Statistische Berichte Gewerbesteuer in Nordrhein-Westfalen

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1 Information und Technik Nordrhein-Westfalen Geschäftsbereich Statistik Statistische Berichte Gewerbesteuer in Nordrhein-Westfalen 2011 Bestell-Nr. L , (Kennziffer L IV j/11)

2 Information und Technik Nordrhein-Westfalen Geschäftsbereich Statistik Gewerbesteuer in Nordrhein-Westfalen 2011 Bestell-Nr. L (Kennziffer L IV j/11)

3 Herausgegeben von Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Geschäftsbereich Statistik Mauerstraße 51, Düsseldorf Postfach , Düsseldorf Telefon Telefax Internet: Erschienen im März 2017 Alle Statistischen Berichte finden Sie als PDF-Datei zum kostenlosen Download in unserer Internet-Rubrik Publikationen. Information und Technik NRW, Düsseldorf, 2017 Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet.

4 Inhalt Seite Hinweise... 4 Vorbemerkungen Allgemeines... 5 Datenbasis der Statistik... 5 Begriffserläuterungen... 5 Grafiken Durchschnittliche Besteuerungsgrundlagen je Fall 2007, 2010 und Entwicklung der Besteuerungsgrundlagen Gewerbebetriebe und deren positiver Steuermessbetrag 2011 nach Rechtsformgruppen... 9 Gewerbebetriebe und deren Steuermessbetrag 2011 nach Wirtschaftsabschnitten... 9 Anteil Steuerplichtiger und Steuermessbetrag 2011 nach Betriebssitz Tabellenteil 1. Gewerbesteuerpflichtige, Besteuerungsgrundlagen und Steuermessbetrag nach Gewerbeertragsgruppen Gewerbesteuerpflichtige und ihre Besteuerungsgrundlagen 2011 nach Gewerbeertragsgrößenklassen und Wirtschaftsabschnitten Gewerbesteuerpflichtige und ihre Besteuerungsgrundlagen 2011 nach Gewerbeertragsgrößenklassen und Rechtsformgruppen Gewerbesteuerpflichtige und ihre Besteuerungsgrundlagen Gewerbesteuerpflichtige und Steuermessbeträge 2011 nach Gemeinden IT.NRW Gewerbesteuer in NRW 2011

5 4 Hinweise Städteregion Aachen Änderung des Gebietsstandes Seit dem 21. Oktober 2009 bilden die Stadt Aachen und die Gemeinden des aufgelösten Kreises Aachen nach dem Aachen-Gesetz die Städteregion Aachen. Die Städteregion Aachen ist Rechtsnachfolgerin des Kreises Aachen und besteht als Gemeindeverband aus Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg (Rhld.) und Würselen. Die Stadt Aachen ist regionsangehörig und hat zugleich die Rechtsstellung einer kreisfreien Stadt nach Maßgabe des Aachen-Gesetzes. Aufgrund der hierarchisch aufgebauten Systematik der Amtlichen Gemeindeschlüssel kann diese Doppelrolle in der regionalen Struktur einer statistischen Kreistabelle nicht dargestellt werden. Bei den Gruppierungen Kreisfreie Städte wird somit die Stadt Aachen nicht mehr aufgeführt, sondern falls für die jeweilige Statistik Gemeindeergebnisse vorliegen als kreisfreie Stadt Aachen in einer darunter-position zur Städteregion Aachen ausgewiesen. In diesem Fall gehen die Werte der Stadt Aachen nicht mehr in die Summe der kreisfreien Städte ein, sondern in die Summe der Kreise. Eine Vergleichbarkeit dieser Summen mit den Ergebnissen nach dem früheren Gebietsstand ist somit nicht mehr gegeben. Abkürzungen a. n. g. = anderweitig nicht genannt EUR = Euro EStG = Einkommensteuergesetz GewStG = Gewerbesteuergesetz krfr. Stadt = kreisfreie Stadt KStG = Körperschaftsteuergesetz Mill. = Million v. H. = von Hundert z. B. = zum Beispiel Zeichenerklärung (nach DIN ) 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts nichts vorhanden (genau null). Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten x Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll Abweichungen in den Summen erklären sich aus dem Runden der Einzelwerte. Gebietsstand: 31. Dezember 2010 Gewerbesteuer in NRW 2011 IT.NRW

6 5 Vorbemerkungen Allgemeines Die Gewerbesteuerstatistik wird seit 1995 durchgeführt und ist eine Bundesstatistik. Seit dem Berichtsjahr 2011 werden jährliche Ergebnisse erstellt; vorher erfolgte die Erhebung in einem dreijährlichen Turnus. Bei der Gewerbesteuerstatistik handelt es sich um eine Sekundärstatistik, d. h. es wird keine eigene Erhebung durchgeführt sondern auf bereits vorhandene Daten zurückgegriffen. Im vorliegenden Fall sind dies anonymisierte Daten der Finanzverwaltung aus den Gewerbesteuer-Festsetzungen. Die Aufbereitung und Auswertung der Statistik erfolgt nach einem bundeseinheitlichen Tabellenprogramm. Die Gewerbesteuerstatistik gibt Auskunft über die Gewerbesteuerpflichtigen, ihren Gewerbeertrag, den sich daraus ergebenen Steuermessbetrag nach Rechtsformen, Wirtschaftszweigen und Größenklassen des Gewerbeertrags. Regional werden die Ergebnisse bis zur Gemeindeebene erstellt. Das häufig interessierende Gewerbesteueraufkommen der Gemeinden ergibt sich durch Multiplikation des Steuermessbetrags mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde. Letzterer ist nicht Bestandteil der Gewerbesteuerstatistik. Angaben zu den Hebesätzen der einzelnen Gemeinden finden Sie u. a. im Datenangebot auf der Internet-Seite von IT.NRW. Datenbasis der Statistik Basis für die Statistik sind die vom Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW zur Verfügung gestellten Gewerbesteuer- Festsetzungen, deren Inhalt auf die für die Gewerbesteuerstatistik erforderlichen Angaben beschränkt ist. Zur Wahrung des Steuergeheimnisses ( 30 Abgabenordnung) erfolgen die Datenlieferungen in anonymisierter Form. Erhebungseinheit ist der gewerbesteuerpflichtige Betrieb, dessen Veranlagung für das Berichtsjahr zur Festsetzung eines Gewerbesteuermessbetrags geführt hat, auch wenn dieser mit Null ausgewiesen wurde. Die Datenlieferungen der Finanzverwaltung umfassen Festsetzungsdaten zum Gewerbebetrieb und Zerlegungsdaten zu den einzelnen Betriebsstätten. Rechtliche Grundlagen und steuerrechtliche Vorschriften Die rechtliche Grundlage für die Gewerbesteuerstatistik ist das Gesetz über Steuerstatistiken (StStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 1995 (BGBl. I S. 1250, 1409) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), inklusive der bis zum Zeitpunkt der Statistikdurchführung daran vorgenommenen Änderungen. Die folgenden steuerrechtlichen Vorschriften können in Zusammenhang mit der Gewerbesteuerstatistik von Interesse sein: Gewerbesteuergesetz (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167) Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4180) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Gewerbesteuerrechts (Gewerbesteuer-Richtlinien 2009 GewStR 2009) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 2010 (BStBl. I, Sondernummer 1/2010) Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862) Zuordnung der Gewerbebetriebe zu einem Wirtschaftszweig Die wirtschaftssystematische Einordnung der Gewerbebetriebe erfolgt nach dem Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Bei gewerbesteuerlichen Organkreisen (siehe hierzu die Begriffserläuterungen) gibt der Wirtschaftszweig den wirtschaftlichen Schwerpunkt des gesamten Organkreises wieder. Anwendung findet die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (), in der für Steuerstatistiken gültigen Fassung. Der Wirtschaftszweig ist wie auch die anderen Ordnungsangaben nur in den Festsetzungsdatensätzen enthalten und bezieht sich auf den Gewerbebetrieb. Zu den einzelnen Betriebsstätten liegen keine Angaben vor. Für die Auswertungen nach Wirtschaftszweigen wurde der Wirtschaftszweig des Gewerbebetriebs daher auf die dazugehörigen Zerlegungsdatensätze der einzelnen Betriebsstätten übertragen. Regionale Zuordnung der Gewerbebetriebe Die Zerlegungsdaten enthalten Angaben zum Amtlichen Gemeindeschlüssel, so dass es möglich ist, die einzelnen Betriebsstätten regional zuzuordnen. Dies gilt auch für Organkreise. Die Organgesellschaften werden wie Betriebsstätten des Organträgers behandelt und inklusive ihrer ggf. vorhandenen eigenen Betriebsstätten auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt. Zeitliche Vergleichbarkeit, insbesondere auf regionaler Ebene Insbesondere auf der Ebene von Gemeinden schwanken die Ergebnisse der Gewerbesteuerstatistik teilweise stark. Dies ist u. a. darauf zurückzuführen, dass gemäß 7 GewStG auch Beteiligungs- und Veräußerungsgewinne zum Gewerbeertrag zu zählen sind. Darüber hinaus können methodische Anpassungen, wie z. B. die Einführung einer neuen WZ-Klassifikation, die statistischen Ergebnisse beeinflussen. IT.NRW Gewerbesteuer in NRW 2011

7 6 Begriffserläuterungen Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer gehört zu den Real- oder Objektsteuern, d. h. sie zielt allein auf das Steuerobjekt ab. Die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners bleiben unberücksichtigt. Die Gewerbesteuer ist für jedes Gewerbe, das in Deutschland betrieben wird, zu zahlen. Dazu gehören Kapitalgesellschaften sowie Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuerrechts ausüben. Freiberufler und land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind nicht gewerbesteuerpflichtig; zu den Befreiungen von der Gewerbesteuer siehe auch 3 GewStG. Grundlage für die Besteuerung ist der Gewerbeertrag, auf den teilweise Freibeträge gewährt werden ( 11 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GewStG). Für natürliche Personen und Personengesellschaften liegen diese bei bis zu Euro, bei bestimmten sonstigen juristischen Personen, zum Beispiel rechtsfähigen Vereinen, bei bis zu Euro. Für Kapitalgesellschaften werden keine Freibeträge gewährt. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen zur Bestreitung ihrer öffentlichen Ausgaben. Der Bund und die Länder werden durch eine Umlage an der Gewerbesteuer beteiligt. Das nachfolgende vereinfachte Schema zeigt die Ermittlung des Steuermessbetrags nach dem Gewerbeertrag: Gewinn aus Gewerbebetrieb gem. EStG bzw. KStG + Hinzurechnungen ( 8 GewStG) Kürzungen ( 9 GewStG) = Gewerbeertrag vor Verlustabzug Gewerbeverlust aus Vorjahren = Gewerbeertrag (abzurunden auf volle 100 EUR) ( 11 Abs. 1 GewStG) Freibetrag ( 11 Abs. 1 Nr GewStG) = Gewerbeertrag x Steuermesszahl (seit 2008: 3,5 % ( 11 Abs. 2 GewStG)) = Steuermessbetrag Die Steuermesszahl ist ein Faktor zur Ermittlung der Gewerbesteuer. Früher war sie bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften gestaffelt. Seit der Unternehmenssteuerreform 2008 beträgt sie einheitlich 3,5 %. Das Ergebnis dieser Berechnung gem. 11 GewStG ist der sog. Steuermessbetrag nach dem Gewerbeertrag. Gewerbeertrag, Steuermesszahl und Steuermessbetrag nach Gewerbeertrag 7 GewStG definiert den Gewerbeertrag als den um Hinzurechnungen ( 8 GewStG) und Kürzungen ( 9 GewStG) modifizierten Erfolg (Gewinn oder Verlust) aus dem Gewerbebetrieb, wie er sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (bei Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften) oder des Körperschaftsteuergesetzes (bei Kapitalgesellschaften und anderen juristischen Personen) ergibt. Die Kürzungen und Hinzurechnungen sollen die Ausgangsgröße gewerblicher Gewinn (Verlust) objektivieren, also die objektive Ertragskraft ermitteln: Durch die Kürzungen soll vor allem vermieden werden, dass Erträge, die bereits an anderer Stelle steuerlich erfasst wurden, doppelt besteuert werden. Gewerbesteuerlich hinzuzurechnen ist, was nach dem Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuergesetz bei der Ermittlung des Gewinns abgezogen wurde. Gemäß 7 GewStG gehören zum Gewerbeertrag auch Beteiligungs- und Veräußerungsgewinne. Verteilung des Gewerbesteuermessbetrags auf einzelne Gemeinden ( Zerlegung ), Gewerbesteuer Hat das Unternehmen Betriebsstätten in mehreren Gemeinden oder erstreckt sich die Betriebsstätte über das Gebiet mehrerer Gemeinden ( mehrgemeindliche Betriebsstätte ), so muss der Steuermessbetrag auf die einzelnen Gemeinden verteilt werden (Zerlegung, 28 ff. GewStG). Hiervon ausgenommen sind Gleisanlagen, Leitungen (z. B. für Gas, Wasser, elektrische Energie) sowie unterirdische Bergbauanlagen ( 28 GewStG). Zerlegungsmaßstab sind i. d. R. die in den einzelnen Gemeinden anfallenden Arbeitslöhne ( 29 GewStG). Wenn eine Betriebsstätte innerhalb eines Berichtsjahres ihren Sitz verlegt, wird sie in den betroffenen Gemeinden anteilig berücksichtigt. Die Gewerbesteuer wird in einem zweistufigen Verfahren festgesetzt und erhoben: Für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (Gewerbeertrag) sowie die Festsetzung und Zerlegung des Steuermessbetrages sind die Finanzämter zuständig. Sie erlassen einen Gewerbesteuermessbescheid. Auf Basis des vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrags und der Zerlegungsanteile berechnet die Gemeinde, in der das Unternehmen bzw. die Betriebsstätte sitzt, die Höhe der Gewerbesteuer und erlässt einen Gewerbesteuerbescheid. Dabei wird der Steuermessbetrag beziehungsweise der Zerlegungsanteil mit dem von der Gemeinde individuell festgesetzten Gewerbesteuerhebesatz multipliziert. Der Hebesatz ist damit für die Gemeinden ein Instrument, ihre Steuereinnahmen zu beeinflussen und Standortpolitik zu betreiben. Ein niedriger Gewerbesteuer in NRW 2011 IT.NRW

8 7 Hebesatz dient als Anreiz, um gewerblich tätige Unternehmen in der Gemeinde anzusiedeln. Seit 2004 muss der Hebesatz mindestens 200 % betragen ( 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG). Organschaft Bei einem gewerbesteuerlichen Organkreis werden mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen wie ein einheitliches Steuerobjekt behandelt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Organgesellschaft finanziell in den Organträger eingegliedert ist (d. h. er im erforderlichen Umfang Anteile an ihr hält) und ein Ergebnisabführungsvertrag vorliegt. Jede Organgesellschaft gibt eine eigene Gewerbesteuererklärung ab, auf deren Basis der Gewerbeertrag ermittelt wird. Dieser wird dem Organträger zur Berechnung des Steuermessbetrags nach Gewerbeertrag zugerechnet. Bei einem Organkreis gibt der Wirtschaftszweig den wirtschaftlichen Schwerpunkt des gesamten Organkreises wieder. Die regionale Zuordnung richtet sich nach dem Sitz des Organträgers und seiner Betriebsstätten, zu denen auch die Organgesellschaften samt ihrer ggf. vorhandenen Betriebsstätten zählen. Die Organkreise haben zwar nur einen relativ geringen Anteil an der Zahl der Gewerbebetriebe, jedoch einen hohen Anteil am Gesamtertrag. Dies ist bei der Interpretation der Ergebnisse der Gewerbesteuerstatistik zu beachten. IT.NRW Gewerbesteuer in NRW 2011

9 8 Durchschnittliche Besteuerungsgrundlagen je Fall 2007, 2010 und 2011 in Tausend EUR Gewinn Verlust Verlustverbrauch abgerundeter Gewerbeertrag Steuermessbetrag Vortragsfähiger Verlust Grafik: IT.NRW Entwicklung der Besteuerungsgrundlagen in Mrd. EUR Gewinn 60 Abgerundeter Gewerbeertrag Verlust Kürzungen Hinzurechnungen Grafik: IT.NRW Gewerbesteuer in NRW 2011 IT.NRW

10 9 Gewerbebetriebe und deren positiver Steuermessbetrag 2011 nach Rechtsformgruppen Steuermessbetrag Mill. EUR Steuermessbetrag Gewerbebetriebe Gewerbebetriebe Anzahl Einzelgewerbetreibende Personengesellschaften Kapitalgesellschaften übrige juristische Personen 0 Grafik: IT.NRW Gewerbebetriebe und deren Steuermessbetrag 2011 nach Wirtschaftsabschnitten % 30,0 Gewerbebetriebe Steuermessbetrag 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0,0 A B C D E F G H I J K L M N P Q R S A B C D E F G H I Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Energieversorgung Wasserversorgung; Abwasser-, Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzung Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz Verkehr und Lagerei Gastgewerbe J K L M N P Q R S Information und Kommunikation Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Erziehung und Unterricht Gesundheits- und Sozialwesen Kunst, Unterhaltung und Erholung Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Grafik: IT.NRW IT.NRW Gewerbesteuer in NRW 2011

11 10 Anteil Steuerpflichtiger und Steuermessbetrag 2011 nach Betriebssitz in % Steuermessbetrag Steuerpflichtige krfr. Stadt Düsseldorf 5,6 8,7 krfr. Stadt Duisburg 1,8 2,4 krfr. Stadt Essen 2,7 2,8 krfr. Stadt Krefeld krfr. Stadt Mönchengladbach krfr. Stadt Mülheim an der Ruhr krfr. Stadt Oberhausen krfr. Stadt Remscheid krfr. Stadt Solingen 1,3 1,4 1,4 1,5 0,8 1,1 0,8 1,0 0,6 0,8 0,9 1,0 krfr. Stadt Wuppertal 1,8 1,9 Kreis Kleve 1,5 2,0 Kreis Mettmann 3,5 4,1 Rhein-Kreis Neuss 2,7 3,0 Kreis Viersen 1,4 2,0 Kreis Wesel 1,8 2,5 krfr. Stadt Bonn 1,6 2,0 krfr. Stadt Köln 6,5 9,0 krfr. Stadt Leverkusen 0,7 1,1 Städteregion Aachen 2,9 3,3 Kreis Düren 0,9 1,2 Rhein-Erft-Kreis 2,0 2,3 Kreis Euskirchen 0,7 1,1 Kreis Heinsberg 1,0 1,5 Oberbergischer Kreis 1,7 1,4 Rheinisch-Bergischer Kreis 0,9 1,7 Rhein-Sieg-Kreis 2,2 2,9 krfr. Stadt Bottrop krfr. Stadt Gelsenkirchen 0,3 0,6 0,8 1,0 krfr. Stadt Münster 1,6 2,6 Kreis Borken 2,3 2,5 Kreis Coesfeld 0,9 1,3 Kreis Recklinghausen 2,1 2,7 Kreis Steinfurt 2,0 2,4 Kreis Warendorf 1,4 1,6 krfr. Stadt Bielefeld 1,6 1,9 Kreis Gütersloh 2,2 3,7 Kreis Herford 1,4 1,5 Kreis Höxter 0,5 0,8 Kreis Lippe Kreis Minden-Lübbecke Kreis Paderborn krfr. Stadt Bochum 1,7 1,9 1,7 1,9 1,4 1,7 1,4 1,6 krfr. Stadt Dortmund 2,6 2,5 krfr. Stadt Hagen krfr. Stadt Hamm krfr. Stadt Herne 0,8 0,8 0,6 0,7 0,4 0,5 Ennepe-Ruhr-Kreis Hochsauerland Kreis 1,8 1,7 1,4 1,7 Märkischer Kreis 2,6 2,2 Kreis Olpe 1,0 0,8 Kreis Siegen-Wittgenstein 1,5 2,1 Kreis Soest 1,6 1,7 Kreis Unna 1,8 1,8 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 7,0 8,0 9,0 10,0 Grafik: IT.NRW Gewerbesteuer in NRW 2011 IT.NRW

12 11 Tabellenteil IT.NRW Gewerbesteuer in NRW 2011

13 12 1. Gewerbesteuerpflichtige*), Besteuerungsgrundlagen und Steuermessbetrag 2011 nach Gewerbeertragsgruppen Gewerbebetriebe mit Steuermessbetrag = 0 Besteuerungsgrundlagen Gewerbebetriebe insgesamt zusammen davon mit negativem Gewerbeertrag Anzahl EUR Anzahl EUR Anzahl EUR Gewinn aus Gewerbebetrieb Verlust aus Gewerbebetrieb Unterschiedsbetrag i. S. d. 5a Abs. 4 EStG Sondervergütungen nach 5a Abs. 4a EStG Hinzurechnungen nach 8 GewStG Nr.1: Finanzierungsanteile Nr. 1a: Entgelte für Schulden Nr. 1b: Renten und dauernde Lasten Nr. 1c: Geweinnanteile der stillen Gesellschafter Nr. 1d: ein Fünftel der Miet- und Pachtzinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter Nr. 1e: die Hälfte der Miet- und Pachtzinsen für unbewegliche Wirtschaftsgüter Nr. 1f: ein Viertel der Aufwendungen für Konzessionen/Lizenzen Finanzierungsanteile zusammen Freibetrag nach 8 Nr. 1 GewStG anzurechnende Finanzierungsanteile nach 8 Nr. 1 GewStG, davon 25 v. H Nr. 4: Gewinnanteile der persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA Nr. 5: Gewinnanteile (Dividenden) und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen Nr. 8: Anteil am Verlust von Personengesellschaften Nr. 9 Zuwendungen i. S. d. 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG Nr. 10: Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz Nr. 12: Ausländische Steuern GewStG + Nr. 3: Negativer Teil des Gewerbeertrags ausländischer Betriebsstätten = Hinzurechnungen zusammen = Summe Gewinn und Hinzurechnungen Kürzungen des Gewinns und der Hinzurechnungen nach 9 GewStG./. Nr.1 S. 1: Einheitswert des Grundbesitzes, davon 1,2 v. H /. Nr. 1 S. 2 und 3: Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen /. Nr. 2: Anteile am Gewinn von Personengesellschaften /. Nr. 2a: Gewinn aus Anteilen an nicht steuerbefreiten inl. Kapitalgesellschaften /. Nr. 2b: Dem Gewerbeertrag einer KGaA hinzugerechneten Gewinnanteile /. Nr. 3: Positiver Teil des Gewerbeertrags ausländischer Betriebsstätten /. Nr. 5: Abziehbare Zuwendugen /. Nr. 7 u. 8: Gewinn aus Anteilen ausländischer Kapitalgesllschaften = Kürzungen zusammen = Summe Gewinn, Hinzurechnungen, Kürzungen Gewerbeertrag aus dem Betrtieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr Gewerbeertrag bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.. + Nicht ausgleichsfähiger Gewerbeverlust 10a S.10 GewStG i. V. m. 8c KStG Verlustanteil ausgeschiedener Gesellschafter Nicht ausgleichsfähiger Gewerbeverlust bei Abspaltung 10a S.10 GewStG i. V. m. 8c KStG Gewerbeertrag der Organgesellschaften Gewerbeertag der Organgesellschaften, hier Korrekturbeträge wg. 8b KStG /. Verlustverbrauch nach 10a GewSt Maßgebender Gewerbeertrag aus den Spartensummen = Abgerundeter Gewerbeertrag /. Freibetrag für den Gewerbeertrag.... = Verbleibender Betrag nach Abzug des Freibetrags = Steuermessbetrag Nachrichtlich: Festgesetzer vortragsfähiger Verlust zum Gewerbesteuer in NRW 2011 IT.NRW

14 Noch: 1. Gewerbesteuerpflichtige*), Besteuerungsgrundlagen und Steuermessbetrag 2011 nach Gewerbeertragsgruppen 13 Gewerbebetriebe mit Steuermessbetrag = 0 Besteuerungsgrundlagen ohne Gewerbeertrag davon mit positivem Gewerbeertrag Anzahl EUR Anzahl EUR Gewinn aus Gewerbebetrieb Verlust aus Gewerbebetrieb Unterschiedsbetrag i. S. d. 5a Abs. 4 EStG Sondervergütungen nach 5a Abs. 4a EStG Hinzurechnungen nach 8 GewStG Nr.1: Finanzierungsanteile Nr. 1a: Entgelte für Schulden Nr. 1b: Renten und dauernde Lasten Nr. 1c: Geweinnanteile der stillen Gesellschafter Nr. 1d: ein Fünftel der Miet- und Pachtzinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter Nr. 1e: die Hälfte der Miet- und Pachtzinsen für unbewegliche Wirtschaftsgüter Nr. 1f: ein Viertel der Aufwendungen für Konzessionen/Lizenzen Finanzierungsanteile zusammen Freibetrag nach 8 Nr. 1 GewStG anzurechnende Finanzierungsanteile nach 8 Nr. 1 GewStG, davon 25 v. H Nr. 4: Gewinnanteile der persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA Nr. 5: Gewinnanteile (Dividenden) und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen Nr. 8: Anteil am Verlust von Personengesellschaften Nr. 9 Zuwendungen i. S. d. 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG Nr. 10: Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz Nr. 12: Ausländische Steuern GewStG + Nr. 3: Negativer Teil des Gewerbeertrags ausländischer Betriebsstätten = Hinzurechnungen zusammen = Summe Gewinn und Hinzurechnungen Kürzungen des Gewinns und der Hinzurechnungen nach 9 GewStG./. Nr.1 S. 1: Einheitswert des Grundbesitzes, davon 1,2 v. H /. Nr. 1 S. 2 und 3: Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen /. Nr. 2: Anteile am Gewinn von Personengesellschaften /. Nr. 2a: Gewinn aus Anteilen an nicht steuerbefreiten inl. Kapitalgesellschaften /. Nr. 2b: Dem Gewerbeertrag einer KGaA hinzugerechneten Gewinnanteile.../. Nr. 3: Positiver Teil des Gewerbeertrags ausländischer Betriebsstätten /. Nr. 5: Abziehbare Zuwendugen /. Nr. 7 u. 8: Gewinn aus Anteilen ausländischer Kapitalgesllschaften = Kürzungen zusammen = Summe Gewinn, Hinzurechnungen, Kürzungen Gewerbeertrag aus dem Betrtieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr Gewerbeertrag bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten + Nicht ausgleichsfähiger Gewerbeverlust 10a S.10 GewStG i. V. m. 8c KStG.. + Verlustanteil ausgeschiedener Gesellschafter Nicht ausgleichsfähiger Gewerbeverlust bei Abspaltung 10a S.10 GewStG i. V. m. 8c KStG Gewerbeertrag der Organgesellschaften Gewerbeertag der Organgesellschaften, hier Korrekturbeträge wg. 8b KStG /. Verlustverbrauch nach 10a GewSt Maßgebender Gewerbeertrag aus den Spartensummen = Abgerundeter Gewerbeertrag /. Freibetrag für den Gewerbeertrag.. = Verbleibender Betrag nach Abzug des Freibetrags.. = Steuermessbetrag Nachrichtlich: Festgesetzer vortragsfähiger Verlust zum IT.NRW Gewerbesteuer in NRW 2011

15 14 Noch: 1. Gewerbesteuerpflichtige*), Besteuerungsgrundlagen und Steuermessbetrag 2011 nach Gewerbeertragsgruppen Gewerbebetriebe mit positivem Steuermessbetrag Besteuerungsgrundlagen zusammen mit abgerundetem Gewerbeertrag von bis unter EUR unter Anzahl EUR Anzahl EUR Anzahl EUR Gewinn aus Gewerbebetrieb Verlust aus Gewerbebetrieb Unterschiedsbetrag i. S. d. 5a Abs. 4 EStG Sondervergütungen nach 5a Abs. 4a EStG Hinzurechnungen nach 8 GewStG Nr.1: Finanzierungsanteile Nr. 1a: Entgelte für Schulden Nr. 1b: Renten und dauernde Lasten Nr. 1c: Geweinnanteile der stillen Gesellschafter Nr. 1d: ein Fünftel der Miet- und Pachtzinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter Nr. 1e: die Hälfte der Miet- und Pachtzinsen für unbewegliche Wirtschaftsgüter Nr. 1f: ein Viertel der Aufwendungen für Konzessionen/Lizenzen Finanzierungsanteile zusammen Freibetrag nach 8 Nr. 1 GewStG anzurechnende Finanzierungsanteile nach 8 Nr. 1 GewStG, davon 25 v. H Nr. 4: Gewinnanteile der persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA Nr. 5: Gewinnanteile (Dividenden) und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen Nr. 8: Anteil am Verlust von Personengesellschaften Nr. 9 Zuwendungen i. S. d. 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG Nr. 10: Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz Nr. 12: Ausländische Steuern GewStG + Nr. 3: Negativer Teil des Gewerbeertrags ausländischer Betriebsstätten = Hinzurechnungen zusammen = Summe Gewinn und Hinzurechnungen Kürzungen des Gewinns und der Hinzurechnungen nach 9 GewStG./. Nr.1 S. 1: Einheitswert des Grundbesitzes, davon 1,2 v. H /. Nr. 1 S. 2 und 3: Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen /. Nr. 2: Anteile am Gewinn von Personengesellschaften /. Nr. 2a: Gewinn aus Anteilen an nicht steuerbefreiten inl. Kapitalgesellschaften /. Nr. 2b: Dem Gewerbeertrag einer KGaA hinzugerechneten Gewinnanteile...../. Nr. 3: Positiver Teil des Gewerbeertrags ausländischer Betriebsstätten /. Nr. 5: Abziehbare Zuwendugen /. Nr. 7 u. 8: Gewinn aus Anteilen ausländischer Kapitalgesllschaften = Kürzungen zusammen = Summe Gewinn, Hinzurechnungen, Kürzungen Gewerbeertrag aus dem Betrtieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr Gewerbeertrag bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.. + Nicht ausgleichsfähiger Gewerbeverlust 10a S.10 GewStG i. V. m. 8c KStG Verlustanteil ausgeschiedener Gesellschafter.. + Nicht ausgleichsfähiger Gewerbeverlust bei Abspaltung 10a S.10 GewStG i. V. m. 8c KStG Gewerbeertrag der Organgesellschaften Gewerbeertag der Organgesellschaften, hier Korrekturbeträge wg. 8b KStG /. Verlustverbrauch nach 10a GewSt Maßgebender Gewerbeertrag aus den Spartensummen = Abgerundeter Gewerbeertrag /. Freibetrag für den Gewerbeertrag = Verbleibender Betrag nach Abzug des Freibetrags = Steuermessbetrag Nachrichtlich: Festgesetzer vortragsfähiger Verlust zum Gewerbesteuer in NRW 2011 IT.NRW

16 Noch: 1. Gewerbesteuerpflichtige*), Besteuerungsgrundlagen und Steuermessbetrag 2011 nach Gewerbeertragsgruppen 15 Gewerbebetriebe mit positivem Steuermessbetrag Besteuerungsgrundlagen mit abgerundetem Gewerbeertrag von bis unter EUR Mill. 1 Mill. und mehr Anzahl EUR Anzahl EUR Gewinn aus Gewerbebetrieb Verlust aus Gewerbebetrieb Unterschiedsbetrag i. S. d. 5a Abs. 4 EStG Sondervergütungen nach 5a Abs. 4a EStG Hinzurechnungen nach 8 GewStG Nr.1: Finanzierungsanteile Nr. 1a: Entgelte für Schulden Nr. 1b: Renten und dauernde Lasten Nr. 1c: Geweinnanteile der stillen Gesellschafter Nr. 1d: ein Fünftel der Miet- und Pachtzinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter Nr. 1e: die Hälfte der Miet- und Pachtzinsen für unbewegliche Wirtschaftsgüter Nr. 1f: ein Viertel der Aufwendungen für Konzessionen/Lizenzen Finanzierungsanteile zusammen Freibetrag nach 8 Nr. 1 GewStG anzurechnende Finanzierungsanteile nach 8 Nr. 1 GewStG, davon 25 v. H Nr. 4: Gewinnanteile der persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA Nr. 5: Gewinnanteile (Dividenden) und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen Nr. 8: Anteil am Verlust von Personengesellschaften Nr. 9 Zuwendungen i. S. d. 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG Nr. 10: Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz Nr. 12: Ausländische Steuern GewStG + Nr. 3: Negativer Teil des Gewerbeertrags ausländischer Betriebsstätten = Hinzurechnungen zusammen = Summe Gewinn und Hinzurechnungen Kürzungen des Gewinns und der Hinzurechnungen nach 9 GewStG./. Nr.1 S. 1: Einheitswert des Grundbesitzes, davon 1,2 v. H /. Nr. 1 S. 2 und 3: Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen /. Nr. 2: Anteile am Gewinn von Personengesellschaften /. Nr. 2a: Gewinn aus Anteilen an nicht steuerbefreiten inl. Kapitalgesellschaften /. Nr. 2b: Dem Gewerbeertrag einer KGaA hinzugerechneten Gewinnanteile./. Nr. 3: Positiver Teil des Gewerbeertrags ausländischer Betriebsstätten /. Nr. 5: Abziehbare Zuwendugen /. Nr. 7 u. 8: Gewinn aus Anteilen ausländischer Kapitalgesllschaften = Kürzungen zusammen = Summe Gewinn, Hinzurechnungen, Kürzungen Gewerbeertrag aus dem Betrtieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr Gewerbeertrag bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.. + Nicht ausgleichsfähiger Gewerbeverlust 10a S.10 GewStG i. V. m. 8c KStG + Verlustanteil ausgeschiedener Gesellschafter Nicht ausgleichsfähiger Gewerbeverlust bei Abspaltung 10a S.10 GewStG i. V. m. 8c KStG Gewerbeertrag der Organgesellschaften Gewerbeertag der Organgesellschaften, hier Korrekturbeträge wg. 8b KStG /. Verlustverbrauch nach 10a GewSt Maßgebender Gewerbeertrag aus den Spartensummen = Abgerundeter Gewerbeertrag /. Freibetrag für den Gewerbeertrag = Verbleibender Betrag nach Abzug des Freibetrags = Steuermessbetrag Nachrichtlich: Festgesetzer vortragsfähiger Verlust zum IT.NRW Gewerbesteuer in NRW 2011

17 16 2. Gewerbesteuerpflichtige und ihre Besteuerungsgrundlagen 2011*) nach Gewebeertragsgrößenklassen und Wirtschaftsabschnitten Steuermessbetrag Größenklassen des Gewerbeertrages Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Energieversorgung Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung Baugewerbe Steuerpflichtige Anzahl Mit Steuermessbetrag = 0 mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Zusammen Mit positivem Steuermessbetrag Gewerbeertrag von bis unter EUR unter Mill Mill. 5 Mill Mill. und mehr Zusammen Insgesamt abgerundeter Gewerbeertrag EUR Mit Steuermessbetrag = 0 mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Zusammen Mit positivem Steuermessbetrag Gewerbeertrag von bis unter EUR unter Mill Mill. 5 Mill Mill. und mehr Zusammen Insgesamt Steuermessbetrag EUR Mit Steuermessbetrag = 0 mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Zusammen Mit positivem Steuermessbetrag Gewerbeertrag von bis unter EUR unter Mill Mill. 5 Mill Mill. und mehr Zusammen Insgesamt Gewerbesteuer in NRW 2011 IT.NRW

18 Noch: 2. Gewerbesteuerpflichtige und ihre Besteuerungsgrundlagen 2011*) nach Gewebeertragsgrößenklassen und Wirtschaftsabschnitten 17 Steuermessbetrag Größenklassen des Gewerbeertrages Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz Verkehr und Lagerei Gastgewerbe Information und Kommunikation Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Steuerpflichtige Anzahl Mit Steuermessbetrag = 0 mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Zusammen Mit positivem Steuermessbetrag Gewerbeertrag von bis unter EUR unter Mill Mill. 5 Mill Mill. und mehr Zusammen Insgesamt abgerundeter Gewerbeertrag EUR Mit Steuermessbetrag = 0 mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Zusammen Mit positivem Steuermessbetrag Gewerbeertrag von bis unter EUR unter Mill Mill. 5 Mill Mill. und mehr Zusammen Insgesamt Steuermessbetrag EUR Mit Steuermessbetrag = 0 mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Zusammen Mit positivem Steuermessbetrag Gewerbeertrag von bis unter EUR unter Mill Mill. 5 Mill Mill. und mehr Zusammen Insgesamt IT.NRW Gewerbesteuer in NRW 2011

19 18 Noch: 2. Gewerbesteuerpflichtige und ihre Besteuerungsgrundlagen 2011*) nach Gewebeertragsgrößenklassen und Wirtschaftsabschnitten Steuermessbetrag Größenklassen des Gewerbeertrages Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Erziehung und Unterricht Gesundheitsund Sozialwesen Kunst, Unterhaltung und Erholung Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Steuerpflichtige Anzahl Mit Steuermessbetrag = 0 mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Zusammen Mit positivem Steuermessbetrag Gewerbeertrag von bis unter EUR unter Mill Mill. 5 Mill Mill. und mehr Zusammen Insgesamt abgerundeter Gewerbeertrag EUR Mit Steuermessbetrag = 0 mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Zusammen Mit positivem Steuermessbetrag Gewerbeertrag von bis unter EUR unter Mill Mill. 5 Mill Mill. und mehr Zusammen Insgesamt Steuermessbetrag EUR Mit Steuermessbetrag = 0 mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Zusammen Mit positivem Steuermessbetrag Gewerbeertrag von bis unter EUR unter Mill Mill. 5 Mill Mill. und mehr Zusammen Insgesamt Gewerbesteuer in NRW 2011 IT.NRW

20 3. Gewerbesteuerpflichtige und ihre Besteuerungsgrundlagen 2011*) nach Gewerbeertragsgrößenklassen und Rechtsformgruppen 19 Steuermessbetrag Größenklassen des Gewerbeertrages Einzelgewerbetreibende Personengesellschaften u. Ä. Kapitalgesellschaften 1) Übrige juristische Personen Steuerpflichtige Anzahl Mit Steuermessbetrag = 0 mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Zusammen Mit positivem Steuermessbetrag Gewerbeertrag von bis unter EUR unter Mill Mill. 5 Mill Mill. und mehr Zusammen Insgesamt abgerundeter Gewerbeertrag EUR Mit Steuermessbetrag = 0 mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Zusammen Mit positivem Steuermessbetrag Gewerbeertrag von bis unter EUR unter Mill Mill. 5 Mill Mill. und mehr Zusammen Insgesamt Steuermessbetrag EUR Mit Steuermessbetrag = 0 mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Zusammen Mit positivem Steuermessbetrag Gewerbeertrag von bis unter EUR unter Mill Mill. 5 Mill Mill. und mehr Zusammen Insgesamt ) Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit IT.NRW Gewerbesteuer in NRW 2011

21 20 4. Gewerbesteuerpflichtige und ihre Besteuerungsgrundlagen 2011*) Steuerpflichtige Gewinn Verlust Anzahl Anzahl EUR Anzahl EUR A S Wirtschaftszweige insgesamt A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten Anbau einjähriger Pflanzen Anbau von Getreide (ohne Reis), Hülsenfrüchten und Ölsaaten Anbau von Reis Anbau von Gemüse und Melonen sowie Wurzeln und Knollen Anbau von Gemüse und Melonen Anbau von Kartoffeln sowie sonstigen Wurzeln und Knollen Anbau von Zuckerrohr Anbau von Tabak Anbau von Faserpflanzen Anbau von sonstigen einjährigen Pflanzen Anbau von Zierpflanzen zum Schnitt Erzeugung von Blumensamen Anbau von sonstigen einjährigen Pflanzen a. n. g Anbau mehrjähriger Pflanzen Anbau von Wein- und Tafeltrauben Anbau von tropischen und subtropischen Früchten Anbau von Zitrusfrüchten Anbau von Kern- und Steinobst Anbau von sonstigem Obst und Nüssen Anbau von Erdbeeren Anbau von sonstigem Obst (ohne Erdbeeren) und Nüssen Anbau von ölhaltigen Früchten Anbau von Pflanzen zur Herstellung von Getränken Anbau von Gewürzpflanzen, Pflanzen für aromatische, narkotische und pharmazeutische Zwecke Anbau sonstiger mehrjähriger Pflanzen Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken Anbau von Zimmerpflanzen, Beet- und Balkonpflanzen Betrieb von Baumschulen Tierhaltung Haltung von Milchkühen Haltung von anderen Rindern Haltung von Pferden und Eseln Haltung von Kamelen Haltung von Schafen und Ziegen Haltung von Schweinen Haltung von Geflügel Sonstige Tierhaltung Gemischte Landwirtschaft Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung Saatgutaufbereitung Jagd, Fallenstellerei und damit verbundene Tätigkeiten Forstwirtschaft und Holzeinschlag Forstwirtschaft Holzeinschlag Sammeln von wild wachsenden Produkten (ohne Holz) 02.4 Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag Fischerei und Aquakultur Fischerei Meeresfischerei Süßwasserfischerei Aquakultur Meeresaquakultur Süßwasseraquakultur B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Kohlenbergbau Steinkohlenbergbau Braunkohlenbergbau... Gewerbesteuer in NRW 2011 IT.NRW

22 Noch: 4. Gewerbesteuerpflichtige und ihre Besteuerungsgrundlagen 2011*) 21 Abgerundeter Gewerbeertrag 1) Freibetrag Steuermessbetrag EUR Anzahl EUR Anzahl 2) EUR A S Wirtschaftszweige insgesamt A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten Anbau einjähriger Pflanzen Anbau von Getreide (ohne Reis), Hülsenfrüchten und Ölsaaten Anbau von Reis Anbau von Gemüse und Melonen sowie Wurzeln und Knollen Anbau von Gemüse und Melonen Anbau von Kartoffeln sowie sonstigen Wurzeln und Knollen Anbau von Zuckerrohr Anbau von Tabak Anbau von Faserpflanzen Anbau von sonstigen einjährigen Pflanzen Anbau von Zierpflanzen zum Schnitt Erzeugung von Blumensamen Anbau von sonstigen einjährigen Pflanzen a. n. g Anbau mehrjähriger Pflanzen Anbau von Wein- und Tafeltrauben Anbau von tropischen und subtropischen Früchten Anbau von Zitrusfrüchten Anbau von Kern- und Steinobst Anbau von sonstigem Obst und Nüssen Anbau von Erdbeeren Anbau von sonstigem Obst (ohne Erdbeeren) und Nüssen Anbau von ölhaltigen Früchten Anbau von Pflanzen zur Herstellung von Getränken Anbau von Gewürzpflanzen, Pflanzen für aromatische, narkotische und pharmazeutische Zwecke Anbau sonstiger mehrjähriger Pflanzen Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken Anbau von Zimmerpflanzen, Beet- und Balkonpflanzen Betrieb von Baumschulen Tierhaltung Haltung von Milchkühen Haltung von anderen Rindern Haltung von Pferden und Eseln Haltung von Kamelen Haltung von Schafen und Ziegen Haltung von Schweinen Haltung von Geflügel Sonstige Tierhaltung Gemischte Landwirtschaft Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung Saatgutaufbereitung Jagd, Fallenstellerei und damit verbundene Tätigkeiten Forstwirtschaft und Holzeinschlag Forstwirtschaft Holzeinschlag Sammeln von wild wachsenden Produkten (ohne Holz) 02.4 Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag Fischerei und Aquakultur Fischerei Meeresfischerei Süßwasserfischerei Aquakultur Meeresaquakultur Süßwasseraquakultur..... B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Kohlenbergbau Steinkohlenbergbau Braunkohlenbergbau 1) Anzahl der Fälle = Steuerpflichtige aus Spalte 1 2) Anzahl = Fälle mit positivem Steuermessbetrag IT.NRW Gewerbesteuer in NRW 2011

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