Allgemeine Informationen zum Studium für ausländische Studierende sowie Informationen zu Lehrveranstaltungen nach dem ECTS- Punkte-System

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1 1 Allgemeine Informationen zum Studium für ausländische Studierende sowie Informationen zu Lehrveranstaltungen nach dem ECTS- Punkte-System 1. Allgemeine Informationen für ausländische Studierende... 2 a) Das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam... 2 b) Lehrveranstaltungen an der Juristischen Fakultät... 3 aa) Wahl der Lehrveranstaltungen... 3 bb) Arten der Lehrveranstaltungen... 4 c) Das ECTS-Punkte- und Notensystem... 5 aa) ECTS-Kreditpunkte (credits)... 5 bb) ECTS-Noten (grades)... 6 cc) "Transcript of Records"... 8 d) Information und Beratung ausländischer Studierender... 9

2 2 1. Allgemeine Informationen für ausländische Studierende a) Das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam Das Studium der Rechtswissenschaft an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam folgt dem System der Juristenausbildung in Deutschland. Die Studienzeit beträgt in der Regel vier Jahre. Das Studium wird mit der ersten juristischen Prüfung abgeschlossen. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft ist eine zweijährige praktische Ausbildung bei Gerichten, Behörden, Rechtsanwälten und einer Ausbildungsstelle freier Wahl vorgesehen, die mit der zweiten juristischen Staatsprüfung abschließt. Erst dadurch wird die Befähigung zum Richteramt erlangt, die zugleich Zugangsvoraussetzung für die wichtigsten anderen juristischen Berufe als Rechtsanwalt, Notar und höherer Verwaltungsbeamter ist. Das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam gliedert sich in zwei Abschnitte, Grund- und Hauptstudium. Zum Grundstudium gehören Pflichtfächer aus den Bereichen "Zivilrecht", "Strafrecht", "Öffentliches Recht" und "Rechtsgeschichte". Das Grundstudium endet nach eineinhalb Jahren (3. Semester) mit einer Zwischenprüfung. Nach der Zwischenprüfung folgt das Hauptstudium. In diesem Studienabschnitt erwerben die Studierenden die erforderlichen Leistungsnachweise in den Pflichtfächern für Fortgeschrittene und im Schwerpunktbereich, den der Studierende wählen kann. An der Universität Potsdam können folgende Schwerpunktbereiche gewählt werden: Zivilrechtspflege und Internationales Privat- und Prozessrecht (1) Privates Wirtschaftsrecht (2) Wirtschafts-, Steuer- und Umweltstrafrecht (3) Staat-Wirtschaft-Verwaltung (4) Internationales Recht (5) Grundlagen des Rechts (6) Französisches Recht (7) Das Studium endet mit der ersten juristischen Prüfung. Diese besteht aus zwei Teilen, der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (Universitätsprüfung) und der staatlichen Pflichtfachprüfung (Staatsprüfung). Gegenstand der Schwerpunktbereichsprüfung sind die Fächer, die zu dem gewählten Schwerpunktbereich gehören. Die staatliche Pflichtfachprüfung hat die Pflichtfächer in den Bereichen "Zivilrecht", "Strafrecht" und "Öffentliches Recht" zum Gegenstand. Prüfungsgegenstand der Pflichtfachprüfung ist der gesamte während des Studiums erlernte Stoff aus den Pflichtfachbereichen. Insbesondere umfasst die staatliche Pflichtfachprüfung auch die Fächer, die bereits Gegens-

3 3 tand der Zwischenprüfung im Grundstudium waren. Der Prüfungsstoff wird also nicht in den einzelnen Studienabschnitten abgeschichtet. Darin liegt Besonderheit des Systems der Juristenausbildung in Deutschland. Das Studium gliedert sich nicht - wie international üblich - in zwei in sich abgeschlossene Studiengänge, einem grundständigen Bachelor- und postgradualen Masterstudiengang. Neben dem beschriebenen Studium der Rechtswissenschaft im System der deutschen Juristenausbildung bietet die Juristische Fakultät der Universität Potsdam speziell für ausländische Studierende einen einjährigen Aufbau-Studiengang "Magister Legum" (LL.M.) an. b) Lehrveranstaltungen an der Juristischen Fakultät Das akademische Jahr ist in zwei Semester geteilt, wobei die Lehrveranstaltungen von Oktober bis Februar (Wintersemester) und April bis Juli (Sommersemester) abgehalten werden. Die Lehrveranstaltungen finden in der Regel - mit Ausnahme der Vorlesungen im Schwerpunktbereich "Französisches Recht" - in deutscher Sprache statt. aa) Wahl der Lehrveranstaltungen Den ausländischen Studierenden stehen grundsätzlich alle an der Juristischen Fakultät angebotenen Lehrveranstaltungen offen. Bei einigen Lehrveranstaltungen, insbesondere in den Schwerpunktbereichen, können bereits vertiefte Kenntnisse erforderlich sein, um eine effektive Gestaltung der Lehrveranstaltung auf einem höheren Niveau zu gewährleisten. Da solche Veranstaltungen für ausländische Studierende möglicherweise nur bedingt geeignet sind, sollte eine Teilnahme zuvor mit der Studienberatung oder den jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter abgesprochen werden. Welche Lehrveranstaltungen besucht werden, hängt von den Anforderungen der jeweiligen Heimatuniversität ab. Vor Beginn des Semesters wird das Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das jeweils nächste Semester herausgegeben, welches das Kursangebot der Universität Potsdam für alle Fakultäten sowie viele zusätzliche Informationen enthält. Dieses Verzeichnis ist im Buchhandel erhältlich. Zudem gibt die Juristische Fakultät zu Beginn des Semesters ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis mit weiteren wertvollen Hinweisen zu den einzelnen Veranstaltungen heraus, das im Studienbüro der Fakultät für die Studierenden bereit liegt.

4 4 bb) Arten der Lehrveranstaltungen Vorlesungen (V): Vorlesungen sind Lehrveranstaltungen, die für ausländische Studierende besonders geeignet sind. Für die Teilnahme an dieser Lehrveranstaltung ist eine Anmeldung nicht erforderlich. Nach Abschluss der Vorlesung am Ende eines Semesters ist nach der Studienordnung in der Regel keine Abschlussprüfung (Klausur, mündliche Prüfung) vorgesehen. Ausländische Studierende, die an der Universität Potsdam eingeschrieben sind, können jedoch nach Rücksprache mit dem jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter einen schriftlichen oder mündlichen Leistungsnachweis erwerben. Besonderheiten gelten allerdings für Vorlesungen, für die nach Ende der Vorlesungszeit Abschlussklausuren im Rahmen der "Zwischenprüfung" angeboten werden. Es handelt sich um folgende Vorlesungen: Europäische Rechtsgeschichte I Europäische Rechtsgeschichte II Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I (Allgemeiner Teil des BGB) Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II (Schuldrecht Allgemeiner Teil) Schuldrecht Besonderer Teil I (vertragliche Schuldverhältnisse) Schuldrecht Besonderer Teil II (außervertragliche Schuldverhältnisse) Strafrecht Allgemeiner Teil I Strafrecht Allgemeiner Teil II Strafrecht Besonderer Teil I (Nichtvermögensdelikte) Staatsrecht I Staatsrecht II Allgemeines Verwaltungsrecht I Ausländische Studierende können die zu diesen Vorlesungen angebotenen Abschlussklausuren nach Rücksprache mit dem Leiter der Vorlesung mitschreiben und auf diese Weise einen Leistungsnachweis erwerben. Erforderlich ist jedoch eine fristgerechte Anmeldung zur Klausur beim Studienbüro der Juristischen Fakultät. Die Anmeldefristen werden im Laufe des Semesters durch Aushang und auf der Homepage des Studienbüros bekannt gegeben. Arbeitsgemeinschaften (AG): Arbeitsgemeinschaften sind der jeweiligen Vorlesung zugeordnete Veranstaltungen, in denen ein Stoffgebiet anhand praktischer Fallanwendungen wiederholt und ergänzt wird. Dabei werden insbesondere die juristische Methodik und Fallbearbeitung geübt. Die Teilnahmezahl sollte möglichst 30 Teilnehmer nicht überschreiten. Die Einschreibetermine werden durch gesonderten Aushang bekannt gegeben.

5 5 Seminare (S): Im Rahmen von Seminaren werden Einzelfragen eines bestimmten Fachgebietes wissenschaftlich behandelt. Diese Lehrveranstaltungsform ist für einen kleinen Kreis von Studierenden meist höherer Fachsemester vorgesehen. Von den Teilnehmern an einem Seminar wird die Anfertigung einer schriftlichen Seminararbeit zu einem bestimmten Thema erwartet, die einen Umfang von etwa 25 Seiten hat. Das Ergebnis wird als Referat den übrigen Seminarteilnehmern vorgetragen. Themenliste, Ort und Zeitplan werden durch Aushang bekannt gegeben. Da die Teilnehmerzahl regelmäßig begrenzt ist, wird empfohlen, sich rechtzeitig um die Teilnahme an einem Seminar zu bemühen. Ein Leistungsnachweis wird erteilt, wenn Seminararbeit und Referat zusammen mit mindestens "ausreichend" (4 Punkte) bewertet wurden. Übungen (Ü): Die Übung ist eine Lehrveranstaltungsform, in der theoretische Kenntnisse auf praktische Beispiele bzw. praxisnahe Problemstellungen angewendet werden. Übungen werden nur im Hauptstudium in den Pflichtfächern sowie im Schwerpunktbereichsstudium angeboten. Die Teilnahme an einer Übung setzt in der Regel voraus, dass die Studierende die Zwischenprüfung bereits bestanden haben. Für ausländische Studierende ist diese Form der Lehrveranstaltung daher in der Regel nicht geeignet. Repetitorium (Rp), Klausurenkurs (Kl), Examinatorium (Exa): Diese Lehrveranstaltungsformen sind für ausländische Studierende in der Regel nicht geeignet. Es handelt sich um Lehrveranstaltungen zur Vorbereitung auf die erste juristische Prüfung im Rahmen des Systems der Juristenausbildung in Deutschland, die bereits vertiefte Kenntnisse voraussetzen. c) Das ECTS-Punkte- und Notensystem An der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam können ausländische Studierende Kreditpunkte nach dem "EUROPEAN COMMUNITY COURSE CREDIT TRANSFER SYSTEM" (ECTS) erwerben. Kreditpunkte werden für die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung vergeben. Die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung setzt den Erwerb eines Leistungsnachweises voraus. Dieser muss mit mindestens "ausreichend" (4 Punkte) bewertet sein. aa) ECTS-Kreditpunkte (credits) Jeder einzelnen Lehrveranstaltung sind pro Semesterwochenstunde (SWS) je nach Schwierigkeit und Arbeitsaufwand 1 bis 8 Kreditpunkte zugeordnet. Bei der Zuordnung sind folgende Arten von Lehrveranstaltungen zu unterscheiden:

6 6 Vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaften: 1 Credit je SWS Vorlesung: 1 Credit je SWS + 2 Credits Übung/Seminar mit Hausarbeit: 1 Credit je SWS + 6 Credits Blockseminar mit Hausarbeit: 8 Credits bb) ECTS-Noten (grades) Für die Bewertung der Prüfungsleistungen der ausländischen Studierenden gilt zunächst die Noten- und Punkteskala, die auch Grundlage für die Bewertung der Leistungen deutscher Studierender der Rechtswissenschaft ist. Eine Prüfung gilt als bestanden, wenn der Kandidat mindestens die Note "ausreichend" (4 Punkte) erhalten hat. In der nachfolgenden Tabelle wird das deutsche Noten- und Punktesystem beschrieben. Note/Punkte sehr gut (16, 17, 18 Punkte) gut (13, 14, 15 Punkte) vollbefriedigend (10, 11, 12 Punkte) befriedigend (7, 8, 9 Punkte) ausreichend (4, 5, 6 Punkte) mangelhaft (1, 2, 3 Punkte) ungenügend (0 Punkte) Beschreibung eine besonders hervorragende Leistung eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht eine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare Leistung eine völlig unbrauchbare Leistung Die nach dem deutschen Notensystem erzielten Noten werden in ECTS-Noten umgerechnet, die an der Heimatuniversität des Studierenden bei der Anerkennung von Prüfungsleistungen zugrunde gelegt werden können. Im Rahmen des ECTS- Notensystems gilt die folgende ECTS-Bewertungsskala.

7 7 ECTS- Note Prozentsatz der erfolgreichen Studenten, die diese Note in der Regel erhalten Definition A 10 HERVORRAGEND (ausgezeichnete Leistungen und nur wenige unbedeutende Fehler) B 25 SEHR GUT (überdurchschnittliche Leistungen, aber einige Fehler) C 30 GUT (insgesamt gute und solide Arbeit, jedoch mit einigen grundlegenden Fehlern) D 25 BEFRIEDIGEND (mittelmäßig, jedoch deutliche Mängel) E 10 AUSREICHEND (die gezeigten Leistungen entsprechen den Mindestanforderungen) FX - NICHT BESTANDEN (es sind Verbesserungen erforderlich, bevor die Leistungen anerkannt werden können) F - NICHT BESTANDEN (es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich) Ein deutscher Studierender der Rechtswissenschaft erlangt mit einem Prüfungsergebnis von "vollbefriedigend" in der ersten oder zweiten juristischen Prüfung ein sogenanntes "Prädikatsexamen", ein Abschluss, den bundesweit etwa nur 13 % aller Absolventen erreichen. Diese Besonderheit ist bei der Umrechnung der deutschen Noten in das ECTS-Notensystem zu berücksichtigen. Die Notenumrechnung erfolgt nach der folgenden Umrechnungstabelle. Deutsche Note Deutsche Punkte ECTS-Note sehr gut 18 A 17

8 8 16 gut voll befriedigend B 10 befriedigend 9 8 C 7 ausreichend 6 D 5 4 E mangelhaft 3 FX ungenügend 0 F 2 1 cc) "Transcript of Records"

9 9 Am Ende eines Studienjahres können ausländische Studierende, die an der Universität Potsdam eingeschrieben sind, beim Studienbüro der Juristischen Fakultät ein sog. "transcript of records" beantragen. In diesem Dokument werden alle an der Juristischen Fakultät erbrachten Studienleistungen nach dem ECTS-Punkte- und Notensystem erfasst. Dem Antrag sind alle Leistungsnachweise (Scheine) im Original beizufügen, die der Studierende innerhalb des jeweiligen Studienjahres erbracht hat. d) Information und Beratung ausländischer Studierender Anlaufstelle für die Beratung ausländischer Studenten sowohl hinsichtlich des laufenden Studiums als auch hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen ist das Akademische Auslandsamt der Universität Potsdam: Hochschulzulassung, Zulassung, Beratung ausländischer Studienbewerber: Beratung und Betreuung ausländischer Studierender: Dr. Ulrich Hunger Tel. ++49/(0) Dr. Birgit Bismark Tel. ++49/(0) Nadejda Romanova Tel. ++49/(0) An der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Ansprechpartnerin für ausländische Studierende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler (einschl. ERASMUS/SOKRATES- Programme) HD Dr. Anna-Maria Arnold Tel.: ++49/(0) Ansprechpartnerin für das LL.M- Studium Dr. Roswitha Schwerdtfeger Tel. ++49/(0) Weitere Ansprechpartner für Kontakte zu ausländischen Universitäten:

10 10 Prof. Dr. Detlev W. Belling, M.C.L. Universität Szeged (Ungarn) (U.of Ill.) Universität Tartu (Estland) Prof. Dr. Tilman Bezzenberger Universität Paris X - Nanterre (Frankreich) Hon.-Prof. Dr. Heinz Joachim Bonk Universität Olomouc (Tschechien) Universität Poznan (Polen) Prof. Dr. Oliver Castendyk Universität Granada (Spanien) Universität Zaragozza (Spanien) Prof. Dr. Jens Petersen Universität Camerino (Italien) Universität Luzern (Schweiz) Büro für Studien- und Prüfungsangelegenheiten der Juristischen Fakultät Universitätskomplex III, Bezirk 2 Park Babelsberg Haus 5 Sachbearbeiterin für Studien- und Prüfungsangelegenheiten studbuero-jura@uni-potsdam.de Heike Koernig Tel. ++49/(0) koernig@uni-potsdam.de

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