiger Einrichtungsgegenstände und der Ausstattung trägt der Veranstalter die Wiederbeschaffungskosten. 2.5 Auswärtige, gewerbliche und private Nutzung 3-faches Grundentgelt gem. Ziffer I. 3. Trainings- und Probenbetrieb Benutzungsentgelt für Erwachsenengruppen (90 Min.) 10,00 Bei Jahresnutzung max. pauschal 400,00 4. Duschgebührenpauschale Monatliche Duschgebührenpauschale in Höhe von 5,00 je wöchentliche Trainingseinheit (höchstens für 10 Monate jährlich, Mindestentgelt 75,00). 5. Bei Veranstaltungen ist für den Hausmeister für den Öffnungs- und Schließdienst sowie für die Abnahme je Tag folgende Entschädigung zu zahlen: 5.1 werktags (außer Samstag) a) ohne Bewirtung 10,00 b) mit Bewirtung 15,

11 5.2 samstags, sonn- und feiertags a) ohne Bewirtung 20,00 b) mit Bewirtung 25,00 Stellung eines Versammlungsleiters gem. Versammlungsstättenverordnung durch die Stadt: Stundensatz gem. Dienstanweisung zur Verwaltungsgebührensatzung II. Sägischopf (offene Halle) 1. Grundentgelt je Tag a) Örtliche Vereine und städtische Nutzung frei b) Auswärtige Nutzer 150,00 c) Gewerbliche Nutzer 300,00 2. Zuschläge je Tag a) für die Benutzung der Toiletten in der Turn- und Festhalle 60,00 b) bei Strombezug vom Werkhofteil Abrechnung nach Verbrauch c) Übertragungsanlage bei Selbstbedienung 20,00 d) Übertragungsanlage bei Bedienung durch den Hallenwart 50,00 3. Die Vergabe des Platzes wird durch Einzelentscheidung des Ortschaftsrates entschieden

12 E. Entgelte für das Haus der Volksbildung I. Veranstaltung örtlicher Vereine und städtische Nutzung (je Tag) 1. Empfangshalle 30,00 2. Großer Saal mit Empfangshalle 80,00 3. Kleiner Saal bzw. Klassenräume 20,00 II. Anmietung durch auswärtige Nutzer sowie bei gewerblicher und privater Nutzung III. Ermäßigungen IV. Zuschläge 3-faches Entgelt nach Ziffer I Die Entgelte werden bei Einzelnutzungen für den dritten und die weiteren aufeinanderfolgenden Benutzungstage auf 50 % ermäßigt. Zuschlag für Heizung je Tag: a) Empfangshalle 15,00 b) Kleiner Saal oder Klassenräume 15,00 c) Großer Saal mit Empfangshalle 45,00 V. Hausmeisterentschädigung Die Hausmeisterentschädigung wird je Tag wie folgt festgelegt: 1. Empfangshalle, Großer Saal und Großer Saal mit Empfangshalle a) wochentags 10,00 b) samstags, sonn- und feiertags 20,00 2. Kleiner Saal bzw. Klassenräume a) wochentags 10,00 b) samstags, sonn- und feiertags 20,00 Stellung eines Versammlungsleiters gem. Versammlungsstättenverordnung durch die Stadt: Stundensatz gem. Dienstanweisung zur zur Verwaltungsgebührensatzung Bei Veranstaltungen mit Bewirtung wird ein Zuschlag von 50 % auf die Hausmeisterentschädigung erhoben. Bei Abnahme der Räumlichkeiten am Veranstaltungstag nach Uhr wird ein Zuschlag von 100 % auf die Hausmeisterentschädigung erhoben. Die Zuschläge können nicht kumuliert werden. Sind bei einer Veranstaltung verschiedene Zuschläge möglich, gilt der jeweils höhere Satz. Werden von einem Veranstalter gleichzeitig mehrere Räume genutzt, so wird die Hausmeisterentschädigung einmalig für maximal 3 Räume pro Veranstaltung erhoben

13 F. Entgelte für das "Stapflehus" I. Grundentgelt pro angefangene Stunde für das Erdgeschoß Örtliche Vereine und städtische Nutzung 12,00 II. Grundentgelt pro Tag (5 Stunden und mehr) für das Erdgeschoß Örtliche Vereine und städtische Nutzung 50,00 III. Grundentgelt Dachgeschoss je angefangene Stunde Örtliche Vereine und städtische Nutzung 4,00 6,00 IV. Grundentgelt für auswärtige Nutzer sowie bei gewerblicher und privater Nutzung V. Zuschläge 3-faches Entgelt nach Ziffer I - III 1. Zuschlag für Heizung je Tag: 25,00 2. Bei Veranstaltungen mit Bewirtung kommt pro Tag ein Zuschlag von 35,00 hinzu. VI. Hausmeisterentschädigung Die Hausmeisterentschädigung wird je Tag wie folgt festgelegt: a) wochentags 10,00 b) samstags, sonn- und feiertags 20,00 Bei Veranstaltungen mit Bewirtung wird ein Zuschlag von 50% auf die Hausmeisterentschädigung erhoben. Bei Abnahme der Räumlichkeiten am Veranstaltungstag nach Uhr wird ein Zuschlag von 100 % auf die Hausmeisterentschädigung erhoben. Die Zuschläge können nicht kumuliert werden. Sind bei einer Veranstaltung verschiedene Zuschläge möglich, gilt der jeweils höhere Satz

14 G. Entgelte für das "Alte Rathaus" I. Regelmäßige Nutzung Kellerraum Räume Räume Kleiner Großer 131 qm bis über Saal, OG Saal, DG 35 qm 35 qm 62 qm 112 qm Erwachsenengruppen nach entfällt Sonder- Sonder- Sonder- Sonder- Belegungsplan vereinbarung vereinbarung vereinbarung vereinbarung II. Einzelnutzung 1. Örtliche Vereine und städtische Nutzung a) Mitglieder-, Generalver- frei frei frei frei sammlungen, Vorstandssitzungen, Arbeitsbesprechungen b) Öffentliche Vorträge Konzerte, Theater u.ä. je angefangene Stunde ,00 4,00 5,00 6,00 10, ,00 5,00 6,00 10,00 15,00 c) Vereinsfeiern, gesellige Anlässe, städtische Nutzung je angefangene Stunde (max. 4 Stunden) , , Tagessatz , , Auswärtige Benutzer, gewerb- nur liche und private Nutzung Tagessatz , ,00 je angefangene Stunde ,00 10,00 15,00 20, ,00 20,00 25,00 30,00 Die Endreinigung des Kellerraumes ist im Benutzungsentgelt enthalten

15 III. Hausmeisterentschädigung Die Hausmeisterentschädigung beträgt 10,00 Wochentags und 20,00 an Samstagen, Sonn- und Feiertagen. Bei Veranstaltungen mit Bewirtung wird ein Zuschlag von 50% auf die Hausmeisterentschädigung erhoben. Bei Abnahme der Räumlichkeiten am Veranstaltungstag nach Uhr wird ein Zuschlag von 100% auf die Hausmeisterentschädigung erhoben. Die Zuschläge können nicht kumuliert werden. Sind bei einer Veranstaltung verschiedene Zuschläge möglich, gilt der jeweils höhere Satz

16 H. Entgelte für das Rathaus Die Räume des Rathauses werden grundsätzlich nicht vermietet. Bei einer ausnahmsweisen Überlassung z.b. an örtliche Vereine für besondere Jubiläen, an städtische Gesellschaften und Behörden werden für den großen und den kleinen Sitzungssaal sowie für das Foyer folgende Entgelte in Rechnung gestellt: I. Grundentgelte pro Tag II. Zuschläge Je Raum pro Stunde 20,00 Zuschlag für Heizung je Tag: 5,00 Aus- und Einräumen großer Sitzungssaal: 600,00 III. Hausmeisterentschädigung Die Hausmeisterentschädigung wird je Tag wie folgt festgelegt: a) wochentags 10,00 b) samstags, sonn- und feiertags 20,00 Bei Veranstaltungen mit Bewirtung wird ein Zuschlag von 50 % auf die Hausmeisterentschädigung erhoben. Bei Abnahme der Räumlichkeiten am Veranstaltungstag nach Uhr wird ein Zuschlag von 100 % auf die Hausmeisterentschädigung erhoben. Die Zuschläge können nicht kumuliert werden. Sind bei einer Veranstaltung verschiedene Zuschläge möglich, gilt der jeweils höhere Satz. Werden von einem Veranstalter gleichzeitig mehrere Räume genutzt, so wird die Hausmeisterentschädigung einmal erhoben

17 J. Entgelte für die Nebenräume der Mehrzweckhallen Märkt und Ötlingen M ä r k t Ö t l i n g e n kleiner Saal Foyer Küche Schulsaal Küche (75 qm) (100 qm) (150 qm) I. Regelmäßige Nutzung Benutzungsentgelt für Erwachsenengruppen je Einheit (90 Min.). 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 Bei Jahresnutzung max. pauschal 400. II. Einzelnutzung 1. Örtliche Vereine und städtische Nutzung a) Mitglieder-, Generalver- frei frei 30,00 frei 20,00 versammlungen, Vorstandssitzungen, Arbeitsbesprechungen b) Öffentliche Vorträge, Konzerte, Theater u.ä. je angefangene Stunde ,00 6,00 6,00 6,00 6, ,00 9,00 6,00 9,00 6,00 c) Vereinsfeiern gesellige Anlässe je angefangene Stunde ,00 6,00 6,00 6,00 6, ,00 9,00 6,00 9,00 6,00 pro Tag maximal ,00 30,00 30,00 30,00 30, ,00 45,00 30,00 45,00 30,00 2. Auswärtige Benutzer, gewerbliche und private Nutzung Tagessatz ,00 70,00 70,00 70,00 70, ,00 100,00 70,00 100,00 70,00 III. Reinigung Die angemieteten Räumlichkeiten sind besenrein zu verlassen. Die gesamte Küche und deren Einrichtung ist nach der Benutzung vom Veranstalter gründlich zu reinigen. Geschieht dies nicht, so werden die der Stadt tatsächlich entstandenen Reinigungskosten in Rechnung gestellt. IV. Hausmeisterentschädigung Eine Hausmeisterentschädigung von 20,00 ohne Bewirtung bzw. 25,00 mit Bewirtung ist je Tag der Inanspruchnahme zu entrichten

18 K. Entgelte für sonstige Räume in Märkt und Ötlingen I. Regelmäßige Nutzung Rathaus Rathaus- Feuerwehr- Ötlingen Keller gerätehaus (Vereins- Ötlingen Ötlingen räume) (Frauenchor) Erwachsenengruppen nach 10,00 10,00 10,00 Belegungsplan je Einheit (90 Min.). Bei Jahresnutzung max. pauschal 400. II. Einzelnutzung 1. Örtliche Vereine a) Mitglieder-, Generalver- frei frei frei sammlungen, Vorstandssitzungen, Arbeitsbesprechungen b) Vereinsfeiern, gesellige Anlässe 10,00 20,00 10,00 2. Auswärtige Benutzer, gewerb- 3-faches 3-faches 3-faches liche und private Nutzung Entgelt Entgelt Entgelt 3. Zuschlag für Heizung je Tag 10,00 10,00 10,00 III. Hausmeisterentschädigung Die Hausmeisterentschädigung beträgt 10,00 wochentags und 20,00 an Samstagen, Sonn- und Feiertagen. Bei Veranstaltungen mit Bewirtung wird ein Zuschlag von 50% auf die Hausmeisterentschädigung erhoben. Bei Abnahme der Räumlichkeiten am Veranstaltungstag nach Uhr wird ein Zuschlag von 100% auf die Hausmeisterentschädigung erhoben. Die Zuschläge können nicht kumuliert werden. Sind bei einer Veranstaltung verschiedene Zuschläge möglich, gilt der jeweils höhere Satz

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