Höhe der EEG-Umlage 2014 liegt bei 62,40 Euro/MWh 1. Netzumlagen für 2014 stehen fest 4

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Höhe der EEG-Umlage 2014 liegt bei 62,40 Euro/MWh 1. Netzumlagen für 2014 stehen fest 4"

Transkript

1 Inhalt Seite Höhe der EEG-Umlage 2014 liegt bei 62,40 Euro/MWh 1 Netzumlagen für 2014 stehen fest 4 Fehlerhafte Abrechnung der Gaskonzessionsabgabe gegenüber Industriekunden 6 Höhe der EEG-Umlage 2014 liegt bei 62,40 Euro/MWh Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 15. Oktober 2013 die Höhe der bundesweit einheitlichen EEG-Umlage für das Jahr 2014 veröffentlicht. Sie beträgt 62,40 Euro/MWh und liegt damit um rund 18 % höher als die diesjährige Umlage. Die Ermittlung der EEG-Umlage basiert auf der Prognose der EEG-Einspeisemengen und - Vergütungen für das kommende Jahr (Quelle: Stand: ). Insgesamt wird also mit einem Anstieg der EEG-Strommengen um 11 % gegenüber dem für 2013 prognostizierten Wert gerechnet. Von dieser EEG-Erzeugungsmenge werden 62 % im Weg der Direktvermarktung gefördert, im Festpreismechanismus des EEG verbleiben weniger als 40 %. Die Direktvermarktung erfolgt mit 96 % der direktvermarkteten Mengen fast ausschließlich im Weg der Direktvermarktung mit Marktprämie, das Grünstromprivileg spielt mit gut 3 % weiterhin nur eine Nebenrolle. Bild 1: Entwicklung der EEG-Umlage Redaktion: Informationen zum VIK finden Sie auch unter Seite 1 von 6 Nachdruck auch auszugsweise nur mit Genehmigung des s gestattet. Ausgabe 4/2013 erschienen am 1.November 2013.

2 Die Summe der an die EEG-Anlagenbetreiber ausgezahlten Förderzahlungen und Prämien steigt um über 15 % auf fast 22 Mrd. Euro. Davon entfallen etwa 60 % auf die Festvergütung und 40 % auf die Marktprämie (inkl. der Managementprämie). Aus der Vermarktung der im Festvergütungssystem verbleibenden EEG-Strommengen durch die Übertragungsnetzbetreiber an der Strombörse werden Einnahmen von 2,2 Mrd. Euro erwartet. Damit ergibt sich eine Finanzierungslücke von 19,5 Mrd. Euro, die durch die EEG-Umlage gedeckt werden muss. Die Aufteilung dieses Kostenblocks auf die nicht von der Besonderen Ausgleichsregelung betroffenen Letztverbraucher führt zu einer rechnerischen EEG-Umlage für 2014 in Höhe von 51,46 Euro/MWh. Daneben ist auch im Jahr 2014 wieder eine Nachholung für eine verbliebene Finanzierungslücke im Vorjahr erforderlich: Im Zeitraum von Januar bis September 2013 ist diese Finanzierungslücke des sog. EEG-Kontos der Übertragungsnetzbetreiber auf den Stand von fast 2,2 Mrd. Euro angewachsen; sie ist damit um etwa 400 Mio. Euro geringer als im vergangenen Jahr. Um dieses Defizit zu decken, ist im kommenden Jahr eine Nachholung von 5,81 Euro/MWh erforderlich. Schließlich ist die Möglichkeit vorgesehen, eine sog. Liquiditätsreserve zu berücksichtigen, die verhindern soll, dass sich auch in diesem Jahr erneut ein unterjähriges Defizit auf dem EEG-Konto ergibt. Diese Liquiditätsreserve wurde mit 10 % des Finanzierungsbedarfs festgelegt. Das entspricht dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz. Dies führt zu einem weiteren Aufschlag von 5,12 Euro/MWh. Aus der Summe dieser drei Elemente ergibt sich die EEG-Umlage von 62,40 Euro/MWh für das Jahr Sie gilt für alle EEG-pflichtigen Strommengen, die nicht der Besonderen Ausgleichsregelung nach 40 EEG unterliegen. Für letztere Strommengen bleibt die EEG-Umlage gemäß der Staffelregelung des 40 (3) EEG je nach Verbrauch auf 10 % bzw. 1 % der EEG-Umlage oder auf 0,5 Euro/MWh begrenzt. Bild 1 zeigt die Entwicklung der EEG-Umlage in den vergangenen Jahren: Mitte November 2013 werden die Übertragungsnetzbetreiber darüber hinaus ihre Mittelfristprognose für die weitere Entwicklung bis 2018 veröffentlichen. Wir werden in den VIK- Mitteilungen darüber berichten. Wie kann es mit der Förderung erneuerbarer Energien weiter gehen? Bild 2 bietet zudem noch einen Blick auf die andere Seite, die der EEG-Ausgaben, und macht deutlich, wie die jährliche Auszahlung aus dem EEG an EEG-Anlagenbetreiber selbst Redaktion: Informationen zum VIK finden Sie auch unter Seite 2 von 6 Nachdruck auch auszugsweise nur mit Genehmigung des s gestattet. Ausgabe 4/2013 erschienen am 1.November 2013.

3 pro erzeugter Kilowattstunde Strom immer weiter steigt. Vor dem Hintergrund einer notwendigen Entwicklung in Richtung Wettbewerbsfähigkeit, kann das nicht überzeugen. Strom aus erneuerbaren Energien muss zukünftig marktfähig sein und sich den Gesetzen der Vermarktung stellen. Die über das EEG bezahlte Abnahmegarantie, die selbst bei negativen Strompreisen am Markt gilt, muss entfallen. Eine Prämie könnte ergänzend zum Marktpreis gezahlt werden. Eine Veredelung des fluktuierenden Stroms aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen sollte dann dazu führen, dass physikalisch abgesicherte und handelsübliche, d.h. dem Verbrauch angepasste Stromprodukte entstehen. Strom z.b. aus Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen könnte das genauso absichern wie etwa Verbrauchssteuerung bei Verbrauchern. So könnten auch der aus Brüssel argwöhnisch beobachteten deutsche Alleingang beendet und unsere EU-Nachbarn auf dem Weg in eine nachhaltigere Energiezukunft mitgenommen werden. Der VIK setzt darauf, dass die kommende Bundesregierung mit aller Kraft und gebotenen Schnelligkeit die Signale der galoppierenden EEG-Umlage erkennt und die für die Fortentwicklung der Industriegesellschaft entscheidenden Aufgaben löst. Bild 2: Entwicklung der durchschnittlichen EEG-Vergütung Netzumlagen für 2014 stehen fest Nicht nur die EEG-Umlage für 2014 ist mittlerweile bekannt. Auch die gegenüber der EEG- Umlage deutlich geringeren Netzumlagen (KWKG-Umlage, Offshore-Haftungsumlage, 19- Umlage und die Abschaltverordnungsumlage) sind zwischenzeitlich für 2014 veröffentlicht worden. Redaktion: Informationen zum VIK finden Sie auch unter Seite 3 von 6 Nachdruck auch auszugsweise nur mit Genehmigung des s gestattet. Ausgabe 4/2013 erschienen am 1.November 2013.

4 KWKG-Umlage Die KWKG-Umlage dient der Finanzierung der Kosten der Förderung von Kraft-Wärme- Kopplungs-Anlagen. Sie liegt, alleine auf das Jahr 2014 bezogen, bei 0,181 Ct/kWh. Aufgrund von rückwirkenden Korrekturen für die Jahre 2011 und 2012 wird allerdings ein Wert von 0,178 Ct/kWh abgerechnet. Für Verbräuche oberhalb von kwh pro Abnahmestelle gelten reduzierte Sätze: Letztverbrauchergruppe A B C pro Abnahmestelle bis kwh Verbrauchsmeng e oberhalb von kwh oberhalb von kwh bei Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des Schienenverkehrs oder bei Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit Stromkosten > 4 % des Umsatzes Umlage für 2014 [Ct/kWh] 0,178 0,055* 0,025 Tab. 1: KWKG-Umlage für 2014 nach n (ct/kwh) * Die Abweichung des Umlagesatzes für Letztverbrauchergruppe B vom gesetzlich vorgesehenen Wert (0,5 ct/kwh) ergibt sich aus einer Nachholung für den zu niedrig angesetzten Wert des Jahres Offshore-Haftungsumlage Die Offshore-Umlage dient zur Refinanzierung von Entschädigungszahlungen, die Übertragungsnetzbetreiber an Betreiber von Offshore-Windparks zahlen müssen, wenn ein betriebsfähiger Windpark nicht rechtzeitig an das Stromnetz angeschlossen wird. Für das Jahr 2014 wurde aufgrund der prognostizierten Entschädigungszahlungen die Höhe der Offshore-Umlage - wie bereits auf den gesetzlich zulässigen Höchstwert von 0,25 ct/kwh festgelegt. Die reduzierte Umlage wird hier - anders als bei der KWKG-Umlage - erst für den 1 GWh übersteigenden Verbrauch pro Abnahmestelle gewährt: Letztverbrauchergruppe A B C pro Abnahmestelle bis kwh oberhalb von kwh oberhalb von kwh bei Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit Stromkosten > 4 % des Umsatzes Umlage für 2014 [Ct/kWh] 0,250 0,050 0,025 Tab. 2: Offshore-Haftungsumlage für 2014 nach n (ct/kwh) Redaktion: Informationen zum VIK finden Sie auch unter Seite 4 von 6 Nachdruck auch auszugsweise nur mit Genehmigung des s gestattet. Ausgabe 4/2013 erschienen am 1.November 2013.

5 19-Umlage Die 19-Umlage dient der Deckung der Erlöse, die den Netzbetreibern dadurch entgehen, dass Letztverbraucher in ihrem Netz ein individuelles Netzentgelt nach 19 Abs. 2 Strom NEV (Stromnetzentgeltverordnung) in Anspruch nehmen können. Aufgrund von rückwirkend in Kraft gesetzten Änderungen der StromNEV und daraus resultierenden Rück- und Nachzahlungen sind fünf verschiedene Letztverbrauchskategorien zu unterscheiden: A A+ A++ B C pro Abnahmestelle Umlage für 2014 [Ct/kWh] Letztverbrauchergruppe bis kwh von kwh bis kwh von kwh bis kwh bei Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des Schienenverkehrs oder Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit Stromkosten > 4 % des Umsatzes Verbrauchs menge oberhalb von kwh oberhalb von kwh bei Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des Schienenverkehrs oder Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit Stromkosten > 4 % des Umsatzes 0,092 0,482 0,532 0,050 0,025 Tab. 3: 19-Umlage für 2014 nach n (ct/kwh) Abschaltverordnungs-Umlage ( 18 AbLaV) Die zum 1. Januar 2013 in Kraft getretene Abschaltverordnung verpflichtet die Übertragungsnetzbetreiber, sog. abschaltbare Lasten unter Vertrag zu nehmen. Diese Verbraucher können dann zur Vermeidung von Netzzusammenbrüchen im Notfall kurzfristig durch die Netzbetreiber abgeschaltet werden. Für ihre Bereitschaft zur Abschaltung erhalten die Anbieter dieser Lasten eine leistungsabhängige Vergütung sowie im Fall einer tatsächlich erfolgten Abschaltung einen Arbeitspreis. Für 2014 führen die von den Übertragungsnetzbetreibern erwarteten Kosten zu einer Abschaltverordnungs-Umlage von 0,007 Ct/kWh, hinzu kommt ein Nachholungsbetrag für die in 2013 angefallen Kosten in Höhe von 0,002 Ct/kWh. Die Umlage beträgt daher im kommenden Jahr einheitlich 0,009 Ct/kWh. Redaktion: Informationen zum VIK finden Sie auch unter Seite 5 von 6 Nachdruck auch auszugsweise nur mit Genehmigung des s gestattet. Ausgabe 4/2013 erschienen am 1.November 2013.

6 Fehlerhafte Abrechnung der Gaskonzessionsabgabe gegenüber Industriekunden Die EU-Kommission hat am 7. September 2013 zwei wichtige Beschlüsse über die Zuteilung von Emissionszertifikaten der am Emissionshandelssystem beteiligten Industrien veröffentlicht. Das Bundeskartellamt informierte den VIK darüber, dass ein Stadtwerk die Gas- Konzessionsabgabe (Gas-KA) fehlerhaft zu Lasten von Industriekunden abgerechnet hat und damit seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt hat. Das Verfahren wurde nicht öffentlich, da es aufgrund der Zusage des Stadtwerkes, sein Abrechnungsverhalten ändern zu wollen, eingestellt wurde. Grenzpreis Gas für alle Abnehmer Das Stadtwerk rechnete gegenüber den Industriekunden die sog. Sonderkunden-KA in Höhe von 0,03 Ct/kWh bis zu einem Jahresverbrauch von fünf Millionen Kilowattstunden ab (maximal Euro). Lediglich auf den darüber hinausgehenden Verbrauch hat das Stadtwerk keine KA berechnet. Hintergrund dieser Abrechnung ist, dass 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) eine sog. Grenzmengenregelung für Sondervertragskunden enthält. Danach dürfen bei Gas Konzessionsabgaben für Lieferungen an Sondervertragskunden nicht vereinbart oder gezahlt werden, die pro Jahr und Abnahmefall 5 Millionen Kilowattstunden übersteigen. Das Bundeskartellamt vertritt die Auffassung, dass bei den Abnahmefällen, die diese Schwelle überschreiten, für die gesamte Liefermenge keine Sonderkunden-KA berechnet werden darf, d.h. auch nicht für die ersten fünf Millionen Kilowattstunden. Redaktion: Informationen zum VIK finden Sie auch unter Seite 6 von 6 Nachdruck auch auszugsweise nur mit Genehmigung des s gestattet. Ausgabe 4/2013 erschienen am 1.November 2013.

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab: 01.01. Preisblatt 3 Entgelte für Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Monatsleistungspreissystem Monatsleistungspreissystem

Mehr

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab: 01.01. Preisblatt 2 Entgelte für die Entnahme ohne Leistungsmessung Für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung wird

Mehr

Preisblatt 5 Konzessionsabgabe und Umlagen

Preisblatt 5 Konzessionsabgabe und Umlagen Preisblatt 5 gültig ab 1. Januar 2015 Die Entgelte stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen der Rahmenbedingungen und gesetzlicher Regelungen. 1. Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe wird zusätzlich

Mehr

Staatliche Strompreisbestandteile

Staatliche Strompreisbestandteile Staatliche Strompreisbestandteile 2014 Stand: 25.10.2013 Staatsanteil am Strompreis für Haushalte über 50 % sind Steuern, Abgaben und Umlagen Umlage f. abschaltbare Lasten (ab 2014) Offshore-Haftungsumlage

Mehr

Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte

Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 31.10.2012 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bis

Mehr

Besondere Ausgleichsregelung

Besondere Ausgleichsregelung Besondere Ausgleichsregelung Gliederung 1. Ausgangslage 2. Kabinettsentwurf a. Antragsberechtigt b. Be- bzw. Entlastung c. Übergangsregelung d. Härtefallregelung e. Schienenbahnen 3. Berechnungsgrundlage

Mehr

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2014)

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2014) Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2014) Die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) ermöglicht Letztverbrauchern und Weiterverteilern unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes

Mehr

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der. Albwerk GmbH & Co. KG

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der. Albwerk GmbH & Co. KG Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Albwerk GmbH & Co. KG Preise ab 01.01.2014 Preisblatt 1 Entgelte für das Leistungspreissystem für Entnahmestellen mit Lastgangzählung Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus:

Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus: Anlage 1a Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung Stand 01.01.2015 Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet

Mehr

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und

Mehr

Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus:

Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus: Anlage 1b Preisblatt für Kunden ohne Leistungsmessung (Stand 01.01.2015) Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze

Mehr

Preiskomponenten. Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht.

Preiskomponenten. Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Preiskomponenten Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Sie stellen die voraussichtlichen Entgelte dar, die auf Basis der derzeit vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse

Mehr

Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013

Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich wird der Strompreis aus drei Elementen gebildet: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und Dienstleistungen:

Mehr

Preisblätter 2013 (Stand 28.12.2012)

Preisblätter 2013 (Stand 28.12.2012) Preisblätter 2013 (Stand 28.12.2012) Im Zuge der am 29.10.2007 in Kraft getretenen Anreizregulierungsverordnung sind Netzbetreiber der Energieversorgung verpflichtet, die Netznutzungspreise nach Maßgabe

Mehr

Preisblatt zur Nutzung des Stromverteilnetzes der Stadtwerke Suhl/ Zella-Mehlis Netz GmbH. gültig ab 01.01.2015

Preisblatt zur Nutzung des Stromverteilnetzes der Stadtwerke Suhl/ Zella-Mehlis Netz GmbH. gültig ab 01.01.2015 Seite 1 von 5 Preisblatt zur Nutzung des Stromverteilnetzes der gültig ab 01.01.2015 1. Netznutzungsentgelte 1.1 Netzpreise für Kunden mit Leistungsmessung < 2.500 h/a > 2.500 h/a Entnahmestelle im Mittelspannungsnetz

Mehr

Stadtwerke Fröndenberg GmbH Netznutzungsentgelte nach StromNEV gültig ab 1.1.2015

Stadtwerke Fröndenberg GmbH Netznutzungsentgelte nach StromNEV gültig ab 1.1.2015 Stadtwerke Fröndenberg GmbH Netznutzungsentgelte nach StromNEV gültig ab 1.1.2015 1. Entnahmen von Kunden mit registrierender Leistungsmessung Jahresbenutzungsdauer: < 2500 Vollbenutzungsstunden Jahresbenutzungsdauer:

Mehr

ERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER PREISBLÄTTER FÜR DIE NETZNUTZUNG STROM

ERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER PREISBLÄTTER FÜR DIE NETZNUTZUNG STROM ERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER PREISBLÄTTER FÜR DIE NETZNUTZUNG STROM DER DORTMUNDER NETZ GMBH Gültig ab 01.01.2014 1. Netznutzung Die Dortmunder Netz GmbH stellt als Netzbetreiber ihr Stromversorgungsnetz

Mehr

Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte

Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 10.12.2013 www.infraserv-knapsack.de 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle in Jahresbenutzungsdauer

Mehr

1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlagen

1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlagen 1. Einleitung Gemäß 52 Abs. 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 BGBl. I S. 2074 (Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2012), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012

Mehr

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2014

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2014 Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2014 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des

Mehr

Stadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom

Stadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom Stadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom Preisblatt für die Netznutzung Strom, gültig ab dem 01.01.2016 (inklusive Kosten für das vorgelagerte Netz) Die nachfolgenden Preise und Regelungen für die

Mehr

Preisblatt für den Zugang zum Stromnetz der Netzgesellschaft Schwerin mbh (NGS)

Preisblatt für den Zugang zum Stromnetz der Netzgesellschaft Schwerin mbh (NGS) : gültig ab 01.01.2015 für den Zugang zum Stromnetz der Netzgesellschaft Schwerin mbh (NGS) Netznutzungsentgelte Netzkunden mit Leistungsmessung Jahresbenutzungsdauer Mittelspannungsnetz 20 kv Umspannung

Mehr

Zusammensetzung des Strompreises

Zusammensetzung des Strompreises Zusammensetzung des Strompreises Werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen Ihres Strompreises! Welche Kosten werden durch den Preis abgedeckt und wer erhält am Ende eigentlich das Geld? Jessica Brockmann,

Mehr

Netznutzungsentgelte

Netznutzungsentgelte Netznutzungsentgelte Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Sie stellen die voraussichtlichen Entgelte dar, die auf Basis der derzeit vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse

Mehr

Preisblatt. I. Entgelte für den Stromnetzzugang gültig ab 01.01.2016

Preisblatt. I. Entgelte für den Stromnetzzugang gültig ab 01.01.2016 Preisblatt Das Preisblatt stellt gemäß 20 Abs. 1 S. 2 EnWG die voraussichtlichen Netzentgelte ab dem 01.01.2016 dar. Aufgrund der noch nicht vollständig vorliegenden Datengrundlage ist eine Veröffentlichung

Mehr

Preisblatt Netznutzungsentgelte 2015

Preisblatt Netznutzungsentgelte 2015 Preisblatt Netznutzungsentgelte 2015 Entgelte 2015 für Entnahme aus dem geschlossenen Stromverteilnetz der Fraport AG inklusive der Kosten für die vorgelagerten Netze der Übertragungsnetzbetreiber 2 NETZENTGELTE

Mehr

Mittelspannung 9,94 1,93 41,79 0,66. Niederspannung 17,23 4,68 97,23 1,48

Mittelspannung 9,94 1,93 41,79 0,66. Niederspannung 17,23 4,68 97,23 1,48 Preisblatt 1 Netznutzungsentgelte für Entnahmen mit Lastgangmessung Jahresbenutzungsstunden Entnahmestelle Hoch-/Mittelspannung < 2.500 h/a >= 2.500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis

Mehr

Entgelte für Netznutzung

Entgelte für Netznutzung Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung Netz- oder Umspannebene Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a 2.500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis [

Mehr

Steuern und Abgaben Stand: 27.10.2015 (alle Angaben ohne Gewähr)

Steuern und Abgaben Stand: 27.10.2015 (alle Angaben ohne Gewähr) Steuern und Abgaben Stand: 27.10.2015 (alle Angaben ohne Gewähr) Strom Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Bezeichnung Gültig von Gültig bis Wert Einheit EEG-Umlage 01.01.2016 31.12.2016 6,354

Mehr

NetzentgelteStrom. gültig ab 01.01.2013. Inhalt. 1 Preisblatt 1 Netznutzungsentgelt für Zählpunkte mit Leistungsmessung

NetzentgelteStrom. gültig ab 01.01.2013. Inhalt. 1 Preisblatt 1 Netznutzungsentgelt für Zählpunkte mit Leistungsmessung NetzentgelteStrom Inhalt 1 Preisblatt 1 Netznutzungsentgelt für Zählpunkte mit Leistungsmessung Netznutzungsentgelt für Zählpunkte mit Leistungsmessung - Kommunalrabatt Netznutzungsentgelt für Zählpunkte

Mehr

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2015

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2015 Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2015 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des

Mehr

Voraussichtliche Entgelte für den Netzzugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz. Elektrizitätswerk der Verbandsgemeinde Eisenberg

Voraussichtliche Entgelte für den Netzzugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz. Elektrizitätswerk der Verbandsgemeinde Eisenberg Voraussichtliche Entgelte für den Netzzugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz Elektrizitätswerk der Verbandsgemeinde Eisenberg nach 20 Abs. 1 S. 2 EnWG Gültigkeitszeitraum : seit dem 01.01.2013 Das Elektrizitätswerk

Mehr

Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer und Entnahmenetzebene angegeben.

Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer und Entnahmenetzebene angegeben. Entgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur (vorläufig) Gültig ab 01.01.2015-1. Netznutzungsentgelte für Kunden mit registrierender Lastgangmessung Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit

Mehr

Vorläufige Netzentgelte Strom Gültig vom 01.01.2016 bis 31.12.2016. Preiskomponenten 2. Preisblatt 1: Netzentgelte für Kunden mit Lastgangmessung 3

Vorläufige Netzentgelte Strom Gültig vom 01.01.2016 bis 31.12.2016. Preiskomponenten 2. Preisblatt 1: Netzentgelte für Kunden mit Lastgangmessung 3 Nach 20 Abs. 1 EnWG sind spätestens zum 15. Oktober vorläufige Netzentgelte durch die Netzbetreiber für das Folgejahr zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden

Mehr

Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2016

Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2016 Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2016 1. Kunden mit Lastgangzählung und einer Jahresnutzungsdauer von mindestens 2.500 Vollbenutzungsstunden/a Entnahmestelle Leistungspreis /kw Arbeitspreis

Mehr

Preiskomponenten 2. Preisblatt 1: Netzentgelte für Kunden mit Lastgangmessung 3. Preisblatt 2: Netzentgelte für Kunden ohne Lastgangmessung 4

Preiskomponenten 2. Preisblatt 1: Netzentgelte für Kunden mit Lastgangmessung 3. Preisblatt 2: Netzentgelte für Kunden ohne Lastgangmessung 4 Die im Folgenden veröffentlichten Entgelte für den Zugang zu den Stromverteilungsnetzen der Mainnetz GmbH basieren auf der Festlegung der Erlösobergrenze durch die Bundesnetzagentur für die 2. Regulierungsperiode.

Mehr

1. Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit ¼-Stunden-Leistungsmessung. Mittelspannungsnetz (MSP) 2,24 3,33 75,09 0,42

1. Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit ¼-Stunden-Leistungsmessung. Mittelspannungsnetz (MSP) 2,24 3,33 75,09 0,42 Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte) Die Preise sind gültig ab 01.01.2015. Für die Nutzung der Elektrizitätsversorgungsnetze

Mehr

Preisblatt "Netzentgelte Strom" Preise gültig ab 01.01.2016. Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Kunden mit/ohne Leistungsmessung)

Preisblatt Netzentgelte Strom Preise gültig ab 01.01.2016. Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Kunden mit/ohne Leistungsmessung) Preisblatt "Netzentgelte Strom" Preise gültig ab 01.01.2016 A B C D Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Kunden mit/ohne Leistungsmessung) Preise für Messstellenbetrieb, Messung, Abrechnung und

Mehr

Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2012

Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2012 Anlage 1 a Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2012 Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze

Mehr

Preisblatt Netznutzung Strom ab 01.01.2015 im Solar Valley Thalheim

Preisblatt Netznutzung Strom ab 01.01.2015 im Solar Valley Thalheim Preisblatt Netznutzung Strom ab 01.01.2015 im Solar Valley Thalheim Die unter den nachfolgenden Punkten 1 und 2 aufgeführten Preise für die Netznutzung beinhalten die Kosten für die Netzinfrastruktur,

Mehr

Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte

Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 15.10.2015 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet,

Mehr

Stadtwerke Lemgo GmbH, Anlage 1 zum LRV Strom

Stadtwerke Lemgo GmbH, Anlage 1 zum LRV Strom Stadtwerke Lemgo GmbH, Anlage 1 zum LRV Strom Preisblatt für die Netznutzung Strom, gültig ab dem 01.01.2015 (inklusive Kosten für das vorgelagerte Netz) Die nachfolgenden Preise und Regelungen für die

Mehr

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2010 Elektrizitätsversorgungsunternehmen: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG Betriebsnummer des Elektrizitätsversorgungsunternehmens

Mehr

Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG

Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG Preisblatt für die Netznutzung Strom, gültig ab dem 01.01.2015 (inklusive Kosten für das vorgelagerte Netz) Preisstand: 15.10.2014 Veröffentlichungspflicht

Mehr

Strompreise: Aktuelle Übersicht über die Umlagen für 2013

Strompreise: Aktuelle Übersicht über die Umlagen für 2013 Energie-Info BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Strompreise: Aktuelle Übersicht über die Umlagen für 2013 Berlin, 29. Oktober 2012 Weitere Umlagen

Mehr

Mittelspannung (MS) 12,16 0,84 Umspannung Mittel-/Niederspannung (MS/NS) 15,30 0,70 Niederspannung (NS) 15,06 1,05

Mittelspannung (MS) 12,16 0,84 Umspannung Mittel-/Niederspannung (MS/NS) 15,30 0,70 Niederspannung (NS) 15,06 1,05 RLM - 1/3 Preisblatt 1 - Netzentgelte für Entnahmen mit Leistungsmessung gültig ab 01.01.2014 Sämtliche Entgelte verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. 1 Entgelte für Netznutzung - Jahresleistungspreissystem

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom. vorläufiges Preisblatt Nr. 9

Netzzugangsentgelte Strom. vorläufiges Preisblatt Nr. 9 Netzzugangsentgelte Strom vorläufiges Preisblatt Nr. 9 für die Netznutzung von Elektrizitätsverteilernetzen in 59320 Ennigerloh, 48291 Telgte, 48346 Ostbevern (gültig ab 01.01.2014) der Stadtwerke ETO

Mehr

Preisblatt Netzentgelte Strom der EnergieNetz Mitte GmbH

Preisblatt Netzentgelte Strom der EnergieNetz Mitte GmbH Preisblatt Netzentgelte Strom der EnergieNetz Mitte GmbH 1. Kunden ohne registrierende 1/4h Leistungsmessung Grundpreis (GP) Arbeitspreis (AP) 54,00 /a 5,46 ct/kwh 2. Netzentgelte unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen

Mehr

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2015)

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2015) Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2015) Die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) ermöglicht Letztverbrauchern und Weiterverteilern unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes

Mehr

Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014

Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Stand: 01.09.2015 Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014 Elektrizitätsversorgungsunternehmen:

Mehr

GELSENWASSER Energienetze GmbH. Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom

GELSENWASSER Energienetze GmbH. Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom GELSENWASSER Energienetze GmbH Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom Gültig ab 01.01.2015 Entgelte auf der Grundlage der Festlegung der Erlösobergrenze nach 4 Abs. 1 und 2 ARegV i.v.m. 32 Abs. 1 Nr. 1

Mehr

Preisblatt 2016 der Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Hünfeld GmbH - gültig ab 01.01.2016

Preisblatt 2016 der Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Hünfeld GmbH - gültig ab 01.01.2016 Entgelte Strom Preisblätter 1-8 für die Netznutzung (Strom) im Netzgebiet der Stadtwerke Hünfeld GmbH Preisblatt 1 Netzentgelte für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 1) Jahresleistungspreissystem

Mehr

Vorläufige Netznutzungsentgelte Strom

Vorläufige Netznutzungsentgelte Strom Vorläufige Netznutzungsentgelte Strom gültig ab 01. Januar 2016 Stadtwerke Kempen GmbH Heinrich-Horten-Straße 50 47906 Kempen Internet: www.stadtwerke-kempen.de Preisblatt 1 Preise für Zählpunkte mit Leistungsmessung

Mehr

Preisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung)

Preisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung) Preisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung) Gültig ab 1. Januar 2015 1. Netznutzung - Entgelt für die Bereitstellung des Netzes und der Systemdienstleistung

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom. Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom

Netzzugangsentgelte Strom. Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom Netzzugangsentgelte Strom Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 15.10.2014, voraussichtlich gültig ab 01.01.2015) der Energieversorgung Pirna GmbH Hinweis: Bei diesem Preisblatt handelt

Mehr

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Bescheinigung über eine unabhängige Prüfung gemäß 5 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) vom 25. Oktober 28 ("EEG") über Angaben nach 49 EEG der [Elektrizitätsversorgungsunternehmen]

Mehr

Rechnungserklärung. Haus der Stadtwerke Kröpeliner Straße 32 18055 Rostock. Info-Telefon 0381 805-2000 FAX 0381 805-2166 E-mail kundenzentrum@swrag.

Rechnungserklärung. Haus der Stadtwerke Kröpeliner Straße 32 18055 Rostock. Info-Telefon 0381 805-2000 FAX 0381 805-2166 E-mail kundenzentrum@swrag. Rechnungserklärung Die Rechnung - oft ein Buch mit sieben Siegeln. Bei uns nicht: Wir sagen Ihnen, was sich hinter den einzelnen Bestandteilen unserer Rechnung konkret verbirgt. Keine Frage: Die Rechnung

Mehr

Netzgebiet Überseehafen Rostock. Netzentgelte und weitere Entgeltbestandteile. Entgelt für Kunden ohne Leistungsmessung

Netzgebiet Überseehafen Rostock. Netzentgelte und weitere Entgeltbestandteile. Entgelt für Kunden ohne Leistungsmessung Netzentgelte und weitere Entgeltbestandteile voraussichtliche Netzentgelte gültig ab 01.01.2015 Entgelt für Kunden ohne Leistungsmessung Netznutzung Die Entgelte bestehen aus Netznutzung, Messung, Messstellenbetrieb

Mehr

Preisblatt für Netzkunden mit 1/4-h-Leistungsmessung

Preisblatt für Netzkunden mit 1/4-h-Leistungsmessung Preisblatt für Netzkunden mit 1/4-h-Leistungsmessung Jahresleistungspreissystem / Jahresbenutzungsdauer Netzzugang in der < 2.500 h 2.500 h Spannungsebene Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom. endgültiges Preisblatt für den Netzzugang Strom

Netzzugangsentgelte Strom. endgültiges Preisblatt für den Netzzugang Strom Netzzugangsentgelte Strom endgültiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 01.01.2016, gültig 01.01.2016 bis 31.12.2016) der Energieversorgung Pirna GmbH 1. Entgelte für Netznutzung für Entnahme

Mehr

EEG 2011 gesamt: Regionale Verteilung der EEG-Zahlungsströme

EEG 2011 gesamt: Regionale Verteilung der EEG-Zahlungsströme Abb. 32: Regionale Zahlungsströme des EEG 211 EEG 211 gesamt: 4. 3.32 3. 2. 1. -1. -2. 1.595 1.685 1.291 784 479 386 28 16 3-377 -422-135 -238-17 -77-1.33-1.957-2.22 57-696 83-39 62 722 44 33-554 -48-343

Mehr

Netzentgelte Strom der Netrion GmbH für die Netzgebiete Mannheim und Offenbach Gültig vom 01.01.2016 bis 31.12.2016

Netzentgelte Strom der Netrion GmbH für die Netzgebiete Mannheim und Offenbach Gültig vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 Die im Folgenden veröffentlichten Entgelte für den Zugang zu den Stromverteilungsnetzen der Netrion GmbH basieren auf der Festlegung der Erlösobergrenze durch die Bundesnetzagentur für die 2. Regulierungsperiode.

Mehr

Preise ab 01.01.2016. Die Angaben dienen zur allgemeinen Information, Anpassungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.

Preise ab 01.01.2016. Die Angaben dienen zur allgemeinen Information, Anpassungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Ken mit Lastprofilmessung Für die Nutzung des Verteilungsnetzes einschließlich eines Ausgleichs für die im Verteilungsnetz verursachten elektrischen Verluste gelten die nachstehenden Regelungen Preise,

Mehr

der EnergieNetz Mitte GmbH

der EnergieNetz Mitte GmbH Preisblatt Netzentgelte Strom der EnergieNetz Mitte GmbH 1. Kunden ohne registrierende 1/4h Leistungsmessung Grundpreis (GP) Arbeitspreis (AP) 43,80 /a 4,99 ct/kwh 2. Netzentgelte unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen

Mehr

PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM

PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM zum 01.01.2016 1. Voraussichtliche Netznutzungsentgelte für Kunden mit Leistungsmessung Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Energie für Mühlheim 2015

Energie für Mühlheim 2015 Folder_Grundversorgungstarife_2015_v1.2 05.11.14 12:38 Seite 1 Strom und Gas werden günstiger! Energie für Mühlheim 2015 Die Grundversorgungstarife Wir machen das. Ihre Stadtwerke mühl heim ammain Folder_Grundversorgungstarife_2015_v1.2

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

RÜCKABWICKLUNG 19 STROMNEV. Vorschlag zur Umsetzung für die Jahre 2012 und 2013 beginnend im Jahr 2014

RÜCKABWICKLUNG 19 STROMNEV. Vorschlag zur Umsetzung für die Jahre 2012 und 2013 beginnend im Jahr 2014 RÜCKABWICKLUNG 19 STROMNEV Vorschlag zur Umsetzung für die Jahre 2012 und 2013 beginnend im Jahr 2014 PROBLEMSTELLUNG Gesetzgeber hat im Jahr 2013 mit der Neuregelung des 19 Abs. 2 StromNEV rückwirkend

Mehr

BEE-Hintergrundpapier zur EEG-Umlage 2015. Bestandteile, Entwicklung und voraussichtliche Höhe

BEE-Hintergrundpapier zur EEG-Umlage 2015. Bestandteile, Entwicklung und voraussichtliche Höhe BEE-Hintergrundpapier zur EEG-Umlage 2015 Bestandteile, Entwicklung und voraussichtliche Höhe Stand: 10. September 2014 BEE-Hintergrund zur EEG-Umlage 2015 2 Die EEG-Umlage 2015 sinkt nach Berechnungen

Mehr

EWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute

EWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute PRESSEINFORMATION mit der Bitte um kurzfristige Veröffentlichung Remscheid, 15.04.11 Netze / Herr Giera TelDaFax Stromkunden werden in Remscheid von der EWR ersatzversorgt Wie in den letzten Monaten den

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom

Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2012) der Versorgungsbetriebe Zellingen Die Preisangaben sind netto, ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer fällt in der jeweils

Mehr

Netznutzung Die Preise gelten nur für die Niederspannungsebene und bestehen aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis.

Netznutzung Die Preise gelten nur für die Niederspannungsebene und bestehen aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis. Netzentgelte und weitere Entgeltbestandteile gültig ab 01.01.2014 Entgelt für Kunden ohne Leistungsmessung Netznutzung Die Preise gelten nur für die Niederspannungsebene und bestehen aus dem Arbeitspreis

Mehr

Preisblatt Netznutzung Strom der SWS Netze Solingen GmbH gültig ab 01.01.2015 (inkl. Kosten des vorgelagerten Netzes)

Preisblatt Netznutzung Strom der SWS Netze Solingen GmbH gültig ab 01.01.2015 (inkl. Kosten des vorgelagerten Netzes) Das Preisblatt umfasst die Entgelte für die Nutzung des Elektrizitätsverteilnetzes der SWS Netze Solingen GmbH sowie die Entgelte für die Nutzung des vorgelagerten Transportnetzes der WESTNETZ GmbH. Die

Mehr

Anhang Pressemitteilung Internet. Umlage für erneuerbare Energien verteuert Strompreis

Anhang Pressemitteilung Internet. Umlage für erneuerbare Energien verteuert Strompreis Anhang Pressemitteilung Internet Umlage für erneuerbare Energien verteuert Strompreis Deutschland ist seit Jahren Vorreiter bei der klimaschonenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Bereits in

Mehr

der E.ON Mitte AG Netzgebiet 1 (E.ON Mitte) und Netzgebiet 2 (Stadt Gelnhausen)

der E.ON Mitte AG Netzgebiet 1 (E.ON Mitte) und Netzgebiet 2 (Stadt Gelnhausen) Preisblatt Netzentgelte Strom der E.ON Mitte AG Netzgebiet 1 (E.ON Mitte) und Netzgebiet 2 (Stadt Gelnhausen) 1. Kunden ohne registrierende 1/4h Leistungsmessung Grundpreis (GP) Arbeitspreis (AP) 15,00

Mehr

Ökostromprodukte 2.0. Herkunftsnachweise, Regionalstrom und Genossenschaftsstrom. Vortragender: Andrés Acosta

Ökostromprodukte 2.0. Herkunftsnachweise, Regionalstrom und Genossenschaftsstrom. Vortragender: Andrés Acosta Vortragsreihe Neue Entwicklungen auf den Energiemärkten Ökostromprodukte 2.0 Herkunftsnachweise, Regionalstrom und Genossenschaftsstrom Vortragender: Andrés Acosta Betreuer: Andreas Grübel Organisation

Mehr

Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte)

Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte) Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte) Die Preise sind gültig ab 01.01.2014. Für die Nutzung der Elektrizitätsversorgungsnetze

Mehr

Jahrespreissystem Entnahme ohne Leistungsmessung Grundpreis Arbeitspreis

Jahrespreissystem Entnahme ohne Leistungsmessung Grundpreis Arbeitspreis Stadt Burgbernheim Stadtwerke Preisblatt für Netznutzungstarife ab 01.01.2015 (Netznutzungsentgelte - Strom) Gültig ab 01.01.2015 vorläufige Netzentgelte veröffentlicht zum 15.10.2014 1. Netznutzungsentgelte

Mehr

www.gemeindewerke-grefrath.de

www.gemeindewerke-grefrath.de Netznutzungsentgelte Strom gültig ab 01. Januar 2015 Gemeindewerke Grefrath GmbH An der Plüschweberei 15 47929 Grefrath www.gemeindewerke-grefrath.de Seite 1 von 9 (Jahresleistungspreis-System) Entnahmestelle

Mehr

GRUNDVERSORGUNGSTARIFE:

GRUNDVERSORGUNGSTARIFE: EUROGATE Technical Services GmbH Senator-Borttscheller-Straße 1 27568 Bremerhaven GRUNDVERSORGUNGSTARIFE: für die Versorgung mit Elektrizität in Niederspannung Gültig ab 01.01.2016 Gleichzeitig treten

Mehr

Contracting. dezentrale Energieerzeugung mit kleinen BHKWs

Contracting. dezentrale Energieerzeugung mit kleinen BHKWs Contracting dezentrale Energieerzeugung mit kleinen BHKWs Stadt Bad Oldesloe 100% Stadt Mölln 100% Stadt Ratzeburg 100% 1/3 1/3 1/3 Energievertrieb in eigenen und fremden Netzgebieten 100% 51% 36% Gasnetze

Mehr

Preise für die Netznutzung Strom Gültig ab 01. Januar 2016

Preise für die Netznutzung Strom Gültig ab 01. Januar 2016 1. Preise für die Nutzung des Netzes für Anlagen mit Leistungsmessung 2. Preise für die Nutzung des Netzes für Anlagen ohne Leistungsmessung 3. Preise für die Reserve-Inanspruchnahme 4. Preise für Ersatzversorgung

Mehr

Preisblatt 2015 Strom - Netznutzungsentgelte

Preisblatt 2015 Strom - Netznutzungsentgelte Preisblatt 2015 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 19.12.2014 www.infraserv-knapsack.de 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle in Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Vebrauchererwartungen zum Gelingen der Energiewende

Vebrauchererwartungen zum Gelingen der Energiewende Vebrauchererwartungen zum Gelingen der Energiewende Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung 9. Dezember 2015 q5644/32579 Ma, Hr forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer

Mehr

Aber zuerst: Was versteht man unter Stromverbrauch im Standby-Modus (Leerlaufverlust)?

Aber zuerst: Was versteht man unter Stromverbrauch im Standby-Modus (Leerlaufverlust)? Ich habe eine Umfrage durchgeführt zum Thema Stromverbrauch im Standby Modus! Ich habe 50 Personen befragt und allen 4 Fragen gestellt. Ich werde diese hier, anhand von Grafiken auswerten! Aber zuerst:

Mehr

BDEW. Informationen zur Systematik der EEG-Umlage und ihre Entwicklung. www.bdew.de. BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v.

BDEW. Informationen zur Systematik der EEG-Umlage und ihre Entwicklung. www.bdew.de. BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. BDEW Informationen zur Systematik der EEG-Umlage und ihre Entwicklung Oktober 2012 www.bdew.de Wie funktioniert das EEG? EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz (letzte Novellierung im Jahr 2012) kwh kwh Strombörse

Mehr

Netzentgelte Strom 2016

Netzentgelte Strom 2016 Netzentgelte Strom 2016 Preisgültigkeit: 01.01.2016 00:00 Uhr bis 01.01.2017 00:00 Uhr Stand: 17. Dezember 2015 covestro.com Agenda I. Netzentgelte für Zählpunkte mit Leistungsmessung II. Netzentgelte

Mehr

Strom in unserem Alltag

Strom in unserem Alltag Strom in unserem Alltag Kannst du dir ein Leben ohne Strom vorstellen? Wir verbrauchen jeden Tag eine Menge Energie: Noch vor dem Aufstehen klingelt der Radiowecker, dann schalten wir das Licht ein, wir

Mehr

Nachhaltige Energieeffizienz im Unternehmen Beratung und Qualifizierung für mehr Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit

Nachhaltige Energieeffizienz im Unternehmen Beratung und Qualifizierung für mehr Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit N.E.U. Nachhaltige Energieeffizienz im Unternehmen Beratung und Qualifizierung für mehr Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit Die Effizienzpropfis eg Ambitionierte Konzepte für optimierten Ressourceneinsatz

Mehr

Preisblatt für die Netznutzung des Stromnetzes der Mittelhessen Netz GmbH

Preisblatt für die Netznutzung des Stromnetzes der Mittelhessen Netz GmbH Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung Netzentgelt Entnahmestelle LP [ /kw/a] Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a > 2.500 h/a AP [Ct/kWh] LP [ /kw/a] AP [Ct/kWh] Umspannung HS/MS 8,10 1,60 42,85 0,21 Mittelspannung

Mehr

Preisübersicht der gängigsten Tarife gültig ab 1. Januar 2015

Preisübersicht der gängigsten Tarife gültig ab 1. Januar 2015 Preisübersicht der gängigsten Tarife gültig ab 1. Januar 2015 Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung im Niederspannungsnetz der Energiewerke Lottstetten Weitere Tarife / Sonderabkommen sind

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Preise für die Netznutzung Strom Gültig ab 01. Januar 2015

Preise für die Netznutzung Strom Gültig ab 01. Januar 2015 1. Preise für die Nutzung des Netzes für Anlagen mit Leistungsmessung 2. Preise für die Nutzung des Netzes für Anlagen ohne Leistungsmessung 3. Preise für die Reserve-Inanspruchnahme 4. Preise für Ersatzversorgung

Mehr

Energiekonzepte der Wohnungswirtschaft

Energiekonzepte der Wohnungswirtschaft RA Dr. Andreas Klemm Energiekonzepte der Wohnungswirtschaft Energieversorgung außerhalb des allgemeinen Energiesystems? 7. Göttinger Tagung zu aktuellen Fragen zur Entwicklung der Energieversorgungsnetze

Mehr

ERDGAS DIREKT AUS IHRER NACH- BARSCHAFT. Unsere Gasangebote mit günstigen Verbrauchspreisen und niedriger Grundgebühr

ERDGAS DIREKT AUS IHRER NACH- BARSCHAFT. Unsere Gasangebote mit günstigen Verbrauchspreisen und niedriger Grundgebühr ERDGAS DIREKT AUS IHRER NACH- BARSCHAFT Unsere Gasangebote mit günstigen Verbrauchspreisen und niedriger Grundgebühr Das Angebot für Preisbewusste Aufgepasst: Mit den vier Erdgas-Tarifen der Stadtwerke

Mehr

Meine Energie: Strom aus Neuwied.

Meine Energie: Strom aus Neuwied. Meine Energie: Strom aus Neuwied. Meine Stadt. Daheim sein in Neuwied! Das heißt: Beim Sonnenuntergang auf der Deichmauer sitzen, Ausflüge mit den Kleinen in den Zoo machen, in der Fußgängerzone ein Eis

Mehr

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung nach 75 Satz 1 EEG 2014 der zusammengefassten Endabrechnung 2014 eines Netzbetreibers zur Erfüllung seiner Pflichten nach 72 Abs. 1

Mehr

Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2015

Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2015 Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2015 1. Kunden mit Lastgangzählung und einer Jahresnutzungsdauer von mindestens 2.500 Vollbenutzungsstunden/a Entnahmestelle Leistungspreis /kw Arbeitspreis

Mehr

Netzentgelte Strom der Netrion GmbH für die Netzgebiete Mannheim und Offenbach Gültig vom 01.01.2015 bis 31.12.2015

Netzentgelte Strom der Netrion GmbH für die Netzgebiete Mannheim und Offenbach Gültig vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 Die im Folgenden veröffentlichten Entgelte für den Zugang zu den Stromverteilungsnetzen der Netrion GmbH basieren auf der Festlegung der Erlösobergrenze durch die Bundesnetzagentur für die 2. Regulierungsperiode.

Mehr

3. Entgelte für Monatsleistungspreissystem der Entnahmestellen mit Leistungsmessung

3. Entgelte für Monatsleistungspreissystem der Entnahmestellen mit Leistungsmessung e für die Nutzung des Stromverteilnetzes der Stadtwerke Sindelfingen GmbH (gültig ab 01.01.2015) Die Stadtwerke Sindelfingen GmbH erhebt für die Nutzung ihres Stromverteilnetzes ab 01. Januar 2015 die

Mehr