Potenziale und Hemmnisse für KWK in Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und bei Kommunen

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1 Potenziale und Hemmnisse für KWK in Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und bei Kommunen Wulf Binde Geschäftsstellenleiter Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.v. (B.KWK) Betreiberneutral Technologieneutral Brennstoffneutral Fachübergreifend Bündelt Kräfte Integriert Informiert Mischt sich ein 1

2 3 Prognos-Studie TWh KWK-Stromerzeugung 4 2

3 5 6 3

4 KWK-Förderungen KWKG EEG EnStG StromStG UStG KfW-Förderprogramm Teilweise Landesförderprogramme z. B. Sachsen, NRW, Hessen 7 KWKG 2012 zuschlagberechtigte Anlagen Hocheffizienten KWK-Anlagen mit fabrikneuen Hauptbestandteilen mit INB nach bis Keine Verdrängung von Fernwärme Modernisierte Anlagen (Kosten 25 % Neuerrichtung) Zur Strom- oder Wärmeerzeugung auf KWK nachgerüstete Anlagen Wärme- und Kältenetzneu- und ausbau Wärme- und Kältespeicherneu- und -ausbau 8 4

5 KWKG 2012 KWK-Zuschläge Elektrische Anschlussleistung KWK Zuschlag Ct/kWh Max. Betriebsjahrte Max. Vollbenutzungsstunden kw el Bis 50 5, Über 50 bis 250 4, Über 250 bis , Über ,8 (2,1 ab wenn THG) Glättung der Förderstufen (gleitende Regelung beibehalten) Sehr kleine KWK bis 2 kw alternativ pauschale Einmalzahlung für Vbh ( bei 1 kw entspricht das 1533 ) 9 KWKG 2012 Modernisierung-Zuschläge Elektrische Anschlussleistung kw el Invest Modernisierung % der Neuanlage KWK Zuschlag Ct/kWh Max. Betriebsjahrte Max. Vollbenutzungs stunden Bis ,41 5, Über ,41 (bis 50 kw) 4,0 (bis 250 kw) 2,4 (bis 2000 kw) 1,8 (über 2000 kw) (2,1 ab wenn THG) Glättung der Förderstufen 10 5

6 KWKG 2012 KWK-Nachrüstungs-Zuschläge Elektrische Anschlussleistung kw el Invest Nachrüstung % der Neuanlage KWK Zuschlag Ct/kWh Max. Betriebsjahrte Max. Vollbenutzungs stunden Über ,41 (bis 50 kw) 4,0 (bis 250 kw) 2,4 (bis 2000 kw) 1,8 (über 2000 kw) (2,1 ab wenn THG) Glättung der Förderstufen 11 Förder-RL Mini-BHKW 2015 des BMU(1) a) Einhaltung der Anforderungen der jeweils gültigen TA-Luft. b) Übertreffen der Anforderungen der EU-Richtlinie* für Kleinstanlagen: Primärenergieeinsparung (gemäß EU-Richtlinie) mindestens 15 % für Anlagen kleiner 10 kwel. Primärenergieeinsparung (gemäß EU-Richtlinie) mindestens 20 % für Anlagen von 10 bis einschließlich 20 kwel. Gesamtjahresnutzungsgrad mindestens 85 %. Förderfähig ist die Neuerrichtung von KWK-Anlagen im Leistungsbereich bis einschließlich 20 kwel in Bestandsbauten. 12 6

7 Förder-RL Mini-BHKW 2015 des BMU(2) Leistung Min. [kwel] Leistung Max. [kwel] 0 <= <= > 4 <= > 10 <= Basisförderbetrag kumuliert über die Leistungsstufen /kwel Beispiele Förderung (mit beiden Boni): Anlage 1 kw el : Anlage 5 kw el : Bonusförderung Wärmeeffizienz : + 25 % auf Basisförderung Bonusförderung Stromeffizienz : + 60% auf Basisförderung Die Bonusförderung Wärmeeffizienz und die Bonusförderung Stromeffizienz sind miteinander kombinierbar. 13 EEG 2012 Vergütungsgrundsätze Stromeinspeisung mit Vergütung (bisheriges Prinzip) oder Direktvermarktung (z.b. Erschließung Speichermöglichkeiten durch Befreiung von EEG- Umlage) Vergütungsdauer 20 Jahre Zeiten der Direktvermarktung werden der Vergütungszeit angerechnet Monatlicher Wechsel (mit Vorankündigung) möglich 14 7

8 EEG 2014 (1) Streichung sämtlicher Boni für Biomassebereich; Beschränkung Ausbau auf 100 MW jährlich, aber: Erweiterung bestehender Anlagen nicht einbezogen Bestehende Eigenstromanlagen sowie deren Erweiterungen bis 30 % bleiben von EEG-Umlage befreit (INB vor oder BImschV-Genehmigung oder Genehmigung nach anderer Bestimmung des Bundesrechts vor und INB vor ) 15 EEG 2014 (2) Wechsel zwischen Veräußerungsformen nur zum 1. Kalendertag monatlich o Geförderte Direktvermarktung o Sonstige Direktvermarktung o Einspeisevergütung nach 35 o Einspeisevergütung nach 36 Anteilige Veräußerung Strom aus einer Anlage in verschiedenen Formen nicht zulässig bei mehreren Anlagen eines Betreibers unterschiedliche Formen mögl. Vollständige oder anteilige Veräußerung an Dritte in unmittelbarer räumlicher Nähe ohne Durchleitung durch ein Netz jederzeit möglich 16 8

9 EEG 2014 (3) Einspeisevergütung nach 35 (für kleine Anlagen) o INB vor und inst. Leistung max. 500 kw o INB nach und vor und inst. Leistung max. 250 kw o INB nach und inst. Leistung max. 100 kw o Einspeisevergütung nach anzulegenden Werten mit Abzügen Einspeisevergütung nach 36 (in Ausnahmefällen) o Vorübergehende Nutzung der Einspeisevergütung o z.b. vorübergehend bei Insolvenz des Direktvermarktungsunternehmens o Oder unmittelbar vor Aufnahme der Direktvermarktung nach INB o Soll Investitions- und Planungssicherheit gewährleisten (z.b. wenn Stammdaten fehlen) wg. Befürchtungen vor Direktvermarktung o Bewusst unattraktiv durch pauschalen Abschlag von 20% vom anzulegenden Wert 17 EEG 2014 (4) A) Direktvermarktung mit Marktprämie Bemessungsleistung [kw] Anzulegender Wert [ct/kwh] Strom aus Biomasse Bis ,66 Bis ,78 Bis ,55 Bis ,85 Vergärung von Bioabfällen Bis ,26 Bis ,38 Vergärung von Gülle (80 Masse %; Stromerzeugung am Standort Biogasanlage Installierte Leistung max. 75 kw 23,73 B) Einspeisevergütung mit Einspeisebonus Nur für Anlagen mit : Einspeisebonus [ct/kwh] INB vor Installierter Leistung bis 500 kw um 0,2 ct/kwh verminderter Anzulegender Wert gemäß A) INB nach Installierter Leistung bis 100 kw Förderbegrenzungen Förderung für Anlagen > 100 kw installierter Leistung nur bis Anteil Strommenge, der der Bemessungsleistung der Anlage von 50% der installierten Leistung entspricht. Für darüber hinausgehende Strommengen gilt: Marktprämie=0 bei Direktvermarktung gemäß A) Einspeisebonus=Monatsmarktwert bei Einspeisevergütung gemäß B) Quelle: B.KWK 18 9

10 EEG 2014 (5) Höhe der Marktprämie MP=AW MW AW: anzulegender Wert MW: Monatsmarktwert MW=MW EPEX =Monatsmittelwert Stundenkontrakt Preiszone D/A EPEX Spot SE in Paris in ct/kwh 19 EEG 2014 (6) EEG-Umlage für Eigenverbrauchsanlagen 1. für Strom nach und vor verbraucht wird 2. für Strom nach und vor für Strom ab (auch Anlagen ab !) 30% EEG Umlage 35% EEG Umlage 40% EEG Umlage Quelle: B.KWK Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kw und einer Jahresarbeit von bis zu 10 MWh fallen unter eine Bagatellgrenze. Letztere ist gleitend formuliert, sodass z.b. bei einer Jahresleistung einer Anlage 10 kw von 15 MWh lediglich 5 MWh umlagepflichtig würden

11 Reformbestrebungen des Gesetzgebers 21 Grünbuch Ein Strommarkt für die Energiewende veröffentlicht vom BMWi Maßnahmen zur Optimierung verfügbarer Kapazitäten (z.b. Bilanzkreisbewirtschaftung, Nezausbau, Weiterentwicklung Regelleistungsmärkte) Frage: reizt zukünftiger Strommarkt ausreichend Investitionen in erforderliche Kapazitäten an? Grundsatzentscheidung gefordert: optimierter Strommarkt 2.0 oder Ergänzung Energiemarkt durch zusätzlichen Kapazitätsmarkt Entscheidung in Konsultationsprozeß (Zuarbeiten bis ) Weißbuch Juli 2015 mit konkreten Maßnahmen 22 11

12 Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 Vom BMUB ins Kabinett gebracht und dort beschlossen am Ende 2015 wollen alle Staaten beim Klimagipfel in Paris/Frankreich ein neues umfassendes Klimaabkommen beschließen 23 Aktionsprogramm Klimaschutz

13 Aktionsprogramm Klimaschutz Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) Bislang standen dabei der Ausstieg aus der Kernenergienutzung, der Ausbau neuer Erzeugungskapazitäten für Strom auf Basis erneuerbarer Energien und die damit verbundenen Anforderungen für die Infrastruktur (Netze, Speicher) sowie die konventionelle Stromerzeugung im Mittelpunkt. Für den Erfolg der Energiewende gibt es jedoch eine notwendige zweite Säule : die Senkung des Energieverbrauchs durch die Steigerung der Energieeffizienz. Dies ist auch Voraussetzung für das Erreichen der Klimaschutzziele. Gleichzeitig leistet Energieeffizienz einen wesentlichen Beitrag zur Energiesicherheit

14 Herausforderungen des Strommarktes derzeitige Überkapazitäten von 100 GW europaweit (davon 60 GW in der deutschen Gebotszone) momentaner Preisverfall führt zu Unwirtschaftlichkeit von Kraftwerken langfristiger Marktbereinigungsprozess Zunehmender Ausbau erneuerbarer Energien sinkender Bedarf an fossilen Kraftwerken steigender Bedarf an flexiblen Spitzenlasttechnologien und Lastmanagement Wie kann langfristig die Versorgung mit Strom gewährleistet werden, insbesondere in Extremsituationen (maximale und minimale Residuallast)? 27 Rolle der KWK beim Umbau des Kraftwerksparks Einsparung von Brennstoffen und CO2-Emissionen durch gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme KWK-Anlagen geeignet zur Flexibilisierung eines reformierten Strommarktes Reform der Förderregelungen im KWKG notwendig 28 14

15 Zwischenfazit Politik betrachtet heute Wärme und Strom nicht als Elemente eines integralen Systems. Es wird überwiegend nur über das Strommarktdesign diskutiert mit dem Ziel, die alten Kraftwerke am Netz zu halten. Die dezentrale KWK wird eher als Störgröße betrachtet. KWK ist aber für eine umfassende, nicht auf den Strommarkt beschränkte Energiewende der geborene Partner der Erneuerbaren. 29 Zeitplan KWKG 2015 Grünbuch Konsultation bis und Entscheidungen über Strommarktdesign Eckpunkte Strommarkt Weißbuch mit konkreten Maßnahmen Weißbuch enthält u.a. Eckpunkte zum KWKG 2015 Ab hier von der Diskussion um Strommarktdesign abgekoppelter beschleunigter Gesetzgebungsprozess KWKG 2015 Weißbuch wird öffentlich konsultiert werden (bis August 2015). Daran wird sich die notwendige Gesetzgebung zum Strommarktdesign anschließen Non-paper zu Referentenentwurf BMWi zum KWKG

16 Weißbuch Juli 2015 Eckpunkte Maßnahme 16: KWK-Förderung Auch in Zukunft wird die effiziente und klimafreundliche Kraft-Wärme- Kopplung eine wichtige Rolle im Rahmen der Energiewende spielen. KWK -Anteil 25 Prozent an der thermischen Stromerzeugung festgelegt. Die Stromerzeugung aus KWK soll stärker auf das Preissignal reagieren und somit flexibler werden. Hocheffiziente mit Gas gefeuerte KWK-Anlagen der öffentlichen Versorgung, die in ihrer Existenz gefährdet sind, werden für einen begrenzten Zeitraum gefördert, um ihren Bestand zu sichern. Umstellung von bestehenden kohlegefeuerten KWK-Anlagen zu gasgefeuerten Anlagen; keine Förderung von kohlegefeuerten Anlagen. 31 Entwurf Referentenentwurf Stand Ziel 25% Anteil KWK-Strom bis 2020 bezogen auf thermische Kraftwerke Zuschläge für neue, modernisierte und nachgerüstete KWK auf Basis von Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen Zuschlag für bestehende KWK-Anlagen mit Erdgasfeuerung Zuschläge für Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen und speicher Verpflichtende Direktvermarktung ab 100 kwel Anhebung Förderdeckel auf 1,5 Mrd. /a 32 16

17 Anmerkungen zu neuer BMWi-Bezugsbasis thermische Kraftwerke für KWK-Ausbau BMWi: 2020 Erzeugung 460 TWh aus thermischen Kraftwerken Davon 25 % =115 TWh KWK Aber lt. Prognos S.129: 2020 Gesamterzeugung 618 TWh Davon 25%=154,5 TWh KWK 115 TWh KWK von 618 TWh wären aber nur 18,6 % KWK Also Stillstand des KWK-Ausbaus! 33 Entwurf Referentenentwurf Stand Zuschlag für Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten Anlagen, der in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird Elektrische KWK Zuschlag Anschlussleistu Ct/kWh ng KWKG 2012 kw el KWK Zuschlag Ct/kWh INB ab Max. Betriebsjahrte Max. Max. Vollbenutzungs Vollbenutzungs stunden stunden ab Bis 50 5,41 8, Über 50 bis 250 Über 250 bis ,0 5, ,4 4, Über ,8 (2,1 ab wenn THG) 3,1 (3,4 wenn THG)

18 Entwurf Referentenentwurf Stand Zuschlag für Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten Anlagen, der nicht in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird Elektrische Anschlussleist ung kw el KWK Zuschlag Ct/kWh KWKG 2012 KWK Zuschlag Ct/kWh INB ab Max. Betriebsjahrt e Max. Vollbenutzun gsstunden Max. Vollbenutzun gsstunden ab Bis 50 5,41 4, stromkosteni ntensive Unternehmen (wie lt. KWKG 2012 für jeden KWK Strom gilt) Bis 50 5,41 5, Über 50 bis 250 Über 250 bis ,0 4, ,4 2, Über ,8 (2,1 ab wenn THG) 1,8 (2,1 wenn THG) Anlagen bis 2 kwel: optional pauschalierte Zahlung für Vbh (entspricht 1800 /kwel) 35 Entwurf Referentenentwurf Stand Zuschlag für Strom aus Bestandsanlagen Hocheffiziente KWK-Anlagen > 10 MW Brennstoff Erdgas Grundsätzlich für Stromversorgung jedes Letztverbrauchers bestimmt Nicht durch EEG und nicht mehr durch KWKG gefördert Zulassung erteilt Dann Zuschlag 1,5 ct/kwh von bis für Stromeinspeisung in Netz der allgemeinen Versorgung für Vbh Verminderung der Förderdauer pro abgelaufenes Kalenderjahr um die tatsächlichen Vbh, mindestens um Vbh 36 18

19 Entwurf Referentenentwurf Stand Zuschlag für modernisierte Anlagen >50 kwel Bei Investaufwand 25 %; frühestens 10 a nach INB: Vbh Bei Investaufwand 50 %; frühestens 10 a nach INB: Vbh Zuschlag für nachgerüstete Anlagen >50 kwel Bei Investaufwand >10% und <25 %: Vbh Bei Investaufwand >= 25% und <50%: Vbh Bei Investaufwand >=50%: Vbh 37 Entwurf Referentenentwurf Stand Übergangsbestimmungen Zuschlag nach KWKG 2012 gilt weiter für Anlagen mit INB bis KWKG 2012 auch für Anlagen mit vorliegen BimschG-Genehmigung bis und INB bis ; für Anlagen, die keine solche Genehmigung benötigen, muss zumindest verbindliche Bestellung der KWK-Anlage bis vorliegen. In Kraft und außer Kraft treten Das Gesetz tritt am in Kraft und am außer Kraft Das KWKG 2012 ( d.h. KWKG 2002, zuletzt geändert am ) tritt zum außer Kraft 38 19

20 Entschließung Bundesrat II.Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Novellierung des KWKG vorzulegen, um hocheffiziente Bestandsanlagen zu sichern und Planungs-und Investitionssicherheit auch für den Neubau und die Modernisierung von KWK- Anlagen am Markt zu schaffen. 39 Entschließung Bundesrat Dieser Gesetzentwurf sollte folgende wesentlichen Regelungen umfassen: 1.Einhaltung des KWKG-Ziels unter Beibehaltung der Fördersystematik 2.Förderung von hocheffizienten Bestandsanlagen 3.Anhebung der Fördersätze für Neubau und Modernisierung von KWK-Anlagen 4.Verbesserung der Förderung für Wärme-/Kältenetze und Wärme- /Kältespeicher 5.Anhebung des Förderdeckels 40 20

21 Fazit Systematik KWKG nur z.t. beibehalten Förderung für jede KWK notwendig (eigengenutzter und nicht eigengenutzter Strom) Unabhängige Lösung für Bestandsanlagen der allgemeinen Versorgung Novellierung zeitnah erforderlich 41 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.v. Dipl.-Ing. Wulf Binde Geschäftsstellenleiter Markgrafenstraße Berlin Tel Fax

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