Verba volant. Der vordere Walgau im Mittelalter. Onlinebeiträge des Vorarlberger Landesarchivs Nr. 37 (10.09.

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1 Verba volant Onlinebeiträge des Vorarlberger Landesarchivs Nr. 37 ( ) Der vordere Walgau im Mittelalter Die Entstehung der Grafschaft und des Gerichts Jagdberg Alois Niederstätter Vortrag im Rahmen der Wanderausstellung Der unbekannte Jagdberg am 18. September 2007 in Schnifis und am 13. November 2007 in Dünserberg. Alle Rechte beim Autor. Weiterführend mit Anmerkungen: Alois Niederstätter, Der vordere Walgau im Mittelalter die Entstehung der Grafschaft und des Gerichts Jagdberg, in: Das Gericht Jagdberg. Von der Einrichtung 1319 bis zur Aufhebung 1808, hg. von Alois Niederstätter/Manfred Tschaikner (Elementa Walgau Schriftenreihe 4). Nenzing Vgl. Manfred Tschaikner, Der unbekannte Jagdberg. Das ehemalige Gericht bis zu seiner Auflösung 1808 (Ausstellungskataloge des Vorarlberger Landesarchivs 15). Bregenz Der vordere Walgau zählt zu den alten Siedlungsgebieten des Landes. Eine beträchtliche Zahl ur- und frühgeschichtlicher sowie römerzeitlicher Funde legt davon Zeugnis ab. Neben den frühmittelalterlichen Bestattungsplätzen von Nenzing-Beschling und Schnifis dokumentiert insbesondere die bis ins späte 5. Jahrhundert zurückreichende Geschichte der Nenzinger Mauritiuskirche schließlich auch die strukturelle Kontinuität von der Spätantike ins Mittelalter. Im 9. Jahrhundert lassen schließlich einige rätische Privaturkunden aus der Zeit von etwa 817 bis 821 und das so genannte Churrätische Reichsgutsurbar von 842/43, eine Zusammenstellung von Besitzungen und Medieninhaber und Herausgeber: Vorarlberger Landesarchiv, Kirchstraße 28, 6900 Bregenz, Österreich. Offenlegung: ISSN URN urn:nbn:de:

2 Herrschaftsrechten, die mit dem Königtum in Verbindung standen, einen ersten Blick auf örtliche organisatorische Strukturen zu. Frastanz war damals ein Königshof, eine zentrale, wohl beträchtliche Teile der Flur umfassende Gutseinheit. Eine weitere große Einheit Königsguts befand sich in Beschling. Satteins, Schlins und Schnifis erscheinen als villae, also bereits als Siedlungsverbände. Schlins verfügte zudem über einen fundus, ein dem Dorf zugehöriges Umland, in dem weitere Flur-, vielleicht auch Ortsnamen aufscheinen. Auch die Nenzinger Mauritiuskirche wurde als Königsgut beansprucht. Die Ausstattung mit dem Zehnt weist sie als Pfarrkirche aus. Dass zu ihrem Sprengel zunächst auch Beschling, Schlins und Röns zählten, lässt möglicherweise auf die Stoßrichtung von Siedlungsvorgängen schließen. Die beiden für Schlins genannten Kirchen, von denen eine den hl. Hilarius zum Patron hatte, waren zwar gleichfalls Reichsgut, besaßen aber keine pfarrlichen Rechte. Satteins und Schnifis verfügten dagegen über eigene Pfarrkirchen. Das St. Sulpicius-Gotteshaus von Frastanz scheint wiederum eine Eigenkirche des Bischofs von Chur gewesen zu sein. Als Strukturelemente einer bereits engmaschig erschlossenen Kulturlandschaft finden sich für das 9. Jahrhundert auf lokaler Ebene somit herrschaftliche Großhöfe mit Eigenwirtschaftsgut und Zinsgütern ebenso wie hinsichtlich der Betriebsgrößen heterogene Siedlungsverbände. Auf dieses verhältnismäßig frühe Überlieferungsfenster folgen vier äußerst quellenarme Jahrhunderte, aus denen kaum mehr als der gelegentliche Übergang von Gütern an geistliche Einrichtungen den Bischof von Chur, die Klöster Einsiedeln, Schänis, Churwalden und Pfäfers dokumentiert ist. Vom 10. Jahrhundert an gehörte der Süden Vorarlbergs zur Grafschaft Unterrätien, die sich von Götzis bis zur Landquart erstreckte. Das dortige Grafenamt war für lange Zeit in der Hand der Grafen von Bregenz aus dem Geschlecht der Udalrichinger erblich, bis mit Rudolf um 1150 sein letzter männlicher Spross starb. Haupterbe wurde Rudolfs Schwiegersohn, Pfalzgrafen Hugo von Tübingen, auf den 1182 zwei Söhne folgten, von denen uns nur der jüngere Hugo zu beschäftigen hat. Er erhielt vornehmlich Besitzungen aus dem Bregenzer Erbe, darunter die rätischen Güter und Rechte. Oberhalb von Weiler im Vorarlberger Vorderland ließ Hugo eine Burg errichten, die er Montfort Verba Volant Nr. 37 (Niederstätter, Der vordere Walgau im Mittelalter) 2

3 nannte, was starker Berg, starke Burg bedeutet. Nach diesem neuen Herrschaftsmittelpunkt, der heutigen Ruine Altmontfort, titulierte er sich fortan Graf von Montfort. Zur Burg kam bald ein weiteres Zentrum: Um 1200 gründete er die Stadt Feldkirch, in deren wirtschaftliches Einzugsgebiet auch der vordere Walgau integriert wurde. Dass Hugo seine Grafschaft Montfort in der Tradition der Grafschaft Unterrätien verstand, ist wahrscheinlich. Grafschaft bedeutete im Hochmittelalter ein Bündel von Rechten, das das Reichsoberhaupt in einem mehr oder weniger genau definierten Umkreis als Lehen vergab, nämlich das Hochgericht und die Nutzung weiterer hoheitlicher Rechte. Verdichtet werden konnte der Einfluss des Inhabers der Grafschaft durch im Eigenbesitz stehende Grundherrschaften, oft verbunden mit der Leibherrschaft über abhängige Menschen, durch die Schutzherrschaft über Einzelne und Personenverbände, die Vogtei über Kirchengut sowie durch die aus dem Eigenkirchenwesen herrührenden Patronatsrechte über Kirchen und geistliche Pfründen. Wegen der Durchmengung mit Herrschaftsrechten anderer bildeten diese Grafschaften aber keine in sich geschlossenen, flächendeckenden Territorien. Für die Durchsetzung der Ansprüche der Grafen sorgten vor Ort ihre Ministerialen, zunächst noch unfreie Dienstleute in adelsähnlicher Position wie etwa die Herren von Nenzing oder die Herren von Satteins, die bereits im 12. bzw. frühen 13. Jahrhundert erstmals in den Quellen aufscheinen. Graf Hugo I. von Montfort hinterließ, als er etwa 1228 verstarb, vier Söhne. Zwei von ihnen machten als Geistliche Karriere, die beiden weltlichen Brüder, Hugo II. und Rudolf I., regierten vorerst gemeinsam. Rudolf errichtete sich allerdings einen eigenen Stammsitz, die Burg Werdenberg bei Buchs. Bald nach der Mitte des 13. Jahrhunderts teilten deren Söhne das Erbe. Rudolfs Nachkommen nannten sich fortan Grafen von Werdenberg, jene Hugos II. dagegen weiterhin von Montfort. Während die rechtsrheinischen Besitzungen im heutigen Vorarlberg mit Bregenz, Feldkirch, den Gütern und Rechten nördlich des Bodensees sowie jenseits der Argen an die Montforter fielen, erhielten die Werdenberger die linksrheinischen Gebiete Werdenberg, Sargans, Rheineck, außerdem das heutige Liechtenstein und weite Teile des Walgau mit seinen Nebentälern. Eine zweite Teilung vollzogen um 1270 die Grafen von Montfort in die Linien Feldkirch, Bregenz, Tettnang. Verba Volant Nr. 37 (Niederstätter, Der vordere Walgau im Mittelalter) 3

4 Teilung suggeriert die Entstehung klarer Grenzen. Davon kann freilich keine Rede sein, weil Herrschaft damals in erster Linie aus der mehr oder weniger intensiven Kontrolle über Personenverbände einschließlich der Gerichtsbarkeit sowie einem Konglomerat von Besitzungen und Rechten bestand. Gebiete mit vermischten Zuständigkeiten waren daher keine Seltenheit. Eine solche Übergangszone zwischen dem Machtbereich der Feldkircher Montforter, der der nunmehr aus Hugos Grafschaft Montfort gelösten Grafschaft Feldkirch, und dem der Werdenberger, der Grafschaft im Walgau, bildete, wie Manfred Tschaikner eindrücklich nachgewiesen hat, der vordere Walgau, vor allem südlich der Ill. Hand in Hand mit den Teilungen der Montforter und der Werdenberger ging in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts ein intensiver Ausbau der herrschaftlichen Infrastruktur in ihren immer kleiner werdenden Einflussgebieten. Im Bereich der Grafschaft Feldkirch entstanden zwischen 1230 und 1265 das später als Schattenburg bezeichnete Schloss Feldkirch sowie in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts die Burg Tosters. Ähnliche Aktivitäten gingen auch von den Werdenbergern aus, die die Städte Sargans und Bludenz gründeten sowie als Herrschaftsmittelpunkt der Grafschaft im Walgau die Burg Blumenegg errichteten, die wenig später durch Nüziders/Sonnenberg ergänzt wurde. Auf sie geht außerdem die Burg Frastanz (später Frastafeders ) zurück. Gleichfalls im Zusammenhang mit den Grafen von Werdenberg muss die Burg Welsch-Ramschwag oberhalb von Nenzing gesehen werden. Mit Siegberg und Satteins/ Schwarzenhorn bestanden im vorderen Walgau zwei weitere Dienstmannenburgen mit allerdings unsicherer herrschaftlicher Zugehörigkeit. Von 1283 an scheint Graf Hugo IV., Sohn Rudolfs II., des Begründers der Feldkircher Linie, in den Urkunden auf, 1299 verwendet er erstmals einen neuen Titel, nennt sich Hugo Graf von Jagdberg. Rudolf II. hatte es also gegen Ende des 13. Jahrhunderts für zweckmäßig erachtet, seinen nun sicher schon über dreißigjährigen Sohn und Nachfolger mit einem eigenen repräsentativen Sitz auszustatten, zugleich mit der Burg Jagdberg der Präsenz der Werdenberger im Walgau ein montfortisches Bollwerk entgegenzusetzen und Feldkirch nach Osten hin zu decken. Dies schien umso dringlicher, als sich das Verhältnis zwischen den beiden Häusern im Gefolge der großen Politik nachhaltig verschlechtert hatte: Die Verba Volant Nr. 37 (Niederstätter, Der vordere Walgau im Mittelalter) 4

5 Werdenberger waren überzeugte Parteigänger der Habsburger, während die Montforter zu ihren schärfsten Gegnern zählten. Nach dem Tod seines Vaters Rudolf im Jahr 1302 erbte Hugo dessen Herrschaftsbereich seine Brüder Rudolf III. und Ulrich II. waren in den geistlichen Stand getreten und nannte sich fortan wieder ausnahmslos von Montfort. Hugo IV. von Montfort-Feldkirch der Graf von Jagdberg wurde 1310 unter nicht mehr klärbaren Umständen in Schaffhausen erschlagen. Er hinterließ seine Frau Anna, eine geborene Gräfin von Veringen, sowie vier Töchter und vier Söhne. Für die noch unmündigen Söhne führten ihre Onkel die Regentschaft: Rudolf III., damals Dompropst in Chur, später Bischof von Chur und Konstanz, und der Churer Domherr Ulrich II., der um 1315 in den Laienstand zurückkehrte. Da die 1302 offenkundig zugunsten ihres Bruders Hugo IV. von der Herrschaft ausgeschlossenen geistlichen Montforter auch nach der Volljährigkeit ihrer Neffen auf einem Anteil an der Grafschaft beharrten, entstanden Erbschaftsstreitigkeiten. Diese mündeten 1319 in eine Teilung der Herrschaftsrechte. Die beiden alten Montforter erhielten miteinander Schloss und Stadt Feldkirch, außerdem Jagdberg mit den der Burg zugewiesenen Leuten und Gütern sowie Neumontfort bei Götzis, ihre Neffen hingegen die Burgen Tosters, Altmontfort und Fußach. Es entstanden drei neue, an Burgen geknüpfte Grafschaften : Jagdberg, Alt- und Neumontfort. Diese Herrschaftsteilung schuf im Großraum von Feldkirch jene Verwaltungseinheiten, die bis ins frühe 19. Jahrhundert wirksam bleiben sollten. Die drei Grafschaften bildeten nämlich auch die Grundlage für die Gerichte Jagdberg sowie Rankweil und Sulz, letztere später zu einem Doppelgericht vereinigt. Ulrich II., nach Rudolfs Tod alleiniger Herr in seinem Teil der Herrschaft Feldkirch, blieb kinderlos, so dass seine Neffen Hugo und Rudolf vom Onkel verlangten, zu ihren Gunsten auf die Herrschaft zu verzichten. Der Streit eskalierte, Ulrich drohte, die beiden zu enterben. Diese wiederum überfielen ihren Onkel und setzten ihn gefangen. Der Kaiser intervenierte vergeblich, sodass Ulrich seinen Besitz endgültig den Neffen übertragen musste. 1346/47 teilten diese. Jagdberg kam nun an den auf Tosters residierenden Hugo VII., der 1359 ohne männlichen Nachkommen starb, sodass Rudolf Verba Volant Nr. 37 (Niederstätter, Der vordere Walgau im Mittelalter) 5

6 IV. in weiterer Folge den gesamten Hausbesitz der Montfort-Feldkircher in seiner Hand vereinigte. Bereits 1352 hatte Graf Rudolf die Burg Welsch-Ramschwag samt allem Zubehör an Leuten, Gütern und Einkünften gekauft und damit seinen Einfluss auf den südlich der Ill gelegenen Teil des vorderen Walgaus wesentlich verstärkt. Die werdenbergische Burg Frastanz war von Feldkircher Montfortern bereits 1344 zerstört worden. Von den vier Söhnen Rudolfs IV. ( 1375) überlebte nur einer den Vater: Rudolf V., der Dompropst von Chur war, den geistlichen Stand aber verließ und 1369 Agnes von Mätsch heiratete. Die Ehe blieb trotz einer Wallfahrt des Grafen nach Jerusalem kinderlos. Am 22. Mai 1375, nur etwas mehr als zwei Monate nach dem Herrschaftsantritt, veräußerte Rudolf den größten Teil seines Besitzes an Herzog Leopold IV. von Österreich. Vom Verkauf ausgenommen waren die Burgen Jagdberg und Ramschwag samt ihrem Zubehör, die Rudolf V. seinem Neffen, dem Grafen Heinrich von Werdenberg-Sargans-Vaduz, vermachte für diesen als Inhaber der Grafschaft im Walgau eine wertvolle Abrundung seines Machtbereichs. Heinrich musste allerdings bald darauf den Herzögen von Österreich zugestehen, dass es sich dabei nur um ein Leibgeding handle. Tatsächlich ging der Jagdberger Herrschaftsbezirk nach Heinrichs Tod 1397 an die Habsburger über und wurde damit wieder ein Teil der Graf- bzw. Herrschaft Feldkirch. Spätmittelalterliche Raumbildung erweist sich somit als weitestgehend herrschaftlich bestimmt, sie stand in der Regel im Zusammenhang mit Linienteilungen, als Gravitationszentren fungierten Burgen. Zu einem die Segmente übergreifenden Zusammenschluss fand der Walgau nur für eine kurze Zeit, als während der Appenzellerkriege zu Beginn des 15. Jahrhunderts die herrschaftlichen Ordnungssysteme kollabierten und die Verbände der Untertanenschaft an deren Stelle traten. Es trat das Land im Walgau auf den Plan, das das österreichische Gericht Jagdberg, den Herrschaftsbereich der Grafen von Werdenberg und die um 1400 von ihm abgetrennte Herrschaft Blumenegg der Freiherren von Brandis umfasste. Als Symbol ihrer korporativen Rechtsfähigkeit führten die Walgauer ein eigenes Siegel. Im Rahmen dieser Ereignisse waren im September 1405 auch die österreichischen Burgen Jagdberg und Welsch-Ramschwag in Brand gesteckt worden. Verba Volant Nr. 37 (Niederstätter, Der vordere Walgau im Mittelalter) 6

7 1408, nach dem Ende der Appenzellerkriege, gelang Herzog Friedrich IV. von Österreich als Landesherr der Grafschaft Feldkirch die Wiederherstellung des Status quo ante. Wenige Jahre später aber veränderte der Konflikt zwischen ihm und König Sigismund auf dem Konzil zu Konstanz, der die Ächtung des Habsburgers im März 1415 zur Folge hatte, die Verhältnisse neuerlich von Grund auf. Der Habsburger verlor mit dem größten Teil seiner Vorderen Lande auch die Grafschaft Feldkirch, die als Pfand an den Grafen Friedrich von Toggenburg kam. Die Pfandschaft blieb bis zum Tod des Grafen 1436 aufrecht, danach fiel die Grafschaft Feldkirch wieder an Herzog Friedrich IV. von Österreich zurück. Solange Jagdberg und die Grafschaft im Walgau unterschiedliche Landesherren hatten Jagdberg zunächst die Grafen von Montfort-Feldkirch und sowie in weiterer Folge nach den beiden Intermezzi das Haus Österreich; der Walgau aber zunächst die Grafen von Werdenberg-Sargans- Vaduz sowie von 1455 an die Truchsessen von Waldburg, seit 1463 als Grafen von Sonnenberg, wurden von Feldkircher Seite stets die insbesondere mit der Burg Welsch-Ramschwag verbundenen Rechte südlich der Ill nachdrücklich beansprucht. Nachdem 1474 auch Sonnenberg an Österreich gekommen war, konnte endlich die herrschaftliche Gemengelage im vorderen Walgau südlich der Ill bereinigt werden: Frastanz, Nenzing und Beschling wurden dem Gericht Sonnenberg zugeschlagen, sie bildeten fortan die Kleine Gnos unter der Bruggen (unterhalb der Tschengla-Brücke), die Gemeindeleute von Nüziders, Bürs, Braz, Dalaas, Klösterle, Stuben und der Lecher Parzelle Omesberg dagegen die Große Gnos ob der Bruggen. Erst von 1474 an wurde die Ill zur Grenze, die den vorderen Walgau teilte. Hand in Hand mit diesem Abgrenzungsprozess fand Jagdberg zunehmend auch als Name für den Gerichts- bzw. Verwaltungssprengel, der bis dahin in den Urkunden nur als vorderer Walgau aufscheint, Verwendung. Erstmals titulierte sich Peter Kessler 1478 als Ammann der Herrschaft [!] Jagdberg im vorderen Walgau, späterhin ist in der Regel vom Ammann zu Jagdberg im vorderen Walgau die Rede. Für alle jene Rechtsfälle, die nicht von der Obrigkeit in Feldkirch beansprucht wurden, insbesondere für zivilrechtliche Verfahren und die freiwillige Gerichtsbarkeit, war das Gericht des Ammanns zuständig, organisiert als Zeitgericht mit einem ordentlichen Gerichtstermin im Verba Volant Nr. 37 (Niederstätter, Der vordere Walgau im Mittelalter) 7

8 Frühjahr (ze maien) und einem weiteren im Herbst. Der Ammann saß ihm als Beauftragter der Herrschaft vor, die Urteile schöpfte ein Kollegium von in der Regel zwölf Schöffen, die der jeweiligen Gerichtsgemeinde angehörten. Als Exekutivorgan des Gerichts fungierte der Waibel. Erstmals wird das Jagdberger Gericht im Zusammenhang mit der Montfort-Feldkircher Teilung des Jahres 1319 greifbar. Deutlicher wird das Bild freilich erst in den Siebzigerjahren des 14. Jahrhunderts. Als 1370 ein Schiedsgericht über Streitigkeiten zwischen den Gemeindeleuten von Bürs und Nenzing entschied, besiegelten die zuständigen Amtsträger den Urteilsbrief: für die werdenbergischen Bürser Hans der amman von St. Vyner sowie für die montfortischen der Nenzinger Konrad Darumb, der amman von Nentzingen. Auch sein Nachfolger Konrad Winman war in Nenzing. An der Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert annektierten allerdings die Rankweil-Sulzer für einige Zeit den Jagdberger Sprengel. Erst 1413 war das Jagdberger Gericht, wie aus der Nennung des Schlinsers Kunz Busskugel als Ammann zu ersehen ist, zweifelsfrei wieder in Funktion. Ihn löste bald schon Rudolf Schmied von Röns ab, der das Ammannamt fast ein Vierteljahrhundert, ausübte. Er überstand sowohl den mit erheblichen politischen Verwerfungen verbundenen Übergang der Herrschaft Feldkirch als Pfandschaft an den Grafen Friedrich VII. von Toggenburg wie auch die Rückkehr an Habsburg im Jahr Als seine Nachfolger nennen die Urkunden Hans Bernhard von Röns, Ulrich und Hans Leu aus Schnifis, Hans Gablon, gleichfalls aus Schnifis, dann Lorenz Bernhard, Klaus Leu, Peter Kessler aus Röns sowie Heinrich Schnopp sesshaft wahrscheinlich als Wirt in der zu Schlins zählenden Siedlung Frommengärsch unterhalb der Burg Jagdberg, einem späterhin wichtigen Versammlungsort des Gerichts und der Gerichtsgemeinde. Wie auch anderswo dokumentiert das aus der Tätigkeit des Jagdberger Niedergerichts erhaltene Urkundenmaterial größtenteils Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit Beurkundung von Realitäten- und Kreditgeschäften sowie einige wenige Verfahren, die nach moderner Auffassung der Sphäre des Zivilrechts angehören. Darüber hinaus waren die Ammänner häufig als Schiedsrichter insbesondere bei Streitigkeiten zwischen Siedlungsverbänden tätig. Verba Volant Nr. 37 (Niederstätter, Der vordere Walgau im Mittelalter) 8

9 Die Jagdberger Ammänner des 14. und 15. Jahrhunderts repräsentieren eine verhältnismäßig schmale, sozial und ökonomisch besser gestellte Spitzengruppe. Dass die beiden ersten bekannten Ammänner in Nenzing ansässig waren, lässt sich mit der Notwendigkeit montfortischer Präsenz in der herrschaftlichen Übergangszone südlich der Ill erklären. Später verlagerte sich das politische Zentrum über den Fluss, nach Schlins, Röns und Schnifis. Es fällt auf, dass Satteins und Düns im ausgehenden Mittelalter keinen Ammann des Gerichts Jagdberg stellten. Mit der Gerichtsorganisation hing auch die Einrichtung und der Betrieb von Tafernen zusammen, die nicht nur als Gaststätten, sondern auch als kommunikative Zentren dienten und administrative Aufgaben zu erfüllen hatten. So betrieb der Tafernenwirt in der Regel den Pfandstall, in dem gepfändetes Vieh versorgt wurde, außerdem tagte unter bestimmten Voraussetzungen das Gericht in der Taferne. Sie war landesherrliches Eigentum, das gegen einen jährlichen Zins verliehen wurde. Die Taferne des Gerichts Jagdberg befand sich dem Montforter Urbar von 1403 gemäß in Satteins. Ein Tanzhaus als örtlicher Mittelpunkt und vielleicht auch als Gerichtsstätte ist erstmals 1431 gleichfalls für Satteins nachgewiesen. Nur zwei Urkunden des 15. Jahrhunderts nennen den Ort, an dem das Jagdberger Gericht zusammentrat: 1403 in Schlins und 1457 in Satteins. Verba Volant Nr. 37 (Niederstätter, Der vordere Walgau im Mittelalter) 9

10 Seit der Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert wurden Walser als persönlich freie Wehrkolonisten vor allem in den Höhenlagen Zentral- und Südvorarlbergs angesiedelten. Sie stammten teils unmittelbar aus dem Wallis, teils kamen sie über Zwischenstationen nach Vorarlberg. Jene von ihnen, die sich im Laternsertal, auf Damüls sowie am Dünserberg erstmals 1363 erwähnt ansässig machten, bildeten miteinander nicht nur eine Steuergenossenschaft, sondern vorerst wahrscheinlich einen auch in gerichtlicher Hinsicht eigenständigen Personenverband unter einem gemeinsamen Ammann. Während der Appenzellerkriege bildeten die gemeinen Waliser von Damüls, Sonntag, Laterns und am Dünserberg sogar ein eigenes, herrschaftsübergreifendes Land und führten ein Siegel, das den hl. Mauritius, einen der Walserpatrone, zeigt. Während der Toggenburger Pfandschaft wurde die Sonderstellung der Walser dann aber auf das Gericht Damüls beschränkt und die am Dünserberg ansässigen in das Gericht Jagdberg eingegliedert. Ein wichtiges Instrument des Ausgreifens der Städte in ihr Umland bildete die Verleihung des städtischen Bürgerrechts an Personen, die außerhalb der Grenzen des Stadtgerichts ansässig waren. Man nannte sie Aus- oder Pfahlbürger. Feldkircher Ausbürger, über die die Stadt die Gerichts- und Steuerhoheit beanspruchte, lebten vor allem in den Ortschaften des Gerichts Rankweil-Sulz sowie im vorderen Walgau. Im Sommer des Jahres 1525 erbaten und erhielten die Untertanen des Gerichts Jagdberg vom Landesfürsten unter anderem den Verzicht auf die Einhebung des Todfalls, weil sie sich während der Unruhen des Bauernkriegs ruhig verhalten hätten. Beim Todfall handelte es sich um eine Art Erbschaftssteuer, die meist in der Form des Besthaupts, des besten Stücks Vieh im Stall beim Tod des Haushaltsvorstands fällig wurde und ein typisches Kennzeichen der Leibeigenschaft bildete. Die gleichfalls aus der Leibeigenschaft herrührende Abgabe von Fasnachtshühnern und das Leisten von Frondiensten blieben die Jagdberger aber weiterhin schuldig. Leibeigene anderer Herren scheint es an der Wende vom Mittelalter zu Neuzeit im Jagdberger Sprengel nicht mehr gegeben zu haben. In den Jahrhunderten davor dürften die Verhältnisse, wie einige wenige Urkunden andeuten, wesentlich komplizierter gewesen sein. Auch die Existenz personenbezogener Steuergenossenschaften im 14. und 15. Jahrhundert Bernhards Gnos, Gunthelms Gnos Schgachen Gnos, Verba Volant Nr. 37 (Niederstätter, Der vordere Walgau im Mittelalter) 10

11 Ruedi Ammanns Gnos weist auf ältere Leibeigenenverbände. Diese wurden vielleicht noch im 13. Jahrhundert von niederadeligen Machtträgern formiert und umfassten einen nicht unbeträchtlichen Teil der Bevölkerung des vorderen Walgaus. Im Verlauf des 14. Jahrhunderts kamen diese Verbände in die Hand der Landesherrschaft, wodurch die Ausbildung einer in rechtlich weitgehend homogenen Untertanenschaft möglich wurde. Als freie Bewohner des Gerichts Jagdberg konnten im Spätmittelalter nur die Walser am Dünserberg, die Feldkircher Ausbürger sowie die in Satteins ansässigen, als Schöffenfähige des kaiserlichen Landgerichts zu Rankweil gefreiten Geschlechter der Lins und Hoßer gelten. Nur ein Teil des von den Jagdbergern genutzten Grund und Bodens befand sich in ihrem Eigentum. Dazu kamen das Gemeinschaftseigentum der Siedlungsverbände (die Allmende, vor allem Weiden und Wälder) sowie jene Flächen, die im Eigentum der Landesherrschaft oder anderer Grundherren standen und gegen Natural- oder Geldabgaben zur Bewirtschaftung verliehen wurden. Bedeutendster Grundherr im vorderen Walgau des Spätmittelalters, zu dem wir wiederum Frastanz, Nenzing und Beschling mit ihren Fraktionen rechnen müssen, waren das Grafengeschlecht Montfort(-Feldkirch), dessen Güter und Rechte im ausgehenden 14. Jahrhundert an die Herzöge von Österreich übergingen. Als größte Gutseinheit des Untersuchungsraums kann der Meierhof von Schlins gelten, der sich im Ortszentrum unmittelbar nördlich der Kirche befand. Sein Inhaber, der Meier, schuldete der Herrschaft jährlich je sechs Scheffel Weizen und Gerste, 18 Scheffel Maikorn (eine Mischung aus Gerste und Hafer), 70 Laib Käse, ein Schwein, 30 Hühner und ein Kalb. Verließ ein Meier den Hof, hatte er seinem Nachfolger vier Zugrinder, wohl Ochsen, fünf Milchkühe, 30 Schafe, von denen etliche trächtig sein sollten, außerdem 24 über den Winter angesäte Mittmel Ackerlandes (etwa zwei Hektar) sowie ein Fuder Heu zu hinterlassen. Zur Sphäre landesfürstlicher Grundherrschaft gehörten außerdem die gegen einen jährlichen Zins verliehenen Mühlen, die sich in Satteins (zunächst eine, gegen Ende des 15. Jahrhunderts zwei), Schlins, Schnifis und Düns nachweisen lassen und wohl Zwangsmühlen waren, die für die Dorfgemeinschaften Monopolcharakter hatten, sowie das Fischereirecht im Satteinser Brunnen. Verba Volant Nr. 37 (Niederstätter, Der vordere Walgau im Mittelalter) 11

12 Am größten war die Dichte landesherrlichen Grundbesitzes in Satteins, am geringsten in Schnifis und Röns. Als wirtschaftlich, sozial und rechtlich relevante, das Alltagsleben bestimmende Personenverbände treten seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts Gemeinden verschiedener Ausprägungen ins Licht der historischen Überlieferung. Zum einen konnten sich Pfarrsprengel und Gemeinde decken: 1387 schlichtete Graf Rudolf von Montfort-Feldkirch Weidestreitigkeiten zwischen den Schlinsern ( unser leuth in dem kilchspill zue Schlinss ) und den Nenzingern ( die leuth in dem kilspill zue Nenzingen ) verlieh Herzog Sigmund von Tirol den Leuten und Kirchgenossen von Satteins die Alpe Göfis. In diesem Sinn diente die Angabe des Kirchspiels, der Pfarre, auch der Lokalisierung von Gütern. Wenn sich 1422 die Nachbarn und Kirchgenossen von Schnifis mit den Söhnen ihres verstorbenen Kirchgenossen Hans Gantner auf Gampelin wegen Weiderechten verglichen, waren darin auch die zur Pfarre Schnifis zählenden Leute von Düns und am Dünserberg eingeschlossen. Dagegen handelte es bei den Nachbarn des Dorfs zu Schnifis, reich und arm, die 1415 Gemeinderechte veräußerten, um die Angehörigen des engeren Schnifiser Siedlungsverbands. Ebenso entschied der Feldkircher Vogt, Freiherr Ulrich von Brandis, 1469 einen Streit zwischen den erberen lüten und der ganzen gemaindt zu Tüns auf der einen und den Futschern, den Inhabern des Guts Futsch am Dünserberg, auf der anderen Seite. Im Jahr 1500 erscheint schließlich Düns unter Einschluss von Dünserberg als Gemeinde. Je nach Bedarf und Interessenlage formierten sich genossenschaftliche Verbände, für die Nachbarschaften, Dörfer oder Pfarren den Rahmen bildeten. Damit zeichnet sich bereits für das ausgehende Mittelalter jene Mehrschichtigkeit des Begriffs Gemeinde ab, die Manfred Tschaikner in seinem Vortrag für die folgenden Jahrhunderte auf der Grundlage einer wesentlich dichteren Überlieferung im Detail analysieren wird können. Im Zusammenhang mit den Gemeinden scheinen in den Urkunden des 15. Jahrhunderts noch ganz vereinzelt Kollegialorgane auf, die ihre Gemeinschaften nach außen vertraten sowie ohne dass es dazu nähere Hinweise gibt lokale Verwaltungsaufgaben erfüllten: 1403 die Geschworenen von Schnifis Jakob der Busskugel, Hans Gotgab, Jakob Lötscher, Klaus Löw und Hans Custor, 1458 die Dorfvögte von Schnifis Hans Löw, Hans Dulli und Hans Gut sowie 1469 wieder fünf nicht namentlich Verba Volant Nr. 37 (Niederstätter, Der vordere Walgau im Mittelalter) 12

13 genannte Schnifiser Geschworene. Es ist zu vermuten, dass die Geschworenen die im Rahmen der Pfarre organisierte überörtliche Gemeinde Schnifis repräsentierten, während die Dorfvögte im engeren Bereich der Siedlung Schnifis tätig waren. Als Gemeindefunktionäre können des Weiteren die Kirchenpfleger (1410 für die St. Magnuskapelle in Röns, 1422 für Schnifis erstmals genannt) gelten, die das Kirchenvermögen verwalteten. Meine Damen und Herren, was ich Ihnen soeben berichten konnte, beruht auf einer sehr schmalen Quellenbasis, drei, vier Dutzend mehr oder weniger zufällig überlieferte Urkunden, einige wenige herrschaftliche Einkünfteverzeichnisse bilden die gesamte Ausbeute umfangreicher Recherchen. Zu völlig anderen Zwecken hergestellt, als die Nachwelt über historische Vorgänge zu informieren, mussten sie zudem erst sorgfältig gegen den Strich gebürstet werden, um überhaupt Aussagekraft zu erlangen. Manches konnte wenigstens angedeutet werden, sehr vieles aber wird für immer offen blieben. Allmählich dichter wird die Überlieferung erst im Verlauf der frühen Neuzeit, sodass ihnen Manfred Tschaikner in seinem Vortrag mehr Fleisch auf den Knochen wird bieten können. Ich danke Ihnen, dass Sie mir trotzdem zugehört haben. Verba Volant Nr. 37 (Niederstätter, Der vordere Walgau im Mittelalter) 13

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