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1 Protokollnotiz als Anlage zur Rahmenbetriebsvereinbarung zur flexiblen Ausgestaltung der GLAZ im Geschäftsbereich Product Supply Pharma (Werk Leverkusen) Bereiche: BHC Product Supplv Pharma SUDD~V Center Lev: Liquida Formulierung Feststoff e Verpackung Feststoffe IT - Logistikzentrum IT - Technischer Service Flittard 1) Ziele (Ergänzung zu Punkt 1 der Rahmenvereinbarung) Vor dem Hintergrund der Ziele der GBV zur,,einführung der prozessorientierten Fertigung im Team (PROFI-Team)" soll diese Gleitzeitvereinbarung, speziell in 2- Schicht, dazu dienen, diese Ziele zu unterstützen und mehr Flexibilität bei der Arbeitorganisation in den Bereichen zu ermöglichen. Dies gilt sowohl für die Gestaltung der betrieblichen Abläufe als auch für die persönliche Dispositionsfreiheit der Beschäftigten nach Abstimmung im Team. 2) Gleitzeit Parameter (Ergänzung zu Punk 2 der Rahmenvereinbarung) 2.1) Gleitzeit in Tagschicht: siehe Anlage 1 2.2) Gleitzeit in 2-Schicht:: siehe Anlage 2 3) dnsprechzeit in 2-Schicht (Ergänzung zu Punk 3 der Rahmenvereinbarung) Zur Sicherstellung der betrieblichen Abläufe haben die Schichtgruppen bzw. Arbeitsteams innerhalb der Ansprechzeit in 2-Schicht die FunMionsfähigkeit der Arbeitsplätze an den Anlagen (Basis sind bestehende Vorschriften für die Anlagenbesetzung) durch Absprachen zwischen den einzelnen Beschäftigten zu gewährleisten. Dies bedeutet in der Regel, dass Schichtbeginn bzw. Schichtende durch die Ansprechzeit bestimmt sind. Abweichend hiervon können die Beschäftigten nach etfolgter Abstimmung in der Schichtgruppe bzw. dem Arbeitsteam unter Wahrung der betrieblichen Abläufe jedoch ihre Arbeitszeit flexibel innerhalb der GLM-Bandbreite gestalten. Über die getroffenen Absprachen ist die/der Vorgesetzte entsprechend zu informieren!st eine Einigung innerhalb der Teams nicht möglich, so gilt für alle Tearnrnitglieder die vereinbarte Normalarbeitszeit als verbindliche Arbeitszeit. Seite 1 von 3

2 4) Pausen in 2-Schicht (Ergänzung zu Punkt 4 der Rahmenbetriebsvereinbarung) Die Pausen in 2-Schicht werden im Zeitsystem maschinell wie folgt hinterlegt: - Ab einer zusammenhängenden Anwesenheit von 4 Stunden und 15 Minuten werden die folgenden 30 Minuten als unbezahlte Pause gerechnet - Ab einer zusammenhängenden Anwesenheit von 9 Stunden werden die folgenden 15 Minuten als unbezahlte Pause gerechnet Für Teilzeitbeschäftigte gelten die Pausenregelungen gemäß BV GLAZ LEV, Punkt 3 vom Für Teilzeitbeschäftigte, die eine vertragliche Sollarbeitszeit von 7,5 Std. und mehr pro vereinbartem Arbeitstag haben, gilt an diesen Tagen die Pausenregelung für Vollzeitkräfte. ' Pausenfenster in 2-Schichtbereichen Innerhalb des folgenden Pausenfensters nehmen die Beschäftigten in Früh- /Spätschicht nach gegenseitiger Abstimmung ihre Pause von 30 Minuten: frühe Schicht: späte Schicht: 09:OO 11 :00 Uhr 17:OO - 19:OO Uhr Für die Beschäftigten im Bereich der Reinheitsklasse B gelten folgende Pausenfenster: frühe Schicht: späte Schicht: 08:30 11:30 Uhr 16:30-19:30 Uhr 5) Abrechnunsszeitraum, Glleitzeitkonto und Freizeitauscileich (Ergänzung zu Punkt 7 der Rahmenbetriebsvereinbarung) Der Abrechnungszeitraum reicht vom 1. April bis 31. März des Folgejahres. Am Ende des Abrechnungszeitraumes kann ein Saldo von maximal +/- 30 Stunden in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden. Wird innerhalb des Abrechnungszeitraumes ein Saldo von ,5 Stunden Uberschritten legen VorgesetzeNorgesetzter und MitarbeiterinIMitarbeiter einvernehmlich Maßnahmen zum Ab- bzw. Aufbau des Saldo schriftlich fest. Der Betriebsrat wird hierüber informiert. Bezüglich der Lage, Kumulierung und Anzahl der Ausgleichszeiten bestehen keine förmlichen Begrenzungen. 6.) Mehrarbeit (Ergänzung zu Punkt 8 der Rahmenbetriebsvereinbarung) Die Betriebsparteien gehen davon aus, dass außerhalb der GLAZ-Bandbreiten grundsätzlich keine Arbeiten anfallen. Sollten in Ausnahmefällen (z.b. Sicherung des Produktionsergebnisses für diesen Tag) Arbeiten außerhalb der GLAZ-Bandbreite angeordnet werden, gilt die Zeit oberhalb der tariflichen Arbeitszeit, von 7,s Stunden als Mehrarbeit.

3 7) Einbeziehunq von Teilzeitkräften in GLAZ-2-Schicht (Ergänzung zu Punkt 10 der Rahmenbetriebsvereinbarung) Die Einbeziehung von Teilzeitkräften in 2-Schicht erfolgt nach den Regeln der BV GLAZ LEV, Punkt 3 vom ) Geltunasdauer (Ergänzung zu Punkt 11 der Rahmenbetriebsvereinbarung) Diese Protokollnotiz tritt am 01. März 2007 in Kraft und ersetzt für die vor genannten Bereiche alle bisherigen GLAZ-Regelungen. Sie ist mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende kündbar. Sollten während der Laufzeit unerwartete Probleme mit diesen Regelungen auftreten nehmen die Vertragsparteien auf Antrag einer Partei unverzüglich Gespräche hierzu auf. Leverkusen, irn Januar 2007 BHC' PS $H SC LEV Standorlmanagenn ~riedrich BHC HR ~$sen Betriebsrat Leverkusen Seite 3 von 3

4 Anlage 1 zur Protokollnotiz zur Rahmenbetriebsvereinbarung zur flexiblen Ausgestaltung der GLAZ im Geschäftsbereich Pharma (Werk Leverkusen) Bereich: BHC PS PH SC LEV Gleitzeit - Parameter in Tacischieht Basis: 7,5 Stunden tarifliche Arbeitszeit, 1 Stunde unbezahlte Pause (15 Min Min.) - GLÄZ-Bandbreite Ansprechzeit Normalarbeitszeit 06:OO Uhr - 20:OO Uhr 07:OO Uhr - 16:00 Uhr 07:OO Uhr Uhr Logistikeuitruim Für die Betriebsgruppe Warenein~ana / Versand ist aufgrund der betrieblichen Abläufe eine Anwesenheit von 3 Personen in der Zeit von 06:OO - 07:OO Uhr und von 16:OO - 18:00 Uhr bei Bedarf sicherzustellen, wobei die Betriebsleitung eine Ankündigungsfrist von 3 Tagen einzuhalten hat.

5 Anlege 2 zur Protokollnotiz zur Rahmenbetriebsvereinbarung zur flexiblen Ausgestaltung der GLAZ im Geschäftsbereich Pharma (Werk Leverkusen) Bereich: BHC PS PH SC LEV Geitzeit - Parameter in 2-Schicht Basis: 7,5 Stunden tarifliche Arbeitszeit, 0,5 Stunden unbezahlte Pause

6 Zusatz zur Gleitzeitverein barung in 2-Schicht und Tagschicht im Bereich BHC Product SuppIy (Pharma Sarpply Center) Leverkusen Sonderfall: Notwendig Arbeiten außerhalb der GLAZ - Bandbreite. 1. Im Bereich der Hausvemvaltung Liquida (Geb. D 302) wird wöchentlich rotierend ein Mitarbeiter der Tagschicht um Uhr die Arbeit aufnehmen, um vorbereitende Tätigkeiten durchzuführen, die vor Produktionsbeginn erfolgen müssen. Die Erfassung der Zeit vor 6 Uhr erfolgt über den GLAZ-Terminal und wird dem Mitarbeiter einschließlich einer Nachschichtzulage gutgeschrieben. Der Betriebsrat wird vorab über den Jahreseinsatzplan informiert und erhält halbjährlich ( ) eine Auswertung der GLAZ - Salden dieses Personenkreises (Anlage). 2. Werden in Bereichen der Produktion in Ausnahmesituationen Arbeiten außerhalb der GLAZ- Bandbreite zur Sicherung des Produktionsergebnisses angeordnet, informieren die Schichtverantwortlichen unmittelbar bei Auftreten des Problems den Betriebsrat per Mail über diese Anordnung. Die schriftliche Nachmeldung der geleisteten Mehrarbeit erfolgt zeitnah. Leverkusen, irn Januar 2007 BHC +S PH SC LEV Standortmanagerin Friedrich BHC HR ~dnsen Betriebsrat Leverkusen

7 Rahmenbetriebsvereinbaraing zur flexiblen Ausgestaltung der GLAZ im Geschäftsbereich Pharma (Werk Leverkusen) Zwischen der Untemehrnensleitung und dem Betriebsrat des Werkes Leverkusen der Bayer AG wird folgende Rahmenbetriebsvereinbarung zur flexiblen Ausgestaltung der GLAZ der Tarifmitarbeiterinnen und Tarifmitarbeiter (entsprechend den Regelungen des MTV Chemie sowie der BV GLAZ des Werkes Leverkusen der Bayer AG in ihren jeweils geltenden Fassungen) für alle Ressorts im Geschäftsbereich Pharma, des Werkes Leverkusen geschlossen. 1. Ziele Diese Vereinbarung dient der kundenorientierten Ausrichtung der Arbeitszeitgestaltung im Hinblick auf eine zügigere Auftragserledigung unter Berücksichtigung eines evtl. unregelmäßig verlaufenden Arbeitsanfalles sowie der flexiblen Anpassung der Arbeitszeit an die betrieblichen Erfordernisse. Die aufgabenorientierte Arbeitszeitgestaltung stärkt die Wettbewerbsfahigkeit und dient damit der Arbeitsplatzsicherheit. Die Möglichkeit, die GLAZ zur Variierung von Lage und Dauer der Arbeitszeit nutzen zu können, erfordert ein hohes Maß an eigenverantwortlichem und partnerschaftlichem Handeln von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Vorgesetzten, im Hinblick auf die Erfullung der betrieblichen Aufgabenstellung bei gleichzeitiger Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Eine weitgehende Dispositionsfreiheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Wahrung der betrieblichen Interessen und eine optimale Aufgabenerledigung sind gleichermaßen Ziele dieser Vereinbarung. 2. Rahmenbedingungen Die konkreten GLAZ-Parameter werden, auch bei zukünftiger Einführung der flexiblen GLAZ, für jeden Betrieb gesondert im Rahmen einer Protokollnotiz geregelt. Die Protokollnotizen gelten als Bestandteil dieser Vereinbarung. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt 37,5 Stunden (73 Stunden pro Tag von Montag bis Freitag). Die werktägliche Mindestarbeitszeit (Montag-Freitag) beträgt 4 Stunden, die Höchstarbeitszeit 10 Stunden. Nach Arbeitsende muß eine mindestens 1 lstündige Ruhezeit eingehalten werden. Höchstarbeitszeit und Ruhezeit sind gesetzliche Vorschriften, auf deren Einhaltung alle Beteiligten achten müssen. 3. Ansprechzeit Innerhalb der jeweils vereinbarten GLAZ-Bandbreite können Beginn und Ende der individuellen täglichen Arbeitszeit unter Wahrung der Funktionsfähigkeit der Arbeitsgruppe selbst bestimmt werden. Die Gruppe ist für die Ansprechbarkeit während der jeweils vereinbarten Ansprechzeit veranhvortlich. Eine Absprache zwischen den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist erforderlich, um eine an den betrieblichen Erfordernissen zu orientierende Ansprechbarkeit der jeweiligen Arbeitsgruppe zu gewährleisten. Kommt eine Einigung innerhalb der Gruppe nicht zustande, so gilt für alle Gruppenmitglieder die vereinbarte Normalarbeitszeit als verbindliche Arbeitszeit.

8 4. Pausen Die Pausen werden im Zeitsystem hinterlegt und maschinell wie folgt berücksichtigt: - ab einer zusammenhängenden Anwesenheit von 4 Stunden und 15 Minuten werden die folgenden 15 Minuten aufbauend als unbezahlte Pause gerechnet - ab einer zusammenhängenden Anwesenheit von 5 Stunden und 45 Minuten werden die folgenden 45 Minuten aufbauend als unbezahlte Pause gerechnet 5. Bezahlte Abwesenheit.I Für die Bewertung bezahlter stundenweiser Abwesenheiten wird die Norinalarbeitszeit zugrundegelegt. Ganztägige bezahlte Abwesenheiten werden nach den entsprechenden Regelungen des MTV Chemie, der GBV Standard-Software/Zeitwirtschafi sowie der jeweils geltenden BV GLAZ des Werkes Leverkusen der Bayer AG bewertet. 6. Arbeitsunterbrechungen Auf Wunsch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und mit Zustimmung des Vorgesetzten ist eine Arbeitsunterbrechung von maximal 3 Stunden möglich, die am Ausweisleser zu erfassen ist. Die Arbeitszeit vor und nach einer solchen Arbeitsunterbrechung muss zusammen mindestens 4 Stunden betragen. 7. Zeitausgleich Innerhalb von 12 Monaten (basierend gegebenenfalls auch auf mehreren Abrechnungszeiträumen) können bis zu 14 Tage als Zeitguthaben erarbeitet und als ganztägiger Ausgleich gewährt werden. Dieser Zeitausgleich wird nach den Regeln der Urlaubsgewährung beantragt und genehmigt. Die Vorschriften der BV GLAZ des Werkes Leverkusen der Bayer AG bezüglich der Lage und Kumulierung der Ausgleichszeiten finden keine Anwendung. Kann ein Ausgleich auf den jeweils zulässigen Saldoübertrag bis zum Ende eines Ausgleichszeitraumes aus dringenden betrieblichen oder krankheitsbedingten Gründen nickt erfolgen, so ist der erhöhte Saldo in den darauffolgenden Ausgleichszeitraum zu übertragen und zeitnah zu gewähren, wobei die 3 oben angeführten 14 Tage nicht überschritten werden dürfen. 8. Mehrarbeit Arbeitszeiten von mehr als 7,5 Stunden pro Tag (ohne Berücksichtigung von Pausen) sind Mehrarbeit, wenn sie ausdrücklich angeordnet wurden. Eigenverantwortlich angepasste Arbeitszeiten der Mitarbeiterinnen und ~itarbeiter führen nicht zur Mehrarbeit. Tm übrigen gelten die entsprechenden Regelungen des MTV Chemie in der jeweils geltenden Fassung.

9 9. Auswertungen Überschreitet ein GLAZ-Teilnehmer einen Saldo von + 60 bzw. - 37,5 Stunden im laufenden Abrechnungszeitraum, so ist eine Rückführung des Saldos in diese Bandbreiten zwischen Mitarbeiter/-in und Vorgesetztem abzustimmen. Dies dient dazu, ausufernde Zeitsalden zu vermeiden. Der Betriebsrat erhält die entsprechenden ~hformationen quartalsweise; in besonderen Ausnahmefällen monatlich. Der Betriebsrat hat das Recht nachfolgende Auswertungen zu erhalten: - Einhaltung der Höchstarbeitszeit und Ruhezeit (personenbezogen) - Pausenverlängerung bis zu 3 Stunden (anonym) - Mitarbeiter-Zeitkonten (anonym). 10. Teilzeitkräfte Q. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Teilzeitverträgen gilt Ziffer 3 der BV GLAZ des Werkes Leverkusen der Bayer AG vom in der jeweils geltenden Fassung. 11. Geltungsdauer Diese Vereinbarung tritt am 01. Februar 2000 in Kraft und ist mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende, erstmals zum 3 1. Dezember kündbar. Leverkusen, Im Januar 2000 Wnternehmensleitung: Betriebsrat:. 8 Werksdienste Leitung Personalabteilungen Leitung Betriebsratsvorsitzender

10 I Arbeitszeit Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie der. Pausen werden im Einvernehmen mit dem Betriebsrat geregelt und bekanntgemacht. Die Beschäftigten sind verpflichtet, die für sie jeweils geltende Arbeitszeit einzuhalten. Sie haben an dem für sie jeweils festgelegten Zeitpunkt - soweit erforderlich in Arbeitskleidung - an ihren Arbeitsplätzen zu sein. Wer zu spät kommt, hat dies seiner/seinem Vorgesetzten unverzüglich mitzuteilen. Die Erfassung der Arbeitszeit darf von der bzw. dem Beschäftigten nur für sich persönlich an den dafür vorgesehenen Zeiterfassungsgeräten vorgenommen werden. Das Verlassen des Arbeitsbereiches oder des Werksgeländes während der Arbeitszeit ist nur mit Zustimmung derldes Vorgesetzten zcilässig. Trifft in durchlaufenden Betrieben bei Schichtwechsel die Ablösung nicht rechtzeitig ein, so haben die abzulösenden Beschäftigten an den Arbeitsplätzen, an denen die Arbeit aus betriebstechnischen oder Sicherheitsgründen nicht iinterbrochen werden darf, in der Regel die Arbeit bis um höchstens 2 Stunden fortzusetzen. Pünktliche Ablösung ist ein Gebot kollegialer Rücksichtnahme. I Aufenthalt auf dem Werksgelsnde Der Aufenthalt auf dem \Nerk.sgelände ist auf die Arbeitszeit zuzüglich erforderlicher Wegezeit beschränkt. Ausnahmen hiervon bedürfen der Zustimmung der/des Vorgesetzten. Das Werk darf nur durch die dafür bestimmten Ein- cind Ausgänge betreten und verlassen werden. Beschäftigte dürfen andere Betriebe oder Abteilungen nur aufsuchen, wenn dies durch ihre Arbeit geboten ist. Besondere Kennzeichnungen (z.6. Eintrittsverbot) und Meldepflichten (MeisterstubelPförtner) haben sie dabei zu beachten. Die Aufenthalts-, Umkleide-, 'Nasch- und Baderäurne sind grundsätzlich nur vor Schichtbeginn, in den Pausen und nach Schichtschluß aufzusuchen. Hiervon ausgeschlossen sind bei Einwilligung der/des Vorgesetzten arbeitsbedingte Badezeiteri (starke \/er- schmutzung). Im übrigen gilt die Regelung der Wasch- und Sadezeiten.

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