,xxx ,319 0,320 0,348 0,310 0,344. 0,xxx 0,300 0,269 0,248 0,267 0,198 0,189
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- Gerd Schuster
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1 [GWh] Entwicklung Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz: Geförderte KWK-Strommengen und Zuschlagszahlungen für KWK-Strom und Wärme-/Kältenetze sowie Wärme-/Kältespeicher (WKNS) bis 2019 [Mio ] KWK-Aufschlag LV-Gr. A (bis kwh) in ct/kwh (auf Basis der Jahresabrechnung ermittelte Werte) ,319 0,320 0,348 0,310 0,269 0,248 0,198 0,189 0,320 0,180 0,141 0,128 0,032 * 0,040 0,056 KWK-Aufschlag LV-Gr. A (bis kwh) in ct/kwh (auf Prognosebasis ermittelte Werte) * dieser Wert gilt im Jahr für LV-Gr. A und B KWK-Aufschlag LV-Gr. B (über kwh und nicht Gruppe C) in ct/kwh (auf Basis der Jahresabrechnung ermittelte Werte) KWK-Aufschlag LV-Gr. B (über kwh und nicht Gruppe C) in ct/kwh (auf Prognosebasis ermittelte Werte) 0,064 0,055 0,062 0,115 0,181 0,051 0,050 0,148 0,221 0,243 0,050 0,267 0,300 0, alte Anlagen ( ausgelaufen) kleine KWK-Anlagen bis 50 kw kleine KWK-Anlagen größer 50 kw und bis 2 MW modernisierte KWK-Anlagen Brennstoffzellen KWK Anlagen größer 2 MW nachgerüstete KWK Anlagen größer 2 MW Summe der Zuschlagszahlungen für KWK-Strom und WKNS Neu- und Ausbau Zuschlagszahlungen für WKNS Neu- und Ausbau inkl. Nachholungen für Vorjahre Stand
2 Entwicklung der nach dem KWK-G im Zeitraum Stand: Basis ist das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 109, gändert am 21. August (BGBl. I S. 2870) und zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli (BGBl. I S Mögliche künftige Gesetzesänderungen sind nicht berücksichtigt 1. Entwicklung der förderfähigen KWK-Strommengen Jahr Gesamt beendet a) 5.1.1a 5.1.1b 5.1.1c Zu..1b.1c a Zu. Zu. GWh GWh GWh GWh GWh GWh GWh GWh GWh GWh GWh GWh GWh GWh , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Summe Entwicklung des Finanzvolumens gemäß KWK-G Gesamt beendet a) 5.1.1a 5.1.1b 5.1.1c Zu..1b.1c a Zu. Zu. WKNS- pauschal. Abrechnung Jahr Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro 862, ,714 6,596 0,282 1, , ,263 10,021 0,199 0, , ,505 13,463 0,069 1, , ,699 15,690 0,052 1, , ,733 3,272 24,445 4,626 0,119 6,161 3,560 0, , ,065 17,578 40,305 16,924 0,162 28,818 11,447 19, ,060 35,056 49,605 32,286 0,042 43,715 25,472 33, ,944 1,011 3,181 0,018 34,441 1,550 59,763 52,094 0,055 54,961 0,056 3,052 29,296 0,214 24, ,818 11,595 28,400 0,072 32,289 35,285 61,625 56,196 0,060 54,761 0,200 46,018 0,566 15,919 0, ,447 9,758 28,754 0,076 57,943 54,854 59,530 50,573 0,054 59,305 0,925 59,948 4, ,801 1,323 5, ,059 20,297 68,818 0,086 24, ,025 60,758 48,786 0,060 33,365 0,635 92,391 5, ,569 1,442-12,635 78, ,382 24,357 79,141 0,112 24, ,293 37,706 48,256 0,028 33,014 0, ,417 9, ,748 1, ,328 29,228 91,012 0,145 18, ,574 21,847 40,038 0,025 25,877 0, ,700 13, ,185 2, ,994 35, ,664 0,189 12, ,417 12,546 24,676 0,024 16,688 1, ,040 18, ,894 2, ,243 42, ,363 0,246 9, ,788 2,388 4,868 0,024 7,631 1, ,248 26, ,889 2,991 Summe 8.336, , , ,333 0, , , , ,323 1, ,295 5, ,813 77, ,781 13, ,619 a) beendet: 5.1.1, 5.1.2, und.1a b) Die Korrekturen für Vorjahre sind in den Wirtschaftsprüferbescheinigungen vollständig belegt Differenzen aus JA t-2 Korrekturen Vorjahre b)
3 3. Letztverbrauch/Aufschlag auf Netznutzungsentgelte Aufschläge für LV-Gruppen B und C: nach 9 Abs. 7 S. 2 und 3 KWK-G maximal 0,05 ct/kwh bzw. maximal 0,025 ct/kwh Aufschlag für LV-Gruppe A (Letztverbrauchsmengen bis kwh pro Jahr und Abnahmestelle): In der Spalte "Aufschlag Gruppe A, Prognose" ist der prognostizierte, bundesweit einheitliche KWK-Aufschlag auf LV-Gruppe A dargestellt. Spalte "Aufschlag Gruppe A, Ist-Aufschlag" zeigt den tatsächlichen KWK-Aufschlag, der sich auf Basis der durch Wirtschaftsprüfer testierten Daten ergibt. Letztverbrauch Finanzgesamt Aufschlag Gruppe A Aufschlag Gruppe B Gruppe A Gruppe B Gruppe C volumen Prognose Ist-Aufschlag Prognose Ist-Aufschlag Jahr GWh GWh GWh GWh Mio. Euro ct/kwh ct/kwh ct/kwh ct/kwh ,061 0,319 0,348 0,050 0, ,629 0,320 0,310 0,050 0, ,357 0,269 0,248 0,050 0, ,639 0,198 0,189 0,050 0, ,247 0,243 0,180 0,050 0, ,543 0,141 0,128 0,050 0, ,060 0,032 0,056 0,032 0, ,944 0,064 0,062 0,050 0, ,818 0,115 0,148 0,050 0, ,447 0,181 0, ,059 0,221 0, ,382 0,243 0, ,328 0,267 0, ,994 0,300 0, ,243 0,344 0,050 Mittelwert 100% 42% 43% 15% Daten aus Jahresabrechnung per auf Basis vorgelegter Wirtschaftsprüferbescheinigungen Daten aus Jahresabrechnung per auf Basis vorgelegter Wirtschaftsprüferbescheinigungen Daten aus Jahresabrechnung per auf Basis vorgelegter Wirtschaftsprüferbescheinigungen Daten aus Jahresabrechnung per auf Basis vorgelegter Wirtschaftsprüferbescheinigungen Daten aus Jahresabrechnung per auf Basis vorgelegter Wirtschaftsprüferbescheinigungen Daten aus Jahresabrechnung per auf Basis vorgelegter Wirtschaftsprüferbescheinigungen Daten aus Jahresabrechnung per auf Basis vorgelegter Wirtschaftsprüferbescheinigungen Daten aus Jahresabrechnung per auf Basis vorgelegter Wirtschaftsprüferbescheinigungen Daten aus Jahresabrechnung per auf Basis vorgelegter Wirtschaftsprüferbescheinigungen Daten laut Jahresprognose vom Daten laut Jahresprognose vom
4 Kategorien und Zuschlagssätze gemäß KWK-G Anlagenkategorien a 5.1.1b 5.1.1c a.1b.1c a Letztverbrauchskategorien Gruppe A Gruppe B Gruppe C alte KWK-Anlagen kleine KWK-Anlagen el mit fabrikneuen Hauptbestandteilen, die ab bis zum in Dauerbetrieb genommen worden sind und keine bestehende Fernwärmeversorgung aus KWK-Anlagen verdrängen kleine KWK-Anlagen > 50 kw bis max. 2 MW mit fabrikneuen Hauptbestandteilen, die ab bis zum in Dauerbetrieb genommen worden sind und keine bestehende Fernwärmeversorgung aus KWK-Anlagen verdrängen Brennstoffzellen-Anlagen, die ab bis zum in Dauerbetrieb genommen worden sind KWK-Anlagen (neue Bestandsanlagen), die ab dem bis zum in Dauerbetrieb genommen worden sind alte Bestandsanlagen (modernisierte Bestandsanlagen), die modernisiert oder durch eine neue Anlage ersetzt und nach dem bis zum in Dauerbetrieb genommen worden sind alte oder neue Bestandsanlagen (hocheffiziente modernisierte KWK-Anlagen), die modernisiert oder durch eine neue Anlage ersetzt und nach dem bis zum in Dauerbetrieb genommen worden sind hocheffiziente neue KWK-Anlagen > 2 MWel mit fabrikneuen Hauptbestandteilen, die ab bis zum in Dauerbetrieb genommen worden sind und keine bestehende Ferrnwärmeversorgung aus KWK-Anlagen verdrängen Ab dem 1. Januar erhöht sich der Zuschlag für KWK-Anlagen im Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes, die ab diesem Datum in kleine KWK-Anlagen (Zubau) > 50 kw bis max. 2 MW elektr. Leistung, die nach dem bis zum in Dauerbetrieb genommen worden sind kleine KWK-Anlagen (Zubau) bis max. 50 kw elektr. Leistung, die nach dem bis zum in Dauerbetrieb genommen worden sind und keine bestehende Fernwärmeversorgung aus KWK-Anlagen verdrängen; hocheffiziente kleine KWK-Anlagen (Zubau) > 50 kw bis max. 2 MW elektr. Leistung, die nach dem bis zum in Dauerbetrieb genommen worden sind Brennstoffzellen-Anlagen, die nach dem und bis zum in Dauerbetrieb genommen worden sind KWK-Anlagen > 2 MW (hocheffiziente Neuanlagen), die ab dem bis zum in Dauerbetrieb genommen worden sind, die hocheffizient sind und durch die keine Verdrängung bestehender KWK-Anlagen erfolgt hocheffiziente KWK-Anlagen el die modernisiert oder durch eine neue Anlage ersetzt und die ab bis wieder in Dauerbetrieb genommen worden sind. hocheffiziente KWK-Anlagen > 50 kwel die modernisiert oder durch eine neue Anlage ersetzt und die ab bis wieder in Dauerbetrieb genommen worden sind Ab dem 1. Januar erhöht sich der Zuschlag für KWK-Anlagen im Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes, die ab diesem Datum in hocheffiziente nachgerüstete KWK-Anlagen > 2 MWel, d.h. vorhandene Nicht-KWK-Anlagen, die durch Nachrüstung zu KWK-Anlagen werden und ab bis zum wieder in Dauerbetrieb genommen worden sind Ab dem 1. Januar erhöht sich der Zuschlag für KWK-Anlagen im Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes, die ab diesem Datum in Letztverbrauch bis kwh je Abnahmestelle Letztverbrauch über kwh und nicht Gruppe C Letztverbrauch über kwh und stromintensiv
5 Zuschlagssätze nach dem KWK-G (alle Angaben in ct/kwh für Anlagen des jeweiligen Inbetriebnahmejahres) Jahr a 5.1.1b 5.1.1c *.1a > 250 kw u. > 2 MW u. 10 MW > 10 MW > 250 kw u. > 2 MW 1,38 1,38 1,69 2,40 0,97 1,23 1,69 2,25 1,23 1,64 2,25 0,82 1,64 2,10 0,56 1,59 5,11 2,10 1,50 1,50 2,10 1,59 5,11 2,10 1,50 1,50 1,94 5,11 2,10 1,50 1,50 5,41 5,41 4,00 2,40 5,41 5,11 2,10 1,50 1,50 5,41 5,41 4,00 2,40 5,41 5,11 2,10 1,50 1,50 5,41 5,41 4,00 2,40 5,41 5,11 2,10 1,50 1,50 5,41 5,41 4,00 2,40 5,41 5,11 2,10 1,50 1, ,41 5,41 4,00 2,40 5,41 5,11 2,10 1,50 1,50 5,41 4,00 2,40 1, ,41 5,41 4,00 2,40 5,41 5,11 2,10 1,50 1,50 5,41 4,00 2,40 1, ,41 5,41 4,00 2,40 5,41 5,11 2,10 1,50 1,50 5,41 4,00 2,40 1, ,41 5,41 4,00 2,40 5,41 5,11 2,10 1,50 1,50 5,41 4,00 2,40 1,80 Zuschlagssätze nach dem KWK-G (alle Angaben in ct/kwh für Anlagen des jeweiligen Inbetriebnahmejahres) Jahr.1b.1c a > 2 MW u. 10 MW > 10 MW > 250 kw u. > 2 MW > 250 > 50 kw kw u. u. 2 MW 5,11 5,11 5,11 5,11 5,11 5,11 5,11 5,11 5,11 5,11 2,10 5,11 5,11 2,10 1,50 1,50 5,11 5,11 2,10 5,11 5,11 2,10 1,50 1,50 5,11 5,11 2,10 5,11 5,11 2,10 1,50 1,50 5,11 5,11 2,10 5,11 5,11 2,10 1,50 1,50 5,11 5,11 2,10 5,11 5,11 2,10 1,50 1,50 5,11 5,11 2,10 5,11 5,11 2,10 1,50 1,50 5,11 5,11 2,10 5,11 5,11 2,10 1,50 1, ,11 5,11 2,10 5,11 5,11 2,10 1,50 1,50 5,41 5,41 4,00 2,40 1,80 5,41 4,00 2,40 1, ,11 5,11 2,10 5,11 5,11 2,10 1,50 1,50 5,41 5,41 4,00 2,40 1,80 5,41 4,00 2,40 1, ,11 5,11 2,10 5,11 5,11 2,10 1,50 1,50 5,41 5,41 4,00 2,40 1,80 5,41 4,00 2,40 1, ,11 5,11 2,10 5,11 5,11 2,10 1,50 1,50 5,41 5,41 4,00 2,40 1,80 5,41 4,00 2,40 1,80 *) Ab dem 1. Januar erhöht sich der Zuschlag für KWK-Anlagen im Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes, die ab diesem Datum in * * > 2 MW
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